DE19807317A1 - Instrumententafel - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Instrumententafel für einen Personenkraftwagen, mit
einer Mehrzahl fahrerseitig angeordneter einzelner oder zu einem Kombiinstrument
zusammengefaßter Anzeigeinstrumente, sowie mit einer Verkleidung, die über den
Anzeigeinstrumenten eine vorspringende Hutze umfaßt.
Um das Ablesen der wesentlichsten Instrumente eines Kraftfahrzeugs, wie Tachometer mit
Kilometerzähler, Drehzahlmesser, Kraftstoffanzeige, Kühlmitteltemperaturanzeige und Uhr
zu erleichtern, und die Anzeige von Kontrolleuchten für Fahrtrichtungsanzeiger,
Batterieladezustand, Motorölstand, Fernlicht oder dergleichen besser sichtbar zu machen
sind diese Instrumente gewöhnlich etwa senkrecht zur Blickrichtung des Fahrers vor diesem
auf der Instrumententafel angeordnet, wodurch auch Spiegelungen an einer vor den
Instrumenten angeordneten Glasscheibe vermieden werden können. Um den Einbau der
Instrumente in der Instrumententafel zu erleichtern, sind diese außerdem gewöhnlich zu
einem Kombiinstrument zusammengefaßt.
Da die Instrumententafel bei den meisten Lastkraftwagen oder Bussen in Bezug zum
Fahrersitz verhältnismäßig tief liegt, so daß der Fahrer verhältnismäßig steil, das heißt unter
einem großen Neigungswinkel zur Horizontalen, nach unten auf ihre schräge Oberseite
blickt, sind die Anzeigeinstrumente bzw. das Kombiinstrument dort so eingebaut, daß sie
nicht über die Oberseite der Instrumententafel überstehen, und daß ihre sichtbare
Vorderseite im wesentlichen die gleiche Neigung wie die Oberseite der Instrumententafel
aufweist. Demgegenüber blickt der Fahrer bei Personenkraftwagen unter einem sehr viel
flacheren Neigungswinkel auf die mit den Anzeigeinstrumenten bzw. dem Kombiinstrument
bestückte schräge Oberseite der Instrumententafel, so daß es erforderlich ist, die sichtbare
Vorderseite der Instrumente steiler auszurichten. Dadurch stehen diese jedoch häufig nach
oben über die Kontur der benachbarten schrägen Oberseite der Instrumententafel über,
wodurch es erforderlich wird, deren innenraumseitige Verkleidung über den Instrumenten
und gegebenenfalls auch seitlich von diesen zu einer vorspringenden Hutze zu formen. Die
Hutze bedeckt die Oberseite der Instrumente und besitzt gewöhnlich einen zur Fahrtrichtung
entgegengesetzten, um die Instrumente umlaufenden Rand, der gegebenenfalls auch einige
seitlich neben oder unter dem Instrumenten angeordnete Bedienungselemente, wie
Kippschalter oder dergleichen, mit umschließt. Dieser Rand steht gewöhnlich so weit vor,
daß die Instrumente bzw. eine davor angeordnete Glasscheibe selbst bei ungünstiger
Sonneneinstrahlung beschattet werden, um Spiegelungen auf der Glasscheibe zu
vermeiden und das Ablesen der hellen Zeiger auf dem dunklen Untergrund der Instrumente
zu erleichtern.
Bei den bekannten Personenkraftwagen ist die Hutze in die Instrumententafelverkleidung
integriert, das heißt, die Hutze und die Instrumententafelverkleidung sind einstückig
ausgebildet und werden gemeinsam auf der Instrumententafel montiert. Die zumeist zum
Kombiinstrument zusammengefaßten Instrumente werden gewöhnlich vor der Montage in
die Hutze eingesetzt und zusammen mit der Verkleidung auf einem als Träger für die
Instrumente und die Verkleidung dienenden Grundkörper angebracht. Alternativ dazu ist es
auch möglich, die Instrumente nachträglich, das heißt nach der Montage der Verkleidung auf
dem Grundkörper, in die Hutze einzusetzen. Beide Verfahren weisen jedoch Nachteile auf.
Wenn in dem zuerst genannten Fall bei einem der vormontierten Instrumente eine
Funktionsstörung auftritt oder ein Kombiinstrument gegen ein anderes mit einer
unterschiedlichen Anordnung oder Auswahl von Instrumenten ausgetauscht werden soll,
muß entweder die gesamte Verkleidung abgenommen oder das Instrument von der
Unterseite der Instrumententafel her ausgebaut und wieder eingebaut werden, was beides
sehr arbeitsaufwendig ist. Demgegenüber ist der Austausch von Instrumenten bei einem
nach der Montage der Verkleidung erfolgten Einbau zwar einfacher, jedoch sind in diesem
Fall die Befestigungselemente der Instrumente oder zumindest vertikale Trennfugen
zwischen den Instrumenten und der umgebenden Hutze vom Innenraum aus sichtbar, was
aus ästhetischen und gestalterischen Gründen unerwünscht ist.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Instrumententafeln mit einer einstückig in die
Instrumententafelverkleidung integrierten Hutze besteht darin, daß die verhältnismäßig
große durchgehende Kunststoffoberfläche der Verkleidung und der Hutze wenig
gestalterische Möglichkeiten läßt.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Instrumententafel der
eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß zum einen der Austausch von
Anzeigeinstrumenten erleichtert wird, ohne daß Befestigungselemente oder Trennfugen
sichtbar werden, und daß zum anderen zusätzliche gestalterische Variationsmöglichkeiten
eröffnet werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Hutze als ein von der
umgebenden Verkleidung getrenntes austauschbares Bauteil ausgebildet ist, das nach der
umgebenden Verkleidung auf der Instrumententafel montiert wird. Der Erfindung liegt der
Gedanke zugrunde, daß sich eine von der umgebenden Verkleidung getrennte, nachträglich
montierte Hutze sehr viel leichter als ein großflächige, die ganze Instrumententafel
bedeckende Verkleidung demontieren läßt, um ein defektes Instrument auszutauschen.
Außerdem überlappt die nachträglich montierte Hutze die umgebende Verkleidung, so daß
keine zur Oberfläche der Instrumententafel senkrechte Trennfugen erzeugt werden, die für
die Insassen sichtbar sind. Weiter ermöglicht es die getrennte Herstellung der Hutze und der
übrigen Verkleidung, ohne zusätzlichen Aufwand identische oder ganz oder teilweise
unterschiedliche Farben, Materialzusammensetzungen oder Oberflächengestaltungen für
diese beiden Bauteile zu wählen, wodurch eine Reihe zusätzlicher Optionen im Hinblick auf
das mögliche Design der Instrumententafel geschaffen wird.
In Verbindung mit einer Instrumententafelverkleidung, die gemäß einer bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung auf der Ober- und/oder Vorderseite der Instrumententafel von
einer austauschbaren Abdeckung gebildet wird, welche erst kurz vor der Endmontage auf
der Instrumententafel angebracht wird, bevor dann zuletzt die Anbringung der Hutze erfolgt,
ist ohne großen zusätzlichen Aufwand eine Vielzahl von gestalterischen Möglichkeiten
gegeben, die sogar eine Erfüllung spezieller Kundenwünsche gestattet.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Hutze zusammen mit den
Anzeigeinstrumenten eine vormontierte Baueinheit bildet. Das heißt, die Instrumente und die
Hutze werden vor der Montage auf der Instrumententafel, gegebenenfalls zusammen mit
weiteren Bauteilen, zu der Baueinheit zusammengesetzt die dann nach Anbringen der
umgebenden Verkleidung auf der Instrumententafel befestigt wird. Wenn ein
Anzeigeinstrument defekt ist oder aus anderen Gründen ausgetauscht werden soll, wird die
Baueinheit gelöst und die Hutze zusammen mit den Instrumenten abgenommen, um Platz
für eine entsprechend ausgestattete Austauscheinheit zu schaffen. Wegen des
verhältnismäßig großen Gewichts der aus den Instrumenten und der Hutze bestehenden
Baueinheit empfiehlt es sich, die Hutze durch eine Aussparung in der umgebenden
Verkleidung hindurch starr am Grundkörper der Instrumententafel zu befestigen, um eine
ausreichende Verankerung sicherzustellen. Die Befestigung erfolgt zweckmäßig mit Hilfe
eines Zugankers, der sich vorzugsweise durch die zur Aufnahme der Anzeigeinstrumente
vorgesehene Aussparung und bis zur Unterseite der Instrumententafel erstreckt, so daß er
zum einen auch nach dem Einbau der Instrumententafel gut zugänglich ist und zum anderen
die Baueinheit mit einer den Rand der Aussparung überlappenden Anlagefläche gegen die
Oberseite der umgebenden Instrumententafelverkleidung zieht.
Alternativ dazu kann die Hutze jedoch auch als Einzelteil nach der Montage der
Anzeigeinstrumente und der Verkleidung auf einem oder mehreren der Instrumente, auf der
Verkleidung und/oder durch eine in der Verkleidung vorgesehene Öffnung hindurch auf
einem als Träger für die Anzeigeinstrumente und die Verkleidung dienenden Grundkörper
der Instrumententafel befestigt werden, wobei eine derartig ausgestaltete, zum Beispiel aus
Kunststoff, Leichtmetall oder einem Verbundwerkstoff bestehende Hutze aufgrund ihres
verhältnismäßig geringen Gewichts eine Befestigung mittels verdeckter Halteclips oder
anderer lösbarer Rastelemente ermöglicht, wie sie beispielsweise zur Befestigung von Teilen
der Tür- oder Innenraumverkleidung von Kraftfahrzeugen üblicherweise verwendet werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Instrumententafel eines
Personenkraftwagens, bei der über einem fahrerseitigen Kombiinstrument eine von
der umgebenden Verkleidung getrennte austauschbare Hutze angeordnet ist;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Instrumententafel und der Hutze bei Betrachtung
schräg von vorne und von oben;
Fig. 3 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Hutze und des
Kombiinstruments vor ihrem Zusammenbau und vor der Montage auf der
Instrumententafel.
Die in der Zeichnung dargestellte Instrumententafel 2 eines Personenkraftwagens besteht im
wesentlichen aus einem als Träger und Versteifungselement dienenden, nicht sichtbaren
Grundkörper, einer auf dem Grundkörper angebrachten Instrumententafelverkleidung 4,
einem fahrerseitig oberhalb einer Lenkradsäule 6 angeordneten Kombiinstrument 8, sowie
einer über dem Kombiinstrument 8 angeordneten dachartig vorspringenden Hutze 10, die als
ein von der umgebenden Verkleidung 4 getrenntes Bauteil ausgebildet ist und sich ohne
gleichzeitige Demontage derselben abnehmen läßt. Die Instrumententafel 2 umfaßt weiter
eine Reihe von Bedienungselementen 12, 14, 16, sowie einen Teil einer Belüftungsanlage
mit insgesamt fünf Ausströmerdüsen 18, 20, 22, 24, 26, die wie die Bedienungselemente 12,
14, 16 auf der dem Innenraum des Personenkraftwagens zugewandten Vorder- und
Oberseite der Instrumententafel 2 angeordnet sind.
Der Grundkörper besteht wie die Grundkörper bekannter Instrumententafeln aus mehreren
untereinander verbundenen Querträgern, die u. a. als Halterung für Luftzuleitungen zu den
Ausströmerdüsen 18, 20, 22, 24, 26 sowie für Pedale und Handschuhkaten dienen. Der
Grundkörper trägt weiter zwei auf der Unterseite der Instrumententafel 2 in den Innenraum
des Personenkraftwagens überstehende Bügel 28, die sich im Abstand von der Verkleidung
4 quer zur Fahrtrichtung durch den Fußraum des Fahrers bzw. des Beifahrers erstrecken
und jeweils einen Gassack eines Insassenrückhaltesystems des Personenkraftwagens
enthalten.
Die Instrumententafelverkleidung 4 besteht im wesentlichen aus einer auf der Unterseite
sowie den beiden seitlichen Stirnenden der Instrumententafel 2 angeordneten
Kunststoffverkleidung 30, die bei der Herstellung der Instrumententafel 2 auf dem
Grundkörper vormontiert wird, sowie einer auf der Oberseite und einem Teil der Vorderseite
der Instrumententafel 2 angeordneten, mit Aussparungen für das Kombiinstrument 8, die
Bedienungselemente 12, 14, 16 und die Ausströmerdüsen 18, 20, 22, 24, 26 versehenen
austauschbaren Abdeckung 32, die erst kurz vor dem Einbau der Instrumententafel 2 in
einer an die Fahrzeuglackierung oder Innenraumausstattung angepaßten Farbe angeliefert
und die Kunststoffverkleidung 30 überlappend auf der Instrumententafel 2 angebracht wird.
Das Kombiinstrument 8 besteht im wesentlichen aus einem Tachometer 34 mit
Kilometerzähler, einer neben dem Tachometer 34 angeordneten Uhr 36, sowie einer
zwischen den beiden Instrumenten 34, 36 angeordneten Kraftstoffanzeige 38, die in einem
gemeinsamen Instrumentengehäuse 40 untergebracht sind. Das Kombiinstrument umfaßt
darüber hinaus Kontrolleuchten für Fahrtrichtungsanzeiger, Batterieladezustand,
Motorölstand und Fernlicht (nicht dargestellt). Das Instrumentengehäuse 40 steht zum Teil
durch eine zugehörige Aussparung 42 in der Abdeckung 32 hindurch nach oben über deren
schräge Oberseite über und weist auf seiner dem Fahrer zugewandten steil geneigten oder
vertikalen Vorderseite Öffnungen auf, durch welche die zurückgesetzt angeordneten
Skalenscheiben und Zeiger der Instrumente 34, 36, 38 sichtbar sind. Die Öffnungen sind
durch eine auf der Vorderseite des Gehäuses 40 angeordnete durchgehende Glasscheibe
oder durch mehrere einzelne, in die Öffnungen eingesetzte Glasscheiben (nicht dargestellt)
verschlossen, um ein Verschmutzen der Instrumente 34, 36, 38 zu verhindern.
Die Hutze 10 besteht aus einem zum Beispiel durch Spritzgießen hergestellten, in
Fahrtrichtung im Querschnitt bogenförmig gekrümmten Kunststoffteil, dessen sichtbare
Vorder- und Oberseite 44 in verschiedenen Farben und mit unterschiedlicher
Oberflächenbeschaffenheit lieferbar ist, so daß zu jeder Fahrzeuglackierung und/oder
Innenraumausstattung bzw. Abdeckung 32 eine farblich passende, aber durchaus
unterschiedlich gefärbte oder profilierte Hutze 10 angeboten werden kann. Um die
Ausbildung der Hutze 10 als getrenntes Bauteil auch optisch hervorzuheben, besteht der an
die Oberfläche der Abdeckung 32 angrenzende sichtbare vordere Rand 48 der Hutze 10 aus
einem anderen Material, das zum Beispiel vor dem Spritzgießen der Hutze 10 in die
Spritzgußform eingelegt werden kann.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel bilden das Kombiinstrument 8 und die Hutze 10
eine vormontierte Baueinheit, die nach der Abdeckung 32 auf der Instrumententafel 2
angebracht wird. Zu diesem Zweck ist zwischen der Hutze 10 und dem Kombiinstrument 8
ein die beiden Bauteile 10, 8 verbindendes Tragelement 50 vorgesehen, das darüber hinaus
auch zur Befestigung der Baueinheit am Grundkörper der Instrumententafel 2 dient.
Wie am besten in Fig. 3 dargestellt, besteht das Tragelement aus einer Platte 50 aus
Kunststoff oder Leichtmetall mit einer an die Rückseite des Instrumentengehäuses 40
angepaßten vertikalen Vorderseite. Die Breite der Platte 50 quer zur Fahrtrichtung entspricht
nicht nur derjenigen des Instrumentengehäuses 40 sondern auch der Öffnungsweite der
Aussparung 42, ist jedoch etwas kleiner als die Breite der Hutze 10, so daß sich die Platte 50
und das daran befestigte Instrumentengehäuse 40 von oben durch die Aussparung 42 in
eine unter der Abdeckung 32 angeordnete Ausnehmung des Grundkörpers einführen lassen,
bis Anlageflächen auf der in Fahrtrichtung vor der Platte 50 angeordneten Unterseite der
Hutze 10 sowie der Unterseite einer entlang der Vorderseite und den beiden Stirnseiten des
Instrumentengehäuses 40 überstehenden Blendleiste 52 von oben gegen den die
Aussparung 42 umgebenden Rand der Abdeckung 32 anliegen.
Die Platte 50 weist an ihrer Oberseite einen an die gekrümmte Unterseite der Hutze 10
angepaßten bogenförmig gekrümmten oberen Rand auf, der mit Einrichtungen zum
Befestigen der Hutze 10 an der Platte versehen ist, beispielsweise einer Nut- und
Federverbindung (nicht dargestellt). Die Platte 50 ist weiter mit vier im wesentlichen parallel
zur Fahrtrichtung verlaufenden Durchgangsbohrungen 54 versehen, durch die jeweils eine
Befestigungsschraube entgegen der Fahrtrichtung in eine entsprechende Gewindebohrung
auf der Rückseite des Instrumentengehäuses 40 eingeschraubt werden kann, um das
Gehäuse 40 so vor der Platte 50 zu befestigen, daß seine Oberseite gegen die Unterseite
der Hutze 10 anliegt. Zwei schlitzförmige Ausnehmungen 56 im unteren Rand der Platte 50
ermöglichen das Hindurchführen und Befestigen von einer bzw. zwei Tachowellen, die vor
dem Einsetzen der vormontierten Baueinheit in die Aussparung 42 mit dem Tachometer 34
bzw. einem alternativ zur Uhr 36 daneben angeordneten Drehzahlmesser verbunden
werden.
In die Platte 50 ist das obere Ende eines Zugankers 60 eingegossen, dessen unteres Ende
(nicht dargestellt) an einem Querträger im unteren Bereich der Instrumententafel 2
eingehängt wird, bevor der Anker 60 gespannt und dadurch die aus dem Kombiinstrument 8,
der Hutze 10 und dem Träger 50 bestehende Baueinheit verankert wird, wobei die
Anlageflächen auf der Unterseite der Hutze 10 und der Blendleiste 52 um den Rand der
Aussparung 42 herum gegen die Oberseite der Abdeckung 32 gedrückt werden.
Alternativ dazu könnte die Hutze 10 aber auch so ausgebildet sein, daß sie sich als Einzelteil
nach der Anbringung des Kombiinstruments 8 auf diesem, auf der umgebenden Abdeckung
32 oder durch die Aussparung 42 hindurch im Grundkörper der Instrumententafel 2
verankern läßt beispielsweise mittels Halteclips oder anderen Rastelementen, die nicht
sichtbar über ihre Unterseite überstehen und mit geeigneten Werkzeugen wieder lösbar
sind.
Die Bedienungselemente 12, 14, 16 umfassen unter anderem eine Reihe von Kippschaltern
für die Warnblinkanlage, Heckscheibenheizung, Sitzheizung, Nebelschlußleuchte oder
dergleichen, sowie einen Drehschalter für die Beleuchtung des Personenkraftwagens, die zu
einer oberhalb der Mittelkonsole angeordneten Schaltereinheit 12 zusammengefaßt sind, ein
unterhalb der Schaltereinheit 12 in einem Schacht des Grundkörpers angeordnetes
Navigationsgerät 14 mit einem als Display dienenden Flachbildschirm und seitlichen
Bedienungstasten, sowie drei unterhalb des Navigationsgerätes 14 am unteren Rand der
Abdeckung 32 angeordnete Drehschalter 16 für die Belüftungsanlage, von denen zwei zur
Regelung der Lufttemperatur bzw. der Luftverteilung dienen, während der dritte als
Gebläseschalter ausgebildet ist.
Zur Herstellung der Instrumententafel 2 wird zuerst der Grundkörper vormontiert, danach die
Luftzuleitungen und die Ausströmerdüsen 18, 20, 22, 24, 26 eingebaut, die
Kunststoffverkleidung 30 an den Stirnenden und auf der Unterseite der Instrumententafel 2
auf dem Grundkörper angebracht und die Bedienungselemente 12, 14, 16 in Ausnehmungen
des Grundkörpers oder der Kunststoffverkleidung 30 eingesetzt, bevor die Instrumententafel
2 in die Endmontagehalle oder in deren Nähe zugeliefert wird, um unmittelbar vor dem
Einbau in den Personenkraftwagen die gewählte Abdeckung 32 anzubringen und nach dem
Verbinden der Tachowelle mit dem Tachometer 34 die aus dem Kombiinstrument 8, der
Hutze 10 und dem Träger 50 bestehende vormontierte Baueinheit in die Aussparung 42 der
Abdeckung 32 einzusetzen und mit Hilfe des Zugankers 60 im Inneren der Instrumententafel
in der Nähe ihrer Unterseite an einem geeigneten Querträger zu verankern.
Im Falle eines Defekts des Tachometers 34, der Uhr 36 oder der Kraftstoffanzeige 38 kann
die gesamte Baueinheit durch Lösen des Zugankers 60 und der Verbindung zwischen dem
Tachometer 34 und der Tachowelle schnell ausgebaut und entweder durch eine vorbereitete
Austauscheinheit ersetzt oder bei kleineren Störungen, wie beispielsweise einem Ausfall der
Instrumentenbeleuchtung oder dergleichen, nach ihrer Reparatur wieder eingesetzt werden
da keine Demontage von weiteren Teilen 32, 30 der Instrumententafelverkleidung 4
erforderlich und das Instrumentengehäuse 40 nach dem Ausbau gut zugänglich ist.
Claims (18)
1. Instrumententafel für einen Personenkraftwagen, mit einer Mehrzahl fahrerseitig
angeordneter einzelner oder zu einem Kombiinstrument zusammengefaßter
Anzeigeinstrumente, sowie mit einer Verkleidung, die über den Anzeigeinstrumenten
eine vorspringende Hutze umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Hutze (10) als ein
von der umgebenden Verkleidung (4) getrenntes austauschbares Bauteil ausgebildet
ist, das nach der umgebenden Verkleidung (4) auf der Instrumententafel (2) montiert
wird.
2. Instrumententafel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil
der umgebenden Verkleidung (4) von einer austauschbaren Abdeckung (32) gebildet
wird, die mit mindestens einer Aussparung (42) für die Anzeigeinstrumente (34, 36, 38)
versehen ist.
3. Instrumententafel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hutze
(10) mit den Anzeigeinstrumenten (34, 36, 38) zu einer auf der Instrumententafel (2)
befestigbaren Baueinheit vormontierbar ist.
4. Instrumententafel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Baueinheit
durch eine Aussparung (42) der umgebenden Verkleidung (4) hindurch in der
Instrumententafel (2) verankerbar ist.
5. Instrumententafel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Baueinheit eine
der Oberfläche der umgebenden Verkleidung (4) zugewandte Anlagefläche aufweist,
die einen die Aussparung (42) umgebenden Rand der Verkleidung (4) überlappt.
6. Instrumententafel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche bei
der Verankerung der Baueinheit in der Instrumententafel (2) gegen den Rand gezogen
wird.
7. Instrumententafel nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Baueinheit ein in der Instrumententafel (2) verankerbares Tragelement (50)
umfaßt, an dem die Hutze (10) und die Anzeigeinstrumente (34, 36, 38) befestigt sind.
8. Instrumententafel nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Baueinheit zur Befestigung in der Instrumententafel (2) einen Zuganker (60)
aufweist.
9. Instrumententafel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hutze (10)
ein Einzelteil bildet, das nach der Montage der Anzeigeinstrumente (34, 36, 38)
auf der Instrumententafel (2) montierbar ist.
10. Instrumententafel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hutze (10) auf
den Anzeigeinstrumenten (34, 36, 38), auf der umgebenden Verkleidung (4) und/oder
durch eine Aussparung (42) in der Verkleidung (4) hindurch in der Instrumententafel
(2) verankerbar ist.
11. Instrumententafel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hutze
(10) zur Montage auf der Instrumententafel (2) lösbare Halteclips oder Rastelemente
aufweist.
12. Instrumententafel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hutze (10) eine von der Farbe und/oder Oberflächenbeschaffenheit der
umgebenden Verkleidung (4) abweichende Farbe und/oder Oberflächenbeschaffenheit
aufweist.
13. Instrumententafel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hutze (10) mindestens teilweise aus einem anderen Material als die umgebende
Verkleidung (4) besteht.
14. Instrumententafel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
ein an die umgebende Verkleidung (4) angrenzender Rand der Hutze (10) eine von der
Farbe und/oder Oberflächenbeschaffenheit der Hutze (10) und der umgebenden
Verkleidung (4) abweichende Farbe und/oder Oberflächenbeschaffenheit aufweist.
15. Instrumententafel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hutze (10) oberhalb der Anzeigeinstrumente (34, 36, 38) dachartig in einen
Innenraum des Personenkraftwagens vorspringt.
16. Instrumententafel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Reihe von Hutzen (10) mit unterschiedlicher Farbe, Materialzusammensetzung
und/oder Oberflächenbeschaffenheit gegeneinander austauschbar sind.
17. Instrumententafel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein Teil der Anzeigeinstrumente (34, 36, 38) zu einem Kombiinstrument (8)
zusammengefaßt ist.
18. Personenkraftwagen, gekennzeichnet durch eine Instrumententafel nach einem der
Ansprüche 1 bis 17.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19807317A DE19807317A1 (de) | 1998-02-20 | 1998-02-20 | Instrumententafel |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19807317A DE19807317A1 (de) | 1998-02-20 | 1998-02-20 | Instrumententafel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19807317A1 true DE19807317A1 (de) | 1999-08-26 |
Family
ID=7858502
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19807317A Withdrawn DE19807317A1 (de) | 1998-02-20 | 1998-02-20 | Instrumententafel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19807317A1 (de) |
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