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DE202018102906U1 - Vorrichtung zum Konservieren von Schnee - Google Patents

Vorrichtung zum Konservieren von Schnee Download PDF

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DE202018102906U1 DE202018102906.1U DE202018102906U DE202018102906U1 DE 202018102906 U1 DE202018102906 U1 DE 202018102906U1 DE 202018102906 U DE202018102906 U DE 202018102906U DE 202018102906 U1 DE202018102906 U1 DE 202018102906U1
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Abstract

Vorrichtung zum Konservieren von Schnee (1) für Sportzwecke, mit mehreren flächigen, miteinander verbundenen Abdeckelementen, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Abdeckelement (2) durch eine isolierende Matte aus einem geschäumten Polyethylen gebildet ist, die an der Oberseite mit einer Folie (9, 15) versehen ist, und dass die oberseitige Folie (9, 15) an zumindest einer Seite der Matte einen Überstand (10, 20) aufweist, der mit der oberseitigen Folie (9, 15) einer anliegenden Matte verschweißt, verklebt oder verklettet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Konservieren von Schnee für Sportzwecke, mit mehreren flächigen, miteinander verbundenen Abdeckelementen.
  • Es ist schon seit längerem bekannt, mittels isolierender Abdeckelemente Schnee am Ende eines Winters über den Sommer zu konservieren, um zu Beginn der neuen Saison bereits ausreichend Schnee für die Präparierung von Pisten, Loipen, etc. zur Verfügung zu haben, siehe EP 201 987 .
  • Speziell an Schisprunganlagen kann zum Zweck der Schneekonservierung die Aufsprungfläche und die Auslauffläche mit einer aus einer isolierenden Schicht und einer Wetterschutzschicht gebildeten Überdeckung versehen sein, wobei die Isolierschicht beispielsweise aus einem luftdurchlässigen Vlies und einer Auflage aus Sägespänen, Glaswolle oder dergleichen und die Wetterschutzschicht aus Kunststoff-Folienbahnen gebildet ist ( DE 10 2014 110 897 ).
  • Jüngere Versuche, Schnee zu konservieren, umfassten das Belegen eines Schneehaufens mit Dämmplatten aus einem Polystyrol-Hartschaum, auf die eine Folie zur Feuchtigkeitsabdichtung und ein Schutzvlies gegen UV-Strahlen und Wind aufgebracht sind. Auf diese Weise konnten bis zu ca. 80 % des angehäuften Schneevolumens über den Sommer bewahrt werden.
  • Die Erfindung hat es sich nun zur Aufgabe gestellt, die Effizienz einer derartigen Konservierungsvorrichtung zu vereinfachen bzw. zu erleichtern und erreicht dies dadurch, dass jedes Abdeckelement durch eine isolierende Matte aus einem geschäumten Polyethylen gebildet ist, die an der Oberseite mit einer Folie versehen ist, und dass die oberseitige Folie an zumindest einer Seite der Matte einen Überstand aufweist, der mit der oberseitigen Folie einer anliegenden Matte verschweißt, verklebt oder verklettet ist.
  • Die Polyethylenschaummatten werden vorzugsweise in Rollen von 30 m Länge und 6 m Breite auf den Schnee oder auf eine dämmende Unterlage ausgerollt und mittels der Streifen verbunden. Somit müssen nicht relativ kleine Platten verlegt werden.
  • Die aneinander gelegten Matten können somit dank des Überstandes der oberseitigen Folie direkt zu einer zusammenhängenden kuppelartigen Abdeckung verbunden werden. Bevorzugt werden sie verschweißt, alternativ können die Folien aber auch mittels Klebeband oder Kletttechnologie verbunden werden. So ist eine einfache Anpassung der Konservierungsvorrichtung an beliebig geformte Anhäufungen von Schnee möglich.
  • Die Verklebung, Verschweißung oder Verklettung der Folienüberstände dichtet die Fugen zwischen den Matten, sodass kein Wasser eindringen kann.
  • Die Matten sind insbesondere 16 mm dick und an einer Seite mit einer Folie aus einem Ethylenvinylacetat (EVA) kaschiert, und an der anderen Seite mit einer Folie aus einem Aluminiummehrlagenverbund versehen. Jede der beiden Folien kann an der Unterseite, also der Schneeauflageseite, oder an der Oberseite vorgesehen sein. Der Aluminiummehrlagen-verbund kann insbesondere eine Aluminiumfolie, ein Glasfasergittergelege und eine außenseitige Schutzschicht aus einem Niederdruckpolyethylen umfassen.
  • Die Matten sind bevorzugt aus zwei übereinander angeordneten Einzelmatten gleicher Dicke gebildet, wobei eine Einzelmatte an einer Seite die EVA-Folie und die zweite Einzelmatte an einer Seite den Aluminiummehrlagenverbund tragen kann. Die beiden unbeschichteten Seiten der Einzelmatten sind miteinander verbunden, insbesondere verschweißt.
  • Nachstehend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher beschrieben, ohne darauf beschränkt zu sein. Es zeigen:
    • 1 schematisch einen Schneehaufen mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
    • 2 und 3 Schnitte gemäß den Linien II-II und III-III in 1 durch eine erste Ausführung, und
    • 4 und 5 Schnitte gemäß den Linien II-II und III-III in 1 durch eine zweite Ausführung.
  • Vor Beginn der Schneeschmelze im Frühjahr wird Schnee 1 an geeigneten Stellen aufgehäuft und der Haufen abgedeckt, sodass ein zumindest wesentlicher Teil des Schnees anfangs des nächsten Winters noch zur Verfügung steht. Abdeckelemente 2 in Form von Matten aus einem geschäumten Polyethylen werden über den Schnee 1 ausgebreitet bzw. ausgerollt.
  • Jede Matte ist an der Oberseite mit einer Folie 9, 15 versehen, die entlang zumindest eines Randes einen Überlappungsüberstand 10, 20 von mindestens 5 cm aufweist. Durch Verschweißen, Verkleben oder Verkletten des Überstands 10, 20 mit der Folie 9, 15 der angrenzenden Matte wird die Fuge zwischen den Matten wasserdicht abgedeckt, wie aus dem Ausschnitt in 3 bzw. 5 ersichtlich ist. Ergibt sich an der Fuge ein zweiter Überstand 10, kann er in die Verbindung einbezogen, in die Fuge eingeschlagen oder gegebenenfalls auch abgeschnitten werden. Ein nicht näher ausgeführtes Wetterschutzelement 21, beispielsweise aus einem Geotextil, insbesondere eine sogenannte Gletschervliesbahn, wie sie zur Abdeckung von Gletschern verwendet wird, ist über den Abdeckelementen 2 angeordnet und dient als zusätzlicher Schutz gegen Regen, Wind und UV-Strahlen.
  • Wie 2 oder 4 im Detail zeigt, ist ein Abdeckelement 2 aus zwei übereinander liegenden Einzelmatten 3, 4 aus Polyethylenschaum gebildet, die miteinander verschweißt sind. In der Ausführung nach 2 und 3 untere weist die untere Einzelmatte 4 an der auf dem Schnee 1 aufliegenden Unterseite eine Kaschierung 5 auf, die aus einer Aluminiumfolie 6 mit einer bevorzugten Dicke von 18 µm, einem Glasfasergelege 7 mit einer bevorzugten Maschenweite von 5 × 5 mm und einer unterseitigen Beschichtung 8 aus einem Niederdruckpolyethylen aufweist, die bevorzugt ein Gewicht von 20g/m2 aufweist. Bevorzugt ist die Kaschierung 5 zwischen -5° C und +90°C temperaturbeständig, weist eine Wasserdampfdurchlässigkeit von 0,05 g/m2 in 24 Stunden auf, und reflektiert Infrarotstrahlung zu ca. 85%. Die Toleranzen liegen dabei jeweils bei etwa +/-10%.
  • Die obere Einzelmatte 3 ist, wie erwähnt, an der Oberseite mit einer durch Wärme verschweißbaren Folie 9, insbesondere aus einem Ethylenvinylacetat (EVA) mit einer Dicke von 190 µm kaschiert, von der an zumindest einer Seite ein Streifen als Überstand 10 für die Verbindung freiliegt. Bevorzugte Werte für die Reißfestigkeit der Folie 9 sind in Längsrichtung 23,5 N/mm2 und in Querrichtung 20,2 N/mm2, und für die Reißdehnung in Längsrichtung 796,3% und in Querrichtung 823,5%.
  • In der Ausführung nach 4 und 5, ist die obere Einzelmatte 3 mit einer einen Aluminiummehrlagenverbund umfassenden reflektierenden Folie 15 kaschiert, die aus einer Aluminiumfolie 16 mit einer bevorzugten Dicke von 18 µm bis 200 µm, einem Glasfasergelege 17 mit einer bevorzugten Maschenweite von 5 × 5 mm bis 30 × 30 mm und einer oberseitigen Beschichtung 18 aus einem Niederdruckpolyethylen besteht, welches bevorzugt ein Gewicht von 20g/m2 aufweist. An zumindest einer Seite der Matte ist wiederum ein Streifen als Überstand 20 für die Verbindung freiliegend, wie aus 5 ersichtlich. Bevorzugt ist die Folie 15 zwischen -5° C und +90°C temperaturbeständig, weist eine Wasserdampfdurchlässigkeit von 0,05 g/m2 in 24 Stunden auf, und reflektiert Infrarotstrahlung zu ca. 85%. Die Toleranzen liegen dabei jeweils bei etwa +/-10%.
  • Die untere Einzelmatte 4 ist in dieser Ausführung an der auf dem Schnee 1 aufliegenden Unterseite mit einer durch Wärme verschweißbaren Folie 19, insbesondere aus einem Ethylenvinylacetat (EVA) mit einer Dicke von 190 µm kaschiert. Bevorzugte Werte für die Reißfestigkeit der Folie 19 sind in Längsrichtung 23,5 N/mm2 und in Querrichtung 20,2 N/mm2, und für die Reißdehnung in Längsrichtung 796,3% und in Querrichtung 823,5%.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 201987 [0002]
    • DE 102014110897 [0003]

Claims (21)

  1. Vorrichtung zum Konservieren von Schnee (1) für Sportzwecke, mit mehreren flächigen, miteinander verbundenen Abdeckelementen, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Abdeckelement (2) durch eine isolierende Matte aus einem geschäumten Polyethylen gebildet ist, die an der Oberseite mit einer Folie (9, 15) versehen ist, und dass die oberseitige Folie (9, 15) an zumindest einer Seite der Matte einen Überstand (10, 20) aufweist, der mit der oberseitigen Folie (9, 15) einer anliegenden Matte verschweißt, verklebt oder verklettet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Überstand (10, 20) eine Breite von mindestens 50 mm aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die oberseitige Folie (9) aus Ethylenvinylacetat ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die oberseitige Folie (9) eine Dicke von 190 µm aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Matten an der Auflageseite zum Schnee mit einem Aluminiummehrlagenverbund kaschiert (5) aufweisen, der eine Aluminiumfolie (6), ein Glasgelege (7) und eine Beschichtung (8) aus einem Niederdruckpolyethylen umfasst.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aluminiumfolie (6) eine Dicke von 18 µm aufweist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Glasgelege (7) eine Maschenweite von 5 × 5 mm aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (8) aus Niederdruckpolyethylen ein Gewicht von etwa 20 g/m2 aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die oberseitige Folie (15) aus einem Aluminiummehrlagenverbund besteht.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Aluminiummehrlagenverbund eine Aluminiumfolie (16), ein Glasgelege (17) und eine Beschichtung (18) aus einem Niederdruckpolyethylen umfasst.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aluminiumfolie (16) eine Dicke von 18 µm bis 200 µm aufweist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Glasgelege (17) eine Maschenweite von 5 × 5 mm bis 30 × 30 mm aufweist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (18) aus Niederdruckpolyethylen ein Gewicht von etwa 20 g/m2 aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Matten an der Auflageseite zum Schnee mit einer Folie (19) aus Ethylenvinylacetat kaschiert sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (19) eine Dicke von 190 µm aufweist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Matte eine Dicke von etwa 16 mm aufweisen.
  17. Vorrichtung nach einem der Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Matten aus zwei Einzelmatten (3, 4) zusammengesetzt sind.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Einzelmatten (3, 4) gleich dick sind.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Matten aus einem Polyethylen geschäumt sind, das eine Rohdichte zwischen 20 und 60 kg/m3 aufweist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Matten in einer Länge bis zu 30 m und einer Breite bis zu 6 m gefertigt und zu jeweils einer Rolle gewickelt sind.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass auf die verbundenen Matten Wetterschutzelemente (21) aufgelegt sind.
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