DE10210993A1 - Kappe, insbesondere für eine Sicherung - Google Patents
Kappe, insbesondere für eine SicherungInfo
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Abstract
Eine Kappe, insbesondere für eine Sicherung, umfasst einen haubenförmigen Körper (1), der einen Bodenabschnitt (2) und einen Randabschnitt (3) aufweist. Erfindungsgemäß sind an dem Randabschnitt (3) mindestens zwei Vorsprünge (10) ausgebildet, die klemmend auf einen Gegenstand (4) aufschiebbar sind. Die Vorsprünge (10) sind dabei als Abstandshalter ausgebildet, wobei zwischen dem Randabschnitt (3) und dem Gegenstand (4) ein Spalt (6) ausgebildet ist, so dass in diesen Spalt (6) ein Draht (7) oder ein Halter einklemmbar ist. Dieser Spalt (6) ermöglicht unterschiedliche mechanische Befestigungsmöglichkeiten und lässt sich ferner leicht verkleben.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kappe, insbesondere für eine Sicherung, mit einem haubenförmigen Körper, der einen Bodenabschnitt und einen Randabschnitt aufweist.
- Es gibt Kappen aus Metall, die auf einen Gegenstand aufgeschoben werden, um klemmend an diesem befestigt zu werden. Insbesondere bei Sicherungen wird auf einen Keramikkörper beidseitig eine entsprechende Kappe aufgeschoben, um dazwischen einen Leiter mit einem spezifischen Widerstand zu schalten. Bei solchen vorbekannten Kappen besteht kein oder nur auf einer Seite ein Spalt zwischen Kappe und Gegenstand, so dass sowohl ein Verkleben als auch ein Verlöten der Kappe mit dem Gegenstand bzw. einem elektrischen Leiter nur schlecht möglich ist. Ferner können an der Kappe schlecht weitere Gegenstände festgelegt werden.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kappe und eine Einheit aus einer Kappe und einem Gegenstand zu schaffen, die leicht zu montieren ist und die eine gezielte mechanische Befestigung von Gegenständen ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird mit einer Kappe mit den Merkmalen des Anspruches 1 sowie einer Einheit aus einer Kappe und einem Gegenstand nach den Merkmalen des Anspruches 8 gelöst.
- Erfindungsgemäß weist die Kappe an dem Randabschnitt mindestens zwei Vorsprünge auf, die klemmend auf einen Gegenstand aufschiebbar sind. Durch die Vorsprünge kann die Kappe auf dem Gegenstand vorfixiert werden, so dass die Kappe einfach montiert werden kann und zwischen den Vorsprüngen auch noch weitere Bauteile zwischen Kappe und Gegenstand festgelegt werden können.
- Vorzugsweise sind die Vorsprünge als Abstandhalter ausgebildet, so dass zwischen dem Randabschnitt und dem Gegenstand ein Spalt vorgesehen ist. In diesen Spalt mit definierter Breite können ein elektrischer Leiter, ein Halter oder andere Bauteile eingefügt werden. Ferner kann der Spalt dazu verwendet werden, um die Kappe an dem Gegenstand festzukleben.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Kappe aus Metall hergestellt und weist einen Randabschnitt auf, dessen Wand eine variable Dicke, beispielsweise zwischen 10 und 5000 µm, vorzugsweise von 30 bis 2000 µm aufweist, wobei die Dicke entweder einheitlich über den Randabschnitt oder bereichsweise unterschiedlich sein kann. Um die Kappe in großen Stückzahlen herzustellen, kann diese aus einem Metallband in ein oder mehreren Arbeitsschritten tiefgezogen werden. Auch andere Herstellungsverfahren, wie umformende bzw. spanende Verfahren, Fließpressen, Fräsen, Drehen etc. können eingesetzt werden.
- Wenn die Kappe für einen Sicherung eingesetzt werden soll, kann diese vorzugsweise einen Randabschnitt mit im wesentlichen ringförmigen Querschnitt aufweisen, an dem drei oder mehr Vorsprünge vorgesehen sind, wobei der Spalt zwischen dem Gegenstand und dem Randabschnitt etwa gleichbleibend ist. Dadurch kann ein elektrischer Leiter in dem Spalt festgelegt werden, wobei die Positionierung des Leiters weitgehend frei wählbar ist. Ferner kann die Kappe an dem Gegenstand auf einfache Weise verklebt werden. Wenn die Kappe dabei einen Randabschnitt aufweist, der außen eine kreisrunde Umfangsfläche besitzt, kann die Kappe von außen nicht so leicht verschmutzen und es können sich Bauteile nicht so leicht an der Kappe verhaken.
- Erfindungsgemäß wird auch eine Einheit aus einer Kappe und einem Gegenstand, vorzugsweise einem Sicherungskörper bereitgestellt, wobei zwischen dem Gegenstand und der Kappe ein Draht als ein elektrischer Leiter eingeklemmt ist. Durch diese Klemmung wird ein dauerhafter elektrischer Kontakt zwischen Draht und Kappe gewährleistet. Dabei kann der Draht zusätzlich an der Kappe auch festgelötet werden.
- Es ist auch möglich, zwischen Kappe und Gegenstand andere Bauelemente, beispielsweise einen Halter festzulegen, damit der Gegenstand auf einfache Weise auch automatisch gegriffen werden kann.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von mehreren Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 eine geschnittene Ansicht einer erfindungsgemäßen Kappe gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel im montierten Zustand;
- Fig. 2 eine geschnittene Draufsicht entlang der Linie A-A in Fig. 1;
- Fig. 3 eine geschnittene Draufsicht auf eine Kappe gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
- Fig. 4 eine geschnittene Draufsicht auf eine Kappe gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel;
- Fig. 5 eine geschnittene Draufsicht gemäß einer modifizierten Ausführungsform;
- Fig. 6 eine geschnittene Draufsicht auf eine weitere modifizierte Ausführungsform;
- Fig. 7 eine Detailansicht eines Vorsprunges bei einer erfindungsgemäßen Kappe, und
- Fig. 8 eine Detailansicht eines modifizierten Vorsprunges.
- In den Fig. 1 und 2 ist eine Sicherung mit Kappen 1 dargestellt, die an gegenüberliegenden Enden eines Keramikkörpers 4 angebracht sind. Jede Kappe 1 umfasst einen Bodenabschnitt 2 und einen ringförmigen Randabschnitt 3, der den Endabschnitt des Keramikkörpers 4 umgibt. Zwischen dem Bodenabschnitt 2 und der Stirnfläche des Keramikkörpers 4 ist ein erster Spalt 5 ausgebildet, während zwischen dem Randabschnitt 3 und dem Keramikkörper 4 ein seitlicher Spalt 6 vorgesehen ist.
- In dem Keramikkörper 4 ist eine zentrische Öffnung 11 ausgespart, durch die ein Draht 7 geführt ist. Der Draht 7 ist dabei mit einem Abschnitt 8 zwischen dem Keramikkörper 4 und dem Bodenabschnitt 2 eingeklemmt. Ferner ist der Draht mit einem seitlichen Abschnitt 9 zwischen dem Randabschnitt 3 und dem Keramikkörper 4 in dem Spalt 6 eingeklemmt.
- Wie insbesondere in Fig. 2 zu sehen ist, besitzt der Spalt 6 umlaufend etwa dieselbe Dicke, wobei hierfür an dem Randabschnitt 3 Vorsprünge 10 ausgebildet sind, die klemmend an dem Keramikkörper 4 festgelegt sind. Der Spalt 6 kann einerseits zum Festlegen von Gegenständen, wie dem Draht 7 eingesetzt werden, es ist aber auch möglich, die Kappe 1 mit dem Keramikkörper zu verkleben. Der Spalt 6 weist über den Umfang verteilt etwa dieselbe Dicke auf. Die äußere Umfangsfläche des Randabschnittes 3 ist glatt ausgebildet, so dass eine äußere Verschmutzung der Kappe 1 sowie ein mögliches Verhaken weitgehend vermieden werden kann.
- Bei dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist eine Kappe 20 vorgesehen, die einen rechteckigen oder quadratischen Körper 4' umgibt. Die übrige Ausgestaltung hinsichtlich der Öffnung 11, des Drahtes 7 sowie des festgeklemmten Abschnittes 9 kann analog dem vorangegangenen Ausführungsbeispiel ausgebildet sein. Die Kappe 20 weist an jeder Seite einen Vorsprung 21 auf, so dass außerhalb des Vorsprunges 21 ein Spalt 22 zwischen Kappe 20 und dem Körper 4' ausgebildet ist.
- Bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist eine Kappe 30 vorgesehen, die einen Körper 4' umgibt, wobei an jeder Seite der Kappe 30 jeweils zwei Vorsprünge 31 vorgesehen sind, zwischen denen ein Spalt 32 ausgebildet ist. Dies ermöglicht eine Zentrierung eines Abschnittes 9 eines Drahtes 7, so dass diese Lage genau festgelegt werden kann. Es ist auch möglich, den Abschnitt 9 formschlüssig zwischen den Vorsprüngen 31 aufzunehmen.
- Bei dem in Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel ist eine Kappe 40 vorgesehen, die wiederum einen Körper 4' umgibt. Die Kappe 40 weist Vorsprünge 41 auf, die durch Einbuchtungen gebildet sind, das heißt an der Außenseite der Kappe 40 sind Nuten 43 ausgebildet. Zwischen der Kappe 40 und dem Körper 4' ist wiederum ein Spalt 42 ausgebildet.
- Wie in Fig. 6 gezeigt ist, kann die Kappe 50 über weite Teile Vorsprünge 51 umfassen, die nur abschnittsweise einen Spalt 52 zwischen dem Körper 4' und der Kappe 50 ausbilden. In diese Spalte 52 kann dann ein Abschnitt 9 eines Drahtes 7 eingefügt werden.
- In Fig. 7 sind Vorsprünge 10 im Detail dargestellt, die integral mit dem Randabschnitt 3 der Kappe 1 ausgebildet sind. Die Vorsprünge 10 sind punktförmig beabstandet zueinander angeordnet, wobei die Anzahl der Vorsprünge 10 entsprechend der Länge des Randabschnittes 3 ausgewählt werden kann.
- Alternativ können auch Vorsprünge 10' vorgesehen werden (Fig. 8), die durch eine länglich verlaufende Rippe gebildet sind, die dann integral mit dem Randabschnitt 3 ausgebildet sind.
- Die dargestellte Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt, insbesondere kann die Kappe noch weitaus mehr Formen aufweisen, wobei jeweils ein Vorsprung oder ein Abstandshalter vorgesehen ist, damit zwischen Kappe und dem Gegenstand ein Spalt zum Festlegen von Gegenständen, wie Drähte, Halter oder andere Bauteile auszubilden ist.
- In den dargestellten Ausführungsbeispielen sind die Kappen jeweils aus tiefgezogenem Metall ausgebildet. Es ist auch möglich, die Kappe aus anderen Materialien sowie Herstellungsverfahren zu fertigen.
Claims (16)
1. Kappe, insbesondere für eine Sicherung, mit einem haubenförmigen Körper (1,
20, 30, 40, 50), der einen Bodenabschnitt (2) und einen Randabschnitt (3)
aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Randabschnitt (3) mindestens
zwei Vorsprünge (10, 21, 31, 42, 51) ausgebildet sind, die klemmend auf einem
Gegenstand (4, 4') aufschiebbar sind.
2. Kappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (10,
21, 31, 41, 51) als Abstandhalter ausgebildet sind und zwischen den
Randabschnitten (3) und dem Gegenstand (4, 4') ein Spalt (6, 22, 32, 42, 52)
ausgebildet ist.
3. Kappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe aus
Metall hergestellt ist und der Randabschnitt (3) eine Wanddicke von 10 bis 5000 µm,
vorzugsweise 30 bis 2000 µm aufweist.
4. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kappe aus einem tiefgezogenen Metallband hergestellt ist.
5. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kappe durch umformende oder spanende Verfahren hergestellt ist.
6. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kappe einen Randabschnitt (3) mit im wesentlichen ringförmigen Querschnitt
aufweist und drei oder mehr Vorsprünge (10) vorgesehen sind, wobei der Spalt
(6) zwischen dem Gegenstand (4) und dem Randabschnitt (3) etwa
gleichbleibend ist.
7. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kappe einen Randabschnitt (3) aufweist, der eine unterschiedliche Dicke
aufweist.
8. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kappe einen Randabschnitt (3) mit rechteckigen, mehreckigen oder ovalen
Querschnitt aufweist mindestens drei Vorsprünge (10) vorgesehen sind, um
einen Spalt (6) zwischen dem Gegenstand (4) und dem Randabschnitt (3)
auszubilden.
9. Kappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Randabschnitt (3)
außen eine kreisrunde Umfangsfläche aufweist.
10. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
Vorsprünge (41) durch Einbuchtungen gebildet sind.
11. Einheit aus einer Kappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche und einem
Gegenstand (4, 4'), vorzugsweise einer Sicherung, wobei zwischen dem
Gegenstand (4, 4') und der Kappe ein Draht (7) eingeklemmt ist.
12. Einheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht (7) an der
Kappe festgelötet ist.
13. Einheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht (7) an der
Kappe angeschweißt ist.
14. Einheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Draht (7) an der
Kappe angeklemmt ist.
15. Einheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe mit dem
Gegenstand (4, 4') verklebt ist.
16. Einheit nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass
zwischen Kappe und Gegenstand (4, 4') ein Halter festgelegt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002110993 DE10210993A1 (de) | 2002-03-13 | 2002-03-13 | Kappe, insbesondere für eine Sicherung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002110993 DE10210993A1 (de) | 2002-03-13 | 2002-03-13 | Kappe, insbesondere für eine Sicherung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10210993A1 true DE10210993A1 (de) | 2003-10-02 |
Family
ID=27797739
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2002110993 Withdrawn DE10210993A1 (de) | 2002-03-13 | 2002-03-13 | Kappe, insbesondere für eine Sicherung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10210993A1 (de) |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3918816C2 (de) * | 1989-06-09 | 1997-04-24 | Efen Elektrotech Fab | Abdeckung für NH-Sicherungsleisten oder -unterteile |
| DE19729885A1 (de) * | 1997-07-11 | 1999-02-04 | Mueller Jean Ohg Elektrotech | Abdeckung für Sicherungskontakte an NH-Sicherungsleisten oder -unterteilen |
| DE69423960T2 (de) * | 1993-07-15 | 2000-08-17 | Charlie Centofante | Kartenpackung gemaess pcmcia-standard |
-
2002
- 2002-03-13 DE DE2002110993 patent/DE10210993A1/de not_active Withdrawn
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