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DE10257123A1 - Mittelkonsolenteil für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Mittelkonsolenteil für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE10257123A1
DE10257123A1 DE10257123A DE10257123A DE10257123A1 DE 10257123 A1 DE10257123 A1 DE 10257123A1 DE 10257123 A DE10257123 A DE 10257123A DE 10257123 A DE10257123 A DE 10257123A DE 10257123 A1 DE10257123 A1 DE 10257123A1
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center console
armrest
carrier
area
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Uwe Eggert
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Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Mittelkonsolenteil (1) für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, das zwischen einem Fahrersitzbereich und einem Beifahrersitzbereich angeordnet ist. Erfindungsgemäß weist das Mittelkonsolenteil (1) wenigstens ein Trägerteil (2) und wenigstens ein Verkleidungsteil (3) auf. Das Trägerteil (2) ist aus einem Kunststoffmaterial hergestellt. In wenigstens einem Anbindungsbereich (6, 12, 13) ist das Trägerteil (2) mit einem Bauteil (26) verbindbar. Das Trägerteil ist in dem wenigstens einen Anbindungsbereich (6, 12, 13) für eine Aufnahme von Kräften und/oder Momenten mit wenigstens einem Versteifungselement (24, 25, 27) versteift.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Mittelkonsolenteil für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der gattungsgemäßen DE 1 892 967 ist ein Mittelkonsolenteil für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug bekannt, das zwischen einem Fahrersitzbereich und einem Beifahrersitzbereich angeordnet ist.
  • Konkret besteht das Mittelkonsolenteil aus einer Stützstruktur mit einem Aufnahmeraum als Stauraum. In Verbindung mit der Stützstruktur sind zwei von einem Instrumententafelbereich nach hinten geführte Luftkanäle ausgebildet. Die Wände des Aufnahmeraums bilden eine Stabilisierung in Verbindung mit den Luftkanälen. Aus der DE 198 26 943 C2 ist ein Mittelkonsolenteil als Tunnelverkleidung für ein Kraftfahrzeug bekannt, das einen sehr ähnlichen Aufbau zeigt. Die Tunnelverkleidung ist mittels einer Stützstruktur gebildet, in der ein Aufnahmeraum als Ablagefach vorgesehen ist. An den in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Längswänden der Stützstruktur, die zugleich die seitliche Begrenzung des Aufnahmeraumes bilden, sind an der Außenseite Luftführungen angeordnet, die in Fahrzeuglängsrichtung verlaufen. Die Stützstruktur, das Ablagefach und die Luftführungen sind unlösbar fest miteinander verbunden. Auch hier wird ein Luftstrom von einem in Fahrtrichtung gesehen vorderen Bereich zwischen dem Fahrersitzbereich und dem Beifahrersitzbereich mittels der Luftführungen nach hinten geleitet und durch das Ablagefach ist im Mittelkonsolenbereich ein zusätzlicher Stauraum geschaffen. Die Stützstruktur ist aus Stahlblech, wodurch der Aufbau nachteilig ein relativ hohes Gewicht aufweist. Aufgrund der in die Stützstruktur integrierten Luftführungen und das integrierte Ablagefach ist eine relativ aufwendige Geometrie notwendig, die aus einer Vielzahl von Blecheinzelteilen besteht. In einer Vormontage werden diese Einzelteile zu der eigentlichen Stützstruktur zusammengebaut. Dies ist ersichtlich aufwendig und verursacht aufgrund der Vormontage zusätzlich zu den Herstellungskosten nachteilig Montagekosten.
  • Aus der GB 2 124 981 A , der JP 07032860 A und der US 3,356,409 sind ebenfalls Mittelkonsolenteile bekannt, mit denen ein Luftstrom von in Fahrtrichtung gesehen vorne zwischen dem Fahrersitzbereich und dem Beifahrersitzbereich nach hinten leitbar ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein alternatives Mittelkonsolenteil für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, zu schaffen, das einfach und doch stabil aufgebaut ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Gemäß Anspruch 1 weist das Mittelkonsolenteil wenigstens ein Trägerteil und wenigstens ein Verkleidungsteil auf. Das Trägerteil ist aus einem Kunststoffmaterial hergestellt und ist in wenigstens einem Anbindungsbereich mit einem Bauteil verbindbar. Für eine Aufnahme von Kräften und/oder Momenten ist das Trägerteil in dem wenigsten einen Anbindungsbereich mit wenigstens einem Versteifungselement versteift.
  • Vorteilhaft bei dieser Ausführung des Mittelkonsolenteils ist, dass durch das verwendete Kunststoffmaterial für das Trägerteil gegenüber einem regelmäßig verwendeten Stahlblech-Trägerteil eine Gewichtsreduzierung möglich ist. Bei der Verwendung eines herkömmlichen Spritzgießverfahrens zur Herstellung des Trägerteils aus Kunststoffmaterial können auch relativ komplizierte Geometrien des Trägerteils einfach hergestellt werden. Die Anzahl der Einzelteile kann dabei stark reduziert werden, so dass eine Vormontage des Trägerteils nur in geringem Maße notwendig ist oder ganz entfallen kann. Bei einer entsprechenden Formgebung des Trägerteils können somit insgesamt stabile Strukturen für das Trägerteil erhalten werden, die ggf. aus nur einem Einzelteil bestehen. Gegenüber dem Stahlblech-Trägerteil, das bei einer aufwendigen Geometrie regelmäßig aus einer Vielzahl von Einzelbauteilen besteht, ist somit eine Reduzierung der Einzelbauteile und dadurch eine Reduzierung der Vormontagezeit bzw. -kosten möglich. Um die an ein Mittelkonsolenteil gestellten Festigkeitsanforderungen auch mit einem Trägerteil aus Kunststoffmaterial zu erfüllen, ist dieses in den Anbindungsbereichen, an die ein Bauteil angebunden wird, mit jeweils einem Versteifungselement versteift. Damit ist die Aufnahme von Kräften und/oder Momenten, die von dem angebundenen Bauteil eingeleitet werden, stets optimiert genau in den Bereichen gegeben, wo dies zwingend erforderlich ist. In den anderen Bereichen ist dagegen das einfache und billige Kunststoffmaterial ausreichend. Insbesondere im Belastungsfall des Bauteiles wird auf Grund der Versteifungselemente eine gute Krafteinleitung in das Trägerteil und somit in das Mittelkonsolenteil erzielt. Im normalen Gebrauchsfall einwirkende Kräfte und/oder Momente können somit problemlos vom Mittelkonsolenteil aufgenommen werden, eine Verformung oder sogar eine Zerstörung des Mittelkonsolenteils ist im Normalfall ausgeschlossen.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung kann das wenigstens eine Versteifungselement in das Trägerteil integriert sein. Dabei wird das Versteifungselement beim Herstellprozess des Trägerteils z. B. mit eingespritzt, so dass in einem einzigen Arbeitsgang das Versteifungselement und das Trägerteil funktionssicher verbunden werden. Grundsätzlich kann das Versteifungselement auch nach Herstellung des Trägerteils an dieses von außen angebracht werden.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann das wenigstens eine Versteifungselement durch einen kostengünstigen Blecheinleger gebildet sein. Auch bei relativ geringer Materialstärke des Blecheinlegers ist dabei eine stabile Ausführung des Versteifungselements gewährleistet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann am Trägerteil wenigstens ein Anbindungsbereich als Armlehnen-Anbindungsbereich für die Anbindung einer Armlehne an das Trägerteil vorgesehen sein. Zudem ist ein Anbindungsbereich als Boden-Anbindungsbereich für die Anbindung des Trägerteils an einen Bodenbereich des Fahrzeuges vorgesehen. Damit ist die Armlehne an einem bereits vorhandenen Bauteil, nämlich dem Mittelkonsolenteil, angeordnet, so dass eine separate Aufnahme für die Armlehne vorteilhaft entfallen kann. Für eine funktionssichere Anbindung des Trägerteils an den Bodenbereich des Fahrzeuges wird dieses mit dem Boden-Anbindungsbereich am Bodenbereich des Fahrzeuges befestigt.
  • Um die Kräfte, die von der Armlehne in das Bauteil im Belastungsfall derselben geleitet werden, gut aufnehmen zu können, ist in einer konkreten Ausführungsform im Armlehnen-Anbindungsbereich als Versteifungselement wenigstens ein Armlehnen-Blecheinleger angeordnet. An diesen ist die Armlehne, vorzugsweise um eine Armlehnen-Schwenkachse schwenkbar, angebunden. Damit ist trotz der gewichtssparenden Bauweise des Trägerteils aus einem Kunststoffmaterial speziell im Armlehnen-Anbindungsbereich eine geforderte Steifigkeit gewährleistet. Ebenso kann gemäß einer weiteren konkreten Ausgestaltung im Boden-Anbindungsbereich als Versteifungselement wenigstens ein Boden-Blecheinleger angeordnet sein, der an den Bodenbereich des Fahrzeuges anbindbar ist. Dadurch können Kräfte und/oder Momente, die z. B. über die Armlehne in das Trägerteil eingeleitet werden, funktionssicher in den Bodenbereich des Fahrzeuges ohne Zerstörung des Trägerteils des Mittelkonsolenteils weitergeleitet werden. Insgesamt ist durch die Kombination eines Trägerteils aus einem Kunststoffmaterial mit Versteifungselementen aus Blech eine Hybridbauweise des Trägerteils geschaffen, die einerseits aufgrund des Kunststoffmaterials gewichtsgünstig hergestellt werden kann und andererseits aufgrund der Blecheinleger die geforderten Festigkeitsanforderungen erfüllt.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das Trägerteil zweiteilig ausgebildet sein und weist ein Trägeroberteil und ein Trägerunterteil auf. Dem Trägeroberteil ist der Armlehnen-Anbindungsbereich und dem Trägerunterteil ist der Boden-Anbindungsbereich zugeordnet. Durch die Zweiteilung des Trägerteiles kann je nach geometrischer Grundform desselben der Herstellprozess möglicherweise vereinfacht werden.
  • Um ein insgesamt stabiles Bauteil sicherzustellen, können das Trägeroberteil und das Trägerunterteil im montierten Zustand des Mittelkonsolenteils fest miteinander verbunden sein. In einer bevorzugten Ausführungsform sind das Trägeroberteil und das Trägerunterteil miteinander verschweißt. Die Verbindung der beiden Einzelteile des Trägerteiles kann in einem Vormontageschritt, aber auch erst bei der Endmontage des Mittelkonsolenteils in das Fahrzeug erfolgen.
  • In einer konkreten Ausführungsform kann das Trägerteil zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Seitenwände aufweisen, die mit wenigstens einer quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Querstrebe fest miteinander verbindbar sind. Damit ist zwischen den beiden Seitenwänden ein möglicher Aufnahmeraum, z. B. für ein Ablagefach, geschaffen. Mittels der quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Querstrebe sind die beiden Seitenwände so verbunden, dass ein insgesamt stabiles und den Anforderungen entsprechendes Trägerteil geschaffen ist. Ist das Trägerteil zweiteilig ausgeführt, so bilden die Seitenwände zusammen mit der Querstrebe das Trägeroberteil. Der Boden-Anbindungsbereich kann entweder an einem separaten Trägerunterteil, das zusammen mit dem Trägeroberteil das Trägerteil bildet, oder direkt an den Seitenwänden des Trägerteils ausgeführt sein.
  • Gemäß einer Weiterbildung kann an wenigstens einer Seitenwand, vorzugsweise an beiden Seitenwänden, wenigstens bereichsweise eine Wabenstruktur zur Erhöhung der Festigkeit der Seitenwand ausgebildet sein. Damit ist mit einer einfachen Maßnahme mittels der geometrischen Formgebung der Seitenwandfläche eine Erhöhung der Festigkeit der Seitenwand geschaffen, so dass auch bei einer relativ dünnen Wandstärke der Seitenwand die Festigkeitsanforderungen an das Trägerteil erfüllt sind.
  • In einer weiteren bevorzugten konkreten Ausführungsform kann das wenigstens eine Versteifungselement durch ein Ausströmergehäuse gebildet sein. Das Ausströmergehäuse ist unmittelbar oder mittelbar mit dem Trägerteil verbindbar. In wenigstens einem Anbauteil-Anbindungsbereich am Ausströmergehäuse ist das Anbauteil, vorzugsweise eine Armlehne angebunden. Dadurch ist eine sehr gute Kraftaufnahme von einer über das Anbauteil auf das Trägerteil eingeleiteten Kraft mittels dem Ausströmergehäuse möglich. Das Ausströmergehäuse ist mit dem Trägerteil verbunden, so dass funktionssicher die Krafteinleitung vom Anbauteil, z. B. der Armlehne, über das Ausströmergehäuse in das Trägerteil erfolgt.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung kann das Ausströmergehäuse mit dem Trägerteil verschraubt sein. Mit der Verschraubung ist eine einfache Verbindung zwischen dem Ausströmergehäuse und dem Trägerteil hergestellt, so dass als Gesamtes eine stabile Einheit für die Aufnahme von Kräften und/oder Momenten, die z. B. über die Armlehne eingeleitet werden, geschaffen ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann der Anbauteil-Anbindungsbereich durch wenigstens eine an der Außenseite des Ausströmergehäuses angeordnete rippenartige Anbindungslasche gebildet sein. Diese steht in etwa senkrecht von einer Ausströmergehäusewand ab. Mit der Anbindungslasche ist eine gut zugängliche Montagestelle für das Anbauteil, insbesondere für die Armlehne geschaffen.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung kann an die wenigstens eine Anbindungslasche eine Armlehnen-Schwenkachse einer Armlehne angebunden sein. Damit ist die Armlehne an dem Anbauteil-Anbindungsbereich als Armlehnen-Anbindungsbereich funktionssicher gehalten.
  • Gemäß einer Weiterbildung können an einer Außenwandseite, vorzugsweise einer Oberseite, der Ausströmergehäusewand zwei Anbindungslaschen angeordnet sein, mit denen die quer zur Fahrtrichtung verlaufende Armlehnen-Schwenkachse fest verbunden ist. Die Armlehne als Armauflage ist mit der Armlehnen-Schwenkachse schwenkbar verbunden. Damit ist die Armlehnen-Schwenkachse funktionssicher mit den zwei Anbindungslaschen am Ausströmergehäuse verbunden. Die Armlehne selbst ist um die Armlehnen-Schwenkachse zwischen wenigstens zwei Stellpositionen verschwenkbar.
  • Zur Erhöhung des Einstellkomforts der Armlehne kann eine Verrastungseinrichtung vorgesehen sein. Ein mit der Armlehne fest verbundenes Rastelement ist dabei an der Armlehnen-Schwenkachse angelenkt und ein dem Rastelement zugeordnetes Gegenelement ist fest mit dem Trägerteil verbunden. Dadurch ist die Armlehne zwischen wenigstens zwei Stellpositionen verrastbar verlagerbar.
  • Für eine sichere Anbindung im Fahrzeug kann am Trägerteil wenigstens ein Anbindungsbereich als Boden-Anbindungsbereichs für die Anbindung des Trägerteils an einen Bodenbereich des Fahrzeuges vorgesehen sein. Der Boden-Anbindungsbereich kann erfindungsgemäß mit einem Versteifungselement zur Erhöhung der Festigkeit im Anbindungsbereich versteift sein.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung kann das Trägerteil zweiteilig ausgebildet sein und weist dabei ein Trägeroberteil und ein Trägerunterteil auf. Dem Trägeroberteil ist der Anbauteil-Anbindungsbereich und dem Trägerunterteil ist der Boden-Anbindungsbereich zugeordnet. Durch die Zweiteilung des Trägerteils kann möglicherweise der Herstellungsprozess des Trägerteiles selbst vereinfacht werden.
  • Um einen stabilen Gesamtaufbau des Trägerteiles zu gewährleisten, können das Trägeroberteil und das Trägerunterteil im montierten Zustand des Mittelkonsolenteiles fest miteinander verbunden sein. In einer bevorzugten Ausführungsform sind das Trägeroberteil und das Trägerunterteil miteinander verschweißt.
  • In einer konkreten Ausführungsform kann das Trägerteil zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Seitenwände aufweisen. Das Ausströmergehäuse ist zwischen den beiden Seitenwänden angeordnet und mit diesen unmittelbar oder mittelbar verbunden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Ausströmergehäuse mit den beiden Seitenwänden verschraubt. Durch den Aufbau des Trägerteiles aus zwei Seitenwänden mit dazwischenliegendem Ausströmergehäuse ist eine steife Gesamtstruktur gebildet, mit der die Kraftaufnahme über das Ausströmergehäuse von z. B. einer am Ausströmergehäuse angeordneten Armlehne funktionssicher möglich ist.
  • Für eine weitere Erhöhung der Festigkeit der Seitenwand kann an wenigstens einer Seitenwand, vorzugsweise an beiden Seitenwänden, wenigstens bereichsweise eine Wabenstruktur ausgebildet sein. Damit ist mit einer einfachen Maßnahme und bei einem geringen Gesamtgewicht des Bauteiles selbst eine steife Struktur geschaffen, die die gestellten Festigkeitsanforderungen erfüllt.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann wenigstens eine Querstrebe zwischen den Seitenwänden zusätzlich zum ebenfalls eine Querstrebe bildenden Ausströmergehäuse gebildet sein. Damit ist auch bei einer größeren Dimensionierung des Mittelkonsolenteils mit einer Mehrzahl an Querstreben, von denen eine das Ausströmergehäuse ist, eine geforderte Stabilität und Festigkeit des gesamten Bauteils sichergestellt.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung kann das wenigstens eine Verkleidungsteil im Querschnitt in Fahrzeugquerrichtung gesehen in etwa U-förmig ausgebildet. Das Verkleidungsteil ist im montierten Zustand über das Trägerteil stülpbar, so dass die beiden U-Schenkel in etwa vertikal und in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichtet sind und die U-Basis in etwa horizontal ausgerichtet ist. Damit ist für das Verkleidungsteil ein einfacher geometrischer Aufbau geschaffen, der einfach z. B. aus einem Kunststoffmaterial hergestellt werden kann. Grundsätzlich kann das Verkleidungsteil auch z. B. topfartig ausgeführt sein, so dass etwaige Verblendungen nach dem Anbringen am Trägerteil entfallen können.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann an dem wenigstens einen Verkleidungsteil wenigstens eine Aufnahme vorgesehen sein, in der wenigstens ein Einbauteil aufnehmbar ist. Das wenigstens eine Einbauteil ist ein Ablagefach und/oder ein Audiogerät und/oder ein Cupholder und/oder ein Ausströmer. Damit kann der im Bereich des Mittelkonsolenteiles zur Verfügung stehende Bauraum für diverse Einbauteile genutzt werden. Je nach Ausstattung des Fahrzeuges können unterschiedlichste Einbauteile wie z. B. ein Ablagefach oder ein Audiogerät in das Mittelkonsolenteil eingebaut werden. Ist das Trägerteil durch zwei vertikal verlaufende Seitenwände gebildet, so steht der dazwischenliegende Bauraum vollständig für potentielle Einbauteile zur Verfügung. Die Seitenwände bieten zugleich einen Schutz in Richtung Fahrer- bzw. Beifahrersitzbereich.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung können das wenigstens eine Trägerteil und das wenigstens eine Verkleidungsteil im montierten Zustand des Mittelkonsolenteils fest miteinander verbunden sein. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die beiden Bauteile miteinander verschweißt. Somit bilden das Trägerteil und das Verkleidungsteil eine stabile Gesamteinheit als Mittelkonsolenteil an das in einem durch ein Versteifungselement versteiften Anbindungsbereich ein Anbauteil, insbesondere eine Armlehne angebunden werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann einem Trägerteilwandbereich des Trägerteils das Verkleidungsteil mit einem Verkleidungsteilwandbereich so zugeordnet sein, dass im montierten Zustand zwischen dem Trägerteilwandbereich und dem zugeordneten Verkleidungsteilwandbereich wenigstens ein in etwa in Fahrzeuglängsrichtung verlaufender Hohlraum als Luftkanal ausgebildet. Der Luftkanal kann dabei mit wenigstens einem Ausströmergehäuse mit wenigstens einer Luftauslassöffnung strömungsverbunden sein. Damit ist der Luftkanal, in dem ein Luftstrom in Fahrzeuglängsrichtung in Fahrtrichtung gesehen von vorne nach hinten strömen kann, einfach durch ein bereits vorhandenes Bauteil, nämlich das Mittelkonsolenteil, gebildet. Ein separates Bauteil für den Luftkanal mit dementsprechender separater Montage kann vorteilhaft entfallen. Der Luftkanal ist mit einem Ausströmergehäuse strömungsverbunden, wobei das Ausströmergehäuse fest mit dem Trägerteil des Mittelkonsolenteils verbunden ist. Grundsätzlich kann das Ausströmergehäuse aber auch als separates Bauteil ausgeführt sein, welches in einem separaten Arbeitsgang mit dem Trägerteil bzw. dem Luftkanal verbunden, vorzugsweise verschraubt wird.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung kann das Trägerteil zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Seitenwände aufweisen, die den Trägerteilwandbereich bilden. Das Verkleidungsteil ist im Querschnitt in Fahrzeugquerrichtung gesehen in etwa U-förmig ausgebildet. Somit ist das Verkleidungsteil im montierten Zustand über die beiden Seitenwände des Trägerteiles stülpbar, so dass die beiden U-Schenkel als Verkleidungsteilwandbereiche jeweils einer Seitenwand in etwa parallel verlaufend zugeordnet sind. Damit ist sowohl für das Trägerteil als auch für das Verkleidungsteil eine einfach herzustellende Geometrie vorgeschlagen, die bezüglich des Trägerteils die geforderte Stabilität erfüllt und bezüglich des Verkleidungsteiles einfach zu montieren ist.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung können an den beiden Seitenwänden jeweils an der den U-Schenkeln des Verkleidungsteiles im montierten Zustand zugewandten Außenseite Wandelemente abstehen. Damit ist jeweils zwischen einer Seitenwand und dem zugeordneten U-Schenkel ein durch die Wandelemente definierter Abstand gebildet zur Ausbildung des Luftkanals. Grundsätzlich können die Wandelemente auch an der Innenseite des Verkleidungsteiles angeordnet sein, so dass ebenfalls ein definierter Abstand zwischen dem U-Schenkel und der dementsprechenden Seitenwand gebildet ist. In den Bereichen der Seitenwand außerhalb des Bereichs des Luftkanals kann zur Erhöhung der Festigkeit der Seitenwand zusätzlich zu den Wandelementen z. B. eine Wabenstruktur angeordnet sein.
  • In einer weiteren Ausgestaltung kann das Trägerteil mit dem Verkleidungsteil wenigstens entlang der Verrippung verschweißt sein. Damit ist der Luftkanal, der durch das Trägerteil bzw. dessen Seitenwand, den U-Schenkel des Verkleidungsteiles und den dementsprechend zugeordneten Wandelementen begrenzt ist, strömungsdicht ausgeführt. Ein unerwünschter Fehlluftstrom kann somit weitgehend ausgeschlossen werden.
  • Um einen stabilen Aufbau des Trägerteils zu gewährleisten, kann das Ausströmergehäuse zwischen den beiden Seitenwänden angeordnet sein. Das Ausströmergehäuse ist dabei mit den zwischen den Seitenwänden und dem Verkleidungsteil gebildeten Luftkanälen unmittelbar oder mittelbar strömungsverbunden. Damit wird von den beiden an den jeweiligen Seitenwänden des Trägerteils angeordneten Luftkanälen der Luftstrom in das zentral zwischen den beiden Seitenwänden angeordnete Ausströmergehäuse geleitet. Grundsätzlich kann jedem der Luftkanäle auch ein eigenes, separates Ausströmergehäuse zugeordnet werden.
  • In einer konkreten bevorzugten Ausführungsform kann die Luftauslassöffnung des Ausströmergehäuses einem Fondbereich des Fahrzeuges zugeordnet sein. Damit ist eine funktionssichere Belüftung des Fondbereiches mit dem Mittelkonsolenteil gewährleistet. Ein separater Luftkanal, der im Bereich des Mittelkonsolenteiles verläuft kann vorteilhaft entfallen.
  • Für eine sichere Luftleitung kann an den wenigstens einen Luftkanal an das in Fahrtrichtung gesehen vordere Ende ein Luftleitelement angeordnet sein. Somit ist ein Luftstrom vom Luftleitelement kommend durch den Luftkanal in das Ausströmergehäuse strömbar.
  • Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische, perspektivische Darstellung eines Mittelkonsolenteiles mit einem Trägerteil und einem Verkleidungsteil,
  • 2 eine schematische, perspektivische Darstellung des Trägerteils mit Versteifungselementen,
  • 3 eine schematische, perspektivische Darstellung des Trägerteils mit einer alternativen Ausführung des Versteifungselements,
  • 4 eine schematische, perspektivische Darstellung des Mittelkonsolenteils mit diversen Anbauteilen,
  • 5 eine schematische, perspektivische Darstellung des Trägerteils mit einem angeschlossenen Luftleitelement,
  • 6 eine schematische, perspektivische Darstellung des Trägerteils mit Blickrichtung A von 5, und
  • 7 eine schematische Schnittdarstellung in Fahrzeughochrichtung durch das Mittelkonsolenteil.
  • In 1 ist schematisch, perspektivisch ein Mittelkonsolenteil 1 dargestellt. Das Mittelkonsolenteil 1 weist ein Trägerteil 2 und ein Verkleidungsteil 3 auf. Das Trägerteil 2 ist zweiteilig aufgebaut und besteht aus einem Trägeroberteil 4 und einem Trägerunterteil 5.
  • Am Trägerunterteil 5 ist ein Boden-Anbindungsbereich 6 angeordnet, mit dem das Trägerunterteil 5 und somit das gesamte Mittelkonsolenteil 1 mit einem Bodenbereich des Fahrzeuges (nicht dargestellt) verschraubbar ist. Das Trägerunterteil 5 ist im montierten Zustand in etwa horizontal im Fahrzeug angeordnet. Mit dem Trägerunterteil 5 ist das Trägeroberteil 4 im montierten Zustand des Mittelkonsolenteiles 1 verschweißt. Das Trägeroberteil 4 weist zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Seitenwände 7 und 8 auf. Die beiden Seitenwände 7 und 8 sind mit einer quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Querstrebe 9 fest miteinander verbunden. Die Querstrebe 9 bildet zugleich in dieser Ausführungsform ein Ausströmergehäuse 10 mit einer daran angeordneten Luftauslassöffnung 11.
  • In einem in Fahrtrichtung gesehen hinteren oberen Bereich des Trägeroberteils 4 ist ein Anbauteil-Anbindungsbereich 12 als Armlehnen-Anbindungsbereich ausgeführt. Im Anbauteil-Anbindungsbereich 12 der beiden Seitenwände 7 und 8 sind jeweils zwei Durchgangsbohrungen 14 und 15 vorgesehen, an die die Armlehne angebunden wird. Jeweils an den Außenseiten der Seitenwände 7 und 8 (nur bei Seitenwand 8 in 1 sichtbar) ist ein in etwa in Fahrzeuglängsrichtung verlaufender Luftkanal 16 ausgebildet, der mit dem Ausströmergehäuse 10 strömungsverbunden ist. Die außerhalb des Luftkanals 16 liegende Fläche der Seitenwand 8 ist mit einer Wabenstruktur 17 versehen, so dass die Stabilität der Seitenwand 8 somit vorteilhaft erhöht ist. Ein analoger struktureller Aufbau ist an der Außenseite der Seitenwand 7 ausgebildet.
  • Das Verkleidungsteil 3 ist im Querschnitt in Fahrzeugquerrichtung gesehen in etwa U-förmig ausgebildet. Die beiden U-Schenkel 18 und 19 sind jeweils einer Seitenwand 7 und 8 zugeordnet und verlaufen mit dieser im montierten Zustand jeweils parallel. Eine U-Basis 20 verläuft horizontal und ist im montierten Zustand des Verkleidungsteiles 3 als obere Begrenzung des Mittelkonsolenteiles 1 angeordnet. In der U-Basis 20 ist eine Aufnahme 21 vorgesehen, in die z. B. ein Ablagefach 22 (siehe 4) eingesetzt wird. Zudem ist im Verkleidungsteil 3 im Bereich der U-Basis 20 eine Durchführ-Aussparung 23 für einen Handbremshebel (nicht dargestellt) vorgesehen.
  • Im montierten Zustand bilden das Trägeroberteil 4 und das Trägerunterteil 5 das Trägerteil 2, das zusammen mit dem Verkleidungsteil 3 das Mittelkonsolenteil 1 bildet. Alle drei Bauteile sind im montierten Zustand miteinander verschweißt.
  • Der Luftkanal 16 wird durch den U-Schenkel 19 im montierten Zustand des Verkleidungsteiles 3 nach außen hin abgeschlossen, so dass ein Luftstrom in Fahrzeuglängsrichtung durch den Luftkanal 16 zum Ausströmergehäuse 10 strömen kann.
  • In 2 ist schematisch das Trägeroberteil 4 und das Trägerunterteil 5 perspektivisch dargestellt. Beim Trägeroberteil 4 ist aus Übersichtlichkeitsgründen die Querstrebe 9 bzw. das Ausströmergehäuse 10 weggelassen. In den beiden Anbindungsbereichen nämlich im Anbauteil-Anbindungsbereich 12 und 13 und im Boden-Anbindungsbereich 6 ist jeweils ein Blecheinleger als Versteifungselement mit im Kunststoffmaterial des Trägerteiles 2 mit eingespritzt. An den beiden Seitenwänden 7 und 8 des Trägeroberteils 4 ist im Anbauteil-Anbindungsbereich 12 und 13 als Armlehnen-Anbindungsbereich ein Armlehnen-Blecheinleger 24 und 25 als Versteifungselement angeordnet. Damit ist die Aufnahme von Kräften und/oder Momenten, die von der Armlehne 26 in das Trägerteil 2 eingeleitet werden, funktionssicher gewährleistet. Im Boden-Anbindungsbereich 6 des Trägerunterteiles 5 ist ein Boden-Blecheinleger 27 angeordnet, der im montierten Zustand des Mittelkonsolenteiles 1 horizontal im Fahrzeug ausgerichtet ist. Im Boden-Blecheinleger 27 sind Durchgangsbohrungen 28 vorgesehen, über die das Trägerunterteil 5 und damit das Mittelkonsolenteil 1 am Fahrzeugboden (nicht dargestellt) verschraubt werden kann. Mit dem Boden-Blecheinleger 27 ist der Boden-Anbindungsbereich 6 dergestalt versteift, dass eingeleitete Kräfte, die z. B. bei einem Gegenstoßen an das Mittelkonsolenteil 1 entstehen, ohne Zerstörung des Trägerunterteils 5 aufgenommen werden. Zur Verdeutlichung sind die Armlehnen-Blecheinleger 24 und 25 und der Boden-Blecheinleger 27 mit durchgezogenen Linien dargestellt, wobei das Trägeroberteil 4 und das Trägerunterteil 5 jeweils strichliert in 2 eingezeichnet sind.
  • Durch die Verwendung eines Kunststoffmaterials bei der Herstellung des Trägerteiles 2 kann ein einfaches und gegenüber einem Stahl-Trägerteil gewichtsreduziertes Bauteil hergestellt werden. In dem bezüglich der Festigkeitsanforderungen an das Mittelkonsolenteil 1 bzw. an das Trägerteil 2 kritischen Bereichen, nämlich den Boden-Anbindungsbereich 6 und den Anbauteil-Anbindungsbereich 12, 13 ist mit dem Boden-Blecheinleger 27 bzw. mit dem Armlehnen-Blecheinleger 24 und 25 eine ausreichende Versteifung zur Erfüllung der Festigkeitsanforderungen geschaffen. Die Blecheinleger 27, 24 und 25 sind jeweils in das Kunststoffmaterial in das Trägeroberteils 4 bzw. des Trägerunterteils 5 mit eingespritzt. Mit dieser Hybridbauweise ist einerseits ein stabiles und gewichtsreduziertes Bauteil geschaffen, das andererseits in den Anbindungsbereichen 6, 12 und 13 durch die Blecheinleger 24, 25 und 27 für die geforderte Festigkeit versteift sind.
  • In 3 ist das Trägeroberteil 4' in einer alternativen Ausführungsform schematisch, perspektivisch dargestellt. Dabei ist als Versteifungselement anstelle der Armlehnen-Blecheinleger 24 und 25 das Ausströmergehäuse 10' derart ausgebildet, dass die Kraftaufnahme im Belastungsfall der Armlehne über das Ausströmergehäuse 10' stattfindet. Das Ausströmergehäuse 10' ist zwischen den beiden Seitenwänden 7 und 8 in einem in Fahrtrichtung gesehen hinteren oberen Bereich angeordnet. An der Oberseite des Ausströmergehäuses 10' sind rippenartig zwei Anbindungslaschen 29 und 30 ausgebildet, mit denen eine quer zur Fahrtrichtung verlaufende Armlehnen-Schwenkachse 31 fest verbunden ist. Mit der Armlehnen-Schwenkachse 31 ist die Armlehne 26 (nicht dargestellt, siehe 4) schwenkbar verbunden. Im Randbereich der Armlehnen-Schwenkachse ist ein mit der Armlehne 26 fest verbundenes Rastelement 32 angelenkt. Ein dem Rastelement 32 zugeordnetes Rastgegenelement 33 ist fest mit dem Trägeroberteil 4' verbunden. Damit kann die Armlehne zwischen wenigstens zwei Stellpositionen verrastbar verlagert werden. Der Aufbau der Seitenwände 7 und 8 entspricht dem Aufbau der oben beschriebenen Ausführungsform, so dass an der Außenseite der Seitenwände 7 und 8 jeweils ein Luftkanal 16 angeordnet ist, der mit dem Ausströmergehäuse 10' strömungsverbunden ist.
  • In 4 ist perspektivisch das Mittelkonsolenteil 1 mit seinen drei Bauteilen Trägeroberteil 4, Trägerunterteil 5 und Verkleidungsteil 3 schematisch, perspektivisch dargestellt. Explosiv um das Mittelkonsolenteil 1 sind diverse Anbauteile eingezeichnet. In die Aufnahme 21 kann das Ablagefach 22 bzw. in einer alternativen Ausführung das Ablagefach 22' eingesetzt werden. Die Armlehne 26 wird an den Anbauteil-Anbindungsbereichen 12 und 13 als Armlehnen-Anbindungsbereiche, die mit den Armlehnen-Blecheinlegern 24 und 25 verstärkt sind, schwenkbar angebunden. Die Durchführ-Aussparung 23 für den Handbremshebel (nicht dargestellt) ist mit einer Jalousette 34 verkleidbar. Ein Luftleitelement 35 wird an die Luftkanäle 16 im Trägeroberteil 4 von in Fahrtrichtung gesehen vorne angeschlossen. An der in Fahrtrichtung gesehenen Rückseite des Mittelkonsolenteiles 1 wird ein Cupholder 36 und eine hintere Blende 37 angebracht. Das Ausströmergehäuse 10 ist in diesem Ausführungsbeispiel als separates Bauteil dargestellt, das mit dem Trägeroberteil 4 mit dem Luftkanal 16 strömungsverbunden verschraubt wird.
  • In 5 ist perspektivisch das Trägerteil 2 mit angeschlossenem Luftleitelement 35 schematisch dargestellt. Der von z. B. einem Gebläse (nicht dargestellt), das z. B. im Bereich der Instrumententafel angeordnet ist, kommende Luftstrom strömt in eine Einlassöffnung 38 des Luftleitelements 35 und wird in diesem auf die beiden Luftkanäle 16 an den Seitenwänden 7 und 8 des Trägeroberteils 4 verteilt. Die Luftkanäle 16 sind durch Wandelemente 39 gebildet, die in etwa horizontal von der Seitenwand 7 bzw. 8 abstehen. Im fertig montierten Zustand des Mittelkonsolenteiles 1 ist das Verkleidungsteil 3 (in 5 nicht mit dargestellt) dergestalt über das Trägerteil 2 gestülpt, dass die beiden U-Schenkel 18 und 19 an den Seitenwänden 7 und 8 jeweils anliegen und parallel mit diesen verlaufen. Somit ist ein dichter Luftkanal 16 gebildet, da die Innenseite der U-Schenkel 18 und 19 jeweils an den Wandelementen 39 anliegt und mit diesen verschweißt ist. Am in Fahrtrichtung gesehenen hinteren Ende der Luftkanäle 16 ist eine Strömungsverbindung zum als Querstrebe ausgeführten Ausströmergehäuse 10 gebildet, so dass der Luftstrom von beiden Luftkanälen 16 im Ausströmergehäuse 10 zusammengeführt wird und aus diesem nach hinten ausströmt. Der Luftstrom ist mit einem Pfeil 40 in 5 eingezeichnet, wobei der durch die Darstellung verdeckte Luftkanal an der Seitenwand 7 ebenso wie der dargestellte Luftkanal 16 an der Seitenwand 8 mit Luft durchströmt ist. Die Fläche außerhalb des Luftkanals 16 an den Seitenwänden 7 und 8 ist mit der Wabenstruktur 17 zur Erhöhung der Festigkeit versehen.
  • In 6 ist das Trägerteil 2 mit der Blickrichtung A von 5 dargestellt. Der mit dem Pfeil 40 eingezeichnete Luftstrom strömt entlang dem Luftkanal 16 und durch die Strömungsverbindung in das Ausströmergehäuse 10, von wo aus der Luftstrom in den Fahrzeuginnenraum, insbesondere in den Fondbereich des Fahrzeuges, ausströmt. In den Anbauteil-Anbindungsbereichen 12 und 13 ist im Trägeroberteil 4 jeweils der Armlehnen-Blecheinleger 24 und 25 mit eingespritzt und im Boden-Anbindungsbereich 6 ist der Boden-Blecheinleger 27 mit integriert. Am Ausströmergehäuse 10 sind Befestigungslaschen 41 angeordnet, an die die Blende 37 montiert werden kann. In den 5 und 6 ist jeweils aus Übersichtlichkeitsgründen das Verkleidungsteil 3, mit dem die Luftkanäle 16 nach außen hin abgeschlossen sind, weggelassen.
  • In 7 ist schematisch eine Schnittdarstellung durch das Mittelkonsolenteil 1 in Fahrzeughochrichtung dargestellt. Zwischen den beiden U-Schenkeln 18 und 19 des Verkleidungsteiles 3 und den Seitenwänden 7 und 8 des Trägeroberteiles 4 ist jeweils der Luftkanal 16 gebildet, der mit den Wandelementen 39 nach oben und unten hin begrenzt ist. An den Kontaktstellen zwischen den Wandelementen 39 und den U-Schenkeln 18 und 19 ist jeweils eine Schweißstelle 42 ausgebildet. Im Trägerunterteil 5 ist der eingespritzte Boden-Blecheinleger 27 zu erkennen, mittels dem der Boden-Anbindungsbereich 6 versteift ist. Zwischen den beiden Seitenwänden 7 und 8 ist im montierten Zustand des Mittelkonsolenteiles 1 z. B. das Ablagefach 22 eingesetzt, das hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht mit dargestellt ist.
  • 1
    Mittelkonsolenteil
    2
    Trägerteil
    3
    Verkleidungsteil
    4/4'
    Trägeroberteil
    5
    Trägerunterteil
    6
    Boden-Anbindungsbereich
    7
    Seitenwand
    8
    Seitenwand
    9
    Querstrebe
    10/10'
    Ausströmergehäuse
    11
    Luftauslassöffnung
    12
    Anbauteil-Anbindungsbereich
    13
    Anbauteil-Anbindungsbereich
    14
    Durchgangsbohrung
    15
    Durchgangsbohrung
    16
    Luftkanal
    17
    Wabenstruktur
    18
    U-Schenkel
    19
    U-Schenkel
    20
    U-Basis
    21
    Aufnahme
    22/22'
    Ablagefach
    23
    Durchführ-Aussparung
    24
    Armlehnen-Blecheinleger
    25
    Armlehnen-Blecheinleger
    26
    Armlehne
    27
    Boden-Blecheinleger
    28
    Durchgangsbohrung
    29
    Anbindungslasche
    30
    Anbindungslasche
    31
    Armlehnen-Schwenkachse
    32
    Rastelement
    33
    Rastgegenelement
    34
    Jalousette
    35
    Luftleitelement
    36
    Cupholder
    37
    Blende
    38
    Einlassöffnung
    39
    Wandelement
    40
    Pfeil
    41
    Befestigungslasche
    42
    Schweißstelle

Claims (34)

  1. Mittelkonsolenteil für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, das zwischen einem Fahrersitzbereich und einem Beifahrersitzbereich angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelkonsolenteil (1) wenigstens ein Trägerteil (2) und wenigstens ein Verkleidungsteil (3) aufweist, dass das Trägerteil (2) aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist, dass das Trägerteil (2) in wenigstens einem Anbindungsbereich (6; 12 13) mit einem Bauteil (26) verbindbar ist, und dass das Trägerteil (2) in dem wenigstens einen Anbindungsbereich (6; 12 13) für eine Aufnahme von Kräften und/oder Momenten mit wenigstens einem Versteifungselement (24, 25, 27) versteift ist.
  2. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Versteifungselement (24, 25, 27) in das Trägerteil (2) integriert ist.
  3. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Versteifungselement durch einen Blecheinleger (24, 25, 27) gebildet ist.
  4. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Trägerteil (2) wenigstens ein Anbindungsbereich als Armlehnen-Anbindungsbereich (12, 13) für die Anbindung einer Armlehne (26) an das Trägerteil (2) und wenigstens ein Anbindungsbereich als Boden-Anbindungsbereich (6) für die Anbindung des Trägerteils (2) an einen Bodenbereich des Fahrzeuges vorgesehen ist.
  5. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass im Armlehnen-Anbindungsbereich (12, 13) als Versteifungselement wenigstens ein Armlehnen-Blecheinleger (24, 25) angeordnet ist, in dessen Bereich die Armlehne (26), vorzugsweise um eine Armlehnen-Schwenkachse schwenkbar, anbindbar ist.
  6. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Boden-Anbindungsbereich (6) als Versteifungselement wenigstens ein Boden-Blecheinleger (27) angeordnet ist, der an den Bodenbereich des Fahrzeuges anbindbar ist.
  7. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (2) zweiteilig ausgebildet ist und ein Trägeroberteil (4) und ein Trägerunterteil (5) aufweist dergestalt, dass dem Trägeroberteil (4) der Armlehnen-Anbindungsbereich (12, 13) und dem Trägerunterteil (5) der Boden-Anbindungsbereich (6) zuordenbar ist.
  8. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägeroberteil (4) und das Trägerunterteil (5) im montierten Zustand des Mittelkonsolenteils (1) fest miteinander verbunden sind, vorzugsweise miteinander verschweißt sind.
  9. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (2) zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Seitenwände (7, 8) aufweist, die mit wenigstens einer quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Querstrebe (9; 10) fest miteinander verbindbar sind.
  10. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer Seitenwand (7, 8), vorzugsweise an beiden Seitenwänden (7, 8), wenigstens bereichsweise eine Wabenstruktur (17) zur Erhöhung der Festigkeit der Seitenwand (7, 8) ausgebildet ist.
  11. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Versteifungselement durch ein Ausströmergehäuse (10') gebildet ist, das unmittelbar oder mittelbar mit dem Trägerteil (2) verbindbar ist, und dass das Anbauteil, vorzugsweise eine Armlehne, am Ausströmergehäuse (10') in wenigstens einem Anbauteil-Anbindungsbereich (29, 30) angebunden ist.
  12. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausströmergehäuse (10') mit dem Trägerteil (2) verschraubt ist.
  13. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbauteil-Anbindungsbereich durch wenigstens eine an der Außenseite des Ausströmergehäuses (10') angeordnete rippenartige Anbindungslasche (29, 30) gebildet ist, die in etwa senkrecht von einer Ausströmergehäusewand absteht.
  14. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass an die wenigstens eine Anbindungslasche (29, 30) eine Armlehnen-Schwenkachse (31) einer Armlehne anbindbar ist.
  15. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Außenwandseite, vorzugsweise einer Oberseite, der Ausströmergehäusewand zwei Anbindungslaschen (29, 30) angeordnet sind, mit denen die quer zur Fahrtrichtung verlaufende Armlehnen-Schwenkachse (31) fest verbunden ist, und dass mit der Armlehnen-Schwenkachse (31) die Armlehne als Armauflage schwenkbar verbunden ist.
  16. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verrastungseinrichtung vorgesehen ist dergestalt, dass ein mit der Armlehne fest verbundenes Rastelement (32) an der Armlehnen-Schwenkachse (31) angelenkt ist und ein dem Rastelement (32) zugeordnetes Rastgegenelement (33) fest mit dem Trägerteil (2) verbunden ist, so dass die Armlehne zwischen wenigstens zwei Stellpositionen verrastbar ist.
  17. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass am Trägerteil (2) wenigstens ein Anbindungsbereich als Boden-Anbindungsbereich (6) für die Anbindung des Trägerteils (2) an einem Bodenbereich des Fahrzeuges vorgesehen ist.
  18. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (2) zweiteilig ausgebildet ist und ein Trägeroberteil (4') und ein Trägerunterteil (5) aufweist dergestalt, dass dem Trägeroberteil (4') der Anbauteil-Anbindungsbereich (29, 30) und dem Trägerunterteil (5) der Boden-Anbindungsbereich (6) zugeordnet ist.
  19. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägeroberteil (4') und das Trägerunterteil (5) im montierten Zustand des Mittelkonsolenteils (1) fest miteinander verbunden sind, vorzugsweise miteinander verschweißt sind.
  20. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (2) zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Seitenwände (7, 8) aufweist.
  21. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausströmergehäuse (10') zwischen den beiden Seitenwänden (7, 8) angeordnet ist und mit diesen unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, vorzugsweise verschraubt ist.
  22. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer Seitenwand (7, 8), vorzugsweise an beiden Seitenwänden (7, 8), wenigstens bereichsweise eine Wabenstruktur (17) zur Erhöhung der Festigkeit der Seitenwand (7, 8) ausgebildet ist.
  23. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 20 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Querstrebe zwischen den Seitenwänden (7, 8) zusätzlich zum ebenfalls eine Querstrebe bildenden Ausströmergehäuse (10') gebildet ist.
  24. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Verkleidungsteil (3) im Querschnitt in Fahrzeugquerrichtung gesehen in etwa U-förmig ausgebildet ist dergestalt, dass das Verkleidungsteil (3) im montierten Zustand über das Trägerteil (2) stülpbar ist, so dass die beiden U-Schenkel (18, 19) in etwa vertikal und in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichtet sind und die U-Basis (20) in etwa horizontal ausgerichtet ist.
  25. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass an dem wenigstens einen Verkleidungsteil (3) wenigstens eine Aufnahme (21) vorgesehen ist, in der wenigstens ein Einbauteil (22; 22') aufnehmbar ist.
  26. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Einbauteil ein Ablagefach (22; 22') und/oder ein Audiogerät und/oder ein Cupholder und/oder ein Ausströmer ist.
  27. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Trägerteil (2) und das wenigstens eine Verkleidungsteil (3) im montierten Zustand des Mittelkonsolenteils (1) fest miteinander verbunden sind, vorzugsweise miteinander verschweißt sind.
  28. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass einem Trägerteilwandbereich (7, 8) des Trägerteils (2) das Verkleidungsteil (3) mit einem Verkleidungsteilwandbereich (18, 19) so zugeordnet ist, dass im montierten Zustand zwischen dem Trägerteilwandbereich (7, 8) und dem zugeordneten Verkleidungsteilwandbereich (18, 19) wenigstens ein in etwa in Fahrzeuglängsrichtung verlaufender Hohlraum als Luftkanal (16) ausgebildet ist, und dass der Luftkanal (16) mit wenigstens einem Ausströmergehäuse (10; 10') mit wenigstens einer Luftauslassöffnung (11) strömungsverbunden ist.
  29. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (2) zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Seitenwände (7, 8) aufweist, die den Trägerteilwandbereich bilden, und dass das Verkleidungsteil (3) im Querschnitt in Fahrzeugquerrichtung gesehen in etwa U-förmig ausgebildet ist dergestalt, dass das Verkleidungsteil (3) im montierten Zustand über die beiden Seitenwände (7, 8) des Trägerteils (2) stülpbar ist, so dass die beiden U-Schenkel (18, 19) als Verkleidungsteilwandbereiche jeweils einer Seitenwand (7, 8) in etwa parallel verlaufend zugeordnet sind.
  30. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass an den beiden Seitenwänden (7, 8) jeweils an der den U-Schenkeln (18, 19) des Verkleidungsteiles (3) im montierten Zustand zugewandten Außenseite Wandelemente (39) abstehen dergestalt, dass jeweils zwischen einer Seitenwand (7, 8) und dem zugeordneten U-Schenkel (18, 19) ein durch die Wandelemente (39) definierter Abstand ausbildbar ist zur Ausbildung des Luftkanals (16).
  31. Mittelkonsolenteil nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (2) mit dem Verkleidungsteil (3) wenigstens entlang der Wandelemente (39) verschweißt ist.
  32. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausströmergehäuse (10; 10') zwischen den beiden Seitenwänden (7, 8) angeordnet ist und mit den zwischen den Seitenwänden (7, 8) und dem Verkleidungsteil (3) gebildeten Luftkanälen (16) unmittelbar oder mittelbar strömungsverbunden ist.
  33. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 28 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftauslassöffnung (11) des Ausströmergehäuses (10; 10') einem Fondbereich des Fahrzeuges zugeordnet ist.
  34. Mittelkonsolenteil nach einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass an dem wenigstens einen Luftkanal (16) an dem in Fahrtrichtung gesehen vorderen Ende ein Luftleitelement (35) anordenbar ist dergestalt, dass ein Luftstrom vom Luftleitelement (35) kommend durch den Luftkanal (16) in das Ausströmergehäuse (10; 10') leitbar ist.
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