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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Rollovorrichtung für
ein Kraftfahrzeug mit einer von einer Rolle in Längsrichtung
ausziehbaren Werkstoffbahn und einer von einer weiteren Rolle unabhängig
von der Werkstoffbahn in Längsrichtung ausziehbaren weiteren
Werkstoffbahn, wobei die Werkstoffbahnen in Querrichtung nebeneinander
angeordnet sind. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine
Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit mindestens zwei Fahrzeugsitzen
mit Rückenlehnen und einer dahinter angeordneten Rollovorrichtung.
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Aus
dem Stand der Technik sind Kraftfahrzeuge bekannt, die eine hintere
Sitzreihe aufweisen. Ferner umfassen die bekannten Kraftfahrzeuge
eine Laderaumabdeckung, die den hinter der hinteren Sitzreihe angeordneten
Laderaum von oben abdeckt. Die Sitze der hinteren Sitzreihe können
in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs nach vorne oder hinten
verschoben werden, so dass je nach Position der Fahrzeugsitze ein
nach oben geöffneter Spalt zwischen den Rückenlehnen
und der hinteren Laderaumabdeckung verbleibt. Zu diesem Zweck werden
zahlreiche Rollovorrichtungen vorgeschlagen, die den Spalt zwischen
der hinteren Sitzreihe und der Laderaumabdeckung unabhängig
von der Position der Fahrzeugsitze der hinteren Sitzreihe verdecken.
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Eine
zuvor genannte Rollovorrichtung ist beispielsweise in der
DE 102 18 837 B4 beschrieben. Die
Rollovorrichtung weist eine von einer Rolle in Längsrichtung
ausziehbare Werkstoffbahn auf, die den Spalt zwischen der hinteren
Laderaumabdeckung und den Rückenlehnen der hinteren Sitzreihe abdecken
soll. Das ausziehseitige Ende der Werkstoffbahn ist in drei in Querrichtung
nebeneinander angeordnete Flächenabschnitte unterteilt.
Zwischen den benachbarten Flächenabschnitten verbleibt
jeweils ein Spalt. Das ausziehseitige Ende eines jeden Flächenabschnitts
ist wiederum fest mit jeweils einem Fahrzeugsitz der hinteren Sitzreihe
verbunden. Hierbei erfolgt die Verbindung mit der Rückenlehne des
jeweiligen Fahrzeugsitzes über eine weitere Rolle, so dass
die Werkstoffbahn nach hinten auf einer ersten Rolle aufgerollt
ist, während die einzelnen Flächenabschnitte jeweils
auf einer separaten Rolle an dem jeweiligen Fahrzeugsitz aufrollbar
sind. Hierdurch ist es möglich, jeweils einen der Fahrzeugsitze der
hinteren Sitzreihe nach vorne bzw. nach hinten zu schieben, wobei
hierdurch lediglich die Auszugslänge des dem Fahrzeugsitz
zugeordneten Flächenabschnitts verkürzt wird.
Die Verschiebbarkeit der einzelnen Fahrzeugsitze nach hinten bzw.
vorne wird jedoch durch die Länge des jeweiligen Flächenabschnitts
in Längsrichtung begrenzt.
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Eine
weitere Rollovorrichtung der gattungsgemäßen Art
ist in der
DE 41 24
449 A1 beschrieben. Die bekannte Rollovorrichtung weist
eine von einer Rolle in Längsrichtung ausziehbare Werkstoffbahn und
eine von einer weiteren Rolle unabhängig von der Werkstoffbahn
in Längsrichtung ausziehbare weitere Werkstoffbahn auf.
Die beiden Werkstoffbahnen sind wiederum in Querrichtung nebeneinander
angeordnet. Um eine dauerhafte Abdeckung des Spaltes zwischen der
hinteren Laderaumabdeckung und einer davor angeordneten hinteren
Sitzreihe zu ermöglichen, kann das ausziehseitige Ende
der ersten Werkstoffbahn an einem ersten Fahrzeugsitz und das ausziehbare
Ende der zweiten Werkstoffbahn an einem zweiten Fahrzeugsitz dieser
Sitzreihe befestigt werden. Wird nun einer der beiden Fahrzeugsitze in
Längsrichtung des Kraftfahrzeugs nach vorne oder hinten
verschoben, so vergrößert sich bzw. verkleinert
sich die Auszugslänge der jeweiligen Werkstoffbahn. Der
Spalt zwischen der hinteren Laderaumabdeckung und einer davor angeordneten
Sitzreihe wird somit sicher abgedeckt, unabhängig von der
Position der Fahrzeugsitze innerhalb des Kraftfahrzeugs.
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Die
zuvor beschriebene Rollovorrichtung hat den Nachteil, dass der Spalt
zwischen einer hinteren Laderaumabdeckung und einer hinteren Sitzreihe nicht
sicher abgedeckt wird. So können insbesondere Gegenstände,
die auf einer der beiden Werkstoffbahnen abgelegt werden, noch immer
durch den Spalt zwischen der Laderaumabdeckung und der hinteren
Sitzreihe ungewollt hindurchfallen.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Rollovorrichtung
für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, insbesondere eine Rollovorrichtung
zur Abdeckung eines Spaltes zwischen einer hinteren Laderaumabdeckung
und einer davor angeordneten Sitzreihe, die ein Hindurchfallen von
auf den Werkstoffbahnen angeordneten Gegenständen sicher
unterbindet. Der vorliegenden Erfindung liegt ferner die Aufgabe
zugrunde, eine Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit einer solchen vorteilhaften
Rollovorrichtung zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch die in den Patentansprüchen 1 bzw. 16
angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Rollovorrichtung ist für
ein Kraftfahrzeug konzipiert und kann beispielsweise der Abdeckung
eines Spaltes zwischen einer hinteren Laderaumabdeckung und einer
davor angeordneten Sitzreihe dienen. Die Rollovorrichtung weist eine
von einer Rolle in Längsrichtung ausziehbare Werkstoffbahn
und eine von einer weiteren Rolle unabhängig von der Werkstoffbahn
in Längsrichtung ausziehbaren weitere Werkstoffbahn auf.
Die Längsrichtung beschreibt hierbei die Auszieh- bzw.
Einziehrichtung der jeweiligen Werkstoffbahn. Die beiden Werkstoffbahnen
sind in Querrichtung nebeneinander angeordnet, wobei unter der Querrichtung
diejenige Richtung zu verstehen ist, die sich quer zur Längsrichtung
erstreckt. Erfindungsgemäß sind die Werkstoffbahnen
an ihren einander zugewandten Seitenrändern derart miteinander
verbunden, dass eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen zueinander
in Querrichtung unterbunden und in Längsrichtung möglich
ist.
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Durch
die erfindungsgemäße Verbindung der einander zugewandten
Seitenränder der Werkstoffbahnen wird ein Auseinanderziehen
der Werkstoffbahnen in Querrichtung unterbunden, so dass kein großer
Spalt zwischen den Seitenrändern der Werkstoffbahnen entstehen
kann, durch den Gegenstände, wie beispielsweise Ladegut,
hindurchfallen könnten. Darüber hinaus ermöglicht
die Verbindung der Seitenränder eine Relativbewegung der
Werkstoffbahnen in Längsrichtung zueinander, so dass die Auszugslängen
der beiden Werkstoffbahnen unabhängig voneinander geändert
werden können. So kann das ausziehseitige Ende der einen
Werkstoffbahn beispielsweise an einem ersten Fahrzeugsitz befestigt
sein, wohingegen das ausziehseitige Ende der anderen Werkstoffbahn
an einem zweiten Fahrzeugsitz befestigt sein kann. Wird die Position
eines der Fahrzeugsitze in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs
geändert, so passt sich die Auszugslänge der daran
befestigten Werk stoffbahn automatisch an, wobei – wie bereits
zuvor erläutert – ein Hindurchfallen von Gegenständen
durch den zwischen den Werkstoffbahnen bestehenden Spalt sicher
verhindert wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung sind die Seitenränder der Werkstoffbahn über
eine Führungseinrichtung miteinander verbunden, die einen
Spalt zwischen den Werkstoffbahnen zumindest teilweise, vorzugsweise
gänzlich verdeckt. Bei dieser Ausführungsform
ist der Spalt zwischen den Werkstoffbahnen teilweise bzw. gänzlich
durch die Führungseinrichtung verdeckt, so dass ein Hindurchfallen
von Gegenständen weitgehend oder gänzlich verhindert wird.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung weist die Führungseinrichtung einen Führungsvorsprung
am Seitenrand der einen Werkstoffbahn und eine Führungsschiene
am Seitenrand der anderen Werkstoffbahn auf, wobei der Führungsvorsprung
in Längsrichtung in der Führungsschiene geführt
ist. Vorzugsweise sollte sich die Führungseinrichtung dabei
durchgehend entlang der Seitenränder erstrecken, wobei
in diesem Fall darauf zu achten ist, dass sowohl die Führungsschiene
als auch der Führungsvorsprung ausreichend elastisch ist,
um ein Aufrollen der Werkstoffbahnen auf den zugehörigen
Rollen zu ermöglichen.
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Um
die Führungseinrichtung besonders steif ausbilden zu können
und gleichzeitig die Aufrollbarkeit der Werkstoffbahnen auf den
zugehörigen Rollen zu gewährleisten, sind in einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung mehrere in Längsrichtung voneinander beabstandete
Führungseinrichtungen vorgesehen. Zumindest im Bereich
der Abstände ist dabei eine besonders gute Aufrollbarkeit
der beiden Werkstoffbahnen gewährleistet.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung sind an den ausziehseitigen Enden der Werkstoffbahnen
Befestigungsmittel zur Befestigung der jeweiligen Werkstoffbahn
an einem anderen Fahrzeugteil vorgesehen. Bei dem Fahrzeugteil kann
es sich beispielsweise um die Rückenlehne oder die Kopfstütze
eines Fahrzeugsitzes in der hinteren Sitzreihe handeln. Vorzugsweise
können die Befestigungsmittel lösbar an dem anderen
Fahrzeugteil befestigt werden. Die Befestigungsmittel bewirken beispielsweise
eine dauerhafte Anordnung der jeweiligen Werkstoffbahn über einem
Spalt zwischen der hinteren Sitzreihe und der Laderaumabdeckung.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung ist das Befestigungsmittel mindestens einer Werkstoffbahn, vorzugsweise
aller Werkstoffbahnen, in Querrichtung verschiebbar an der Werkstoffbahn
befestigt. Auf diese Weise könnte beispielsweise ein Fahrzeugsitz,
an dem die jeweilige Werkstoffbahn befestigt ist, in Querrichtung
verschoben werden, ohne dabei die Werkstoffbahn selbst in Querrichtung
zu verschieben. Somit können die Fahrzeugsitze der hinteren Sitzreihe
flexibler innerhalb des Kraftfahrzeugs angeordnet werden, ohne dass
dies durch die Rollovorrichtung verhindert würde.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung ist an dem ausziehseitigen Ende der Werkstoffbahn eine
Querstange vorgesehen, entlang derer das Befestigungsmittel verschoben
werden kann. Die Querstange kann bei dieser Ausführungsform
sowohl als Ausziehhilfe als auch als einfaches Führungsmittel dienen,
entlang dessen das Befestigungsmittel verschoben werden kann. Eine
solche Querstange kann beispielsweise in einer in Querrichtung verlaufenden Tasche
an dem ausziehseitigen Ende der Werkstoffbahn angeordnet sein, um
mit der jeweiligen Werkstoffbahn verbunden zu sein.
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In
einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Rollovorrichtung weist die Werkstoffbahn
eine Aussparung im Bereich des Befestigungsmittels auf, die von
der Querstange und der Werkstoffbahn umgeben ist. So ermöglicht
die Aussparung einerseits ein störungsfreies Verschieben
des Befestigungsmittels entlang der Querstange und andererseits
ein einfaches Ergreifen der Querstange, um die jeweilige Werkstoffbahn
in die Ausziehrichtung zu ziehen.
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Zuweilen
ist es wünschenswert, wenn die beiden Werkstoffbahnen in
Längsrichtung nicht mehr relativ zueinander bewegt werden
können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Fahrzeugsitz
der hinteren Sitzreihe, an dem eine der beiden Werkstoffbahnen befestigt
war, entfernt oder zusammengeklappt wurde. Gemäß einer
weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung
können die Werkstoffbahnen dann derart miteinander gekoppelt
werden, dass eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen in Längsrichtung zueinander
unterbunden ist. Ist einer der Fahrzeugsitze der hinteren Sitzreihe
aus dem Fahrzeug entfernt oder zusammengeklappt, so kann bei dieser Ausführungsform
die zugehörige Werkstoffbahn in ihrer ausgezogenen Position
verbleiben, indem diese mit der anderen Werkstoffbahn gekoppelt
ist. Auf diese Weise bleibt der Spalt zwischen der hinteren Sitzreihe
und der Laderaumabdeckung weiterhin sicher überbrückt.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung können die Querstangen der Werkstoffbahnen
miteinander gekoppelt werden, um eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen
in Längsrichtung zueinander zu unterbinden. So können
beispielsweise seitlich hervorstehende Befestigungsenden an den Querstangen
vorgesehen sein, die miteinander gekoppelt werden können.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung sind die Rollen in Einziehrichtung vorgespannt.
Dies bedeutet, dass die Werkstoffbahnen auf der jeweiligen Rolle
aufgerollt sind, wenn die Werkstoffbahnen nicht über das
Befestigungsmittel an einem anderen Fahrzeugteil befestigt sind.
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Um
die Montage der Rollovorrichtung sowie deren Handhabung zu vereinfachen,
sind die Rollen in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung in einem
gemeinsamen Rollengehäuse angeordnet.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung sind die Rollen um Drehachsen drehbar, die in Querrichtung
fluchtend hintereinander angeordnet sind.
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Gemäß einer
weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung ist in dem Rollengehäuse ferner eine Rolle
für eine Laderaumabdeckung und/oder eine Rolle für
ein Gepäcknetz angeordnet. Auf diese Weise ist innerhalb
des Kraftfahrzeugs kein weiteres Gehäuse für die
Rolle der Laderaumabdeckung oder die Rolle des Gepäcknetzes
erforderlich. Vielmehr kann die Rollovorrichtung Platz sparend innerhalb
des Kraftfahrzeugs angeordnet werden.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung sind mindestens drei, vorzugsweise vier in Querrichtung
nebeneinander angeordnete Werkstoffbahnen vorgesehen.
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Die
erfindungsgemäße Kraftfahrzeuginneneinrichtung
weist mindestens zwei Fahrzeugsitze mit Rückenlehnen auf.
Der Begriff Rückenlehne kann hierbei sowohl den jeweiligen
Rückenlehnenabschnitt des Fahrzeugsitzes als auch die Kopfstütze an
dem Rückenlehnenabschnitt umfassen. Die Kraftfahrzeuginneneinrichtung
umfasst ferner eine hinter den Fahrzeugsitzen angeordnete Rollovorrichtung der
erfindungsgemäßen Art. Zwischen den Fahrzeugsitzen
und der dahinter angeordneten Rollovorrichtung ist eine Öffnung
ausgebildet, wobei die Werkstoffbahnen von einer Stauposition, in
der die Öffnung nicht abgedeckt ist, in Längsrichtung
in eine Gebrauchsposition ausgezogen werden können, in der
die Öffnung von den Werkstoffbahnen abgedeckt ist. Bezüglich
der Vorteile der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung
sei auf die vorangehende Beschreibung der erfindungsgemäßen
Rollovorrichtung verwiesen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeuginneneinrichtung kann das Befestigungsmittel der jeweiligen
Werkstoffbahn lösbar an der Rückenlehne des zugehörigen
Fahrzeugsitzes befestigt werden. Auf diese Weise können
die Werkstoffbahnen dauerhaft in deren Gebrauchsposition gehalten
werden, jedoch ermöglicht die Lösbarkeit, dass
der Fahrzeugsitz auch aus dem Kraftfahrzeug entfernt oder zusammengeklappt werden
kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeuginneneinrichtung kön nen die Fahrzeugsitze
unabhängig voneinander unter Vergrößerung
oder Verringerung der Auszugslänge der jeweiligen Werkstoffbahn
in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs verschoben werden.
Hierbei entspricht die Längsrichtung des Kraftfahrzeugs
der Längsrichtung der Werkstoffbahnen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeuginneneinrichtung kann mindestens ein Fahrzeugsitz unter
Verschiebung des Befestigungsmittels in Querrichtung des Kraftfahrzeugs
verschoben werden. Die Querrichtung des Kraftfahrzeugs entspricht
hierbei der Querrichtung der Werkstoffbahnen.
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In
einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuginneneinrichtung
ist die Anzahl der Werkstoffbahnen stets größer
als die Anzahl der Fahrzeugsitze in der hinteren Sitzreihe ist.
Auf diese Weise ist eine flexiblere Anordnung der Fahrzeugsitze
bei gleichzeitig abgedeckter Öffnung zwischen den Fahrzeugsitzen
und der Rollovorrichtung möglich.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand einer beispielhaften Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeuginneneinrichtung mit den Fahrzeugsitzen in der Normalposition,
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2 die
Kraftfahrzeuginneneinrichtung von 1 mit in
Längsrichtung verschobenen Fahrzeugsitzen,
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3 die
Kraftfahrzeuginneneinrichtung von 1 bei entferntem
zweiten Fahrzeugsitz,
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4 die
Kraftfahrzeuginneneinrichtung von 3 mit in
Querrichtung verschobenem ersten und dritten Fahrzeugsitz,
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5 die
Kraftfahrzeuginneneinrichtung von 4 mit in
Längsrichtung verschobenem dritten Fahrzeugsitz,
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6 eine
vergrößerte Darstellung des Ausschnitts A von 1 und
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7 eine
Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie B-B von 1.
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1 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeuginneneinrichtung. Die Längsrichtung des Kraftfahrzeugs
ist anhand des Doppelpfeils 2 angedeutet, wohingegen die
Querrichtung des Kraftfahrzeugs mit Hilfe des Doppelpfeils 4 angedeutet
ist. Die Kraftfahrzeuginneneinrichtung weist eine hintere Sitzreihe 6 auf,
die sich aus einem ersten Fahrzeugsitz 8, einem zweiten
Fahrzeugsitz 10 und einem dritten Fahrzeugsitz 12 zusammensetzt,
die in Querrichtung 4 nebeneinander angeordnet sind. Die
Fahrzeugsitze 8, 10, 12 weisen jeweils
eine Rückenlehne 14, 16, 18 auf, und
sind sowohl in Längsrichtung 2 als auch in Querrichtung 4 verschiebbar
in dem Kraftfahrzeug angeordnet. Dabei können die Fahrzeugsitze 8, 10, 12 unabhängig
voneinander verschoben werden. Hinter den Rückenlehnen 14, 16, 18 der
Fahrzeugsitze 8, 10, 12 ist eine Rollovorrichtung 20 vorgesehen,
wobei zwischen den Rückenlehnen 14, 16, 18 und
der Rollovorrichtung 20 eine Öffnung 22 ausgebildet
ist. Die Öffnung 22 ist in den 1 bis 5 stets
ver deckt, wie dies später eingehender erläutert
wird.
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Die
Rollovorrichtung 20 weist ein lang gestrecktes Rollengehäuse 24 auf,
das sich in Querrichtung 4 des Kraftfahrzeugs erstreckt
und anhand einer gestrichelten Linie angedeutet ist. Innerhalb eines den
Fahrzeugsitzen 8, 10, 12 zugewandten
Bereichs des Rollengehäuses 24 ist eine erste
Rolle 26, eine zweite Rolle 28, eine dritte Rolle 30 und
eine vierte Rolle 32 angeordnet. Die Rollen 26, 28, 30, 32 können
um eine gemeinsame Drehachse 34 gedreht werden, die sich
in Querrichtung 4 erstreckt. Von der ersten Rolle 26 kann
eine erste Werkstoffbahn 36 in Längsrichtung 2 in
Richtung des Fahrzeugsitzes 8 der hinteren Sitzreihe 6 ausgezogen
werden. Entsprechend kann unabhängig von der ersten Werkstoffbahn 36 von
der zweiten Rolle 28 eine zweite Werkstoffbahn 38 in
Längsrichtung 2 in Richtung des Fahrzeugsitzes 10 ausgezogen
werden. Darüber hinaus kann von der dritten Rolle 30 unabhängig
von den beiden Werkstoffbahnen 36, 38 eine dritte
Werkstoffbahn in Längsrichtung 2 in Richtung des
Fahrzeugsitzes 10 ausgezogen werden. Darüber hinaus kann
von der vierten Rolle 32 unabhängig von den Werkstoffbahnen 36, 38, 40 eine
vierte Werkstoffbahn 42 in Längsrichtung 2 in
Richtung des Fahrzeugsitzes 12 ausgezogen werden.
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Die
Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 sind
in deren in 1 gezeigten Gebrauchsposition
in Querrichtung 4 nebeneinander angeordnet, wobei die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 die Öffnung 22 zwischen
der hinteren Sitzreihe 6 und der Rollovorrichtung 20 nach
oben abdecken. In einer nicht näher dargestellten Stauposition
der Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 werden
die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 auf
den zugehörigen Rollen 26, 28, 30 bzw. 32 aufgerollt,
wobei die Rollen 26, 28, 30, 32 zu
diesem Zweck in die Einziehrichtung vorgespannt sind. In der Stauposi tion
würden die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 die Öffnung 22 somit
nicht abdecken.
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Bezogen
auf die Längsrichtung 2 ist in einem mittleren
Bereich innerhalb des Rollengehäuses 24 ferner
eine Rolle 44 für ein nicht näher dargestelltes Gepäcknetz
angeordnet, die um eine Drehachse 46, die sich parallel
zu der gemeinsamen Drehachse 34 erstreckt, gedreht werden
kann. So kann ein nicht näher dargestelltes Gepäcknetz
von der Rolle 44 nach oben ausgezogen werden, das ein Vordringen
des Ladeguts in Richtung der Fahrzeugsitze 8, 10, 12 verhindern
soll. Darüber hinaus ist bezogen auf die Längsrichtung 2 in
einem hinteren Bereich in dem Rollengehäuse 24 eine
weitere Rolle 48 angeordnet, die um eine weitere Drehachse 50 rotiert
werden kann, wobei sich die Drehachse 50 parallel zu der
gemeinsamen Drehachse 34 und der Drehachse 46 der Rolle 44 erstreckt.
Von der Rolle 48 kann nach hinten eine Laderaumabdeckung 52 ausgezogen
werden, wobei die Laderaumabdeckung 52 ebenfalls als Werkstoffbahn
ausgebildet sein kann und in der 1 in die
Gebrauchsposition gezogen ist, in der diese den Laderaum nach oben
abdeckt.
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Die
Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 weisen an
ihren ausziehseitigen Enden 54 jeweils eine Querstange 56 auf.
Die Querstange 56 erstreckt sich jeweils in Querrichtung 4 und
ist in einer endseitigen Tasche der jeweiligen Werkstoffbahn 36, 38, 40, 42 aufgenommen.
Wie in 6 angedeutet, die den Ausschnitt A von 1 vergrößert
darstellt, ist an dem ausziehseitigen Ende 54 jeweils ein
Befestigungsmittel 58 zur Befestigung der jeweiligen Werkstoffbahn 36, 38, 40 bzw. 42 an
der Rückenlehne 14, 16, 18 des
zugehörigen Fahrzeugsitzes 8, 10, 12 vorgesehen.
Das Befestigungsmittel 58 ist in Querrichtung 4 verschiebbar
an der Querstange 56 befestigt. Zu diesem Zweck weist die
jeweilige Werkstoffbahn 36, 38, 40 bzw. 42 eine
Aussparung 60 im Bereich des Befestigungsmittels 58 auf.
Die Aussparung 60 bewirkt, dass das Befestigungsmittel 58 an
der Querstange 56 angeordnet und entlang dieser verschoben
werden kann. Darüber hinaus ermöglicht die Aussparung 60,
die von der Querstange 56 und der zugehörigen
Werkstoffbahn 36, 38, 40 bzw. 42 umgeben
ist, dass das ausziehseitige Ende der jeweiligen Werkstoffbahn 36, 38, 40, 42 besonders
einfach manuell ergriffen werden kann. Mit Hilfe des Befestigungsmittels 58 kann
das ausziehseitige Ende 54 der jeweiligen Werkstoffbahn 36, 38, 40, 42 besonders einfach
an einer der Rückenlehnen 14, 16, 18 der Fahrzeugsitze 8, 10, 12 befestigt
werden, so dass die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 in
deren in 1 gezeigten Gebrauchsposition
verbleiben.
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Die
Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 sind
an ihren einander zugewandten Seitenrändern über mehrere
Führungseinrichtungen 62 miteinander verbunden.
Die Führungseinrichtungen 62 zwischen zwei in
Querrichtung 4 benachbarten Werkstoffbahnen sind dabei
in Längsrichtung 2 voneinander beabstandet. Die
Führungseinrichtungen 62 verdecken dabei den Spalt 64 zwischen
den einander in Querrichtung 4 benachbarten Werkstoffbahnen
zum Teil. In einer bevorzugten Alternative (nicht dargestellt) ist zwischen
den einander benachbarten Werkstoffbahnen jeweils eine in Längsrichtung 2 durchgehende Führungseinrichtung 62 vorgesehen,
die den Spalt 64 gänzlich abdeckt, jedoch wäre
in diesem Fall eine besonders elastische Führungseinrichtung
notwendig, um die entsprechenden Werkstoffbahnen weiterhin problemlos
auf den zugehörigen Rollen aufrollen zu können.
Wie aus 7 ersichtlich, die den Querschnitt
durch eine Führungseinrichtung 62 zeigt, umfasst
die Führungseinrichtung 62 jeweils einen Führungsvorsprung 66 am
Seitenrand der einen Werkstoffbahn und eine Führungsschiene 68 am
Seitenrand der gegenüberliegenden anderen Werkstoffbahn.
Dabei ist der Füh rungsvorsprung 66 derart in Längsrichtung 2 in
der Führungsschiene 68 geführt, dass
eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen zueinander in Querrichtung 4 unterbunden
und in Längsrichtung 2 möglich ist.
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Nachstehend
werden unter Bezugnahme auf die 1 bis 5 die
Funktionsweise sowie weitere Merkmale der erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeuginneneinrichtung erläutert. In 1 befinden
sich die Fahrzeugsitze 8, 10, 12 in einer
Ausgangsposition bezogen auf die Längsrichtung 2 des
Kraftfahrzeugs. Die erste Werkstoffbahn 36 ist über
ihr Befestigungsmittel 58 an der Rückenlehne 14 des
Fahrzeugsitzes 8 befestigt. Die zweite und dritte Werkstoffbahn 38, 40 sind über
deren Befestigungsmittel 58 an der Rückenlehne 16 des
Fahrzeugsitzes 10 befestigt. Darüber hinaus ist
die vierte Werkstoffbahn 42 über das zugehörige
Befestigungsmittel 58 an der Rückenlehne 18 des
Fahrzeugsitzes 12 befestigt. Die Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 verdecken
die Öffnung 22 zwischen der hinteren Sitzreihe 6 und
der Rollovorrichtung 20.
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Nun
können die Fahrzeugsitze 8, 10, 12 in Längsrichtung 2 des
Kraftfahrzeugs verschoben werden, wie dies in 2 angedeutet
ist. So kann der erste Fahrzeugsitz 8 beispielsweise nach
hinten verschoben werden, so dass sich die Auszugslänge
der ersten Werkstoffbahn 36 verringert, indem die erste Werkstoffbahn 36 zum
Teil auf die erste Rolle 26 aufgerollt wird. Darüber
hinaus kann der zweite Fahrzeugsitz 10 beispielsweise in
Längsrichtung 2 nach vorne verschoben werden,
wodurch sich die Auszugslängen der daran befestigten zweiten
und dritten Werkstoffbahn 38, 40 vergrößern.
Des Weiteren könnte der dritte Fahrzeugsitz 12 beispielsweise
in Längsrichtung 2 nach hinten verschoben werden,
so dass sich die Auszugslänge der vierten Werkstoffbahn 42 verkürzt,
indem diese zum Teil wieder auf die zugehörige vierte Rolle 32 aufge rollt
wird. Wie aus 2 ersichtlich, ist die Öffnung 22 dabei
stets von den Werkstoffbahnen 36, 38, 40, 42 verdeckt.
Darüber hinaus gewährleisten die Führungseinrichtungen 62,
dass die Werkstoffbahnen zwar in Längsrichtung 2 relativ
zueinander ausgezogen werden, jedoch in Querrichtung 4 stets
einen Zusammenhalt aufweisen. Hierdurch ist sichergestellt, dass
sich der Spalt 64 zwischen den einander benachbarten Werkstoffbahnen 36, 38; 38, 40; 40, 42 nicht
vergrößert, selbst wenn eine Kraft in Querrichtung 4 auf
die Werkstoffbahnen ausgeübt würde. Ein Hindurchfallen
von Gegenständen wie beispielsweise Ladegut durch den Spalt 64 wird
dadurch verhindert.
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Ausgehend
von der in 1 gezeigten Ausgangsposition
der Fahrzeugsitze 8, 10, 12 kann ferner
eine der Fahrzeugsitze 8, 10, 12 aus
dem Kraftfahrzeug entfernt werden bzw. die Rückenlehne 14, 16, 18 des
entsprechenden Fahrzeugsitzes 8, 10, 12 kann
nach vorne geklappt werden. In 3 ist beispielsweise
der zweite Fahrzeugsitz 10 entfernt worden. Damit die zweite
und dritte Werkstoffbahn 38, 40 nicht in ihre
Stauposition auf der jeweiligen Rolle 28 bzw. 30 zurückkehren,
können die Werkstoffbahnen 38, 40 derart
miteinander und/oder mit einer der anderen Werkstoffbahnen 36, 42 gekoppelt
werden, dass eine Relativbewegung der Werkstoffbahnen 38, 40 gegenüber
den Werkstoffbahnen 36, 42 in Längsrichtung 2 unterbunden
ist. Zu diesem Zweck können die Querstangen 56 einer
jeden Werkstoffbahn 36, 38, 40, 42 mit
der Querstange 56 der jeweils benachbarten Werkstoffbahn 36, 38, 40, 42 seitlich
miteinander gekoppelt werden, wie dies in 3 gezeigt
ist. Auf diese Weise können die Werkstoffbahnen 38, 40 trotz
des von der Rückenlehne 16 des Fahrzeugsitzes 10 gelösten
Befestigungsmittels 58 weiter in ihrer Gebrauchsposition
gehalten werden. So ist selbst bei einem entfernten Fahrzeugsitz 10 gewährleistet, dass
die Öffnung 22 zwischen der hinteren Sitzreihe 6 und
der Rollovorrichtung 20 dauerhaft verdeckt ist.
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Ausgehend
von der Konfiguration in 3 können nunmehr der
erste Fahrzeugsitz 8 und der dritte Fahrzeugsitz 12 in
Querrichtung 4 nach innen verschoben werden, wie dies in 4 anhand
der entsprechenden Pfeile angedeutet ist. Dank der Verschiebbarkeit
des jeweiligen Befestigungsmittels 58 entlang der Querstange 56 der
beiden Werkstoffbahnen 36 und 42 wird dabei lediglich
das Befestigungsmittel 58 nicht aber die Werkstoffbahn 36, 42 selbst
in Querrichtung verschoben. Auch bei der Konfiguration in 4 bleibt
die Öffnung 22 zwischen der hinteren Sitzreihe 6 und
der Rollovorrichtung 20 somit sicher abgedeckt.
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Ausgehend
von der Konfiguration in 4 können der erste
und dritte Fahrzeugsitz 8, 12 nunmehr wiederum
in Längsrichtung 2 des Kraftfahrzeugs verschoben
werden. In 5 wird beispielsweise der dritte
Fahrzeugsitz 12 in Längsrichtung 2 nach
hinten verschoben. Hierbei gewährleisten erstmals die Führungseinrichtungen 62 zwischen
der zweiten und dritten Werkstoffbahn 38, 40 eine
Relativbewegung der zweiten Werkstoffbahn 38 zu der dritten
Werkstoffbahn 40 in Längsrichtung 2 des Kraftfahrzeugs.
Dies setzt voraus, dass zumindest die Querstangen 56 der
Werkstoffbahnen 38, 40 nicht miteinander gekoppelt
wurden. Aus 5 ist ferner ersichtlich, dass
es von Vorteil ist, wenn dem zweiten Fahrzeugsitz 10, der
als mittlerer Fahrzeugsitz der hinteren Sitzreihe 6 ausgebildet
ist, ursprünglich zwei Werkstoffbahnen 38, 40 zugeordnet
sind. So wird die Öffnung 22 zwischen der hinteren
Sitzreihe 6 und der Rollovorrichtung 20 selbst
in derjenigen Konfiguration der Fahrzeugsitze sicher abgedeckt, die
in 5 gezeigt ist.
-
- 2
- Längsrichtung
- 4
- Querrichtung
- 6
- hintere
Sitzreihe
- 8
- erster
Fahrzeugsitz
- 10
- zweiter
Fahrzeugsitz
- 12
- dritter
Fahrzeugsitz
- 14
- Rückenlehne
- 16
- Rückenlehne
- 18
- Rückenlehne
- 20
- Rollovorrichtung
- 22
- Öffnung
- 24
- Rollengehäuse
- 26
- erste
Rolle
- 28
- zweite
Rolle
- 30
- dritte
Rolle
- 32
- vierte
Rolle
- 34
- gemeinsame
Drehachse
- 36
- erste
Werkstoffbahn
- 38
- zweite
Werkstoffbahn
- 40
- dritte
Werkstoffbahn
- 42
- vierte
Werkstoffbahn
- 44
- Rolle
(Gepäcknetz)
- 46
- Drehachse
(Gepäcknetz)
- 48
- Rolle
(Laderaumabdeckung)
- 50
- Drehachse
(Laderaumabdeckung)
- 52
- Laderaumabdeckung
- 54
- ausziehseitiges
Ende
- 56
- Querstange
- 58
- Befestigungsmittel
- 60
- Aussparung
- 62
- Führungseinrichtungen
- 64
- Spalt
- 66
- Führungsvorsprung
- 68
- Führungsschiene
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10218837
B4 [0003]
- - DE 4124449 A1 [0004]