DE10213553A1 - Cabriolet-Fahrzeug mit einer Prüfvorrichtung zur Überprüfung eines vorgegebenen Verdeckstauvolumens - Google Patents
Cabriolet-Fahrzeug mit einer Prüfvorrichtung zur Überprüfung eines vorgegebenen VerdeckstauvolumensInfo
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Abstract
Ein Cabriolet-Fahrzeug mit einem kombinierten Verdeck-Gepäck-Stauraum (16), von welchem ein Teilvolumen als ein Verdeckstauvolumen (14) und ein weiteres Teilvolumen als ein an das Verdeckstauvolumen (14) angrenzendes Gepäckstauvolumen vorgegeben sind, weist eine Prüfvorrichtung (24, 30, 34) zur Überprüfung des vorgegebenen Verdeckstauvolumens (14) auf, bei welcher ein Verfahrelement (24) längs einer das Verdeckstauvolumen (14) von dem Gepäckstauvolumen trennenden Grenze (22) verfahrbar ist. Erfindungsgemäß ist die Prüfvorrichtung (24, 30, 34) fernbedienbar und durch eine Antriebsvorrichtung (30) angetrieben und derart mit einer Sensorik (34, 36) versehen, dass während eines Verfahrens des Verfahrelements (24) ein Vorhandensein von Gegenständen erkennbar ist, welche von dem Gepäckstauvolumen in das Verdeckstauvolumen (14) ragen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Cabriolet-Fahrzeug mit einem kombinierten Verdeck-Gepäck-Stauraum, von welchem ein Teilvolumen als ein Verdeckstauvolumen und ein weiteres Teilvolumen als ein an das Verdeckstauvolumen angrenzendes Gepäckstauvolumen vorgegeben sind, wobei das Fahrzeug eine Prüfvorrichtung zur Überprüfung des vorgegebenen Verdeckstauvolumens aufweist, bei welcher ein Verfahrelement längs einer das Verdeckstauvolumen von dem Gepäck- Stauvolumen trennenden Grenze verfahrbar ist.
- Als gattungsgemäße Fahrzeuge sind beispielsweise der Mercedes SLK, der Lexus SC430 und der Peugeot 206CC bekannt. Bei diesen Fahrzeugen ist ein Verdeckstauvolumen durch ein manuelles Trennrollo von einem Gepäckstauvolumen abtrennbar. Eine vorgesehene Endlagenerkennung und eine damit gekoppelte Steuerung gewährleisten, dass das Verdeck nur dann in das Verdeckstauvolumen verstaut werden kann, wenn sich die Vorlaufkante des Trennrollos als Verfahrelement in seiner Endlage befindet, wodurch implizit sichergestellt ist, dass das benötigte Verdeckstauvolumen nicht durch im Gepäckstauraum abgelegte Gegenstände verkleinert ist.
- Die bekannte Lösung weist den Nachteil eines mangelhaften Bedienungskomforts auf, da das Verdeck dann nicht in dem dafür vorgesehenen Stauraum verstaut werden kann, wenn sich das Trennrollo nicht in der Endlage befindet und die Endlagenerkennung auslöst. In diesem Falle muss der Fahrer oder eine andere Person das Fahrzeug verlassen, den Kofferraum öffnen, das Trennrollo manuell in die Endlage bewegen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Cabriolet-Fahrzeug mit erhöhtem Bedienungskomfort bereitzustellen.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
- Die Erfindung baut auf dem gattungsgemäßen Stand der Technik dadurch auf, dass die Prüfvorrichtung fernbedienbar und durch eine Antriebsvorrichtung angetrieben ist und derart mit einer Sensorik versehen ist, dass während eines Verfahrens des Verfahrelements ein Vorhandensein von Gegenständen erkennbar ist, welche von dem Gepäckstauvolumen in das Verdeckstauvolumen ragen.
- Durch Vorsehen einer Antriebsvorrichtung kann eine manuelle Betätigung entfallen. Dies soll jedoch nicht ausschließen, dass die Prüfvorrichtung trotz der vorgesehenen Antriebsvorrichtung nicht auch manuell betätigt werden kann. Aufgrund der Fernbedienbarkeit kann die Prüfvorrichtung beispielsweise vom Fahrzeuginneren ohne Verlassen des Fahrzeugs durch Betätigung eines entsprechenden Schalters verfahren werden.
- Die Sensorik gewährleistet, dass ein Gegenstand erkannt wird, welcher in das Verdeckstauvolumen hineinragt, so dass der Fahrer auch bei Fernbedienung über ein Vorhandensein derartiger Gegenstände informiert werden kann.
- Die zuvor erwähnte Grenze sollte nicht als "scharfe" Grenze verstanden werden. Es handelt sich dabei vielmehr um einen Grenzbereich, der ein für eine Verdeckverstauung ausreichendes Volumen von dem Gesamtvolumen des Verdeck- Gepäck-Stauraums abtrennt. Die genannte Grenze kann eine Ebene, eine um eine oder mehrere Raumachsen gekrümmte Fläche oder ein aus mehreren Flächenstücken zusammengesetztes Flächengebilde sein.
- Ein Vorhandensein von in das Verdeckstauvolumen ragenden Gegenständen kann beispielsweise dadurch erkannt werden, dass die Sensorik eine Größe überwacht, welche zu einer von der Antriebsvorrichtung für eine Bewegung des Verfahrelements benötigten Antriebskraft proportional ist. Dies hat den Vorteil, dass die Sensorik in ihrem Anbringungsort von dem Verfahrweg des Verfahrelements unabhängig ist.
- Im Falle einer Kollision des Verfahrelements mit einem in das Verdeckstauvolumen ragenden Gegenstandes sollte das Verdeck vor Beschädigungen geschützt und dem Fahrer Gelegenheit gegeben werden, den störenden Gegenstand zu beseitigen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Sensorik einen erfassten Wert der überwachten Größe an eine Steuerung meldet, welche den erfassten Wert mit einem vorbestimmten, einen unerlaubten Wertebereich von einem erlaubten Wertebereich trennenden Schwellenwert vergleicht und dann ein Warnsignal an den Fahrer ausgibt und einen Verdeckantrieb und/oder einen Verdeckstauraumabdeckungsantrieb (beispielsweise den Antrieb eines Verdeckkastendeckels) sperrt, wenn der erfasste Wert in dem unerlaubten Bereich liegt.
- Besonders einfach kann die Sensorik dann ausgeführt werden, wenn die Antriebsvorrichtung ein Elektromotor ist und die von der Sensorik überwachte Größe der durch den Elektromotor fließende Motorstrom ist. In diesem Falle reicht eine an einem beliebigen Ort in der Versorgungsverdrahtung des Elektromotors angeordnete Strommesseinrichtung als Sensorik aus.
- Alternativ oder zusätzlich kann ein in den Verdeckstauraum ragender Gegenstand auch dadurch erkannt werden, dass das Verfahrelement als Sensorik mit einem Kollisionssensor versehen ist, welcher eine Kollision des Verfahrelements mit einem in seiner Bahn vorhandenen Gegenstand erfasst. Somit kann nicht nur eine Redundanz in der Gegenstandserkennung erhalten werden, sondern durch einen Kollisionssensor kann ein derartiger Gegenstand unmittelbar erfasst werden, was die Fehlermöglichkeiten bei der Erfassung reduziert.
- Der zuvor erwähnte Schutz des Verdecks und die Information des Fahrers über ein nicht ausreichendes Verdeckstauvolumen kann bei dieser Ausführungsform dadurch gegeben sein, dass die Sensorik im Falle einer Kollision ein entsprechendes Signal an eine Steuerung meldet, welche daraufhin ein Warnsignal an den Fahrer ausgibt und einen Verdeckantrieb und/oder einen Verdeckstauraumabdeckungsantrieb sperrt.
- Der Kollisionssensor kann in bekannter Weise wie ein bei Schiebedächern und elektrischen Fensterhebern verwendeter Einklemmschutz, insbesondere wie ein sogenannter indirekter Einklemmschutz ausgeführt sein. Alternativ oder zusätzlich ist denkbar, dass der Kollisionssensor als Berührungssensor und/oder als Lichtschranke ausgebildet ist.
- Besonders die Verwendung einer Lichtschranke ermöglicht den Einsatz eines Verfahrelements mit äußerst geringem Bauvolumen. Es kann dazu ausreichen, an einer Fahrzeugseite eine bewegliche Lichtquelle anzuordnen, welche im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung zu einem an der jeweils anderen Fahrzeugseite angeordneten, bevorzugt mit der Lichtquelle mitbewegten, Lichtsensor strahlt.
- Eine einfache Möglichkeit zur Erkennung des Zeitpunktes, wann das Prüfen des vorgegebenen Verdeckstauvolumens abgeschlossen ist, kann beispielsweise dadurch realisiert sein, dass die Sensorik wenigstens einen Endlagensensor an wenigstens einem Endpunkt des Verfahrwegs des Verfahrelements aufweist.
- Wenn die Prüfung des vorgegebenen Verdeckstauvolumens abgeschlossen ist, kann ein Verstauen des Verdecks ohne Weiteres durch den Fahrer dadurch ermöglicht werden, dass die Sensorik ein Erreichen des wenigstens einen Endlagensensors an eine Steuerung meldet, welche daraufhin einen Verdeckantrieb und/oder einen Verdeckstauraumabdeckungsantrieb freigibt.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann die Prüfvorrichtung nicht nur zur Überprüfung des vorhandenen Verdeckstauvolumens, sondern auch zu dessen Abtrennung von dem Gepäckstauvolumen verwendet werden. Dies kann dadurch geschehen, dass das Verfahrelement mit einer Trennvorrichtung verbunden ist, durch die das Verdeckstauvolumen von dem Gepäckstauvolumen abtrennbar ist. Befindet sich das Verfahrelement nach der Prüfung in seiner Endlage, hat es die mit ihm verbundene Trennvorrichtung entlang der Grenze ausgefahren, so dass im Gepäckstauvolumen etwa vorhandene lose Gegenstände während einer Fahrt nicht gegen das Verdeck, sondern nur gegen die Trennvorrichtung schlagen können.
- Eine raumsparende Bereitstellung der Trennvorrichtung kann dadurch erzielt werden, dass die Trennvorrichtung als Trennnetz oder als Lamellenrollo ausgebildet ist. Derartige Trennvorrichtungen können etwa aus einem Magazin aufgerollt oder aufgestapelt bereitgestellt sein.
- Da das erfindungsgemäße Cabriolet-Fahrzeug seinen besonderen Wert durch die vorangehend beschriebene Prüfvorrichtung erhält, wird für diese unabhängiger Schutz nachgesucht.
- Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen anhand bevorzugter Ausführungsformen beispielhaft erläutert.
- Es zeigen:
- Fig. 1 eine grobschematische Querschnittsansicht eines Bereichs eines Verdeckstauraums einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs,
- Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende Ansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs, und
- Fig. 3 eine Fig. 1 entsprechende Ansicht einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs.
- In Fig. 1 ist der Bereich eines Verdeckstauraums eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs grobschematisch im Querschnitt dargestellt. Dabei ist ein Heckteil 10 und ein Deckenteil 12 eines Hardtops als Faltpaket in einem Stauvolumen 14 eines kombinierten Verdeck-Gepäck-Stauraums 16 verstaut. Die Vorwärtsfahrtrichtung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ist durch den Pfeil V dargestellt. Das Stauvolumen 14 ist nach oben durch eine Verdeckklappe 18 verschlossen.
- An der in Fig. 1 gezeigten Fahrzeuginnenseitenwand 20 ist eine Führungsschiene 22 vorgesehen, längs der eine flexible Trennvorrichtung, etwa ein Netzrollo, bewegt wird. Verfahrelement ist ein Antriebsspriegel 24. Das mit dem Antriebsspriegel verbundene Netzrollo ist durch weitere Hilfsspriegel 26 gestützt, die im ausgefahrenen Zustand des Netzrollos im Wesentlichen äquidistant längs der Führungsschiene 22 angeordnet sind. Im eingefahrenen Zustand ist das Netzrollo platzsparend in dem Trennvorrichtungsmagazin 28 aufgerollt.
- Angetrieben wird der Antriebsspriegel 24 von einem Elektromotor 30, beispielsweise durch eine angedeutete Schubgliederkette 32 und/oder ein Antriebskabel.
- Als Sensorik ist mit dem Elektromotor 30 eine Motorstromerfassungsvorrichtung 34 verbunden, welche den bei Antrieb des Antriebsspriegels 24 durch den Elektromotor 30 fließenden Strom misst. Der gemessene Strom wird einer nicht dargestellten Steuerung mitgeteilt, welche feststellt, ob der Motorstrom unzulässige Werte annimmt oder nicht.
- Am Ende der Führungsschiene 22 ist ein Endlagensensor 36 vorgesehen, welcher durch den Antriebsspriegel 24 bei Erreichen der Endlage betätigt wird. Die Betätigung des Endlagensensors 36 wird ebenfalls an die nicht dargestellte Steuerung mitgeteilt. Der Endlagensensor 36 kann beispielsweise als Mikroschalter ausgeführt sein.
- In Fig. 2 sind gleiche Bauteile wie in Fig. 1 mit gleichen Bezugszeichen versehen, jedoch erhöht um die Zahl 100. Insoweit gleiche Bauteile wie in Fig. 1 vorhanden sind, wird ausdrücklich auf die Beschreibung der Fig. 1 verwiesen.
- Die in Fig. 2 dargestellte Version unterscheidet sich von der in Fig. 1 gezeigten dadurch, dass die Trennvorrichtung aus Schiebeplatten besteht, die aus einem Trennvorrichtungsmagazin 128, in welchem sie gestapelt abgelegt sind, ausgezogen werden.
- In Fig. 3 sind gleiche Bauteile wie in Fig. 1 mit gleichen Bezugszeichen versehen, jedoch erhöht um die Zahl 200. Zur Beschreibung der mit Fig. 1 übereinstimmenden Bauteile wird ausdrücklich auf die Beschreibung der Fig. 1 verwiesen.
- In Fig. 3 ist an dem Antriebsspriegel 224 keine Trennvorrichtung befestigt. Er wird daher durch den Elektromotor 230 vor einem Verstauen des Hardtops mit den Bauteilen 210 und 212 entlang der Führungsschiene 222 verfahren. Der Vorteil gegenüber den in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen besteht darin, dass der Antriebsspriegel 224 nicht bewegt werden muss, um das Verdeckstauvolumen zur Aufnahme von Gepäck bei geschlossenem Verdeck (Fahrgastraum ist abgedeckt) freizugeben. In dieser Ausführungsform sind an beiden Längsenden der Führungsschiene 222 Endlagensensoren vorgesehen, ein Endlagensensor 236 am antriebsfernen Ende und ein Endlagensensor 238 am antriebsnahen Ende der Führungsschiene 222.
- Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein. Bezugszeichenliste 10, 110, 210 Heckteil
12, 112, 212 Deckenteil
14, 114, 214 Stauvolumen
16, 116, 216 Verdeck-Gepäck-Stauraum
18, 118, 218 Verdeckklappe
20, 120, 220 Fahrzeuginnenseitenwand
22, 122, 222 Führungsschiene
24, 124, 224 Antriebsspriegel
26, 126 Hilfsspriegel
28, 128 Trennvorrichtungsmagazin
30, 130, 230 Elektromotor
32, 132, 232 Schubgliederkette
34, 134, 234 Motorstromerfassungsvorrichtung
36, 136, 236 Endlagensensor
238 Endlagensensor
V Vorwärtsfahrtrichtung
Claims (12)
1. Cabriolet-Fahrzeug mit einem kombinierten Verdeck-
Gepäck-Stauraum (16; 116; 216), von welchem ein
Teilvolumen als ein Verdeckstauvolumen (14; 114; 214) und ein
weiteres Teilvolumen als ein an das Verdeckstauvolumen (14;
114; 214) angrenzendes Gepäckstauvolumen vorgegeben sind,
wobei das Fahrzeug eine Prüfvorrichtung (24, 30, 34; 124,
130, 134; 224, 230, 234) zur Überprüfung des vorgegebenen
Verdeckstauvolumens (14; 114; 214) aufweist, bei welcher
ein Verfahrelement (24; 124; 224) längs einer das
Verdeckstauvolumen (14; 114; 214) von dem Gepäck-Stauvolumen
trennenden Grenze (22; 122; 222) verfahrbar ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Prüfvorrichtung (24, 30, 34; 124,
130, 134; 224, 230, 234) fernbedienbar und durch eine
Antriebsvorrichtung (30; 130; 230) angetrieben ist und
derart mit einer Sensorik (34, 36; 134, 136; 234, 236, 238)
versehen ist, dass während eines Verfahrens des
Verfahrelements (24; 124; 224) ein Vorhandensein von Gegenständen
erkennbar ist, welche von dem Gepäckstauvolumen in das
Verdeckstauvolumen (14; 114; 214) ragen.
2. Cabriolet-Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Sensorik (34, 36; 134, 136; 234, 236,
238) eine Größe überwacht, welche zu einer von der
Antriebsvorrichtung (30; 130; 230) für eine Bewegung des
Verfahrelements (24; 124; 224) benötigten Antriebskraft
proportional ist.
3. Cabriolet-Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Sensorik (34, 36; 134, 136; 234, 236,
238) einen erfassten Wert der überwachten Größe an eine
Steuerung meldet, welche den erfassten Wert mit einem
vorbestimmten, einen unerlaubten Wertebereich von einem
erlaubten Wertebereich trennenden Schwellenwert vergleicht
und dann ein Warnsignal an den Fahrer ausgibt und einen
Verdeckantrieb und/oder einen
Verdeckstauraumabdeckungsantrieb sperrt, wenn der erfasste Wert in dem unerlaubten
Bereich liegt.
4. Cabriolet-Fahrzeug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtung (30; 130;
230) ein Elektromotor (30; 130; 230) ist und die von der
Sensorik (34, 36; 134, 136; 234, 236, 238) überwachte
Größe der durch den Elektromotor (30; 130; 230) fließende
Motorstrom ist.
5. Cabriolet-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahrelement
(24; 124; 224) als Sensorik (34, 36; 134, 136; 234, 236,
238) mit einem Kollisionssensor versehen ist, welcher eine
Kollision des Verfahrelements (24; 124; 224) mit einem in
seiner Bahn (22; 122; 222) vorhandenen Gegenstand erfasst.
6. Cabriolet-Fahrzeug nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Sensorik (34, 36; 134, 136; 234, 236,
238) im Falle einer Kollision ein entsprechendes Signal an
eine Steuerung meldet, welche daraufhin ein Warnsignal an
den Fahrer ausgibt und einen Verdeckantrieb und/oder einen
Verdeckstauraumabdeckungsantrieb sperrt.
7. Cabriolet-Fahrzeug nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kollisionssensor als
Berührungssensor und/oder als Lichtschranke ausgebildet ist.
8. Cabriolet-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorik (34,
36; 134, 136; 234, 236, 238) wenigstens einen
Endlagensensor (36; 136; 236, 238) an wenigstens einem Endpunkt des
Verfahrwegs (22; 122; 222) des Verfahrelements (24; 124;
224) aufweist.
9. Cabriolet-Fahrzeug nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Sensorik (34, 36; 134, 136; 234, 236,
238) ein Erreichen des wenigstens einen Endlagensensors
(36; 136; 236, 238) an eine Steuerung meldet, welche
daraufhin einen Verdeckantrieb und/oder einen
Verdeckstauraumabdeckungsantrieb freigibt.
10. Cabriolet-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahrelement
(24; 124; 224) mit einer Trennvorrichtung (24, 26, 32;
124, 126, 132; 224, 232) verbunden ist, durch die das
Verdeckstauvolumen (14; 114; 214) von dem Gepäckstauvolumen
(16; 116; 216) abtrennbar ist.
11. Cabriolet-Fahrzeug nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Trennvorrichtung (24, 26, 32; 124, 126,
132; 224, 232) als Trennnetz oder als Lamellenrollo
ausgebildet ist.
12. Prüfvorrichtung mit den Merkmalen wenigstens eines
der vorhergehenden Ansprüche.
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