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DE10230603A1 - Verfahren und Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z.B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Reinigung von Fasergut - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z.B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Reinigung von Fasergut Download PDF

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DE10230603A1
DE10230603A1 DE10230603A DE10230603A DE10230603A1 DE 10230603 A1 DE10230603 A1 DE 10230603A1 DE 10230603 A DE10230603 A DE 10230603A DE 10230603 A DE10230603 A DE 10230603A DE 10230603 A1 DE10230603 A1 DE 10230603A1
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cleaning element
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Fritz Hösel
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Truetzschler GmbH and Co KG
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    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01GPRELIMINARY TREATMENT OF FIBRES, e.g. FOR SPINNING
    • D01G15/00Carding machines or accessories; Card clothing; Burr-crushing or removing arrangements associated with carding or other preliminary-treatment machines
    • D01G15/02Carding machines
    • D01G15/12Details
    • D01G15/34Grids; Dirt knives; Angle blades

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)

Abstract

Bei einem Verfahren an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Reinigung von Fasergut, insbesondere Baumwolle, erfolgt eine Überprüfung der Art des Abfalls, die zur Einstellung mindestens eines einstellbaren Reinigungselements, z. B. Abscheidemesser, Reinigungsrost o. dgl., herangezogen wird. DOLLAR A Um auf einfache Weise eine verbesserte und störungsfreie Produktion zu ermöglichen, wird die optimale Einstellung des mindestens einen Reinigungselements für eine bestimmte Faserpartie in einem Speicher einer elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung gespeichert und erfolgt bei erneuter Verarbeitung der gleichen Faserpartie die optimale Einstellung des Reinigungselements automatisch.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Reinigung von Fasergut, insbesondere Baumwolle, bei dem eine Überprüfung der Art des Abfalls erfolgt, die zur Einstellung mindestens eines einstellbaren Reinigungselements, z. B. Abscheidemesser, Reinigungsrost o. dgl., herangezogen wird und umfasst eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
  • In der Praxis wird in textilen Reinigungsmaschinen, insbesondere z. B. einem Vorreiniger, mit Hilfe von Hand verstellbarer Roste im wesentlichen der Reinigungsgrad eingestellt. Das heißt, die Menge und die Art des ausgeschiedenen Abfallmaterials sind von den Roststellungen abhängig. Das bedeutet aber auch, dass bei einer falschen Einstellung in der Regel zu viel gutes Material ausgeschieden oder andererseits das vorhandene Reinigungspotential nicht ausgeschöpft wird. Dieses Problem taucht besonders dann auf, wenn oft wechselnde Materialien verarbeitet werden.
  • Bei einem bekannten Verfahren ( EP 0 399 315 ) ist vorgesehen, zum Betrieb einer Anlage diverse Angaben in eine Steuerung ein- bzw. vorzugeben, u. a. Fasereigenschaften, Anteile der verschiedenen Schmutzarten, gewünschter Reinigungsgrad, Produktion eines Kardenbandes. Abhängig von diesen Vorgaben soll die Steuerung Signale abgeben, mit denen einstellbare Öffnungs- und bzw. Reinigungselemente derart eingestellt werden, dass damit der gewünschte Reinigungsgrad und die Durchsatzmenge des Kardenbandes unter Anzeige einer mutmaßlichen Faserbeeinträchtigung der zu reinigenden Baumwolle erfolgt. Es erfolgt also eine berechnete Optimierung der Verarbeitung. Es sollen ein bestimmter, vorher eingegebener Reinigungsgrad oder eine vorgegebene Durchsatzmenge erreicht werden. Nachteilig ist die hohe Komplexität des Verfahrens. Außerdem stört, dass das Verfahren in anlagen- und steuerungstechnischer Hinsicht besonders hohen Aufwand erfordert. Die Komplexität des Verfahrens führt zu Störungen der laufenden Produktion.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, das insbesondere einfach ist und eine verbesserte und störungsfreie Produktion ermöglicht.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht auf besonders einfache Weise, dass eine einmal gefundene Einstellung jederzeit und automatisch wieder reproduzierbar ist. Es erfolgt – im Gegensatz zu dem bekannten Verfahren – keine berechnete Optimierung der Verarbeitung des Fasermaterials. Für eine bestimmte Faserpartie wird die optimale Einstellung des Reinigungselements im Betrieb ermittelt, gespeichert und bei erneuter Verarbeitung dergleichen Faserpartie automatisch abgerufen. Das Fasermaterial gleicher Provenienz wird auf diese Weise ohne Zeitverlust und störungsfrei optimal ausgereinigt. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen ermöglichen, zum einen stets das optimale Reinigungspotential der Maschine zu nutzen und zum anderen in keinem Fall zuviel Gutfasermaterial auszuscheiden, bzw. nur so viel wie beabsichtigt ist.
  • Die Ansprüche 2 bis 50 haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1a schematisch in Seitenansicht eine Reinigungsmaschine mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung (motorische Rosteinstellung),
  • 1b, 1c ausschnittsweise Darstellung der Roststäbe nach 1a mit weiteren (1b) und engen (1c) Rostspalten,
  • 2 Blockschaltbild einer elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung und angeschlossener Kamera, Bildauswerteeinrichtung, Bedien- und Anzeigeeinrichtung, Stellmotoren und Rosteinstellelementen,
  • 3 Blockschaltbild wie 2, jedoch ohne elektronisches Kamerasystem,
  • 4 schematische Darstellung eines Ausführungsplan mit mehreren Maschinen über Netzwerk und zentraler Anlagensteuerung gekoppelt,
  • 5 Reinigungsmaschinen mit Kamera für Abfallüberwachung nach einer ersten Ausbildung und
  • 6 die Reinigungsmaschine nach 5 ist Kamera für Abfallüberwachung gemäß einer weiteren Ausbildung.
  • Nach 1a weist eine Doppelwalzenreinigungsmaschine 1 (Axialreiniger), z. B. Trützschler MAXI-FLO MFC, zwei rotierende Öffnungswalzen 2a, 2b auf, unterhalb derer Roste 3a, 3b mit durchgehenden Öffnungen angeordnet sind. Die Öffnungswalzen 2a, 2b drehen sich entsprechend den Pfeilen A, B entgegen dem Uhrzeigersinn. Die Zu- und Abfuhr des zu reinigenden bzw. des gereinigten Fasermaterials sind schematisch in den 5 und 6 gezeigt. Unterhalb der Roste 3a, 3b befindet sich eine Abfallsammeleinrichtung 4, die eine pneumatische Abfallabfuhrleitung 5 aufweist. Am Umfang der Öffnungswalzen 2a, 2b sind Schlagstifte 2', 2'' befestigt, die die zugespeisten Faserflocken über die Reinigungsstäbe 31 bis 3n der Reinigungsroste 3a, 3b fördern, die über einem Teil des Umfanges der Öffnungswalzen 2a, 2b angeordnet sind. Die Roststäbe 31 bis 3n (Reinigungsstäbe) sind in ihrer Lage dahingehend einstellbar (s. 1b, 1c), dass dadurch die Reinigungsintensität verändert wird. Die Roststäbe 31 bis 3n sind im Bereich ihres unteren Endes in Verstellscheiben 6a, 6b gelagert, die durch Elektromotoren 7a, 7b (Schrittmotoren) einstellbar sind. Dabei sind die Roststäbe 31 bis 3n derart in den Rosten 3a, 3b zusammengefasst, dass sich mit jeweils einem Motor 7a bzw. 7b sämtliche Roststäbe 31 bis 3n einer Gruppe gemeinsam um ihre Achse drehen. Bei diesem verstellbaren Stabrost 3a, 3b ist die gegen die Öffnungswalze 2a, 2b gerichtete Kante scharf. Die Spitze ist gegen die Drehrichtung A, bzw. B gestellt.
  • Nach 1b, 1c hat jeder Roststab 3 1 bis 3n an seinen beiden Enden je zwei zylindrische Ansätze 3', 3'' (Bolzen). Die Bolzen 3' sind fest in einer Halterung 8 gelagert; sie bilden den Drehpunkt für die Roststäbe 31 bis 3n . Die Verdrehung erfolgt an den Bolzen 3'' durch die um die Achse der Öffnungswalze 2a, 2b drehbaren Verstellscheiben 6a, bzw. 6b, die durch die Motoren 7a, bzw. 7b in Richtung des Pfeils C (bzw. in Gegenrichtung D) betätigt werden. 1b zeigt den Rost 3a ganz geöffnet; die Rostspalten sind dabei am weitesten offen. Die scharfe Roststabkante ist gegen die Walze 2a am engsten eingestellt, so dass die Wirkung am stärksten ist. Durch Verdrehen von der Verstellscheibe 6a von der Stellung entsprechend 1b in die Stellung nach 1c der Stäbe 31 bis 3n wird der Spalt enger, die scharfe Kante legt sich allmählich tangential um, so dass die Wirkung immer geringer wird. Durch diese Vorrichtung hat man die Möglichkeit, den Rost 3a entsprechend der gewünschten Wirkung einzustellen.
  • Entsprechend 2 sind an eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung 10 (Maschinensteuerung), z. B. Mikrocomputer, über eine Bildauswerteeinrichtung 11, eine Kamera 12, z. B. CCD-Kamera, eine Bedien- und Anzeigeeinrichtung 13 und die Stellmotoren 7a, 7b für die Einstellung der Verstellscheiben 6a, 6b angeschlossen. Die Steuer- und Regeleinrichtung 10 steht mit einer Anlagensteuerung 14 mit Bedien- und Anzeigeeinrichtung 15 in Verbindung. Mit 9 ist ein Speicher bezeichnet, der der Steuer- und Regeleinrichtung 10 zugeordnet ist. Die optimale Einstellung der Reinigungsroste 3a, 3b für eine bestimmte Faserpartie wird in dem elektronischen Speicher 9 gespeichert.
  • 3 zeigt das Funktionsprinzip der Verstellung der Roste 3a, 3b. Mit 22 ist ein Speicher bezeichnet, der der Anlagensteuerung 14 zugeordnet ist. Bei dieser Ausbildung ist der Speicher 22 zur Speicherung der optimalen Einstellung des mindestens einen Reinigungselementes 3a, 3b für eine bestimmte Faserpartie vorgesehen.
  • Gemäß 4 sind mehrere Maschinen, z. B. Reiniger MFC, über ein Netzwerk 16 mit der zentralen Anlagensteuerung 14 gekoppelt. Als Maschinensteuerung 10a, l0b und als Anlagensteuerung 14 kann die Trützschler Mikrocomputersteuerung TMS-2 vorgesehen sein. Die Speicher 9 und 22 (siehe 3) sind nicht gesondert dargestellt; sie sind in die Steuereinrichtungen 10a, lOb und 14 integriert.
  • Die Rostverstellung erfolgt mittels der Motoren 7a, 7b. Diese werden von der Maschine 1 vorhandenen Steuerung 10 angesteuert. In Abhängigkeit von für die unterschiedlichen Materialien einmalig gefundenen und in der Steuerung 10 abgespeicherten Optimal-Einstellungen, können diese bei Bedarf jederzeit und automatisch wieder erzeugt werden. Hierzu ist dann lediglich noch eine Eingabe, welches Material 17 bearbeitet wird, nötig. Wenn eine derartige Maschine 1 über ein Netzwerk 16 mit einer übergeordneten Anlagensteuerung 14 verbunden ist (sh. 4), so ist es auch möglich diese Vorgaben von dort aus und vollautomatisch durchzuführen. Die optimalen Einstellungen werden dann bei der Ermittlung von der Maschine 1 an diese Steuerung übertragen und dort gespeichert. Bei einer Materialänderung wird in der Regel von der Anlagensteuerung 14 eine Vielzahl von Einstellungen an die einzelnen Maschinen 1 übergeben, erfindungsgemäß auch die Stellung der Roste 3a, 3b.
  • Eine weitestgehend automatische Analyse des ausgeschiedenen Abfalls 19'' wird dadurch erreicht, dass ein oder mehrere elektronische Kamerasysteme 12 mit Beleuchtung so in der Maschine 1 angebracht sind, dass eine automatische Begutachtung dieses Abfalls möglich ist. Bei entsprechender Gestaltung dieser Einrichtung ist es möglich, z. B. für jedes Material einmalig eine optimale Abfallzusammensetzung zu ermitteln, davon Bilder zu machen, diese abzuspeichern und später bei Bedarf die Roste 3a, 3b solange zu verstellen, bis die damaligen Bilder annähernd mit den aktuellen übereinstimmen. Damit wird dann automatisch die damals vorgegebene Zusammensetzung des Abfalls 19 weitestgehend wieder eingestellt und Fehleinstellungen in jeder Beziehung vermieden.
  • Falls man die technologischen Zusammenhänge bezüglich des Gutmaterials 17 und des dazugehörigen optimalen Abfalls 19 in Graphiken bzw. Formeln fassen kann, können auch von Hause aus schon bestimmte Vorgaben für unterschiedliche Materialien in dem System abgespeichert sein, die beim Kunden dann nicht mehr erst noch ermittelt, sondern direkt abgerufen werden können. Hierdurch ist eine weitere Vereinfachung möglich.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren und die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen sich in der nachfolgenden Weise beschreiben:
    • 1. Die Vorreiniger 1 (z. B. MFC) besitzen motorisch verstellbare Reinigungselemente 31 bis 3n . Die einstellbaren Motoren 7a, 7b werden von der in der Maschine 1 vorhandenen Steuerung 10 angesteuert.
    • 2. Der Bediener beobachet während des Betriebes der Maschine 1 den entstehenden Abfall 19. Bei Bedarf verstellt er die Reinigungselemente, z. B. über die Bedientastatur 13 der Maschine 1 solange, bis die Abfallzusammensetzung seinen Wünschen entspricht. Dann teilt er die Tatsache, dass genau die derzeitig erzeugte Abfallzusammensetzung dem entspricht, was er haben möchte, über die Tastatur 13 der Maschinensteuerung 10 mit.
    • 3. Zusätzlich teilt der Bediener der Steuerung 10 noch mit, für welches Material 17 (bzw. welche Partie) diese Einstellung gilt.
    • 4. Die Maschinensteuerung 10 merkt sich nun (Speicher), in welcher Position die Verstellmotoren 7a, 7b stehen und zu welcher Partie diese Einstellung gehört.
    • 5. Die unter den Punkten 2 bis 4 beschriebenen Vorgänge sind normaler Weise einmalig für jede einzelne Partie erforderlich.
    • 6. Immer, wenn später die jeweilige Partie wieder verarbeitet wird, muss der Maschinensteuerung 10 nur noch mitgeteilt werden, dass jetzt diese Partie verarbeitet wird.
    • 7. Diese Mitteilung kann durch den Bediener erfolgen.
    • 8. Besser ist jedoch, wenn die Machine über ein Kommunikationsnetzwerk 16 mit einer zentralen, übergeordneten Anlagensteuerung 14 verbunden ist (3 und 4) und die gefundenen Einstellungen sowie der zugehörige Partienname (siehe Punkt 4) über das Netzwerk auch der Anlagensteuerung 14 mitgeteilt und dort gespeichert wird. In diesem Falle kann später von dieser zentralen Stelle aus jederzeit und vollautomatisch die richtige Einstellung vorgegeben werden.
    • 9. Verbessern lässt sich das oben beschriebene Verfahren, indem man zusätzlich optoelektronische Kamerasysteme installiert, die in der Lage sind, den im Abfallraum der Maschine 1 befindlichen Abfall 19 zu begutachten.
    • 10. In dem Moment wo der Bediener feststellt, dass der Abfall seinen Wünschen entspricht und er dies der Steuerung mitteilt (siehe Punkt 2), machen die Kameras 12 eines oder mehrere Bilder des Abfalls 19, diese werden von der Steuerung 10 ausgewertet und die ermittelten Daten mit der Stellung der Roste 3a, 3b sowie der jeweiligen Partie abgespeichert (siehe auch Punkte 2 bis 4). Die Punkte 5 bis 8 sind im Falles der Nutzung von Kamerasystemen genauso gültig.
    • 11. Beim Einsatz von Kamerasystemen können im Falle einer Wiederholung einer bestimmten Partie zur gespeicherten Voreinstellung der Reinigungsorgane zusätzlich auch optische Kontrollen und bei Bedarf sogar Korrekturen der Einstellung durchgeführt werden.
    • 12. Die Kontrollen erfolgen der Art, dass die gespeicherten Daten der früheren Bilder mit denen der derzeitigen aktuellen Bildern verglichen werden.
    • 13. Werden bei diesem Vergleich Abweichungen festgestellt, so kann diese Tatsache in Form einer Störungs- oder Warnmeldung angezeigt werden (z. B. auf dem Display der Maschinensteuerung 13).
    • 14. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Reinigungsorgane 31 bis 3n solange zu verstellen, bis eine Übereinstimmung gegeben ist. Derartige Abweichungen können trotz der Tatsache, dass im Wiederholungsfall wieder das gleiche Material verarbeitet wird, auftreten. Dies hängt mit der Tatsache zusammen, dass es sich bei dem zu verarbeitenden Material um ein Naturprodukt, das grundsätzlich gewissen Schwankungen bezüglich Konsistenz, Farbe, Schmutzgehalt usw. unterliegt, handelt. Ein erfindungsgemäßes Verfahren ist somit in der Lage automatisch reproduzierbare Einstellungen vorzunehmen und obendrein selbstständig noch materialspezifische Schwankungen zu erkennen und eine Korrektur vorzunehmen.
    • 15. Falls gegenüber den ursprünglich festgelegten Einstellungen Korrekturen erfolgen, so können diese neuen Einstellungen ebenfalls abgespeichert und dann bei der nächsten Umstellung wieder als Richtwerte genommen werden. Auf diese Weise kann ein kontinuierlicher und automatischer Anpassungsprozess an das jeweilige Produkt erfolgen.
  • Nach 5 ist in einer Seitenwand der Abfallsammeleinrichtung 4 ein durchsichtiges Fenster 23 angeordnet, durch das die elektronische Kamera 12 von ausserhalb den im Innenraum 21 angesammelten Abfall 19'' aufnimmt. Der Kamera 12 sind zwei Beleuchtungseinrichtungen 20a, 20b zugeordnet. Entsprechend 6 ist die Kamera 12 einschliesslich der (nicht dargestellten) Beleuchtungseinrichtungen im Innenraum 21 hinter einer Schutzabdeckung 24 angeordnet. Mit 25 ist eine Austragswalze bezeichnet. Mit 19' ist der aus den Rosten 3a, 3b durch den Raum 21 nach unten fallende Abfall, mit 19'' der am unteren Ende der Abfallsammeleinrichtung 4 angesammelte Abfall und 19''' der aus der Abfallsammeleinrichtung 4 ausgetragene und vorzugsweise abgesaugte Abfall bezeichnet.
  • Je nachdem, welche Kameraposition gewählt wird (z. B. gemäß 6), muss eine Einrichtung (z. B. u. a. eine Lichtschranke), die für ein gleichbleibendes Niveau des Abfalls 19'' sorgt, vorhanden sein. Dies ist deshalb erforderlich, weil die Kameras 12 in der Regel nur eine begrenzte Schärfentiefe aufweisen.

Claims (50)

  1. Verfahren an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Reinigung von Fasergut, insbesondere Baumwolle, bei dem eine Überprüfung, der Art des Abfalls erfolgt, die zur Einstellung mindestens eines einstellbaren Reinigungselements, z. B. Abscheidemesser, Reinigungsrost, o. dgl., herangezogen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die optimale Einstellung des mindestens einen Reinigungselements für eine bestimmte Faserpartie in einem Speicher einer elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung gespeichert wird und bei erneuter Verarbeitung der gleichen Faserpartie die optimale Einstellung des Reinigungselements automatisch erfolgt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die optimale Einstellung der Reinigungselemente manuell ermittelt wird.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die optimale Einstellung der Reinigungselemente automatisch ermittelt wird.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Überprüfung des Abfalls (Abfallzusammensetzung) optisch erfolgt.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Überprüfung des Abfalls (Abfallzusammensetzung) opto-elektronisch, z. B. durch eine Kamera, erfolgt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die optimale Einstellung durch wiederholte Einstellung der Reinigungselemente aufgrund der Überprüfung des Abfalls (Abfallzusammensetzung) ermittelt wird.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die optimale Einstellung der Reinigungselemente einmalig ermittelt wird.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungselement motorisch eingestellt wird.
  9. Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsmaschine, z. B. Reiniger, Öffner, Karde o. dgl., zur Reinigung von Fasergut, insbesondere Baumwolle, bei dem eine Überprüfung der Art des Abfalls erfolgt, die zur Einstellung mindestens eines einstellbaren Reinigungselements, z. B. Abscheidemesser, Reinigungsrost o. dgl., herangezogen wird zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in einer elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung (10; 10a, 10b; 14) ein Speicher (9; 22) zur Speicherung der optimalen Einstellung des mindestens einen Reinigungselements (3a, 3b; 31 bis 3n ) für eine bestimmte Faserpartie (17, 18) vorhanden ist und die Steuer- und Regeleinrichtung (10; 10a, 10b; 14) bei erneuter Verarbeitung der gleichen Faserpartie (17, 18) zur automatischen Durchführung der optimalen Einstellung des Reinigungselements (3a, 3b; 31 bis 3n ) mit mindestens einem Stellglied (7a, 7b; 6a, 6b) in Verbindung steht.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungselement motorisch einstellbar ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abfallsammeleinrichtung vorhanden ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, das der Abfallsammeleinrichtung eine elektronische Kamera zugeordnet ist, die mit einer elektronischen Auswerteeinrichtung (Bildverarbeitungseinheit) in Verbindung steht.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassung und Beurteilung des Abfalls automatisch erfolgt.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, das die Auswerteeinrichtung mit der zugehörigen Maschinensteuerung in Verbindung steht.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die optimalen Einstellwerte an andere, u. U. übergeordnete und zentrale Systeme weitergeleitet werden.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass je Maschine mindestens eine optoelektronische Kamera zugeordnet ist.
  17. sVorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera eine Matrixkamera ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche Lichtquellen vorgesehen sind.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass Lichtquellen mit unterschiedlichen Farben vorgesehen sind.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Farben Rot- und Infrarotlicht sind.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die optimalen Einstellwerte zur Einstellung mindestens eines einer schnelllaufenden Walze zugeordneten Ausscheidemessers herangezogen werden.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass ein Reinigungselement einer Ausscheideöffnung zugeordnet ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze eine Garnitur aufweist.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine elektronische Auswerteeinrichtung (Bildverarbeitungseinheit) mit einer elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung, z. B. Mikrocomputer, in Verbindung steht.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschinenelemente wie Leitflügel, Ausscheidemesser u. dgl. automatisch in Abhängigkeit von den ausgewerteten Messergebnissen einstellbar sind.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsfähigkeit der Maschine in Abhängigkeit von den ausgewerteten Messergebnissen änderbar ist.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Absaugort mindestens eine separate Kamera zugeordnet ist.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass in jeder Abfallsammelleitung ein Fenster für die Kamera vorhanden ist.
  29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass in jeder Abfallsammelleitung ein Fenster für eine Beleuchtungseinrichtung vorhanden ist.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Messergebnisse zur Ermittlung des Verhältnisses von dem Gutfaseranteil zu dem Schmutzanteil herangezogen werden.
  31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewerteten Ergebnisse zur Beurteilung der Qualität des zu verarbeitenden Fasermaterials (F) herangezogen werden.
  32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass eine Maschine mit einer zentralen Auswerteeinrichtung in Verbindung steht, an die mehr als eine Kamera angeschlossen ist.
  33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Auswerteeinrichtung die digitale Bildverarbeitung herangezogen wird.
  34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuer- und Regeleinrichtung, z. B. einen Rechner und einen Speicher aufweist.
  35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung mit einem übergeordneten elektronischen Überwachungssystem, z. B. KIT, in Verbindung steht.
  36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Messwerte der Kamera in elektrische Signale umwandelbar sind.
  37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass mittels digitalisierter Fotodioden Bilder des Abfalls aufgenommen werden.
  38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertung der digitalen Bildinformationen mittels Bildanalysesoftware erfolgt.
  39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine über ein Kommunikationsnetzwerk mit einer zentralen übergeordneten Anlagesteuerung in Verbindung steht.
  40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass dem Kamerasystem bei Wiederholung einer bestimmten Faserpartie zur gespeicherten Voreinstellung der Reinigungselemente eine optische Kontrolleinrichtung zugeordnet ist.
  41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass dem Kamerasystem bei Wiederholung einer bestimmten Faserpartie zur gespeicherten Voreinstellung der Reinigungselemente eine Korrektureinrichtung für die Einstellung zugeordnet ist.
  42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kontrolle die gespeicherten Daten mi den aktuellen Daten verglichen werden.
  43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass eine Störungs- oder Warnmeldeeinrichtung für den Fall von Abweichungen bei dem Vergleich aktivierbar ist.
  44. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungseinrichtungen so lange eingestellt werden, bis eine Übereinstimmung zwischen gespeicherten und aktuellen Daten vorhanden ist.
  45. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass aktuelle Daten bei Abweichungen von gespeicherten Daten in den Speicher eingegeben werden.
  46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass der Kamera eine Abschirmeinrichtung gegen den Abfall, z. B. Abweiseblech, zugeordnet ist.
  47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung für ein gleichmäßiges Niveau des Abfalls, z. B. Lichtschranke, vorgesehen ist.
  48. sVorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Kamera und der Oberfläche des gesammelten Abfalls gleich ist.
  49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellglied für die Einstellung des Reinigungselements ein Elektromotor ist.
  50. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 49, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor ein Schrittmotor ist.
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