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DE602004002456T2 - Vordere fussanordnung in einem pkw - Google Patents

Vordere fussanordnung in einem pkw Download PDF

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DE602004002456T2
DE602004002456T2 DE602004002456T DE602004002456T DE602004002456T2 DE 602004002456 T2 DE602004002456 T2 DE 602004002456T2 DE 602004002456 T DE602004002456 T DE 602004002456T DE 602004002456 T DE602004002456 T DE 602004002456T DE 602004002456 T2 DE602004002456 T2 DE 602004002456T2
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forefoot
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housing
dashboard
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Eric Duguet
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Renault SA
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Renault SA
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    • B62D25/00Superstructure or monocoque structure sub-units; Parts or details thereof not otherwise provided for
    • B62D25/04Door pillars ; windshield pillars
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorderfußstruktur eines Kraftfahrzeugs, die die Drehung dieses Vorderfußes um eine Vertikalachse begrenzen soll, und insbesondere eine Struktur, umfassend eine Innenverkleidung des Vorderfußes, mit der eine Innenverkleidung eines Fensteröffnungsträgers, eine Querstrebe eines Armaturenbretts, ein Türband und ein Verbindungselement zwischen der Querstrebe des Armaturenbretts und dem Vorderfuss verbunden ist. EP 094 52 94 beschreibt eine Vorderfußstruktur gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine solche Struktur begrenzt die Drehung des Vorderfußes um eine Vertikalachse im Falle eines Frontalzusammenstoßes. Diese Drehung ergibt sich aus dem im Wesentlichen länglichen Schub des Türbandes einerseits und der Drehung des langen Fußes um eine Vertikalachse andererseits. Es ist bekannt, in verschiedenen Kraftfahrzeugen ein Winkelband zu verwenden, das einerseits mit der Querstrebe des Armaturenbretts und andererseits mit dem Vorderfuß verbunden ist. Diese Verbindung zwischen dem Winkelband und dem Vorderfuß erfolgt durch eine durchgehende Schraube entlang der Querachse des Fahrzeugs. Diese mit dem Winkelband verbundene Schraube sichert somit die Begrenzung der Drehung des Vorderfußes, durch den diese Schraube hindurchgeht.
  • Diese Lösung hat den Hauptnachteil, dass sie die Querverbindung zwischen der Querstrebe des Armaturenbretts und dem Vorderfuß nur durch die durchgehende Schraube sichert. Diese erforderliche Querverbindung ist somit nur teilweise hergestellt und weist ferner im Kundendienst eine zwingende Situation der Schraube auf.
  • Eines der Ziele der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, eine Vorderfußstruktur vorzuschlagen, die weniger beeinträchtigende geometrische Eigenschaften im Falle eines Aufpralls aufweist. Die Erzielung der Nichtdrehung des Vorderfußes ist nämlich eine der für den Halt des Karosseriegehäuses im Falle eines Frontalzusammenstoßes notwendigen Bedingungen. Das Ziel besteht somit darin, die mechanischen Fähigkeiten (Kraft in eine Querrichtung und ein Moment um eine Vertikalrichtung) der Querstrebe des Armaturenbretts zu nutzen, um sich dessen als ein Drehbegrenzer für den Vorderfuß zu bedienen.
  • Ein zweites Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verbindung zwischen dem Vorderfuß und dem Armaturenbrett herzustellen, deren Qualität es ermöglicht, die im Stand der Technik bekannte durchgehende Schraube wegzulassen.
  • Als Antwort auf diese Zielsetzungen, die bei den verschiedenen Fahrzeugherstellern alle dieselben sind, strebt die Erfindung auch nach Kostengünstigkeit und Platzersparnis.
  • Um diesen Zielsetzungen zu entsprechen, schlägt die Erfindung eine Vorderfußstruktur vom oben dargestellten Typ dar, dadurch gekennzeichnet, dass ein Innengehäuse, auf dem das Armaturenbrett befestigt ist, auf der Seite der Innenverkleidung angeordnet ist, die zum Inneren des Fahrzeugs gewandt ist, dass ein Außengehäuse auf der Seite der Innenverkleidung angeordnet ist, die zum Äußeren des Fahrzeugs gewandt ist, und dass diese beiden Gehäuse derart verbunden sind, dass sie einen im Wesentlichen geschlossenen Kasten bilden. Ein Schlitz ist in der Innenverkleidung des Vorderfußes verwirklicht und ermöglicht den Durchgang eines Materialbandes, das zu einem der Gehäuse gehört, um die Seite des anderen Gehäuses abzudecken. Dieses Materialband kann dem Innengehäuse angehören und die Seite des Außengehäuses abdecken oder dem Außengehäuse angehören und die Seite des Innengehäuses abdecken.
  • Nach einem Merkmal der vorliegenden Erfindung sind die Gehäuse durch Schweißpunkte im Bereich von Befestigungseisen, die diese verlängern, verbunden.
  • Nach einem Merkmal der vorliegenden Erfindung ist die Längsabmessung des Winkelbandes größer als die Längsabmessung des Innengehäuses.
  • Nach Merkmalen der vorliegenden Erfindung können die Längsseiten der beiden Gehäuse ein Durchgangsloch besitzen, um den Durchgang einer Durchgangsschraube zu ermöglichen, und volle Flächen sein.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung hervor, für deren Verständnis auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug zu nehmen ist, wobei:
  • 1 eine schematische Ansicht einer vorderen Seitenstruktur eines Kraftfahrzeugs ist, umfassend einen linken Vorderfuß ähnlich der vorliegenden Erfindung,
  • 2 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen linken Vorderfußstruktur von außerhalb des Fahrzeugs hinten links aus gesehen ist,
  • 3 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen linken Vorderfußstruktur von oben gesehen ist,
  • 4 eine schematische Ansicht einer linken Vorderfußstruktur nach einer besonderen Ausführungsart der Erfindung von oben gesehen ist,
  • 5 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen linken Vorderfußstruktur von oben gesehen nach einem Aufprall ist.
  • In der nachfolgenden Beschreibung wird auf nicht ein schränkende Weise eine Längs-, Vertikal- und Querausrichtung nach der herkömmlicherweise verwendeten Ausrichtung im Fahrzeug angenommen, die durch den Trieder L, V, T aus 1 angezeigt ist.
  • 1 beschreibt und zeigt eine Vorderfußstruktur 1 eines Kraftfahrzeugs. Der hier dargestellte Vorderfuß 1 ist ein linker Vorderfuß. Die nachfolgende Beschreibung betrifft diesen linken Vorderfuß und kann auf den rechten Vorderfuß auf Grund der entlang der Mittelachse des Fahrzeugs festgestellten Symmetrie erweitert werden.
  • Dieser Vorderfuß 1 ist ein Strukturknoten, auf dem unter anderem eine Kotflügelstütze 2, ein Fensteröffnungsträger 3, eine Karosseriegehäuseseite 4, eine Querstrebe eines Armaturenbretts 5, ein Türband 6 (das auf diesem Vorderfuß angelenkt ist) und ein Langfuß 7 aufliegen. Bei einem Frontalzusammenstoß bewirkt die Drehung dieses Vorderfußes 1 entlang einer Vertikalachse somit die Verformung des Fahrgastraums, was zu einer Gefahr für die Sicherheit der Insassen führt und somit im Widerspruch zum Leistungsverzeichnis der Kraftfahrzeughersteller steht.
  • Wie in den 2 bis 5 dargestellt, sind zwei Gehäuse 11, 12 auf dem Vorderfuß 1 auf Höhe der Querstrebe des Armaturenbretts 5 angeordnet. Ein erstes Gehäuse 11, Außengehäuse genannt, ist auf der Seite des Vorderfußes 1, die zum Äußeren des Fahrzeugs gewandt ist, angeordnet. Auf entsprechende Weise ist ein zweites Gehäuse 12, Innengehäuse genannt, auf der Seite des Vorderfußes 1, die zum Inneren des Fahrzeugs gewandt ist, angeordnet. Diese Gehäuse 11 bzw. 12 sind funktionell durch eine Innenverkleidung 13 des Vorderfußes 1 getrennt. Sie besitzen Befestigungseisen 111 bzw. 121 und sind einander gegenüber liegende angeordnet und durch Schweißpunkte im Bereich der Befestigungseisen 111, 121 verbunden, so dass diese Einheit ein im Wesentlichen geschlossenes Gehäuse darstellt. Ein Stück 16, „Anti-burst-Stück" genannt, ist mit einer Querseite 113 des Außengehäuses 11 verbunden und dient als Führungsstück mit dem Türband 6, um eine Männlich-weiblich-Kopplung im Falle eines Aufpralls zu verwirklichen.
  • Die Abmessungen der Gehäuse 11 und 12 müssen derart sein, dass die jeweiligen Befestigungseisen dieser Gehäuse ausgerichtet sind. Die Abmessung der Längsseiten 112, 122 dieser Gehäuse ist somit dieselbe (zum Beispiel mindestens größer als 100 mm), während die Querabmessung unterschiedlich sein kann. Vorzugsweise ist, wie in 3 dargestellt, die Querabmessung des Außengehäuses 11 größer als jene des Innengehäuses 12. Es ist nämlich notwendig, eine Querseite 113 des Außengehäuses 11 mit ausreichend großer Abmessung zu erhalten, um zu vermeiden, dass das Türband 6 bei einem Zusammendrücken dieses Bandes 6 im Falle eines Längsaufpralls nach außen zum Fahrzeug austritt.
  • Wie in den 2 bis 5 dargestellt, ist auf Grund des Vorhandenseins der Innenverkleidung 13 des Vorderfußes 1, die eine wirkliche Grenze zwischen dem Innengehäuse 12 und dem Außengehäuse 11 darstellt, ein Schlitz 14 auf der Fußinnenverkleidung 13 vorgesehen, um den Durchgang eines Materialbandes 15 zu ermöglichen, das dem Innengehäuse 12 angehört und quer ausgerichtet ist. 2 stellt dieses Band 15 dar, das die Seite des Außengehäuses 11 abdeckt, die der anderen Seite der Innenverkleidung 13 gegenüber liegt. Es ist zu verstehen, dass das durchgehende Materialband 15 auf gleichwertige Weise dem Außengehäuse 11 angehören und somit die Seite des Innengehäuses 12 gegenüber der anderen Seite der Innenverkleidung 13 abdecken kann.
  • Die Wirksamkeit dieser so genannten durchgehenden Verbindung (das Materialband 15 geht durch die Fußinnenverkleidung 13 hindurch) ist bedingt durch ihre Ausrichtung mit der Querstrebe des Armaturenbretts 5 einerseits und durch die Anzahl von Schweißpunkten zwischen dem durchgehenden Band 15 und dem gegenüber liegenden Gehäuse andererseits. Vorzugsweise hat das Materialband 15, wie in 3 dargestellt, einerseits dieselbe Höhe wie die Querstrebe des Armaturenbretts 5. Andererseits ist dieses Band 15, das dem ersten Gehäuse 11 bzw. 12 angehört, mit dem gegenüber liegenden zweiten Gehäuse 12 bzw. 11 durch drei Schweißpunkte verschweißt.
  • Die Verbindung zwischen dem Vorderfuß 1 und dem Armaturenbrett 5 ist doppelt. Erstens ist das Armaturenbrett 5 mit einer Seite des Innengehäuses 12 durch zwei im Wesentlichen längliche Befestigungen 23, 24 verbunden. 2 stellt eine Ausführungsart dar, bei der sich die Befestigung 23 vertikal im Bereich der Querstrebe des Armaturenbretts 5 und die Befestigung 24 weiter unten befindet. Vorzugweise können die beiden Befestigungen 23 und 24 in gleichem Abstand zur Querstrebe des Armaturenbretts 5 angeordnet und symmetrisch zur Achse der Querstrebe des Armaturenbretts 5 vorgesehen sein. Zweitens ist, wie in den 3 bis 5 dargestellt, ein Winkelband 21 mit der Querstrebe des Armaturenbretts 5 verbunden, und dieses Winkelband 21 ist mit dem Vorderfuß 1 durch eine Durchgangsschraube 22 verbunden, die quer ausgerichtet ist und die im Rahmen der Erfindung durch das Innengehäuse 12, die Innenverkleidung 13 des Vorderfußes 1 und das Außengehäuse 11 hindurchgeht.
  • Das Winkelband 21, das die Querstrebe das Armaturenbretts 5 und den Vorderfuß 1 verbindet, ist in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene kontinuierlich, und sein Überhang L in Längsrichtung des Fahrzeugs ist etwas größer als die Länge der Längsseiten 112, 122 der Gehäuse 11 und 12. Solche geometrischen Anordnungen ermöglichen bei einem Aufprall und beim Beginn der Drehung des Vorderfußes 1 eine Abstützung des Winkelbandes 21 auf dem Innengehäuse 12 (siehe 5).
  • Die Art dieser Struktur bietet die Möglichkeit, die Durchgangsschraube 22 wegzulassen. Das Innengehäuse 12, das durch die Innenverkleidung 13 des Vorderfußes 1 hindurchgeht, tritt an die Stelle der Durchgangsschraube 22 (siehe 5). Diese Änderung in Verbindung mit dem Winkelband 21 des Armaturenbretts 5 trägt durch ihre geometrischen Eigenschaften dazu bei, die Isostatik des Vorderfußes zu verbessern. Auf Grund der erzielten isostatischen Verbesserung wird der Vorderfuß 1 in Drehung um die Vertikalachse besser festgestellt und begünstigt den ordnungsgemäßen Halt des Fahrgastraums im Falle eines Frontalzusammenstoßes. Die wesentliche Verringerung der Drehung des Vorderfußes 1 entlang einer Vertikalachse im Falle eines Aufpralls ermöglicht es somit, die Durchgangsschraube 22 wegzulassen, oder wenn diese Schraube 22 beibehalten wird, sie von der Aufnahme des Aufpralls zu entlasten. Sie kann es auch ermöglichen, das „Anti-burst-Stück" 16, Führungsstück zwischen dem Vorderfuß 1 und dem Türband 6 im Falle eines Aufpralls, wegzulassen.
  • Die Erfindung ist keineswegs auf die beschriebene und dargestellte Ausführungsart, die nur als Beispiel angeführt ist, beschränkt.

Claims (9)

  1. Vorderfußstruktur (1) eines Kraftfahrzeugs, umfassend eine Innenverkleidung (13) des Vorderfußes (1), die eine Innenverkleidung eines Fensteröffnungsträgers (3), eine Querstrebe eines Armaturenbretts (5), ein Türband (6) und ein Verbindungselement (21) zwischen der Querstrebe des Armaturenbretts (5) und dem Vorderfuß (1) trägt, wobei die Befestigung des Verbindungselements (21) auf dem Vorderfuß (1) durch eine durchgehende Schraube (22) verwirklicht ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Innengehäuse (12), auf dem das Armaturenbrett (5) befestigt ist, auf der Seite der Innenverkleidung (13) angeordnet ist, die zum Inneren des Fahrzeugs gewandt ist, dass ein Außengehäuse (11) auf der Seite der Innenverkleidung (13) angeordnet ist, die zum Äußeren des Fahrzeugs gewandt ist, und dass diese beiden Gehäuse (11, 12) derart verbunden sind, dass sie einen im Wesentlichen geschlossenen Kasten bilden, wobei ein Schlitz (14) in der Innenverkleidung (13) des Vorderfußes (1) verwirklicht ist und ein Materialband (15), das zu einem der Gehäuse (11 bzw. 12) gehört, durch diesen Schlitz (14) hindurch verläuft, um die Seite des anderen Gehäuses (12 bzw. 11) abzudecken.
  2. Vorderfußstruktur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuse (11 bzw. 12) durch Schweißpunkte im Bereich von Befestigungseisen (111 bzw. 121), die diese Gehäuse verlängern, verbunden sind.
  3. Vorderfußstruktur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Materialband (15) dem Innengehäuse (12) angehört und die Querseite des Außengehäuses (11) abdeckt.
  4. Vorderfußstruktur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Materialband (15) dem Außengehäuse (11) angehört und die Querseite des Innengehäuses (12) abdeckt.
  5. Vorderfußstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsabmessung L des Winkeleisens (21) größer als die Länge der Längsseite (122) des Innengehäuses (12) ist.
  6. Vorderfußstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäuse (11, 12) Längsseiten (112, 122) aufweisen, die ein Durchgangsloch besitzen, um den Durchgang einer Durchgangsschraube (22) zu ermöglichen.
  7. Vorderfußstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäuse (11, 12) volle Längsseiten aufweisen.
  8. Vorderfußstruktur nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Querseite (112) des Außengehäuses (11) ein Durchgangsloch aufweist, um den Durchgang eines Führungsstiftes 16 zu ermöglichen.
  9. Vorderfußstruktur nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Querseite (112) des Außengehäuses (11) eine volle Fläche aufweist.
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