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Die Erfindung betrifft ein Mittelkonsolenteil für ein Fahrzeug,
insbesondere für
ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus der gattungsgemäßen
DE 1 892 967 ist ein Mittelkonsolenteil
für ein
Fahrzeug, insbesondere für
ein Kraftfahrzeug bekannt, das zwischen einem Fahrersitzbereich
und einem Beifahrersitzbereich angeordnet ist.
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Konkret besteht das Mittelkonsolenteil
aus einer Stützstruktur
mit einem Aufnahmeraum als Stauraum. In Verbindung mit der Stützstruktur
sind zwei von einem Instrumententafelbereich nach hinten geführte Luftkanäle ausgebildet.
Die Wände
des Aufnahmeraums bilden eine Stabilisierung in Verbindung mit den
Luftkanälen.
Aus der
DE 198 26
943 C2 ist ein Mittelkonsolenteil als Tunnelverkleidung
für ein Kraftfahrzeug
bekannt, das einen sehr ähnlichen
Aufbau zeigt. Die Tunnelverkleidung ist mittels einer Stützstruktur
gebildet, in der ein Aufnahmeraum als Ablagefach vorgesehen ist.
An den in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufenden Längswänden der Stützstruktur,
die zugleich die seitliche Begrenzung des Aufnahmeraumes bilden,
sind an der Außenseite Luftführungen
angeordnet, die in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufen. Die Stützstruktur,
das Ablagefach und die Luftführungen
sind unlösbar
fest miteinander verbunden. Auch hier wird ein Luftstrom von einem
in Fahrtrichtung gesehen vorderen Bereich zwischen dem Fahrersitzbereich
und dem Beifahrersitzbereich mittels der Luftführungen nach hinten geleitet
und durch das Ablagefach ist im Mittelkonsolenbereich ein zusätzlicher
Stauraum geschaffen. Die Stützstruktur
ist aus Stahlblech, wodurch der Aufbau nachteilig ein relativ hohes
Gewicht aufweist. Aufgrund der in die Stützstruktur integrierten Luftführungen und
das integrierte Ablagefach ist eine relativ aufwendige Geometrie
notwendig, die aus einer Vielzahl von Blecheinzelteilen besteht.
In einer Vormontage werden diese Einzelteile zu der eigentlichen
Stützstruktur
zusammengebaut. Dies ist ersichtlich aufwendig und verursacht aufgrund
der Vormontage zusätzlich
zu den Herstellungskosten nachteilig Montagekosten.
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Aus der
GB 2 124 981 A , der
JP 07032860 A und
der
US 3,356,409 sind
ebenfalls Mittelkonsolenteile bekannt, mit denen ein Luftstrom von
in Fahrtrichtung gesehen vorne zwischen dem Fahrersitzbereich und
dem Beifahrersitzbereich nach hinten leitbar ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein
alternatives Mittelkonsolenteil für ein Fahrzeug, insbesondere
für ein
Kraftfahrzeug, zu schaffen, das einfach und doch stabil aufgebaut
ist.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
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Gemäß Anspruch 1 weist das Mittelkonsolenteil
wenigstens ein Trägerteil
und wenigstens ein Verkleidungsteil auf. Das Trägerteil ist aus einem Kunststoffmaterial
hergestellt und ist in wenigstens einem Anbindungsbereich mit einem
Bauteil verbindbar. Für
eine Aufnahme von Kräften
und/oder Momenten ist das Trägerteil
in dem wenigsten einen Anbindungsbereich mit wenigstens einem Versteifungselement
versteift.
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Vorteilhaft bei dieser Ausführung des
Mittelkonsolenteils ist, dass durch das verwendete Kunststoffmaterial
für das
Trägerteil
gegenüber
einem regelmäßig verwendeten
Stahlblech-Trägerteil
eine Gewichtsreduzierung möglich
ist. Bei der Verwendung eines herkömmlichen Spritzgießverfahrens
zur Herstellung des Trägerteils
aus Kunststoffmaterial können
auch relativ komplizierte Geometrien des Trägerteils einfach hergestellt
werden. Die Anzahl der Einzelteile kann dabei stark reduziert werden,
so dass eine Vormontage des Trägerteils
nur in geringem Maße
notwendig ist oder ganz entfallen kann. Bei einer entsprechenden
Formgebung des Trägerteils
können
somit insgesamt stabile Strukturen für das Trägerteil erhalten werden, die
ggf. aus nur einem Einzelteil bestehen. Gegenüber dem Stahlblech-Trägerteil,
das bei einer aufwendigen Geometrie regelmäßig aus einer Vielzahl von
Einzelbauteilen besteht, ist somit eine Reduzierung der Einzelbauteile
und dadurch eine Reduzierung der Vormontagezeit bzw. -kosten möglich. Um
die an ein Mittelkonsolenteil gestellten Festigkeitsanforderungen
auch mit einem Trägerteil
aus Kunststoffmaterial zu erfüllen, ist
dieses in den Anbindungsbereichen, an die ein Bauteil angebunden
wird, mit jeweils einem Versteifungselement versteift. Damit ist
die Aufnahme von Kräften
und/oder Momenten, die von dem angebundenen Bauteil eingeleitet
werden, stets optimiert genau in den Bereichen gegeben, wo dies
zwingend erforderlich ist. In den anderen Bereichen ist dagegen das
einfache und billige Kunststoffmaterial ausreichend. Insbesondere
im Belastungsfall des Bauteiles wird auf Grund der Versteifungselemente
eine gute Krafteinleitung in das Trägerteil und somit in das Mittelkonsolenteil
erzielt. Im normalen Gebrauchsfall einwirkende Kräfte und/oder
Momente können
somit problemlos vom Mittelkonsolenteil aufgenommen werden, eine
Verformung oder sogar eine Zerstörung des
Mittelkonsolenteils ist im Normalfall ausgeschlossen.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
kann das wenigstens eine Versteifungselement in das Trägerteil
integriert sein. Dabei wird das Versteifungselement beim Herstellprozess
des Trägerteils
z. B. mit eingespritzt, so dass in einem einzigen Arbeitsgang das
Versteifungselement und das Trägerteil
funktionssicher verbunden werden. Grundsätzlich kann das Versteifungselement
auch nach Herstellung des Trägerteils
an dieses von außen
angebracht werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
kann das wenigstens eine Versteifungselement durch einen kostengünstigen
Blecheinleger gebildet sein. Auch bei relativ geringer Materialstärke des
Blecheinlegers ist dabei eine stabile Ausführung des Versteifungselements
gewährleistet.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann
am Trägerteil
wenigstens ein Anbindungsbereich als Armlehnen-Anbindungsbereich
für die
Anbindung einer Armlehne an das Trägerteil vorgesehen sein. Zudem
ist ein Anbindungsbereich als Boden-Anbindungsbereich für die Anbindung des Trägerteils
an einen Bodenbereich des Fahrzeuges vorgesehen. Damit ist die Armlehne
an einem bereits vorhandenen Bauteil, nämlich dem Mittelkonsolenteil,
angeordnet, so dass eine separate Aufnahme für die Armlehne vorteilhaft
entfallen kann. Für
eine funktionssichere Anbindung des Trägerteils an den Bodenbereich
des Fahrzeuges wird dieses mit dem Boden-Anbindungsbereich am Bodenbereich
des Fahrzeuges befestigt.
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Um die Kräfte, die von der Armlehne in
das Bauteil im Belastungsfall derselben geleitet werden, gut aufnehmen
zu können,
ist in einer konkreten Ausführungsform
im Armlehnen-Anbindungsbereich
als Versteifungselement wenigstens ein Armlehnen-Blecheinleger angeordnet.
An diesen ist die Armlehne, vorzugsweise um eine Armlehnen-Schwenkachse
schwenkbar, angebunden. Damit ist trotz der gewichtssparenden Bauweise
des Trägerteils
aus einem Kunststoffmaterial speziell im Armlehnen-Anbindungsbereich
eine geforderte Steifigkeit gewährleistet.
Ebenso kann gemäß einer
weiteren konkreten Ausgestaltung im Boden-Anbindungsbereich als
Versteifungselement wenigstens ein Boden-Blecheinleger angeordnet
sein, der an den Bodenbereich des Fahrzeuges anbindbar ist. Dadurch
können
Kräfte
und/oder Momente, die z. B. über
die Armlehne in das Trägerteil
eingeleitet werden, funktionssicher in den Bodenbereich des Fahrzeuges
ohne Zerstörung
des Trägerteils
des Mittelkonsolenteils weitergeleitet werden. Insgesamt ist durch
die Kombination eines Trägerteils
aus einem Kunststoffmaterial mit Versteifungselementen aus Blech
eine Hybridbauweise des Trägerteils
geschaffen, die einerseits aufgrund des Kunststoffmaterials gewichtsgünstig hergestellt
werden kann und andererseits aufgrund der Blecheinleger die geforderten Festigkeitsanforderungen
erfüllt.
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In einer weiteren Ausführungsform
kann das Trägerteil
zweiteilig ausgebildet sein und weist ein Trägeroberteil und ein Trägerunterteil
auf. Dem Trägeroberteil
ist der Armlehnen-Anbindungsbereich und
dem Trägerunterteil
ist der Boden-Anbindungsbereich zugeordnet. Durch die Zweiteilung
des Trägerteiles
kann je nach geometrischer Grundform desselben der Herstellprozess
möglicherweise
vereinfacht werden.
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Um ein insgesamt stabiles Bauteil
sicherzustellen, können
das Trägeroberteil
und das Trägerunterteil
im montierten Zustand des Mittelkonsolenteils fest miteinander verbunden
sein. In einer bevorzugten Ausführungsform
sind das Trägeroberteil
und das Trägerunterteil
miteinander verschweißt.
Die Verbindung der beiden Einzelteile des Trägerteiles kann in einem Vormontageschritt,
aber auch erst bei der Endmontage des Mittelkonsolenteils in das
Fahrzeug erfolgen.
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In einer konkreten Ausführungsform
kann das Trägerteil
zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufende Seitenwände
aufweisen, die mit wenigstens einer quer zur Fahrtrichtung verlaufenden
Querstrebe fest miteinander verbindbar sind. Damit ist zwischen
den beiden Seitenwänden
ein möglicher
Aufnahmeraum, z. B. für
ein Ablagefach, geschaffen. Mittels der quer zur Fahrtrichtung verlaufenden
Querstrebe sind die beiden Seitenwände so verbunden, dass ein
insgesamt stabiles und den Anforderungen entsprechendes Trägerteil
geschaffen ist. Ist das Trägerteil
zweiteilig ausgeführt,
so bilden die Seitenwände
zusammen mit der Querstrebe das Trägeroberteil. Der Boden-Anbindungsbereich
kann entweder an einem separaten Trägerunterteil, das zusammen
mit dem Trägeroberteil
das Trägerteil
bildet, oder direkt an den Seitenwänden des Trägerteils ausgeführt sein.
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Gemäß einer Weiterbildung kann
an wenigstens einer Seitenwand, vorzugsweise an beiden Seitenwänden, wenigstens
bereichsweise eine Wabenstruktur zur Erhöhung der Festigkeit der Seitenwand ausgebildet
sein. Damit ist mit einer einfachen Maßnahme mittels der geometrischen
Formgebung der Seitenwandfläche
eine Erhöhung
der Festigkeit der Seitenwand geschaffen, so dass auch bei einer
relativ dünnen
Wandstärke
der Seitenwand die Festigkeitsanforderungen an das Trägerteil
erfüllt
sind.
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In einer weiteren bevorzugten konkreten Ausführungsform
kann das wenigstens eine Versteifungselement durch ein Ausströmergehäuse gebildet sein.
Das Ausströmergehäuse ist
unmittelbar oder mittelbar mit dem Trägerteil verbindbar. In wenigstens
einem Anbauteil-Anbindungsbereich
am Ausströmergehäuse ist
das Anbauteil, vorzugsweise eine Armlehne angebunden. Dadurch ist
eine sehr gute Kraftaufnahme von einer über das Anbauteil auf das Trägerteil
eingeleiteten Kraft mittels dem Ausströmergehäuse möglich. Das Ausströmergehäuse ist
mit dem Trägerteil
verbunden, so dass funktionssicher die Krafteinleitung vom Anbauteil,
z. B. der Armlehne, über
das Ausströmergehäuse in das
Trägerteil
erfolgt.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
kann das Ausströmergehäuse mit
dem Trägerteil
verschraubt sein. Mit der Verschraubung ist eine einfache Verbindung
zwischen dem Ausströmergehäuse und
dem Trägerteil
hergestellt, so dass als Gesamtes eine stabile Einheit für die Aufnahme
von Kräften
und/oder Momenten, die z. B. über
die Armlehne eingeleitet werden, geschaffen ist.
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In einer weiteren Ausführungsform
kann der Anbauteil-Anbindungsbereich durch wenigstens eine an der
Außenseite
des Ausströmergehäuses angeordnete
rippenartige Anbindungslasche gebildet sein. Diese steht in etwa
senkrecht von einer Ausströmergehäusewand
ab. Mit der Anbindungslasche ist eine gut zugängliche Montagestelle für das Anbauteil,
insbesondere für
die Armlehne geschaffen.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
kann an die wenigstens eine Anbindungslasche eine Armlehnen-Schwenkachse
einer Armlehne angebunden sein. Damit ist die Armlehne an dem Anbauteil-Anbindungsbereich
als Armlehnen-Anbindungsbereich funktionssicher gehalten.
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Gemäß einer Weiterbildung können an
einer Außenwandseite,
vorzugsweise einer Oberseite, der Ausströmergehäusewand zwei Anbindungslaschen angeordnet
sein, mit denen die quer zur Fahrtrichtung verlaufende Armlehnen-Schwenkachse
fest verbunden ist. Die Armlehne als Armauflage ist mit der Armlehnen-Schwenkachse
schwenkbar verbunden. Damit ist die Armlehnen-Schwenkachse funktionssicher
mit den zwei Anbindungslaschen am Ausströmergehäuse verbunden. Die Armlehne
selbst ist um die Armlehnen-Schwenkachse zwischen wenigstens zwei
Stellpositionen verschwenkbar.
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Zur Erhöhung des Einstellkomforts der
Armlehne kann eine Verrastungseinrichtung vorgesehen sein. Ein mit
der Armlehne fest verbundenes Rastelement ist dabei an der Armlehnen-Schwenkachse angelenkt
und ein dem Rastelement zugeordnetes Gegenelement ist fest mit dem
Trägerteil
verbunden. Dadurch ist die Armlehne zwischen wenigstens zwei Stellpositionen
verrastbar verlagerbar.
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Für
eine sichere Anbindung im Fahrzeug kann am Trägerteil wenigstens ein Anbindungsbereich
als Boden-Anbindungsbereichs für
die Anbindung des Trägerteils
an einen Bodenbereich des Fahrzeuges vorgesehen sein. Der Boden-Anbindungsbereich
kann erfindungsgemäß mit einem
Versteifungselement zur Erhöhung
der Festigkeit im Anbindungsbereich versteift sein.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
kann das Trägerteil
zweiteilig ausgebildet sein und weist dabei ein Trägeroberteil
und ein Trägerunterteil
auf. Dem Trägeroberteil
ist der Anbauteil-Anbindungsbereich und
dem Trägerunterteil
ist der Boden-Anbindungsbereich zugeordnet. Durch die Zweiteilung
des Trägerteils
kann möglicherweise
der Herstellungsprozess des Trägerteiles
selbst vereinfacht werden.
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Um einen stabilen Gesamtaufbau des
Trägerteiles
zu gewährleisten,
können
das Trägeroberteil
und das Trägerunterteil
im montierten Zustand des Mittelkonsolenteiles fest miteinander
verbunden sein. In einer bevorzugten Ausführungsform sind das Trägeroberteil
und das Trägerunterteil
miteinander verschweißt.
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In einer konkreten Ausführungsform
kann das Trägerteil
zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufende Seitenwände
aufweisen. Das Ausströmergehäuse ist zwischen
den beiden Seitenwänden
angeordnet und mit diesen unmittelbar oder mittelbar verbunden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Ausströmergehäuse mit
den beiden Seitenwänden
verschraubt. Durch den Aufbau des Trägerteiles aus zwei Seitenwänden mit
dazwischenliegendem Ausströmergehäuse ist
eine steife Gesamtstruktur gebildet, mit der die Kraftaufnahme über das
Ausströmergehäuse von
z. B. einer am Ausströmergehäuse angeordneten
Armlehne funktionssicher möglich
ist.
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Für
eine weitere Erhöhung
der Festigkeit der Seitenwand kann an wenigstens einer Seitenwand, vorzugsweise
an beiden Seitenwänden,
wenigstens bereichsweise eine Wabenstruktur ausgebildet sein. Damit
ist mit einer einfachen Maßnahme
und bei einem geringen Gesamtgewicht des Bauteiles selbst eine steife
Struktur geschaffen, die die gestellten Festigkeitsanforderungen
erfüllt.
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In einer weiteren Ausführungsform
kann wenigstens eine Querstrebe zwischen den Seitenwänden zusätzlich zum
ebenfalls eine Querstrebe bildenden Ausströmergehäuse gebildet sein. Damit ist auch
bei einer größeren Dimensionierung
des Mittelkonsolenteils mit einer Mehrzahl an Querstreben, von denen
eine das Ausströmergehäuse ist,
eine geforderte Stabilität
und Festigkeit des gesamten Bauteils sichergestellt.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
kann das wenigstens eine Verkleidungsteil im Querschnitt in Fahrzeugquerrichtung
gesehen in etwa U-förmig ausgebildet.
Das Verkleidungsteil ist im montierten Zustand über das Trägerteil stülpbar, so dass die beiden U-Schenkel
in etwa vertikal und in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichtet sind
und die U-Basis in etwa horizontal ausgerichtet ist. Damit ist für das Verkleidungsteil
ein einfacher geometrischer Aufbau geschaffen, der einfach z. B.
aus einem Kunststoffmaterial hergestellt werden kann. Grundsätzlich kann das
Verkleidungsteil auch z. B. topfartig ausgeführt sein, so dass etwaige Verblendungen
nach dem Anbringen am Trägerteil
entfallen können.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
kann an dem wenigstens einen Verkleidungsteil wenigstens eine Aufnahme
vorgesehen sein, in der wenigstens ein Einbauteil aufnehmbar ist.
Das wenigstens eine Einbauteil ist ein Ablagefach und/oder ein Audiogerät und/oder
ein Cupholder und/oder ein Ausströmer. Damit kann der im Bereich
des Mittelkonsolenteiles zur Verfügung stehende Bauraum für diverse Einbauteile
genutzt werden. Je nach Ausstattung des Fahrzeuges können unterschiedlichste
Einbauteile wie z. B. ein Ablagefach oder ein Audiogerät in das Mittelkonsolenteil
eingebaut werden. Ist das Trägerteil
durch zwei vertikal verlaufende Seitenwände gebildet, so steht der
dazwischenliegende Bauraum vollständig für potentielle Einbauteile zur
Verfügung. Die
Seitenwände
bieten zugleich einen Schutz in Richtung Fahrer- bzw. Beifahrersitzbereich.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
können das
wenigstens eine Trägerteil
und das wenigstens eine Verkleidungsteil im montierten Zustand des
Mittelkonsolenteils fest miteinander verbunden sein. In einer besonders
bevorzugten Ausführungsform
sind die beiden Bauteile miteinander verschweißt. Somit bilden das Trägerteil
und das Verkleidungsteil eine stabile Gesamteinheit als Mittelkonsolenteil
an das in einem durch ein Versteifungselement versteiften Anbindungsbereich
ein Anbauteil, insbesondere eine Armlehne angebunden werden kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
kann einem Trägerteilwandbereich
des Trägerteils
das Verkleidungsteil mit einem Verkleidungsteilwandbereich so zugeordnet
sein, dass im montierten Zustand zwischen dem Trägerteilwandbereich und dem zugeordneten
Verkleidungsteilwandbereich wenigstens ein in etwa in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufender Hohlraum als Luftkanal ausgebildet. Der Luftkanal kann
dabei mit wenigstens einem Ausströmergehäuse mit wenigstens einer Luftauslassöffnung strömungsverbunden
sein. Damit ist der Luftkanal, in dem ein Luftstrom in Fahrzeuglängsrichtung
in Fahrtrichtung gesehen von vorne nach hinten strömen kann,
einfach durch ein bereits vorhandenes Bauteil, nämlich das Mittelkonsolenteil,
gebildet. Ein separates Bauteil für den Luftkanal mit dementsprechender separater
Montage kann vorteilhaft entfallen. Der Luftkanal ist mit einem
Ausströmergehäuse strömungsverbunden,
wobei das Ausströmergehäuse fest
mit dem Trägerteil
des Mittelkonsolenteils verbunden ist. Grundsätzlich kann das Ausströmergehäuse aber
auch als separates Bauteil ausgeführt sein, welches in einem
separaten Arbeitsgang mit dem Trägerteil
bzw. dem Luftkanal verbunden, vorzugsweise verschraubt wird.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
kann das Trägerteil
zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufende Seitenwände
aufweisen, die den Trägerteilwandbereich
bilden. Das Verkleidungsteil ist im Querschnitt in Fahrzeugquerrichtung
gesehen in etwa U-förmig
ausgebildet. Somit ist das Verkleidungsteil im montierten Zustand über die
beiden Seitenwände
des Trägerteiles
stülpbar,
so dass die beiden U-Schenkel als Verkleidungsteilwandbereiche jeweils
einer Seitenwand in etwa parallel verlaufend zugeordnet sind. Damit
ist sowohl für
das Trägerteil
als auch für
das Verkleidungsteil eine einfach herzustellende Geometrie vorgeschlagen,
die bezüglich
des Trägerteils
die geforderte Stabilität
erfüllt
und bezüglich
des Verkleidungsteiles einfach zu montieren ist.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
können an
den beiden Seitenwänden
jeweils an der den U-Schenkeln des Verkleidungsteiles im montierten Zustand
zugewandten Außenseite
Wandelemente abstehen. Damit ist jeweils zwischen einer Seitenwand
und dem zugeordneten U-Schenkel ein durch die Wandelemente definierter
Abstand gebildet zur Ausbildung des Luftkanals. Grundsätzlich können die Wandelemente
auch an der Innenseite des Verkleidungsteiles angeordnet sein, so
dass ebenfalls ein definierter Abstand zwischen dem U-Schenkel und der
dementsprechenden Seitenwand gebildet ist. In den Bereichen der
Seitenwand außerhalb
des Bereichs des Luftkanals kann zur Erhöhung der Festigkeit der Seitenwand
zusätzlich
zu den Wandelementen z. B. eine Wabenstruktur angeordnet sein.
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In einer weiteren Ausgestaltung kann
das Trägerteil
mit dem Verkleidungsteil wenigstens entlang der Verrippung verschweißt sein.
Damit ist der Luftkanal, der durch das Trägerteil bzw. dessen Seitenwand,
den U-Schenkel des Verkleidungsteiles und den dementsprechend zugeordneten
Wandelementen begrenzt ist, strömungsdicht
ausgeführt.
Ein unerwünschter
Fehlluftstrom kann somit weitgehend ausgeschlossen werden.
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Um einen stabilen Aufbau des Trägerteils
zu gewährleisten,
kann das Ausströmergehäuse zwischen
den beiden Seitenwänden
angeordnet sein. Das Ausströmergehäuse ist
dabei mit den zwischen den Seitenwänden und dem Verkleidungsteil
gebildeten Luftkanälen
unmittelbar oder mittelbar strömungsverbunden.
Damit wird von den beiden an den jeweiligen Seitenwänden des
Trägerteils
angeordneten Luftkanälen
der Luftstrom in das zentral zwischen den beiden Seitenwänden angeordnete
Ausströmergehäuse geleitet.
Grundsätzlich
kann jedem der Luftkanäle
auch ein eigenes, separates Ausströmergehäuse zugeordnet werden.
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In einer konkreten bevorzugten Ausführungsform
kann die Luftauslassöffnung
des Ausströmergehäuses einem
Fondbereich des Fahrzeuges zugeordnet sein. Damit ist eine funktionssichere
Belüftung
des Fondbereiches mit dem Mittelkonsolenteil gewährleistet. Ein separater Luftkanal,
der im Bereich des Mittelkonsolenteiles verläuft kann vorteilhaft entfallen.
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Für
eine sichere Luftleitung kann an den wenigstens einen Luftkanal
an das in Fahrtrichtung gesehen vordere Ende ein Luftleitelement
angeordnet sein. Somit ist ein Luftstrom vom Luftleitelement kommend
durch den Luftkanal in das Ausströmergehäuse strömbar.
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Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine
schematische, perspektivische Darstellung eines Mittelkonsolenteiles
mit einem Trägerteil
und einem Verkleidungsteil,
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2 eine
schematische, perspektivische Darstellung des Trägerteils mit Versteifungselementen,
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3 eine
schematische, perspektivische Darstellung des Trägerteils mit einer alternativen Ausführung des
Versteifungselements,
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4 eine
schematische, perspektivische Darstellung des Mittelkonsolenteils
mit diversen Anbauteilen,
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5 eine
schematische, perspektivische Darstellung des Trägerteils mit einem angeschlossenen
Luftleitelement,
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6 eine
schematische, perspektivische Darstellung des Trägerteils mit Blickrichtung
A von 5, und
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7 eine
schematische Schnittdarstellung in Fahrzeughochrichtung durch das
Mittelkonsolenteil.
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In 1 ist
schematisch, perspektivisch ein Mittelkonsolenteil 1 dargestellt.
Das Mittelkonsolenteil 1 weist ein Trägerteil 2 und ein
Verkleidungsteil 3 auf. Das Trägerteil 2 ist zweiteilig
aufgebaut und besteht aus einem Trägeroberteil 4 und
einem Trägerunterteil 5.
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Am Trägerunterteil 5 ist
ein Boden-Anbindungsbereich 6 angeordnet, mit dem das Trägerunterteil 5 und
somit das gesamte Mittelkonsolenteil 1 mit einem Bodenbereich
des Fahrzeuges (nicht dargestellt) verschraubbar ist. Das Trägerunterteil 5 ist im
montierten Zustand in etwa horizontal im Fahrzeug angeordnet. Mit
dem Trägerunterteil 5 ist
das Trägeroberteil
4 im montierten Zustand des Mittelkonsolenteiles 1 verschweißt. Das
Trägeroberteil 4 weist
zwei in etwa vertikal und im montierten Zustand in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufende Seitenwände 7 und 8 auf.
Die beiden Seitenwände 7 und 8 sind
mit einer quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Querstrebe 9 fest
miteinander verbunden. Die Querstrebe 9 bildet zugleich
in dieser Ausführungsform
ein Ausströmergehäuse 10 mit
einer daran angeordneten Luftauslassöffnung 11.
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In einem in Fahrtrichtung gesehen
hinteren oberen Bereich des Trägeroberteils 4 ist
ein Anbauteil-Anbindungsbereich 12 als Armlehnen-Anbindungsbereich
ausgeführt.
Im Anbauteil-Anbindungsbereich 12 der beiden Seitenwände 7 und 8 sind
jeweils zwei Durchgangsbohrungen 14 und 15 vorgesehen,
an die die Armlehne angebunden wird. Jeweils an den Außenseiten
der Seitenwände 7 und 8 (nur
bei Seitenwand 8 in 1 sichtbar)
ist ein in etwa in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufender Luftkanal 16 ausgebildet, der mit dem Ausströmergehäuse 10 strömungsverbunden
ist. Die außerhalb
des Luftkanals 16 liegende Fläche der Seitenwand 8 ist
mit einer Wabenstruktur 17 versehen, so dass die Stabilität der Seitenwand 8 somit
vorteilhaft erhöht
ist. Ein analoger struktureller Aufbau ist an der Außenseite der
Seitenwand 7 ausgebildet.
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Das Verkleidungsteil 3 ist
im Querschnitt in Fahrzeugquerrichtung gesehen in etwa U-förmig ausgebildet.
Die beiden U-Schenkel 18 und 19 sind jeweils einer
Seitenwand 7 und 8 zugeordnet und verlaufen mit
dieser im montierten Zustand jeweils parallel. Eine U-Basis 20 verläuft horizontal
und ist im montierten Zustand des Verkleidungsteiles 3 als
obere Begrenzung des Mittelkonsolenteiles 1 angeordnet.
In der U-Basis 20 ist eine Aufnahme 21 vorgesehen,
in die z. B. ein Ablagefach 22 (siehe 4) eingesetzt wird. Zudem ist im Verkleidungsteil 3 im
Bereich der U-Basis 20 eine Durchführ-Aussparung 23 für einen
Handbremshebel (nicht dargestellt) vorgesehen.
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Im montierten Zustand bilden das
Trägeroberteil 4 und
das Trägerunterteil 5 das
Trägerteil 2, das
zusammen mit dem Verkleidungsteil 3 das Mittelkonsolenteil 1 bildet.
Alle drei Bauteile sind im montierten Zustand miteinander verschweißt.
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Der Luftkanal 16 wird durch
den U-Schenkel 19 im montierten Zustand des Verkleidungsteiles 3 nach
außen
hin abgeschlossen, so dass ein Luftstrom in Fahrzeuglängsrichtung
durch den Luftkanal 16 zum Ausströmergehäuse 10 strömen kann.
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In 2 ist
schematisch das Trägeroberteil 4 und
das Trägerunterteil 5 perspektivisch
dargestellt. Beim Trägeroberteil 4 ist
aus Übersichtlichkeitsgründen die
Querstrebe 9 bzw. das Ausströmergehäuse 10 weggelassen.
In den beiden Anbindungsbereichen nämlich im Anbauteil-Anbindungsbereich 12 und 13 und
im Boden-Anbindungsbereich 6 ist jeweils ein Blecheinleger
als Versteifungselement mit im Kunststoffmaterial des Trägerteiles 2 mit
eingespritzt. An den beiden Seitenwänden 7 und 8 des
Trägeroberteils 4 ist
im Anbauteil-Anbindungsbereich 12 und 13 als
Armlehnen-Anbindungsbereich ein Armlehnen-Blecheinleger 24 und 25 als
Versteifungselement angeordnet. Damit ist die Aufnahme von Kräften und/oder
Momenten, die von der Armlehne 26 in das Trägerteil 2 eingeleitet
werden, funktionssicher gewährleistet.
Im Boden-Anbindungsbereich 6 des Trägerunterteiles 5 ist
ein Boden-Blecheinleger 27 angeordnet, der im montierten
Zustand des Mittelkonsolenteiles 1 horizontal im Fahrzeug
ausgerichtet ist. Im Boden-Blecheinleger 27 sind Durchgangsbohrungen 28 vorgesehen, über die
das Trägerunterteil 5 und
damit das Mittelkonsolenteil 1 am Fahrzeugboden (nicht
dargestellt) verschraubt werden kann. Mit dem Boden-Blecheinleger 27 ist
der Boden-Anbindungsbereich 6 dergestalt versteift, dass
eingeleitete Kräfte,
die z. B. bei einem Gegenstoßen
an das Mittelkonsolenteil 1 entstehen, ohne Zerstörung des Trägerunterteils 5 aufgenommen
werden. Zur Verdeutlichung sind die Armlehnen-Blecheinleger 24 und 25 und
der Boden-Blecheinleger 27 mit durchgezogenen Linien dargestellt,
wobei das Trägeroberteil 4 und
das Trägerunterteil 5 jeweils
strichliert in 2 eingezeichnet
sind.
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Durch die Verwendung eines Kunststoffmaterials
bei der Herstellung des Trägerteiles 2 kann
ein einfaches und gegenüber
einem Stahl-Trägerteil
gewichtsreduziertes Bauteil hergestellt werden. In dem bezüglich der
Festigkeitsanforderungen an das Mittelkonsolenteil 1 bzw.
an das Trägerteil 2 kritischen Bereichen,
nämlich
den Boden-Anbindungsbereich 6 und den Anbauteil-Anbindungsbereich 12, 13 ist
mit dem Boden-Blecheinleger 27 bzw. mit dem Armlehnen-Blecheinleger 24 und 25 eine
ausreichende Versteifung zur Erfüllung
der Festigkeitsanforderungen geschaffen. Die Blecheinleger 27, 24 und 25 sind
jeweils in das Kunststoffmaterial in das Trägeroberteils 4 bzw.
des Trägerunterteils 5 mit
eingespritzt. Mit dieser Hybridbauweise ist einerseits ein stabiles
und gewichtsreduziertes Bauteil geschaffen, das andererseits in
den Anbindungsbereichen 6, 12 und 13 durch die
Blecheinleger 24, 25 und 27 für die geforderte Festigkeit
versteift sind.
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In 3 ist
das Trägeroberteil 4' in einer alternativen
Ausführungsform
schematisch, perspektivisch dargestellt. Dabei ist als Versteifungselement anstelle
der Armlehnen-Blecheinleger 24 und 25 das Ausströmergehäuse 10' derart ausgebildet,
dass die Kraftaufnahme im Belastungsfall der Armlehne über das
Ausströmergehäuse 10' stattfindet.
Das Ausströmergehäuse 10' ist zwischen
den beiden Seitenwänden 7 und 8 in
einem in Fahrtrichtung gesehen hinteren oberen Bereich angeordnet.
An der Oberseite des Ausströmergehäuses 10' sind rippenartig
zwei Anbindungslaschen 29 und 30 ausgebildet,
mit denen eine quer zur Fahrtrichtung verlaufende Armlehnen-Schwenkachse 31 fest
verbunden ist. Mit der Armlehnen-Schwenkachse 31 ist die
Armlehne 26 (nicht dargestellt, siehe 4) schwenkbar verbunden. Im Randbereich
der Armlehnen-Schwenkachse ist ein mit der Armlehne 26 fest
verbundenes Rastelement 32 angelenkt. Ein dem Rastelement 32 zugeordnetes
Rastgegenelement 33 ist fest mit dem Trägeroberteil 4' verbunden.
Damit kann die Armlehne zwischen wenigstens zwei Stellpositionen
verrastbar verlagert werden. Der Aufbau der Seitenwände 7 und 8 entspricht
dem Aufbau der oben beschriebenen Ausführungsform, so dass an der
Außenseite
der Seitenwände 7 und 8 jeweils
ein Luftkanal 16 angeordnet ist, der mit dem Ausströmergehäuse 10' strömungsverbunden
ist.
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In 4 ist
perspektivisch das Mittelkonsolenteil 1 mit seinen drei
Bauteilen Trägeroberteil 4, Trägerunterteil 5 und
Verkleidungsteil 3 schematisch, perspektivisch dargestellt.
Explosiv um das Mittelkonsolenteil 1 sind diverse Anbauteile
eingezeichnet. In die Aufnahme 21 kann das Ablagefach 22 bzw.
in einer alternativen Ausführung
das Ablagefach 22' eingesetzt
werden. Die Armlehne 26 wird an den Anbauteil-Anbindungsbereichen 12 und 13 als
Armlehnen-Anbindungsbereiche,
die mit den Armlehnen-Blecheinlegern 24 und 25 verstärkt sind, schwenkbar
angebunden. Die Durchführ-Aussparung 23 für den Handbremshebel
(nicht dargestellt) ist mit einer Jalousette 34 verkleidbar.
Ein Luftleitelement 35 wird an die Luftkanäle 16 im
Trägeroberteil 4 von
in Fahrtrichtung gesehen vorne angeschlossen. An der in Fahrtrichtung
gesehenen Rückseite
des Mittelkonsolenteiles 1 wird ein Cupholder 36 und
eine hintere Blende 37 angebracht. Das Ausströmergehäuse 10 ist
in diesem Ausführungsbeispiel
als separates Bauteil dargestellt, das mit dem Trägeroberteil 4 mit
dem Luftkanal 16 strömungsverbunden
verschraubt wird.
-
In 5 ist
perspektivisch das Trägerteil 2 mit
angeschlossenem Luftleitelement 35 schematisch dargestellt.
Der von z. B. einem Gebläse
(nicht dargestellt), das z. B. im Bereich der Instrumententafel
angeordnet ist, kommende Luftstrom strömt in eine Einlassöffnung 38 des
Luftleitelements 35 und wird in diesem auf die beiden Luftkanäle 16 an
den Seitenwänden 7 und 8 des
Trägeroberteils 4 verteilt. Die
Luftkanäle 16 sind
durch Wandelemente 39 gebildet, die in etwa horizontal
von der Seitenwand 7 bzw. 8 abstehen. Im fertig
montierten Zustand des Mittelkonsolenteiles 1 ist das Verkleidungsteil 3 (in 5 nicht mit dargestellt)
dergestalt über
das Trägerteil 2 gestülpt, dass
die beiden U-Schenkel 18 und 19 an den Seitenwänden 7 und 8 jeweils
anliegen und parallel mit diesen verlaufen. Somit ist ein dichter Luftkanal 16 gebildet,
da die Innenseite der U-Schenkel 18 und 19 jeweils
an den Wandelementen 39 anliegt und mit diesen verschweißt ist.
Am in Fahrtrichtung gesehenen hinteren Ende der Luftkanäle 16 ist eine
Strömungsverbindung
zum als Querstrebe ausgeführten
Ausströmergehäuse 10 gebildet,
so dass der Luftstrom von beiden Luftkanälen 16 im Ausströmergehäuse 10 zusammengeführt wird
und aus diesem nach hinten ausströmt. Der Luftstrom ist mit einem
Pfeil 40 in 5 eingezeichnet,
wobei der durch die Darstellung verdeckte Luftkanal an der Seitenwand 7 ebenso
wie der dargestellte Luftkanal 16 an der Seitenwand 8 mit
Luft durchströmt
ist. Die Fläche außerhalb
des Luftkanals 16 an den Seitenwänden 7 und 8 ist
mit der Wabenstruktur 17 zur Erhöhung der Festigkeit versehen.
-
In 6 ist
das Trägerteil 2 mit
der Blickrichtung A von 5 dargestellt.
Der mit dem Pfeil 40 eingezeichnete Luftstrom strömt entlang
dem Luftkanal 16 und durch die Strömungsverbindung in das Ausströmergehäuse 10,
von wo aus der Luftstrom in den Fahrzeuginnenraum, insbesondere
in den Fondbereich des Fahrzeuges, ausströmt. In den Anbauteil-Anbindungsbereichen 12 und 13 ist
im Trägeroberteil 4 jeweils
der Armlehnen-Blecheinleger 24 und 25 mit
eingespritzt und im Boden-Anbindungsbereich 6 ist der Boden-Blecheinleger 27 mit
integriert. Am Ausströmergehäuse 10 sind
Befestigungslaschen 41 angeordnet, an die die Blende 37 montiert
werden kann. In den 5 und 6 ist jeweils aus Übersichtlichkeitsgründen das
Verkleidungsteil 3, mit dem die Luftkanäle 16 nach außen hin
abgeschlossen sind, weggelassen.
-
In 7 ist
schematisch eine Schnittdarstellung durch das Mittelkonsolenteil 1 in
Fahrzeughochrichtung dargestellt. Zwischen den beiden U-Schenkeln 18 und 19 des
Verkleidungsteiles 3 und den Seitenwänden 7 und 8 des
Trägeroberteiles 4 ist
jeweils der Luftkanal 16 gebildet, der mit den Wandelementen 39 nach
oben und unten hin begrenzt ist. An den Kontaktstellen zwischen
den Wandelementen 39 und den U-Schenkeln 18 und 19 ist
jeweils eine Schweißstelle 42 ausgebildet.
Im Trägerunterteil 5 ist
der eingespritzte Boden-Blecheinleger 27 zu
erkennen, mittels dem der Boden-Anbindungsbereich 6 versteift ist.
Zwischen den beiden Seitenwänden 7 und 8 ist
im montierten Zustand des Mittelkonsolenteiles 1 z. B. das
Ablagefach 22 eingesetzt, das hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht
mit dargestellt ist.
-
- 1
- Mittelkonsolenteil
- 2
- Trägerteil
- 3
- Verkleidungsteil
- 4/4'
- Trägeroberteil
- 5
- Trägerunterteil
- 6
- Boden-Anbindungsbereich
- 7
- Seitenwand
- 8
- Seitenwand
- 9
- Querstrebe
- 10/10'
- Ausströmergehäuse
- 11
- Luftauslassöffnung
- 12
- Anbauteil-Anbindungsbereich
- 13
- Anbauteil-Anbindungsbereich
- 14
- Durchgangsbohrung
- 15
- Durchgangsbohrung
- 16
- Luftkanal
- 17
- Wabenstruktur
- 18
- U-Schenkel
- 19
- U-Schenkel
- 20
- U-Basis
- 21
- Aufnahme
- 22/22'
- Ablagefach
- 23
- Durchführ-Aussparung
- 24
- Armlehnen-Blecheinleger
- 25
- Armlehnen-Blecheinleger
- 26
- Armlehne
- 27
- Boden-Blecheinleger
- 28
- Durchgangsbohrung
- 29
- Anbindungslasche
- 30
- Anbindungslasche
- 31
- Armlehnen-Schwenkachse
- 32
- Rastelement
- 33
- Rastgegenelement
- 34
- Jalousette
- 35
- Luftleitelement
- 36
- Cupholder
- 37
- Blende
- 38
- Einlassöffnung
- 39
- Wandelement
- 40
- Pfeil
- 41
- Befestigungslasche
- 42
- Schweißstelle