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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten einer Kanüle
und zur lösbaren Anordnung an einer Einrichtung zur Injektion
von Flüssigkeiten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Stand der Technik
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Eine
solche Vorrichtung ist beispielsweise in der
EP 1 396 234 B1 gezeigt.
Die dortige als Penkanüle ausgebildete Vorrichtung zum
Halten einer Kanüle weist über den Mantelumfang
des hohlzylindrische Grundkörpers verteilt Erhöhungen
auf, welche sich vom geschlossenen zum offenen Ende des Grundkörpers
erstrecken, wobei sie in einer Erhöhung münden,
welche am offenen Ende über den gesamten Mantelumfang des
Grundkörpers gebildet ist. Durch diese Erhöhungen
sind über den Mantelumfang des Grundkörpers Vertiefungen
gebildet. Diese Vertiefungen beginnen an dem geschlossenen Ende des
Grundkörpers und erstrecken sich in Richtung dessen offenen
Endes, ohne allerdings das offene Ende zu erreichen. Die so gebildeten
Erhöhungen und Vertiefungen dienen dazu eine benutze Penkanüle
von einer Vorrichtung zur Injektion von Flüssigkeiten,
beispielsweise einem Injektionspen zu lösen und gleichzeitig
in einem entsprechenden Entsorgungsbehälter zu entsorgen.
Soll die Penkanüle entsorgt werden, wird sie in eine Öffnung
des Entsorgungsbehälters gesteckt, welche in etwa der Dimension
der Penkanüle entspricht. An dieser Öffnung sind
zumindest an einem Teilumfang zu den Erhöhungen und Vertiefungen
der Penkanüle korrespondierende Elemente angeordnet, welche
ein negatives Abbild der Erhöhungen und Vertiefungen der
Penkanüle bilden.
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Zum
Lösen der Penkanüle wird der Injektionspen daher
mit der Penkanüle voran in die Öffnung des Entsorgungsbehälters
eingeführt bis die Erhöhungen und Vertiefungen
der Penkanüle in die korrespondierenden Elemente der Öffnung
eingreifen. In dieser Position wird dann die mit einem Innengewinde
auf einem Außengewinde des Injektionspens aufgeschraubte
Penkanüle von dem Injektionspen abgeschraubt. Sobald die
Penkanüle vom Injektionspen gelöst ist, wird dieser
von der Öffnung des Entsorgungsbehälters weggeführt.
Idealerweise sollte sich dann die Penkanüle mit ihren Erhöhungen
und Vertiefungen von den korrespondierenden Elementen der Öffnung
lösen und in den Entsorgungsbehälter fallen, in
welchen sie nun sicher aufbewahrt ist.
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Allerdings
hat sich gezeigt, dass die so von dem Injektionspen gelöste
Penkanüle mit ihrer an ihrem offenen Ende über
ihren gesamten Mantelumfang verlaufenden, insbesondere als Wulst
ausgebildeten Erhöhung an den zu den Erhöhungen
und Vertiefungen der Penkanüle korrespondierenden Elementen
des Entsorgungsbehälters hängen bleibt beziehungsweise
verkanntet. Die Penkanüle steckt somit in der Öffnung
des Entsorgungsbehälters fest und ist noch nicht sicher
darin entsorgt. Um die sichere Entsorgung in den Behälter
abzuschließen, ist es in solch einem Fall notwendig, die
feststeckende beziehungsweise verkanntete Penkanüle händisch
oder mit einem Hilfsmittel in den Entsorgungsbehälter zu drücken.
Dabei besteht die Gefahr, dass sich die Person, welche die Penkanüle
entsorgen will, an der aus der Öffnung des Entsorgungsbehälters
herausragenden Kanüle verletzt. Mit solch einer Stichverletzung geht
natürlich auch ein nicht unerhebliches Risiko einer unter
Umständen lebensbedrohlichen Infektion einher, da solche
Vorrichtungen zur Injektion von Flüssigkeiten gegebenenfalls
von Personen mit hochinfektiösen Krankheiten benutzt werden.
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Aufgabenstellung
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Davon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zur Verfügung zu stellen,
mit welcher deren sicheres Entsorgen in einem Entsorgungsbehälter
vereinfacht und ein Infektions- und Verletzungsrisiko für
die die Entsorgung durchführende Person deutlich minimiert
ist.
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Erfindung und vorteilhafte
Wirkungen
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung finden sich
in den Unteransprüchen.
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Dadurch,
dass sich die Vertiefungen beziehungsweise Ausnehmungen über
den gesamten Umfang der Mantelfläche des Grundkörpers
bis zum offenen Ende des Grundkörpers erstrecken, ist beim Lösen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung von einer Vorrichtung
zur Injektion von Flüssigkeiten und dem Entsorgen in einem
Entsorgungsbehälter wirkungsvoll ein Verkannten beziehungsweise
Hängenbleiben an einer Öffnung des Entsorgungsbehälters
vermieden. Nachdem die erfindungsgemäße Vorrichtung nämlich
bis zu einem durch die Vorrichtung zur Injektion von Flüssigkeiten
gebildeten Anschlag in die Öffnung des Entsorgungsbehälters
gesteckt wurde, wird die Verbindung beziehungsweise Kupplung zwischen der
Vorrichtung zur Injektion von Flüssigkeiten und der erfindungsgemäßen
Vorrichtung gelöst und die Vorrichtung zur Injektion von
Flüssigkeiten von der Öffnung weggeführt.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung greifen
beim Lösen die Erhöhungen und Vertiefungen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit ihrem negativen
Abbild am Teilumfang der Öffnung des Entsorgungsbehälters
ein. Nach Entfernen der Vorrichtung zur Injektion von Flüssigkeiten lösen
sich die Erhöhungen und Vertiefungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung von ihrem negativen Abbild am Teilumfang der Öffnung
des Entsorgungsbehälters und die Vorrichtung fällt
nun ungehindert in denselben. Nämlich weder an der Vorrichtung
selbst noch an der Öffnung sind Elemente angeordnet, welche
ein Hängenbleiben beziehungsweise Verkannten der Vorrichtung
in der Öffnung verursachen und ein ungehindertes Fallen
in den Entsorgungsbehälter beeinträchtigen könnten.
Dabei hat es sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen, wenn zwischen
den Erhöhungen und Vertiefungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung und deren negativen Abbild am Teilumfang der Öffnung
des Entsorgungsbehälters beim Lösen ein gewisses
Spiel vorhanden ist, um ein Festklemmen der Vorrichtung innerhalb
der Öffnung zu vermeiden.
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Nach
einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erstrecken
sich die durch die Vertiefungen beziehungsweise Ausnehmungen gebildeten
Erhöhungen auf der Mantelfläche vom geschlossenen
bis zum offenen Ende des Grundkörpers. Durch diese Maßnahme
ist die gesamte Mantelfläche der erfindungsgemäßen
Vorrichtung von ihrem geschlossenen bis zum offenen Ende mit parallel
zueinander angeordneten Erhöhungen und Vertiefungen versehen,
die in einfacher Weise verfahrenstechnisch hergestellt werden können.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann deshalb über
ihre gesamte Mantelfläche mit dem zu ihren Erhöhungen
und Vertiefungen negativen Abbild im Bereich der Öffnung des
Entsorgungsbehälters zusammenwirken und kann in mehreren
Position darin angeordnet werden, um von der Vorrichtung zur Injektion
von Flüssigkeiten gelöst zu werden.
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Weiterhin
hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, dass die Vertiefungen
beziehungsweise Ausnehmungen nur am geschlossenen Ende des Grundkörpers über
den gesamten Mantelumfang gebildet sind. Dadurch sind zwar im Bereich
des offenen Endes der Vorrichtung keine Erhöhungen gebildet,
doch sind die am geschlossenen Ende angeordneten Erhöhungen
und Vertiefungen zum Lösen und Entsorgen der Vorrichtung
vollkommen ausreichend. Um die Vorrichtung von der Einrichtung zum
Halten der Vorrichtung zu lösen, ist es daher auch nicht
notwendig, den gesamten Grundkörper der Vorrichtung in
die Öffnung einzuführen. Es ist ausreichend, den Grundkörper
nur soweit in die Öffnung einzuführen, dass die
Erhöhungen und Vertiefungen der Vorrichtung mit den Vertiefungen
und Erhöhungen der Öffnung zusammenwirken können.
Der Vorgang zum Lösen der Vorrichtung von der Einrichtung
zum Halten der Vorrichtung ist dadurch vereinfacht, da keine exakte
Löseposition der Penkanüle eingehalten werden
muss.
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Die
Vorrichtung ist dadurch auch unabhängig von der Geometrie
der Einrichtung zur Injektion von Flüssigkeiten, da gegebenenfalls
an der Öffnung des Entsorgungsbehälters angeordnete
Haltemittel direkt an den Erhöhungen auf dem Grundkörper
angreifen können. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn
als Vorrichtung eine Penkanüle verwendet wird, welche auf
einem Injektionspen anordnenbar ist, und die Kanüle der
Penkanüle in einem Septum einer in dem Injektionspen angeordneten
Kartusche mit Flüssigkeit eingesteckt ist. Beim Lösen
der Penkanüle kann dabei die Kanüle noch im Septum
stecken während die Penkanüle ansonsten bereits
vollständig vom Injektionspen gelöst ist und ein
ungehindertes Entsorgen der Penkanüle wäre nicht
gewährleistet. Damit die Penkanüle nicht wieder
aus der Öffnung des Entsorgungsbehälters mit dem
Injektionspen herausgezogen wird, können Hinterschnitte
an der Öffnung des Entsorgungsbehälters die Erhöhungen
auf dem Grundkörper der Penkanüle hintergreifen.
Beim Herausziehen des Injektionspens wird die Penkanüle von
diesen Hinterschnitten festgehalten, bis sich die Kanüle
vollständig aus dem Septum gelöst hat. Die Penkanüle
kann nun ungehindert in den Entsorgungsbehälter fallen.
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Um
die gleichen Vorteile zu erhalten ist es natürlich alternativ
möglich, dass die Vertiefungen beziehungsweise Ausnehmungen
am offenen Ende des Grundkörpers über den gesamten
Mantelumfang gebildet sind, so dass nur im Mittelbereich der Mantelfläche
zwischen dem geschlossenen und dem offenen Ende des Grundkörpers
Erhöhungen angeordnet sind.
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Um
eine Material- und damit auch Kostenersparnis zu bewirken ist es
von Vorteil, wenn die Vertiefungen beziehungsweise die Ausnehmungen
teilweise über die gesamte Manteldicke des Grundkörpers
ausgedehnt sind. Die Vertiefungen sind in diesem Fall nämlich
als vollständige Aussparungen innerhalb der Mantelfläche
des Grundkörpers ausgebildet, wobei aber immer noch ein
fester und sicherer Sitz der erfindungsgemäßen
Vorrichtung auf der Einrichtung zur Injektion von Flüssigkeiten
gewährleistet ist.
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Um
diesen Effekt noch weiter zu erhöhen, bietet es sich an,
die Vertiefungen beziehungsweise die Ausnehmungen über
die gesamte Manteldicke des Grundkörpers auszudehnen.
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Vorteilhafterweise
weist der hohlzylindrische Grundkörper Kupplungsmittel
auf, welche zum Zusammenwirken mit Gegenkupplungsmittel einer Vorrichtung
zur Injektion von Flüssigkeiten zum lösbaren Anordnen
daran ausgebildet sind.
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In
einer ersten Ausführung ist als Kupplungsmittel ein Innengewinde
in dem hohlzylindrischen Grundkörpers vorgesehen, welches
zum Zusammenwirken mit einem Außengewinde einer Kanülenaufnahme
einer Vorrichtung zur Injektion von Flüssigkeiten ausgebildet
ist.
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Alternativ
ist es natürlich möglich, als Kupplungsmittel
wenigstens ein Rastmittel in dem hohlzylindrischen Grundkörpers
vorzusehen, welches zum Zusammenwirken mit wenigstens einem Gegenrastmittel
einer Kanülenaufnahme einer Vorrichtung zur Injektion von
Flüssigkeiten ausgebildet ist. Dadurch ist es möglich,
dass die Vorrichtung in einfacher Weise auf der Einrichtung zur
Injektion von Flüssigkeiten aufgebracht und auch wieder
davon gelöst werden kann, ohne dass sie mit einem Innen-
und die Einrichtung mit einem Außengewinde versehen werden muss.
Solche Rast- und Gegenrastmittel gewährleisten einen sicheren
Sitz und einfaches sowie schnelles Befestigen beziehungsweise Lösen
der Vorrichtung von der Einrichtung zur Injektion von Flüssigkeiten.
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Dabei
hat es ich als vorteilhaft herausgestellt, als Rastmittel wenigstens
ein Clipselement vorzusehen, welches zum Zusammenwirken mit wenigstens
einem Gegenclipselement einer Kanülenaufnahme einer Vorrichtung
zur Injektion von Flüssigkeiten ausgebildet ist. Solche
Clipselemente gewährleisten eine sichere und einfach lösbare
Kupplungsverbindung, welche verfahrenstechnisch in einfacher Weise
und kostengünstig hergestellt werden kann.
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Um
einen sicheren Sitz der Kanüle in der Vorrichtung zu gewährleisten,
ist ein Verstärkungselement vorgesehen, in welchem die
Kanüle gehalten ist. Dieses Verstärkungselement
verläuft dabei vorteilhafter Weise entlang der Mittellängsachse
der Vorrichtung, so dass das Lösen und Verbinden einer um
Ihre Mittellängsachse rotationssymmetrisch angeordneten
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer Vorrichtung
zur Injektion von Flüssigkeiten erleichtert ist, da durch
diese spezielle Ausgestaltung Drehbewegungen der Vorrichtung um
ihre Mittellängsachse möglich sind.
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Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
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Weitere
Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der
Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen. Dabei bilden
alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für
sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der
vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung
in den Ansprüchen und deren Rückbeziehung.
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Es
zeigt:
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1:
Grundkörper einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in Form einer Penkanüle in einer perspektivischen
Draufsicht,
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2:
der Grundkörper gemäß 1 in
einer Seitenansicht,
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3:
der Grundkörper gemäß 1 in
einer perspektivischen Querschnittsdarstellung,
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4:
der Grundkörper gemäß 1 in
einer anderen perspektivischen Ansicht,
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5:
ein anderes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in Form einer Penkanüle in einer Seitenansicht,
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6:
Injektionspen mit Penkanüle gemäß 5,
welche zum Lösen in einer Öffnung eines Entsorgungsbehälters
eingebracht ist,
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7:
eine Draufsicht auf die Penkanüle gemäß 6 aus
dem Entsorgungsbehälter heraus,
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8:
eine Detaildarstellung der 7 und
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9:
eine Querschnittsdarstellung der 8 entlang
der Schnittfläche A–A, wobei der Injektionspen
nicht dargestellt ist.
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Das
in den 1 bis 4 dargestellte Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist als Penkanüle
für einen Injektionspen ausgebildet. Die Penkanüle
besteht im Wesentlichen aus einem Grundkörper 2 und
einer darin verschiebesicher gehaltenen nicht dargestellten Kanüle.
Der Grundkörper 2 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als
Hohlzylinder mit einem Abschlusselement 3 ausgebildet,
welches den Abschluss des geschlossenen Endes des Grundkörpers 2 bildet.
An dem Abschlusselement 3 ist mittig ein Verstärkungselement 8 für die
nicht dargestellte Kanüle derart angeordnet, das die Mittellängsachse 8 des
Grundkörpers mit der Mittellängsachse des Verstärkungselements
zusammen fällt. Wie der Name schon sagt, dient das Verstärkungselement 8 dazu
die Kanüle 1 im Bereich des Abschlusselementes
zu verstärken und auf die Kanüle einwirkende Kräfte
abzufangen und in den Grundkörper 2 abzuleiten.
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Auf
der Mantelfläche des hohlzylindrischen Grundkörpers 2 sind
Vertiefungen 5 beziehungsweise Ausnehmungen und Erhöhungen 6 angeordnet. Im
dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Vertiefungen 5 und
Erhöhungen 6 als parallel verlaufende gerade Stege
von dem geschlossenen zu dem offenen Ende des Grundkörpers 2.
Im Bereich des offenen Endes des Grundkörpers 2 erstrecken sich
die Erhöhungen 6 über den Grundkörper 2 hinaus
beziehungsweise sind die Vertiefungen 5 als Ausnehmungen über
die gesamte Manteldicke des Grundkörpers 2 ausgebildet.
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Wie
insbesondere den 3 und 4 zu entnehmen,
weist der hohlzylindrische Grundkörper 2 in seinem
Inneren ein Innengewinde 7 auf, welches an ein Außengewinde
eines Injektionspens angepasst ist, so dass mittels der beiden Gewinde
eine lösbare Verbindung zwischen Penkanüle und
Injektionspen hergestellt werden kann. Zusätzlich – aber auch
alternativ – kann die lösbare Verbindung zwischen
Penkanüle und Injektionspen auch mittels eines an der Penkanüle
angeordneten Rastmittels erfolgen, welches mit einem an dem Injektionspen
angeordneten Gegenrastmittel zusammenwirkt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
der 1 bis 4 ist das Rastmittel als ein
an den Erhöhungen 6 zum Grundkörperinneren
hinweisenden Hinterschnitt 9 ausgebildet. Als Gegenrastmittel
wirkt hierbei eine nicht dargestellte, an dem Injektionspen angeordnete Vertiefung
oder Clipsbeziehungsweise Federelement. Dabei kann für
jeden Hinterschnitt eine separate Vertiefung vorgesehen sein. Allerdings
ist es auch möglich –insbesondere wenn die Hinterschnitte 3 alle in
einer Ebene liegen – eine auf der Oberfläche des Injektionspen
umlaufende Vertiefung als Gegenrastmittel für die Hinterschnitte 9 auszubilden.
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Zum
Anordnen der Penkanüle auf einem Injektionspen werden die
korrespondierenden Außen- und Innengewinde sowie gegebenenfalls
die Rast- und Gegenrastmittel der Penkanüle und des Injektionspens
miteinander in Eingriff gebracht und die Penkanüle somit
lösbar auf dem Injektionspen aufgesteckt. Dabei durchdringt
die nicht dargestellte Kanüle mit Ihrem in den Hohlraum
des Grundkörpers 2 der Penkanüle hineinragenden
Ende ein Septum einer in dem Injektionspen angeordneten Medikamentenkartusche.
Mit Hilfe des Injektionspens kann nachfolgend das Medikament appliziert
werden. Dabei tritt das Medikament aus dem Kartuscheninneren durch die
Kanüle der Penkanüle heraus.
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Zum
Entsorgen einer auf einem Injektionspen angeordneten, benutzten
Penkanüle, wird der Injektionspen mit der Penkanüle
voran in eine Öffnung eines Entsorgungsbehälters
gesteckt. Diese Öffnung ist derart ausgebildet, dass ein
Teil der Erhöhungen 6 und Vertiefungen 5 des
zylindrischen Grundkörpers 2 der Penkanüle
in entsprechend korrespondierende Elemente innerhalb der Öffnung
eingreifen, wobei allerdings genügend Spiel vorhanden ist,
um ein Festklemmen der Penkanüle in der Öffnung
zu vermeiden. Befinden sich die Erhöhungen 6 und
Vertiefungen 5 der Penkanüle in Eingriff mit den
korrespondierenden Elementen der Öffnung, kann mittels
der beiden Gewinde durch Drehen des Injektionspens und dem Lösen
der Rastmittel der Penkanüle von den Gegenrastmitteln des
Injektionspens die Penkanüle von diesem gelöst
werden. Nachdem der Injektionspen dann von der Öffnung
weggeführt wurde und sich die Kanüle der Penkanüle
aus dem Septum der Medikamentenkartusche gelöst hat, fällt
die Penkanüle nun ungehindert in den Entsorgungsbehälter,
da weder an der Penkanüle noch an der Öffnung
Elemente vorhanden sind, welche zu einem Einklemmen beziehungsweise
Hängen bleiben oder Verkanten der Penkanüle in
der Öffnung führen könnten.
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Ein
weiters Ausführungsbeispiel ist in den 5 bis 9 dargestellt.
Dabei kann die dort gezeigte Penkanüle mit ihrem Grundkörper 2 in
der gleichen Art und Weise wie in dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 4 mit
dem Injektionspen 10 mittels Außen- und Innengewinden
und/oder Rast- und Gegenrastmitteln lösbar verbunden werden.
Bei diesem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Penkanüle
ist die in der Mittelachse 4 des Grundkörpers 2 gehaltene
Kanüle 1 dargestellt.
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Das
Anordnen der Penkanüle auf dem Injektionspen erfolgt bei
diesem Ausführungsbeispiel analog der Vorgehensweise wie
zu dem Ausführungsbeispiel der 1 bis 4 beschrieben.
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Allerdings
unterscheiden sich die zum Lösen der Penkanüle
vom Injektionspen und zum sicheren Entsorgen der Penkanüle
daran angeordneten Elemente vom zuerst beschriebenen Ausführungsbeispiel.
Wie insbesondere der 5 zu entnehmen sind auf dem
hohlzylindrischen Grundkörper 2 der Penkanüle
Erhöhungen 6 angeordnet. Die Erhöhungen 6 erstrecken
sich auf der Mantelfläche des Grundkörpers 2 im
wesentlichen parallel zu dessen Mittellängsachse 10 und
in dessen Längsrichtung, wobei Sie in Höhe eines
am geschlossenen Ende des Grundkörpers 2 angeordneten
Abschlusselement 3 beginnen und in etwa in der Mitte der
Mantelfläche des Grundkörpers 2 enden.
Alle nicht zu den Erhöhungen 6 gehörenden
Bereiche auf der Mantelfläche des Grundkörpers 2 bilden
die erfindungswesentlichen Vertiefungen 5. Auch bei diesem
Ausführungsbeispiel ist die Kanüle 1 in
einem Verstärkungselement 8 gehalten, welches
auch zum Halten einer Schutzkappe für die Kanüle 1 dienen
kann.
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Die
weiteren 6 bis 9 dieses
Ausführungsbeispiels zeigen verschiedene Darstellungen der
an einem Injektionspen 11 angeordnete Penkanüle
gemäß 5, welche bereits zum Lösen
vom Injektionspen 11 in eine Öffnung 13 eines
Entsorgungsbehälters 12 eingebracht ist.
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In 6 ist
dabei die erfindungsgemäße Penkanüle
und das Ende des Injektionspens 11, an welchem die Penkanüle
angeordnet ist, in einer Draufsicht und der Entsorgungsbehälter 12 zur
besseren Illustration des Lösemechanismuses in einer Schnittdarstellung
gezeigt. Die Penkanüle ist bereits mit ihrem Grundkörper 2 in
der entsprechenden Öffnung 13 des Entsorgungsbehälters 12 eingebracht und
wird dabei durch an der Öffnung angeordnete Haltemittel 14 in
dieser Position gehalten. Die Haltemittel 14 hintergreifen
in dieser Stellung die Vorsprünge 6, so dass die
Penkanüle nicht mehr einfach aus der Öffnung 13 herausgezogen
werden kann. Die Haltemittel 14 sind dabei flexibel in
Richtung des Inneren des Entsorgungsbehälters 12 ausgebildet, um
ein Einschieben der Penkanüle in die Öffnung 13 zu
ermöglichen. Während des Einschiebens geben Haltemittel 14 in
Schieberichtung nach und die Vorsprünge 6 gleiten
an den Haltemitteln entlang. Nachdem die Vorsprünge 6 die
Haltemittel 14 passiert haben, gehen diese in ihre Ausgangsstellung
zurück und hintergreifen die Vorsprünge 6.
Durch die spezielle Ausgestaltung der Haltemittel 14 ist
es nicht möglich die Penkanüle nun einfach aus
der Öffnung 6 herauszuziehen. Bei diesem Einschieben
handelt es sich somit um einen irreversiblen Prozess.
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Ist
bei der erfindungsgemäßen Penkanüle der
Sitz und sichere Halt auf dem Injektionspen 11 nur über
Rastmittel realisiert, welche in entsprechende Gegenrastmittel des
Injektionspens 11 eingreifen, so kann die Penkanüle
nun einfach durch Herausziehen des Injektionspens 11 aus
der Öffnung 13 von diesem gelöst werden.
Solche Rastmittel können beispielsweise die im Ausführungsbeispiel
der 1 bis 4 gezeigten Hinterschnitte 9 sein.
Ebenso kann allerdings auch eine Wulst 15, wie sie in 9 dargestellt
ist als Rastmittel dienen. In diesem Fall sind an dem Injektionspen 11 Gegenrastmittel
in Form einer Mulde angeordnet. Sobald die Penkanüle von
den Injektionspen 11 gelöst wurde, fällt
sie in den Entsorgungsbehälter 12 und ist in diesem
sicher gelagert, ohne dass sie daraus unbeabsichtigt verloren gehen kann.
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Alternativ
oder zusätzlich kann die Penkanüle aber auch mittels
eines Innengewindes 7 mit einem Außengewinde des
Injektionspens 11 zusammenwirken. Weil dabei die Penkanüle
von den Injektionspen 11 abgedreht werden muss, sind dabei
innerhalb der Öffnung 13 um deren Umfang Vertiefungen 17 angeordnet,
wie insbesondere aus den 7 und 8 ersichtlich
ist. Weil die Erhöhungen 6 beim Einschieben der
Penkanüle gegebenenfalls nicht sofort in Eingriff mit den
Vertiefungen 17 gelangen, sind die Erhöhungen 6 über
ihre Längserstreckung angeschrägt. Die so gebildeten
Schrägen 18 ermöglichen ein vereinfachtes
Drehen der Penkanüle bis die Erhöhungen 6 in
die Vertiefungen 17 einrasten. Nachdem die Erhöhungen 6 in
die Vertiefungen 17 eingerastet sind, lässt sich
die Penkanüle in einfacher weise von dem Injektionspen 11 abdrehen.
Für den Fall, dass auch noch Rast- und Gegenrastmittel
für den sicheren Sitz der Penkanüle auf dem Injektionspen 11 verwendet
werden, werden diese beim Abdrehen der Penkanüle vom Injektionspen 11 außer
Eingriff gebracht. Sobald die Penkanüle vom Injektionspen 11 gelöst
ist, fällt sie auch bei dieser Ausführungsform ungehindert
in den Entsorgungsbehälter 12, wo sicher und unverlierbar
gelagert ist.
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- 1
- Kanüle
- 2
- Grundkörper
- 3
- Abschlusselement
- 4
- Mittelachse
- 5
- Vertiefungen
- 6
- Erhöhungen
- 7
- Innengewinde
- 8
- Verstärkungselement
- 9
- Hinterschnitt
- 10
- Mittellängsachse
- 11
- Injektionspen
- 12
- Entsorgungsbehälter
- 13
- Öffnung
- 14
- Haltemittel
- 15
- Wulst
- 17
- Vertiefung
- 18
- Schräge
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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