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Sicherheitsvorrichtung für geneigt angeordnete, endlose Gliederförderbander
Bei geneigt angeordneten, also nach aufwärts oder abwärts fördernden Gliederförderbändern
und ähnlichen Fördermittelr hat man bereits Fangvorrichtungen verwendet, die im
Falle des Aussetzens des Antriebes ein Rückwärtslaufen des Fördermittels verhindern
und im Falle des Bruchs des Fördermittels oder seiner Zugorgane diese festhalten.
Bei Verwendung von Laschenketten als Zugorgan des Fördermittels hat man als Fangvorrichtwng
bereits Fanghebel bzw. Fanghaken benutzt, die während des Bandbetriebes durch Gegengewichts-
oder Federwirkung gegen die die Kettenbolzen umgebenden Hülsen der nach aufwärts
bewegten Kettenstränge gedrückt oder, um das dabei entstehende störende Geräusch
zu vermeiden, durch ein Bi-emsband niedergehalten (bzw. außer Eingriff mit den Laschenketten
gehalten) werden, das eine Reibungstrommel umschlingt, die mit einer das Öbertrmn
unterstützenden Tragrolle gekuppelt ist und daher durch die Bandbewegung in Umdrehung
versetzt wird. Im Falle eines Kettenbruchs in dem nach aufwärts bewegten Iiettenstrang
- ein solcher Bruch tritt in der Regel an der am stärksten beanspruchten Stelle,
also in der Nähe des Antrieb auf kehrt sich die Bewegungs richtung des Bandteils
unterhalb der Bruchstelle (und damit auch die Drehrichtung der erwähnten Tragrolle
und der mit ihr verbundenen Reibungstrommel) um, wodurch die Fanghebel bzw. Fanghaken
zum Eingreifen in die Laschenketten und gegebenenfalls gleichzeitig eine mit der
Fangvorrichtung verbundene, den Antrieb stillsetzende Überlastungssicherung zum
Ansprechen gebracht werden. Hierbei ergibt sich jedoch der Mangel, daß die Fanghebel
bzw. -haken, da sie normalerweise monate-oder jahrelang nicht betätigt werden, sich
häufig festsetzen oder in ihren Lagern festrosten, so daß sie im Notfalle die ihnen
zugedachte Aufgabe nicht erfüllen können. Denselben Mangel weisen auch Fangvorrichtungen
auf, bei denen nach einem Kettenriß die Fanghaken auf die Kolben von Preßmittelzylindern
einwirken, durch die der gerissene Kettenstrang ohne ruckartige Belastung erfaßt
und festgehalten wird. - Man hat auch schon Fangvorrichtungen unter Verwendung von
Kettenrädern bzw. von Kettenradpaaren vorgeschlagen, von denen das eine mit den
Laschenketten des nach aufwärts bewegten, das andere mit den Laschenketten des nach
abwärts bewegten Bandtrums ständig im Eingriff steht und die eine Schraube bzw.
eine Gewindespindel und eine auf ihr angeordnete Mutter in solchem Drehsinne antreiben,
daß bei normalen Betriebsverhältnissen eine Verstellung gegeneinander nicht eintritt,
im Falle eines Bruchs des oberhalb befindlichen Kettentrums jedoch infolge der dadurch
hervorgerufenen Unterschiede der Kettengeschwindigkeiten eine Relativbewegung zwischen
Schraube und Mutter erzeugt wird, wodurch eine besondere Bremse betätigt wird, mittels
der die Kettenräder und Ketten festgehalten werden. Man hat diese
Fangvorrichtungen
auch schon in der Weise weitergebildet, daß durch die im Falle eines Kettenhruchs
des oberhalb befindlichen Kettentrums verursachte Bewegung zwischen Schraube und
Mutter ein Schalter betätigt wird, der den Stromkreis des Antriebsmotors und den
Hilfsstromkreis eines elektrischen Preßluftventils unterbricht, welches die Preßluftzufuhr
zu der Bremse freigibt, mittels der die Kettenräder und Ketten des abwärts bewegten
Trums festgehalten werden. Diese Fangvorrichtung hat jedoch den Mangel, daß sie
eine beträchtliche Anzahl zusätzlicher Maschinenteile (Kettenräderpaare, Gewindespindel
mit Mutter und eine besondere Bremse) benötigt, die außerdem für den rauhen Untertagebetrieb
zu empfindlich und daher störanfällig sind.
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Die Erfindung geht aus von einer bekannten Sicherheitsvorrichtung
für geneigt angeordnete, endlose Gliederförderbänder mit zwei seitlichen Laschenketten
als Zugorgan, in deren nach aufwärts bewegte Kettenstränge im Falle eines Kettenbruchs
Fanghebel (bzw. Fanghaken) eingreifen und den unterhalb der Bruchstelle befindlichen
Bandteil dadurch festhalten, und mit einem durch Schalter bzw. (Ausschaltdruckknöpfe)
stillsetzbaren Antriebsmotor sowie einer auf einer Antriebswelle angeordneten, beim
Stillsetzen des Motors einfallenden Bremse. Erfindungsgemäß machen die Schalter
zum Stillsetzen des Antriebs lediglich den Antriebsmotor stromlos, während die Bremse
erst nach dem nach dem Ausschalten des Motors einsetzenden Auslauf des Bandes infolge
des darauf beginnenden Bandrücklaufs und der von diesem ausgelösten Schwenkbewegung
oder Längsverschiebung der Fanghebel durch die mit diesen verbundenen Fanghebelschalter
zum Einfallen gebracht wird.
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Während bei Gliederförderbändern die auf einer Antriebswelle angeordnete
Bremse üblicher Bauart sonst stets mit dem Antriebsmotor zusammen gesteuert wird,
dergestalt, daß sie bei der Einschaltung des Motors gelüftet und bei seiner Ausschaltung
in Tätigkeit gesetzt wird, ist bei der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung
die Bremse ausschließlich durch die Fanghebelschalter steuerbar. Das hat zur Folge,
daß sie bei jedem Stillsetzen des Bandes durch Ausschalten des Antriebsmotors erst
nach der durch einen geringen Bandrücklauf hervorgerufenen Schwenkbewegung oder
Längsverschiebung der Fanghebel und der dadurch verursachten Betätigung der Fanghebelschalter
einfällt. Die Fanghebel werden somit bei jedem Stillsetzen des Bandes in Tätigkeit
gesetzt. Es ist daher nicht möglich, daß sie infolge langer Untätigkeit festrosten
oder sich festsetzen und dann im Falle eines Kettenbruchs ihre Aufgabe, in die Ketten
einzugreifen und diese und damit das Band festzuhalten, nicht erfüllen können.
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In der Zeichnung ist ein Schaltbild der erfindung gemäßen Sicherheitsvorrichtung
für ein endloses, geneigt angeordnetes Gliederförderband mit zwei seitlichen Laschenketten
als Zugorgan beispielsweise dargestellt.
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Durch das Schütz Schl (das durch mit Schraffur versehene Begrenzungslinien
als geschlossener Bauteil kenntlich gemacht ist) wird der Hauptschalter A des Antriebsmotors
M gesteuert. Dieses Motorschütz steht außerdem mit dem gleichartig ausgebildeten
und daher nur schematishc dargestellten Bremsenschütz Sch2 sowie den Fanghebelschaltern
FS 1 und FS2 durch die nachstehend geschilderten Hilfsstromkreise in Verbindung.
Die Magnetspule S des Motoschütes betätigt dabei mittels ihres Kerns K außer dem
Hauptschalter A noch die Kontakte L1 und Li.
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Die beiden Klemmen 1 und 2 des Motorschützes werden von einer nicht
dargestellten Stromquelle gespeist. Von der den Pluspol darstellenden Klemme 1 führt
ein Hilfsstromkreis über den Punkt 3, die den Kern K bewegende Magnetspule S des
Schützes und den Punkt 4 über den Ausschaltdruckknopf Dα1 und die Punkte 5
und 6 zu dem Poly 7, der - bie Erregung der Magnetspule S und dann gegenüber der
darstellung der Zeichnung nach links verschobenem Kern K durch den Kontakt L1 mit
dem Pol 8 verbunden ist, und über die Punkte 9, 10 zu der Klemme 11 des Fanghebelschalters
FS1, der bei ungestört arbeitendem Band geschlossen ist, und über dessen Klemme
12, den Ausschaltdruckknopf D a2 und die Punkte 13, 14 zu der den Minuspol bildenden
Klemme 2 zurück.
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Druch den unterhalb des Punktes 5 dargestellten Einschaltdruckknopf
De1 kann während der Dauer der Betätigung dieses Schalters ein Hilfsstromkreis zwischen
den Punkten 1, 3, 4, 20, 21 und 2 geschlossen werden, der die Magnetspule S erregt
und das Motorschütz zum Anspringen bringt.
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In dem zwischen den Punkten 1 und 3 gelegenen Punkt 15 zweigt ein
weiterer Hilfsstromkreis ab, der über den Punkt 16, das das Bremsenschütz Sch2,
den Punkt30, die Klemme 17 des Fanghebelschalters FS2, der bei ungestört arbeitendem
Band geschlossen ist, und über die Klemme 18 und die Punkte 19, 14 und 2 geschlossen
ist.
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In dem Motorschütz Sch 1 befinden sich ferner die Pole 25 und 26,
die bei Erregung der Magnetspule 5 durch den Kontakt L2 geschlossen sind und von
denen der Pol 26 über die Punkte 29 und 30 mit der das Bremsenschütz Sch2 verbindenden
Leitung 1, 15, 16 und der
Pol 25 über die Punkte 27 und 28 mit der Klemme 18 des
Fanghebelschalters FS2 und die Punkte 19, 14 mit dem Minuspol 2 zu einem geschlossenen
Stromkreis verbunden sind.
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Die Verbindungsleitung 6, De2, 32 ermöglicht es, von dem Ort aus,
an dem die Fanghaken angeordnet sind, durch Betätigen des Druckknopfeinschalters
Des die Magnetspule 5 des Motorschützes stromführend zu machen (ebenso wie dies
vom Ort dieses Schützes aus durch Betätigen des Druckknopfeinschalters D 1 möglich
ist) und das Schütz damit zum Ansprechen zu bringen, weil dann ein Stromlireis über
die Punkte 1, 3, S, D 5, 6, D,2, 32 Dq2, 13, 14 geschlossen wird.
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Nach dem Einschalten des Motorschützes Sch1 durch Betätigen der Druckknopschalter
De1 oder De2 schließt sich der Hauptschalter A des Motors M, dieser läuft an und
verstellt die Fangebel - falls sie zuvor in Ketteneingriffsstellung gewesen sein
sollten in dem Sinne, daß die Fangliebclschalter F51 und F52 sich im Schaltbild
schließen und damit auch die über sie laufenden Stromkreise geschlossen werden.
Auch nuch dem Aurhören der Kontaktgabe durch einen der Druckknopfschalter bleibt
die Erregung der Magnetspule des Motorschützes Sch1, wie erwähnt, infolge der Schließung
eines Nebenstromkresises erhalten. Werden durch einen Kettenbruch die auf einer
gemeinsame Welle angeordnet gedachten Fanghebelschalter FS1 und FS2 verstellt (durch
Verschwenkung oder Verschiebung) und dadruch geöffnet, so werden die über sie führenden
Hilfsstromkreise unterbrochen (wie in dem Schaltbild dargestellt), und die Magnetspule
S sowohl als auch das Bremsenschütz Sch2 werdne stromlos, so daß der Motorschalter
A ausgeschaltet und der Antriebsmotot M stillgesetzt und die Brernse zum einfallen
veranlaßt wird.
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Wenn bei der bevorzugten Ausführungsform jeder Fanghebe mit zwei
schaltern bzw. einem Doppelschalter gekuppelt ist, dann sind infolge der paarweisen
Anordnung der Fanghebel (die in diesem Falle nicht auf einer gemeinsamen Welle aufgekeilt
sein dürfen) jeder Sicherheitsvorrichtung insgesamt vier Schalter zugeordnet. Zum
leichteren Verständnis wurde im Schaltbild jedoch die einfachere Anordnung mit zwei
Schaltern dargestellt.