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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kalibrieren des Schwenkweges eines an einer Fadenspleißvorrichtung einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine angeordneten Fadenzubringers gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie eine zugehörige Fadenspleißvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 4.
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Fadenspleißvorrichtungen mit einem Fadenzubringer zum Positionieren zweier Fadenenden im Spleißkanal eines Spleißprismas sind in der Textilindustrie, insbesondere im Zusammenhang mit Kreuzspulautomaten, seit langem bekannt und in zahlreichen Patentschriften ausführlich beschrieben.
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Mittels derartiger Fadenspleißvorrichtungen können zwei Fadenenden pneumatisch so zu einer knotenfreien Verbindung verwirbelt werden, dass die Verbindung im Idealfall nahezu Garnfestigkeit aufweist und ein fast garngleiches Aussehen besitzt. Das bedeutet, wenn es an einer der Arbeitsstellen eines Kreuzspulautomaten während des Spulprozesses zu einem Fadenbruch oder zu einem definierten Reinigerschnitt kommt, werden die dabei entstehenden Fadenenden mittels spezieller pneumatischer Einrichtungen, vorzugsweise durch ein Greiferrohr und eine Saugdüse, zunächst in den Bereich der Fadenspleißvorrichtung zurückgeholt. Die Saugdüse holt dabei den so genannten Oberfaden von der Kreuzspule zurück und legt ihn in den Spleißkanal des Spleißprismas der Fadenspleißvorrichtung. Der so genannte Unterfaden, der von einer in der Spulstellung positionierten Vorlagespule stammt, wird entsprechend mittels des unterdruckbeaufschlagbaren Greiferrohres in den Spleißkanal des Spleißprismas eingelegt. Während des Einlegens in den Spleißkanal werden die Fäden außerdem in oberhalb und unterhalb des Spleißkanals angeordnete Fadenklemm- und -schneideinrichtungen eingefädelt.
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Die Fäden werden dann durch die Fadenschneideinrichtungen abgelängt und in sogenannten Halte- und Auflöseröhrchen für den nachfolgenden Spleißprozess vorbereitet. Das bedeutet, die Fadenenden werden in den Halte- und Auflöseröhrchen zunächst weitestgehend von ihrer Garndrehung befreit, bevor sie durch einen Fadenzubringer so in den Spleißkanal des Spleißprismas zurückgezogen werden, dass die Fadenenden im Spleißkanal nebeneinander liegen und dort pneumatisch verwirbelt werden können.
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Wie beispielsweise im Handbuch AUTOCONER System 238 der Firma Schlafhorst auf den Seiten 1.5.9 bis 1.5.9(4) und den Seiten 1.5.12 und 1.5.14 beschrieben, erfolgt bei diesen bekannten und an sich bewährten Fadenspleißvorrichtungen der Antrieb der verschiedenen Funktionselemente über einen so genannten Kurvenscheibenantrieb. Das heißt, im Antriebsgehäuse der Fadenspleißvorrichtung ist ein Kurvenscheibenpaket gelagert, das zum Beispiel über eine Steckkupplung an einen spulstelleneigenen Antrieb angeschlossen ist. Die einzelnen Kurvenscheiben sind dabei ihrerseits über entsprechende Hebelgestänge mit den Funktionselementen der Fadenspleißvorrichtung verbunden.
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Im Zusammenhang mit Fadenspleißvorrichtungen ist es in Fachkreisen seit langem auch bekannt, dass für die Festigkeit und das Aussehen pneumatisch erstellter Fadenverbindungen folgende Punkte ausschlaggebend sind. Neben einer ordnungsgemäßen Vorbereitung der Fadenenden in den Halte- und Auflöseröhrchen sowie einer ausreichenden Verwirbelung der Fadenenden im Spleißkanal ist vor allem die Überdeckungslänge der beiden Fadenenden im Spleißkanal des Spleißprismas von entscheidender Bedeutung.
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Da auf Kreuzspulautomaten in der Regel Garne mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften, beispielsweise bezüglich der Garnnummer und/oder des Garnmaterials, verarbeitet werden, ist es vorteilhaft, wenn bei einem Garnpartiewechsel auch die für ordnungsgemäße Fadenspleiße wichtigen Parameter jeweils exakt an das neue Garn angepasst werden.
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Die pneumatische Vorbereitung der Fadenenden in den Halte- und Auflöseröhrchen und der Grad der Verwirbelung der Fadenenden im Spleißkanal kann dabei über die Öffnungszeiten entsprechender elektromagnetischer Pneumatikventile relativ einfach eingestellt und bei einem Partiewechsel beispielsweise über die Zentralsteuereinheit der Textilmaschine problemlos ferngesteuert geändert werden.
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Eine Änderung der Überdeckungslänge der beiden im Spleißkanal zu positionierenden Fadenenden gestaltet sich dagegen schwieriger und erfordert bei den meisten bekannten Fadenspleißvorrichtungen jeweils einen manuellen Eingriff. Das bedeutet, bei einem Partiewechsel muss an jeder der zahlreichen Arbeitsstellen eines Kreuzspulautomaten einzeln von Hand ein Anschlag für den Fadenzubringer der jeweiligen Fadenspleißvorrichtung neu justiert werden.
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Da eine solche manuelle Einstellung der Fadenzubringeranschläge recht mühsam und zeitaufwendig ist, sind in der Vergangenheit bereits Fadenspleißvorrichtungen entwickelt worden, die eine ferngesteuerte Einstellung des Schwenkweges des Fadenzubringers und damit der Überlappungslänge der im Spleißkanal zu verspleißenden Fadenenden ermöglichen.
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Die
DE 199 21 855 A1 beschreibt beispielsweise Fadenspleißvorrichtungen, bei denen es möglich ist, den Schwenkweg des Fadenzubringers von einer zentralen Steuereinheit der Textilmaschine aus einzustellen. Diese bekannten Fadenspleißvorrichtungen weisen ein Antriebsgehäuse mit einer Nuttrommel auf, die mehrere, unterschiedlich ausgebildete Nutbahnen besitzt. Die Nuttrommel wird dabei durch einen reversierbaren Schrittmotor angetrieben, der über eine Steuerleitung an die Zentralsteuereinheit der Spulmaschine angeschlossen ist. In den einzelnen Nutbahnen laufen Steuernocken, die über entsprechende Gestängeanordnungen die Funktionselemente der Fadenspleißvorrichtung betätigen. Über eine dieser recht aufwendig gestalteten Nutbahnen ist zum Beispiel der Fadenzubringer ansteuerbar. Die Nutbahn für den Fadenzubringer weist dabei einen teilweise stufenförmigen Verlauf auf und ermöglicht in Verbindung mit einem speziellen Hebelgestänge eine definierte Einstellung des Schwenkweges des Fadenzubringers.
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Die Fadenspleißvorrichtungen gemäß
DE 199 21 855 A1 sind in ihrem konstruktiven Aufbau allerdings recht komplex und nicht zuletzt aufgrund ihrer relativ aufwendigen Nuttrommel in der Herstellung recht kostenintensiv.
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Fadenspleißvorrichtungen mit Fadenzubringern, die über eine zentrale Steuereinrichtung eines Kreuzspulautomaten so ansteuebar sind, dass die abgelängten und vorbereiteten Fadenenden in vorgebbarer Länge im Spleißkanal einer Fadenspleißvorrichtung positioniert werden, sind auch durch die
DE 102 24 080 A1 , die
DE 102 24 081 A1 oder die
DE 10 2006 006 390 A1 bekannt. In der
DE 102 24 080 A1 ist zum Beispiel eine Fadenspleißvorrichtung beschrieben, deren Fadenzubringer über einen separaten, definiert ansteuerbaren Antrieb verfügt.
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Das heißt, der Fadenzubringer, der in seiner Nullstellung an einem mechanisch einstellbaren Anschlag anliegt, kann mittels eines Schrittmotors, dessen Schwenkweg über die zentrale Steuereinrichtung des Kreuzspulautomaten einstellbar ist, in eine vorgebbare Arbeitsstellung geschwenkt werden.
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Eine vergleichbare Fadenspleißvorrichtung ist auch in der
DE 102 24 081 A1 beschrieben. Bei dieser bekannten Fadenspleißvorrichtung ist die Arbeitsstellung des Fadenzubringers mittels eines einstellbaren Anschlags vorgebbar. Der mittels eines Schrittmotors definiert einstellbare Anschlag für den Fadenzubringer ist dabei im Bereich des Verteilergehäuses der Fadenspleißvorrichtung so installiert, dass über die Winkellage des Anschlags der Schwenkweg des Fadenzubringers und damit auch die Überlappungslänge der Fadenenden im Spleißkanal vorgegeben werden kann.
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Nachteilig bei den vorstehend beschriebenen Fadenspleißvorrichtungen sind allerdings deren mechanische Anschläge. Da die Fadenzubringer während des Spulprozesses bei jedem Spleißvorgang aktiviert werden müssen, und damit, entweder bei Einlaufen in die Nullstellung (
DE 102 24 080 A1 ) oder beim Einlaufen in die Arbeitsstellung (
DE 102 24 081 A1 ), stets relativ hart gegen einen entsprechenden Anschlag laufen, sind bei diesen Einrichtungen im Laufe der Zeit Beschädigungen an den Fadenzubringern bzw. deren Lagereinrichtungen kaum zu vermeiden.
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In der Vergangenheit ist deshalb auch schon vorgeschlagen worden, die Positionierung der Funktionselemente einer Fadenspleißvorrichtung und damit auch den Schwenkweg eines Fadenzubringers durch einen Drehwinkelsensor zu überwachen.
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Derartig ausgebildete Fadenspleißvorrichtungen sind beispielsweise in der
DE 10 2006 006 390 A1 beschrieben.
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Wenngleich durch den Einsatz solcher Drehwinkelsensoren mechanische Beschädigungen an den Fadenzubringern und deren Lagerungen weitestgehend vermieden werden können, konnten sich derartige Fadenspleißvorrichtungen in der Praxis, insbesondere aufgrund ihrer relativ hohen Herstellungskosten, nicht durchsetzen.
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Der Erfindung liegt ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu entwickeln, durch das auf relativ einfache Weise sichergestellt werden kann, dass bei Spleißvorgängen, die während des regulären Spulprozesses von Zeit zu Zeit notwendig werden, ein in eine vorgegebene Arbeitsstellung eingeschwenkter Fadenzubringer auch wirklich exakt in der gewünschten Arbeitsstellung positioniert ist bzw. eine Fadenspleißvorrichtung zu entwickeln, die die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ermöglicht. Dabei soll insbesondere bei den im Zuge des Spulprozesses notwendig werdenden Spleißvorgängen bei der Positionierung des Fadenzubringers auf den Einsatz irgendwelcher mechanischer Anschläge verzichtet werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gelöst, wie es im Anspruch 1 beschrieben ist bzw. durch eine Fadenspleißvorrichtung gemäß Anspruch 4.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind Gegenstand der Ansprüche 2 und 3. Vorteilhafte Ausführungsformen der zugehörigen Fadenspleißvorrichtung sind in den Ansprüchen 5 und 6 beschrieben.
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Das erfindungsgemäße Verfahren hat insbesondere den Vorteil, dass vor dem Start des Spulprozesses und damit vor dem Start von Spleißvorgängen ferngesteuert eine exakte Kalibrierung des Schwenkweges eines an einer Fadenspleißvorrichtung angeordneten Fadenzubringers realisiert werden kann, mit der Folge, dass während des anschließenden Spulprozesses bei den Spleißvorgängen stets eine exakte Positionierung des Fadenzubringers gewährleistet ist. Das heißt, es kommt lediglich vor dem Start des Spulprozesses im Zuge der Kalibrierung des Schwenkweges, wenn der Fadenzubringer zur Ermittlung des Ist-Wertes seines Schwenkweges bzw. zum Bestimmen eines Korrekturfaktors aus einer sensorisch vorgegeben Nullstellung heraus an einen außerhalb des regulären Schwenkweges des Fadenzubringers angeordneten Anschlag geschwenkt wird, zu einer mechanischen Berührung mit einem Anschlag. Während der im nachfolgenden Spulbetriebes notwendigen Spleißvorgänge, bei denen der Fadenzubringer jeweils unter Berücksichtigung eines anhand eines Vergleiches zwischen dem Ist-Wert des Schwenkweges des Fadenzubringers und einem Richtwert ermittelten Korrekturfaktors positioniert wird, arbeitet der Fadenzubringer völlig berührungsfrei. Das heißt, der Fadenzubringer tangiert während des regulären Spleißbetriebs weder in seiner Nullstellung noch in seiner Arbeitsstellung irgendeinen mechanischen Anschlag.
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Wie in den Ansprüchen 2 und 3 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, dass der Fadenzubringer im Zuge des Kalibriervorganges mehrmals hintereinander, jeweils mit einer unterschiedlichen Anzahl von Arbeitsschritten, aus seiner Nullstellung heraus in Anlage an den vorgegebenen Anschlag geschwenkt wird. Da die Anzahl der Arbeitsschritte, die notwendig sind, um den Fadenzubringer exakt am Anschlag zu positionieren, nicht genau bekannt sind, wird der Fadenzubringer zunächst mit einer etwas überhöhten Anzahl Arbeitsschritten geschwenkt, mit der Folge, dass der Fadenzubringer nach dem Anlaufen des Anschlages wieder etwas zurückspringt.
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Aus dieser zum Anschlag etwas beabstandeten Stellung wird der Fadenzubringer anschließend wieder in seine Nullstellung zurückgeschwenkt. Beim Zurückschwenken des Fadenzubringers wird die Anzahl der Arbeitsschritte des Schrittmotors gezählt, die notwendig ist, um den Fadenzubringer aus der jeweiligen Stellung wieder in seine sensorisch vorgegebene Nullstellung zurückzuverlagern. Das heißt, aus der Anzahl Arbeitsschritte, die der Schrittmotor ausführt, um den Fadenzubringer wieder in seiner Nullstellung zu positionieren, werden Rückschlüsse auf den voraussichtlichen Schwenkweg des Fadenzubringers gezogen, die beim nachfolgenden Schwenkvorgang des Fadenzubringers, durch zum Beispiel Verringern der Anzahl der Arbeitsschritte berücksichtigt werden.
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Durch das vorstehend beschriebene Verfahren kann nicht nur auf verhältnismäßig einfache Weise, sondern auch relativ zügig und zuverlässig der exakte IST-Schwenkweg des Fadenzubringers zwischen seiner sensorisch vorgegeben Nullstellung und seiner exakten Anlage am Anschlag ermittelt werden.
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Der Einsatz eines Schrittmotors hat dabei den Vorteil, dass dieser über die Anzahl der eingeleiteten Stromimpulse auf einfache Weise winkelgenau angesteuert werden kann und daher keinen großen zusätzlichen Steuerungsaufwand benötigt. Außerdem sind solche als Großserienteile im Handel erhältlichen Schrittmotoren relativ kostengünstig und zeichnen sich durch eine große Zuverlässigkeit und eine lange Lebensdauer aus.
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Wie im Anspruch 4 beschrieben, ist in einer vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen, dass die Fadenspleißvorrichtung einen Schrittmotor zum Schwenken des Fadenzubringers sowie zur sensorischen Positionierung des Fadenzubringers in seiner Nullstellung einen Hallsensor aufweist, der mit einem am Fadenzubringer angeordneten Permanentmagneten korrespondiert.
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Sowohl der Schrittmotor als auch der Hallsensor sind dabei an einen Arbeitsstellenrechner angeschlossen, der eine Auswerteinrichtung aufweist. Des Weiteren verfügen derartige Fadenspleißvorrichtungen über einen Anschlag, der außerhalb des regulären Schwenkweges des Fadenzubringers in einer definierten Stellung angeordnet ist. Ein solcher Anschlag ermöglicht ein problemloses Anwenden des erfindungsgemäßen Kalibrierverfahrens, das heißt mit einer solchermaßen ausgestatteten Fadenspleißvorrichtung ist auf einfache Weise eine genaue Ermittlung des jeweiligen IST-Schwenkweges des Fadenzubringers zwischen seiner sensorischen Nullstellung und dem vorgegebenen Anschlag und damit die Erstellung eines Korrekturfaktors möglich.
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Ein solcher außerhalb des regulären Schwenkweges des Fadenzubringers angeordneter Anschlag kann dabei entweder, wie im Anspruch 5 beschrieben, als ein fest in das Verteilergehäuse der Fadenspleißvorrichtung integrierter Anschlag ausgebildet sein, oder, wie im Anspruch 6 dargelegt, durch eine abnehmbare Anschlaglehre gebildet werden, die bei Bedarf temporär auf der Fadenspleißvorrichtung positioniert werden kann. Beide Ausführungsformen stellen sehr vorteilhafte Ausbildungen dar, die jeweils für sich unterschiedliche Vorteile aufweisen. Das heißt, beide Anschlagsvarianten ermöglichen auf einfache Weise eine exakte Kalibrierung des Schwenkweges des Fadenzubringers einer Fadenspleißvorrichtung.
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Durch einen Anschlag, der, wie im Anspruch 5 beschrieben, fest in das Verteilergehäuse integriert ist, lässt sich beispielsweise auf einfache Weise vermeiden, dass Anschläge bevorratet und im Bedarfsfall bereitgelegt werden müssen. Außerdem ist durch einen solchen festen Anschlag jederzeit gewährleistet, dass der Anschlag stets vorschriftsmäßig positioniert ist.
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Die im Anspruch 6 beschriebene Anschlaglehre hat hingegen den Vorteil, dass sie noch nachträglich zum Einsatz gebracht werden kann, das heißt, auch an Textilmaschinen einsetzbar ist, deren Fadenspleißvorrichtungen keinen festen Anschlag aufweisen. Mit einer solchen Anschlaglehre können folglich auch ältere Kreuzspulautomaten nachträglich noch so modifiziert werden, dass das erfindungsgemäße Verfahren zur Kalibrierung der Schwenkwege der Fadenzubringer der Fadenspleißvorrichtungen eingesetzt werden kann.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Es zeigt:
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1 in Seitenansicht eine Arbeitsstelle eines Kreuzspulautomaten, mit einer Fadenspleißvorrichtung, bei der der Schwenkweg des Fadenzubringers nach dem erfindungsgemäßen Verfahren kalibrierbar ist,
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2 schematisch eine Draufsicht auf eine Fadenspleißvorrichtung mit einem Fadenzubringer, der sensorisch in seiner Nullstellung positionierbar und mittels eines Schrittmotors in eine vorgebbare Arbeitsstellung bzw. eine Anschlagstellung schwenkbar ist,
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3 in perspektivischer Ansicht eine Fadenspleißvorrichtung mit einem außerhalb des Schwenkweges des Fadenzubringers angeordneten, fest in das Verteilergehäuse der Fadenspleißvorrichtung integrierten Anschlag,
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4 in perspektivischer Ansicht eine Fadenspleißvorrichtung mit einer bei Bedarf temporär auf der Fadenspleißvorrichtung positionierbaren, abnehmbaren Anschlaglehre.
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In 1 ist schematisch in Seitenansicht eine insgesamt mit der Bezugszahl 2 gekennzeichnete Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, im Ausführungsbeispiel eines Kreuzspulautomaten 1, dargestellt. Derartige Kreuzspulautomaten 1 weisen zwischen ihren (nicht dargestellten) Endgestellen eine Vielzahl gleichartiger Arbeitsstellen 2 auf, auf denen Spinnkopse 9, die vorzugsweise auf Ringspinnmaschinen produziert wurden, zu großvolumigen Kreuzspulen 15 umgespult werden, die nach ihrer Fertigstellung mittels eines selbsttätig arbeitenden (ebenfalls nicht dargestellten) Serviceaggregates auf die maschinenlange Kreuzspulentransporteinrichtung 21 übergeben werden.
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Solche Kreuzspulautomaten 1 sind des Weiteren oft mit einer Logistikeinrichtung, beispielsweise in Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems 3, ausgestattet, von dem in 1 lediglich die Kopszuführstrecke 4, die reversierend antreibbare Speicherstrecke 5, eine der zu den Arbeitsstellen 2 führenden Quertransportstrecken 6 sowie die Hülsenrückführstrecke 7 dargestellt sind. In diesem Spulen- und Hülsentransportsystem 3 laufen, auf Transporttellern 8 in vertikaler Ausrichtung positioniert, Spinnkopse 9 beziehungsweise Leerhülsen um. Die über das Spulen- und Hülsentransportsystem 3 angelieferten Spinnkopse 9 werden in den Abspulstellungen AS, die sich jeweils im Bereich der Quertransportstrecken 6 an den Arbeitsstellen 2 befinden, zu großvolumigen Kreuzspulen 15 umgespult.
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Solche Kreuzspulautomaten 1 sind in der Regel außerdem mit einer Zentralsteuereinheit 49 ausgestattet, die beispielsweise über einen Maschinenbus 50 mit den Arbeitsstellenrechnern 29 der einzelnen Arbeitsstellen 2 verbunden ist.
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Die einzelnen Arbeitsstellen 2 verfügen, wie an sich bekannt, über verschiedene Einrichtungen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb der Arbeitsstellen 2 ermöglichen. Solche Arbeitsstellen 2 sind beispielsweise mit einer Spulvorrichtung 24 ausgestattet, die einen schwenkbar gelagerten Spulenrahmen 28 aufweist. Im Spulenrahmen 28 ist frei drehbar eine Kreuzspule 15 gehaltert, die während des Spulprozesses, wie in dem Ausführungsbeispiel der 1 dargestellt, mit ihrer Oberfläche auf einer Nuttrommel 14 aufliegt. Die Nuttrommel 14 nimmt die Kreuzspule 15 über Reibschluss mit und sorgt außerdem für eine ordnungsgemäße Changierung des auf die Kreuzspule 15 auflaufenden Fadens. Derartige Arbeitsstellen 2 sind außerdem jeweils mit einer um eine Drehachse 16 begrenzt drehbar gelagerten, unterdruckbeaufschlagbaren Saugdüse 12 zur Handhabung eines Oberfadens 31 sowie mit einem um eine Drehachse 26 begrenzt drehbar gelagerten, unterdruckbeaufschlagbaren Greiferrohr 25 zur Handhabung eines Unterfadens 32 ausgestattet. Des Weiteren weisen solche Arbeitsstellen 2 jeweils eine pneumatische Fadenspleißvorrichtung 10 auf, die bezüglich des regulären Fadenlaufes der Arbeitsstellen 2 etwas zurückversetzt angeordnet sind.
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Solche Fadenspleißvorrichtungen 10 verfügen, wie insbesondere anhand der 2 bzw. der 3 und 4 ersichtlich, unter anderem jeweils über ein Spleißprisma 17 mit einem pneumatisch beaufschlagbaren Spleißkanal 23, wobei das Spleißprisma 17 auf einem so genannten Verteilergehäuse 13 der Fadenspleißvorrichtungen 10 festgelegt ist. Außerdem weisen solche Fadenspleißvorrichtungen 10 einen schwenkbar gelagerten Fadenzubringer 30 sowie ein schwenkbar gelagertes Deckelelement 11 auf. In das Verteilergehäuse 13 sind des Weiteren Halte- und Auflöseröhrchen 34 eingelassen, die definiert mit Druckluft beaufschlagbar sind und im Bedarfsfall dafür sorgen, dass die Fadenenden von Ober- und Unterfaden vor dem Spleißen weitestgehend vom Fadendrall befreit werden.
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Im Bereich derartiger Fadenspleißvorrichtungen 10 sind außerdem (nicht näher dargestellte) obere und untere Fadenklemm- und -schneideinrichtungen angeordnet.
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Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel verfügt die Fadenspleißvorrichtung 10 über einen in einem Spleißergehäuse 35 angeordneten elektromotorischen Einzelantrieb, der vorzugsweise als Schrittmotor 36 ausgebildet ist und über Signalleitungen 54 mit dem Arbeitsstellenrechner 29 in Verbindung steht. Wie ersichtlich, kämmt ein auf der Motorwelle des Schrittmotors 36 angeordnetes Antriebsritzel 37 mit der Außenverzahnung 38 eines Steuersegmentes 39. Das Steuersegment 39 ist seinerseits auf einer Lagerachse 40 begrenzt drehbar gelagert und über ein Befestigungsmittel 41 an eine Hebelmechanik 42 angeschlossen, die ebenfalls auf der Lagerachse 40 angeordnet ist. Die Hebelmechanik 42 besteht dabei aus einem ersten Hebel 43, an den über eine Anschlussachse 44 eine Verbindungslasche 45 zur Betätigung einer Fadenklemm- und -schneideinrichtung angelenkt ist, sowie aus einem zweiten Hebel 46, der über eine Lasche 48 mit dem Deckelelement 11 verbunden ist.
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Zwischen die beiden Hebel 43, 46 ist ein Federelement 47 eingeschaltet, das beim Verschwenken des Steuersegmentes 39 über den Hebel 43 den Hebel 46 kraftschlüssig mitnimmt. Das Federelement 47 verhindert dabei einerseits, dass aufgrund des frühzeitigen Aufsetzens des Deckelelementes 11 auf das Spleißprisma 17 bei gleichzeitigem Weiterschwenken des Steuersegmentes 39 an der Fadenspleißvorrichtung 10 Schäden auftreten können und ermöglicht andererseits in Verbindung mit einer entsprechenden Ausbildung der Fadenklemm- und -schneideinrichtung einen großen Schwenkweg des Steuersegmentes 39. Das Steuersegment 39 weist im Bereich seines Umfangs 51 ein zweites Anlenkmittel, vorzugsweise in Form eines Kugelgelenkanschlusses 52 auf, an den das Steuergestänge 53 des Fadenzubringers 30 angeschlossen ist.
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Wie in den 2, 3 und 4 dargestellt, weist die Fadenspleißvorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens im Bereich des Spleißergehäuses 35 der Fadenspleißvorrichtung 10 einen Hallsensor 56 auf, der über eine Signalleitung 55 an den Arbeitsstellenrechner 29 angeschlossen ist. Der Hallsensor 56 korrespondiert mit einem an einer rückseitigen Verlängerung 19 des Fadenzubringers 30 angeordneten Permanentmagneten 57. Das heißt, der Arbeitsstellenrechner 29 kann in Abhängigkeit von einem entsprechenden Signal des Hallsensors 56 den Schrittmotor 36 derart ansteuern, dass der Fadenzubringer 30 stets in einer sensorisch vorgegebenen Nullstellung I positioniert wird. Die Nullstellung I des Fadenzubringers 30 kann dabei allerdings, beispielsweise abhängig von der Einbaulage des Hallsensors 56 und/oder der Anordnung des Permanentmagneten 57, von Fadenspleißvorrichtung zu Fadenspleißvorrichtung etwas unterschiedlich sein. Der Fadenzubringer 30 kann dabei aus seiner jeweiligen Nullstellung I heraus in vorgebbare Positionen im Bereich des Spleißprismas 17 verschwenkt werden.
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Vor dem Start des Spulvorganges wird der Fadenzubringer 30 zum erfindungsgemäßen Kalibrieren seines Schwenkweges an einen außerhalb des regulären Schwenkweges angeordneten Anschlag 18, 20 geschwenkt.
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In vorteilhafter Ausführungsform ist dabei vorgesehen, dass der Fadenzubringer 30 mehrmals nacheinander, jeweils unter Korrektur des Schwenkweges an den außerhalb des regulären Schwenkweges des Fadenzubringers 30 angeordneten Anschlag 18, 20 geschwenkt und dabei sukzessiv die korrekte Länge des Schwenkweges zwischen Nullstellung und Anschlag ermittelt wird. Eine in den Arbeitsstellenrechner 29 integrierte Auswerteeinrichtung berechnet dann aus der ermittelten Länge des Schwenkweges sowie einem bekannten Richtwert einen Korrekturfaktor KF, der später zur exakten Positionierung des Fadenzubringers 30 in einer vorgegebenen Arbeitsstellung Verwendung findet.
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Das heißt, bei späteren Spleißvorgängen während des normalen Spulprozesses wird der Fadenzubringer 30 jeweils berührungslos in einer exakten Arbeitsstellung positioniert. In dieser vorgebbaren Arbeitsstellung sind dann auch die beiden für den jeweiligen Spleißvorgang vorgesehenen Fadenenden stets mit einer exakt vorgegebenen Überdeckung im Spleißkanal 23 des Spleißprimas 17 positioniert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19921855 A1 [0011, 0012]
- DE 10224080 A1 [0013, 0013, 0016]
- DE 10224081 A1 [0013, 0015, 0016]
- DE 102006006390 A1 [0013, 0018]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- AUTOCONER System 238 der Firma Schlafhorst auf den Seiten 1.5.9 bis 1.5.9(4) und den Seiten 1.5.12 und 1.5.14 [0005]