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DE10256291A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Betreiben einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Betreiben einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine Download PDF

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DE10256291A1
DE10256291A1 DE2002156291 DE10256291A DE10256291A1 DE 10256291 A1 DE10256291 A1 DE 10256291A1 DE 2002156291 DE2002156291 DE 2002156291 DE 10256291 A DE10256291 A DE 10256291A DE 10256291 A1 DE10256291 A1 DE 10256291A1
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DE
Germany
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splicer
liquid
work station
fluid
sensor device
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Withdrawn
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DE2002156291
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Helmut Kohlen
Ottmar Neubig
Siegfried Schatton
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Oerlikon Textile GmbH and Co KG
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Saurer GmbH and Co KG
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Publication date
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H69/00Methods of, or devices for, interconnecting successive lengths of material; Knot-tying devices ;Control of the correct working of the interconnecting device
    • B65H69/06Methods of, or devices for, interconnecting successive lengths of material; Knot-tying devices ;Control of the correct working of the interconnecting device by splicing
    • B65H69/061Methods of, or devices for, interconnecting successive lengths of material; Knot-tying devices ;Control of the correct working of the interconnecting device by splicing using pneumatic means
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H2701/00Handled material; Storage means
    • B65H2701/30Handled filamentary material
    • B65H2701/31Textiles threads or artificial strands of filaments

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  • Textile Engineering (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren beziehungsweise eine Vorrichtung zum Betreiben einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine mit einer Spleißvorrichtung zum pneumatischen Verbinden von Fadenenden sowie einer Einrichtung zum Anreichern der Spleißluft mit einer Flüssigkeit, wobei die Flüssigkeit in einem Speicher bevorratet ist. DOLLAR A Das erfindungsgemäße Verfahren ist durch folgende Verfahrensschritte gekennzeichnet: DOLLAR A - Ermitteln der Höhe (h) des Flüssigkeitsspiegels (SP) im Speicher (27) durch eine Sensoreinrichtung (29, 40), DOLLAR A - Übermitteln eines entsprechenden Signals an den Spulstellenrechner (20) der Arbeitsstelle (2), DOLLAR A - Bearbeiten des Signals durch den Spulstellenrechner (20), DOLLAR A - Ermitteln der auf den Füllstand abgestimmten Öffnungszeit (ÖZ) eines Dosierrventils (32) in Abhängigkeit von der Höhe (h) des Flüssigkeitsspiegels (SP) und DOLLAR A - Ansteuern des Dosierventils (32) durch den Spulstellenrechner (20) entsprechend der ermittelten Öffnungszeit (ÖZ).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 beziehungsweise eine Vorrichtung gemäß Anspruch 2.
  • Spleißvorrichtungen zum pneumatischen Verbinden von Fadenenden sind in der Textilmaschinenindustrie seit langem bekannt. Mittels derartiger Spleißverbindungen werden Fadenenden, die vorher in sogenannten Auflöseröhrchen vorbereitet wurden, so verbunden, daß eine nahezu garngleiche Verbindung entsteht.
  • Bei schwierigen Spinnfasern, beispielsweise Leinenfasern, ist es außerdem üblich, der Spleißluft eine dosierte Flüssigkeitsmenge beizufügen.
  • Auch solche Einrichtungen zum Anreichern der Spleißluft mit einer Flüssigkeit sind seit langem Stand der Technik.
  • Durch die DE 33 37 895 C2 ist beispielsweise eine Naßspleißvorrichtung bekannt, bei der die Spleißluft über eine spezielle Dosiereinrichtung, die Bestandteil eines Ventils ist, mit einer vorgegebenen Flüssigkeitsmenge angereichert wird.
  • In etwa vergleichbare Dosiereinrichtungen für Naßspleißvorrichtungen sind auch in der DE 33 03 419 C2 oder der DE 33 23 889 A1 beschrieben.
  • Nachteilig bei diesen bekannten Naßspleißvorrichtungen ist allerdings, daß diese Vorrichtungen aufgrund der Bauart ihrer Dosiereinrichtung auf eine vorgegebene Flüssigkeitsmenge festgelegt sind.
  • Das heißt, bei diesen bekannten Naßspleißvorrichtungen ist eine nachträgliche Korrektur oder eine flexible Anpassung der pro Spleiß zuzuführenden Flüssigkeitsmenge nicht möglich.
  • Auch in der DE 33 23 892 A1 ist eine Naßspleißvorrichtung beschrieben, die es ermöglichen soll, daß beim Spleißen eine definierte Flüssigkeitsmenge auf den Spleiß aufgebracht wird. Bei dieser bekannten Naßspleißvorrichtung ist ein mit Flüssigkeit gefüllter Speicher über eine Kapillarleitung an eine Druckluftleitung angeschlossen, über die die Spleißvorrichtung mit Spleißluft versorgt wird.
  • In diese Druckluftleitung ist dabei außerdem, wie üblich, ein definiert ansteuerbares Spleißventil eingeschaltet.
  • Über die Öffnungszeit dieses Spleißventiles soll nicht nur die Dauer des Druckluftstoßes eingestellt, sondern auch die Menge der angesaugten Flüssigkeit gesteuert werden.
  • In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, daß die über die Kapillarleitung angesaugte Flüssigkeitsmenge auch bei gleicher Öffnungszeit des Spleißventiles stark schwankt.
  • Das heißt, mit dieser bekannten Einrichtung ist eine definierte, reproduzierbare Dosierung der einem Spleiß zuzuführenden Flüssigkeitmenge nicht möglich.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Naßspleißvorrichtung ist in der DE 33 23 890 A1 beschrieben.
  • Bei dieser bekannten Einrichtung sind die Spleißventile der einzelnen Naßspleißvorrichtungen über entsprechende Anschlußleitungen an eine gemeinsame Sammelleitung angeschlossen. Die Sammelleitung steht außerdem mit einer druckluftmengenabhängigen Flüssigkeitsdosiereinrichtung in Verbindung, die dafür sorgt, daß innerhalb der Sammelleitung für den Spleißvorgang stets ein Gemisch aus Spleißluft und Flüssigkeit bereit steht.
  • Die bekannte Einrichtung ist in ihrem Aufbau insgesamt recht aufwendig, außerdem ist die Sammelleitung relativ voluminös. In der Praxis konnten sich daher auch Naßspleißvorrichtungen, wie sie in der DE 33 23 890 A1 beschrieben sind, nicht durchsetzen.
  • Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu entwickeln, das/die auf einfache und zuverlässige Weise eine exakte, reproduzierbare Dosierung der einer Spleißvorrichtung zuzuführenden Flüssigkeitsmenge gewährleistet, wobei die Flüssigkeitsmenge exakt einstellbar und bei Bedarf leicht korrigierbar sein soll.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anwendung eines Verfahrens gelöst, wie es im Anspruch 1 beschrieben ist. Die Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist Gegenstand des Anspruches 2.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren hat insbesondere den Vorteil, daß bei der Dosierung der abzugebenden Flüssigkeitsmenge die Höhe der Wassersäule im Speicher und damit der statische Druck der Flüssigkeit Berücksichtigung findet.
  • Da der statische Druck der Flüssigkeit im Speicher auch die Fließgeschwindigkeit der Flüssigkeit im Bereich des Dosierventiles beeinflußt, wird die Höhe des Flüssigkeitspiegels im Speicher ständig überwacht und bei der Berechnung der Öffnungszeit des Dosierventiles unmittelbar berücksichtigt.
  • Vorteilhafterweise verfügt die Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, wie im Anspruch 2 dargelegt, über eine im Bereich eines Flüssigkeitsspeichers angeordnete Sensoreinrichtung, die ständig die Höhe des Flüssigkeitsspiegels detektiert und daraus ein entsprechendes elektrisches Signal erstellt.
  • Da die Sensoreinrichtung über eine Signalleitung mit dem Spulstellenrechner verbunden ist, kann dieses elektrische Signal unverzüglich an den Spulstellenrechner weitergeleitet und dort bearbeitet werden. Das heißt, der Spulstellenrechner ist so ausgebildet, daß er anhand dieses Signales stets die optimale Öffnungszeit eines Dosierventiles, die notwendig ist, um eine exakt definierte Flüssigkeitsmenge auf den Spleiß aufzubringen, neu berechnet.
  • Das elektromagnetisch ansteuerbare Dosierventil ist dabei in eine Pneumatikleitung eingeschaltet, die den Flüssigkeitsspeicher direkt oder indirekt mit der Spleißvorrichtung verbindet.
  • Wie im Anspruch 3 beschrieben, ist die Sensoreinrichtung zum Detektieren der Höhe des Flüssigkeitsspiegels im Speicher vorzugsweise als Ultraschallsensor ausgebildet.
  • Derartige Ultraschallsensoren stellen bewährte Serienbauteile dar, die im Handel kostengünstig erhältlich sind.
  • Außerdem sind solche Ultraschallsensoren gegen Verschmutzung, zum Beispiel durch Faserflug, relativ unempfindlich und daher für einen Einsatz in der Textilindustrie bestens geeignet.
  • Allerdings kann anstelle eines Ultraschallsensors prinzipiell auch eine andere Sensoreinrichtung zum Einsatz kommen. Beispielsweise kann eine Sensoreinrichtung, wie im Anspruch 4 beschrieben, durch einen Schwimmer gesteuert sein.
  • Bei einer derartigen aus dem Maschinenbau bekannten Sensoreinrichtung wird ein Schwimmer, der zum Beispiel über ein Schaltgestänge mit einem Potentiometer verbunden ist, durch die im Speicher befindliche Flüssigkeit angehoben oder abgesenkt und verstellt dabei den Widerstand des Potentiometers.
  • Auch eine solche schwimmergesteuerte Sensoreinrichtung stellt ebenfalls eine robuste und zuverlässige Sensoreinrichtung dar.
  • Gemäß Anspruch 5 ist das Dosierventil in bevorzugter Ausführungsform als elektromagnetisch ansteuerbares 2/2-Wegeventil ausgebildet.
  • Derartige 2/2-Wegeventile, die sich im Maschinenbau seit langem bewährt haben, weisen eine hohe Schaltgenauigkeit auf. Das heißt, bei solchen Ventilen ist eine schnelle und exakte Einstellung ihrer Öffnungszeit möglich.
  • Solche 2/2-Wegeventile sind zu dem, da sie von bekannten Ventilherstellern in großen Stückzahlen gefertigt werden, relativ kostengünstig.
  • Wie in den Ansprüchen 6 und 7 beschrieben, mündet die Pneumatikleitung, die an den Flüssigkeitsspeicher angeschlossen und in die das Dosierventil eingeschaltet ist, entweder direkt in den Spleißkopf der Naßspleißvorrichtung (Anspruch 7) ein oder die Pneumatikleitung ist an die Druckluftleitung angeschlossen, über die die Naßspleißvorrichtung mit der notwendigen Spleißluft versorgt wird (Anspruch 6).
  • In einem solchen Fall ist im Bereich der Einmündung der Pneumatikleitung in die Druckluftleitung vorteilhafterweise eine Mischkammer vorgesehen.
  • Wie im Anspruch 8 beschrieben, weist der Spulstellenrechner vorzugsweise eine Auswerteeinrichtung auf, die eine unmittelbare Bearbeitung und Umsetzung der Signale der Sensoreinrichtung ermöglicht.
  • Das heißt, die an die Sensoreinrichtung und das Dosierventil angeschlossene Auswerteeinrichtung sorgt dafür, daß die die Höhe des Flüssigkeitsspiegels repräsentierenden elektrischen Signale der Sensoreinrichtung in entsprechende Ansteuerungssignale für das Dosierventil umgesetzt werden.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 in Seitenansicht eine Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine mit einer hinter dem Fadenlaufweg angeordneten Fadenspleißvorrichtung,
  • 2 schematisch eine erste Ausführungsform einer Fadenspleißvorrichtung, die als Naßspleißvorrichtung konzipiert ist,
  • 3 schematisch eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Naßspleißvorrichtung,
  • 4 die Naßspleißvorrichtung gemäß 2 mit einer alternativen Sensoreinrichtung im Bereich des Speichers.
  • In 1 ist in Seitenansicht schematisch eine Arbeitsstelle 2 einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine 1 dargestellt.
  • Derartige Textilmaschinen, beispielsweise Kreuzspulautomaten, weisen, wie zum Beispiel in der DE 196 50 879 A1 beschrieben, zwischen ihren (nicht dargestellten) Endgestellen eine Vielzahl solcher Arbeitsstellen, im vorliegenden Fall Spulstellen 2, auf. Auf diesen Spulstellen 2 werden, wie bekannt und daher nicht näher erläutert, die auf Ringspinnmaschinen produzierten Spinnkopse 9 zu großvolumigen Kreuzspulen 11 umgespult und dabei gleichzeitig Fadenfehler beseitigt.
  • Die fertiggestellten Kreuzspulen 11 werden anschließend mittels eines selbsttätig arbeitenden Serviceaggregates auf eine Kreuzspulentransporteinrichtung 21 befördert und zu einer maschinenendseitig angeordneten Spulenverladestation oder dergleichen transportiert.
  • Solche Kreuzspulautomaten weisen in der Regel außerdem eine Logistikeinrichtung in Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems 3 auf. In diesem Spulen- und Hülsentransportsystem 3 laufen, auf Transporttellern 8, Spinnkopse 9 beziehungsweise abgespulte Leerhülsen um.
  • Von dem an sich bekannten, insgesamt relativ umfangreichen Spulen- und Hülsentransportsystem 3 ist in 1 lediglich die maschinenlange Spulenzuführstrecke 4, die hinter den Spulstellen 2 verlaufende Speicherstrecke 5, eine der zu den Spulstellen 2 führenden Quertransportstrecken 6 sowie die Hülsenrückführstrecke 7 dargestellt.
  • Die über die Zuführstrecke 4 angelieferten und über die Speicherstrecke 5 auf die Quertransportstrecken 6 verteilten Spinnkopse 9 werden dabei in Abspulstellungen 10, die sich im Bereich der Quertransportstrecken 6 an den Spulstellen 2 befinden, zu großvolumigen Kreuzspulen 11 umgespult.
  • Jede der zahlreichen Spulstellen verfügt zu diesem Zweck, wie bekannt und daher nur angedeutet, über verschiedene Handhabungseinrichtungen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb der Arbeitsstellen gewährleisten.
  • Die Arbeitsstellen verfügen beispielsweise jeweils über einen Spulstellenrechner 20, der über einen Maschinenbus an eine Zentralsteuereinheit des Kreuzspulautomaten angeschlossen ist. Des weiteren verfügen die Arbeitsstellen 2 über eine Saugdüse 12, ein Greiferrohr 22, eine Spleißeinrichtung 13, einen Fadenspanner 14, einen Fadenreiniger 15 mit einer Fadenschneideinrichtung sowie über eine Paraffiniereinrichtung 16.
  • Eine Antriebstrommel, welche die Kreuzspule 11 während des Spulvorganges über Reibschluß antreibt, trägt die Bezugszahl 17.
  • Während des Spulvorganges ist die Kreuzspule 11 in einem Spulenrahmen 18 gehalten, der um eine Achse 19 schwenkbar gelagert ist.
  • Der vom Spinnkops 9 zur Kreuzspule 11 laufende Faden ist in 1 mit 30 gekennzeichnet.
  • Die 2 bis 4 zeigen schematisch jeweils ein unterschiedliches Ausführungsbeispiel einer als Naßspleißvorrichtung ausgebildeten Fadenspleißvorrichtung 13.
  • Wie aus den Zeichnungen ersichtlich ist ein im Spleißkopf 24 der Spleißvorrichtung 13 angeordneter Spleißkanal 25, in den die zuverspleißenden Fadenenden eingelegt werden, über eine Einblasöffnung 36 sowie eine Druckluftleitung 33, in die ein elektromagnetisch ansteuerbares Spleißventil 34 eingeschaltet ist, mit einer Druckluftquelle 23 verbunden.
  • Der Spleißkanal 25 ist dabei über eine Pneumatikleitung 28 bzw. 28A direkt oder indirekt an einen Speicher 27 angeschlossen, in dem Flüssigkeit 26 zum Anfeuchten des Spleißes bevorratet ist.
  • In die an den Speicher 27 angeschlossene Pneumatikleitung 28 bzw. 28A ist dabei ein Dosierventil 32 eingeschaltet, das, wie das Spleißventil 34 vom zugehörigen Spulstellenrechner 20 über Steuerleitungen 37 beziehungsweise 35 ansteuerbar ist.
  • Gemäß Ausführungsform der 2 ist im Bereich des Speichers 27 eine Sensoreinrichtung 29, vorzugsweise ein Ultraschallsensor, angeordnet, der über eine Signalleitung 31 mit dem Spulstellenrechner 20 verbunden ist.
  • Der Ultraschallsensor 29 detektiert ständig die Höhe h des Flüssigkeitsspiegels SP der im Speicher 27 bevorrateten Flüssigkeit 26 und generiert ein entsprechendes elektrisches Signal, das über die Signalleitung 31 an den Spulstellenrechner 20 weitergegeben wird.
  • In einer Auswerteeinrichtung 39 des Spulstellenrechners 20 wird das elektrische Signal derart verarbeitet, daß aus der ermittelten Höhe h des Flüssigkeitsspiegels SP, die der Höhe der Wassersäule und damit dem statischen Druck der Flüssigkeit im Speicher 27 entspricht, eine optimale Öffnungszeit ÖZ für das Dosierventil 32 berechnet wird.
  • Der Spulstellenrechner 20 steuert anschließend über die Steuerleitung 37 das Dosierventil 32 so an, daß das Dosierventil 32 gemäß der ermittelten Öffnungszeit ÖZ auf Durchgang geschaltet wird und die gewünschte Flüssigkeitsmenge durch das Dosierventil 32 fließen kann.
  • Die während der Öffnungszeit ÖZ des Dosierventiles 32 durch das Ventil strömende Flüssigkeitsmenge, die in Abhängigkeit von den jeweils vorliegenden Garnparametern vorzugsweise etwa zwischen 0,15 und 1,2 ml beträgt, gelangt über die Pneumatikleitung 28 in eine Mischkammer 38, die in die Druckluftleitung 33 eingeschaltet ist.
  • Durch Betätigung des Spleißventiles 34, das, wie vorstehend bereits angedeutet, über die Steuerleitung 35 ebenfalls an den Spulstellenrechner 20 angeschlossen ist, wird die gewünsche Flüssigkeitsmenge schließlich zur Spleißvorrichtung 13 befördert und befeuchtet innerhalb des Spleißkanals 25 den Spleiß.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 3 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen Vorrichtung lediglich durch die Anordnung der Pneumatikleitung 28A.
  • Der ausgangsseitig an das Dosierventil 32 angeschlossene Strang der Pneumatikleitung 28A ist beim Ausführungsbeispiel gemäß 3 direkt an den Spleißkopf 24 der Spleißvorrichtung 13 angeschlossen, so daß die Flüssigkeit vom Speicher 27 über das Dosierventil 32 und die Einlaßöffnung 41 unmittelbar in den Spleißkanal 25 gelangt.
  • In vorteilhafter Ausführungsform ist das Dosierventil 32 dabei möglichst nahe am Spleißkopf 24 positioniert, das heißt, die Pneumatikleitung 28A ist möglichst kurz.
  • Die in 4 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von der Ausführungsform gemäß 2 lediglich durch die Art der Sensoreinrichtung.
  • Wie in 4 angedeutet, findet hier anstelle eines Ultraschallsensors eine schwimmergesteuerte Sensoreinrichtung 40 Verwendung.
  • Auch die schwimmergesteuerte Sensoreinrichtung 40 erzeugt ein elektrisches Signal, das proportional zur Höhe h des Flüssigkeitsspiegels SP im Speicher 27 ist und das über die Signalleitung 31 an den Spulstellenrechner 20 weitergegeben wird.
  • Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiele beschränkt, es sind durchaus weitere Ausführungsvarianten einer Naßspleißvorrichtung vorstellbar, ohne das dadurch der allgemeine Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • Es ist beispielsweise durchaus auch eine Ausführungsform denkbar, bei der, wie in 3 dargestellt, die Pneumatikleitung 28A direkt an den Spleißkopf 24 angeschlossen ist und bei der die unter 4 beschriebene schwimmergesteuerte Sensoreinrichtung 40 Verwendung findet.
  • Des weiteren sind im Bereich des Speichers 27 auch andere, als die vorstehend beschriebenen Sensoreinrichtungen einsetzbar, sie müssen lediglich in der Lage sein, ständig die Höhe h des Flüssigkeitsspiegels SP zu erfassen, ein entsprechendes Signal zu generieren und an den Spulstellenrechner zu schicken.

Claims (8)

  1. Verfahren zum Betreiben einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine mit einer Spleißvorrichtung zum pneumatischen Verbinden von Fadenenden sowie einer Einrichtung zum Anreichern der Spleißluft mit einer Flüssigkeit, wobei die Flüssigkeit in einem Speicher bevorratet ist, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte, – ermitteln der Höhe (h) des Flüssigkeitsspiegels (SP) im Speicher (27) durch eine Sensoreinrichtung (29, 40), – generieren und übermitteln eines entsprechenden Signals an den Spulstellenrechner (20) der Arbeitsstelle (2), – bearbeiten des Signals im Spulstellenrechner (20) zur Ermittlung der auf den Füllstand abgestimmten Öffnungszeit (ÖZ) eines Dosierventiles (32) und – ansteuern des Dosierventiles (32) durch den Spulstellenrechner (20) entsprechend der ermittelten Öffnungszeit (ÖZ).
  2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Speichers (27) eine Sensoreinrichtung (29, 40) angeordnet ist, die die jeweilige Höhe (h) des Flüssigkeitsspiegels (SP) einer im Speicher (27) bevorrateten Flüssigkeit (26) ermittelt, daß die Sensoreinrichtung (29, 40) über eine Signalleitung (31) mit dem Spulstellenrechner (20) verbunden ist, daß der Speicher (27) über eine Pneumatikleitung (28, 28A) an die Spleißvorrichtung (13) angeschlossen ist und daß in die Pneumatikleitung (28, 28A) ein Dosierventil (32) eingeschaltet ist, das über den Spulstellenrechner (20) derart ansteuerbar ist, daß über die Öffnungszeit (ÖZ) des Dosierventiles (32) die der Spleißvorrichtung (13) zuzuführende Flüssigkeitsmenge exakt einstellbar ist.
  3. Arbeitsstelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung als Ultraschallsensor (29) ausgebildet ist.
  4. Arbeitsstelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung eine schwimmergesteuerte Sensoreinrichtung (40) ist.
  5. Arbeitsstelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das in die Pneumatikleitung (28, 28A) eingeschaltete Dosierventil ein elektromagnetisch ansteuerbares 2/2-Wegeventil (32) ist.
  6. Arbeitsstelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Pneumatikleitung (28) über eine Mischkammer (38) an eine die Spleißeinrichtung (13) mit Spleißluft versorgende Druckluftleitung (33) angeschlossen ist.
  7. Arbeitsstelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Pneumatikleitung (28A) direkt an die Spleißeinrichtung (13) angeschlossen ist.
  8. Arbeitsstelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulstellenrechner (20) eine Auswerteeinrichtung (39) aufweist.
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