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Die Erfindung betrifft Verfahren
zur Herstellung von Monoalkylaminoketonen der Formel I
worin
R
1 einen
unsubstituierten oder einfach oder mehrfach durch R
3 und/oder
R
4 substituierten, gesättigten, ungesättigten
oder aromatischen carbocyclischen oder heterocyclischen Rest,
R
2 Alkyl mit 1-20 C-Atomen,
R
3, R
4 jeweils unabhängig voneinander
H, Alkyl oder Alkoxy mit 1-20 C-Atomen,
Aryl, Aryloxy oder COOR
2, F, Cl, Br, OH,
CN, NO
2, N(R
2)
2 oder NHCOR
2 bedeuten,
durch
Umsetzung von Verbindungen der Formel II
worin
R
1 und
R
2 die oben angegebene Bedeutung aufweisen,
in Gegenwart eines Alkylamins der Formel R
2NH
2 worin R
2 die oben
angegebene Bedeutung aufweist.
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Die Verbindungen der Formel II werden
vorzugsweise als Säureadditionssalze
eingesetzt, wobei sich insbesondere die Säureadditionssalze starker Säuren wie
z.B. Halogenwasserstoffsäure,
Methyl-, p-Toluol- oder Benzolsulfonsäure, Perchlor-, Schwefel- oder
Phosphorsäure
eignen. Besonders bevorzugt sind die Hydrochloride der Verbindungen
der Formel II. Bei Verwendung der Säureadditionssalze der Verbindungen
der Formel II werden die Säureadditionssalze
der Verbindungen der Formel I erhalten, aus denen die freien Basen durch
Zusatz einer starken Base wie Alkalicarbonat oder -hydroxid freisetzen
lässt.
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Die Erfindung ermöglicht insbesondere die Synthese
von Vorstufen optisch aktiver β-Monoalkylaminopropanole,
welche sich als Ausgangsverbindungen in der Herstellung von Arzeimitteln,
wie z.B. Antidepressiva, eignen.
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Insbesondere eröffnet sie die Möglichkeit
in einfacher Weise 3-Methylamino-1-(2-thienyl)-1-propanon zu
erhalten, das zur Herstellung von (S)-3-Methylamino-1-(2-thienyl)-1-propanol
verwendet werden kann. Ebenso läßt sich
3-Methylamino-1-phenyl-1-propanon erhalten, aus dem (S)-3-Methylamino-1-phenyl-1-propanol
gewonnen werden kann. Diese propanole lassen sich insbesondere z.B.
zu Fluoxetine, Tomoxetine und LY227942 weiterverarbeiten (W. J.
Wheeler, F. Kuo, J. Labelled Compd. Radiopharm. 1995, 36, 213-223).
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Generell erweist sich die Synthese
sekundärer
Aminoketone der Formel I unter den Bedingungen einer Mannich-Reaktion
(C. Mannich, G. Heilner, Chem. Ber. 1922, 55, 362-365) aus Verbindungen
der Formel III und einem Alkylamin der Formel R
2NH
2 in Gegenwart einer Formaldehyd-Quelle wie Paraformaldehyd,
Acetale des Formaldehyds, wie z.B. Methyl- oder Ethylacetale oder Trioxan als
schwierig, da das primär
entstehende sekundäre
Aminoketon der Formel 1 unmittelbar als Edukt für eine sich anschließende zweite
Aminomethylierung dient, wobei als Hauptprodukt die Verbindung der
Formel II erhalten wird:
Insbesondere gilt das für die Umsetzung
von Acetylthiophen IIIa mit Methylammoniumchlorid in Anwesenheit von
Paraformaldehyd, die ausschließlich
das Dimere IIa und nicht das gewünschte
Monomere Ia liefert (F. F. Blicke, J. H. Burckhalter, J. Am. Chem.
Soc. 1942, 64, 451-454):
Der Erfindung lag daher
die Aufgabe zugrunde, ein Herstellungsverfahren für die Verbindungen
der Formel I oder deren Salze und insbesondere für die Verbindung Ia oder deren
Salze zu finden, die insbesondere als Zwischenprodukte bei der Synthese
von Arzneimitteln verwendet werden können, das die oben genannten Nachteile
nicht aufweist.
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Es wurde gefunden, daß die Verbindungen
der Formel I und ihre Salze, die wichtige Zwischenprodukte zur Herstellung
von Arzneimitteln darstellen, insbesondere von solchen, die beispielsweise
Wirkungen auf das Zentralnervensystem zeigen, durch Umsetzung von
Verbindungen der Formel II oder deren Salze, insbesondere von Verbindungen
der Formel lia oder deren Salze, in Gegenwart eines Alkylamins der
Formel R2NH2 erhalten
werden können.
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Vor- und nachstehend haben die Reste
R1, R2, R3, R4 die bei den
Formeln I bis II angegebenen Bedeutungen, falls nicht ausdrücklich etwas
anderes angegeben ist.
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In den vorstehenden Formeln hat Alkyl
1 bis 20, vorzugsweise 1 bis 6, insbesondere 1, 2, 3 oder 4 C-Atome.
Alkyl bedeutet vorzugsweise Methyl oder Ethyl, weiterhin Propyl,
Isopropyl, ferner auch Butyl, Isobutyl, sek.-Butyl oder tert.-Butyl.
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R1 ist vorzugsweise
ein unsubstituierter oder durch R3 und/oder
R4 substituierter aromatischer carbocyclischer
oder heterocyclischer Rest. Dieser Rest kann ein oder mehrkernig
sein und ist vorzugsweise ein- oder zweikernig, insbesondere aber
einkernig. R1 ist besonders bevorzugt unsubstituiert.
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Sofern R1 einen
carbocyclischen Rest bedeutet, ist dieser Rest vorzugsweise z.B.
Phenyl, o-, m- oder p-Tolyl, o-, m- oder p-Hydroxyphenyl, o-, m- oder p-Methoxyphenyl,
o-, m- oder p-Fluorophenyl.
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Sofern R1 einen
heterocylischen Rest bedeutet, kommt vorzugsweise z.B. 2- oder 3-Furyl,
2- oder 3-Thienyl, 1-, 2- oder 3-Pyrrolyl, 1-, 2, 4- oder 5-Imidazolyl, 1-, 3-,
4- oder 5-Pyrazolyl, 2-, 4- oder 5-Oxazolyl, 3-, 4- oder 5-Isoxazolyl, 2-, 4-
oder 5-Thiazolyl, 3-, 4- oder 5-Isothiazolyl, 2-, 3- oder 4-Pyridyl, 2-, 4-,
5- oder 6-Pyrimidinyl, weiterhin bevorzugt 1,2,3-Triazol-1-, -4-
oder -5-yl, 1,2,4-Triazol-1-, -3- oder 5-yl, 1- oder 5-Tetrazolyl,
1,2,3-Oxadiazol-4-
oder -5-yl, 1,2,4-Oxadiazol-3- oder -5-yl, 1,3,4-Thiadiazol-2- oder -5-yl, 1,2,4-Thiadiazol-3-
oder -5-yl, 1,2,3-Thiadiazol-4- oder -5-yl, 3- oder 4-Pyridazinyl, Pyrazinyl, 1-,
2-, 3-, 4-, 5-, 6- oder 7-Indolyl, 4- oder 5-Isoindolyl, 1-, 2-, 4- oder 5-Benzimidazolyl,
1-, 3-, 4-, 5-, 6- oder 7-Benzopyrazolyl,
2-, 4-, 5-, 6- oder 7-Benzoxazolyl, 3-, 4-, 5-, 6- oder 7-Benzisoxazolyl, 2-,
4-, 5-, 6- oder 7-Benzothiazolyl, 2-, 4-, 5-, 6- oder 7-Benzisothiazolyl,
4-, 5-, 6- oder 7-Benz-2,1,3-oxadiazolyl, 2-, 3-, 4-, 5-, 6-, 7-
oder 8-Chinolyl, 1-, 3-, 4-, 5-, 6-, 7- oder 8-Isochinolyl, 3-,
4-, 5-, 6-, 7- oder
8-Cinnolinyl, 2-, 4-, 5-, 6-, 7- oder 8-Chinazolinyl, 5- oder 6-Chinoxalinyl,
2-, 3-, 5-, 6-, 7- oder 8-2H-Benzo[1,4]oxazinyl, weiter bevorzugt
1,3-Benzodioxol-5-yl, 1,4-Benzodioxan-6-yl, 2,1,3-Benzothiadiazol-4-
oder -5-yl oder 2,1,3-Benzoxadiazol-5-yl in Frage. Ebenfalls können Metallocene
wie z.B. Ferrrocene, insbesondere Acetylferrocen verwendet werden.
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Die heterocyclischen Reste können auch
teilweise oder vollständig
hydriert sein. Als heterocyclischer Rest kann also z. B. auch 2,3-Dihydro-2-,
-3-, -4- oder -5-furyl,
2,5-Dihydro-2-, -3-, -4- oder 5-furyl, Tetrahydro-2- oder -3- furyl, 1,3-Dioxolan-4-yl,
Tetrahydro-2- oder -3-thienyl, 2,3-Dihydro-1-, -2-, -3-, -4- oder
-5-pyrrolyl, 2,5-Dihydro-1-, -2-, -3-, -4- oder -5-pyrrolyl, 1-,
2- oder 3-Pyrrolidinyl,
Tetrahydro-1-, -2- oder -4-imidazolyl, 2,3-Dihydro-1-, -2-, -3-,
-4- oder -5-pyrazolyl, Tetrahydro-1-, -3- oder -4-pyrazolyl, 1,4-Dihydro-1-, -2-,
-3- oder -4-pyridyl, 1,2,3,4-Tetrahydro-1-, -2-, -3-, -4-, -5- oder -6-pyridyl,
1-, 2-, 3- oder 4-Piperidinyl, 2-, 3- oder 4-Morpholinyl, Tetrahydro-2-,
-3- oder -4-pyranyl, 1,4-Dioxanyl, 1,3-Dioxan-2-, -4- oder -5-yl, Hexahydro-1-,
-3- oder -4-pyridazinyl, Nexahydro-1-, -2-, -4- oder -5-pyrimidinyl, 1-,
2- oder 3-Piperazinyl, 1,2,3,4-Tetrahydro-1-, -2-, -3-, -4-, -5-,
-6-, -7- oder -8-chinolyl, 1,2,3,4-Tetrahydro-1-,-2-,-3-, -4-, -5-,
-6-, -7- oder -8-isochinolyl, 2-, 3-, 5-, 6-, 7- oder 8- 3,4-Dihydro-2N-benzo[1,4]oxazinyl,
weiter bevorzugt 2,3-Methylendioxyphenyl, 3,4-Methylendioxyphenyl,
2,3-Ethylendioxyphenyl,
3,4-Ethylendioxyphenyl, 3,4-(Difluormethylendioxy)-phenyl, 2,3-Dihydrobenzofuran-5-
oder 6-yl, 2,3-(2-Oxo-methylendioxy)-phenyl oder auch 3,4-Dihydro-2H-1,5-benzodioxepin-6- oder
-7-yl, ferner bevorzugt 2,3-Dihydrobenzofuranyl oder 2,3-Dihydro-2-oxo-furanyl
verwendet werden.
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Die genannten heterocyclischen Reste
können
zusätzlich
durch R3 und/oder R4 substituiert
sein.
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R1 bedeutet
insbesondere bevorzugt Phenyl oder 2-Thienyl.
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R2 bedeutet
vorzugsweise Methyl, Ethyl, n-Propyl oder iso-Propyl, insbesondere
aber Methyl.
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R3 und R4 bedeuten unabhängig voneinander bevorzugt
H, Methyl, insbesondere H.
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Aryloxy bedeutet vorzugsweise z.B.
Phenyloxy, o-, m- oder p-Tolyloxy, o-, m- oder p-Hydroxyphenyloxy,
o-, m- oder p-Methoxyphenyloxy, o-, m- oder p-Fluorophenyloxy.
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Aryl bedeutet vorzugsweise z.B. Phenyl,
o-, m- oder p-Tolyl, o-, m- oder p-Hydroxyphenyl, o-, m- oder p-Methoxyphenyl,
o-, m- oder p-Fluorophenyl.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist einfach, wobei
die Verbindung der Formel II vorzugsweise in einem Lösungsmittel,
wie z.B. Wasser, Alkohol, Ether, gesättigte oder aromatische halogenierte
oder halogenfreie Kohlenwasserstoffe oder deren Mischungen, gelöst oder
suspendiert wird. Durch Zugabe einer starken Säure wie z.B. Chlorwasserstoffsäure oder
Schwefelsäure
wird die Mischung stark angesäuert.
Wahlweise kann die Lösung
oder Suspension der Verbindungen der Formel II auch mit einem entsprechenden
Säureadditionssalz
des Alkylamins der Formel R2NH2 versetzt
werden.
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Anschließend wird der pH-Wert der Lösung mittels
Zusatz eines Alkylamins der Formel R2NN2 auf ca. pH 2-7,5, vorzugsweise pH 4 – 7, insbesondere
pH 5,2 bis 6,8 erhöht
und das Reaktionsgemisch weitere 1 bis 24 h, vorzugsweise 5 - 10
h auf 0° bis
200°C, vorzugsweise
auf 10°C-100°C und insbesondere
auf 30°C-
90°C erwärmt, wodurch
die Verbindungen der Formel I oder deren Salze erhalten werden.
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Insbesondere ist ein Eintopfverfahren
zur Herstellung der Verbindungen der Formel I bevorzugt, worin zunächst nach
bekannten Verfahren, insbesondere nach F. F. Blicke, J. H. Burckhalter,
J. Am. Chem. Soc. 1942, 64, 451-454, die Verbindung der Formel II
hergestellt wird. Hierbei setzt man vorzugsweise eine Mischung einer
Formaldehyd-Quelle, wie z.B. Paraformaldehyd oder Trioxan, mit einem
entsprechenden Alkylammoniumsalz der Formel R2NH2⋅HX,
worin HX für
eine starke Säure,
wie z.B. Halogenwasserstoff, insbesondere Chlorwasserstoff oder
Schwefelsäure
steht, mit einem Keton der Formel III und einem Überschuss an starker Säure, wie
z.B. Chlorwasserstoff, vorzugsweise in einem Lösungsmittel, wie z.B. Wasser,
Alkohol oder deren Mischungen, um. Die Reaktionszeit dieser Umsetzung
liegt je nach den angewendeten Bedingungen in der Regel zwischen
einigen Stunden und 14 Tagen, die Reaktionstemperatur zwischen 0°C und 200°C, normalerweise
zwischen 10°C
und 130°C,
vorzugsweise zwischen 20°C
und 100°C
und insbesondere zwischen 30°C
und 90°C.
Die Verbindungen der Formel II fallen in der Regel nach der Reaktion
aus dem Reaktionsgemisch als Feststoff aus.
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Anschließend wird der pH-Wert der bis
dahin stark sauren, die Verbindungen der Formel II enthaltende Reaktionsmischung
ohne weitere Isolierung dieser Verbindung mittels Zusatz eines Alkylamins
der Formel R2NH2 auf
ca. pH 2-7,5, vorzugsweise pH 5 – 6 erhöht und das Reaktionsgemisch
weitere 1 bis 24 h, vorzugsweise 5 – 10 h auf 0° bis 200°C, vorzugsweise
auf 10°C-
100°C und
insbesondere auf 30°C-
90°C erwärmt, wodurch
die Verbindungen der Formel 1 erhalten werden. Bei hohen Temperaturen
wird vorzugsweise unter erhöhtem
Druck, vorzugsweise zwischen 1 und 50 bar, insbesondere zwischen
2 und 10 bar gearbeitet.
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Als Formaldehyd-Quelle eignet sich
insbesondere Trioxan.
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Ein möglicher Reaktionsmechanismus
wird im folgenden beschrieben: Durch die thermische Behandlung wird
zunächst
die Verbindung II in das Vinylketon der Formel IV
und das gewünschte Hydrochlorid
der Verbindung der Formel I konvertiert. Aufgrund der Anwesenheit
von Methylamin erfolgt gleichzeitig „in situ" die Konvertierung
des Vinylketons der Formel IV in die Verbindung der Formel I, welche
erneut wieder in das gewünschte
Hydrochlorid der Verbindung der Formel I und das Vinylketon der
Formel IV abreagiert.
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Auf diese Art und Weise reagiert
die Verbindung der Formel II annähernd
vollständig
zum gewünschten
Produkt der Formel I ab, welches nach erneuten Ansäuern des
Reaktionsgemisches mit z.B. konz. Salzsäure bequem isoliert werden
kann.
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Als Säuren eignen sich für das erfindungsgemäße Verfahren
insbesondere anorganische Säuren,
vorzugsweise nicht-oxidierende anorganische Säuren.
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Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
genannt:
Verfahren zur Herstellung von Verbindungen der Formel
I, dadurch gekennzeichnet, daß der
pH-Wert für
die Umsetzung der Verbindungen der Formel II zu den Verbindungen
der Formel 1 mittels Zusatz eines Alkylamins der Formel R2NH2 auf ca. pH 2-7,5
eingestellt wird.
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Verfahren zur Herstellung von Verbindungen
der Formel I, dadurch gekennzeichnet, daß die Umsetzung der Verbindungen
der Formel II zu den Verbindungen der Formel I bei 0°- 130°C erfolgt.
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Verfahren zur Herstellung von Verbindungen
der Formel I, dadurch gekennzeichnet, daß die Umsetzung der Verbindungen
der Formel II zu den Verbindungen der Formel I bei 0°- 200°C, vorzugsweise
unter erhöhtem
Druck insbesondere von 2 bis 50 bar erfolgt.
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Verfahren zur Herstellung von Verbindungen
der Formel, dadurch gekennzeichnet, daß man zunächst die Verbindung der Formel
II durch Umsetzung einer Mischung einer Formaldehyd-Quelle mit einem
entsprechenden Alkylammoniumsalz und einem Keton der Formel III
in Gegenwart einer starken Säure
gewinnt und die so erhaltenen Verbindungen der Formel II ohne weitere
Isolierung zur Herstellung der Verbindungen der Formel I einsetzt.
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Verfahren zur Herstellung von Verbindungen
der Formel I, dadurch gekennzeichnet, daß der pH-Wert der stark sauren,
die Verbindungen der Formel II enthaltende Reaktionsmischung ohne
weitere Isolierung der Verbindung der Formel II mittels Zusatz eines
Alkylamins der Formel R2NH2 auf
ca. pH 2-7,5 erhöht
wird und die Mischung anschließend
erwärmt
wird.
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Verfahren zur Herstellung von Verbindungen
der Formel, daß die
die Verbindungen der Formel II enthaltende Reaktionsmischung nach
Zusatz eines entsprechenden Alkylamins auf 10°C bis 100°C erwärmt wird.
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Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich besonders
zur Herstellung der Ketone 3-Methylamino-1-phenyl-1-propanon oder
3-Methylamino-1-(2- thienyl)-1-propanon,
die sich vorteilhaft zu den Wirkstoffen Duloxetine, Fluoxetine,
Tomoxetine und LY227942 weiterverarbeiten lassen.
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Die Verbindungen der Formel II und
auch die Ausgangsstoffe zu ihrer Herstellung werden im übrigen nach
an sich bekannten Methoden hergestellt, wie sie in der Literatur
(z.B. in den Standardwerken wie Houben-Weyl, Methoden der organischen
Chemie, Georg-Thieme-Verlag, Stuttgart) beschrieben sind, und zwar unter
Reaktionsbedingungen, die für
die genannten Umsetzungen bekannt und geeignet sind. Dabei kann
man auch von an sich bekannten, hier nicht näher erwähnten Varianten Gebrauch machen.
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Die Ausgangsstoffe können, falls
erwünscht,
auch in situ gebildet werden, so daß man sie aus dem Reaktionsgemisch
nicht isoliert, sondern sofort weiter zu den Verbindungen der Formel
I umsetzt.
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Die Verbindungen der Formel II sind
zum Teil bekannt; die nicht bekannten Verbindungen können leicht
analog zu den bekannten Verbindungen hergestellt werden.
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Als Lösungsmittel eignen sich z.B.
Kohlenwasserstoffe wie Hexan, Petrolether, Benzol, Toluol oder Xylol;
chlorierte Kohlenwasserstoffe wie Trichlorethylen, 1,2-Dichlorethan,
Tetrachlorkohlenstoff, Chloroform oder Dichlormethan; Alkohole wie
Methanol, Ethanol, Isopropanol, n-Propanol, n-Butanol oder tert.-Butanol;
Ether wie Diethylether, Diisopropylether, Tetrahydrofuran (THF)
oder Dioxan; Glykolether wie Ethylenglykolmonomethyl- oder -monoethylether
(Methylglykol oder Ethylglykol), Ethylenglykoldimethylether (Diglyme),
gegebenenfalls auch Gemische der genannten Lösungsmittel untereinander oder
Gemische mit Wasser.
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Eine Base der Formel I kann mit einer
Säure in
das zugehörige
Säureadditionssalz übergeführt werden,
beispielsweise durch Umsetzung äquivalenter
Mengen der Base und der Säure
in einem inerten Lösungsmittel
wie Ethanol und anschließendes
Eindampfen. Für
diese Umsetzung kommen insbesondere Säuren in Frage, die physiologisch
unbedenkliche Salze liefern. So können anorganische Säuren verwendet
werden, z.B.
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Schwefelsäure, Salpetersäure, Halogenwasserstoffsäuren wie
Chlorwasserstoffsäure
oder Bromwasserstoffsäure,
Phosphorsäuren
wie Orthophosphorsäure,
Sulfaminsäure,
ferner organische Säuren,
insbesondere aliphatische, alicyclische, araliphatische, aromatische
oder heterocyclische ein- oder mehrbasige Carbon-, Sulfon- oder
Schwefelsäuren,
z.B. Ameisensäure,
Essigsäure,
Propionsäure,
Pivalinsäure,
Diethylessigsäure,
Malonsäure,
Bernsteinsäure,
Pimelinsäure,
Fumarsäure,
Maleinsäure,
Milchsäure,
Weinsäure, Äpfelsäure, Citronensäure, Gluconsäure, Ascorbinsäure, Nicotinsäure, Isonicotinsäure, Methan-
oder Ethansulfonsäure,
Ethandisulfonsäure,
2-Hydroxyethansulfonsäure,
Benzolsulfonsäure,
p-Toluolsulfonsäure,
Naphthalin-mono- und Disulfonsäuren,
Laurylschwefelsäure.
Salze mit physiologisch nicht unbedenklichen Säuren, z.B. Pikrate, können zur
Isolierung und/oder Aufreinigung der Verbindungen der Formel I verwendet
werden.
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Andererseits können Verbindungen der Formel
I mit Basen (z.B. Natrium- oder
Kaliumhydroxid oder -carbonat) in die entsprechenden Metall-, insbesondere
Alkalimetall- oder Erdalkalimetall-, oder in die entsprechenden
Ammoniumsalze umgewandelt werden.
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Gegenstand der Erfindung ist weiterhin
die Verwendung der Verbindungen der Formel I als Zwischenprodukte
zur Synthese von Arzneimitteln. Entsprechende Arzneimittel sind
beispielsweise in Synlett, 689-690, 1991 genannt.
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Gegenstand der Erfindung ist ferner
die Verwendung der Verbindungen der Formel I als Zwischenprodukte
zur Synthese von Arzneimitteln, die Wirkungen auf das Zentralnervensystem
zeigen.
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Vor- und nachstehend sind alle Temperaturen
in °C angegeben.
In den nachfolgenden Beispielen bedeutet "übliche Aufarbeitung": Man gibt,
falls erforderlich, Wasser hinzu, stellt, falls erforderlich, je
nach Konstitution des Endprodukts auf pH-Werte zwischen 2 und 10
ein, extrahiert mit Ethylacetat oder Dichlormethan, trennt ab, trocknet
die organische Phase über
Natriumsulfat, dampft ein und reinigt durch Chromatographie an Kieselgel
und/oder durch Kristallisation. Rf-Werte an Kieselgel.
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Beispiel 1:
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Eine Mischung aus 49 g Trioxan, 111
g Methylammoniumchlorid, 162,2 g Acetylthiophen und 12 g 37%-iger
Salzsäure
in 176 ml Ethanol und 44 ml Wasser wird 17 h unter Rückfluß erhitzt.
Anschließend
werden 17,6 g Methylaminlösung
(40%-ig in Wasser) zugegeben und 7 h auf 65 – 84 °C erwärmt. Dann lässt man das Reaktionsgemisch
auf Raumtemperatur abkühlen,
gibt 23,7 g 37%-ige Salzsäure
hinzu und kühlt
auf unter 0°C ab.
Die ausgefallenen Kristalle werden abgesaugt, mit Aceton gewaschen
und anschließend
getrocknet, wodurch das gewünschte
Keton erhalten wird.
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Beispiel 2:
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Eine Mischung aus 45,2 g Trioxan,
102,3 g Methylammoniumchlorid, 127,3 g Acetylthiophen und 10 ml
37%-iger Salzsäure
in 242 ml Ethanol und 61 ml Wasser wird 19 h zum Rückfluß erhitzt.
Anschließend
wird mit 400 ml Ethanol verdünnt,
19,9 g Methylaminlösung
(40%-ig in Wasser) zugegeben und 7 h erneut zum Rückfluss
erwärmt.
Dann lässt
man das Reaktionsgemisch zunächst
auf Raumtemperatur abkühlen
und kühlt 48
h lang auf –15 °C ab. Die
ausgefallenen Kristalle werden abgesaugt, mit 90 g Ethanol gewaschen
und anschließend
17 h bei 45 °C
i. Vak. getrocknet.