DE10228051B4 - Hydraulisch betätigbares Ausrücksystem für Kraftfahrzeug-Reibungskupplung - Google Patents
Hydraulisch betätigbares Ausrücksystem für Kraftfahrzeug-Reibungskupplung Download PDFInfo
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein hydraulisch betätigbares Ausrücksystem für eine Kraftfahrzeug-Reibungskupplung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Das hydraulisch betätigbare Ausrücksystem, das auch als Zentralausrücker bezeichnet werden kann, besteht aus einem konzentrisch zu einer Getriebeeingangswelle angeordneten Nehmerzylinder, der als eine Kolben-Zylinder-Einheit ausgeführt ist, mit einem Zylinder beziehungsweise Nehmerzylindergehäuse, das an einem Getriebegehäuse lösbar befestigt ist und einem Kolben, der auf einer zur Zylinderwandung und zur Getriebeeingangswelle radial beabstandeten Führungshülse geführt ist, wobei die Führungshülse endseitig einen Ringflansch aufweist, der in einer Einbaulage zwischen dem Getriebegehäuse und der Stirnseite des Zylinders angeordnet ist, wobei der einen Druckraum begrenzende Kolben mit einer Abdichtung versehen ist, die an der Zylinderwandung und der Führungshülse dichtend anliegt, und wobei der Kolben auf der vom Druckraum abgewandten Seite mit einem Ausrücklager versehen ist, das in einer Einbaulage an Ausrückhebeln der Reibungskupplung anliegt, und wobei der Druckraum von einem Druckmittel beaufschlagbar ist, das über einen einstückig mit dem Zylinder verbundenen radial ausgerichteten Druckstutzen zuführbar ist, der neben einer Druckmittelführung weiterhin eine Entlüftung des Ausrücksystems aufweist.
- Ein solches Ausrücksystem ist aus der
DE 43 13 346 A1 bekannt. Der aus diesem Stand der Technik bekannte Nehmerzylinder umfasst zwei im radialen Abstand zueinander angeordnete, rohrfömrige Blechkörper, die auf ihrer dem Getriebegehäuse zugewandten Seite unlösbar und abgedichtet miteinander verbunden sind. Der radial äußere Blechkörper ist zur Druckmittelbeaufschlagung des Druckraums mit einer Öffnung versehen, in die ein Rohr eingepasst und mittels einer Lötung befestigt ist. - Aus der
DE 41 29 370 A1 ist ein Ausrücksystem bekannt, dessen Kolben-Zylinder-Einheit einen einteiligen, aus Kunststoff hergestellten Zylinder umfasst. - Aus der
DE 197 42 468 A1 ist ein hydraulisch betätigbares Ausrücksystem für eine Kraftfahrzeug-Reibungskupplung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bekannt. - Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Stand der Technik dahingehend weiterzuentwickeln, daß ein bauraumoptimierter, kostengünstig herstellbarer Nehmerzylinder realisierbar ist.
- Die vorgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein hydraulisch betätigbares Ausrücksystem für eine Kraftfahrzeug-Reibungskupplung gemäß Patentanspruch 1. Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen dargelegt.
- Ein derartiges Ausrücksystem hat den Vorteil, dass einerseits ein leichtes Gehäuse, beispielsweise aus Kunststoff oder Aluminiumdruckguss mit einer Führungshülse, die spanlos beispielsweise mittels Tiefziehverfahren herstellbar ist, kombiniert werden kann. Der besondere Vorteil einer Befestigung mittels dieser um das Nehmerzylindergehäuse gelegten Laschen – vorteilhafterweise zwei bis 10, vorzugsweise 3 bis 6 Laschen – ist die enorme Druckstabilität, so dass der maximal auftretende Arbeitsdruck in der Druckkammer komplett abgefangen werden kann. Es kann darum auf eine axiale Abstützung der Führungshülse am Getriebegehäuse verzichtet werden, so dass die Belastung der Verschraubung zwischen Nehmerzylindergehäuse und Getriebegehäuse im wesentlichen auf eine verliersichere Anordnung mit einer Verdrehsicherung des Nehmerzylinders gegenüber dem Getriebegehäuse beschränkt ist und Axialkräfte weitgehend ausgeschlossen werden können.
- Darum können in vorteilhaften Ausgestaltungsbeispiel Ausrücksysteme vorgesehen werden, die lediglich zwei Befestigungspunkte an dem Getriebegehäuse vorsehen. Beispielsweise können durch zwei im Nehmerzylindergehäuse zwei Öffnungen für Schrauben vorgesehen sein oder Nehmerzylinder und Getriebegehäuse können miteinander verstiftet sein, wobei am Nehmerzylinder oder am Getriebegehäuse axiale ausgerichtete Mittel wie Stifte oder Rastbolzen vorgesehen sein, die in entsprechende Öffnungen eingreifen und – falls gewünscht – die Teile auch axial fest aufeinander, zumindest jedoch in Drehrichtung verliersicher fixieren.
- Ein weiterer erfinderischer Gedanke sieht eine Zentrierung der Führungshülse gegenüber dem Nehmerzylinder vor, weiterhin kann das Ausrücksystem gegen das Getriebegehäuse zentriert sein, so dass eine zentriert koaxiale Anordnung von Getriebeeingangswelle, die sich durch die Führungshülse erstreckt, und Führungshülse vorgesehen werden kann. Dabei kann das Mittel zur Zentrierung der Führungshülse auf die Getriebeeingangswelle durch eine sich in der Führungshülse axial ausdehnende Ringnut gebildet werden, die in eine kreisringförmige, die Getriebeeingangswelle aufnehmende Öffnung im Getriebegehäuse axial eingreift. Es versteht sich, dass die kreisringförmige Öffnung durch entsprechende Vorkehrungen wie beispielsweise einen Wellendichtring gegenüber der Getriebeeingangswelle und eine statische Dichtung gegenüber dem Getriebegehäuse abgedichtet werden kann.
- Die Verwendung eines aus Kunststoff durch ein Spritzgießverfahren, Spritzprägen oder Spritzpressen hergestellten Nehmerzylindergehäuses in Verbindung mit einer aus Stahl durch ein Tiefziehverfahren spanlos hergestellten Führungshülse stellt einen optimalen Kompromiss hinsichtlich einer ausreichenden Festigkeit und kostengünstigen Fertigung des Nehmerzylinders dar. Aufgrund der Formgebung des Zylinders, der erfindungsgemäß lediglich die Außenwandung des ringförmigen Druckraums einschließt, eignet sich ein derartig gestaltetes Bauteil bevorzugt für ein Spritzgießverfahren. Die Druckraumwandung kann dabei unter Berücksichtigung der erforderlichen gleichbleibenden Dauerfestigkeit dimensioniert werden, ohne dabei den durch die Außenabmessung des Ausrücklagers vorgegebenen radialen Bauraum zu beeinflussen bzw. zu überschreiten. Ein derartiges Kunststoffgehäuse ist gemäß der Erfindung mit einer dünnwandigen, spanlos durch ein Tiefziehverfahren hergestellten Stahl-Führungshülse kombiniert. Die erfindungsgemäße Paarung von Bauteilen unterschiedlicher Materialien gewährleistet für einen Nehmerzylinder, daß auch die im Betrieb, sich einstellende Erwärmung und die damit verbundenen Wärmedehnungen die Funktion, insbesondere die Dichtfunktion des Nehmerzylinders nicht beeinflussen.
- Dieser Nehmerzylinderaufbau ermöglicht eine wirtschaftliche Herstellung, d. h. Entfall einer Nachbearbeitung der Dichtungslaufbahnen, optimiert den erforderlichen Bauraum und verbessert die Dauerfestigkeit. Gleichzeitig ist durch die Verwendung der Führungshülse aus Stahl die kritische Führungsfunktion des Kolbens verbessert, insbesondere im Vergleich zu einem einteiligen, aus Kunststoff hergestellten Geberzylindergehäuse. Zur Erzielung einer vorkomplettierten Baueinheit ist der stirnseitiger Ringflansch der Führungshülse über eine kraft-formschlüssige Verbindung mittels der die im Nehmerzylindergehäuse eingelassenen Hinterschneidungen radial übergreifenden Laschen der Führungshülse am Nehmerzylindergehäuse befestigt.
- In Ausgestaltung der Erfindung kann zur Herstellung des Kunststoffzylinders ein Spritzgießverfahren vorgesehen sein, das keinerlei Nachbearbeitung oder Nachbehandlung im Bereich der Abdichtung, d. h. der Dichtlippenlaufbahn an der Zylinderwandung und der Führungshülse bedarf.
- Der Erfindungsgedanke umfasst weiterhin eine Konizität des Zylinders im Bereich der Zylinderwandung, d. h. der Führungsbahn für die radial äußere Dichtlippe der Kolbendichtung. Die Ausformschräge ist dabei so ausgebildet, daß der Größtdurchmesser der Zylinderwandung auf der zum Ausrücklager gerichteten Seite vorgesehen ist und die lichte Weite der Führungsbahn sich zur Getriebeseite über die gesamte Länge der Zylinderwandung kontinuierlich verjüngt. Als Ausformschräge hat sich dabei ein Wert von zumindest 0,5° als wirksam erwiesen. Da sich mit zunehmendem Verschleiß der Mitnehmerscheibe von der Reibungskupplung die Neutrallage des Kolbens in Richtung des Getriebegehäuses verschiebt und auch die Kolbendichtung einem Verschleiß unterworfen ist, stellt die erfindungsgemäße Ausbildung der Zylinderwandung eine Verschleißkompensation der Kolbendichtung sicher. Die Durchmesserreduzierung der Zylinderwandung gleicht somit einen Dichtlippenverschleiß der Kolbendichtung aus, wodurch die Anpreßkraft der äußeren Dichtlippe über die Gebrauchsdauer der Reibungskupplung nahezu konstant bleibt und die Gefahr einer Leckage unterbleibt.
- Als Kunststoff für den Zylinder sind vorzugsweise Duroplaste, z. B. Phenoplaste, Aminoplaste, EP-Harze und UP-Harze vorgesehen. Dieser mit geeigneten Füll- und Versteifungsstoffen versehene Kunststoff besitzt Festigkeitswerte, die annähernd der Festigkeit von Aluminium entsprechen. Weiterhin zeichnen sich Duroplaste im Vergleich zu anderen Kunststoffen durch eine geringe Wärmedehnung und eine hohe Reißdehnung aus. Alternativ schließt die Erfindung ebenfalls die Verwendung von Thermoplasten, z. B. Polyamide und PPA ein.
- Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Druckstutzen des Gehäuses mit getrennt angeordneten Längsbohrungen bzw. Längskanälen versehen, die zur Druckmittelführung bzw. zur Be- und Entlüftung des Ausrücksystems vorgesehen sind. Am freien Ende des Druckstutzens ist einer Längsbohrung ein Druckanschluss und der weiteren Bohrung ein Ventil zur Be- und Entlüftung des Ausrücksystems zugeordnet. Stichbohrungen am Druckstutzen sind dabei wirksam abgedichtet, beispielsweise verschweißt, verklebt bzw. mittels eines separaten Bauteils verpreßt oder verschraubt.
- Als eine verbesserte Maßnahme den erfindungsgemäßen Kunststoffzylinder mit einer Schraubenverbindung sicher am Getriebegehäuse zu befestigen sind in die Aufnahmebohrungen von Befestigungsösen des Zylinders Stahlhülsen eingesetzt. Damit ist ein unkontrolliertes Fließen des Kunststoffs beim Festziehen der Schraube unterbunden. Vorzugsweise werden radial vorgespannte, geschlitzte Stahlhülsen verwendet, deren Länge kleiner ist als die Wandstärke der Befestigungshülsen, um so eine kontrollierte Verspannung des Kunststoffs durch die Befestigungsschrauben zu erzielen. Außerdem kann es vorteilhaft sein, die Stahlhülse schraubenkopfseitig mit einer Scheibe zu versehen, mit der eine großflächigere Verpressung des Kunststoffs im Bereich der Befestigungsösen erzielbar ist.
- Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels in der einzigen Figur, die den Aufbau eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels im Teilschnitt zeigt, näher erläutert.
- Aus der Figur ist das erfindungsgemäße hydraulische betätigbare Ausrücksystem
1 oberhalb der Rotationsachse3a im Ruhezustand und unterhalb der Rotationsachse3a in Arbeitsstellung zu entnehmen. Der Aufbau des auch als Zentralrücker zu bezeichnenden Ausrücksystems1 umfasst eine Kolben-Zylinder-Einheit, deren Nehmerzylindergehäuse2 konzentrisch um die Getriebeeingangswelle3 angeordnet und über eine – nicht gezeigte – Schraubenverbindung lösbar am Getriebegehäuse4 befestigt ist. Im Nehmerzylindergehäuse2 ist eine sowohl zu einer Zylinderwandung5 als auch zur Getriebeeingangswelle3 radial beabstandete, beispielsweise spanlos durch ein Tiefziehverfahren hergestellte Führungshülse6 eingesetzt. An der zum Getriebegehäuse4 gerichteten Seite ist an die Führungshülse6 ein Ringflansch7 angeformt, der mehrfach gestuft in der Einbaulage zwischen dem Zylinder2 und dem Getriebegehäuse4 angeordnet ist. Ein kreisringförmig gestalteter Ringraum, der sich zwischen der Führungshülse6 und der Zylinderwandung5 einstellt, dient als Druckraum8 . Dieser Druckraum8 ist axial vom Ringflansch7 und dem Kolben9 begrenzt. Dem Kolben9 ist druckraumseitig eine Nutringdichtung10 vorangestellt, deren Dichtlippen an der Führungshülse6 und der Zylinderwandung5 dichtend anliegen. Auf dem vom Druckraum8 abgewandten Ende ist ein Ausrücklager11 am Kolben9 befestigt, das im eingebauten Zustand des Ausrücksystems1 an Ausrückmitteln der Reibungskupplung abgestützt ist. Die Betätigung der in der Figur nicht dargestellten Reibungskupplung erfolgt mittels einer Axialverschiebung des Kolbens9 von der Ruhestellung in die Arbeitsstellung. Eine Kolbenverschiebung kann ausgelöst werden durch eine Druckmittelbeaufschlagung des Druckraums8 . Dazu ist der Zylinder2 einstückig mit einem radial ausgerichteten, nur angedeuteten Druckstutzen12 versehen, der an seinem freien Ende einen nicht dargestellten zum Anschluss einer Druckleitung aufweist, welche das Ausrücksystem1 mit einem Geberzylinder verbindet, der von einer in der Figur nicht dargestellten zugehörigen Pendelanordnung oder einem automatischen Kupplungsaktor zu betätigen ist. Der Druckstutzen12 kann dabei über eine einzige Längsbohrung14 , über die der Druckmittelaustausch und die Be- und Entlüftung erfolgt, oder zwei axial beabstandet angeordnete Längsbohrungen verfügen, von denen die eine zur Be- und Entlüftung des Druckraums8 und die andere ausschließlich zur Druckmittelführung dient. - Die Figur zeigt weiterhin am Beispiel eines aus Kunststoff gefertigten Nehmerzylinders
2 , der mit der Führungshülse6 die Gehäuseeinheit bildet, die Vorteile, die sich durch die Erfindung einstellen. Der durch ein Spritzgießverfahren aus Kunststoff hergestellte Zylinder2 erfordert keinerlei Nacharbeit der Dichtlippenlaufbahn im Bereich der Zylinderwandung5 und der Führungshülse6 , wodurch sich ein Kostenvorteil einstellt. Die Gestaltung des Zylinders2 , der einstückig mit dem Druckstutzen12 verbunden sein kann, vermeidet eine Trennstelle und ermöglicht gleichzeitig eine steifere Gestaltung. Vorteilhafte Anwendungen können auch geteilte Anordnungen vorsehen, insbesondere wenn derselbe Nehmerzylinder an unterschiedliche Anwendungen angepasst werden soll und sich die Geometrie der Druckmittelzuführung ändert. In diesem Fall ist nur eine Änderung des Stutzens nötig und das Nehmerzylindergehäuse kann im wesentlichen beibehalten werden. Dasselbe gilt für die Führungshülse6 , die bei gleichem Nehmerzylindergehäuse2 an unterschiedliche Getriebegehäusegeometrien angepasst werden kann, so dass für das Kunststoffgehäuse nur ein Spritzgusswerkzeug notwendig ist. Die relativ dünnwandig ausgebildete Führungshülse6 ist durch ein spanloses Tiefziehverfahren kostengünstig in großen Stückzahlen herstellbar. Im Vergleich zu einteiligen Nehmerzylindergehäusen aus Kunststoff besitzt die Stahl-Führungshülse neben einem verringerten radialen Bauraum eine verbesserte Führungsfunktion für den Kolben9 . Dadurch beeinflusst die im Betrieb auftretende Erwärmung aller Bauteile des Ausrücksystems1 nicht die Führung des Kolbens. Das Nehmerzylindergehäuse2 kann weiterhin mit einer Zylinderwandung5 versehen sein, an der die radial äußere Dichtlippe der Nutringdichtung10 geführt ist. Diese Zylinderwandung besitzt eine Anformschräge bzw. eine Konizität, deren größter Durchmesser ”D” ausrücklagerseitig angeordnet ist und der Durchmesser sich über die Länge ”l” kontinuierlich bis zum Durchmesser ”d” verjüngt. - Diese Konizität ermöglicht eine Verschleißkompensation der Kolbendichtung, da sich mit zunehmendem Verschleiß der Reibungskupplung-Mitnehmerscheibe die Neutrallage des Kolbens
9 in Richtung des Getriebegehäuses4 verschiebt. Die sich dabei einstellende Durchmesserreduktion ist weitestgehend angepasst an den verschleißbedingt nachlassenden Anpreßdruck der Dichtlippen von der Nutringdichtung10 . - Die Verbindung von Führungshülse
6 und Nehmerzylindergehäuse2 erfolgt mittels am Ringflansch7 radial außen vorgesehenen Laschen25 , die um einen umlaufenden oder segmentförmig ausgestalteten Bund27 des Nehmerzylindergehäuses2 axial übergreifend geführt sind und radial in Hinterschneidungen28 umgelegt werden. Hierzu sind die Laschen auf radialer Höhe des Bunds27 rechtwinklig axial in Richtung Druckraum8 abgekantet. Nach dem Zusammenfügen von Führungshülse6 und Nehmerzylindergehäuse werden die Laschen in die Hinterschneidungen umgeformt. Vorteilhaft ist dabei die einfache Montage ohne aufwendige Werkzeuge. Die Auslegung der Blechdicke der Führungshülse6 , der Anzahl der Laschen25 sowie der axialen Breite des Bunds27 kann in vorteilhafter Weise so vorgesehen sein, dass bei einer kostengünstigen Werkstoffpaarung die Verbindung so ausgelegt ist, dass sie den maximalen Druckbedingungen in der Druckkammer standhält und daher eine axiale Abstützung am Getriebegehäuse4 entfallen kann. Eine Anzahl zwischen zwei und 10, vorzugsweise drei und sechs Laschen scheint hierzu besonders vorteilhaft zu sein. Außerdem hat sich gezeigt, dass ein Umformen der Laschen25 von mehr als 90° gegenüber der rechtwinkligen Ausrichtung der Laschen zum Ringflansch7 besonders vorteilhaft sein kann. - Durch die Verwendung dieser Verbindung können sowohl die Befestigung des Ausrücksystems
1 am Getriebegehäuse4 als auch das Getriebegehäuse selbst im Bereich der Durchführung der Getriebeeingangswelle3 mit größerer Freiheit ausgelegt werden. So braucht beispielsweise die axiale Befestigung des Ausrücksystems1 am Getriebegehäuse4 praktisch keine Axialkräfte mehr aufnehmen, so dass eine einfache Verliersicherung in axiale Richtung ausreichend ist und einfacher und somit kostengünstigere Befestigungsmöglichkeiten wie Verstiftung, Verdübelung und/oder dergleichen angewandt werden können. Weiterhin kann in manchen Fällen vorteilhaft sein, die Anzahl der Befestigungspunkte zu verringern, so können beispielsweise bereits zwei Befestigungspunkte ausreichend sein. - Die Führungshülse
6 wird gegen das Nehmerzylindergehäuse mittels des Dichtrings15 abgedichtet, der hier im Bereich des Außenumfangs angeordnet ist. Radial innerhalb des Dichtrings kann in der Führungshülse6 eine nach außen erweiterte Ringnut16 vorgesehen sein, mit Hilfe derer das Ausrücksystem an einer Getriebeöffnung17 zentriert wird. Es versteht sich, dass in Abhängigkeit von der Anwendung die Ringnut auch radial außerhalb des Dichtrings15 vorgesehen sein kann. Auch kann die Ringnut18 nicht auf einer Kreisbahn verlaufend sondern beispielsweise im Bereich des Durchstichs19 radial gegenüber der Kreisbahn erweitert vorgesehen sein. Vorteilhafterweise kann die Ringnut18 auch in der Führungshülse6 vorgesehen sein und gegen eine plane Fläche am Nehmerzylindergehäuse2 abdichten. Besonders vorteilhaft kann hierbei sein, wenn die Ringnut16 zur Bildung der Zentrierung gleichzeitig die Ringnut zur Abdichtung des Gehäuses ist. Weiterhin kann es vorteilhaft sein, wenn der freie Spalt20 zwischen Führungshülse6 und dem Nehmerzylindergehäuse2 zum Austausch von Druckmedium zwischen der Druckzuleitung19 und der Druckkammer8 auf annähernd gleicher radialer Höhe liegt wie eine gegebenenfalls vorhandene Ringnut12 , so dass das freie Volumen der Ringnut12 zum Spalt20 beiträgt und dadurch der Spalt20 verringert und axialer Bauraum eingespart werden kann. Nicht dargestellte Befestigungsösen sind umfangsverteilt angeordnet und deren Bohrungen dienen zur Aufnahme von Befestigungsschrauben. Aus Gründen der Festigkeit sind in die Bohrungen geschlitzte, radial vorgespannte Stahlhülsen eingesetzt, die ein Verpressen des Kunststoffs im Bereich der Befestigungsösen beim Festziehen der Befestigungsschrauben begrenzt. Weiterhin kann die Stahlhülse schraubenkopfseitig mit einer Scheibe versehen sein, an der sich der Schraubenkopf abstützt. In einem nicht dargestellten Druckstutzen sind zwei axial beabstandete Längsbohrungen eingebracht, an die sich am freien Ende des Druckstutzens ein rechtwinkelig ausgerichteter Druckanschluss sowie ein Ventil anschließen. - Die Zentrierung der Führungshülse
6 gegenüber dem Nehmerzylindergehäuse erfolgt über die Außenfläche29 des Bundes27 auf dem die axial umgelegten Laschen25 oder weitere nicht der Befestigung dienende rechtwinklig gegenüber dem Ringflansch7 abgekantete Blechabschnitte30 dienen können.
Claims (6)
- Hydraulisch betätigbares Ausrücksystem (
1 ) für eine Kraftfahrzeug-Reibungskupplung, bestehend aus einem konzentrisch zu einer Getriebeeingangswelle (3 ) angeordneten Nehmerzylindergehäuse (2 ), das aus Kunststoff hergestellt ist und das an einem Getriebegehäuse (4 ) befestigbar ist, und einem Kolben (9 ), der auf einer zur Zylinderwandung (5 ) und zur Getriebeeingangswelle (3 ) radial beabstandeten Führungshülse (6 ) geführt ist, wobei die Führungshülse (6 ) endseitig einen Ringflansch (7 ) aufweist, der in einer Einbaulage zwischen dem Getriebegehäuse (4 ) und einer Stirnseite des Nehmerzylindergehäuses (2 ) angeordnet ist, wobei die Führungshülse (6 ) gemeinsam mit dem Kolben (9 ) und der Zylinderwandung (5 ) einen kreisringförmigen Druckraum (8 ) begrenzt, der von einem Druckmittel beaufschlagbar ist, und mittels an der Führungshülse (6 ) vorgesehener, radial an deren Ringflansch (7 ) angeordneter, über den Umfang verteilter Laschen (25 ) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (25 ) um mehr als 90° gegenüber ihrer im wesentlichen rechtwinkligen Ausrichtung zum Ringflansch (7 ) in Hinterschneidungen (28 ) des Nehmerzylindergehäuse (2 ) umgeformt sind, wobei freie Enden der Laschen (25 ) einen umlaufenden oder segmentförmig ausgestalteten Bund (27 ) des Nehmerzylindergehäuses (2 ) in radialer Richtung nach innen umgreifen. - Hydraulisch betätigbares Ausrücksystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Nehmerzylindergehäuse (
2 ) an zwei Punkten an dem Getriebegehäuse (4 ) befestigbar ist. - Hydraulisch betätigbares Ausrücksystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungshülse (
6 ) gegenüber dem Nehmerzylindergehäuse (2 ) zumindest in Höhe des in der Druckkammer (8 ) vorliegenden Maximaldrucks nach außen abgedichtet ist. - Hydraulisch betätigbares Ausrücksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungshülse (
6 ) gegenüber dem Nehmerzylindergehäuse (2 ) zentriert ist. - Hydraulisch betätigbares Ausrücksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausrücksystem Mittel zur Zentrierung gegenüber dem Getriebegehäuse (
4 ) aufweist. - Hydraulisch betätigbares Ausrücksystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel durch eine sich in der Führungshülse (
6 ) axial ausdehnende Ringnut (16 ) gebildet sind.
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