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DE102007056846A1 - Rollovorrichtung für ein Kraftfahrzeug und Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einer solchen Rollovorrichtung - Google Patents

Rollovorrichtung für ein Kraftfahrzeug und Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einer solchen Rollovorrichtung Download PDF

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DE102007056846A1
DE102007056846A1 DE102007056846A DE102007056846A DE102007056846A1 DE 102007056846 A1 DE102007056846 A1 DE 102007056846A1 DE 102007056846 A DE102007056846 A DE 102007056846A DE 102007056846 A DE102007056846 A DE 102007056846A DE 102007056846 A1 DE102007056846 A1 DE 102007056846A1
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DE
Germany
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material web
roller blind
blind device
motor vehicle
roller
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Withdrawn
Application number
DE102007056846A
Other languages
English (en)
Inventor
Carsten Glaser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GM Global Technology Operations LLC filed Critical GM Global Technology Operations LLC
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Publication of DE102007056846A1 publication Critical patent/DE102007056846A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like
    • B60R5/04Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle
    • B60R5/044Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves
    • B60R5/045Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves collapsible or transformable
    • B60R5/047Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves collapsible or transformable collapsible by rolling-up

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Rollovorrichtung (20) für ein Kraftfahrzeug mit einer von einer Rolle (26) in Längsrichtung (2) ausziehbaren Werkstoffbahn (36) und einer von einer weiteren Rolle (28) unabhängig von der Werkstoffbahn (36) in Längsrichtung (2) ausziehbaren weiteren Werkstoffbahn (38), wobei die Werkstoffbahnen (36, 38) in Querrichtung (4) nebeneinander angeordnet sind. Erfindungsgemäß sind die Werkstoffbahnen (36, 38) an ihren einander zugewandten Seitenrändern derart miteinander verbunden, dass eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen (36, 38) zueinander in Querrichtung (4) unterbunden und in Längsrichtung (2) möglich ist. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einer solchen Rollovorrichtung (20).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Rollovorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einer von einer Rolle in Längsrichtung ausziehbaren Werkstoffbahn und einer von einer weiteren Rolle unabhängig von der Werkstoffbahn in Längsrichtung ausziehbaren weiteren Werkstoffbahn, wobei die Werkstoffbahnen in Querrichtung nebeneinander angeordnet sind. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit mindestens zwei Fahrzeugsitzen mit Rückenlehnen und einer dahinter angeordneten Rollovorrichtung.
  • Aus dem Stand der Technik sind Kraftfahrzeuge bekannt, die eine hintere Sitzreihe aufweisen. Ferner umfassen die bekannten Kraftfahrzeuge eine Laderaumabdeckung, die den hinter der hinteren Sitzreihe angeordneten Laderaum von oben abdeckt. Die Sitze der hinteren Sitzreihe können in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs nach vorne oder hinten verschoben werden, so dass je nach Position der Fahrzeugsitze ein nach oben geöffneter Spalt zwischen den Rückenlehnen und der hinteren Laderaumabdeckung verbleibt. Zu diesem Zweck werden zahlreiche Rollovorrichtungen vorgeschlagen, die den Spalt zwischen der hinteren Sitzreihe und der Laderaumabdeckung unabhängig von der Position der Fahrzeugsitze der hinteren Sitzreihe verdecken.
  • Eine zuvor genannte Rollovorrichtung ist beispielsweise in der DE 102 18 837 B4 beschrieben. Die Rollovorrichtung weist eine von einer Rolle in Längsrichtung ausziehbare Werkstoffbahn auf, die den Spalt zwischen der hinteren Laderaumabdeckung und den Rückenlehnen der hinteren Sitzreihe abdecken soll. Das ausziehseitige Ende der Werkstoffbahn ist in drei in Querrichtung nebeneinander angeordnete Flächenabschnitte unterteilt. Zwischen den benachbarten Flächenabschnitten verbleibt jeweils ein Spalt. Das ausziehseitige Ende eines jeden Flächenabschnitts ist wiederum fest mit jeweils einem Fahrzeugsitz der hinteren Sitzreihe verbunden. Hierbei erfolgt die Verbindung mit der Rückenlehne des jeweiligen Fahrzeugsitzes über eine weitere Rolle, so dass die Werkstoffbahn nach hinten auf einer ersten Rolle aufgerollt ist, während die einzelnen Flächenabschnitte jeweils auf einer separaten Rolle an dem jeweiligen Fahrzeugsitz aufrollbar sind. Hierdurch ist es möglich, jeweils einen der Fahrzeugsitze der hinteren Sitzreihe nach vorne bzw. nach hinten zu schieben, wobei hierdurch lediglich die Auszugslänge des dem Fahrzeugsitz zugeordneten Flächenabschnitts verkürzt wird. Die Verschiebbarkeit der einzelnen Fahrzeugsitze nach hinten bzw. vorne wird jedoch durch die Länge des jeweiligen Flächenabschnitts in Längsrichtung begrenzt.
  • Eine weitere Rollovorrichtung der gattungsgemäßen Art ist in der DE 41 24 449 A1 beschrieben. Die bekannte Rollovorrichtung weist eine von einer Rolle in Längsrichtung ausziehbare Werkstoffbahn und eine von einer weiteren Rolle unabhängig von der Werkstoffbahn in Längsrichtung ausziehbare weitere Werkstoffbahn auf. Die beiden Werkstoffbahnen sind wiederum in Querrichtung nebeneinander angeordnet. Um eine dauerhafte Abdeckung des Spaltes zwischen der hinteren Laderaumabdeckung und einer davor angeordneten hinteren Sitzreihe zu ermöglichen, kann das ausziehseitige Ende der ersten Werkstoffbahn an einem ersten Fahrzeugsitz und das ausziehbare Ende der zweiten Werkstoffbahn an einem zweiten Fahrzeugsitz dieser Sitzreihe befestigt werden. Wird nun einer der beiden Fahrzeugsitze in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs nach vorne oder hinten verschoben, so vergrößert sich bzw. verkleinert sich die Auszugslänge der jeweiligen Werkstoffbahn. Der Spalt zwischen der hinteren Laderaumabdeckung und einer davor angeordneten Sitzreihe wird somit sicher abgedeckt, unabhängig von der Position der Fahrzeugsitze innerhalb des Kraftfahrzeugs.
  • Die zuvor beschriebene Rollovorrichtung hat den Nachteil, dass der Spalt zwischen einer hinteren Laderaumabdeckung und einer hinteren Sitzreihe nicht sicher abgedeckt wird. So können insbesondere Gegenstände, die auf einer der beiden Werkstoffbahnen abgelegt werden, noch immer durch den Spalt zwischen der Laderaumabdeckung und der hinteren Sitzreihe ungewollt hindurchfallen.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Rollovorrichtung für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, insbesondere eine Rollovorrichtung zur Abdeckung eines Spaltes zwischen einer hinteren Laderaumabdeckung und einer davor angeordneten Sitzreihe, die ein Hindurchfallen von auf den Werkstoffbahnen angeordneten Gegenständen sicher unterbindet. Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einer solchen vorteilhaften Rollovorrichtung zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch die in den Patentansprüchen 1 bzw. 16 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Rollovorrichtung ist für ein Kraftfahrzeug konzipiert und kann beispielsweise der Abdeckung eines Spaltes zwischen einer hinteren Laderaumabdeckung und einer davor angeordneten Sitzreihe dienen. Die Rollovorrichtung weist eine von einer Rolle in Längsrichtung ausziehbare Werkstoffbahn und eine von einer weiteren Rolle unabhängig von der Werkstoffbahn in Längsrichtung ausziehbaren weitere Werkstoffbahn auf. Die Längsrichtung beschreibt hierbei die Auszieh- bzw. Einziehrichtung der jeweiligen Werkstoffbahn. Die beiden Werkstoffbahnen sind in Querrichtung nebeneinander angeordnet, wobei unter der Querrichtung diejenige Richtung zu verstehen ist, die sich quer zur Längsrichtung erstreckt. Erfindungsgemäß sind die Werkstoffbahnen an ihren einander zugewandten Seitenrändern derart miteinander verbunden, dass eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen zueinander in Querrichtung unterbunden und in Längsrichtung möglich ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Verbindung der einander zugewandten Seitenränder der Werkstoffbahnen wird ein Auseinanderziehen der Werkstoffbahnen in Querrichtung unterbunden, so dass kein großer Spalt zwischen den Seitenrändern der Werkstoffbahnen entstehen kann, durch den Gegenstände, wie beispielsweise Ladegut, hindurchfallen könnten. Darüber hinaus ermöglicht die Verbindung der Seitenränder eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen in Längsrichtung zueinander, so dass die Auszugslängen der beiden Werkstoffbahnen unabhängig voneinander geändert werden können. So kann das ausziehseitige Ende der einen Werkstoffbahn beispielsweise an einem ersten Fahrzeugsitz befestigt sein, wohingegen das ausziehseitige Ende der anderen Werkstoffbahn an einem zweiten Fahrzeugsitz befestigt sein kann. Wird die Position eines der Fahrzeugsitze in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs geändert, so passt sich die Auszugslänge der daran befestigten Werk stoffbahn automatisch an, wobei – wie bereits zuvor erläutert – ein Hindurchfallen von Gegenständen durch den zwischen den Werkstoffbahnen bestehenden Spalt sicher verhindert wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung sind die Seitenränder der Werkstoffbahn über eine Führungseinrichtung miteinander verbunden, die einen Spalt zwischen den Werkstoffbahnen zumindest teilweise, vorzugsweise gänzlich verdeckt. Bei dieser Ausführungsform ist der Spalt zwischen den Werkstoffbahnen teilweise bzw. gänzlich durch die Führungseinrichtung verdeckt, so dass ein Hindurchfallen von Gegenständen weitgehend oder gänzlich verhindert wird.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung weist die Führungseinrichtung einen Führungsvorsprung am Seitenrand der einen Werkstoffbahn und eine Führungsschiene am Seitenrand der anderen Werkstoffbahn auf, wobei der Führungsvorsprung in Längsrichtung in der Führungsschiene geführt ist. Vorzugsweise sollte sich die Führungseinrichtung dabei durchgehend entlang der Seitenränder erstrecken, wobei in diesem Fall darauf zu achten ist, dass sowohl die Führungsschiene als auch der Führungsvorsprung ausreichend elastisch ist, um ein Aufrollen der Werkstoffbahnen auf den zugehörigen Rollen zu ermöglichen.
  • Um die Führungseinrichtung besonders steif ausbilden zu können und gleichzeitig die Aufrollbarkeit der Werkstoffbahnen auf den zugehörigen Rollen zu gewährleisten, sind in einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung mehrere in Längsrichtung voneinander beabstandete Führungseinrichtungen vorgesehen. Zumindest im Bereich der Abstände ist dabei eine besonders gute Aufrollbarkeit der beiden Werkstoffbahnen gewährleistet.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung sind an den ausziehseitigen Enden der Werkstoffbahnen Befestigungsmittel zur Befestigung der jeweiligen Werkstoffbahn an einem anderen Fahrzeugteil vorgesehen. Bei dem Fahrzeugteil kann es sich beispielsweise um die Rückenlehne oder die Kopfstütze eines Fahrzeugsitzes in der hinteren Sitzreihe handeln. Vorzugsweise können die Befestigungsmittel lösbar an dem anderen Fahrzeugteil befestigt werden. Die Befestigungsmittel bewirken beispielsweise eine dauerhafte Anordnung der jeweiligen Werkstoffbahn über einem Spalt zwischen der hinteren Sitzreihe und der Laderaumabdeckung.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung ist das Befestigungsmittel mindestens einer Werkstoffbahn, vorzugsweise aller Werkstoffbahnen, in Querrichtung verschiebbar an der Werkstoffbahn befestigt. Auf diese Weise könnte beispielsweise ein Fahrzeugsitz, an dem die jeweilige Werkstoffbahn befestigt ist, in Querrichtung verschoben werden, ohne dabei die Werkstoffbahn selbst in Querrichtung zu verschieben. Somit können die Fahrzeugsitze der hinteren Sitzreihe flexibler innerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnet werden, ohne dass dies durch die Rollovorrichtung verhindert würde.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung ist an dem ausziehseitigen Ende der Werkstoffbahn eine Querstange vorgesehen, entlang derer das Befestigungsmittel verschoben werden kann. Die Querstange kann bei dieser Ausführungsform sowohl als Ausziehhilfe als auch als einfaches Führungsmittel dienen, entlang dessen das Befestigungsmittel verschoben werden kann. Eine solche Querstange kann beispielsweise in einer in Querrichtung verlaufenden Tasche an dem ausziehseitigen Ende der Werkstoffbahn angeordnet sein, um mit der jeweiligen Werkstoffbahn verbunden zu sein.
  • In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung weist die Werkstoffbahn eine Aussparung im Bereich des Befestigungsmittels auf, die von der Querstange und der Werkstoffbahn umgeben ist. So ermöglicht die Aussparung einerseits ein störungsfreies Verschieben des Befestigungsmittels entlang der Querstange und andererseits ein einfaches Ergreifen der Querstange, um die jeweilige Werkstoffbahn in die Ausziehrichtung zu ziehen.
  • Zuweilen ist es wünschenswert, wenn die beiden Werkstoffbahnen in Längsrichtung nicht mehr relativ zueinander bewegt werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Fahrzeugsitz der hinteren Sitzreihe, an dem eine der beiden Werkstoffbahnen befestigt war, entfernt oder zusammengeklappt wurde. Gemäß einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung können die Werkstoffbahnen dann derart miteinander gekoppelt werden, dass eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen in Längsrichtung zueinander unterbunden ist. Ist einer der Fahrzeugsitze der hinteren Sitzreihe aus dem Fahrzeug entfernt oder zusammengeklappt, so kann bei dieser Ausführungsform die zugehörige Werkstoffbahn in ihrer ausgezogenen Position verbleiben, indem diese mit der anderen Werkstoffbahn gekoppelt ist. Auf diese Weise bleibt der Spalt zwischen der hinteren Sitzreihe und der Laderaumabdeckung weiterhin sicher überbrückt.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung können die Querstangen der Werkstoffbahnen miteinander gekoppelt werden, um eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen in Längsrichtung zueinander zu unterbinden. So können beispielsweise seitlich hervorstehende Befestigungsenden an den Querstangen vorgesehen sein, die miteinander gekoppelt werden können.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung sind die Rollen in Einziehrichtung vorgespannt. Dies bedeutet, dass die Werkstoffbahnen auf der jeweiligen Rolle aufgerollt sind, wenn die Werkstoffbahnen nicht über das Befestigungsmittel an einem anderen Fahrzeugteil befestigt sind.
  • Um die Montage der Rollovorrichtung sowie deren Handhabung zu vereinfachen, sind die Rollen in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung in einem gemeinsamen Rollengehäuse angeordnet.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung sind die Rollen um Drehachsen drehbar, die in Querrichtung fluchtend hintereinander angeordnet sind.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung ist in dem Rollengehäuse ferner eine Rolle für eine Laderaumabdeckung und/oder eine Rolle für ein Gepäcknetz angeordnet. Auf diese Weise ist innerhalb des Kraftfahrzeugs kein weiteres Gehäuse für die Rolle der Laderaumabdeckung oder die Rolle des Gepäcknetzes erforderlich. Vielmehr kann die Rollovorrichtung Platz sparend innerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnet werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung sind mindestens drei, vorzugsweise vier in Querrichtung nebeneinander angeordnete Werkstoffbahnen vorgesehen.
  • Die erfindungsgemäße Kraftfahrzeuginneneinrichtung weist mindestens zwei Fahrzeugsitze mit Rückenlehnen auf. Der Begriff Rückenlehne kann hierbei sowohl den jeweiligen Rückenlehnenabschnitt des Fahrzeugsitzes als auch die Kopfstütze an dem Rückenlehnenabschnitt umfassen. Die Kraftfahrzeuginneneinrichtung umfasst ferner eine hinter den Fahrzeugsitzen angeordnete Rollovorrichtung der erfindungsgemäßen Art. Zwischen den Fahrzeugsitzen und der dahinter angeordneten Rollovorrichtung ist eine Öffnung ausgebildet, wobei die Werkstoffbahnen von einer Stauposition, in der die Öffnung nicht abgedeckt ist, in Längsrichtung in eine Gebrauchsposition ausgezogen werden können, in der die Öffnung von den Werkstoffbahnen abgedeckt ist. Bezüglich der Vorteile der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung sei auf die vorangehende Beschreibung der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung verwiesen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung kann das Befestigungsmittel der jeweiligen Werkstoffbahn lösbar an der Rückenlehne des zugehörigen Fahrzeugsitzes befestigt werden. Auf diese Weise können die Werkstoffbahnen dauerhaft in deren Gebrauchsposition gehalten werden, jedoch ermöglicht die Lösbarkeit, dass der Fahrzeugsitz auch aus dem Kraftfahrzeug entfernt oder zusammengeklappt werden kann.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung kön nen die Fahrzeugsitze unabhängig voneinander unter Vergrößerung oder Verringerung der Auszugslänge der jeweiligen Werkstoffbahn in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs verschoben werden. Hierbei entspricht die Längsrichtung des Kraftfahrzeugs der Längsrichtung der Werkstoffbahnen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung kann mindestens ein Fahrzeugsitz unter Verschiebung des Befestigungsmittels in Querrichtung des Kraftfahrzeugs verschoben werden. Die Querrichtung des Kraftfahrzeugs entspricht hierbei der Querrichtung der Werkstoffbahnen.
  • In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung ist die Anzahl der Werkstoffbahnen stets größer als die Anzahl der Fahrzeugsitze in der hinteren Sitzreihe ist. Auf diese Weise ist eine flexiblere Anordnung der Fahrzeugsitze bei gleichzeitig abgedeckter Öffnung zwischen den Fahrzeugsitzen und der Rollovorrichtung möglich.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer beispielhaften Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit den Fahrzeugsitzen in der Normalposition,
  • 2 die Kraftfahrzeuginneneinrichtung von 1 mit in Längsrichtung verschobenen Fahrzeugsitzen,
  • 3 die Kraftfahrzeuginneneinrichtung von 1 bei entferntem zweiten Fahrzeugsitz,
  • 4 die Kraftfahrzeuginneneinrichtung von 3 mit in Querrichtung verschobenem ersten und dritten Fahrzeugsitz,
  • 5 die Kraftfahrzeuginneneinrichtung von 4 mit in Längsrichtung verschobenem dritten Fahrzeugsitz,
  • 6 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts A von 1 und
  • 7 eine Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie B-B von 1.
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung. Die Längsrichtung des Kraftfahrzeugs ist anhand des Doppelpfeils 2 angedeutet, wohingegen die Querrichtung des Kraftfahrzeugs mit Hilfe des Doppelpfeils 4 angedeutet ist. Die Kraftfahrzeuginneneinrichtung weist eine hintere Sitzreihe 6 auf, die sich aus einem ersten Fahrzeugsitz 8, einem zweiten Fahrzeugsitz 10 und einem dritten Fahrzeugsitz 12 zusammensetzt, die in Querrichtung 4 nebeneinander angeordnet sind. Die Fahrzeugsitze 8, 10, 12 weisen jeweils eine Rückenlehne 14, 16, 18 auf, und sind sowohl in Längsrichtung 2 als auch in Querrichtung 4 verschiebbar in dem Kraftfahrzeug angeordnet. Dabei können die Fahrzeugsitze 8, 10, 12 unabhängig voneinander verschoben werden. Hinter den Rückenlehnen 14, 16, 18 der Fahrzeugsitze 8, 10, 12 ist eine Rollovorrichtung 20 vorgesehen, wobei zwischen den Rückenlehnen 14, 16, 18 und der Rollovorrichtung 20 eine Öffnung 22 ausgebildet ist. Die Öffnung 22 ist in den 1 bis 5 stets ver deckt, wie dies später eingehender erläutert wird.
  • Die Rollovorrichtung 20 weist ein lang gestrecktes Rollengehäuse 24 auf, das sich in Querrichtung 4 des Kraftfahrzeugs erstreckt und anhand einer gestrichelten Linie angedeutet ist. Innerhalb eines den Fahrzeugsitzen 8, 10, 12 zugewandten Bereichs des Rollengehäuses 24 ist eine erste Rolle 26, eine zweite Rolle 28, eine dritte Rolle 30 und eine vierte Rolle 32 angeordnet. Die Rollen 26, 28, 30, 32 können um eine gemeinsame Drehachse 34 gedreht werden, die sich in Querrichtung 4 erstreckt. Von der ersten Rolle 26 kann eine erste Werkstoffbahn 36 in Längsrichtung 2 in Richtung des Fahrzeugsitzes 8 der hinteren Sitzreihe 6 ausgezogen werden. Entsprechend kann unabhängig von der ersten Werkstoffbahn 36 von der zweiten Rolle 28 eine zweite Werkstoffbahn 38 in Längsrichtung 2 in Richtung des Fahrzeugsitzes 10 ausgezogen werden. Darüber hinaus kann von der dritten Rolle 30 unabhängig von den beiden Werkstoffbahnen 36, 38 eine dritte Werkstoffbahn in Längsrichtung 2 in Richtung des Fahrzeugsitzes 10 ausgezogen werden. Darüber hinaus kann von der vierten Rolle 32 unabhängig von den Werkstoffbahnen 36, 38, 40 eine vierte Werkstoffbahn 42 in Längsrichtung 2 in Richtung des Fahrzeugsitzes 12 ausgezogen werden.
  • Die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 sind in deren in 1 gezeigten Gebrauchsposition in Querrichtung 4 nebeneinander angeordnet, wobei die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 die Öffnung 22 zwischen der hinteren Sitzreihe 6 und der Rollovorrichtung 20 nach oben abdecken. In einer nicht näher dargestellten Stauposition der Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 werden die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 auf den zugehörigen Rollen 26, 28, 30 bzw. 32 aufgerollt, wobei die Rollen 26, 28, 30, 32 zu diesem Zweck in die Einziehrichtung vorgespannt sind. In der Stauposi tion würden die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 die Öffnung 22 somit nicht abdecken.
  • Bezogen auf die Längsrichtung 2 ist in einem mittleren Bereich innerhalb des Rollengehäuses 24 ferner eine Rolle 44 für ein nicht näher dargestelltes Gepäcknetz angeordnet, die um eine Drehachse 46, die sich parallel zu der gemeinsamen Drehachse 34 erstreckt, gedreht werden kann. So kann ein nicht näher dargestelltes Gepäcknetz von der Rolle 44 nach oben ausgezogen werden, das ein Vordringen des Ladeguts in Richtung der Fahrzeugsitze 8, 10, 12 verhindern soll. Darüber hinaus ist bezogen auf die Längsrichtung 2 in einem hinteren Bereich in dem Rollengehäuse 24 eine weitere Rolle 48 angeordnet, die um eine weitere Drehachse 50 rotiert werden kann, wobei sich die Drehachse 50 parallel zu der gemeinsamen Drehachse 34 und der Drehachse 46 der Rolle 44 erstreckt. Von der Rolle 48 kann nach hinten eine Laderaumabdeckung 52 ausgezogen werden, wobei die Laderaumabdeckung 52 ebenfalls als Werkstoffbahn ausgebildet sein kann und in der 1 in die Gebrauchsposition gezogen ist, in der diese den Laderaum nach oben abdeckt.
  • Die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 weisen an ihren ausziehseitigen Enden 54 jeweils eine Querstange 56 auf. Die Querstange 56 erstreckt sich jeweils in Querrichtung 4 und ist in einer endseitigen Tasche der jeweiligen Werkstoffbahn 36, 38, 40, 42 aufgenommen. Wie in 6 angedeutet, die den Ausschnitt A von 1 vergrößert darstellt, ist an dem ausziehseitigen Ende 54 jeweils ein Befestigungsmittel 58 zur Befestigung der jeweiligen Werkstoffbahn 36, 38, 40 bzw. 42 an der Rückenlehne 14, 16, 18 des zugehörigen Fahrzeugsitzes 8, 10, 12 vorgesehen. Das Befestigungsmittel 58 ist in Querrichtung 4 verschiebbar an der Querstange 56 befestigt. Zu diesem Zweck weist die jeweilige Werkstoffbahn 36, 38, 40 bzw. 42 eine Aussparung 60 im Bereich des Befestigungsmittels 58 auf. Die Aussparung 60 bewirkt, dass das Befestigungsmittel 58 an der Querstange 56 angeordnet und entlang dieser verschoben werden kann. Darüber hinaus ermöglicht die Aussparung 60, die von der Querstange 56 und der zugehörigen Werkstoffbahn 36, 38, 40 bzw. 42 umgeben ist, dass das ausziehseitige Ende der jeweiligen Werkstoffbahn 36, 38, 40, 42 besonders einfach manuell ergriffen werden kann. Mit Hilfe des Befestigungsmittels 58 kann das ausziehseitige Ende 54 der jeweiligen Werkstoffbahn 36, 38, 40, 42 besonders einfach an einer der Rückenlehnen 14, 16, 18 der Fahrzeugsitze 8, 10, 12 befestigt werden, so dass die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 in deren in 1 gezeigten Gebrauchsposition verbleiben.
  • Die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 sind an ihren einander zugewandten Seitenrändern über mehrere Führungseinrichtungen 62 miteinander verbunden. Die Führungseinrichtungen 62 zwischen zwei in Querrichtung 4 benachbarten Werkstoffbahnen sind dabei in Längsrichtung 2 voneinander beabstandet. Die Führungseinrichtungen 62 verdecken dabei den Spalt 64 zwischen den einander in Querrichtung 4 benachbarten Werkstoffbahnen zum Teil. In einer bevorzugten Alternative (nicht dargestellt) ist zwischen den einander benachbarten Werkstoffbahnen jeweils eine in Längsrichtung 2 durchgehende Führungseinrichtung 62 vorgesehen, die den Spalt 64 gänzlich abdeckt, jedoch wäre in diesem Fall eine besonders elastische Führungseinrichtung notwendig, um die entsprechenden Werkstoffbahnen weiterhin problemlos auf den zugehörigen Rollen aufrollen zu können. Wie aus 7 ersichtlich, die den Querschnitt durch eine Führungseinrichtung 62 zeigt, umfasst die Führungseinrichtung 62 jeweils einen Führungsvorsprung 66 am Seitenrand der einen Werkstoffbahn und eine Führungsschiene 68 am Seitenrand der gegenüberliegenden anderen Werkstoffbahn. Dabei ist der Füh rungsvorsprung 66 derart in Längsrichtung 2 in der Führungsschiene 68 geführt, dass eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen zueinander in Querrichtung 4 unterbunden und in Längsrichtung 2 möglich ist.
  • Nachstehend werden unter Bezugnahme auf die 1 bis 5 die Funktionsweise sowie weitere Merkmale der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung erläutert. In 1 befinden sich die Fahrzeugsitze 8, 10, 12 in einer Ausgangsposition bezogen auf die Längsrichtung 2 des Kraftfahrzeugs. Die erste Werkstoffbahn 36 ist über ihr Befestigungsmittel 58 an der Rückenlehne 14 des Fahrzeugsitzes 8 befestigt. Die zweite und dritte Werkstoffbahn 38, 40 sind über deren Befestigungsmittel 58 an der Rückenlehne 16 des Fahrzeugsitzes 10 befestigt. Darüber hinaus ist die vierte Werkstoffbahn 42 über das zugehörige Befestigungsmittel 58 an der Rückenlehne 18 des Fahrzeugsitzes 12 befestigt. Die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 verdecken die Öffnung 22 zwischen der hinteren Sitzreihe 6 und der Rollovorrichtung 20.
  • Nun können die Fahrzeugsitze 8, 10, 12 in Längsrichtung 2 des Kraftfahrzeugs verschoben werden, wie dies in 2 angedeutet ist. So kann der erste Fahrzeugsitz 8 beispielsweise nach hinten verschoben werden, so dass sich die Auszugslänge der ersten Werkstoffbahn 36 verringert, indem die erste Werkstoffbahn 36 zum Teil auf die erste Rolle 26 aufgerollt wird. Darüber hinaus kann der zweite Fahrzeugsitz 10 beispielsweise in Längsrichtung 2 nach vorne verschoben werden, wodurch sich die Auszugslängen der daran befestigten zweiten und dritten Werkstoffbahn 38, 40 vergrößern. Des Weiteren könnte der dritte Fahrzeugsitz 12 beispielsweise in Längsrichtung 2 nach hinten verschoben werden, so dass sich die Auszugslänge der vierten Werkstoffbahn 42 verkürzt, indem diese zum Teil wieder auf die zugehörige vierte Rolle 32 aufge rollt wird. Wie aus 2 ersichtlich, ist die Öffnung 22 dabei stets von den Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 verdeckt. Darüber hinaus gewährleisten die Führungseinrichtungen 62, dass die Werkstoffbahnen zwar in Längsrichtung 2 relativ zueinander ausgezogen werden, jedoch in Querrichtung 4 stets einen Zusammenhalt aufweisen. Hierdurch ist sichergestellt, dass sich der Spalt 64 zwischen den einander benachbarten Werkstoffbahnen 36, 38; 38, 40; 40, 42 nicht vergrößert, selbst wenn eine Kraft in Querrichtung 4 auf die Werkstoffbahnen ausgeübt würde. Ein Hindurchfallen von Gegenständen wie beispielsweise Ladegut durch den Spalt 64 wird dadurch verhindert.
  • Ausgehend von der in 1 gezeigten Ausgangsposition der Fahrzeugsitze 8, 10, 12 kann ferner eine der Fahrzeugsitze 8, 10, 12 aus dem Kraftfahrzeug entfernt werden bzw. die Rückenlehne 14, 16, 18 des entsprechenden Fahrzeugsitzes 8, 10, 12 kann nach vorne geklappt werden. In 3 ist beispielsweise der zweite Fahrzeugsitz 10 entfernt worden. Damit die zweite und dritte Werkstoffbahn 38, 40 nicht in ihre Stauposition auf der jeweiligen Rolle 28 bzw. 30 zurückkehren, können die Werkstoffbahnen 38, 40 derart miteinander und/oder mit einer der anderen Werkstoffbahnen 36, 42 gekoppelt werden, dass eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen 38, 40 gegenüber den Werkstoffbahnen 36, 42 in Längsrichtung 2 unterbunden ist. Zu diesem Zweck können die Querstangen 56 einer jeden Werkstoffbahn 36, 38, 40, 42 mit der Querstange 56 der jeweils benachbarten Werkstoffbahn 36, 38, 40, 42 seitlich miteinander gekoppelt werden, wie dies in 3 gezeigt ist. Auf diese Weise können die Werkstoffbahnen 38, 40 trotz des von der Rückenlehne 16 des Fahrzeugsitzes 10 gelösten Befestigungsmittels 58 weiter in ihrer Gebrauchsposition gehalten werden. So ist selbst bei einem entfernten Fahrzeugsitz 10 gewährleistet, dass die Öffnung 22 zwischen der hinteren Sitzreihe 6 und der Rollovorrichtung 20 dauerhaft verdeckt ist.
  • Ausgehend von der Konfiguration in 3 können nunmehr der erste Fahrzeugsitz 8 und der dritte Fahrzeugsitz 12 in Querrichtung 4 nach innen verschoben werden, wie dies in 4 anhand der entsprechenden Pfeile angedeutet ist. Dank der Verschiebbarkeit des jeweiligen Befestigungsmittels 58 entlang der Querstange 56 der beiden Werkstoffbahnen 36 und 42 wird dabei lediglich das Befestigungsmittel 58 nicht aber die Werkstoffbahn 36, 42 selbst in Querrichtung verschoben. Auch bei der Konfiguration in 4 bleibt die Öffnung 22 zwischen der hinteren Sitzreihe 6 und der Rollovorrichtung 20 somit sicher abgedeckt.
  • Ausgehend von der Konfiguration in 4 können der erste und dritte Fahrzeugsitz 8, 12 nunmehr wiederum in Längsrichtung 2 des Kraftfahrzeugs verschoben werden. In 5 wird beispielsweise der dritte Fahrzeugsitz 12 in Längsrichtung 2 nach hinten verschoben. Hierbei gewährleisten erstmals die Führungseinrichtungen 62 zwischen der zweiten und dritten Werkstoffbahn 38, 40 eine Relativbewegung der zweiten Werkstoffbahn 38 zu der dritten Werkstoffbahn 40 in Längsrichtung 2 des Kraftfahrzeugs. Dies setzt voraus, dass zumindest die Querstangen 56 der Werkstoffbahnen 38, 40 nicht miteinander gekoppelt wurden. Aus 5 ist ferner ersichtlich, dass es von Vorteil ist, wenn dem zweiten Fahrzeugsitz 10, der als mittlerer Fahrzeugsitz der hinteren Sitzreihe 6 ausgebildet ist, ursprünglich zwei Werkstoffbahnen 38, 40 zugeordnet sind. So wird die Öffnung 22 zwischen der hinteren Sitzreihe 6 und der Rollovorrichtung 20 selbst in derjenigen Konfiguration der Fahrzeugsitze sicher abgedeckt, die in 5 gezeigt ist.
  • 2
    Längsrichtung
    4
    Querrichtung
    6
    hintere Sitzreihe
    8
    erster Fahrzeugsitz
    10
    zweiter Fahrzeugsitz
    12
    dritter Fahrzeugsitz
    14
    Rückenlehne
    16
    Rückenlehne
    18
    Rückenlehne
    20
    Rollovorrichtung
    22
    Öffnung
    24
    Rollengehäuse
    26
    erste Rolle
    28
    zweite Rolle
    30
    dritte Rolle
    32
    vierte Rolle
    34
    gemeinsame Drehachse
    36
    erste Werkstoffbahn
    38
    zweite Werkstoffbahn
    40
    dritte Werkstoffbahn
    42
    vierte Werkstoffbahn
    44
    Rolle (Gepäcknetz)
    46
    Drehachse (Gepäcknetz)
    48
    Rolle (Laderaumabdeckung)
    50
    Drehachse (Laderaumabdeckung)
    52
    Laderaumabdeckung
    54
    ausziehseitiges Ende
    56
    Querstange
    58
    Befestigungsmittel
    60
    Aussparung
    62
    Führungseinrichtungen
    64
    Spalt
    66
    Führungsvorsprung
    68
    Führungsschiene
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10218837 B4 [0003]
    • - DE 4124449 A1 [0004]

Claims (20)

  1. Rollovorrichtung (20) für ein Kraftfahrzeug mit einer von einer Rolle (26) in Längsrichtung (2) ausziehbaren Werkstoffbahn (36) und einer von einer weiteren Rolle (28) unabhängig von der Werkstoffbahn (36) in Längsrichtung (2) ausziehbaren weiteren Werkstoffbahn (38), wobei die Werkstoffbahnen (36, 38) in Querrichtung (4) nebeneinander angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstoffbahnen (36, 38) an ihren einander zugewandten Seitenrändern derart miteinander verbunden sind, dass eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen (36, 38) zueinander in Querrichtung (4) unterbunden und in Längsrichtung (2) möglich ist.
  2. Rollovorrichtung (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenränder der Werkstoffbahnen (36, 38) über eine Führungseinrichtung (62) miteinander verbunden sind, die einen Spalt (64) zwischen den Werkstoffbahnen (36, 38) zumindest teilweise, vorzugsweise gänzlich verdeckt.
  3. Rollovorrichtung (20) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (62) einen Führungsvorsprung (66) am Seitenrand der einen Werkstoffbahn (36, 38) und eine Führungsschiene (68) am Seitenrand der anderen Werkstoffbahn (38, 36) aufweist, wobei der Führungsvorsprung (66) in Längsrichtung (2) in der Führungsschiene (68) geführt ist.
  4. Rollovorrichtung (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere in Längsrichtung (2) voneinander beabstandete Führungs einrichtungen (62) vorgesehen sind.
  5. Rollovorrichtung (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den ausziehseitigen Enden (54) der Werkstoffbahnen (36, 38) Befestigungsmittel (58) zur Befestigung der Werkstoffbahn (36, 38) an einem anderen Fahrzeugteil vorgesehen sind.
  6. Rollovorrichtung (20) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (58) mindestens einer Werkstoffbahn (36, 38) in Querrichtung (4) verschiebbar an der Werkstoffbahn (36, 38) befestigt ist.
  7. Rollovorrichtung (20) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem ausziehseitigen Ende (54) der Werkstoffbahn (36, 38) eine Querstange (56) vorgesehen ist, entlang derer das Befestigungsmittel (58) verschiebbar ist.
  8. Rollovorrichtung (20) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstoffbahn (36, 38) eine Aussparung (60) im Bereich des Befestigungsmittels (58) aufweist, die von der Querstange (56) und der Werkstoffbahn (36, 38) umgeben ist.
  9. Rollovorrichtung (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstoffbahnen (36, 38) derart miteinander koppelbar sind, dass eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen (36, 38) in Längsrichtung (2) zueinander unterbunden ist.
  10. Rollovorrichtung (20) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Querstangen (56) miteinander koppelbar sind.
  11. Rollovorrichtung (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (26, 28) in Einziehrichtung vorgespannt sind.
  12. Rollovorrichtung (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (26, 28) in einem gemeinsamen Rollengehäuse (24) angeordnet sind.
  13. Rollovorrichtung (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (26, 28) um Drehachsen drehbar sind, die in Querrichtung (4) fluchtend hintereinander angeordnet sind.
  14. Rollovorrichtung (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Rollengehäuse (24) ferner eine Rolle (48) für eine Laderaumabdeckung (52) und/oder eine Rolle (48) für ein Gepäcknetz angeordnet ist.
  15. Rollovorrichtung (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens drei, vorzugsweise vier in Querrichtung (4) nebeneinander angeordnete Werkstoffbahnen (36, 38, 40, 42) vorgesehen sind.
  16. Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit mindestens zwei Fahrzeugsitzen (8, 10, 12) mit Rückenlehnen (14, 16, 18) und einer dahinter angeordneten Rollovorrichtung (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, zwischen denen eine Öffnung (22) ausgebildet ist, wobei die Werkstoffbahnen (36, 38, 40, 42) von einer Stauposition, in der die Öffnung (22) nicht abgedeckt ist, in Längsrichtung (2) in eine Gebrauchsposition ausziehbar sind, in der die Öffnung (22) von den Werkstoffbahnen (36, 38, 40, 42) abgedeckt ist.
  17. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (58) lösbar an der Rückenlehne (14, 16, 18) befestigbar ist.
  18. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugsitze (8, 10, 12) unabhängig voneinander unter Vergrößerung oder Verringerung der Auszugslänge der jeweiligen Werkstoffbahn (36, 38, 40, 42) in Längsrichtung (2) des Kraftfahrzeugs verschiebbar sind.
  19. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Fahrzeugsitz (8, 10, 12) unter Verschiebung des Befestigungsmittels (58) in Querrichtung (4) des Kraftfahrzeugs verschiebbar ist.
  20. Kraftfahrzeuginneneinrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Werkstoffbahnen (36, 38, 40, 42) stets größer als die Anzahl der Fahrzeugsitze (8, 10, 12) in der hinteren Sitzreihe (6) ist.
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