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DE10214493A1 - Notfall-Schwimmhilfe - Google Patents

Notfall-Schwimmhilfe

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DE10214493A1
DE10214493A1 DE2002114493 DE10214493A DE10214493A1 DE 10214493 A1 DE10214493 A1 DE 10214493A1 DE 2002114493 DE2002114493 DE 2002114493 DE 10214493 A DE10214493 A DE 10214493A DE 10214493 A1 DE10214493 A1 DE 10214493A1
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DE
Germany
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buoyancy
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buoyancy aid
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buoyancy means
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DE2002114493
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English (en)
Inventor
Ignaz Specken
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Individual
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Publication date
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Publication of DE10214493A1 publication Critical patent/DE10214493A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63CLAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
    • B63C9/00Life-saving in water
    • B63C9/08Life-buoys, e.g. rings; Life-belts, jackets, suits, or the like
    • B63C9/13Life-buoys, e.g. rings; Life-belts, jackets, suits, or the like attachable to body member, e.g. arm, neck, head or waist
    • B63C9/15Life-buoys, e.g. rings; Life-belts, jackets, suits, or the like attachable to body member, e.g. arm, neck, head or waist having gas-filled compartments
    • B63C9/155Life-buoys, e.g. rings; Life-belts, jackets, suits, or the like attachable to body member, e.g. arm, neck, head or waist having gas-filled compartments inflatable
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B31/00Swimming aids

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schwimmhilfe mit einem aufblasbaren Auftriebmittel (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) zum Bereitstellen von Auftrieb und einer Befüllungseinrichtung (24, 34) zum Befüllen des Auftriebmittels (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) mit Gas. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Auftriebmittel (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) im nicht mit Luft befüllten passivem Zustand mit geringst möglichem Volumen bei minimaler Auflagefläche am Körper tragbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schwimmhilfe mit einem aufblasbaren Auftriebmittel zum Bereitstellen von Auftrieb und einer Befüllungseinrichtung zum Befüllen des Auftriebmittels mit Gas.
  • Schwimmhilfen dieser Art, die in erster Linie dazu bestimmt sind, im Notfall aktiviert zu werden, sind in unterschiedlichster Ausführungsform bekannt. Ein Beispiel einer bekannten Notfall-Schwimmhilfe bildet die sogenannte Schwimmweste, mit der beispielsweise Verkehrsflugzeuge standardmäßig ausgerüstet sind. Diese Schwimmweste bedeckt bereits im passiven Zustand den gesamten Brustbereich eines Nutzers und liegt damit mit maximaler Fläche auf der Brust des Nutzers auf und wird durch Befestigungsmittel dort gehalten, die sich auf den Rücken des Nutzers erstrecken. Als Befüllungseinrichtung für diese Schwimmwesten dient üblicherweise eine Druckgaspatrone. Falls diese nicht funktionieren sollte, ist zum Befüllen des Auftriebmittels der Schwimmweste ein zum Mund eines Nutzers führbarer Schlauch vorgesehen, über welchen das Auftriebmittel der Schwimmweste, das brustseitige getragene Schwimmkissen aufgeblasen werden kann.
  • Nachteilig an dieser bekannten Schwimmhilfe in Gestalt einer Schwimmweste ist in erster Linie, dass die Schwimmweste den Oberkörper eines Nutzers, vor allem dessen Brust, großflächig umschließt, so dass diese Schwimmhilfe im passiven Zustand weniger geeignet ist als Notfall-Schwimmhilfe beim zum Vergnügen bzw. als Sport betriebenen Schwimmen, weil sie den Nutzer in seiner Bewegungsfreiheit stark einengt.
  • Es hat sich jedoch in der Praxis erwiesen, dass zumindest bei einem bestimmten Personenkreis, der das Schwimmen als Sport oder zum Vergnügen betreibt, eine Notfall-Schwimmhilfe nützlich oder gar lebensrettend sein kann. Ein entsprechender Notfall kann sich einstellen, wenn ein Schwimmer während des Schwimmens einem gesundheitlichen Problem unterliegt, wie beispielsweise einem Schwächeanfall aufgrund eines Kreislaufversagens, oder wenn der Schwimmer seine Ausdauer und Kraft überschätzt und zu weit auf einen offenen See oder auf das offene Meer hinausschwimmt und plötzlich feststellt, dass seine Kräfte nicht mehr ausreichen, um zum Ufer zurückzuschwimmen. Es besteht also ein Bedarf an einer Schwimmhilfe für diese speziellen Notfälle.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine Schwimmhilfe der eingangs genannten Art zu schaffen, die im passiven Zustand das Schwimmvergnügen eines Schwimmers nicht beeinträchtigt, im Notfall jedoch ausreichend Auftrieb bereitstellt, um eine Notfallsituation beim Schwimmen auffangen zu können.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Demnach schafft die vorliegende Erfindung mit anderen Worten eine Schwimmhilfe, deren Auftriebmittel im passiven Zustand einem Nutzer der Schwimmhilfe nicht beeinträchtigt, weil das Auftriebmittel im passiven Zustand geringstmögliches Volumen bei minimaler Auflagefläche aufweist.
  • Ein repräsentatives Beispiel für ein derartiges, am Körper eines Nutzers nicht auftragendes Auftriebmittel stellt beispielsweise ein Schwimmring dar, der im aktiven Zustand bestimmungsgemäß um den Bauch, die Brust oder die Hüfte eines Nutzers anliegt und entsprechend voluminös Auftrieb bereitstellt, während der Schwimmring im passiven Zustand relativ lose als Ring mit minimaler Auflagefläche am Bauch, der Brust oder der Hüfte getragen wird. Damit beeinträchtigt dieses Auftriebmittel im passiven Zustand die Bewegungsfreiheit des Schwimmers nicht ungebührlich und findet damit ausreichend Akzeptanz als Notfall-Schwimmhilfe im Gegensatz zu einem großvolumigen Auftriebmittel mit großer Auflagefläche, wie etwa eine Schwimmweste.
  • Alternativ zu einem Schwimmring kann das Auftriebmittel auch als Schwimmkissen gebildet sein, das im passiven Zustand über Halterungsmittel, beispielsweise Gurte an einem Körperteil, vor allem an einem Arm oder einem Bein als Binde befestigt oder auf der Brust und/oder dem Rücken als Teil eines Hemds getragen werden kann. Auch dieses Auftragmittel besitzt im passiven Zustand geringostmögliche Auflagefläche und stört damit einen Schwimmer beim Schwimmen nicht.
  • Allgemein kann das Auftriebmittel auch in einer Schwimmkleidung integriert sein.
  • Die Befüllungseinrichtung für das Auftriebmittel der erfindungsgemäßen Notfall-Schwimmhilfe umfasst bevorzugt einen zum Mund eines Nutzers führbaren Schlauch, der im passiven Zustand des Auftriebmittels in diesem enthalten ist und damit die Bewegungsfreiheit des Schwimmers ebenso wenig stört wie das eigentliche Auftriebsmittel. Insbesondere ist dieser Schlauch mit seinem freien Aufblasende bei passivem Auftriebmittel weitgehend in dieses integriert und durch eine vorstehende kurze Reißleine in Betätigungsstellung bringbar. Bevorzugt ist die Reißleine einstückig mit dem Schlauch gebildet.
  • Alternativ zu einer per Mund betätigbaren Befüllungsreinrichtung kann diese auch eine beispielsweise per Reißleine aktivierbare Luftpumpe umfassen. Als weitere Alternative kann die Befüllungseinrichtung eine beispielsweise per Reißleine aktivierbare Miniaturdruckgasflasche umfassen, die eine Funktion vergleichbar zu der bekannten Schwimmweste hat.
  • Bei sämtlichen mit Reißleine versehenen Befüllungseinrichtungen umfasst das freie Ende der Reißleine bevorzugt eine Öse zum Eingriff durch einen Finger des Nutzers. Diese Öse ist derart geformt und so groß, dass sie auch in Notfallsituationen durch den Nutzer leicht ertastet und erfasst werden kann, um die Befüllungseinrichtung zu aktivieren.
  • Die erfindungsgemäße minimale Auflagefläche des sich im passiven Zustand befindlichen Auftriebmittels kann in unterschiedlicher Weise erzielt werden. Möglich ist demnach ein Auftriebmittel aus einem Elastomermaterial, das in Art eines Luftballons beim Befüllen aufgeweitet wird, um das benötigte große Volumen für den Auftrieb bereitzustellen. Bevorzugt ist erfindungsgemäß jedoch, dass das passive Auftriebsmittel in Gestalt eines Flachmaterials vorliegt, das zugunsten eines geringstmöglichen Volumens bei minimaler Auflagefläche im passiven Zustand gefaltet vorliegt. Dieses Flachmaterial ist bevorzugt aus der Gruppe ausgewählt, die Gummi, Kunststoff, vor allem ein Elastomer und luftdichten Stoff umfasst. Der Kunststoff kann beispielsweise als Folie gebildet sein.
  • Das gefaltete Flachmaterial wird bevorzugt durch eine Formhaltestruktur zusammengehalten, die bei Aufblasen des Auftriebmittels dieses vollständig freigibt. Ein Beispiel einer derartigen Formhaltestruktur ist ein Netz aus Fäden mit geringer Reißfestigkeit, die bei Aufblasen des Auftriebsmittels ohne weiteres zerreißen und dessen Endform im aktiven Zustand nicht beinträchtigen.
  • Im Fall einer Formhaltestruktur für das Auftriebmittel ist bevorzugt die Reißleine der Befüllungseinrichtung mit der Formhaltestruktur derart integriert, dass der Zusammenhalt der Formhaltestruktur bei Betätigung der Reißleine zerstört wird. Dadurch wird die Zerstörung der Formhaltestruktur nicht durch den Aufreißvorgang des Auftriebmittels, sondern durch die Betätigung der Reißleine bewirkt, was je nach Material des Auftriebmittels und Gestalt der Formhaltestruktur von Vorteil sein kann.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann das Auftriebmittel der Schwimmhilfe im passiven Zustand in einem Träger aufgenommen sein, der mit minimaler Auflagefläche am Körper eines Nutzers festlegbar ist. In dem Fall, dass der Träger an einem zur Schwimmunterstützung ungeeigneten Körperteil, wie z. B. an einem Oberarm oder Oberschenkel getragen wird, ist Vorteilhafterweise vorgesehen, dass der Träger das Auftriebmittel lösbar enthält, und dass das Auftriebmittel zur Überführung in seinen aktiven Zustand vom Träger lösbar ist. Um ein Abdriften des aktivierten Auftriebmittels bei Freisetzung aus seinem Träger zu verhindern, ist vorgesehen, das Auftriebmittel an seinen Träger über ein Fangelement, z. B. eine Fangleine fest anzubinden. Zur Freisetzung des Auftriebmittels aus seinem Träger kann die Reißleine der Befüllungseinrichtung genutzt wird.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert; in dieser zeigen:
  • Fig. 1 drei Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Schwimmhilfe am Körper eines Nutzers in passivem Zustand,
  • Fig. 2 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schwimmhilfe am Körper eines Nutzers in passivem Zustand,
  • Fig. 3 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schwimmhilfe am Körper eines Nutzers in passivem Zustand,
  • Fig. 4 noch eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schwimmhilfe am Körper eines Nutzers in passivem Zustand,
  • Fig. 5 die am Oberschenkel getragene Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schwimmhilfe von Fig. 1 im aktiven bzw. aufgeblasenem Zustand,
  • Fig. 6 die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schwimmhilfe gemäß Fig. 2 im aktiven bzw. aufgeblasenen Zustand,
  • Fig. 7, 8 und 9 Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Schwimmhilfe in Gestalt eines auf der Brust getragenen Schwimmkissens, in Abwandlung der Ausführungsform von Fig. 3.
  • In Fig. 1 trägt ein Nutzer drei Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Schwimmhilfe in passivem Zustand an drei Körperteilen. Jede dieser Schwimmhilfen weist ein Auftriebmittel in Kissenform auf, das mittels eines Gurts am entsprechenden Körperteil befestigt ist. Im einzelnen handelt es sich um eine am Oberarm getragene Schwimmhilfe 10, eine um den Bauch getragene Schwimmhilfe 11 und eine um einen Oberschenkel getragene Schwimmhilfe 12. Jede der Schwimmhilfen 10, 11 und 12 umfasst ein aufblasbares Auftriebmittel 13, 14 bzw. 15, das aufgeblasen bzw. im aktiven Zustand Kissenform einnimmt und im passiven Zustand aus zusammengefaltetem oder ausdehnbarem Flachmaterial besteht.
  • Diese Auftriebmittel 13, 14, 15 sind jeweils in einer Umhüllung enthalten, die mittels eines Gurts 16, 17, 18 am jeweiligen Körperteil des Nutzers befestigt ist. Die Umhüllung umfasst z. B. eine nicht gezeigte Formhaltstruktur für das passive Auftriebmittel, die beispielsweise aus einem Netz besteht, das aus leicht reißenden Fäden gebildet ist. Dieses Netz zerreißt deshalb z. B. beim Aufblasen des Auftriebmittels, bzw. dann, wenn dieses in seinen aktiven Zustand überführt wird. Die Umhüllung umfasst zumindest im Falle der an Gliedmaßen getragenen passiven Auftriebmittel 13 und 15 alternativ zum Formhaltemittel bzw. zusätzlich zu diesem bevorzugt einen Träger, z. B. den Träger 15a (Fig. 5), der mit dem jeweiligen Gurt 16 fest verbunden ist und das Auftriebmittel 13 ggf. in seiner Formhaltestruktur lösbar und aufnimmt, wie nachfolgend anhand von Fig. 5 näher erläutert, um das aktivierte bzw. aufgeblasene Auftriebmittel von der Körperstelle zu trennen, die zum Tragen des passiven Auftriebmittels geeignet ist, für eine Schwimmhilfe im aktiven Zustand jedoch nicht in Betracht kommt.
  • Nicht im einzelnen dargestellt ist die Befüllungsvorrichtung zum Befüllen des Auftriebsmittels 13, 14 bzw. 15. Dargestellt ist in Fig. 1 jeweils eine Öse 19, 20, 21, die am freien Ende einer nicht dargestellten Reißleine vorgesehen ist, mit welcher die Befüllungseinrichtung aktivierbar ist, beispielsweise eine Befüllungsreinrichtung in Gestalt eines zum Mund des Nutzers führbaren Schlauchs. In alternativer Ausgestaltung kann die Befüllungsvorrichtung z. B. auch eine Gaspatrone umfassen.
  • Fig. 2 zeigt eine im passiven Zustand um den Bauch eines Nutzers in Gestalt eines Hüftgürtels mit minimaler Auflagefläche getragene Schwimmhilfe 22, deren Auftriebmittel 23 im Gürtel gefaltet oder anderweitig kompakt aufgenommen ist und im aktiven bzw. aufgeblasenen Zustand in Fig. 6 einen Schwimmring bildet, der unter den Achseln des Nutzers zu liegen kommt, um diesem Auftrieb zu verleihen. Die Schwimmhilfe 22 umfasst einen gürtelförmigen Träger 23a, in welchem das Auftriebmittel 23 im passiven Zustand lösbar enthalten ist. Der Träger 23a bildet z. B. eine schlauchartige Tasche, aus welcher das Auftriebmittel frei kommen kann, wenn es aktiviert wird. Die Entnahme bzw. das Lösen des Auftriebmittels 23 vom Träger 23a geschieht z. B. durch eine Reißleine, wie nachfolgend ausgeführt. Die Befüllungseinrichtung für dieses Auftriebmittel 23 umfasst einen zum Mund eines Nutzers führbaren Schlauch 24, der im passiven Zustand des Auftriebmittels 23 in dieses bzw. in seinen Träger 23a integriert ist. In diese Schwimmhilfe 22 ist außerdem eine Reißleine integriert, die eine Öse 25 aufweist, die vom passiven Auftriebsmittel 23 vorsteht und eine Form und Größe besitzt, dass sie mittels eines Fingers des Nutzers problemlos ergriffen werden kann. Die Reißleine ist im Träger 23a derart geführt, dass Ihre Betätigung das Auftriebmittel vom Träger 23a trennt. Diese Reißleine kann auch genutzt werden, um eine alternative Befüllungsvorrichtung mit einer Druckgaspatrone zum Aufblasen des Auftriebmittels zu aktivieren.
  • Fig. 3 zeigt eine Abwandlung der Schwimmhilfe 11 von Fig. 1, und diese Schwimmhilfe ist mit der Bezugsziffer 11' bezeichnet. Die Schwimmhilfe 11' besteht wiederum aus einem zusammengefalteten Auftriebmittel 14', dessen Befüllungseinrichtung mit einer Öse 21' versehen ist, wobei das Auftriebmittel 14' wiederum mit einem Gurt 17' um den Bauch eines Nutzers gehalten ist. Zusätzlich zu diesem Bauchgurt 17' ist am Auftriebmittel 14' ein um den Nacken verlaufender Gurt 26' vorgesehen, der dazu bestimmt ist, das aufgeblasene bzw. aktive Auftriebmittel 14' in seiner Position am Körper des Nutzers zu stabilisieren. Auch dieses Auftriebmittel 14' kann in einer Formhaltestruktur und/oder einem Träger enthalten sein.
  • Fig. 4 zeigt eine Schwimmhilfe 27 in passivem Zustand, die im aktiven bzw. aufgeblasenen Zustand ein Schwimmkissen auf dem Rücken eines Nutzers festlegt, welches Kissen im in Fig. 4 gezeigten passiven Zustand zusammengefaltet mit minimaler Auflagefläche am Rücken des Nutzers aufliegt. Das Auftriebmittel in Gestalt eines Kissens ist mit der Bezugsziffer 28 bezeichnet und besitzt wiederum ein Befüllungseinrichtung wie bei den Fig. 1 bis 3 mit einer eingreifbaren Öse 29. Festgelegt ist das Auftriebmittel 28 am Rücken zwischen den Schulterblättern des Nutzers durch Gurte 30 und 31, die über Brust und Rücken des Nutzers verlaufen und am Auftriebmittel 28 verankert sind. Auch dieses Auftriebmittel 28 kann in einer Formhaltestruktur und/oder einem Träger enthalten sein.
  • In Fig. 5 ist das Auftriebmittel 15 der Schwimmhilfe 12 von Fig. 1 aus ihrem Träger 15a befreit und auf der Wasseroberfläche aufgeschwommen in einem Zustand dargestellt, in welchen sie vom Nutzer über einen Luftschlauch 34 fertig aufgepumpt wird, um ihre Funktion erfüllen zu können. Da das aktive Auftriebmittel 15 in diesem Fall nicht an dem Körperteil, nämlich dem Oberschenkel genutzt wird, an welchem es im passiven Zustand vom Nutzer getragen wird, ist eine Fangleine 15b vorgesehen, die das Auftriebmittel 15 fest mit ihrem Träger 15a verbindet. Hierdurch wird ein unbeabsichtigtes Abdriften des aktiven Auftriebmittels von seinem Nutzer verhindert.
  • Fig. 7, 8 und 9 zeigen Ausführungsformen einer Schwimmhilfe mit einem Auftriebmittel in Gestalt eines auf der Brust getragenen Schwimmkissens im aufgeblasenen bzw. aktiven Zustand. Auch dieses Auftriebmittel kann in einer Formhaltestruktur und/oder einem Träger enthalten sein.
  • In Fig. 7 bis 9 ist das aktive bzw. aufgeblasene Brustschwimmkissen, welches das Auftriebsmittel der jeweiligen Schwimmhilfe bildet allgemein mit der Bezugsziffer 35 bezeichnet. In Fig. 7 bildet das Schwimmkissen 35 Teil einer Schwimmhilfe 36, die mit einem doppel-T-förmigen Gurt am Oberkörper des Nutzers festgelegt ist, der mit der Bezugsziffer 37 bezeichnet ist. In Fig. 8 bildet das Brustschwimmkissen 35 Teil einer Schwimmhilfe 40. Dieses Kissen 35 ist mittels eines Bauchgurts 38 und eines Halsgurts 39 am Oberkörper des Nutzers festgelegt. In Fig. 9 bildet das Brustschwimmkissen 35 Teil einer Schwimmhilfe 41, die in Art eines auf der Brust getragenen Rucksacks mittels zweier Schultergurte 42 und 43 am Oberkörper des Nutzers befestigt ist.

Claims (19)

1. Schwimmhilfe mit einem aufblasbaren Auftriebmittel (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) zum Bereitstellen von Auftrieb und einer Befüllungseinrichtung (24, 34) zum Befüllen des Auftriebmittels (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) mit Gas, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftriebmittel (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) im nicht mit Gas befüllten passivem Zustand mit geringst möglichem Volumen bei minimaler Auflagefläche am Körper tragbar ist.
2. Schwimmhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllungseinrichtung (24, 34) einen zum Mund eines Nutzers führbaren Schlauch umfasst, der im passiven Zustand des Auftriebmittels (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) in diesem enthalten ist.
3. Schwimmhilfe nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine mit dem Schlauch (24, 34) verbundene, aus dem Auftriebmittel (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) vorstehende kurze Reißleine.
4. Schwimmhilfe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Reißleine einstückig mit dem Schlauch (24, 34) gebildet ist.
5. Schwimmhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllungseinrichtung (24, 34) eine per Reißleine aktivierbare Luftpumpe umfasst.
6. Schwimmhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllungseinrichtung (24, 34) eine per Reißleine aktivierbare Miniaturdruckgasflasche umfasst.
7. Schwimmhilfe nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende der Reißleine eine Öse (19, 20, 21, 25, 29) zum Eingriff durch einen Finger des Nutzers vorgesehen ist.
8. Schwimmhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das passive Auftriebmittel (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) zugunsten seines geringst möglichen Volumens bei minimaler Auflagefläche am Körper eines Nutzers die Oberfläche des aktiven Auftriebmittels (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) bildenden Flachmaterials gefaltet bzw. ausdehnbar enthält.
9. Schwimmhilfe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Flachmaterial aus der Gruppe ausgewählt ist, die Gummi, Kunststoff, vor allem ein Elastomer und luftdichten Stoff umfasst.
10. Schwimmhilfe nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das gefaltete bzw. ausdehnbare Flachmaterial durch eine Formhaltestruktur zusammen gehalten ist, die bei Aufblasen des Auftriebmittels (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) dieses vollständig frei gibt.
11. Schwimmhilfe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Formhaltestruktur ein Netz aus Fäden mit geringer Reißfestigkeit umfasst.
12. Schwimmhilfe nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Formhaltestruktur mit der Reißleine der Befüllungsvorrichtung (24, 34) derart verbunden ist, dass der Zusammenhalt der Formhaltestruktur bei Betätigung der Reißleine zerstört wird.
13. Schwimmhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftriebmittel (15, 23) im passiven Zustand in einem Träger (15a, 23a) enthalten ist, der mit minimaler Auflagefläche am Körper eines Nutzers festlegbar ist.
14. Schwimmhilfe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (15a, 23a) das Auftriebmittel (15, 23a) lösbar enthält, und dass das Auftriebmittel (15, 23a) zur Überführung in seinen aktiven Zustand vom Träger (15a, 23a) lösbar ist.
15. Schwimmhilfe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftriebmittel (15) mit seinem Träger (15a) über ein Fangelement, z. B. eine Fangleine (15b) fest verbunden ist.
16. Schwimmhilfe nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass Träger (15a, 23a) mit der Reißleine der Befüllungseinrichtung derart verbunden ist, dass das Auftriebmittel (15, 23) bei Betätigung der Reißleine aus seinem Träger freikommt.
17. Schwimmhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftriebmittel (23) ein Schwimmring ist, der im passiven Zustand als Ring um den Bauch, die Brust bzw. die Hüfte getragen wird.
18. Schwimmhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftriebmittel ein Schwimmkissen (13, 14, 15, 28, 33, 35) ist, das im passiven Zustand über Halterungsmittel (16, 17, 18, 30, 31, 37, 38, 39, 42, 43), z. B. Gurte an einem Körperteil, vor allem an einem Arm oder einem Bein als Binde befestigt oder auf der Brust und/oder auf dem Rücken als Teil eines Hemds getragen werden kann.
19. Schwimmhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftriebmittel (13, 14, 15, 23, 28, 33, 35) in Schwimmkleidung integriert ist.
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