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DE10213824A1 - Dachhautunterlage - Google Patents

Dachhautunterlage

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Publication number
DE10213824A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
adhesive
membrane
layer
underlay
capillary forces
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10213824A
Other languages
English (en)
Inventor
Sven Harder
Niels Peter Kloch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Icopal AS
Original Assignee
Icopal AS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Icopal AS filed Critical Icopal AS
Publication of DE10213824A1 publication Critical patent/DE10213824A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B7/00Layered products characterised by the relation between layers; Layered products characterised by the relative orientation of features between layers, or by the relative values of a measurable parameter between layers, i.e. products comprising layers having different physical, chemical or physicochemical properties; Layered products characterised by the interconnection of layers
    • B32B7/04Interconnection of layers
    • B32B7/12Interconnection of layers using interposed adhesives or interposed materials with bonding properties
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
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    • E04D12/00Non-structural supports for roofing materials, e.g. battens, boards
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Dachhautunterlage, welche Unterlage eine bahnförmige, wasserundurchlässige Membran (3) mit einer Oberseite und einer Unterseite, eine bahnförmige, offene, Kappilarkräfte zerstörende Schicht (4), die eine Dachhaut (8) ohne nennenswerte Einwirkung auf die Kapillarkräfte zerstörenden Eigenschaften der Schicht (4) tragen kann, und ein Klebemittel (5), das auf der Oberseite der Membran (3) aufgetragen ist, um die Kapillarkräfte zerstörende Schicht (4) an der Oberseite der Membran (3) festzuhalten, welches Klebemittel (5) das Entfernen eines Teils der Kapillarkräfte zerstörenden Schicht (4) ohne Beschädigung der Membran (3) ermöglicht, aufweist. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (5) so beschaffen ist, dass die Membran (3) nach dem Entfernen des genannten Teils der Kapillarkräfte zerstörenden Schicht (4) eine klebende Oberfläche aufweist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dachhautunterlage, beispielsweise eine Dachhaut in Form von Platten aus Zink, Blei, Kupfer oder Eisen. Die Unterlage besteht genauer gesagt aus einem bahnförmigen Werkstoff, der direkt auf der tragenden Dachkonstruktion ausgelegt werden kann. Die Unterlage weist eine offene und zusammenhängende, Kapillarkräfte zerstörende Schicht auf, die die Dachhaut trägt und die nachfolgend zur Vereinfachung als "Trägerschicht" bezeichnet wird. Die Unterlage weist eine wasserundurchlässige Membran auf, die mit der Trägerschicht verbunden ist.
Die Trägerschicht muss, wie gesagt, offen sein, was so zu verstehen ist, dass unter die Dachhaut eindringendes Regenwasser und Kondenswasser relativ ungehindert im Inneren der Trägerschicht und vorzugsweise in willkürlicher Richtung abfließen können. Wesentlich ist, dass die Trägerschicht eine Flächenlast tragen kann, ohne dass dabei die offene Struktur der Trägerschicht in nennenswertem Umfang beeinträchtigt wird. Mit anderen Worten sind die Eigenschaften der Trägerschicht bezüglich Festigkeit und Deformierbarkeit an das Gewicht der darüber liegenden Dachhaut, einem Beitrag für Windlast und Schneelast sowie eventuell auch dem Gewicht einer auf der Dachhaut gehenden Person anzupassen, so dass der Abstand zwischen der Dachhaut und der wasserundurchlässigen Membran relativ unverändert bleibt.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur Schaffung einer wasserdichten Verbindung von Bahnen der Unterlage.
Die US 61 31 353 beschreibt eine Dachhautunterlage, wobei die Unterlage eine offene und Kapillarkräfte zerstörende Trägerschicht aus verbundenen Kunststofffilamenten sowie eine darunter liegende wasserundurchlässige Membran umfasst. Die Trägerschicht hält die Dachhaut in einem Abstand über die Membran dar. Wenn jedoch die Kante einer Bahn an die Kante einer benachbarten Bahn gelegt wird, ist die Schaffung von dichten Verbindungen zwischen benachbarten Bahnen der Unterlage sowohl in Längs- als auch in Querrichtung schwierig.
Mit der vorliegenden Erfindung wird genauer gesagt eine bahnförmige und laminierte Unterlage wie in Anspruch 1 beschrieben geschaffen, die ein Klebemittel von solcher Beschaffenheit enthält, dass die wasserundurchlässige Membran nach dem Entfernen eines Teils der Kapillarkräfte zerstörenden Schicht eine klebende Oberfläche umfasst, wobei die Beschaffenheit des Klebemittels ein Entfernen der Trägerschicht ohne Beschädigung der Membran ermöglicht.
Dadurch wird ein einfaches Zusammenfügen von angrenzenden Bahnen der Unterlage entlang deren Kanten ermöglicht, so dass eine weitestgehend ununterbrochene und gleichmäßig wasserdichte Unterlage unter der gesamten Dachhaut gebildet wird. Wenn zwei Bahnen zusammengefügt werden sollen, wird ein Teil der Trägerschicht von der Membran weggezogen und entlang eines streifenförmigen Kantenbereichs abgeschnitten, so dass das Klebemittel freigelegt wird. Danach wird der Kantenbereich und die Unterseite der Kante einer benachbarten Bahn mittels des freigelegten Klebemittels zusammengefügt. Die Verbindung erfolgt durch Andrücken der Unterseite der wasserundurchlässigen Membran der benachbarten Bahn auf das freigelegte Klebemittel.
Als Trägerschicht kann eine Bahn aus willkürlich ausgerichteten, zusammenhängenden Kunststofffilamenten wie im US-Patent Nr. 61 31 353 beschrieben verwendet werden. Alternativ können die Kunststofffilamente in einer gewünschten Richtung ausgerichtet sein, beispielsweise rechtwinklig zur wasserundurchlässigen Membran.
Das Klebemittel ist vorzugsweise mindestens einen Monat lang und vorzugsweise ungefähr drei bis sechs Monate lang unter Bedingungen im Freien klebfähig. Dieser Zeitraum entspricht einer typischen Lagerzeit nach der Herstellung auf einem Lager von Erzeugnissen dieser Art. Unter Bedingungen im Freien sind alle Klimaeinwirkungen zu verstehen, wie Wind, Temperatur, UV- Strahlung usw. Bevorzugt wird ein Klebemittel in Form eines nicht fertig ausgehärteten Polymerstoffes.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführung kann die wasserundurchlässige Membran wasserdampfdurchlässig sein. Dies ermöglicht das Abdampfen feuchter Luft aus der darunter liegenden Dachkonstruktion durch die Unterlage.
Geeignete Werkstoffe, die diese Eigenschaft aufweisen, sind z. B. dünne Polyamidfolien.
Gemäß einer anderen Ausführung enthält die wasserundurchlässige Membran eine wasserundurchlässige Schicht in unmittelbarer Nähe der Trägerschicht sowie eine darunter liegende Feuchtigkeit aufsaugende Schicht. Die Feuchtigkeit aufsaugende Schicht ermöglicht das Entfernen von Kondenswasser aus der Dachkonstruktion mittels saugender Kapillareinwirkung entlang der Unterlage.
Die Erfindung betrifft gemäss einem weiteren Aspekt ein Verfahren zur Schaffung einer Verbindung zwischen angrenzenden Bahnen der Unterlage. Mittels dieses Verfahrens kann eine wasserdichte Verbindung zwischen zwei benachbarten Bahnen der Unterlage erzielt werden.
Eine Ausführung der Erfindung wird nachstehend genauer beschrieben.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch eine bahnförmige Unterlage,
Fig. 2 zeigt einen Bereich eines Daches, wobei Teile der Dachhaut entfernt sind, um die darunter liegenden Teile zu zeigen,
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2 an einer Verbindung von Querkanten zweier benachbarter Bahnen der Unterlage, und
Fig. 4 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 2 an einer Verbindung von Längskanten zweier benachbarter Bahnen der Unterlage.
Alle Figuren sind schematisch, nicht unbedingt maßstabsgetreu und vereinfacht, so dass sie nur die Einzelheiten zeigen, die zum Verständnis der Erfindung ausschlaggebend sind, wohingegen die übrigen Einzelheiten weggelassen sind. In allen Figuren sind identische oder entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern versehen.
Zuerst wird auf die Fig. 1 hingewiesen, die einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße bahnförmige Unterlage 1 zeigt. Die Bahn der Unterlage 1 kann eine Breite von z. B. 110 cm und eine Länge von 15 bis 50 m aufweisen. Da der bahnförmige Werkstoff aufrollbar sein muss, ist die Länge entsprechend des gewünschten Durchmessers der Rolle variabel.
Von unten in Fig. 1 gesehen weist die Unterlage eine wasserundurchlässige Membran 3 auf, die auf einer Trägerschicht 4 festgeklebt ist, welche eine nicht gezeigte Dachhaut trägt und eine offene, Kapillarkräfte zerstörende Struktur aufweist. "Kapillarkräfte zerstörend" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Schicht 4 so offen ist, dass es Wasser nicht aufsaugen kann.
Zum Verkleben der Schicht 4 mit der Membran 3 wird ein Klebemittel 5 verwendet, dass auf der Oberseite der Membran 3 verteilt ist. Das Klebemittel 5 ist so zu wählen, dass das Entfernen der Trägerschicht 4 ohne Beschädigung der Membran 3 für einen relativ langen Zeitraum von beispielsweise mindestens ca. sechs Monaten nach Herstellung der Unterlage 1 möglich ist. Das Klebemittel 5 muss außerdem so beschaffen sein, dass es nach dem Entfernen der Trägerschicht 4 für einen ebenso langen Zeitraum klebfähig bleibt. Das Klebemittel 5 wird nachstehend genauer beschrieben.
Die wasserundurchlässige Membran 3 kann eventuell eine separate untere Schicht 7 aufweisen, die der Membran 3 die gewünschte Zugfestigkeit verleiht, und eine gesonderte, wasserundurchlässige Folie 6. Die Schicht 7 kann aus einem Nonwoven-Polymerstoff sein, z. B. Nylon, Polyester oder Polypropylen. Ein Nonwoven-Polypropylen-Vlies mit einer Dicke von 110 µm oder einem Flächengewicht von 60-100 g/m2 hat sich als geeignet erwiesen. Diese Schicht 7 verleiht eine gute Zugfestigkeit und Reißfestigkeit. Die Folie 6 hat vorzugsweise eine bestimmte Beständigkeit gegenüber UV-Strahlung. Zu geeigneten Werkstoffen gehören Polyurethan, Polyethylen oder Polyamid. Polyethylenfolien und Polyamidfolien in Dicken von 25 bis 50 µm sind geeignet, wobei eine Dicke von 40 µm bevorzugt wird. Zum Schutz vor UV-Strahlung sollten die Folien vorzugsweise eine Oberflächenbehandlung erhalten, oder dem Werkstoff soll Stoffe zugesetzt werden, mit denen ein UV-Schutz erzielt wird.
Die Folie 6 kann so geformt sein, dass sie dampfdurchlässig ist. Dies kann dadurch erzielt werden, dass die Folie 6 mit winzig kleinen Perforierungen versehen wird. Um die Festigkeit der Folie 6 zu erhöhen, kann diese zwischen zwei Festigkeit verleihenden Schichten 7 der oben beschriebenen Art, die eventuell Wasser abweisend sind, gelegt werden.
Die Trägerschicht 4 kann aus einer Bahn mit zusammenhängenden Kunststofffilamenten oder -fäden bestehen und bildet eine stabile Stütze der darüber liegenden Dachhaut. Die Trägerschicht 4 muss vorzugsweise einen so großen Abstand zur Dachhaut aufrecht erhalten können, dass Wasser, das auf der Membran 3 abfließt, nicht mit der Dachhaut in Berührung kommt. Die Trägerschicht 4 weist vorzugsweise eine Struktur auf, die eine Ausdehnung und ein Zusammenziehen in Flächenrichtung ohne wesentliche Änderung der Schichtdicke ermöglicht. Eine Schicht mit gewellten Fäden, z. B. mit einer Gesamtvolumendichte von 2% und einer Höhe von 6 mm, wird als geeignet betrachtet. Geeignete Werkstoffe für die Schicht 4 sind Polymere, z. B. Polyester oder Nylon. Es hat sich erwiesen, dass Polyester besonders gute Eigenschaften bezüglich der beibehaltung der Form während des Aufrollens und späteren Abrollens des Bahnmaterials aufweist. Die Trägerschicht kann im übrigen wie in US Patent Nr. 61 31 353 oder in EP 874 099 beschrieben gestaltet sein.
Es wird nun auf Fig. 2, 3 und 4 hingewiesen um zu erklären, wie der bahnförmige Werkstoff 1 zur Bildung einer Dachhautunterlage 8 verwendet wird.
Bahnen des Werkstoffs 1 werden auf der Dachkonstruktion 14 von unten im Verhältnis zur Dachneigung und mit der Trägerschicht 4 nach oben weisend ausgerollt. Die Bahnen können mit Nägeln 15 im Kantenbereich 13 befestigt werden. Am Ende einer Bahn muss eine Querverbindung 11 mit dem Anfang der nächsten Bahn geschaffen werden. Dies erfolgt durch Abziehen und Abschneiden eines Teils der Trägerschicht 4 von der Membran 3 in einem Bereich entlang der Kante. Dadurch wird ein Teil der Oberseite von Membran 3 mit dem Klebemittel 5 freigelegt, das wie bereits erwähnt immer noch klebfähig ist. Die freigelegte Kante kann eventuell auf der Dachkonstruktion 14 durch Nageln fixiert werden. Danach wird die Kante des Anfangs der nächsten Bahn auf das Klebemittel 5 festgedrückt.
Auf gleiche Weise kann eine dichte Verbindung zwischen Längskanten benachbarter Bahnen geschaffen werden, was dann von Bedeutung ist, wenn sich die Trägerschicht 4 und das Klebemittel 5 über die gesamte Oberseite der Membran 3 erstrecken.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel, in dem die Trägerschicht 4 und das Klebemittel 5 in einem streifenförmigen Kantenbereich 13 in Längsrichtung zur Bahn nicht dargestellt sind. In ausgelegtem Zustand erstreckt sich der Kantenbereich 13 normalerweise parallel zur Neigungsrichtung der Dachkonstruktion. Die Bahn wird in der Regel mit Nägeln im Kantenbereich 13 fixiert. In diesem Bereich 13 kann ein doppelseitig klebender Klebestreifen 9 aufgebracht werden. Ein geeigneter Klebestreifen ist ein Butylklebestreifen mit einer Abziehfolie. Sobald der Klebestreifen aufgebracht ist, wird die Abziehfolie entfernt und somit wird eine klebfähige Oberfläche freigelegt. Die nächste Bahn aus Bahnmaterial 1 wird nun so ausgerollt, dass deren Kante auf dem Kantenbereich 13 und dicht an der Kante der Trägerschicht 4 der ersten Bahn zu liegen kommt. Die obere Bahn wird fest angedrückt, und der Klebestreifen 9 fixiert die Kante.
Wie es insbesondere aus Fig. 4 hervorgeht, liegt die Membran 3 im Kantenbereich doppelt, wohingegen die Trägerschichten 4 in Verlängerung zueinander und mit einem geringfügigen Zwischenraum liegen. Die Erhöhung der Dicke der gebildeten Unterschicht bei der Verbindung beträgt ungefähr 0,2 mm und ist damit im Vergleich zur Gesamtdicke der Schicht, die typisch mehr als 6 mm beträgt, verschwindend gering. Das fertige Resultat ist somit eine zusammenhängende, wasserundurchlässige Fläche mit einer im wesentlichen einheitlichen Dicke. Diese Fläche stellt auch eine gute Arbeitsunterlage während der Arbeit in Verbindung mit der Schaffung der darüber liegenden Dachhaut 8 dar, die eine vollständig gleichmäßige und ununterbrochene Unterstützung durch die Unterlage 1 erhält.
Falls eine untere Schicht 7 mit Feuchtigkeit aufsaugenden Eigenschaften verwendet wird, kann Feuchtigkeit in der Dachkonstruktion unterhalb der Unterlage 1 aufgesaugt werden, und so kann ein Flüssigkeitstransport mittels saugender Kapillareinwirkung entlang der Schicht 7 erfolgen mit abfliessen des Wassers an der Kante der Unterlage 1. Der Transport erfolgt im wesentlichen in Richtung der Dachneigung.
Die Herstellung einer Bahn der Membran 3 kann dadurch erfolgen, dass eine Bahn der Folie 6 und eine Bahn des Festigkeit verleihenden Werkstoffs 7 auf eine Temperatur erwärmt werden, bei der wenigstens einer der beiden Werkstoffe klebfähig wird, wonach die Schichten zusammengefügt und abgekühlt werden. Bei einer Folie 6 aus Polyethylen gilt 140°C als passende Erweichungstemperatur. Nach Abkühlen dieses Zwei-Schichten-Laminats wird das Klebemittel 5 auf die Oberseite der Membran 3 aufgesprüht.
Das Klebemittel 5 ist vorzugsweise ein Werkstoff, der sehr langsam aushärtet. Geeignete Klebemittel sind hochmolekulare Copolymere, die sich durch gute UV-Beständigkeit auszeichnen. Besonders geeignete Werkstoffe sind Ethylen, Vinylacetat-Copolymer, Styrolbutadien, Styrolbutadienstyrol und im übrigen Heizschmelzarten auf Grundlage von synthetischem Gummi. Ein besonders geeignetes Klebemittel ist Bostik PS 22 hot melt, das von Bostik A/S, Dänemark in den Verkehr gebracht wird. Ein anderes geeignetes Klebemittel ist Bostik FP/449, das ebenfalls von Bostik A/S, Dänemark in den Verkehr gebracht wird.
Das Klebemittel 5 wird auf die vom Hersteller vorgeschriebene Verarbeitungstemperatur erhitzt und auf die gesamte Oberseite der Membran 3 aufgesprüht. Die zerstäubten Klebemittelpartikel kühlen in der Luft ab, ehe sie auf der Membran 3 landen. Die Temperatur muss auch so angepasst werden, dass die Membran 3 nicht beschädigt wird.
Es hat sich gezeigt, dass Bostik PS 22 hot melt, dessen vorschriftsmäßige Verarbeitungstemperatur 160-200°C beträgt, mit einer Temperatur von 170°C aufgesprüht werden kann, so dass die Klebemittelpartikel in dem Augenblick, in dem sie auf der Membran 3 landen, auf eine Temperatur von ungefähr 60-70°C abgekühlt sind, wobei das Auftragen auf die Polyethylenfolie 6 durchgeführt werden kann.
Bezugsziffern
1
Unterlage
2
Dachdeckung
3
Wasserundurchlässige Membran
4
Trägerschicht
5
Klebemittel
6
Folie
7
Feuchtigkeit aufsaugende Schicht
8
Dachhaut
9
Klebestreifen
10
Längsverbindung
11
Querverbindung
12
-
13
Kantenbereich
14
Dachkonstruktion
15
Nagel

Claims (10)

1. Dachhautunterlage, wobei die Unterlage
eine bahnförmige, wasserundurchlässige Membran (3) mit einer Oberseite und einer Unterseite,
eine bahnförmige, offene, Kapillarkräfte zerstörende Schicht (4), die eine Dachhaut (8) ohne nennenswerte Einwirkung auf die Kapillarkräfte zerstörenden Eigenschaften der Schicht (4) tragen kann, und
ein Klebemittel (5), das auf der Oberseite der Membran (3) aufgetragen ist, um die Kapillarkräfte zerstörende Schicht (4) an der Oberseite der Membran (3) festzuhalten,
welches Klebemittel (5) das Entfernen eines Teils der Kapillarkräfte zerstörenden Schicht (4) ohne Beschädigung der Membran (3) ermöglicht,
aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (5) so beschaffen ist, dass die Membran (3) nach dem Entfernen des genannten Teils der Kapillarkräfte zerstörenden Schicht (4) eine klebende Oberfläche aufweist.
2. Unterlage gemäß dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillarkräfte zerstörende Schicht (4) durch zusammenhängende Kunststofffilamente gebildet wird.
3. Unterlage gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (5) auf im wesentlichen der gesamten Oberseite der Membran (3) aufgetragen ist, so dass im wesentlichen die gesamte Oberseite der Membran (3) klebfähig ist.
4. Unterlage gemäß einem der Ansprüche 1-2, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (5) auf der gesamten Oberseite der Membran (3) aufgetragen ist, so dass die gesamte Oberseite der Membran (3) klebfähig ist.
5. Unterlage gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (5) für einen Zeitraum von mindestens einem Monat und insbesondere mindestens sechs Monaten unter Bedingungen im Freien ein Trennen und erneutes Kleben ermöglicht.
6. Unterlage gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschaffenheit des Klebemittels (5) und die Beschaffenheit der Unterseite der Membran (3) nach dem Entfernen eines Teils der Kapillarkräfte zerstörenden Schicht (4) ein Zusammenkleben der Unterseite einer identischen Unterlage (1) mit der Oberseite der Membran (3) ermöglichen.
7. Unterlage gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (3) eine Feuchtigkeit transportierende Schicht (7) und eine wasserundurchlässige Schicht (6) aufweist.
8. Unterlage gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (3) wasserdampfdurchlässig ist.
9. Unterlage gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (5) ein Heizschmelztyp ist.
10. Verfahren zur Abdeckung einer Dachkonstruktion (14) vor dem Anbringen einer plattenförmigen Dachhaut (8) unter Verwendung von Bahnen der Unterlage (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Bahn der Unterlage (1) ausgelegt wird, und dass in einem Kantenbereich (13) ein Streifen der Kapillarkräfte zerstörenden Schicht (4) entfernt wird, und dass eine weitere Bahn der Unterlage (1) so ausgelegt wird, dass ein Kantenbereich der weiteren Bahn auf dem Klebemittel (5) anliegt, das durch Entfernen des Streifens der Kapillarkräfte zerstörenden Schicht (4) freigelegt wurde.
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