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DE10207157A1 - Vverbindungselement zur stirnseitigen Verbindung vonzwei Teilen - Google Patents

Vverbindungselement zur stirnseitigen Verbindung vonzwei Teilen

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DE10207157A1
DE10207157A1 DE2002107157 DE10207157A DE10207157A1 DE 10207157 A1 DE10207157 A1 DE 10207157A1 DE 2002107157 DE2002107157 DE 2002107157 DE 10207157 A DE10207157 A DE 10207157A DE 10207157 A1 DE10207157 A1 DE 10207157A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement zur stirnseitigen Verbindung von zwei Teilen, wobei das Verbindungselement an den Stirnseiten der zu verbindenden Teile angeordnet und mit einem in Längsrichtung des Verbindungselementes verlaufenden Hohlraum versehen ist. Um ein auch als Scharnier einsetzbares Verbindungselement zu schaffen, das universell einsetzbar ist und das eine ausreichende Rückstellwirkung auch bei einer optisch ansprechenden Ausbildung im Ecken- oder Kantenbereich gewährleistet, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Verbindungselement elastisch verformbar ist und der Hohlraum im unverformten Zustand als langgestreckte Öffnung ausgebildet ist, sich in Längsrichtung einer Außenfläche erstreckt und dieser Außenfläche näher liegt als der anderen Außenfläche.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement zur stirnseitigen Verbindung von zwei Teilen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Solche Verbindungselemente können z. B. bei der stirnseitigen Verbindung von zwei Trennwänden bei einer Duschkabine Verwendung finden. Aber auch eine Verwendung bei Ganzglasprodukten, wie Trennwänden, Vitrinen oder Aquarien ist denkbar.
  • Ein bekanntes Verbindungselement besteht aus einem Silikonprofil, das entweder stirnseitig mit den zu verbindenden Teilen verklebt ist oder vorspringende Leisten aufweist, die in stirnseitig angebrachte Nuten der zu verbindenden Teile eingesetzt sind. Das Verbindungselement ist nur in geringem Maße verformbar und kann daher die zu verbindenden Teile nur unter einem vorgegebenen Winkel miteinander verbinden. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Verbindungselementen erforderlich ist, um alle möglichen Winkelstellungen realisieren zu können. Weiterhin ist das bekannte Verbindungselement in seiner Längsrichtung mit einem Hohlraum versehen, der sich im Wesentlichen mittig erstreckt. Dieses Verbindungselement wird in einem Firmenprospekt SIPRO-Silicon-Profile dargestellt.
  • Ein weiteres bekanntes Verbindungselement, das als Scharnierelement dient, besteht z. B. aus einem elastischen Werkstoff, wie Kunststoff oder Gummi. Es ist aus der EP 1 170 447 A1 bekannt geworden und hat einen massiven Grundkörper mit einer Verjüngung in der Mitte, um ein Filmscharnier zu bilden. Dieses Verbindungselement weist infolge seiner mittigen Verjüngung jedoch nur eine geringe Rückstellwirkung auf. Darüber hinaus ergibt sich durch die Verjüngung ein optisch störender Eindruck im Bereich des Scharniers. Ferner ist der Zwischenraum zwischen den zu verbindenden Teilen relativ groß.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, ein auch als Scharnier einsetzbares Verbindungselement zu schaffen, das universell einsetzbar ist und das eine ausreichende Rückstellwirkung auch bei einer optisch ansprechenden Ausbildung im Ecken- oder Kantenbereich gewährleistet.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes des Patentanspruches 1 ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Das erfindungsgemäße Verbindungselement ist elastisch verformbar und kann so vielseitig eingesetzt werden, da es an beliebige Winkel der zu verbindenden Teile angepasst werden kann. Infolge seiner elastischen Verformbarkeit kann es auch als Scharnier dienen. Zur leichten Verformbarkeit trägt auch die spezielle Ausgestaltung und Anordnung eines Hohlraumes bei, so dass sich gerade im verformten Zustand eine optisch ansprechende Eckenausbildung einstellt.
  • Damit eine sichere und feste Verankerung des Verbindungselementes an den zu verbindenden Teilen erreicht werden kann, ist nach einer bevorzugten Weiterbildung vorgesehen, an den Stirnseiten des Verbindungselementes Lappen anzuordnen, die in Nuten eingreifen, welche in den Stirnseiten der zu verbindenden Teile vorgesehen sind.
  • Eine besonders leichte Verformung und eine in optischer Hinsicht ansprechende Eckenausbildung ergibt sich insbesondere dann, wenn nach einer bevorzugten Ausführungsform der Hohlraum außermittig zur Ebene der Lappen angeordnet ist.
  • Die Ausformung der Ecke kann noch dadurch weiter verbessert werden, wenn das Verbindungselement auf einer Seite über die Ebene der zu verbindenden Teile übersteht. Wenn zusätzlich das Verbindungselement noch eine ebene Außenfläche und eine gewölbte Außenfläche aufweist und die gewölbte Außenfläche im unverformten Zustand über die Ebene der zu verbindenden Teile übersteht, ergibt sich im verformten Zustand eine sowohl auf der Innenseite als auch auf der Außenseite völlig runde Eckenausbildung, was nicht nur in ästhetischer Hinsicht vorteilhaft ist, sondern auch Verletzungen vorbeugt. Darüber hinaus wird infolge dieser Ausgestaltung bei einer Verformung eine höhere Rückstellkraft erreicht und leicht zu reinigen ist.
  • Alternativ zur Ausgestaltung mit den Lappen können gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung die Stirnflächen des Verbindungselementes auch als ebene Klebeflächen ausgebildet und mit den Stirnflächen der zu verbindenden Teile verklebt sein. Dies ist dann von Vorteil, wenn die zu verbindenden Teile keine Nuten aufweisen oder das Einbringen von Nuten nicht gewünscht oder nicht möglich ist.
  • Eine besonders sichere Befestigung des Verbindungselementes an den zu verbindenden Teilen ergibt sich, wenn gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung an den Stirnflächen des Verbindungselementes Vorsprünge angeformt sind, die mit einem Hinterschnitt versehen sind. Infolge des Hinterschnittes kann eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Verbindungselement und den zu verbindenden Teilen hergestellt werden. Wird bei dieser Verbindungsart auch noch ein Kleber verwendet, kann die formschlüssige Verbindung zusätzlich noch kraftschlüssig gesichert werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung kann an den Stirnflächen des Verbindungselementes auch ein Zusatzprofil angeordnet, insbesondere angeklebt sein, das vorzugsweise mit einem Hinterschnitt versehen ist. In diesem Falle kann das Verbindungselement problemlos einfach ausgewechselt werden.
  • Statt den Hohlraum als Langloch auszubilden, kann er auch einen im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt aufweisen, der so angeordnet ist, dass er der einen Außenfläche näher liegt als der anderen.
  • Um die Rückstellkraft des Verbindungselementes noch zu erhöhen, ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung das Verbindungselement mit einer Federeinlage versehen. Diese Federeinlage erstreckt sich vorzugsweise in Richtung der Lappen und führt mit einer Wölbung um den Hohlraum herum und kann sich über die gesamte Länge oder auch nur in Teilbereichen erstrecken.
  • Damit die zu verbindenden Teile unter Vorspannung eingebaut werden können, ist vorzugsweise vorgesehen, dass die stirnseitig angeordneten Lappen unter einem Winkel zueinander geneigt sind. Somit kann bereits beim Einbau eine gewisse Spannung in die Verbindung integriert werden.
  • Die Ränder des Hohlraumes können vorzugsweise auch profiliert ausgebildet sein, z. B. mit Nuten, Kanälen, Rippen oder dergleichen.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung mehrerer bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen.
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Verbindungselement nach einer ersten Ausführungsform im unverformten Zustand;
  • Fig. 2 das Verbindungselement nach Fig. 1 im verformten Zustand; und
  • Fig. 3-9 weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verbindungselementes.
  • In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Verbindungselement 3 in einer ersten Ausführungsform im unverformten Zustand dargestellt. Fig. 2 zeigt das gleiche Verbindungselement 3 in verformtem Zustand.
  • In Fig. 1 sind zwei über das Verbindungselement 3 miteinander verbundene Teile 1 und 2 dargestellt, die im fertig eingebauten Zustand z. B. die Ecke einer Duschkabine oder eine feststehende Seitenwand 1 mit einer verschwenkbaren Tür (Teil 2) bilden können. Die beiden Teile 1 und 2 sind an ihren Stirnseiten mit einer Nut 5 versehen. Das Verbindungselement 3 weist an seinen Stirnseiten sich nach außen erstreckende Lappen 6 auf, die in die Nuten 5, in den zu verbindenden Teilen 1 und 2, eingreifen. In dem Verbindungselement 3 ist ein Hohlraum 4 vorgesehen, der sich parallel zu den Stirnseiten des Verbindungselementes 3 erstreckt und eine längliche Form aufweist. Die Längserstreckung des Hohlraumes 4 verläuft in Richtung der Lappen 6. Weiterhin ist der Hohlraum 4 außermittig in dem Verbindungselement 3 angeordnet und liegt somit der einen Außenfläche 7 näher als der anderen Außenfläche 8. Die dem Hohlraum 4 entfernt liegende Außenfläche 8 steht über die Ebene der zu verbindenden Teile 1, 2 über und ist gewölbt ausgebildet. Die dem Hohlraum 4 näher liegende Außenfläche 7 liegt in der Ebene der zu verbindenden Teile 1, 2 und ist z. B. eben ausgebildet.
  • Die Lappen 6 können in den Nuten 5 in beliebiger Weise gehalten sein, z. B. kraftschlüssig (verklebt) oder formschlüssig (über eine Verzahnung) oder auch kraft- und formschlüssig, z. B. mittels einer verklebten Verzahnung.
  • Soll nun aus dem in Fig. 1 gezeigten Duschkabinenelement eine Ecke gebildet werden, wird das Teil 2 in Bewegungsrichtung 9 verformt. Dabei wird, wie in Fig. 2 gezeigt, die dem Hohlraum 4 näher liegende Außenfläche 7 nach innen gedrückt, so dass der längliche Hohlraum 4 auf der einen Seite eingedrückt wird. Gleichzeitig wird die gewölbte Außenfläche 8 gestreckt, so dass der überstehende Buckel infolge der größeren Umfangsstrecke geglättet wird. Als Ergebnis wird sowohl auf der Innenseite als auch auf der Außenseite eine völlig runde Eckenausgestaltung erhalten, wie sich anhand der Fig. 2 erkennen lässt.
  • Das gleiche Verbindungselement 3 kann natürlich auch als Scharnier, z. B. zwischen dem feststehenden Teil 1 und dem beweglichen Teil 2 verwendet werden. Der bewegliche Teil 2 kann dann beispielsweise als Tür dienen, die sowohl in Bewegungsrichtung 9 (zum Schließen) als auch in Bewegungsrichtung 10 (zum Öffnen) bewegt werden kann.
  • Die Fig. 3 bis 9 zeigen weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verbindungselementes im unverformten Zustand.
  • In Fig. 3 ist eine Ausführungsvariante gezeigt, bei der die Stirnseiten eines Verbindungselementes 13 keine Lappen 6 aufweisen und eben ausgebildet sind. Dieses Verbindungselement 13 wird mit seinen ebenen Stirnseiten mit den Stirnseiten der Teile 1 und 2 über Klebeflächen 11 und 12 verbunden.
  • Wenn dieses Verbindungselement 13 in Bewegungsrichtung 9 elastisch verformt wird, stellt sich ebenfalls eine völlig runde Eckenausbildung dar, wie es im Zusammenhang mit Fig. 2 gezeigt ist.
  • Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 sind an den Stirnseiten eines Verbindungselementes 16 Vorsprünge 19 vorgesehen, die mit einem Hinterschnitt 18 versehen sind. Diese Vorsprünge 19 greifen in entsprechend geformte Nuten in den Teilen 1 und 2 ein und stellen somit eine formschlüssige Verbindung zwischen den Teilen 1 bzw. 2 und dem Verbindungselement 16 dar. Auch in diesem Fall kann natürlich zusätzlich noch ein Klebstoff verwendet werden, so dass eine form- und kraftschlüssige Verbindung hergestellt wird.
  • In Fig. 5 ist eine Ausführungsvariante gezeigt, bei der an den ebenen Stirnflächen eines Verbindungselementes 17 Zusatzprofile 20 über Klebeflächen 11 angebracht sind. Die Zusatzprofile 20 können ebenfalls mit einem Hinterschnitt versehen sein. Somit kann auch ein in Fig. 3 gezeigtes Verbindungselement 13 durch Ankleben der Zusatzprofile 20 formschlüssig an den zu verbindenden Teilen 1 und 2 befestigt werden.
  • Fig. 6 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher der Hohlraum 22 nicht wie bei den anderen Ausführungsformen als Langloch 4 ausgebildet ist, sondern eine dreieckige Ausgestaltung aufweist.
  • In den Fig. 7 und 8 sind zwei Ausführungsbeispiele gezeigt, bei denen ein Verbindungselement 21 noch mit einer Federeinlage 23 verstärkt ist. Diese Federeinlage 23 erstreckt sich vorzugsweise in Richtung der Lappen 6 und führt mit einer Wölbung um den Hohlraum 4 herum. Die Federeinlage 24 verleiht dem Verbindungselement 21 eine höhere Rückstellkraft, so dass die Teile 1 und 2 leichter wieder in ihre Ausgangslage zurückkehren können. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn es sich bei einem der Teile 1, 2 um eine Tür handelt.
  • Bei der Ausführungsvariante nach Fig. 9 sind die Lappen 6 nicht in einer Ebene angeordnet, sondern schließen einen Winkel ein. Dieser Winkel kann je nach den gewünschten Erfordernissen variieren. Diese Winkelstellung der Lappen 6 bewirkt eine Vorspannung 24, so dass bereits beim Einbau die beiden zu verbindenden Teile 1, 2 unter Spannung gehalten werden, z. B. für eine Eckverbindung oder um den Zudruck einer Tür zu erhöhen.
  • Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsform können die Ränder des Hohlraums 9, 22 auch mit einer Profilierung versehen sein, z. B. mit Nuten, Kanälen, Rippen usw., um eine bessere Verformung der Verbindungselemente zu erreichen.
  • Die vorstehende Beschreibung der Ausführungsbeispiele gemäß der vorliegenden Erfindung dient nur zu illustrativen Zwecken und nicht zum Zwecke der Beschränkung der Erfindung. Im Rahmen der Erfindung sind verschiedene Änderungen und Modifikationen möglich, ohne den Umfang der Erfindung sowie ihrer Äquivalente zu verlassen. Bezugszeichenliste 1 feststehendes Teil
    2 bewegliches Teil
    3 Verbindungselement
    4 Hohlraum
    5 Nut
    6 Lappen
    7 Außenfläche
    8 gewölbte Außenfläche
    9 Bewegungsrichtung
    10 Bewegungsrichtung
    11 Klebefläche
    12 Klebefläche
    13 Verbindungselement
    16 Verbindungselement
    17 Verbindungselement
    18 Hinterschnitt
    19 Vorsprung
    20 Zusatzprofil
    21 Verbindungselement
    22 Hohlraum
    23 Federeinlage
    24 Vorspannung

Claims (16)

1. Verbindungselement zur stirnseitigen Verbindung von zwei Teilen, wobei mindestens eines der Teile ortsfest und ein Teil beweglich ist, und das Verbindungselement an den Stirnseiten der zu verbindenden Teile angeordnet und mit einem Hohlraum versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3, 13, 16, 17, 21) elastisch verformbar ist und der Hohlraum (4, 22) im unverformten Zustand als langgestreckte Öffnung ausgebildet ist, sich in Längsrichtung einer Außenfläche (7) erstreckt und dieser Außenfläche (7) näher liegt als der anderen Außenfläche (8).
2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stirnseiten des Verbindungselementes (3, 13, 16, 17, 21) Lappen (6) angeordnet sind, die in Nuten (5) eingreifen, welche in den Stirnseiten der zu verbindenden Teile (1, 2) vorgesehen sind.
3. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (4, 22) außermittig zur Ebene der Lappen (6) angeordnet ist.
4. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3, 13, 16, 17, 21) auf einer Seite über die Ebene der zu verbindenden Teile (1, 2) übersteht.
5. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3, 13, 16, 17, 21) eine ebene Außenfläche (7) und eine gewölbte Außenfläche (8) aufweist.
6. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gewölbte Außenfläche (8) im unverformten Zustand über die Ebene der zu verbindenden Teile (1, 2) übersteht.
7. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnflächen des Verbindungselementes (3, 13, 16, 17, 21) als ebene Klebeflächen (11, 12) ausgebildet und mit den Stirnflächen der zu verbindenden Teile (1, 2) verklebt sind.
8. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stirnflächen des Verbindungselementes (3, 13, 16, 17, 21) Vorsprünge (19) angeformt sind, die mit einem Hinterschnitt (18) versehen sind.
9. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stirnflächen des Verbindungselementes (3, 13, 16, 17, 21) ein Zusatzprofil (20) angeordnet, insbesondere angeklebt ist, das vorzugsweise mit einem Hinterschnitt versehen ist.
10. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (22) dreiecksförmig ausgebildet ist.
11. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3, 13, 16, 17, 21) mit einer Federeinlage (23) versehen ist.
12. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Federeinlage (24) in Richtung der Lappen (6) erstreckt und mit einer Wölbung um den Hohlraum (4) herumgeführt ist.
13. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die stirnseitig angeordneten Lappen (6) unter einem Winkel zueinander geneigt sind.
14. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ränder des Hohlraums (4, 22) profiliert sind, z. B. mit Nuten, Kanälen, Rippen oder dergleichen.
15. Verbindungselement nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement aus einem Material besteht, das im Bereich der Lappen (6) und der Vorsprünge (19) eine größere Steifigkeit aufweist als im Bereich des Hohlraumes (4, 22).
16. Verbindungselement nach den vorhergehenden Ansprüchen zur Verwendung bei Trennwänden und/oder Duschabtrennungen, deren Teile (1, 2) vorzugsweise aus Glas bestehen.
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