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DE102022129411A1 - System zur Betätigung einer beweglichen Scheibe - Google Patents

System zur Betätigung einer beweglichen Scheibe Download PDF

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DE102022129411A1
DE102022129411A1 DE102022129411.0A DE102022129411A DE102022129411A1 DE 102022129411 A1 DE102022129411 A1 DE 102022129411A1 DE 102022129411 A DE102022129411 A DE 102022129411A DE 102022129411 A1 DE102022129411 A1 DE 102022129411A1
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DE
Germany
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window
vehicle
door
accident
pane
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102022129411.0A
Other languages
English (en)
Inventor
Frank Mauersberger
Markus Peter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Audi AG
Original Assignee
Audi AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Audi AG filed Critical Audi AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein System zur Betätigung einer beweglichen Scheibe eines Fahrzeugs, umfassend zumindest eine Scheibe, welche beweglich in einem Teilbereich der Fahrzeughülle, insbesondere in einer Tür, gelagert ist, und zumindest einen Scheibenantrieb, welcher mit der Scheibe verbunden ist, wobei die Scheibe durch den Scheibenantrieb relativ zu einem Teilbereich der Fahrzeughülle bewegbar ist. Das System umfasst weiterhin zumindest eine Türbetätigungseinheit, welche mit einer Verriegelungseinheit einer Tür des Fahrzeugs verbunden ist und zumindest einen Unfallsensor, welcher dazu konfiguriert ist, einen Unfall des Fahrzeugs zu erkennen und bei einem Unfall ein Unfallerkennungssignal bereitzustellen. Schließlich ist eine Scheibensteuereinheit vorgesehen, welche mit dem Scheibenantrieb, der Türbetätigungseinheit und dem Unfallsensor verbunden ist. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Öffnen einer beweglichen Scheibe eines Fahrzeugs nach einem Unfall.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System zur Betätigung einer beweglichen Scheibe eines Fahrzeugs, umfassend zumindest eine Scheibe, welche beweglich in einem Teilbereich der Fahrzeughülle, insbesondere in einer Tür, gelagert ist, und zumindest einen Scheibenantrieb, welcher mit der Scheibe verbunden ist, wobei die Scheibe durch den Scheibenantrieb relativ zu einem Teilbereich der Fahrzeughülle bewegbar ist. Das System umfasst weiterhin zumindest eine Türbetätigungseinheit, welche mit einer Verriegelungseinheit einer Tür des Fahrzeugs verbunden ist und zumindest einen Unfallsensor, welcher dazu konfiguriert ist, einen Unfall des Fahrzeugs zu erkennen und bei einem Unfall ein Unfallerkennungssignal bereitzustellen. Schließlich ist eine Scheibensteuereinheit vorgesehen, welche mit dem Scheibenantrieb, der Türbetätigungseinheit und dem Unfallsensor verbunden ist. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Öffnen einer beweglichen Scheibe eines Fahrzeugs nach einem Unfall.
  • Durch den vermehrten Einsatz von Elektronik in Fahrzeugen, beispielsweise Automobilen, in den letzten Jahren haben sich die Verriegelungen von Türen des Fahrzeugs sowie die Mechanismen zur Betätigung beweglicher Scheiben verändert. In der Vergangenheit waren beispielsweise Fahrzeugtüren komplett mechanisch aufgebaut. Die Verriegelung der Türen erfolgte über mechanische Schlösser oder Bowdenzüge. Zur Betätigung beweglicher Scheiben waren mechanische Kurbelantriebe vorgesehen. Bei aktuellen Fahrzeugen werden meist sowohl die Verriegelungen der Türen als auch die Betätigung beweglicher Scheiben durch elektrische und/oder elektronische Komponenten vorgenommen. Diese Veränderungen machen die Bedienung dieser Komponenten für den Anwender bequemer und einfacher. Darüber hinaus ergeben sich viele Möglichkeiten automatischer Steuerung oder Regelung dieser Komponenten, beispielsweise eine Verriegelungsfunktion des Fahrzeugs durch eine Fernbedienung. Darüber hinaus können die elektrischen und elektronischen Komponenten im Falle eines Unfalls automatisch angesteuert werden, so dass Fahrzeuginsassen vor Unfallfolgen geschützt werden. Beispielsweise sind Steuerungen bekannt, welche nach einer Erkennung eines Unfalls automatisch bewegliche Scheiben des Fahrzeugs schließen, um zu verhindern, dass bei dem Unfall Fremdkörper durch eine geöffnete Scheibe ins Fahrzeuginnere eindringen. Mit dem Einsatz von Elektrik und Elektronik haben sich auch die Dimensionen und Formen von Türgriffen verändert. Dadurch, dass die benötigte Kraft zur Verriegelung und Entriegelung der Fahrzeugtüren von Elektromotoren übernommen wird, können die Türgriffe oder Türbetätigungseinheiten selbst filigraner gestaltet werden, was neue Formen und Designs für diese Komponenten ermöglicht. Durch die beschriebenen Veränderungen entstehen jedoch auch veränderte Umstände in dem Fall, dass das Fahrzeug einen Unfall erleidet, bei dem möglicherweise Türen oder andere Komponenten verformt und beschädigt werden. So erschwert beispielsweise das Vorsehen filigraner Türgriffe das Einleiten hoher mechanischer Kräfte in Fahrzeugtüren, falls diese in deformierten Zustand von Rettungskräften geöffnet werden sollen. Weiterhin kann es vorkommen, dass eine vor oder während eines Unfalls vom Fahrzeug automatisch geschlossene bewegliche Scheibe die Kommunikation der Rettungskräfte mit den Fahrzeuginsassen erschwert.
  • DE 35 10 236 A1 beschreibt eine Vorrichtung, welche nach einem unfallbedingten Aufprall eines Fahrzeugs die Gurtschlösser löst und durch Ansteuerung eines Fensterhebermotors die Fenster oder Scheiben des Fahrzeugs vollständig öffnet.
  • Auch DE 102 19 536 A1 beschreibt eine Steuerungseinrichtung, welche bei Erkennung eines Unfalls eines Fahrzeugs die Stellelemente einer Fensterhebereinrichtung betätigt und so eine bewegliche Scheibe automatisch öffnet.
  • In DE 690 17 076 T2 wird ein System beschrieben, welches durch eine Aufprallsensoreinrichtung einen Unfall eines Fahrzeugs erkennt und anschließend eine zentrale Befehlseinheit aktiviert, um automatisch die beweglichen Scheiben des Fahrzeugs zu öffnen und die Fahrzeugtüren zu entriegeln.
  • DE 10 2005 039 030 A1 beschreibt eine Sicherheitseinrichtung für ein Fahrzeug, welche in der Lage ist, einen Unfall des Fahrzeugs zu erkennen. In einem Fall, in dem ein Unfall erkannt wird, kann ein Sicherheitsschaltelement im Fahrzeuginneren betätigt werden, um verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zu aktivieren. Bei einer solchen Sicherheitsmaßnahme kann es sich auch um das Absenken einer beweglichen Fahrzeugscheibe handeln.
  • In EP 2 470 389 B1 wird ein Fenstersystem für ein Fahrzeug beschrieben, welches zumindest eine bewegliche Scheibe aufweist, welche an ihrem oberen Rand nicht von einem Türrahmen umgeben ist, sondern zum Verschlie-ßen der Fensteröffnung in einen Teilbereich des Dachholmes des Fahrzeugs eingeführt wird. Bei Betätigung eines Türgriffsensors wird die bewegliche Scheibe automatisch in eine Position verfahren, in der sie nicht mehr formschlüssig mit dem Dachholm des Fahrzeugs verbunden ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, Lösungen vorzuschlagen, durch die bei Fahrzeugen mit elektrisch und elektronisch betätigten Türen und Scheiben die Sicherheit von Insassen bei einem Unfall verbessert und die Bergung und Rettung von Insassen nach dem Unfall des Fahrzeugs erleichtert wird.
  • Diese Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein System zur Betätigung einer beweglichen Scheibe eines Fahrzeugs, umfassend
    • - zumindest eine Scheibe, welche beweglich in einem Teilbereich der Fahrzeughülle, insbesondere in einer Tür, gelagert ist, wobei die Scheibe in einem geschlossenen Zustand das Fahrzeuginnere zum Fahrzeugäußeren abdichtet und in einem geöffneten Zustand der Scheibe ein Zugang vom Fahrzeugäußeren zum Fahrzeuginneren vorhanden ist,
    • - zumindest einen Scheibenantrieb, welcher mit der Scheibe verbunden ist, wobei die Scheibe durch den Scheibenantrieb relativ zu einem Teilbereich der Fahrzeughülle bewegbar ist,
    • - zumindest eine Türbetätigungseinheit, welche mit einer Verriegelungseinheit einer Tür des Fahrzeugs verbunden ist, wobei durch eine Betätigung der Türbetätigungseinheit die Tür in einem unfallfreien Zustand des Fahrzeugs durch die Verriegelungseinheit entriegelbar und verriegelbar ist,
    • - zumindest einen Unfallsensor, welcher dazu konfiguriert ist, einen Unfall des Fahrzeugs zu erkennen und bei einem Unfall ein Unfallerkennungssignal bereitzustellen,
    • - zumindest eine Scheibensteuereinheit, welche mit dem Scheibenantrieb, der Türbetätigungseinheit und dem Unfallsensor jeweils zumindest über Datenverbindungen verbunden ist, wobei
    die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, bei Bereitstellung eines Unfallerkennungssignals und bei Betätigung der Türbetätigungseinheit den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geöffneten Zustand einnimmt.
  • Das erfindungsgemäße System umfasst zumindest eine bewegliche Scheibe, welche eine Öffnung in der Fahrzeughülle abdeckt. Bevorzugt ist diese Scheibe in einer Tür des Fahrzeugs angeordnet. Diese Scheibe kann jedoch auch an einem unbeweglichen Teilbereich der Fahrzeugteile angeordnet sein, beispielsweise im Fahrzeugdach oder im Heckbereich des Fahrzeugs, wo keine Türen vorgesehen sind. Bevorzugt umfasst das System mehrere Scheiben, die beweglich gelagert sind. Die Scheibe dichtet in einem geschlossenen Zustand eine Öffnung in der Fahrzeughülle ab. In einem geöffneten Zustand ist die Scheibe derart von der Öffnung in der Fahrzeughülle wegbewegt, dass diese Öffnung maximal groß ist. Die Scheibe kann sich auch in einem Zustand befinden, welcher zwischen dem geöffneten Zustand und dem geschlossenen Zustand liegt, in dem beispielsweise die Öffnung der Fahrzeughülle halb durch die Scheibe verschlossen ist. Im geöffneten Zustand der Scheibe bildet die Öffnung in der Fahrzeughülle einen Zugang vom Fahrzeugäußeren zum Fahrzeuginneren, welcher nach einem Unfall zur Bergung von Fahrzeuginsassen genutzt werden kann. Die bewegliche Scheibe ist mit einem Scheibenantrieb verbunden, welcher innerhalb der Fahrzeughülle ortsfest befestigt ist. Der Scheibenantrieb umfasst einen elektrisch oder elektronisch betriebenen Aktor, welcher bei entsprechender Ansteuerung des Scheibenantriebs die bewegliche Scheibe öffnet oder schließt. Das erfindungsgemäße System umfasst weiterhin zumindest eine Türbetätigungseinheit, welche mit einer Verriegelungseinheit einer Tür des Fahrzeugs verbunden ist. Die Türbetätigungseinheit ist außen an der Fahrzeughülle angeordnet oder zumindest von außerhalb der Fahrzeughülle zugänglich. In einem unfallfreien Zustand des Fahrzeugs dient die Türbetätigungseinheit dazu, die Verriegelungseinheit derart anzusteuern, dass die Fahrzeugtür entriegelt oder verriegelt wird. Die Türbetätigungseinheit ist elektrisch oder elektronisch ausgeführt und kann beispielsweise durch einen Schalter oder Taster gebildet sein. Es ist auch möglich, dass die Türbetätigungseinheit neben elektrischen oder elektronischen Komponenten auch mechanisch wirkende Komponenten umfasst. Die Türbetätigungseinheit erzeugt bei ihrer Betätigung Signale, welche im erfindungsgemäßen System im Falle eines Unfalls auch zur Ansteuerung des Scheibenantriebs genutzt werden können. Zum erfindungsgemäßen System gehört weiterhin zumindest ein Unfallsensor, welcher beispielsweise als Beschleunigungssensor oder Crashsensor ausgeführt sein kann. Dieser Unfallsensor erkennt, wenn das Fahrzeug, in dem das System verbaut ist, einen Unfall erleidet. Im Falle eines Unfalls erzeugt der Unfallsensor ein Unfallerkennungssignal, welches an eine oder mehrere Steuereinheiten im Fahrzeug weitergeleitet wird. Schließlich umfasst das System eine Scheibensteuereinheit, welche an zentraler Stelle im Fahrzeug oder dezentral, beispielsweise in einer Fahrzeugtür, angeordnet sein kann. Es ist möglich, dass die Scheibensteuereinheit in eine andere, beispielsweise zentrale, Steuereinheit des Fahrzeugs integriert ist. Die Scheibensteuereinheit dient der Ansteuerung des Scheibenantriebs, um die bewegliche Scheibe zu öffnen und zu schließen. Die Scheibensteuereinheit ist jeweils mit dem Scheibenantrieb, der Türbetätigungseinheit und dem Unfallsensor direkt oder indirekt verbunden. Dabei liegen zwischen diesen Komponenten jeweils zumindest Datenverbindungen vor, welche drahtgebunden oder drahtlos ausgeführt sein können. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass die Scheibensteuereinheit über eine oder mehrere Stromleitungen mit dem Scheibenantrieb verbunden ist, um diesen mit elektrischem Strom für die Betätigung der Scheibe zu versorgen. Weiterhin ist es möglich, dass die Scheibensteuereinheit oder der Scheibenantrieb eine elektrische Notfallbatterie aufweisen, welche im Falle starker Zerstörung des Fahrzeugs bei einem Unfall ausreichend Energie zur Verfügung stellen können, um nach dem Unfall den Scheibenantrieb zur Öffnung der Scheibe zu betätigen. Erfindungsgemäß ist die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert, nach der Bereitstellung eines Unfallerkennungssignals durch den Unfallsensor und anschließender Betätigung der Türbetätigungseinheit von außerhalb des Fahrzeugs den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe in den geöffneten Zustand überführt wird. In diesem geöffneten Zustand der Scheibe ist der Innenraum des Fahrzeugs zugänglich und ermöglicht die Kommunikation von Rettungskräften, die sich außerhalb des Fahrzeugs befinden, mit im Fahrzeug befindlichen Personen. Darüber hinaus kann, falls erforderlich, die Öffnung der Fahrzeughülle zur Bergung von Personen aus dem Fahrzeuginneren genutzt werden.
  • Das erfindungsgemäße System hat eine Reihe von Vorteilen: im Falle eines Unfalls verbleibt die Scheibe zunächst in ihrer Position, welche sie vor dem Unfall eingenommen hat. Optional ist es möglich, dass bei Erkennung eines Unfalls zunächst der Scheibenantrieb so angesteuert wird, dass die Scheibe in den geschlossenen Zustand überführt wird. Auf diese Weise bewirkt das erfindungsgemäße System, dass die Scheibe nach dem Unfall zunächst nicht komplett geöffnet wird. Dadurch ist sichergestellt, dass im Fahrzeug befindliche Insassen nach dem Unfall vor Gefahren von außerhalb des Fahrzeugs geschützt werden. Bei solchen Gefahren kann es sich beispielsweise um Äste oder sonstige Gegenstände handeln, die während oder nach dem Unfall ins Fahrzeuginnere eindringen und die Insassen verletzen könnten. Darüber hinaus kann es sich bei solchen Gefahren auch um Wasser handeln, in einem Fall, wenn das Fahrzeug bei seinem Unfall in ein Gewässer gerät. Schließlich bewirkt eine geschlossene Scheibe auch, dass im Fahrzeug befindliche Personen oder Tiere, die nicht angeschnallt waren, bei einem Überschlag des Fahrzeugs nicht durch die Öffnung herausfallen. Die nicht geöffnete bzw. geschlossene Scheibe schützt somit zunächst direkt nach dem Unfall die Insassen vor weiteren Folgeschäden. Kommen nach dem Unfall Ersthelfer oder Rettungskräfte am Fahrzeug an, ermöglicht das erfindungsgemäße System jedoch eine einfache Kommunikationsaufnahme mit den Fahrzeuginsassen. Durch eine Betätigung des Türgriffes wird die Scheibe in den geöffneten Zustand überführt, wodurch eine Kommunikation mit den Fahrzeuginsassen in einfacher Weise möglich ist. Das Eindringen von gefährlichen Gegenständen ins Fahrzeuginnere kann in dem Fall, in dem Personen von außen die Öffnung der Scheibe bewusst vornehmen, nahezu ausgeschlossen werden. Die Öffnung der Scheibe erfolgt in jedem Fall erst dann, wenn dies durch Betätigung der Türbetätigungseinheit bewusst von einer Person außerhalb des Fahrzeugs eingeleitet wird. Dadurch wird verhindert, dass der Schutz, welcher durch eine geschlossene Scheibe für die Fahrzeuginsassen bereitgestellt wird, unnötig oder zu früh aufgegeben wird. Das erfindungsgemäße System ist insbesondere vorteilhaft, falls das Öffnen einer Fahrzeugtür nach dem Unfall nicht möglich ist. Ein solcher Zustand kann beispielsweise auftreten, wenn die Öffnung der Fahrzeugtür nach au-ßen durch einen Gegenstand blockiert wird. Darüber hinaus kann ein solcher Zustand auftreten, wenn die Fahrzeughülle, insbesondere eine Fahrzeugtür und die benachbarte Karosserie, so stark verformt sind, dass eine Öffnung der Fahrzeugtür ohne technische Hilfsmittel nicht mehr möglich ist. In diesem Fall kann die durch die in den geöffneten Zustand überführte Scheibe freigegebene Öffnung dazu genutzt werden, entsprechendes Werkzeug, beispielsweise am Rand der freigegebenen Öffnung, anzusetzen, um größere Kräfte in die Fahrzeugtür einzuleiten. Schließlich ermöglicht die Öffnung im Notfall auch eine Bergung von Insassen durch die Öffnung, ohne eine Fahrzeugtür öffnen zu müssen. Das erfindungsgemäße System verbessert somit zum einen die Sicherheit von Fahrzeuginsassen direkt nach einem Unfall und erleichtert gleichzeitig die Bergung und Rettung der Insassen durch Personen, welche sich außerhalb des Fahrzeugs befinden.
  • In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, bei mehrmaliger Betätigung der Türbetätigungseinheit nach der Bereitstellung des Unfallerkennungssignals den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geöffneten Zustand einnimmt. In dieser Ausführungsform ist die Scheibensteuereinheit so konfiguriert, dass diese erst nach mehrmaliger Betätigung der Türbetätigungseinheit und dem zuvor übermittelten Unfallerkennungssignal die Scheibe in den geöffneten Zustand überführt. Dadurch, dass zur Öffnung der Scheibe eine mehrmalige Betätigung der Türbetätigungseinheit erforderlich ist, ist die Sicherheit gegen ein versehentliches Öffnen der Scheibe zusätzlich verbessert. Eine einmalige Betätigung der Türbetätigungseinheit kann versehentlich erfolgen, beispielsweise durch Personen, die außen am Fahrzeug vorbeigehen und diese versehentlich berühren. Ist die Scheibensteuereinheit jedoch beispielsweise so konfiguriert, dass ein Öffnen der Scheibe erst nach dreimaliger Betätigung der Türbetätigungseinheit erfolgt, kann eine versehentliche Betätigung so gut wie ausgeschlossen werden. Optional ist vorgesehen, dass die Anzahl der benötigten Betätigungen der Türbetätigungseinheit zur Öffnung der Scheibe einstellbar oder parametrierbar ist. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass eine mehrmalige Betätigung der Türbetätigungseinheit innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erfolgen muss, um die Scheibe zu öffnen.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Türbetätigungseinheit außen an der Fahrzeughülle, außerhalb des Fahrzeuginneren angeordnet ist. Eine solche Anordnung entspricht der üblichen Anordnung von Türbetätigungseinheiten, die in einem unfallfreien Zustand des Fahrzeugs zur Entriegelung und Verriegelung der Fahrzeugtür verwendet werden. Zusätzlich kann optional im Inneren des Fahrzeugs eine weitere Türbetätigungseinheit angeordnet sein, welche den Fahrzeuginsassen bei Bedarf das Öffnen der Scheibe ermöglicht.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, nach der Bereitstellung des Unfallerkennungssignals bei Betätigung der Türbetätigungseinheit die Verriegelungseinheit der Tür zu entriegeln, bevor die Scheibe durch den Scheibenantrieb in den geöffneten Zustand überführt wird oder bei Betätigung der Türbetätigungseinheit die Verriegelungseinheit der Tür zu entriegeln, nachdem die Scheibe durch den Scheibenantrieb in den geöffneten Zustand überführt wurde. In dieser Ausführungsform bewirkt in dem System eine Betätigung der Türbetätigungseinheit nach der Übermittlung des Unfallerkennungssignals sowohl eine Überführung der Scheibe in den geöffneten Zustand als auch eine Entriegelung der Tür durch die Verriegelungseinheit. Dabei kann die Scheibe in der Fahrzeugtür angeordnet sein oder in einem anderen, unbeweglichen Teilbereich der Fahrzeughülle. Die Scheibensteuereinheit kann dazu konfiguriert sein, bei Betätigung der Türbetätigungseinheit zuerst die Tür zu entriegeln und dann die Scheibe in den geöffneten Zustand zu überführen. Alternativ kann die Reihenfolge dieser Aktionen auch umgekehrt erfolgen. Schließlich ist es auch möglich, dass eine Entriegelung der Tür gleichzeitig mit der Überführung der Scheibe in den geöffneten Zustand vorgenommen wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass zumindest ein Türöffnungssensor vorgesehen ist, welcher beim Öffnen der Tür ein Türöffnungssignal bereitstellt, wobei die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, nach der Bereitstellung des Unfallerkennungssignals bei Betätigung der Türbetätigungseinheit die Verriegelungseinheit der Tür zu entriegeln und nach der Bereitstellung des Türöffnungssignals durch den Türöffnungssensor den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geöffneten Zustand einnimmt oder die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, nach der Bereitstellung des Unfallerkennungssignals bei Betätigung der Türbetätigungseinheit die Verriegelungseinheit der Tür zu entriegeln und lediglich bei fehlender Bereitstellung des Türöffnungssignals durch den Türöffnungssensor den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geöffneten Zustand einnimmt. In dieser Ausführungsform umfasst das System zusätzlich zumindest einen Türöffnungssensor, welcher erkennt, ob eine Fahrzeugtür geöffnet ist oder nicht. Bei geöffneter Tür stellt der Türöffnungssensor ein Türöffnungssignal bereit, welches an die Scheibensteuereinheit übermittelt wird. Im Falle eines Unfalls, wenn ein Unfallerkennungssignal übermittelt wird, und anschließend die Türbetätigungseinheit betätigt wird, wird zunächst die Verriegelungseinheit der Tür derart angesteuert, dass die Tür entriegelt wird. Auf diese Weise kann eine Person, welche mit Insassen des Fahrzeugs kommunizieren will, die Tür öffnen und die Kommunikation bzw. eine anschließende Bergung durch die offene Türöffnung vornehmen. In einem Fall, in dem sich die Tür öffnen lässt, kann die Scheibe zunächst im geschlossenen Zustand oder einem sonstigen Zustand, der nicht dem geöffneten Zustand entspricht, verbleiben. Ist ein Öffnen der Tür, beispielsweise durch Unfallschäden am Fahrzeug, nicht möglich, so erkennt die Scheibensteuereinheit durch das Fehlen eines Türöffnungssignals, das die Tür nicht geöffnet ist. In diesem Fall wird dann durch die Betätigung der Türbetätigungseinheit die Scheibe durch den Scheibenantrieb in den geöffneten Zustand überführt, um Zugang zu den im Fahrzeuginneren befindlichen Personen zu ermöglichen. In dieser Ausführungsform kann das System so konfiguriert sein, dass eine Überführung der Scheibe in den geöffneten Zustand lediglich dann erfolgt, wenn ein Öffnen einer Fahrzeugtür nicht möglich ist. Alternativ ist es auch möglich, die Scheibe in den geöffneten Zustand zu überführen, auch wenn die Fahrzeugtür durch die Türbetätigungseinheit geöffnet wird. Bevorzugt ist die Scheibensteuereinheit so konfiguriert, dass auch bei Vorliegen eines Türöffnungssignals die Scheibe in den geöffneten Zustand überführt wird. Dadurch wird vermieden, dass, wenn ein Türöffnungssignal vorhanden ist, sich die Tür jedoch nicht komplett öffnen lässt, kein Zugang zu im Fahrzeug befindlichen Personen möglich ist. Eine solche Situation kann beispielsweise eintreten, wenn sich die Tür lediglich um etwa 10 cm öffnen lässt, jedoch nicht mehr weiter, da die Tür an einem Gegenstand anschlägt. Bei geschlossener Scheibe wäre in dieser Situation eine Bergung von Personen aus dem Fahrzeug nicht möglich, bei geöffneter Scheibe jedoch schon. Das Entriegeln der Fahrzeugtür und die Überführung der Scheibe in den geöffneten Zustand können dabei zeitversetzt zueinander durchgeführt werden, wobei entweder zunächst die Tür entriegelt und dann die Scheibe geöffnet oder umgekehrt zuerst die Scheibe geöffnet und dann die Tür entriegelt wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass nach der Ansteuerung des Scheibenantriebs und der Überführung der Scheibe in den geöffneten Zustand, der Scheibenantrieb durch Betätigung eines Scheibenbedienelementes, welches im Fahrzeuginneren angeordnet ist, ansteuerbar ist, um die Scheibe ausgehend von deren geöffnetem Zustand in einen veränderten Zustand zu bewegen. In dieser Ausführungsform ist im Inneren des Fahrzeugs zumindest ein Scheibenbedienelement angeordnet, welches zur Ansteuerung des Scheibenantriebs oder der Scheibensteuereinheit verwendet werden kann, um die Scheibe zu bewegen. Bevorzugt handelt es sich bei diesem Scheibenbedienelement um ein Element, welches auch im unfallfreien Zustand des Fahrzeugs zur Steuerung der Bewegung der Scheibe von einem Fahrzeuginsassen genutzt werden kann. In dieser Ausführungsform ist nach der Überführung der Scheibe in den geöffneten Zustand nach einem Unfall eine weitere Bewegung der Scheibe mithilfe des Scheibenbedienelementes möglich. Auf diese Weise kann beispielsweise nach erfolgter Kommunikation zwischen einer Rettungskraft und den Insassen des Fahrzeugs durch die geöffnete Scheibe, die Scheibe wieder geschlossen werden, um die Fahrzeuginsassen erneut zu schützen, beispielsweise gegen Witterungseinflüsse.
  • In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass zumindest ein Bewegungssensor vorgesehen ist, der bei ruhendem Fahrzeug ein Ruhesignal bereitstellt, wobei die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, nach der Bereitstellung des Unfallerkennungssignals, vor Betätigung der Türbetätigungseinheit zunächst den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geschlossenen Zustand oder einen Zustand zwischen dem geschlossenen Zustand und dem geöffneten Zustand einnimmt, und die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, erst nach der Bereitstellung des Ruhesignals und bei Betätigung der Türbetätigungseinheit den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geöffneten Zustand einnimmt. In dieser Ausführungsform gehört zum System ein Bewegungssensor, welcher dazu konfiguriert ist, zu erkennen, ob sich das Fahrzeug, in dem das System verbaut ist, bewegt oder nicht. Zum Schutz der Insassen während oder kurz nach einem Unfall ist die Scheibensteuereinheit in dieser Ausführungsform dazu konfiguriert nach Empfang eines Unfallerkennungssignals zunächst den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe in einen geschlossenen oder zumindest teilweise geschlossenen Zustand überführt wird. Auf diese Weise schützt die Scheibe die Öffnung in der Fahrzeughülle und verhindert bei oder nach dem Unfall das Eindringen von Gegenständen ins Fahrzeuginnere. Hat sich nach dem Unfall ein stabiler Zustand eingestellt, in welchem das Fahrzeug sich nicht mehr bewegt, so übermittelt der Bewegungssensor ein Ruhesignal an die Scheibensteuereinheit. Die Scheibensteuereinheit ist so konfiguriert, dass erst nach Übermittlung dieses Ruhesignal bei einer Betätigung der Türbetätigungseinheit der Scheibenantrieb derart angesteuert wird, dass die Scheibe In den geöffneten Zustand überführt wird. Dadurch kann beispielsweise verhindert werden, dass bei einem Überschlagen des Fahrzeugs und einer dabei versehentlich erfolgten Betätigung der Türbetätigungseinheit die Scheibe versehentlich während des Unfalls in den geöffneten Zustand überführt wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin gelöst durch ein Verfahren zum Öffnen einer beweglichen Scheibe eines Fahrzeugs nach einem Unfall, wobei zur Durchführung des Verfahrens ein System nach einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen verwendet wird, umfassend die Verfahrensschritte
    1. A) Erkennen eines Unfalls des Fahrzeugs durch den Unfallsensor, wobei der Unfallsensor beim Erkennen eines Unfalls ein Unfallerkennungssignal bereitstellt und dieses Unfallerkennungssignal an die Scheibensteuereinheit übermittelt wird,
    2. B) Betätigung einer Türbetätigungseinheit von außerhalb des Fahrzeugs,
    3. C) Ansteuerung des Scheibenantriebs durch die Scheibensteuereinheit, wobei die Scheibe in den geöffneten Zustand überführt wird, wobei diese Ansteuerung nach der Übermittlung des Unfallerkennungssignals aus Verfahrensschritt A) und nach der Betätigung einer Türbetätigungseinheit in Verfahrensschritt B) erfolgt.
  • Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Ausführungsform des zuvor beschriebenen Systems verwendet. Das Verfahren dient der Öffnung einer beweglichen Scheibe eines Fahrzeugs nach einem erfolgten Unfall. Das erfindungsgemäße Verfahren erfolgt bevorzugt in der Reihenfolge der angegebenen Verfahrensschritte A) bis C). Das Verfahren kann weitere Verfahrensschritte umfassen, welche später als Ausführungsformen beschrieben sind.
  • In einem ersten Verfahrensschritt A) wird ein bereits stattfindender oder kurz bevorstehender Unfall des Fahrzeugs durch einen Unfallsensor erkannt. Der Unfallsensor kann dabei beispielsweise eine Erschütterung oder ungewöhnlich starke Beschleunigung des Fahrzeugs feststellen. Alternativ ist es möglich, dass der Unfallsensor auf einem Kamerabild basiert, welches Rückschlüsse darauf zulässt, dass ein Unfall kurz bevorsteht. Der Unfallsensor oder eine damit verbundene Auswertungseinheit stellt beim Erkennen eines Unfalls ein Unfallerkennungssignal bereit, welches an die Scheibensteuereinheit übermittelt wird.
  • In einem zweiten Verfahrensschritt ist zur Öffnung einer Scheibe des Fahrzeugs eine Türbetätigungseinheit von außerhalb des Fahrzeugs zu betätigen. Diese Betätigung der Türbetätigungseinheit erfolgt durch eine Person, die sich nach dem Unfall außerhalb des Fahrzeugs befindet, beispielsweise durch einen Ersthelfer oder eine Rettungskraft. Der Abschluss von Verfahrensschritt B) ist Bedingung für die Durchführung des nächsten Verfahrensschritts.
  • In einem dritten Verfahrensschritt C) wird der Scheibenantrieb von der Scheibensteuereinheit derart angesteuert, dass die Scheibe in den geöffneten Zustand überführt wird. Dieses Öffnen der Scheibe erfolgt in Verfahrensschritt C) jedoch nur, wenn die Verfahrensschritte A) und B) zuvor abgeschlossen und beendet worden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht eine sichere Öffnung einer Scheibe eines Fahrzeugs nach einem Unfall, wodurch die Bergung und Rettung von Fahrzeuginsassen erleichtert wird. In dem Verfahren wird die Öffnung der Scheibe in Verfahrensschritt C) jedoch nur vorgenommen, wenn zuvor ein Unfall erkannt wurde und zusätzlich von außerhalb des Fahrzeugs eine Betätigung der Türbetätigungseinheit erfolgt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass in dem Verfahren die Scheibe nicht vorzeitig geöffnet wird und dadurch die Fahrzeuginsassen durch die Scheibe so lange wie möglich geschützt werden.
  • In einer Ausführungsform des Verfahrens ist vorgesehen, dass in Verfahrensschritt C) der geöffnete Zustand der Scheibe einem Zustand entspricht, in dem die von der Scheibe im geschlossenen Zustand verschlossene Öffnung in der Fahrzeughülle ganz oder zumindest zu 80% ihrer Fläche geöffnet ist und/oder bei dem in Verfahrensschritt B) die Türbetätigungseinheit mehrmals hintereinander betätigt wird, um Verfahrensschritt B) zu beenden. Bevorzugt entspricht der geöffnete Zustand der Scheibe der maximalen Öffnung in der Fahrzeughülle. Auf diese Weise wird die Bergung oder Rettung von Insassen maximal erleichtert. Es kann vorgesehen sein, dass zur Beendigung von Verfahrensschritt B) die Türbetätigungseinheit mehrmals betätigt werden muss, um auszuschließen, dass die Türbetätigungseinheit versehentlich betätigt wird und ein Öffnen der Scheibe gar nicht gewünscht oder erforderlich ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass zwischen den Verfahrensschritten A) und B) die Scheibe in einem Verfahrensschritt A1) durch eine Ansteuerung des Scheibenantriebs durch die Scheibensteuereinheit in den geschlossenen Zustand oder einen Zustand zwischen dem geschlossenen Zustand und dem geöffneten Zustand überführt wird, und/oder bei dem die Ansteuerung des Scheibenantriebs in Verfahrensschritt C) zur Überführung in den geöffneten Zustand erst erfolgt, nachdem ein in einem Verfahrensschritt B1) durch einen Bewegungssensor bereitgestelltes Ruhesignal an die Scheibensteuereinheit übermittelt wurde, wobei das Ruhesignal dann übermittelt wird, wenn sich das Fahrzeug in Ruhe befindet, und/oder bei dem die Ansteuerung des Scheibenantriebs in Verfahrensschritt C) zur Überführung in den geöffneten Zustand erfolgt, sofern in einer Abfrage B2) kein von einem Türöffnungssensor bereitgestelltes Türöffnungssignal an die Scheibensteuereinheit übermittelt wird. Das Verfahren kann einen oder mehrere zusätzliche Verfahrensschritte aufweisen. Nach der Erkennung eines Unfalls in Verfahrensschritt A) kann ein Verfahrensschritt A1) durchgeführt werden, in dem der Scheibenantrieb durch die Scheibensteuereinheit angesteuert wird, um die Scheibe in einen geschlossenen Zustand oder in einen teilweise geschlossenen Zustand zu überführen. Auf diese Weise werden die Insassen des Fahrzeugs durch die teilweise oder komplett geschlossene Scheibe optimal vor Unfallfolgen, wie dem Eindringen von Gegenständen in das Fahrzeuginnere, geschützt. Nach Betätigung der Türbetätigungseinheit in Verfahrensschritt B) wird jedoch auch im anschließenden Verfahrensschritt C) die Scheibe in den geöffneten Zustand überführt. Darüber hinaus kann ein weiterer Verfahrensschritt B1) durchgeführt werden, in dem abgefragt wird, ob eine Ruhesignal vorliegt. Dieses Ruhesignal wird von einem Bewegungssensor erzeugt, wenn sich das Fahrzeug in einer stabilen Lage und somit in Ruhe befindet. In dieser Ausführungsform ist eine Überführung der Scheibe in den geöffneten Zustand im folgenden Verfahrensschritt C) erst möglich, wenn sich das Fahrzeug nach dem Unfall in Ruhe befindet. Auf diese Weise wird eine versehentliche Betätigung der Türbetätigungseinheit in einen Zustand ausgeschlossen, in dem sich das Fahrzeug infolge des Unfalls noch bewegt. Dies schützt die Insassen beispielsweise vor in den Innenraum eindringenden Gegenständen oder davor, aus dem Innenraum des Fahrzeugs herauszufallen. Weiterhin kann nach dem Verfahrensschritt B) oder B1) eine Abfrage B2) vorgesehen sein, in der abgefragt wird, ob nach der Betätigung der Türbetätigungseinheit die Tür geöffnet wurde oder nicht. Diese Abfrage erfolgt über eine Abfrage zum Vorliegen eines Türöffnungssignals, welches von einem Türöffnungssensor bereitgestellt wird. Wird in der Abfrage B2) festgestellt, dass kein Türöffnungssignal vorliegt, wird Verfahrensschritt C) eingeleitet. In einem Fall, in dem ein Türöffnungssignal vorliegt, welches besagt, dass die Türe geöffnet wurde, kann der Verfahrensschritt C) entweder durchgeführt werden oder nicht durchgeführt werden. Ob bei geöffneter Tür der Verfahrensschritt C) eingeleitet wird, kann durch eine Einstellung am System vorgenommen werden.
  • Merkmale, Wirkungen und Vorteile, welche in Zusammenhang mit dem System offenbart sind, gelten auch in Zusammenhang mit dem Verfahren als offenbart. Gleiches gilt in umgekehrter Richtung, Merkmale, Wirkungen und Vorteile, welche in Zusammenhang mit dem Verfahren offenbart sind, gelten auch im Zusammenhang mit dem System als offenbart.
  • Die Erfindung ist anhand einer Ausführungsform in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird unter Bezugnahme auf die Zeichnung weiter beschrieben. Es zeigt:
    • 1 in einem Diagramm eine Ausführungsform eines Verfahrens gemäß der Erfindung.
  • 1 zeigt in einem Diagramm eine Ausführungsform eines Verfahrens gemäß der Erfindung. In dem dargestellten Flussdiagramm sind die essenziellen Verfahrensschritte in Rahmen mit durchgezogener Linie dargestellt. Optionale Verfahrensschritte sind in Rahmen mit gestrichelter Linie dargestellt. Das Verfahren dient zum Öffnen einer beweglichen Scheibe eines Fahrzeugs in einem Fall, in dem das Fahrzeug einen Unfall erleidet und Personen, die sich im Inneren des Fahrzeugs befinden, nach diesem Unfall geborgen werden müssen. In einem ersten Verfahrensschritt A) wird durch einen Unfallsensor erkannt, dass das Fahrzeug einen Unfall hat oder, dass ein Unfall des Fahrzeugs unmittelbar bevorsteht. Der Unfallsensor stellt beim Erkennen eines Unfalls ein Unfallerkennungssignal bereit, welches an die Scheibensteuereinheit übermittelt wird. Nach Verfahrensschritt A) kann der optionale Verfahrensschritt A1) durchgeführt werden. In diesem Verfahrensschritt A1) wird der Scheibenantrieb zunächst durch die Scheibensteuereinheit so angesteuert, dass die Scheibe in den geschlossenen Zustand oder zumindest in einen teilweise geschlossenen Zustand überführt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass die Scheibe während des Unfalls oder kurz nach dem Unfall die Personen, welche sich im Inneren des Fahrzeugs befinden, schützt. Durch die geschlossene Scheibe wird beispielsweise verhindert, dass Äste oder sonstige Gegenstände bei oder nach dem Unfall ins Fahrzeuginnere eindringen. Im folgenden Verfahrensschritt B) wird von außerhalb des Fahrzeugs eine Türbetätigungseinheit betätigt. Diese Betätigung kann beispielsweise von einem Ersthelfer oder einer Rettungskraft übernommen werden, welche sich Zugang zu den sich im Fahrzeuginneren befindlichen Personen verschaffen will. Die Betätigung der Türbetätigungseinheit lässt den Willen erkennen, dass eine Person von außerhalb in Kommunikation mit den Personen innerhalb des Fahrzeugs treten will. Im folgenden optionalen Verfahrensschritt B1) stellt ein Bewegungssensor oder ein sonstiger Sensor ein Ruhesignal bereit, welches anzeigt, dass sich das Fahrzeug nach dem Unfall in einer stabilen Lage und somit in Ruhe befindet. Die Scheibensteuereinheit ist so konfiguriert, dass der folgende Verfahrensschritt C) erst ausgeführt wird, wenn das Ruhesignal bereitgestellt ist und die Türbetätigungseinheit betätigt wurde. Es ist auch möglich, dass der optionale Verfahrensschritt B1) vor dem Verfahrensschritt B) durchgeführt wird. Im Flussdiagramm ist nach Verfahrensschritt B1) die optionale Abfrage B2) dargestellt. Diese Abfrage wird zunächst von der Scheibensteuereinheit geprüft, ob ein Türöffnungssignal durch einen Türöffnungssensor bereitgestellt wird. Dieses Türöffnungssignal wird bereitgestellt, sofern nach der Betätigung der Türbetätigungseinheit die entsprechende Fahrzeugtür geöffnet wurde. In diesem Fall können Personen von außerhalb des Fahrzeugs über die geöffnete Tür Personen innerhalb des Fahrzeugs erreichen und mit diesen kommunizieren. In der dargestellten Ausführungsform des Verfahrens endet das Verfahren bei geöffneter Tür an dieser Stelle, was durch das Verfahrensende E dargestellt ist. Eine Öffnung der Scheibe ist in diesem Fall nicht erforderlich. Optional kann jedoch auch nach der Abfrage B2) und dem Vorliegen eines Türöffnungssignals der Verfahrensschritt C) durchgeführt werden. Liegt in der dargestellten Ausführungsform des Verfahrens bei der Abfrage B2) kein Türöffnungssignal vor, so ist die Tür nicht geöffnet oder kann nicht geöffnet werden. In diesem Fall wird Verfahrensschritt C) eingeleitet, indem die Scheibensteuereinheit den Scheibenantrieb derart ansteuert, dass die Scheibe in den geöffneten Zustand überführt wird. In diesem geöffneten Zustand der Scheibe können Personen innerhalb des Fahrzeugs von Personen außerhalb des Fahrzeugs erreicht werden. Nach Verfahrensschritt C) können weitere, nicht dargestellte optionale Verfahrensschritte durchgeführt werden, beispielsweise ein erneutes Schließen der Scheibe. In der dargestellten Ausführungsform des Verfahrens endet das Verfahren mit dem Verfahrensende E nach Verfahrensschritt C).
  • Bezugszeichenliste
  • A
    Verfahrensschritt A)
    A1
    Verfahrensschritt A1)
    B
    Verfahrensschritt B)
    B1
    Verfahrensschritt B1 )
    B2
    Verfahrensschritt B2)
    C
    Verfahrensschritt C)
    E
    Verfahrensende
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 10219536 A1 [0004]
    • DE 69017076 T2 [0005]
    • DE 102005039030 A1 [0006]
    • EP 2470389 B1 [0007]

Claims (10)

  1. System zur Betätigung einer beweglichen Scheibe eines Fahrzeugs, umfassend - zumindest eine Scheibe, welche beweglich in einem Teilbereich der Fahrzeughülle, insbesondere in einer Tür, gelagert ist, wobei die Scheibe in einem geschlossenen Zustand das Fahrzeuginnere zum Fahrzeugäußeren abdichtet und in einem geöffneten Zustand der Scheibe ein Zugang vom Fahrzeugäußeren zum Fahrzeuginneren vorhanden ist, - zumindest einen Scheibenantrieb, welcher mit der Scheibe verbunden ist, wobei die Scheibe durch den Scheibenantrieb relativ zu einem Teilbereich der Fahrzeughülle bewegbar ist, - zumindest eine Türbetätigungseinheit, welche mit einer Verriegelungseinheit einer Tür des Fahrzeugs verbunden ist, wobei durch eine Betätigung der Türbetätigungseinheit die Tür in einem unfallfreien Zustand des Fahrzeugs durch die Verriegelungseinheit entriegelbar und verriegelbar ist, - zumindest einen Unfallsensor, welcher dazu konfiguriert ist, einen Unfall des Fahrzeugs zu erkennen und bei einem Unfall ein Unfallerkennungssignal bereitzustellen, - zumindest eine Scheibensteuereinheit, welche mit dem Scheibenantrieb, der Türbetätigungseinheit und dem Unfallsensor jeweils zumindest über Datenverbindungen verbunden ist, wobei die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, bei Bereitstellung eines Unfallerkennungssignals und bei Betätigung der Türbetätigungseinheit den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geöffneten Zustand einnimmt.
  2. System nach Anspruch 1, bei dem die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, bei mehrmaliger Betätigung der Türbetätigungseinheit nach der Bereitstellung des Unfallerkennungssignals den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geöffneten Zustand einnimmt.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Türbetätigungseinheit außen an der Fahrzeughülle, außerhalb des Fahrzeuginneren angeordnet ist.
  4. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, nach der Bereitstellung des Unfallerkennungssignals bei Betätigung der Türbetätigungseinheit die Verriegelungseinheit der Tür zu entriegeln, bevor die Scheibe durch den Scheibenantrieb in den geöffneten Zustand überführt wird oder bei Betätigung der Türbetätigungseinheit die Verriegelungseinheit der Tür zu entriegeln, nachdem die Scheibe durch den Scheibenantrieb in den geöffneten Zustand überführt wurde.
  5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem zumindest ein Türöffnungssensor vorgesehen ist, welcher beim Öffnen der Tür ein Türöffnungssignal bereitstellt, wobei die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, nach der Bereitstellung des Unfallerkennungssignals bei Betätigung der Türbetätigungseinheit die Verriegelungseinheit der Tür zu entriegeln und nach der Bereitstellung des Türöffnungssignals durch den Türöffnungssensor den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geöffneten Zustand einnimmt oder die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, nach der Bereitstellung des Unfallerkennungssignals bei Betätigung der Türbetätigungseinheit die Verriegelungseinheit der Tür zu entriegeln und lediglich bei fehlender Bereitstellung des Türöffnungssignals durch den Türöffnungssensor den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geöffneten Zustand einnimmt.
  6. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, bei dem, nach der Ansteuerung des Scheibenantriebs und der Überführung der Scheibe in den geöffneten Zustand, der Scheibenantrieb durch Betätigung eines Scheibenbedienelementes, welches im Fahrzeuginneren angeordnet ist, ansteuerbar ist, um die Scheibe ausgehend von deren geöffnetem Zustand in einen veränderten Zustand zu bewegen.
  7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, bei dem zumindest ein Bewegungssensor vorgesehen ist, der bei ruhendem Fahrzeug ein Ruhesignal bereitstellt, wobei die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, nach der Bereitstellung des Unfallerkennungssignals, vor Betätigung der Türbetätigungseinheit zunächst den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geschlossenen Zustand oder einen Zustand zwischen dem geschlossenen Zustand und dem geöffneten Zustand einnimmt, und die Scheibensteuereinheit dazu konfiguriert ist, erst nach der Bereitstellung des Ruhesignals und bei Betätigung der Türbetätigungseinheit den Scheibenantrieb derart anzusteuern, dass die Scheibe den geöffneten Zustand einnimmt.
  8. Verfahren zum Öffnen einer beweglichen Scheibe eines Fahrzeugs nach einem Unfall, wobei zur Durchführung des Verfahrens ein System nach einem der vorhergehenden Ansprüche verwendet wird, umfassend die Verfahrensschritte A) Erkennen eines Unfalls des Fahrzeugs durch den Unfallsensor, wobei der Unfallsensor beim Erkennen eines Unfalls ein Unfallerkennungssignal bereitstellt und dieses Unfallerkennungssignal an die Scheibensteuereinheit übermittelt wird, B) Betätigung einer Türbetätigungseinheit von außerhalb des Fahrzeugs, C) Ansteuerung des Scheibenantriebs durch die Scheibensteuereinheit, wobei die Scheibe in den geöffneten Zustand überführt wird, wobei diese Ansteuerung nach der Übermittlung des Unfallerkennungssignals aus Verfahrensschritt A) und nach der Betätigung einer Türbetätigungseinheit in Verfahrensschritt B) erfolgt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem in Verfahrensschritt C) der geöffnete Zustand der Scheibe einem Zustand entspricht, in dem die von der Scheibe im geschlossenen Zustand verschlossene Öffnung in der Fahrzeughülle ganz oder zumindest zu 80% ihrer Fläche geöffnet ist und/oder bei dem in Verfahrensschritt B) die Türbetätigungseinheit mehrmals hintereinander betätigt wird, um Verfahrensschritt B) zu beenden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 oder 9, bei dem zwischen den Verfahrensschritten A) und B) die Scheibe in einem Verfahrensschritt A1) durch eine Ansteuerung des Scheibenantriebs durch die Scheibensteuereinheit in den geschlossenen Zustand oder einen Zustand zwischen dem geschlossenen Zustand und dem geöffneten Zustand überführt wird, und/oder bei dem die Ansteuerung des Scheibenantriebs in Verfahrensschritt C) zur Überführung in den geöffneten Zustand erst erfolgt, nachdem ein in einem Verfahrensschritt B1) durch einen Bewegungssensor bereitgestelltes Ruhesignal an die Scheibensteuereinheit übermittelt wurde, wobei das Ruhesignal dann übermittelt wird, wenn sich das Fahrzeug in Ruhe befindet, und/oder bei dem die Ansteuerung des Scheibenantriebs in Verfahrensschritt C) zur Überführung in den geöffneten Zustand erfolgt, sofern in einer Abfrage B2) kein von einem Türöffnungssensor bereitgestelltes Türöffnungssignal an die Scheibensteuereinheit übermittelt wird.
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