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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Sicherheitskanüle.
Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf einen Kanülenträger mit
einer darin angeordneten von diesem gehaltenen Kanüle, welcher
für einen
Pen z. B. zur Verabreichung von medizinischen Substanzen geeignet
ist. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf ein System mit einem
solchen Kanülenträger und
einer Schutzkappe.
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Injektionsnadeln oder Kanülen für das z.
B. subkutane Einbringen von Substanzen in einen Körper werden
verwendet, um bestimmte Dosen von Substanzen an Patienten verabreichen
zu können. Dazu
werden Pens verwendet, welche in einem Reservoir die zu verabreichenden
Substanzen beinhalten. Aus hygienischen Gründen werden auf einen Pen auswechselbare
Kanülen
aufgesteckt, welche nach einem einmaligen oder mehrmaligen Gebrauch wieder
abgenommen und entsorgt werden können. Das
Aufstecken und Abnehmen der Kanülen
ist bislang jedoch umständlich
und bringt eine Verletzungsgefahr für den Verwender mit sich.
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Aus der
EP 0 903 157 A2 ist eine
wegwerfbare Pen-Nadel bekannt, welche von einem Nadelträger gehalten
wird. Das in der
EP
0 903 157 A2 beschriebene System besteht im Wesentlichen
aus drei separaten Elementen, nämlich
einer äußeren Abdeckung,
einer inneren Abdeckung und dem Nadelträger mit einer darin angeordneten
Nadel. Im Ausgangszustand sind diese drei Elemente ineinander angeordnet,
so dass die Nadel von der inneren und der äußeren Abdeckung umgeben wird.
Der Nadelträger
kann auf einen Pen aufgeschoben und die Abdeckungen können abgezogen
werden. Zum Abnehmen wird die äußere Abdeckung
auf den Nadelträger aufgeschoben,
die Nadel wird abgenommen und die Rückseite des Nadelträgers wird
mit der im Ausgangszustand inneren Abdeckung an der der äußeren Abdeckung
gegenüberliegenden
Seite des Nadelträgers
verrastet.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung einen Kanülenträger und
ein System mit einem Kanülenträger und
mindestens einer Schutzkappe vorzuschlagen, welche ein einfaches
Aufbringen und Entfernen eines Kanülenträgers auf bzw. von einem Pen
bei geringem Verletzungsrisiko ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der
unabhängigen
Ansprüche
gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Erfindung bezieht sich auf einen
Kanülenträger, welcher
eine Kanüle
oder Nadel tragen kann und auf welchen eine Schutzkappe für die Kanüle aufbringbar
ist, wobei der Kanülenträger ein
in einer ersten Richtung drehendes Gewinde, wie z. B. ein Außen- oder Innengewinde
zur Verbindung mit einem Pen und ein gegenläufiges in einer zweiten Richtung
drehendes Gewinde, wie z. B. ein Innen- oder Außengewinde zur Verbindung mit
einer Schutzkappe hat. Dabei ist vorteilhaft die zum Aufschrauben
des Kanülenträgers auf
den Pen erforderliche Kraft geringer als die zum Lösen der
zwischen Kanülenträger und
Schutzkappe bestehenden Schraubverbindung erforderliche Kraft. Somit
kann ein in die Schutzkappe eingeschraubter Kanülenträger durch eine Drehung in einer
ersten Richtung, welche von der Schutzkappe auf den Kanülenträger übertragen
wird, auf den Pen aufgeschraubt werden. Ist der Kanülenträger so weit
auf den Pen aufgeschraubt, dass die Schraubverbindung zwischen Pen und
Kanülenträger und/oder
ein vorgesehenes Halteelement einer weiteren Drehung des Kanülenträgers eine
Kraft entgegensetzt, welche größer ist
als die zur Lösung
der Verbindung und damit zur Erzeugung einer Drehbewegung der Schraubverbindung
zwischen Kanülenträger und
Schutzkappe erforderliche Kraft, so wird bei einer Weiterdrehung
der Schutzkappe die Schutzkappe von dem auf den Pen aufgeschraubten
Kanülenträger abgeschraubt
und somit kann mit einer Drehbewegung in einer einzigen Richtung
einerseits eine Schraubverbindung zwischen Kanülenträger und Pen hergestellt werden
und andererseits, bevorzugt nach Herstellen der Schraubverbindung
zwischen Kanülenträger und
Pen, kann die Schutzkappe durch ein Weiterdrehen in der gleichen Richtung
vom Kanülenträger abgeschraubt
oder abgenommen werden.
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Zum Abnehmen des Kanülenträgers vom Pen
kann die Schutzkappe durch eine entgegengesetzt gerichtete Drehung
in eine zweite Richtung zunächst
wieder auf den Kanülenträger aufgeschraubt werden
und bei einem Weiterdrehen der auf den Kanülenträger aufgeschraubten Schutzkappe
kann der Kanülenträger aufgrund
der Gegenläufigkeit
der Schraubverbindung zwischen Kanülenträger und Pen wieder vom Pen
abgeschraubt werden. Hierdurch kann die Verletzungsgefahr beim Aufbringen und/oder
Abnehmen eines Kanülenträgers oder
einer Kanüle
auf bzw. von einem Pen verringert werden.
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Beispielsweise kann außen auf
dem Kanülenträger und
innen auf der Schutzkappe ein Linksgewinde vorgesehen sein, wobei
der Kanülenträger auf seiner
Innenseite ein zur Verbindung mit einem entsprechenden Gegengewinde
des Pens vorgesehenes Rechtsgewinde aufweist. Alternativ kann das
Außengewinde
des Kanülenträgers ein
mit der Schutzkappe zusammenwirkendes Rechtsgewinde sein, während das
mit dem Pen zusammenwirkende Innengewinde des Kanülenträgers ein
Linksgewinde ist.
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Vorteilhaft kann mindestens ein Rastelement zur
Erzeugung einer Rastverbindung zwischen Schutzkappe und Kanülenträger an dem
Kanülenträger und/oder
an der Schutzkappe vorgesehen sein. Dabei ist das mindestens eine
Rastelement vorteilhaft so angeordnet, dass beim Aufschrauben des
Kanülenträgers auf
einen Pen mit Hilfe der Schutzkappe die Rastverbindung noch nicht
eingerastet ist und beim Abschrauben des Kanülenträgers vom Pen die auf den Kanülenträger aufgeschraubte
Schutzkappe einrastet, so dass der Kanülenträger über die mindestens eine Rastverbindung
fest mit der Schutzkappe verbunden ist, bevor der Kanülenträger vom
Pen abgeschraubt wird, um ein Herausfallen und Freigeben der Kanüle zu verhindern.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform
ist zusätzlich
zu der zum Auf- und Abschrauben des Kanülenträgers auf bzw. vom Pen verwendeten
Schutzkappe eine weitere Schutzkappe vorgesehen, welche die Kanüle umgibt
und abgenommen werden kann. Diese weitere Schutzkappe kann, wie
in dieser Anmeldung beschrieben, ein oder mehrere Rastelemente zum
Herstellen einer festen und bevorzugt unlösbaren Verbindung zwischen
Kanülenträger und dieser
Schutzkappe aufweisen.
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Ein erfindungsgemäßer Kanülenträger kann gemäß einer
Ausführungsform
eine Kanüle
oder Nadel z. B. zum Verabreichen einer medizinischen Substanz tragen,
wobei auf den Kanülenträger eine
abnehmbare Schutzkappe aufgebracht werden kann. Der Kanülenträger hat
erfindungsgemäß mindestens ein
Rastelement, wie z. B. eine öder
mehrere Nocken, einen um eine Außenseite des Kanülenträgers umlaufenden
Ring oder Vertiefungen und/oder Erhebungen an der Oberfläche, welches
bzw. welche die Schutzkappe halten können, falls das mindestens eine
Rastelement mit mindestens einem entsprechenden korrespondierendem
Rastelement der Schutzkappe, wie z. B. eine Vertiefung oder eine
Nocke verrastet ist. Die Schutzkappe kann erfindungsgemäß im Ausgangszustand
nur so weit auf den Kanülenträger aufgeschoben
werden, dass das mindestens eine Rastelement des Kanülenträgers mit
dem entsprechenden Element der Schutzkappe noch nicht verrastet,
so dass die Schutzkappe ein- oder mehrmals vom Kanülenträger abgenommen
und auf diesem wieder aufgesteckt werden kann, so lange das mindestens
eine Rastelement nicht verrastet ist. Soll z. B. die Kanüle abgenommen
und entsorgt werden, kann die Schutzkappe über das mindestens eine Rastelement
geschoben werden, so dass die Schutzkappe durch die so erzeugte
Rastverbindung fest mit dem Kanülenträger verbunden
ist und von diesem nicht mehr abgenommen werden kann, wodurch die
Kanüle
sicher und dauerhaft von der Schutzkappe umgeben ist, so dass ein
Verletzungs- oder Infektionsrisiko an einer benutzten Kanüle praktisch
nicht mehr vorhanden ist.
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Das mindestens eine Rastelement des
Kanülenträgers kann
eine Nocke, ein vorstehendes Element, ein umlaufender Ring, ein
durch eine Federkraft in eine bestimmte Richtung beaufschlagtes
Element, eine Vertiefung, ein Durchgangsloch oder jedes andere geeignete
Element sein, welches mit einem entsprechenden Gegenelement der
Schutzkappe eine feste und möglichst
schwer oder nicht lösbare
Verbindung, insbesondere eine kraftschlüssige und/oder formschlüssige Verbindung
eingehen oder herstellen kann. Das Gegenelement der Schutzkappe
kann z. B. eine Vertiefung oder eine Öffnung in der Schutzkappe sein,
in welche das mindestens eine Rastelement zum Verrasten und zum
Herstellen der unlösbaren
Verbindung einrasten kann. Ebenso ist es möglich, dass mindestens ein
Rastelement an der Schutzkappe vorgesehen ist, welches mit einem
entsprechenden Gegenelement des Kanülenträgers verrasten kann, wobei
auch beide Elemente, der Kanülenträger und
die Schutzkappe, Rast- und entsprechende Gegenrastelemente aufweisen
können.
Bevorzugt ist das Rastelement seitlich und vorteilhaft an einer
Außenoberfläche des
Kanülenträgers angeordnet.
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Der Kanülenträger und/oder die Schutzkappe
können
so ausgebildet sein, dass die Schutzkappe abnehmbar auf den Kanülenträger aufgebracht,
z. B. aufgesteckt und/oder aufgeschraubt werden kann, wobei im Falle
einer Schraubverbindung mindestens ein Rastelement vorteilhaft so
vorgesehen ist, dass eine feste und bevorzugt unlösbare Verrastung
erst nach einer vorgegebenen Anzahl von Drehungen erzeugt werden
kann, so dass z. B. die Schutzkappe mit nur zwei Drehungen wieder
abnehmbar auf den Kanülenträger aufgeschraubt
werden kann und ein Weiterdrehen der Schutzkappe über zwei
Drehungen hinaus z. B. ein Verrasten bewirkt, so dass die Schutzkappe
nicht mehr von dem Kanülenträger abgeschraubt
werden kann, um ein sicheres Abnehmen und Entsorgen der Kanüle zu gewährleisten.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist
der Kanülenträger und/oder
die Schutzkappe zusätzlich
zu dem oben erwähnten
mindestens einen Rastelement zur Erzeugung einer festen Verbindung mindestens
ein weiteres Rastelement auf, welches vorteilhaft in Aufsteckrichtung
vor dem einen Rastelement angeordnet ist, so dass die Schutzkappe
auf den Kanülenträger aufgebracht
und mit dem vorderen Rastelement verrastet werden kann, um die Schutzkappe
zu halten und z. B. ein unbeabsichtigtes Herunterfallen der Schutzkappe
vom Kanülenträger zu verhindern.
Die vordere Rastverbindung ist jedoch so ausgebildet, dass nur eine
kleine Haltekraft wirkt, d. h. eine durch diese Rastverbindung auf
dem Kanülenträger gehaltene
Schutzkappe kann einfach z. B. durch Drehen oder Ziehen wieder von
dem Kanülenträger zum
Freigeben der Kanüle
abgenommen werden. Soll die Kanüle
z. B. abgenommen und entsorgt werden, so wird die Schutzkappe über die
vordere Rastverbindung hinweg bis zum Einrasten der erfindungsgemäß vorgesehenen
hinteren Rastverbindung geschoben oder gedreht, wodurch die Schutzkappe
fest mit dem Kanülenträger verbunden
ist und nicht mehr abgenommen werden kann.
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Ein Kanülenträger im Sinne der Erfindung kann
ein Element sein, welches als sogenanntes Einwegteil z. B. auf einen
Pen aufbringbar, insbesondere aufsteckbar und/oder aufschraubbar
ist und zusammen mit einer Kanüle
mehrfach verwendet und zum Entsorgen ausgewechselt werden kann.
Ebenso kann ein Kanülenträger auch
fest und nicht oder nur schwer abnehmbar mit einem Pen verbunden
werden, um in Verbindung mit der oben beschriebenen Rast-Mechanik
ein sicheres Abdecken einer auf einem Pen angebrachten Kanüle oder
Nadel zum Entsorgen zu ermöglichen.
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Der Kanülenträger kann auch auf einen Pen aufsteckbar
und/oder aufschraubbar sein und mit dem Pen lösbar und/oder unlösbar verbunden
werden. Im Falle einer lösbaren
Verbindung ist es vorteilhaft die lösbare Verbindung so auszugestalten,
dass eine zum Lösen
dieser Verbindung zwischen Kanülenträger und
Pen erforderliche Kraft geringer ist als die zum Lösen einer
Verbindung zwischen Schutzkappe und Kanülenträger erforderliche Kraft. Somit kann
die auf einen Kanülenträger aufgesteckte Schutzkappe
in Abzugsrichtung vom Pen weg bewegt oder geschraubt werden und
nimmt den Kanülenträger mit
sich, wobei aufgrund der schwächeren Verbindung
zwischen Kanülenträger und
Pen diese Verbindung gelöst
und der Kanülenträger vom
Pen abgenommen wird. Dabei bleibt der Kanülenträger sicher in der Schutzkappe,
um Verletzungen oder Infektionen zu vermeiden. Vorteilhaft ist die
Kraft zum Lösen
einer vorübergehenden
Verbindung zwischen Kanülenträger und
Schutzkappe, erzeugt durch ein weiteres Rastelement, geringer als
die zum Ablösen des
Kanülenträgers vom
Pen erforderliche Kraft.
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Gemäß einem weiteren Aspekt bezieht
sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Sichern einer durch einen
Kanülenträger gehaltenen
Kanüle
mit einer Schutzkappe, wobei die Schutzkappe zum späteren Wiederabnehmen
vom Kanülenträger nur
bis höchstens
kurz vor eine dauerhafte Rastposition geschoben wird, so dass die
dauerhafte Rastverbindung nicht verrastet und die Schutzkappe zum
Sichern oder Abnehmen der vom Kanülenträger gehaltenen Kanüle bis zur
Rastposition oder darüber
hinaus geschoben wird, um eine feste und bevorzugt unlösbare Rastverbindung
einzugehen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
bevorzugter Ausführungsformen
beschrieben werden. Es zeigen:
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1 Eine
Querschnittsansicht eines auf einem Pen aufgebrachten Kanülenträgers mit
nicht fest verrasteter Schutzkappe;
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2 Die
in 1 gezeigte Anordnung
mit fest verrasteter Schutzkappe;
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3 Eine
Querschnittsansicht eines mit einer Schutzkappe auf einen Pen aufschraubbaren
Kanülenträgers; und
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4 Eine
Draufsicht auf die in 3 gezeigte
Anordnung.
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1 zeigt
einen auf einen Pen 5 aufgeschraubten Kanülenträger 1,
in welchem eine Kanüle 2 angebracht
ist. Die Kanüle 2 wird
von einer auf den Kanülenträger 1 aufgesteckten
Schutzkappe 3 umgeben und somit gesichert, so dass die
Gefahr einer unbeabsichtigten Verletzung verringert ist. Die Schutzkappe 3 weist
an ihrem hinteren Ende in der seitlichen Wand Durchgänge 3a auf,
in welche Rastnocken 1a, 1b des Kanülenträgers 1 eingreifen
können.
In der in 1 gezeigten
Position der Schutzkappe 3 greift die im Vergleich zur
Nocke 1a kleinere Nocke 1b in den Durchgang 3a ein
und erzeugt so eine schwache Rastverbindung, so dass die Schutzkappe 3 zwar
vor unbeabsichtigtem Herabfallen vom Kanülenträger 1 gesichert ist,
jedoch unter Aufwendung einer geringen Kraft zur Lösung der
durch die kleine Nocke 1b erzeugten Rastverbindung von
dem Kanülenträger 1 abgezogen
werden kann. Wird die Schutzkappe lediglich bis zur in 1 gezeigten Position aufgeschoben,
so kann diese mehrmals aufgesteckt und wieder abgezogen werden.
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Soll die Kanüle 2 jedoch entsorgt
werden, so kann die Schutzkappe 3 über die zur Erzeugung einer
zweiten starken Rastverbindung an dem Kanülenträger 1 vorgesehene
größere Rastnocke 1a geschoben
werden, wie in 2 gezeigt,
so dass zwischen Schutzkappe 3 und Kanülenträger 1 eine unlösbare oder
nur schwer lösbare
Verbindung hergestellt wird. Die Schutzkappe 3 kann somit
nicht mehr von dem Kanülenträger 1 abgenommen
werden, so dass die Kanüle 2 dauerhaft
durch die aufgesteckte Schutzkappe 3 gesichert ist. Hierdurch
kann das Verletzungsrisiko minimiert werden und der Kanülenträger 3 kann
von dem Pen 5 abgeschraubt werden.
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Obwohl in den 1 und 2 eine
Ausführungsform
eines Pens 5 mit einem Außengewinde 5a gezeigt
ist, in welches ein Innengewinde oder ein Vorsprung 1c des
Kanülenträgers 1 eingreift,
kann auch eine andere Art der Verbindung zwischen Pen 5 und
Kanülenträger 1 gewählt werden,
wie z. B. eine Rastverbindung oder andere lösbare Verbindungsmechanismen.
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Die in den 1 und 2 gezeigte äußere Schutzkappe
oder Verpackungshülse 4 kann
optional auf die Schutzkappe 3 aufgesteckt und/oder aufgeschraubt
werden, um die Schutzkappe 3 und optional den Kanülenträger 1 oder
den vorderen Bereich des Pens 5 z. B. vor Stößen oder
vor von außen
einwirkenden Kräften
zu schützen.
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3 zeigt
im Querschnitt einen Kanülenträger 1,
in welchem eine Kanüle 2 angeordnet
ist. Auf den Kanülenträger 1 ist
eine innere Schutzkappe 3 aufgesteckt, welche die Kanüle 2 umgibt.
Eine äußere Schutzkappe 4 umgibt
die innere Schutzkappe 3 und weist an ihrer Innenseite
ein Linksgewinde 4a auf, in welches ein entsprechenden
Gegengewinde 1d des Kanülenträgers 1 eingeschraubt
ist, so dass die äußere Schutzkappe 4 und
der Kanülenträger 1 lösbar miteinander
verbunden sind. Der Kanülenträger 1 weist
ein als Rechtsgewinde ausgebildetes Innengewinde 1c auf,
welches zum Aufschrauben des Kanülenträgers 1 auf
einen Pen (nicht gezeigt) dient. Weiterhin weist der Kanülenträger 1 Sicherungsnocken 1e auf,
welche vor dem Aufschrauben des Kanülenträgers 1 auf den Pen
noch nicht in korrespondierende Aussparungen 4b der äußeren Schutzhülse 4 eingreifen.
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Zum Aufschrauben auf den Pen wird
die in 3 gezeigte Anordnung
durch eine von der äußeren Schutzkappe 4 auf
den Kanülenträger 1 übertragene
Rechtsdrehung auf ein dem Innengewinde 1c des Kanülenträgers 1 entsprechendes
Außengewinde
des Pens aufgeschraubt. Ist der Kanülenträger 1 ausreichend
fest auf dem Pen aufgeschraubt und/oder stößt z. B. der aufgeschraubte
Kanülenträger 1 auf
ein entsprechendes Halteelement des Pens, so wird das zum Aufschrauben
auf die äußere Schutzhülse 4 einwirkende
Drehmoment nicht mehr vollständig über das
Innengewinde 4a der äußeren Schutzhülse 4 auf
das korrespondierende Außengewinde 1d des
Kanülenträgers übertragen,
wodurch sich die äußere Schutzkappe 4 durch
ein Fortsetzen der Drehbewegung vom Kanülenträger 1 löst, so dass
die äußere Schutzkappe 4 vom
Kanülenträger 1 abgeschraubt
werden kann.
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Die Kanüle kann nun durch das Abnehmen der
inneren Schutzkappe 3 z. B. zum Durchführen einer Injektion freigelegt
werden.
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Zum Entfernen der Kanüle 2 vom
Pen kann die äußere Schutzhülse 4 wieder
auf den Kanülenträger 1 aufgeschraubt
werden, bis z. B. ein kleines Drehmoment entsteht. Durch dieses
Drehmoment rasten z. B. die auf der Außenseite des Kanülenträgers 1 vorgesehenen
Sicherungsnocken 1e in korrespondierende Aussparungen 4b der äußeren Schutzkappe 4,
so dass eine feste Verbindung zwischen äußerer Schutzkappe 4 und
Kanülenträger 1 hergestellt
werden kann. Wird die äußere Schutzkappe 4 weitergedreht,
so überträgt sich
das auf die äußere Schutzkappe 4 wirkende
Drehmoment auf dem Kanülenträger 1,
so dass dieser vom Pen abgeschraubt werden kann. Die durch die Rastelemente 1e mit
den Aussparungen der Verpackungshülse 4b erzeugte Rastverbindung
verhindert, dass der Kanülenträger 1 mit
der möglicherweise
benutzten Kanüle 2 aus
der äußeren Schutzkappe 4 herausfallen
kann, so dass die Verletzungsgefahr verringert ist.
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4 zeigt
die in 3 gezeigte Anordnung in
Draufsicht, wobei die Rastelemente 1e des Kanülenträgers in
einer Position sind, in welcher sie mit den korrespondierenden Aussparungen
oder Vertiefungen 4b der äußeren Schutzhülle 4 verrasten,
um ein Herausfallen des Kanülenträgers 1 aus
der äußeren Schutzhülle 4 zu
verhindern.
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Die in den 3 und 4 gezeigte
innere Schutzhülse 3 kann
gemäß einer
nicht gezeigten Ausführungsform
den in den 1 und 2 gezeigten und in dieser
Anmeldung beschriebenen Rastmechanismus aufweisen.