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Röntgenuntersuchungsgerät Die Erfindung bezieht sich auf ein Röntgenunterbuchungsgerät
mit einer längs einer Tragsäule verstellbaren, von einem Wagen (Schlitten) getragenen
Röntgenröhre und befaßt sich mit der Aufgabe, ein derartiges Gerät in der Weise
auszubilden, daß es wahlweise für normale Röntgenuntersuchungen, bei denen die Röntgenröhre
längs der Tragsäule ungehindert verschiebbar sein soll, und zur Herstellung von
Röntgenstereoaufnahmen, insbesondere bei stehenden Patienten, verwendbar ist.
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Bei einem bekannten Gerät ist diese Aufgabe mit Hilfe einer die Herstellung
von Röntgenstereoaufnahmen bei liegenden Patienten ermöglichenden Zusatzeinrichtung
gelöst, die an einer lotrechten Tragsäule zu befestigen ist und eine durch eine
Verstellfeder antreibbare, mit einem Tragarm für die Röntgenröhre zu kuppelnde Bewegungsvorrichtung
enthält. Der Röntgentragarm wird durch die Verstellfeder in zur Tragsäule senkrechter
Richtung gegen einen in der Zusatzeinrichtung vorgesehenen Anschlag bewegt. Bei
dieser Lösung ist der Untersucher gezwungen, jedesmal, wenn er von der normalen
Röntgenuntersuchung zu Stereoaufnahmen und umgekehrt von diesen zu normalen Untersuchungen
übergehen will, eine Umrüstung des Gerätes vorzunehmen, die mit einem erheblichen
Aufwand an Arbeit und Zeit verbunden ist. Für die röntgenologische Praxis ist diese
Lösung infolgedessen wenig brauchbar.
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Ein anderes bekanntes Gerät ist als Stereoaufnahmegerät für stehende
Patienten ausgebildet, wobei der Röntgenröhrenwagen elektromotorisch längs einer
an der Stativsäule feststehend angeordneten Zahnstange verstellbar ist. Bei diesem
Gerät ist nicht nur der bauliche Aufwand außerordentlich groß, sondern es fehlt
auch die Möglichkeit einer ungehinderten Verschiebbarkeit des Röhrenwagens, wenn
keine Stereoaufnahmen hergestellt, sondern normale Röntgenuntersuchungen durchgeführt
werden sollen.
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Die Erfindung bringt eine Lösung, die unter Verringerung des Aufwandes
die wahlweise Verwendbarkeit eines Röntgenuntersuchungsgerätes mit längs einer Stativsäule
verstellbarer Röntgenröhre sowohl für normale Röntgen untersuchungen mit ungehinderter
Verstellmöglichkeit der Röhre längs der Stativsäule als auch für Röntgenstereoaufnahmen
mit unter der Wirkung von Verstellfedern gegen einen einstellbaren Anschlag bewegbarer
Röntgenröhre ermöglicht. wobei num ittelhar. also ohne daß Hilfsvorrichtungen am
Gerät an- oder abmontiert zu werden brauchen. von der einen zur anderen Untersuchungsart
übergegangen werden kann. Gemäß der Erfindung ist dies dadurch erreicht. daß der
Anschlag als längs der Stativsäule verschiebbarer und mit ihr verklemmbarer Wagen
(Schlitten) ausgebildet ist. der, zweck-
mäßig der Form des Röhrenwagens angepaßt,
mit dem Röhrenwagen mittels der Verstellfedern dauernd gekuppelt ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Lösung kann demzufolge der Anschlag als
Teil des Röhrenwagens aufgefaßt werden, wobei die beiden Wagen bei normalen Röntgenuntersuchungen
durch die Verstellfedern zu einem einzigen Wagen verbunden und bei der Röhrenverstellung
längs der Tragsäule gemeinsam bewegbar sind, so daß durch den Anschlag die Röhrenbewegung
in keiner Weise behindert und auch nicht erschwert wird, da in den für den Röhrenwagen
vorgesehenen Gewichtsausgleich auch der Anschlag einbezogen ist.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind im folgenden an Hand des
in der Zeichnung in Fig. 1 in Ansicht, in Fig. 2 im Schnitt, schematisch veranschanlichten
Ausführungsbeispiel 5 näher erläutert.
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An dem Säulenstativ 1, das, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, als Hohlsäule
ausgebildet ist und quadratischen Querschnitt besitzt. ist ein Wagen 2, in weichem
mittels eines Horizontalarmes 3 eine Röntgenröhre 4 in einem muffenförmigen Teil
5 drehbeweglich gelagert ist, unter Verwendung einer in der Zeichnung nicht veranschaulichten
Gewichtsausgleichsvorrichtung z. B. eines im Innenraum des Stativs angeordneten
Gegengewichtes oder einer Ausgleichsfeder, vertikal verschiebbar angeordnet. Mit
dem Röhrenwagen 2 ist mittels Federn 6, 7 ein ringförmiger Anschlag 8 gekuppelt.
der im nicht ausgefahrenen Zustand unmittelbar. wie in Fig. 1 gestrichelt angedeutet
ist, am Röhrenwagen anliegt.
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Zum Herstellen von Stereoaufnahmen wird der Röhrenwagen nach dem
Einstellen der Röhre in bezug auf das aufzunehmende Objekt mittels einer Arretiervorrichtung
an dem Säulenstativ 1 verblockt. Der Anschlag 8 wird gegen die Kraft der Federn
6, 7 in
eine gewünschte, in der Regel dem Augenabstand entsprechende
Entfernung vom Röhrenwagen 2 längs der Stativsäule verschoben, wobei das Maß der
Verschiebung mit Hilfe eines Meßstabes 9 einstellbar ist. Mit dem Anschlag 8 ist
eine elektromagnetische Arretiervorrichtung 10 (in Fig. 1 versetzt dargestellt)
verbunden, deren als Anker dienendes Rastglied 11 jeweils in eine der an dem Meßstab
angeordneten Aussparungen 12 einrasten kann. Der Anschlag 8 ist mittels einer Arretiervorrichtung,
z. B. einer Klemmschraube 13, mit der Stativsäule verklemmbar.
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Nach der ersten Aufnahme in der oben beschriebenen Ausgangsstellung
wird die Arretiervorrichtung für den Röhrenwagen 2 und gleichzeitig die elektromagnetische
Arretiervorrichtung 10, 11 gelöst, wodurch der Röhrenwagen 2 unter der Wirkung der
Federn 6, 7 in die durch den Anschlag 8 festgelegte Aufnahmestellung für die zweite
Aufnahme bewegt wird. Der mit dem Röhrenwagen 2 verbundene Meßstab 9 kann dabei
durch eine Offnung in dem ringförmigen Anschlag 8 hindurchgeführt werden.
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Die Vorrichtung zum Verblocken des Röhrenwagens 2 mit der Stativsäule
1 kann als elektromagnetische Feststellvorrichtung ausgebildet sein, die gegebenenfalls
zusammen mit der im Anschlag 8 vorgesehenen Verriegelungsvorrichtung 10, 11 durch
eine gemeinsame Schaltvorrichtung betätigt werden kann.
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Bei Verwendung von handbedienbaren mechanischen Feststellvorrichtungen
kann das Rastglied 11 mit einem Handbedienungsknopf 15 (Fig. 2) versehen sein. Zum
Feststellen des Anschlages 8 an der Stativsäule 1 kann statt der mechanischen Klemmvorrichtung
13 ebenfalls eine an sich bekannte elektromagnetische Feststellvorrichtung vorgesehen
sein. Es können weiterhin Vorrichtungen zur Automatisierung der Röntgenaufnahmen,
beispielsweise Schaltvorrich-
tungen, die durch den Röhrenwagen bei seinem Auftreffen
auf dem Anschlag betätigt werden, vorgesehen sein.
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PATENTANSPRCtCHE 1. Röntgenuntersuchungsgerät mit einer längs einer
Tragsäule verstellbaren, von einem Wagen (Schlitten) getragenen Röntgenröhre, die
zwecks Herstellung von Röntgenstereoaufnahmen mittels Federkraft gegen einen hinsichtlich
seines Abstandes von der Röntgenröhre einstellbaren Anschlag bewegbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anschlag 8) als längs der Tragsäule (1) verschiebbarer und
mit ihr verklemmbarer Wagen (Schlitten) ausgebildet ist, der, zweckmäßig der Form
des Röhrenwagens (2) angepaßt, mit dem Röhrenwagen mittels der Verstellfedern (6,
7) dauernd gekuppelt ist.