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DE10210983A1 - Industrielle Reinigungsanlage mit einer Selektionsvorrichtung für gebrauchte Reinigungsflüssigkeiten - Google Patents

Industrielle Reinigungsanlage mit einer Selektionsvorrichtung für gebrauchte Reinigungsflüssigkeiten

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DE10210983A1
DE10210983A1 DE2002110983 DE10210983A DE10210983A1 DE 10210983 A1 DE10210983 A1 DE 10210983A1 DE 2002110983 DE2002110983 DE 2002110983 DE 10210983 A DE10210983 A DE 10210983A DE 10210983 A1 DE10210983 A1 DE 10210983A1
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    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F1/00Treatment of water, waste water, or sewage
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    • C02F2103/00Nature of the water, waste water, sewage or sludge to be treated
    • C02F2103/44Nature of the water, waste water, sewage or sludge to be treated from vehicle washing facilities

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Reinigungsanlage mit einer Behandlungskammer (1) und wenigstens zwei mit verschiedenen Reinigungsflüssigkeiten füllbaren Vorratsbehältern (5, 6), aus denen die Behandlungskammer (1) wahlweise mit Reinigungsflüssigkeiten gespeist wird und in denen die jeweils gebrauchte Reinigungsflüssigkeit nach Beendigung eines Behandlungsvorganges zurückgeleitet wird. Die Aufgabe besteht darin, die Reinigungsanlage in Richtung einer Vereinfachung und Erhöhung der Funktionssicherheit bei der Rückförderung der gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten aus der Behandlungskammer (1) in die Vorratsbehälter (5, 6) zu verbessern. Es sind siebartige Vorrichtungen (15, 16) in den Vorratsbehältern (5, 6) vorgesehen, und zwei benachbarte Vorratsbehälter (5, 6) sind mit einem schwenkbaren Leitkörper (28) ausgerüstet, der mit einem Ausguss (30, 31) wahlweise über eine Vorrichtung (15, 16) des einen oder anderen Vorratsbehälters (5, 6) einstellbar ist, und die Behandlungskammer (1) mit dem Leitkörper (28) über eine mit Gefälle verlegte Abflussleitung (21) verbunden ist. Durch die Erfindung lässt sich auf einfache Weise eine Aufbereitung der gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten erreichen, wobei auf Pumpen und Ventile weitgehend verzichtet werden kann. Außerdem ist für das Ableiten der gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten aus der Behandlungskammer nur eine (Gefälle)-Leitung erforderlich.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Reinigungsanlage mit einer Behandlungskammer für das Reinigungsgut und wenigstens zwei mit verschiedenen Reinigungsflüssigkeiten füllbaren Vorratsbehältern, aus denen die Behandlungskammer wahlweise mit der einen oder anderen Reinigungsflüssigkeit gespeist wird, und in denen die jeweils gebrauchte Reinigungsflüssigkeit nach Beendigung eines Behandlungsvorganges zurückgeleitet wird.
  • In der DE 44 10 550 A1 ist eine Einkammeranlage mit einer Behandlungskammer beschrieben, in der industrielle Teile gewaschen, gespült und getrocknet werden können. Außer der Behandlungskammer weist die Anläge noch einen. Vorratsbehälter für Reinigungsflüssigkeit, beispielsweise wässrige Reinigungsflüssigkeit mit einer waschaktiven Substanz und einen Vorratsbehälter für Spülflüssigkeit, beispielsweise wässrige Spülflüssigkeit, wie reines Wasser auf, mit der das gereinigte Gut abgespült wird.
  • In einem Kreislauf wird aus dem Vorratsbehälter Reinigungsflüssigkeit mit Druck über eine Leitung mit Absperrventil und Pumpe in die Behandlungskammer gepumpt, wo das Reinigungsgut von Fett, Öl und anderen Verunreinigungen abgewaschen wird. Die gebrauchte Reinigungsflüssigkeit wird in einen Auffangbehälter gesammelt und über eine weitere Leitung mit Absperrventil, ggf. Filter und Pumpe zurück in den Vorratsbehälter gefördert.
  • Nach Beendigung des Waschvorganges wird in derselben Behandlungskammer gespült. Der Vorratsbehälter für Spülflüssigkeit ist über eine Leitung mit Absperrventil und Pumpe mit der Behandlungskammer verbunden. Durch Einschalten der Pumpe und Öffnen des Ventils fließt die Spülflüssigkeit in die Behandlungskammer, so dass das Waschgut von anhaftenden Waschmittelresten abgespült wird. Die gebrauchte Spülflüssigkeit sammelt sich in einem Auffangbehälter und wird über eine Leitung mit Pumpe und Absperrventil zurück in den Spülflüssigkeits-Vorratsbehälter gefördert.
  • Sowohl die gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten, wie Waschflüssigkeit und Spülflüssigkeit können, beispielsweise durch Destillation aufbereitet werden und einer Reinigungsflüssigkeit wieder zugesetzt werden.
  • Bei der beschriebenen Reinigungsanlage ist ein verhältnismäßig großer apparativer Aufwand an Leitungen Ventilen und Pumpen erforderlich, um die gerauchten Reinigungsflüssigkeiten, wie Waschflüssigkeiten und Spülflüssigkeiten aus der Behandlungskammer wieder zurück in die Vorratsbehälter zu fördern.
  • Die gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten wie Wasch- und/oder Spülflüssigkeiten, die im Bodenbereich der Behandlungskammer bzw. einen Auffangbehälter gesammelt werden, können mit feinen und groben festen Partikeln, wie mineralischen Rückständen oder Metallspänen angereichert sein. Das führt zu einem hohen Verschleiß der Armaturen und Pumpen.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die eingangs beschriebene Reinigungsanlage in Richtung einer Vereinfachung und Erhöhung der Funktionssicherheit bei der Rückförderung der gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten aus der Behandlungskammer in die Vorratsbehälter zu verbessern.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch die in Anspruch 1 beschriebenen Maßnahmen gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Ute Erfindung geht davon aus, dass derartige Reinigungsanlagen in kompakter raumsparender Bauweise ausgeführt werden, bei der die Vorratsbehälter mit den verschiedenen Reinigungsflüssigkeiten wie Waschflüssigkeiten und Spülflüssigkeiten in unmittelbarer Nähe zueinander, vorzugsweise auf gleichem Niveau und nebeneinander angeordnet sind, und die Behandlungskammer sich in mittelbarer Nähe zu den Vorratsbehältern und auf einem in Bezug zu den Vorratsbehältern höherem Niveau befindet, so dass vom Bodenbereich der Behandlungskammer zum Flüssigkeitsstand in den Vorratsbehältern ein Gefälle besteht.
  • Zum Abscheiden der grob- und/oder feinkörnigen Bestandteile der gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten sind in den Vorratsbehältern siebartige oder filterartige Vorrichtungen vorgesehen, welche die aus der Behandlungskammer zurück in die Vorratsbehälter geförderte gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten sieben oder filtern, so dass die festen fein- oder grobkörnigen Partikel ausgeschieden werden können. Es kann sich dabei um sieb- oder filterartige Gefäße handeln, die lose in die Behälter einsetzbar sind, und die zum Entleeren herausgenommen werden können.
  • Zum Einleiten der gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten in die Vorratsbehälter sind vorzugsweise zwei benachbarte Vorratsbehälter mit einem kipp-, schwenk- oder drehbaren Leitkörper ausgerüstet, der die gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten mit einem Ausguß wahlweise in die sieb- oder filterartige Vorrichtung des einen oder des anderen Vorratsbehälters leitet. Der Leitkörper ist mit der Behandlungskammer über eine in einem Gefälle verlegte Abflußleitung verbunden, so dass die gebrauchte Reinigungsflüssigkeit selbständig, ohne Förderpumpe aus der Behandlungskammer in den Leitkörper läuft.
  • Im Betrieb der Anlage kann also bei einer entsprechenden Einstellung des Leitkörpers gebrauchte Waschflüssigkeit aus der Behandlungskammer selbständig in den Vorratsbehälter für Waschflüssigkeit fließen, wo mit Hilfe der Siebvorrichtung oder Filtervorrichtung eine Partikelabscheidung erfolgt. Ebenso kann gebrauchte Spülflüssigkeit bei entsprechender Umstellung des Leitkörpers aus der Behandlungskammer selbständig in den Vorratsbehälter für Spülflüssigkeit fließen, wo mit Hilfe der dort befindlichen Sieb- oder Filtervorrichtung die Partikelabscheidung erfolgt. Selbstverständlich kann durch Steuerung des Leitkörpers wahlweise auch gebrauchte Spülflüssigkeit in den Vorratsbehälter für Waschflüssigkeit geleitet werden und umgekehrt.
  • Durch die Erfindung lässt sich auf einfache Weise eine Aufbereitung der gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten erreichen, wobei auf Pumpen und Ventile zur Förderung der gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten weitgehend verzichtet werden. Außerdem ist für das Ableiten der gebrauchten Reinigungsflüssigkeiten aus der Behandlungskammer nur eine (Gefälle)-Leitung erforderlich.
  • Reinigungsanlagen der eingangs beschriebenen Art haben meist nicht nur jeweils einen Vorratsbehälter für Waschflüssigkeit und einen Vorratsbehälter für Spülflüssigkeit, sondern se können weitere Vorratsbehälter vorhanden sein, beispielsweise ein solcher für Vorwaschflüssigkeit ein anderer für die Hauptwäsche sowie ein Vorratsbehälter für normale Spülflüssigkeit und ein weiterer für Feinstspülen mit reinem Kondensat. Es kann ein Problem sein, diese Vorratsbehälter so anzuordnen, dass mit dem Leitkörper alle Vorratsbehälter direkt beschickt werden können.
  • Um eine Verbindung von den Leitkörper zu von dem Leitkörper entfernt angeordneten Vorratsbehältern herzustellen, wird vorgeschlagen, für jeweils zwei benachbarte Vorratsbehälter eine kipp-, schwenk- oder drehbaren Rinne oder Rohr vorzusehen, mit der in einer Endlage eine Verbindung mit dem Ausguß des Leitkörpers und dem entfernt vom Ausguß angeordneten Vorratsbehälter herstellbar ist und die in der anderen Endlage die Verbindung unterbricht, so dass beispielsweise der Ausguß des Leitkörpers direkt über einen Vorratsbehälter entleert werden kann. Der Leitkörper wird mit einem Antrieb betätigt.
  • Zur baulichen Verkleinerung der Reinigungsanlage sind die Vorratsbehälter als Abteile eines Tanks durch Einfügen von Trennwänden gebildet. Wenn der Leitkörper direkt oberhalb einer Trennwand sich befindet, dann befindet sich der Ausguß des Leitkörpers in der einen Endstellung über den einen Vorratsbehälter und in der anderen Endstellung über den anderen Vorratsbehälter.
  • Vorteilhaft ist die Rinne oder das Rohr für die Verlängerung des Leitkörpers wippenartig gelagert und oberhalb einer Trennwand zwischen zwei Abteilen des Tanks angeordnet. Die Rinne oder das Rohr wird mit einem Antrieb betätigt.
  • Vorteilhaft ist der Leitkörper trogartig mit zwei gegenüberliegenden Ausgüssen ausgeführt und in Richtung der Ausgüsse kipp- oder schwenkbar gelagert.
  • Die Abflußleitung der Behandlungskammer endet im Leitkörper, vorzugsweise quer zur Kipp- oder Schwenkrichtung des Leitkörpers. Dadurch kann das Endstück der Abflußleitung als Kipp- oder Schwenklager für den Leitkörper benutzt werden.
  • Vorteilhaft ist die Öffnung der in den Leitkörper endenden Abflussleitung mit einem Stößel oder Stopfen verschließbar. Der Stößelantrieb befindet sich vorteilhaft an der der Öffnung gegenüberliegenden Seite des Leitkörpers und seine Stößelachse fluchtet mit der Öffnung des Abflussleitung. Der Stößelantrieb ist an der Behälterwand befestigt und die Stößelachse durchgreift die der Öffnung gegenüberliegende Leitkörperwand. Damit ist eine zweiseitige Lagerung des Leitkörpers möglich.
  • Durch die mit dem Stößel oder Stopfen verschließbare Öffnung der Ablaufleitung kann in der Behandlungskammer eine Badreinigung ausgeführt werden, weil die Reinigungsflüssigkeit in der Behandlungskammer solange bleibt, bis der Stößel oder Stopfen von der Öffnung der Abflussleitung entfernt wird.
  • Nachfolgend sind an Hand der Zeichnungen zwei Ausführungen der Erfindung näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Ausführung der Reinigungsanlage mit zwei Vorratsbehältern,
  • Fig. 2 eine andere Ausführung mit vier Vorratsbehältern,
  • Fig. 3 eine Darstellung des Leitkörpers in einer gegenüber Fig. 1 und Fig. 2 entgegengesetzten Endstellung.
  • Die Fig. 1 und 2 der Zeichnungen zeigen schematisch die wesentlichen Teile einer Einkammer-Reinigungsanlage. Die Behandlungskammer 1 befindet sich in einer erhöhten Position zu einem Tank 2, 3, der gemäß Fig. 1 zwei durch eine Trennwand 4 gebildete Vorratsbehälter 5, 6 für Wasch- und Spülflüssigkeit enthält. Der Tank 3 in Fig. 2 enthält vier, durch drei Trennwände 7, 8, 9 gebildete Vorratsbehälter 10, 11, 12, 13 für verschiedene Wasch- und/oder Spülflüssigkeiten. Der Tank besitzt einen Deckel 14 und jeder Behälter 5, 6; 10, 11, 12, 13 ist mit einem Sieb- oder Filterkorb 15, 16; 17, 18, 19, 20 ausgerüstet, mit dem feine- oder grobe Partikel, wie Metallspäne aus der gebrauchten Reinigungsflüssigkeit ausgeschieden werden können. Die Sieb- oder Filterkörbe können durch die Deckelöffnung des Tanks 2; 3 entnommen werden.
  • Die Behandlungskammer 1 ist vom Bodenbereich aus über eine in einem Gefälle verlegten Abflußleitung 21 mit dem Tank 2; 3 verbunden, so dass gebrauchte Reinigungsflüssigkeit selbsttätig aus der Behandlungskammer 1 in den Tank 2; 3 laufen kann.
  • Aus den Behältern 5, 6; 10, 11, 12, 13 wird über Förderleitungen 22, 23; 24, 25, 26, 27 mit Pumpen die Behandlungskammer 1 mit Reinigungsflüssigkeiten gespeist.
  • Im Tank 2; 3 ist ein kipp- oder schwenkbarer trogartig ausgebildeter Leitkörper 28 angebracht, in dem quer zur Kipp- oder Schwenkrichtung das Endstück der Abflussleitung 21 mit Öffnung 29 endet. Der Leitkörper 28 hat zwei gegenüberliegende Ausgüsse 30, 31. In Fig. 1 ist der Leitkörper 28 oberhalb der Trennwand 4 angeordnet, in Fig. 2 oberhalb der Trennwand 8. Die Kipp- oder Schwenklager des Leitkörpers 28 befinden sich einerseits am Endstück der Abflussleitung 21 und andererseits an der Seitenwand des Tanks 2; 3. Die Kipp- oder Schwenkachse 32 des Leitkörpers 28 ragt aus der Seitenwand des Tanks 2; 3 heraus. An ihr ist ein Hebel 33 angebracht, an dem der Antrieb 34 angreift, mit dem der Ausguss 30 des Leitkörpers 28zum Sieb- oder Filterkorb 15; 18 und der Ausguss 31 zum Sieb- oder Filterkorb 16; 19 einstellbar ist. Aus der Behandlungskammer 1 auslaufende gebrauchte Reinigungsflüssigkeit fließt durch die Ablaufleitung in den Leitkörper 28 und von dort je nach Stellung der Ausgüsse 30, 31 in den Sieb- oder Filterkorb 15, 16; 18, 19.
  • Die Schwenkachse 32 des Leitkörpers 28 ist hohl ausgebildet und nimmt einen Stößel 35 auf, der mit einer nicht näher bezeichneten Stößelplatte die Öffnung 29 der Ablaufleitung 21 verschließbar macht. Angetrieben wird der Stößel 35 durch einen Antrieb 36, wie Pneumatik- oder Hydraulikzylinder, der an der Seitenwand des Tanks 2; 3 befestigt ist. Ist die Stößelplatte vor die Öffnung 29 gestellt, fließt keine Flüssigkeit ab, ist die Stößelplatte von der Öffnung 29 weggestellt, kann die Flüssigkeit abfließen. Beim Reinigungsvorgang in der Behandlungskammer 1 ist die Öffnung 29 verschlossen. Sie wird nur zum Entleeren der Behandlungskammer geöffnet.
  • Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 sind die vier Vorratsbehälter 10, 11, 12, 13 in einer Reihe nebeneinander angeordnet. Der Leitkörper 28 kann aber nur auf die Behälter 11 und 12 direkt eingestellt werden. Um auch die Behälter 17 und 20 befüllen zu können, ist oberhalb der Behälter 17, 18 und 19, 20 eine wippenartig gelagerte Rinne 37, 38 angeordnet. Das Wippenlager befindet sich oberhalb der Trennwände 7, 8. Mit Hilfe eines nicht näher bezeichneten Hebelgetriebes erfolgt die Betätigung mit dem Antrieb 39, 40. In einer Endstellung der Rinne 37, 38 erfolgt die Verbindung mit dem Ausguss 31 bzw. 30 des Leitkörpers 28. Die Flüssigkeit kann aus dem Leitkörper 28 in den Behälter 20 bzw. 17 laufen. Hierzu ist die Lage der Rinne zum Behälter 20 etwas geneigt. In der anderen Endstellung der Rinne 37, 38 ist die Verbindung zum Leitkörper 28 unterbrochen. Die Flüssigkeit wird über den Ausguss 31, 30 direkt in den Behälter 11 oder 12 entleert.

Claims (10)

1. Reinigungsanlage mit einer Behandlungskammer (1) für das Reinigungsgut und wenigstens zwei Vorratsbehältern (5, 6); (10, 11, 12, 13), für verschiedene Reinigungsflüssigkeiten, aus denen die Behandlungskammer (1) wahlweise mit der einen oder anderen Reinigungsflüssigkeit gespeist wird, und in denen die jeweils gebrauchte Reinigungsflüssigkeit nach Beendigung eines Behandlungsvorganges zurückgeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, dass siebartige oder filterartige Vorrichtungen (15, 16); (17, 18, 19, 20) in den Vorratsbehältern (5, 6); (10, 11, 12, 13) vorgesehen sind, und zwei benachbarte Vorratsbehälter (5, 6); (11, 12)) mit einem kipp-, schwenk- oder drehbaren Leitkörper (28) ausgerüstet sind, der mit einem Ausguß (30, 31) wahlweise über eine Vorrichtung (15, 16); (18, 19)) des einen oder anderen Vorratsbehälters (5, 6); (11, 12) einstellbar ist, und die Behandlungskammer (1) und der Leitkörper (28) mit einer in einem Gefälle verlegten Abflußleitung (21) verbunden sind.
2. Reinigungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei benachbarte Vorratsbehälter (10, 11); (12, 13) mit einer kipp-, schwenk- oder drehbaren rinnen- oder rohrartigen Brücke (37, 38) verbunden sind, mit der eine Verbindung von einem Ausguß (30, 31) des Leitkörpers (28) zu einer vom Ausguß entfernten Vorrichtung (17, 20) des Vorratsbehälters (10, 13) herstellbar ist.
3. Reinigungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorratsbehälter (5, 6); (10, 11, 12, 13) durch Trennwände (4); (7, 8, 9) eins Tanks (2); (3) gebildet sind.
4. Reinigungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitkörper (28) oberhalb einer Trennwand (4); (8) zwischen zwei Vorratsbehältern (5, 6); (11, 12) angeordnet ist.
5. Reinigungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitkörper (28) trogartig mit zwei gegenüberliegenden Ausgüssen (30); (31) ausgebildet ist.
6. Reinigungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abflußleitung (21) quer zur Kipp-, Schwenk- oder Drehrichtung des Leitkörpers in den Leitkörper (28) mündet.
7. Reinigungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (29) der Abflußleitung (21) innerhalb des Leitkörpers (28) mit einem Stößel (35) verschließbar ist.
8. Reinigungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kipp-, Schwenk- oder Drehachse (32) des Leitkörpers (28) und die Stößelachse des Stößels (35) in einer gedachten Achse zusammenfallen.
9. Reinigungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Brücke (37, 38) wippenartig gelagert und mit einem Antrieb (39, 40) betätigbar ist.
10. Reinigungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Brücke (37, 38) oberhalb einer Trennwand (7, 9) zwischen zwei Vorratsbehältern (10, 11); (12, 13) des Tanks (3) gelagert ist.
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