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DE102022122108B3 - Positioniervorrichtung mit Stellglied und Gegenanschlag aus Keilelementen - Google Patents

Positioniervorrichtung mit Stellglied und Gegenanschlag aus Keilelementen Download PDF

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DE102022122108B3
DE102022122108B3 DE102022122108.3A DE102022122108A DE102022122108B3 DE 102022122108 B3 DE102022122108 B3 DE 102022122108B3 DE 102022122108 A DE102022122108 A DE 102022122108A DE 102022122108 B3 DE102022122108 B3 DE 102022122108B3
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DE
Germany
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stop
positioning device
counter
actuator
housing
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DE102022122108.3A
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English (en)
Inventor
Patrick Robert Metz
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DESTACO Europe GmbH
Original Assignee
DESTACO Europe GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B5/00Clamps
    • B25B5/06Arrangements for positively actuating jaws
    • B25B5/061Arrangements for positively actuating jaws with fluid drive
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung, umfassend ein Gehäuse (1), ein linear im Gehäuse (1) beweglich gelagertes Stellglied (2), ein am Stellglied (2) vorgesehener Anschlag (2.1) und ein im Gehäuse (1) fixierbarer, mit dem Anschlag (2.1) zur Hublängenbegrenzung des Stellgliedes (2) zusammenwirkender Gegenanschlag (1.1), wobei am Gehäuse (1) eine Einstecköffnung (1.2) für den Gegenanschlag (1.1) vorgesehen ist. Nach der Erfindung ist vorgesehen, dass der Gegenanschlag (1.1) zwei zueinander verstellbare und dadurch in der Einstecköffnung (1.2) fixierbare Keilelemente (1.1.1, 1.1.2) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine Positioniervorrichtung der eingangs genannten Art ist aus dem Dokument DE 100 13 874 A1 bekannt. Diese Positioniervorrichtung, die hier im konkreten Fall einen schwenkbaren Spannarm aufweist, besteht aus einem Gehäuse, einem linear im Gehäuse beweglich gelagerten Stellglied, einem am Stellglied vorgesehenen Anschlag und einem im Gehäuse fixierbaren, mit dem Anschlag zur Hublängenbegrenzung des Stellgliedes zusammenwirkenden Gegenanschlag, wobei am Gehäuse eine Einstecköffnung für den Gegenanschlag vorgesehen ist. Bei dieser Lösung wird eine vom Stellglied über den Anschlag in den Gegenanschlag eingebrachte Kraft über den Wegbegrenzer (siehe dort Bezugszeichen 82) und die Abdeckplatte (siehe dort Bezugszeichen 81) in das Kopfstück bzw. Gehäuse eingebracht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eine Positioniervorrichtung der eingangs genannten Art zu verbessern. Insbesondere soll eine Positioniervorrichtung geschaffen werden, bei der eine vom Stellglied kommende Kraft besser ins Gehäuse eingeleitet bzw. an dieses abgeleitet wird.
  • Diese Aufgabe ist mit einer Positioniervorrichtung der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
  • Nach der Erfindung ist also vorgesehen, dass der Gegenanschlag zwei zueinander verstellbare und dadurch in der Einstecköffnung fixierbare Keilelemente aufweist.
  • Mit anderen Worten zeichnet sich die erfindungsgemäße Lösung somit dadurch aus, dass die Kombination aus der Einstecköffnung im Gehäuse und den beiden in der Einstecköffnung passend einstellbaren Keilelementen - als solide Baugruppe - den Gegenanschlag für den am Stellglied angeordneten Anschlag bildet. Diese Kombination führt zu einer sehr stabilen Lösung, bei der der Gegenanschlag zusätzlich im Bedarfsfall sehr einfach verstellt werden kann, was weiter unten noch genauer erläutert wird.
  • Andere vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
  • Der Vollständigkeit halber sei noch das Dokument DE 20 2007 010 370 U1 genannt, in dem ein Spreizbolzen verwendet wird, um ein Bauteil gezielt zu bewegen. Des Weiteren sei auf die Dokumente DE 26 50 713 A1 und DE 867 909 B hingewiesen, in denen ein Spreizbolzen verwendet wird, um Bauteile fest miteinander zu verbinden.
  • Die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung einschließlich ihrer vorteilhaften Weiterbildungen gemäß der abhängigen Patentansprüche wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Es zeigt
    • 1 im Schnitt die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung in einer Rückansicht entlang der Schnittlinie A-A in 2;
    • 2 im Schnitt die Positioniervorrichtung gemäß 1 in einer geschnittenen Seitenansicht;
    • 3 perspektivisch der Gegenanschlag für die Positioniervorrichtung gemäß 1; und
    • 4 in Seitenansicht der Gegenanschlag gemäß 3.
  • Die in den Figuren dargestellte Positioniervorrichtung besteht zunächst in bekannter Weise aus einem Gehäuse 1, einem linear im Gehäuse 1 beweglich gelagerten Stellglied 2, einem am Stellglied 2 vorgesehenen Anschlag 2.1 und einem im Gehäuse 1 fixierbaren, mit dem Anschlag 2.1 zur Hublängenbegrenzung des Stellgliedes 2 zusammenwirkenden Gegenanschlag 1.1, wobei am Gehäuse 1 eine Einstecköffnung 1.2 für den Gegenanschlag 1.1 vorgesehen ist.
  • Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass das Stellglied 2 wahlweise elektromotorisch, pneumatisch oder hydraulisch angetrieben ausgebildet ist; dieser Antrieb ist jeweils unten in den 1 und 2 dargestellt.
  • Außerdem ist bevorzugt vorgesehen, dass der Anschlag 2.1 wahlweise in das Stellglied 2 eingeschraubt und/oder zapfenförmig aus dem Stellglied 2 heraus stehend ausgebildet ist.
  • Ferner ist, geometrisch betrachtet, bevorzugt vorgesehen, dass eine Hauptlängsachse des Gegenanschlags 1.1 rechtwinklig zu einer Hauptlängsachse des Stellgliedes 2, aber seitlich versetzt zu dieser ausgebildet ist. Weiterhin ist außerdem oder alternativ bevorzugt vorgesehen, dass eine Hauptlängsachse des Anschlags 2.1 rechtwinklig zu einer Hauptlängsachse des Stellgliedes 2 und diese schneidend ausgebildet ist.
  • Wesentlich für die erfindungsgemäße Lösung ist nun, dass der Gegenanschlag 1.1 zwei zueinander verstellbare und dadurch in der Einstecköffnung 1.2 fixierbare Keilelemente 1.1.1, 1.1.2 aufweist.
  • Dabei ist weiterhin bevorzugt ein Schraubenelement 1.1.3 zur Verbindung der beiden Keilelemente 1.1.1, 1.1.2 vorgesehen. Darüber hinaus ist bevorzugt an einem der beiden Keilelemente 1.1.1 eine Gewindebohrung 1.1.1.1 und am anderen der beiden Keilelemente 1.1.2 eine Durchgangsbohrung 1.1.2.1 für das Schraubenelement 1.1.3 vorgesehen. Geometrisch betrachtet gilt dabei bevorzugt, dass sich die Gewindebohrung 1.1.1.1, die Durchgangsbohrung 1.1.2.1 und das Schaubenelement 1.1.3 eine gemeinsame Längsachse teilend ausgebildet sind.
  • Wie aus den Figuren ersichtlich, ist bei alledem bevorzugt vorgesehen, dass die Gewindebohrung 1.1.1.1 an einem dickeren Ende des Keilelements 1.1.1 angeordnet ist. Ferner ist bevorzugt vorgesehen, dass an einem dünneren Ende des Keilelements 1.1.2 ein mit der Durchgangsbohrung 1.1.2.1 versehener Schraubenelementhalter 1.1.2.3 angeordnet ist.
  • Zur Nutzung der sogenannten Selbsthemmung (siehe auch https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Selbsthemmung&oldid=224834918) ist ferner und insbesondere mit Verweis auf 4 bevorzugt vorgesehen, dass eine an dem einen Keilelement 1.1.1 vorgesehene Reibfläche 1.1.1.2 mit einer an dem anderen Keilelement 1.1.2 vorgesehenen Reibfläche 1.1.2.2 zusammenwirkend ausgebildet ist. Dabei ist weiterhin bevorzugt vorgesehen, dass die Reibflächen 1.1.1.2, 1.1.2.2 schräg zur Längsachse des Schraubenelements 1.1.3 verlaufend ausgebildet sind.
  • Weiterhin ist, wie besonders gut aus 3 ersichtlich, bevorzugt vorgesehen, dass der Gegenanschlag 1.1 insgesamt eine angenähert zylindrische Außenkontor aufweist. Entsprechend ist ferner bevorzugt vorgesehen, dass die Einstecköffnung 1.2 (am Gehäuse 1) als zylindrische Bohrung ausgebildet ist, siehe hierzu insbesondere 2. Dabei sind am Gehäuse 1 ferner bevorzugt mehrere Einstecköffnungen 1.2 für den Gegenanschlag 1.1 vorgesehen.
  • Wie aus den 1 und 2 ersichtlich, ist weiterhin bevorzugt am Gehäuse 1 ein mit seiner Längserstreckung parallel zu einer Hauptachse des Stellgliedes 2 verlaufender und eine unbehinderte Bewegung des Anschlages 2.1 gewährleistender Schlitz 1.3 vorgesehen. Dabei ist im Schlitz 1.3 bevorzugt ein beidseitig des Anschlages 2.1 verlaufendes Führungselement 1.4 angeordnet. Dieses Führungselement 1.4 ist dabei vorzugsweise aus einem härteren Material als das Gehäuse 1 gebildet. Außerdem ist zur weiteren Stabilitätssteigerung am Führungselement 1.4 vorzugsweise mindestens eine Durchgangsöffnung 1.4.1 für den Gegenanschlag 1.1 vorgesehen.
  • Die Montage bzw. Demontage des erfindungsgemäßen Gegenanschlags 1.1 funktioniert schließlich wie folgt:
    • Schritt 1: Der vormontierte Gegenanschlag 1.1 wird bis zum Anschlag in die Einstecköffnung 1.2 eingeschoben. Dabei ist das Schraubenelement 1.1.3 allerdings noch nicht so weit eingeschraubt, wie in 4 dargestellt.
    • Schritt 2: Zur Herstellung eines Reibschlusses zwischen den Reibflächen 1.1.1.2, 1.1.2.2 wird das eine Keilelement 1.1.1 durch Krafteinwirkung auf das Schraubenelement 1.1.3 mit dem anderen Keilelement 1.1.2 verkeilt (der Umfang des Gegenanschlags 1.1 wird bzw. ist dabei vergrößert). Die Kraft kann dabei beispielsweise durch einen Schlag mit einem Hammer oder mit einer Presse auf das Schraubenelement 1.1.3 aufgebracht werden.
    • Schritt 3: Das Schraubenelement 1.1.3 wird - zur Beseitigung einer möglichen Störkontur - vorzugsweise soweit in die Gewindebohrung 1.1.1.1 eingeschraubt, bis es nicht mehr aus der Einstecköffnung 1.2 heraus steht. Nun ist der erfindungsgemäße Gegenanschlag 1.1 fixiert und damit einsatzbereit.
    • Schritt 4: Soll nun im Rahmen einer Hublängeneinstellung die Positioniervorrichtung angepasst werden, wird das Schraubenelement 1.1.3 noch weiter eingeschraubt, wodurch sich das Keilelement 1.1.1 in Richtung des Schraubenelementhalters 1.1.2.3 bewegt und der Reibschluss zwischen den Reibflächen 1.1.1.2, 1.1.2.2 gelöst wird (dabei nimmt der Umfang des Gegenanschlags 1.1 wieder ab).
    • Schritt 5: Schließlich kann der Gegenanschlag 1.1 zum Beispiel durch Ziehen am Schraubenelement 1.1.3 oder auch mit einem sogenannten Durchschläger (hierfür ist die in 1 zu erkennende Zusatzöffnung am Gehäuse 1 vorgesehen) aus dem Gehäuse 1 entnommen bzw. heraus geschlagen und gegebenenfalls eine Neueinstellung vorgenommen werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Gehäuse
    1.1
    Gegenanschlag
    1.1.1
    Keilelement
    1.1.1.1
    Gewindebohrung
    1.1.1.2
    Reibfläche
    1.1.2
    Keilelement
    1.1.2.1
    Durchgangbohrung
    1.1.2.2
    Reibfläche
    1.1.2.3
    Schraubenelementhalter
    1.1.3
    Schraubenelement
    1.2
    Einstecköffnung
    1.3
    Schlitz
    1.4
    Führungselement
    1.4.1
    Durchgangsöffnung
    2
    Stellglied
    2.1
    Anschlag

Claims (10)

  1. Positioniervorrichtung, umfassend ein Gehäuse (1), ein linear im Gehäuse (1) beweglich gelagertes Stellglied (2), ein am Stellglied (2) vorgesehener Anschlag (2.1) und ein im Gehäuse (1) fixierbarer, mit dem Anschlag (2.1) zur Hublängenbegrenzung des Stellgliedes (2) zusammenwirkender Gegenanschlag (1.1), wobei am Gehäuse (1) eine Einstecköffnung (1.2) für den Gegenanschlag (1.1) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenanschlag (1.1) zwei zueinander verstellbare und dadurch in der Einstecköffnung (1.2) fixierbare Keilelemente (1.1.1, 1.1.2) aufweist.
  2. Positioniervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schraubenelement (1.1.3) zur Verbindung der beiden Keilelemente (1.1.1, 1.1.2) vorgesehen ist.
  3. Positioniervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der beiden Keilelemente (1.1.1) eine Gewindebohrung (1.1.1.1) und am anderen der beiden Keilelemente (1.1.2) eine Durchgangsbohrung (1.1.2.1) für das Schraubenelement (1.1.3) vorgesehen ist.
  4. Positioniervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Gewindebohrung (1.1.1.1), die Durchgangsbohrung (1.1.2.1) und das Schaubenelement (1.1.3) eine gemeinsame Längsachse teilend ausgebildet sind.
  5. Positioniervorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindebohrung (1.1.1.1) an einem dickeren Ende des Keilelements (1.1.1) angeordnet ist.
  6. Positioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an einem dünneren Ende des Keilelements (1.1.2) ein mit der Durchgangsbohrung (1.1.2.1) versehener Schraubenelementhalter (1.1.2.2) angeordnet ist.
  7. Positioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine an dem einen Keilelement (1.1.1) vorgesehene Reibfläche (1.1.1.2) mit einer an dem anderen Keilelement (1.1.2) vorgesehenen Reibfläche (1.1.2.2) zusammenwirkend ausgebildet ist.
  8. Positioniervorrichtung nach Anspruch 2 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibflächen (1.1.1.2, 1.1.2.2) schräg zur Längsachse des Schraubenelements (1.1.3) verlaufend ausgebildet sind.
  9. Positioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenanschlag (1.1) insgesamt eine angenähert zylindrische Außenkontor aufweist.
  10. Positioniervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecköffnung (1.2) als zylindrische Bohrung ausgebildet ist.
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