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DE10208642A1 - Laderaumabdeckvorrichtung - Google Patents

Laderaumabdeckvorrichtung

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Publication number
DE10208642A1
DE10208642A1 DE2002108642 DE10208642A DE10208642A1 DE 10208642 A1 DE10208642 A1 DE 10208642A1 DE 2002108642 DE2002108642 DE 2002108642 DE 10208642 A DE10208642 A DE 10208642A DE 10208642 A1 DE10208642 A1 DE 10208642A1
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DE
Germany
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housing
edge
covering
tarpaulin
backrest
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2002108642
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Kuckuk
Winfried Ehrhard
Klaus Dieter Dehn
Joerg Karger
Wilhelm Trzeciakowsky
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
Adam Opel GmbH
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Publication date
Application filed by Adam Opel GmbH filed Critical Adam Opel GmbH
Priority to DE2002108642 priority Critical patent/DE10208642A1/de
Publication of DE10208642A1 publication Critical patent/DE10208642A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like
    • B60R5/04Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle
    • B60R5/044Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves
    • B60R5/045Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves collapsible or transformable
    • B60R5/047Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves collapsible or transformable collapsible by rolling-up

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Abstract

Eine Laderaumabdeckvorrichtung (1), insbesondere für ein Personen-Kraftfahrzeug, umfasst wenigstens ein erstes flächiges Abdeckelement (10), ein Gehäuse (6), an dem das erste Abdeckelement (10) gehalten und zwischen einer Offenstellung, in der es im Wesentlichen nicht über das Gehäuse (6) vorspringt, und einer Schließstellung verstellbar ist, in der es sich von dem Gehäuse (6) aus in eine erste Richtung erstreckt, und wenigstens ein zweites, bewegbares Abdeckelement (13, 14, 15), das sich von dem Gehäuse (6) in eine zweite Richtung erstreckt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Laderaumabdeckvorrichtung mit wenigstens einem flächigen Abdeckelement und einem Gehäuse, an dem das Abdeckelement gehalten und zwischen einer Offenstellung, in der es im Wesentlichen nicht über das Gehäuse vorspringt und einen Laderaum, an dem es angebracht ist, nicht abdeckt, und einer Schließstellung verstellbar ist, in der es sich von dem Gehäuse aus in eine erste Richtung erstreckt, um den Laderaum abzudecken.
  • Laderaumabdeckvorrichtungen dieser Art kommen insbesondere in Kombinations-Personenkraftwagen zum Einsatz.
  • Ein bekanntes Konstruktionsprinzip solcher Abdeckvorrichtungen ist, das Gehäuse im Bereich der Rückenlehnen einer hinteren Sitzreihe eines Fahrzeuges anzuordnen und als Abdeckelement eine Plane zu verwenden, die in Schließstellung auf einer Wickelwalze des Gehäuses aufgerollt ist und aus dem Gehäuse entgegen der Fahrtrichtung des Fahrzeuges herausziehbar ist, um sie in die Schließstellung zu bringen.
  • Ein Problem derartiger Laderaumabdeckvorrichtungen ist, dass sie keine vollständige Abdeckung des Laderaumes ermöglichen, wenn die Sitze, hinter denen sie angebracht ist, verschiebbar sind oder schwenkbare bzw. umklappbare Rückenlehnen aufweisen. Insbesondere wenn die Rückenlehnen zweier benachbarter Sitze sich in unterschiedlichen Stellungen befinden, bleibt zwischen dem Gehäuse und der weiter vorn liegenden Rückenlehne eine Lücke, durch die das Innere des Laderaumes und evtl. darin befindliche Ladung sichtbar ist. Diesen Einblick möchte man jedoch verhindern, um potentielle Diebe nicht zu motivieren.
  • Eine Lösung dieses Problems wird in DE 298 18 442 U1 vorgeschlagen. Bei der aus dieser Schrift bekannten Laderaumabdeckvorrichtung ist das Gehäuse schienengeführt in Längsrichtung des Fahrzeuges verschiebbar und enthält zwei auf Wickelkernen aufgewickelte Planen, deren Breite jeweils im Wesentlichen der eines Fahrzeugsitzes entspricht, hinter dem die betreffende Plane angeordnet ist. Das aus dem Gehäuse herausziehbare freie Ende jeder Plane ist am entsprechenden Fahrzeugsitz befestigbar. Da die einzelnen Planen unterschiedlich weit herausgezogen sein können, ist diese Vorrichtung in der Lage, sich unterschiedlichen Sitzpositionen anzupassen und den Laderaum vollständig abzudecken.
  • Ein Nachteil dieser Vorrichtung ist jedoch, dass zum Abdecken des Laderaumes das gesamte Gehäuse bewegt werden muss. Dessen hohes Gewicht macht das Öffnen und Schließen der Laderaumabdeckung beschwerlich.
  • Ein anderes Problem dieser bekannten Abdeckvorrichtung ist, dass bei vielen Kraftfahrzeugen die abzudeckende Ladefläche von den Sitzen zum Fahrzeugheck hin verjüngt ist. Das Gehäuse und die daran gehaltenen Planen dürfen deshalb nicht breiter sein als die schmalste Stelle der Ladefläche, bis zu der das Gehäuse bewegt werden muss. Breitere Stellen des Laderaumes können daher von den Planen nicht vollständig abgedeckt werden, so dass dort zum Erreichen einer vollständigen Abdeckung stationäre Teile erforderlich sind, die jedoch die Nutzung des Laderaumes behindern.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, eine Laderaumabdeckvorrichtung der eingangs angegebenen Art zu schaffen, die eine vollständige Abdeckung eines Laderaumes auch dann erlaubt, wenn an diesen verstellbare Sitze angrenzen, und die leicht zu betätigen ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Laderaumabdeckvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1.
  • Während das erste Abdeckelement in herkömmlicher Weise vom Gehäuse aus bezogen auf die Fahrtrichtung des Fahrzeuges nach hinten ausgezogen werden kann, um so einen Teil, üblicherweise den größeren Teil, des Laderaumes, abzudecken, dient das wenigstens eine zweite Abdeckelement zum Abdecken eines Spaltes veränderlicher Größe, der sich zwischen dem Gehäuse und den Rückenlehnen der Sitze oder der Sitzbank in je nach deren Stellung unterschiedlicher Breite ergeben kann.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Laderaumabdeckvorrichtung ist, dass sie keinen wesentlichen Einschränkungen hinsichtlich der Grundfläche des abzudeckenden Laderaumes unterliegt, da das erste Abdeckelement im Bedarfsfalle zu seinem freien Ende hin verjüngt sein kann.
  • Um eine platzsparende Unterbringung des zweiten Abdeckelementes bei Nichtgebrauch zu ermöglichen, ist dieses vorzugsweise in eine Stellung verschiebbar, in der es im Wesentlichen nicht über das Gehäuse vorspringt.
  • Vorzugsweise umfasst die Laderaumabdeckvorrichtung ein einziges erstes Abdeckelement, das zum geschlossenen Abdecken des Hauptteiles des Laderaumes vorgesehen ist, und wenigstens zwei zweite Abdeckelemente, von denen jedes vorgesehen ist, um an der Rückenlehne von unabhängig voneinander verstellbaren Sitzen befestigt zu werden.
  • Die Abdeckelemente sind vorzugsweise flexible Materialbahnen wie etwa kräftige, ggf. textilverstärkte Kunststofffolien, Textilbahnen oder dergleichen.
  • Bei einer einfachen Ausgestaltung der Laderaumabdeckvorrichtung ist jedes der zweiten Abdeckelemente mit einem seiner Ränder ortsfest am Gehäuse befestigt.
  • Bei einer komfortableren Ausgestaltung ist ein Rand jedes zweiten Abdeckelementes an einem am Gehäuse drehbaren Wickelkern befestigt.
  • Alternativ können die zweiten Abdeckelemente auch als steife Platten realisiert sein, die in Art einer Hutablage in der Lage sind, abgelegte Gegenstände zu tragen.
  • Bei einem Fahrzeug mit einer Laderaumabdeckvorrichtung der oben beschriebenen Art ist jeweils ein Rand jedes zweiten Abdeckelementes an dem Gehäuse und ein anderer Rand an einer Rückenlehne eines Sitzes des Fahrzeuges befestigt.
  • Bei einer ersten Ausgestaltung eines solchen Fahrzeuges ist die Befestigung des zweiten Abdeckelementes an der Rückenlehne lösbar. Dies erlaubt es, die Abdeckvorrichtung als eine kompakte, einfach zu montierende und zu demontierende Einheit zu bauen, deren Abdeckelemente vom Gehäuse in im Wesentlichen entgegengesetzte Richtungen ausziehbar sind.
  • Alternativ ist es jedoch auch möglich, die Verbindung zwischen zweitem Abdeckelement und Gehäuse lösbar zu gestalten, so dass das zweite Abdeckelement auch dann im Fahrzeug verbleibt, wenn das Gehäuse und mit ihm das erste Abdeckelement ausgebaut wird. Dadurch ist das Gewicht der auszubauenden Teile der Abdeckvorrichtung verringert und ihr Aus- und Einbau erleichtert.
  • In diesem Fall ist es bevorzugt, dass ein Rand jedes zweiten Abdeckelementes an einem an der Rückenlehne drehbar montierten Wickelkern befestigt ist, so dass das zweite Abdeckelement bei Nichtgebrauch darauf aufgewickelt werden kann.
  • Bei beiden Ausgestaltungen ist zweckmäßig, dass die lösbare Verbindung durch Befestigungsmittel hergestellt wird, die bei Überbeanspruchung selbstlösend sind, wie etwa Magnetschnäpper oder eine Haken-Öse-Kombination, bei der der Haken bei Überlastung umklappbar ist, um die Öse freizugeben.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Gepäckraum-Abdeckvorrichtung sowie von Rücksitzen eines Fahrzeuges und eines Teiles einer Gepäckraumauskleidung, an denen die Abdeckvorrichtung befestigt ist;
  • Fig. 2 einen Schnitt durch das Gehäuse der Laderaumabdeckvorrichtung;
  • Fig. 3 einen Schnitt durch die Rückenlehne eines Sitzes aus Fig. 1 und ein daran befestigtes Abdeckelement; und
  • Fig. 4 bis 6 jeweils Schnitte durch eine Laderaumabdeckvorrichtung gemäß zweiten bis vierten Ausgestaltungen der Erfindung.
  • Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Laderaumabdeckvorrichtung 1, der Rückenlehnen 2 bis 4 von Rücksitzen eines Kraftfahrzeuges, in der die Vorrichtung 1 montiert ist, sowie eines Teiles 5 von dessen Laderaumauskleidung.
  • Die Laderaumabdeckvorrichtung 1 umfasst ein langgestrecktes, kastenförmiges Gehäuse 6, dessen Längsenden jeweils lösbar an der in der Figur gezeigten rechten Laderaumauskleidung 5 sowie einer dieser gegenüberliegenden, nicht gezeigten linken Auskleidung montiert ist. Das Gehäuse, das in Fig. 2 im Schnitt entlang der in Fig. 1 mit A-A bezeichneten Linie gezeigt ist, ist aufgebaut aus zwei sich parallel zueinander erstreckenden, steifen und verwindungsfesten Gehäuseteilen 7, 8. In jedem dieser Gehäuseteile 7, 8 ist ein langgestreckter Wickelkern untergebracht, von denen in Fig. 2 nur der Wickelkern 9 im Gehäuseteil 8 gezeigt ist. Eine Plane 10, z. B. aus einem textilverstärkten Kunststoff, bildet ein erstes Abdeckelement. Ein erster Längsrand der Plane ist dauerhaft an dem Wickelkern 9 befestigt. In einer Offenstellung der Plane ist diese im Wesentlichen zur Gänze auf dem Wickelkern 9 aufgewickelt, allenfalls ein kleines Stück des dem befestigten Längsrand gegenüberliegenden zweiten Längsrandes der Plane 10 ragt aus einem Schlitz 11 des Gehäuseteiles 8 heraus, so dass die Plane 10 von einem Benutzer gefasst und in eine Schließstellung ausgezogen werden kann.
  • In dieser in Fig. 1 gezeigten Schließstellung überdeckt die Plane den größten Teil der Grundfläche des Laderaumes vom Gehäuse 6 bis hin zu einer (nicht dargestellten) Kofferraumklappe.
  • Eine Metallstange 12 von geringfügig größerer Breite als die Plane 10 ist in diese in der Nähe ihres zweiten Längsrandes eingearbeitet und dient in der gezeigten Schließstellung zur Verrastung der Plane an an der Laderaumauskleidung 5 gebildeten Aussparungen.
  • Innerhalb des Wickelkernes 9 ist ein Federmotor untergebracht, der die Plane 10 gespannt hält und im nicht eingerasteten Zustand der Plane 10 diese auf den Wickelkern 9 aufwickelt. Die Metallstange 12, die geringfügig breiter als der Schlitz 11 ist, schlägt in der Offenstellung der Plane 10 an die Ränder des Schlitzes 11 an und verhindert so ein vollständiges Verschwinden der Plane in dem Gehäuseteil 8.
  • Das dem Gehäuseteil 8 Rücken an Rücken gegenüberliegende Gehäuseteil 7 enthält, in seiner Längsrichtung nebeneinander angeordnet, drei Wickelkerne, an denen jeweils eine Plane 13, 14 bzw. 15 mit einem ihrer Längsränder befestigt und mit Hilfe eines Federmotors aufwickelbar ist. Die Breite der Planen 13, 14, 15 entspricht jeweils im Wesentlichen der Rückenlehne 2, 3 oder 4, der gegenüber die Plane 13, 14 oder 15 angeordnet ist.
  • Der aus dem Gehäuseteil 7 herausziehbare Längsrand jeder Plane 13, 14 bzw. 15 ist an der jeweils gegenüberliegenden Rückenlehne 2, 3 bzw. 4 auf eine Weise lösbar befestigbar, die im Detail in Fig. 3 dargestellt ist.
  • Fig. 3 zeigt einen schematischen Schnitt durch einen Teil der Rückenlehne 2, der Plane 13 und das Gehäuseteil 7 entlang der in Fig. 1 mit B-B bezeichneten Linie. Die Rückenlehnen 2,4 und die Planen 14, 15 sind analog ausgebildet.
  • An einem inneren Rückenblech 16 der Rückenlehne 2 ist in einer Vertiefung 17 eine in die rückseitige Polsterung 18 der Rückenlehne 2 eingelassene Befestigungsdose 19 verschraubt. Diese Befestigungsdose ist ein im Wesentlichen quaderförmiger Kasten mit einer rückseitigen Öffnung 20, an deren unterem Rand ein Haken 21 gegen Widerstand schwenkbar montiert ist. Im in Fig. 3 gezeigten Zustand greift dieser Haken 21 durch eine Öse 22 eines Kopfstückes 23 aus Metall oder festem Kunststoff, das am freien Längsrand der Plane 13 befestigt ist. Im hier gezeigten Fall ist in einem Schlitz des Kopfstückes 23 eine Zugstange 24 eingeklemmt, um die herum der freie Längsrand der Plane 13 geschlungen ist, andere bekannte Arten der Befestigung kommen ebenfalls in Betracht. Das Kopfstück weist einen schräg nach oben abstehenden Greifabschnitt 25 auf
  • Um die Plane 13 an der Rückenlehne 2 lösbar zu befestigen, käme alternativ auch die Verwendung von Magnetschnäppern an der Rückenlehne bzw. am freien Längsrand der Plane in Betracht.
  • Der andere Längsrand der Plane 13 ist, wie oben für die Plane 10 beschrieben, an einem mit einem Federmotor ausgestatteten Wickelkern 9 befestigt.
  • Wenn eine der in Fig. 1 gezeigten Rückenlehnen 2, 3 oder 4 geschwenkt oder der zugehörige Sitz vor oder zurück verschoben wird und sich somit der Abstand zwischen der betreffenden Rückenlehne und dem Gehäuse 6 ändert, so ist die erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung in der Lage, dies durch mehr oder weniger weites Abwickeln der entsprechenden Plane 13, 14 oder 15 von ihrem Wickelkern auszugleichen, so dass unabhängig von der Stellung des Sitzes der Zwischenraum zwischen diesem und dem Gehäuse 6 zuverlässig abgedeckt ist.
  • Wenn eine der Rückenlehnen 2, 3, 4 vorgeklappt und flachgelegt wird, so reicht die Länge der Planen 13 bis 15 nicht aus, um dieser Bewegung zu folgen. Um eine Beschädigung der Planen oder anderer Teile der Abdeckvorrichtung zu vermeiden, falls versehentlich versucht wird, eine Rückenlehne mit eingehakter Plane flachzulegen, ist der Haken 21 unter übermäßiger Belastung aus der Befestigungsdose 19 herausklappbar, so dass er das Kopfstück 23 freigibt und die Plane unter Wirkung des Federmotors im Gehäuseteil 7 aufgewickelt wird.
  • Fig. 4 zeigt einen Schnitt analog dem der Fig. 3 durch die Rückenlehne 2, die Plane 13 und einen Teil des Gehäuses 6 gemäß einer vereinfachten Ausgestaltung der Erfindung. Teile dieser Ausgestaltung, die bereits mit Bezug auf Fig. 1 bis 3 beschriebenen Teilen entsprechen, tragen gleiche Bezugszeichen und werden nicht erneut im Detail behandelt.
  • Bei dieser Ausgestaltung ist das Gehäuseteil 7 entfallen; die Plane 12 ist nicht auf einem Wickelkern gehalten, sondern an einem Längsende durch eine am Gehäuseteil 8 z. B. durch Schrauben oder Nieten befestigte Klemmleiste 30 an dem Gehäuseteil 8 gehalten. Die Halterung der Plane 13 an der Rückenlehne 2 unterscheidet sich nicht von der mit Bezug auf Fig. 3 beschriebenen.
  • In einer in Fig. 4 gestrichelt dargestellten, maximal vorgerückten Stellung der Rückenlehne 2 ist die Plane 13 straff gespannt. In einer zurückgeschwenkten, mit durchgezogenen Linien dargestellten Position der Rückenlehne 2 hängt die Plane 13 schlaff durch.
  • In einer Offenstellung der Plane 13 sind die äußeren Enden ihrer Zugstange 24 in zwei an der Oberseite des Gehäuseteiles 8 montierten Halteklauen 31 eingeklemmt, und die Plane 13 liegt im Wesentlichen an der Seite des Gehäuseteiles 8 an.
  • Bei der Ausgestaltung der Fig. 5 ist ein Gehäuseteil 35, das die Funktion des Gehäuseteiles 7 des ersten Ausführungsbeispiels wahrnimmt, in die Rückenlehne 2 eingelassen. Wie bei den vorhergehenden Ausgestaltungen ist die Plane 13 an ihrem aus dem Gehäuseteil 35 herausziehbaren Längsrand mit einer Zugstange 24 und einem Kopfstück 23 versehen. Ein Haken 21, an dem die Öse 22 des Kopfstückes 23 einhakbar ist und der unter übermäßiger Zugbelastung umklappbar ist, um die Öse 22 freizugeben, ist am Gehäuseteil 8 befestigt.
  • Bei dieser Ausgestaltung ist es, anders als bei den zuvor beschriebenen, nicht möglich, in einem Arbeitsgang durch Abmontieren des Gehäuses 6 die Laderaumabdeckvorrichtung komplett aus einem Fahrzeug zu entfernen. Dies beeinträchtigt jedoch nicht den Gebrauchswert der Vorrichtung, da die Planen bei Nichtgebrauch in den Rückenlehnen praktisch vollständig verschwinden und daher kein Bedürfnis besteht, sie zu entfernen. Da die Planen 13, 14, 15 und die sie aufnehmenden Gehäuseteile 35 an den Rückenlehnen 2, 3, bzw. 4 montiert sind, ist das Gewicht des Gehäuses 6 geringer als bei den zuvor beschriebenen Ausgestaltungen und seine Montage und Demontage sind dadurch einfacher.
  • Das Abdecken des Laderaumes ist mit dieser Ausgestaltung noch etwas einfacher als mit den zuvor beschriebenen, da es für eine auf dem Rücksitz kniende Person im allgemeinen einfacher ist, die Plane 13 aus dem in der Rückenlehne 2 versenkten Gehäuseteil 35 herauszuziehen und an dem gut sichtbaren Haken 21 am Gehäuseteil 8 einzuhaken, als umgekehrt.
  • Bei der in Fig. 6 gezeigten vierten Ausgestaltung der Erfindung ist die Plane 13 durch eine steife Platte 40 ersetzt. Diese Platte 40 ist durch an ihrem hinteren Rand überstehende Zapfen 41 in zwei am Gehäuseteil 8 befestigten Schienen 42 vor und zurück verschiebbar geführt. Der gegenüberliegende, der Rückenlehne 2 zugewandte Rand der Platte 40 trägt das gleiche Kopfstück 23 wie die vorhergehenden Ausgestaltungen und ist wie bei der ersten Ausgestaltung an einem Haken 21 einer in die Rückenlehne 2 eingelassenen Befestigungsdose 19 einhakbar.
  • Diese Ausgestaltung ist im Wesentlichen dann praktikabel, wenn der zwischen dem Gehäuseteil 8 und der Rückenlehne 2 zu überbrückende Spalt nicht breiter als das Gehäuseteil 8 ist, so dass die Platte 40, die nicht nennenswert breiter als der Spalt sein muss, in der Offenstellung auf dem Gehäuseteil 8 aufliegen kann, ohne seitlich überzustehen. Die Platte 40 eignet sich aufgrund ihrer Steifigkeit als Ablage für Gegenstände. Bezugszeichenliste 1 Laderaumabdeckvorrichtung
    2 Rückenlehne
    3 Rückenlehne
    4 Rückenlehne
    5 Teil der Laderaumauskleidung
    6 Gehäuse
    7 Gehäuseteil
    8 Gehäuseteil
    9 Wickelkern
    10 Plane
    11 Schlitz
    12 Metallstange
    13 Plane
    14 Plane
    15 Plane
    16 Rückenblech
    17 Vertiefung
    18 Polsterung
    19 Befestigungsdose
    20 Öffnung
    21 Haken
    22 Öse
    23 Kopfstück
    24 Zugstange
    25 -
    26 -
    27 -
    28 -
    29 -
    30 Klemmleiste
    31 Halteklaue
    32 -
    33 -
    34 -
    35 Gehäuseteil
    36 -
    37 -
    38 -
    39 -
    40 Platte
    41 Zapfen
    42 Schiene

Claims (12)

1. Laderaumabdeckvorrichtung (1) mit wenigstens einem ersten flächigen Abdeckelement (10) und einem Gehäuse (6), an dem das erste Abdeckelement (10) gehalten und zwischen einer Offenstellung, in der es im Wesentlichen nicht über das Gehäuse (6) vorspringt, und einer Schließstellung verstellbar ist, in der es sich von dem Gehäuse (6) aus in eine erste Richtung erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein zweites, bewegbares Abdeckelement (13, 14, 15, 40) sich von dem Gehäuse (6) in eine zweite Richtung erstreckt.
2. Laderaumabdeckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Abdeckelement (13, 14, 15, 40) in eine Stellung verschiebbar ist, in der es im Wesentlichen nicht über das Gehäuse (6) vorspringt.
3. Laderaumabdeckvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es ein einziges erstes Abdeckelement (10) und wenigstens zwei zweite Abdeckelemente (13, 14, 15, 40) umfasst.
4. Laderaumabdeckvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckelemente (10, 13, 14, 15) flexible Materialbahnen sind.
5. Laderaumabdeckvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jedes zweite Abdeckelement (13, 14, 15) einen am Gehäuse (6) ortsfesten Rand aufweist.
6. Laderaumabdeckvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rand jedes zweiten Abdeckelements (13, 14, 15) an einem am Gehäuse (6) drehbaren Wickelkern (9) befestigt ist.
7. Laderaumabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine zweite Abdeckelement eine steife Platte (40) ist.
8. Fahrzeug mit einer Laderaumabdeckvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Rand jedes zweiten Abdeckelements (13, 14, 15, 40) an dem Gehäuse (6) dauerhaft befestigt und ein zweiter Rand an einer Rückenlehne (2, 3, 4) eines Sitzes des Fahrzeugs befestigt oder befestigbar, insbesondere lösbar befestigbar, ist.
9. Fahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand des zweiten Abdeckelements (13, 14, 15, 40) und die Rückenlehne (2, 3, 4) bei Überbeanspruchung selbstlösende Befestigungsmittel (21, 22) aufweisen.
10. Fahrzeug mit einer Laderaumabdeckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Rand jedes zweiten Abdeckelements (13, 14, 15) an einer Rückenlehne (2, 3, 4) eines Sitzes des Fahrzeugs dauerhaft befestigt und ein zweiter Rand an dem Gehäuse (6) lösbar befestigbar ist.
11. Fahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand des zweiten Abdeckelements (13, 14, 15) und das Gehäuse (6) bei Überbeanspruchung selbstlösende Befestigungsmittel (21, 22) aufweisen.
12. Fahrzeug nach Anspruch 10 oder Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rand jedes zweiten Abdeckelements an einem an der Rückenlehne (2, 3, 4) drehbaren Wickelkern befestigt ist.
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