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DE102011116424A1 - Schließeinrichtung für eine Tür, insbesondere eine Seitentür, eines Kraftwagens sowie Anordnung einer solchen Schließeinrichtung an einer Tür eines Kraftwagens - Google Patents

Schließeinrichtung für eine Tür, insbesondere eine Seitentür, eines Kraftwagens sowie Anordnung einer solchen Schließeinrichtung an einer Tür eines Kraftwagens Download PDF

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DE102011116424A1
DE102011116424A1 DE201110116424 DE102011116424A DE102011116424A1 DE 102011116424 A1 DE102011116424 A1 DE 102011116424A1 DE 201110116424 DE201110116424 DE 201110116424 DE 102011116424 A DE102011116424 A DE 102011116424A DE 102011116424 A1 DE102011116424 A1 DE 102011116424A1
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DE
Germany
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door
coupling
door lock
pyrotechnic actuator
handle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE201110116424
Other languages
English (en)
Inventor
Paul Aschauer
Stefan Ebersohn
Dipl.-Ing. Martin (FH) Lindmayer
Dipl.-Ing. Much Wolfgang
Carl-Friedrich Müller
Dipl.-Ing. Schaumann Kay
Markus Meister
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
Daimler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bayerische Motoren Werke AG, Daimler AG filed Critical Bayerische Motoren Werke AG
Priority to DE201110116424 priority Critical patent/DE102011116424A1/de
Publication of DE102011116424A1 publication Critical patent/DE102011116424A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/02Vehicle locks characterised by special functions or purposes for accident situations
    • E05B77/04Preventing unwanted lock actuation, e.g. unlatching, at the moment of collision

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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schließeinrichtung (10) für eine Tür, insbesondere eine Seitentür, eines Kraftwagens, mit einem Griffelement (12) und mit einer Kopplungseinrichtung (16), über die das Griffelement (12) mit einem Türschloss der Tür koppelbar ist, wobei wenigstens ein pyrotechnisches Stellglied (26) vorgesehen ist, mittels welchem die Kopplung des Griffelements (12) über die Kopplungseinrichtung (16) mit dem Türschloss verhinderbar ist, sowie eine Anordnung einer solchen Schließeinrichtung (10) an einer Tür eines Kraftwagens.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schließeinrichtung für eine Tür gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 sowie eine Anordnung einer solchen Schließeinrichtung an einer Tür eines Kraftwagens gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 5.
  • Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind Schließeinrichtungen für Türen von Kraftwagen bekannt, die jeweils einen Türaußengriff umfassen. Wird der Türaußengriff betätigt, so wird ein Türschloss der Tür entriegelt. Dann kann die Tür geöffnet werden. Zum Entriegeln der Tür ist der Türaußengriff über eine Kopplungseinrichtung der Schließeinrichtung mit dem Türschloss koppelbar. Darüber hinaus ist es bekannt, eine Zentralverriegelung vorzusehen, mittels welcher die Kopplung des Türaußengriffs mit dem Türschloss zu unterbrechen ist. Wird der Türaußengriff bei geschlossener Zentralverriegelung betätigt, geht die Betätigung ins Leere. Das Türschloss kann dann nicht mehr entriegelt werden, so dass die Tür nicht mehr geöffnet werden kann.
  • Darüber hinaus ist der DE 10 2005 049 144 A1 ein Türgriff, insbesondere ein Türaußengriff, eines Kraftfahrzeugs als bekannt zu entnehmen. Der Türgriff umfasst einen an einem Türblech befestigbaren Lagerrahmen, an dem ein Ziehgriff angelenkt ist. Ferner ist ein im Lagerrahmen angelenkter Umlenkhebel vorgesehen, der durch den Ziehgriff betätigbar ist und an dem mindestens ein Übertragungsteil angekoppelt ist. Durch das Übertragungsteil ist eine Tür entriegelbar, wobei eine Massensperre gegen Federdruck verschwenkbar gelagert ist. Die Massensperre ist bei einem Seitenaufprall aufgrund ihrer Massenträgheit in eine Sperrstellung verlagerbar, in der sie ein Entriegeln der Tür verhindert. Dabei ist vorgesehen, dass die Massensperre in dem Lagerrahmen integriert angeordnet ist und an dem Übertragungsteil angreift. In der Sperrstellung ist eine Betätigung des Übertragungsteils und somit ein Verschwenken des Umlenkhebels in die Entriegelungsstellung der Tür verhinderbar.
  • Es hat sich gezeigt, dass bei einer solchen Massensperre sowie bei anderweitigen Einrichtungen zum Verhindern eines unerwünschten Öffnens der Tür das Problem besteht, dass die bei dem Seitenaufprall zur Verfügung stehende Zeit nicht zuverlässig ausreichen kann, um die Funktion der Massensperre und der anderweitigen Einrichtungen, ein Öffnen der Tür zu verhindern, zu gewährleisten.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schließeinrichtung für eine Tür, insbesondere eine Seitentür, eines Kraftwagens sowie eine Anordnung einer solchen Schließeinrichtung an einer Tür eines Kraftwagens bereitzustellen, welche eine besonders hohe Unfallsicherheit aufweisen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Schließeinrichtung für eine Tür mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch eine Anordnung einer solchen Schließeinrichtung an einer Tür eines Kraftwagens mit den Merkmalen des Patentanspruchs 5 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
  • Der erste Aspekt der Erfindung betrifft eine Schließeinrichtung für eine Tür, insbesondere eine Seitentür, eines Kraftwagens. Die Schließeinrichtung umfasst ein Griffelement sowie eine Kopplungseinrichtung. Über die Kopplungseinrichtung ist das Griffelement mit einem Türschloss der Tür koppelbar. Infolge der Kopplung des Griffelements mit dem Türschloss kann das Türschloss bzw. die Tür entriegelt und geöffnet werden, indem das Griffelement beispielsweise von einer Person per Hand betätigt, insbesondere gezogen, wird.
  • Erfindungsgemäß ist wenigstens ein pyrotechnisches Stellglied vorgesehen, mittels welchem die Kopplung des Griffelements über die Kopplungseinrichtung mit dem Türschloss verhinderbar ist. Kommt es beispielsweise zu einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung des beispielsweise als Personenkraftwagen ausgebildeten Kraftwagens und insbesondere der Tür mit der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung, so kann die Kopplung des Griffelements mit dem Türschloss in besonders kurzer Zeit mittels des pyrotechnischen Stellglieds verhindert werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Kopplung zwischen dem Griffelement und dem Türschloss, wenn die Kopplung besteht, durch Aktivieren des pyrotechnischen Stellglieds aufgehoben wird. Besteht die Kopplung bei der unfallbedingten Kraftbeaufschlagung nicht, so kann die Kopplung nach Aktivieren des pyrotechnischen Stellglieds auch nicht ausgebildet werden.
  • Durch die Verhinderung der Kopplung ist es dann nicht möglich, dass das Türschloss durch Bewegen des Griffelements entriegelt wird. So kann ein unerwünschtes Öffnen der Tür bei der unfallbedingten Kraftbeaufschlagung vermieden werden. Die erfindungsgemäße Schließeinrichtung weist somit eine besonders hohe Unfallsicherheit auf, da die Gefahr, dass Insassen des Kraftwagens durch ein Öffnen der Tür verletzt werden, besonders gering gehalten oder vermieden werden kann.
  • Bei der unfallbedingten Kraftbeaufschlagung der Tür, insbesondere bei einem Seitenaufprall auf die Seitentür, wirken auf die Schließeinrichtung hohe Beschleunigungen. Diese können eine Bewegung des Griffelements bewirken. Trotz einer solchen etwaigen Bewegung des Griffelements kann ein unerwünschtes Entriegeln und Öffnen der Tür verhindert werden, da die Kopplung des Griffelements mit dem Türschloss zuverlässig und schnell verhindert wird.
  • Das pyrotechnische Stellglied der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung weist insbesondere den Vorteil einer nur sehr geringen Stellzeit auf. Dies bedeutet, dass das pyrotechnische Stellglied in einer besonders kurzen Zeit, beispielsweise 2 ms, aktiviert werden und somit die Kopplung verhindern kann. Dadurch kann die Wirkkette zwischen dem Griffelement und dem Türschloss getrennt bzw. verhindert werden, bevor besonders starke Deformationen infolge der unfallbedingten Kraftbeaufschlagung auftreten.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung ist, dass bauraum- und gewichtsintensive Komponenten wie beispielsweise eine Massensperre zum Verhindern des unerwünschten Öffnens sowie zusätzliche Verstärkungselemente nicht vorgesehen und nicht vonnöten sind. So kann das Gewicht der Tür und insbesondere des Griffelements besonders gering gehalten werden.
  • Die Kopplung des Griffelements mit dem Türschloss ist mittels des pyrotechnischen Stellglieds beispielsweise derart verhinderbar, dass die Kopplungseinrichtung bzw. wenigstens ein Kopplungselement mittels des pyrotechnischen Stellglieds zerstört wird.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Kopplungseinrichtung bzw. wenigstens ein Kopplungselement dieser mittels des pyrotechnischen Stellglieds, insbesondere zerstörungsfrei, in eine Leerlaufstellung schaltbar, insbesondere bewegbar, ist. In der Leerlaufstellung ist die Kopplung des Griffelements über die Kopplungseinrichtung mit dem Türschloss verhindert. Die Wirkkette ist unterbrochen. Dadurch kann ein unerwünschtes Öffnen der Tür vermieden werden, was zu einer besonders hohen Unfallsicherheit führt. Gleichzeitig wird eine Zerstörung der Kopplungseinrichtung vermieden, so dass diese gegebenenfalls auf einfache Weise wieder in ihre Normalstellung, in der das Griffelement mit dem Türschloss koppelbar ist, geschaltet, insbesondere bewegt, werden kann.
  • Bei einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst die Kopplungseinrichtung wenigstens zwei Kopplungselemente zum Koppeln des Griffelements mit dem Türschloss. Dabei ist ein erstes der Kopplungselemente relativ zum zweiten Kopplungselement mittels des pyrotechnischen Stellglieds in die Leerlaufstellung bewegbar. Dies bedeutet, dass das pyrotechnische Stellglied mit dem ersten Kopplungselement zusammen wirken und bei Aktivierung des pyrotechnischen Stellglieds das erste Kopplungselement in die Leerlaufstellung bewegen kann. Diese Bewegung des ersten Kopplungselements in die Leerlaufstellung kann dabei unabhängig von dem zweiten Kopplungselement erfolgen, d. h., dass das zweite Kopplungselement beim Bewegen des ersten Kopplungselements in die Leerlaufstellung nicht bewegt wird. Dies führt zu einem besonders großen Funktionserfüllungsumfang der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung. Es ist dann möglich, die Kopplung auch durch Bewegen des zweiten Kopplungselements relativ zum ersten Kopplungselement zu verhindern und zu ermöglichen. Die Bewegung des ersten Kopplungselements beeinflusst nicht die Funktion des zweiten Kopplungselements und umgekehrt.
  • So ist bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass das zweite Kopplungselement relativ zum ersten Kopplungselement mittels eines weiteren Stellglieds, insbesondere einer Zentralverriegelungseinrichtung des Kraftwagens, in eine weitere Leerlaufstellung bewegbar ist, in welcher die Kopplung des Griffelements über die Kopplungseinrichtung mit dem Türschloss verhindert ist. Dies bedeutet, dass die Zentralverriegelungsfunktion über das zweite Kopplungselement und somit unabhängig vom ersten Kopplungselement darstellbar ist. Dies bedeutet im Umkehrschluss ferner, dass das Verhindern der Kopplung durch Bewegen des ersten Kopplungselements die Zentralverriegelungsfunktion nicht beeinträchtigt ist. So sind die Schließfunktionen der Schließeinrichtung bis auf die Betätigung des Türschlosses mittels des Griffelements auch dann gegeben, wenn die Kopplung des Griffelements mit dem Türschloss durch Bewegen des ersten Kopplungselements relativ zum zweiten Kopplungselement aufgehoben ist.
  • Dadurch besteht vorteilhafterweise auch nach der unfallbedingten Kraftbeaufschlagung und der daraus resultierenden Aktivierung des pyrotechnischen Stellglieds die Möglichkeit, die Zentralverriegelung zu öffnen sowie das Türschloss beispielsweise von dem Fahrgastraum aus, d. h. von innen zu öffnen. Lediglich die Öffenbarkeit der Tür über das beispielsweise als Türaußengriff ausgebildete Griffelement von außen ist nicht (mehr) gegeben, da die Wirkkette zwischen dem Griffelement (Türaußengriff) und dem Türschloss aufgehoben bzw. verhindert ist.
  • Durch die Trennung der Wirkkette bzw. der Kopplung des Türaußengriffs mit dem Türschloss kann der Türaußengriff durch die unfallbedingte Kraftbeaufschlagung gegebenenfalls vollständig zerstört und/oder auch in seine Endstellung gezogen werden, ohne dass es zu einem öffnen der Tür kommt. Zusätzliche und anderweitige, aufwändige Schutzmaßnahmen, um ein unerwünschtes Öffnen der Tür zu verhindern, sind somit nicht vorgesehen und nicht vonnöten.
  • Der zweite der Aspekt der Erfindung betrifft eine Anordnung einer Schließeinrichtung an einer Tür, insbesondere einer Seitentür, eines Kraftwagens. Bei der Anordnung umfasst die Schließeinrichtung ein Griffelement und eine Kopplungseinrichtung, über die das Griffelement mit einem Türschloss der Tür koppelbar ist.
  • Erfindungsgemäß ist wenigstens ein pyrotechnisches Stellglied vorgesehen, mittels welchem die Kopplung des Griffelements über die Kopplungseinrichtung mit dem Türschloss verhinderbar ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung weist eine besonders hohe Unfallsicherheit auf, da – wenn das Griffelement beispielsweise unter Einwirkung hoher Beschleunigungen bei einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung der Tür bewegt wird – ein unerwünschtes Öffnen der Tür, vermieden ist. Das pyrotechnische Stellglied weist dabei eine nur sehr geringe Stellzeit auf, so dass die Wirkkette zwischen dem Griffelement und dem Türschloss innerhalb einer nur sehr geringen Zeit aufgehoben bzw. verhindert werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung ist, dass zusätzliche bauraum- und gewichtsintensive Maßnahmen, um ein Bewegen des Griffelements und damit ein öffnen der Tür zu vermeiden, nicht notwendig sind. Dies führt dazu, dass die erfindungsgemäße Anordnung ein besonders geringes Gewicht sowie einen nur geringen Bauraumbedarf aufweist.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist das pyrotechnische Stellglied mit einer Ansteuereinrichtung eines Airbags, insbesondere eines Seitenairbags, der Tür gekoppelt, wobei zum Verhindern der Kopplung des Griffelements mit dem Türschloss das pyrotechnische Stellglied mittels der Ansteuereinrichtung aktivierbar ist. Dies bedeutet, dass das pyrotechnische Stellglied sein Signal zum Aktivieren und/oder die zum Aktivieren des pyrotechnischen Stellglieds nötige Energie von der Ansteuereinrichtung des Airbags erhält. Somit kann das pyrotechnische Stellglied zumindest im Wesentlichen zeitgleich mit der Auslösung des Airbags aktiviert werden und die Wirkkette zwischen dem Griffelement und dem Türschloss verhindern. Dadurch ist sowohl eine sicherheitstechnische Absicherung des Zündkreises als auch die Schnelligkeit der Auslösung bzw. Aktivierung des pyrotechnischen Stellglieds gewährleistet.
  • Handelt es sich bei der Tür um die Seitentür und kommt es zu einem Seitenaufprall einer Barriere auf die Seitentür, so muss die dieser Seitentür gegenüber angeordnete, weitere Seitentür des Kraftwagens bzw. deren Seitenairbag und deren pyrotechnisches Stellglied nicht ausgelöst bzw. aktiviert werden. Dies kann über eine geeignete Programmierung bzw. über eine geeignete Steuerungs- oder Regelungsstrategie der Ansteuereinrichtung sichergestellt werden.
  • Zeitlich nach der Auslösung des Airbags und nach der Aktivierung des pyrotechnischen Stellglieds können der Airbag und das pyrotechnische Stellglied auf einfache Weise ausgetauscht und durch einen neuen Airbag sowie durch ein neues pyrotechnisches Stellglied ersetzt werden.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Die Zeichnung zeigt in:
  • 1 ausschnittsweise die schematische Ansicht einer Schließeinrichtung für einen Seitentür eines Personenkraftwagens, mit einem Griffelement und einer Kopplungseinrichtung, über die das Griffelement mit einem Türschloss der Seitentür koppelbar ist, wobei wenigstens ein pyrotechnisches Stellglied vorgesehen ist, mittels welchem die Kopplung des Griffelements über die Kopplungseinrichtung mit dem Türschloss verhinderbar ist, und wobei sich das pyrotechnische Stellglied in einem Ausgangszustand befindet; und
  • 2 ausschnittsweise eine schematische Ansicht der Schließeinrichtung gemäß 1, wobei sich das pyrotechnische Stellglied in seinem aktivierten Zustand befindet.
  • Die 1 zeigt eine Schließeinrichtung 10 für eine Seitentür eines Personenkraftwagens. Die Schließeinrichtung 10 umfasst einen in der 1 besonders schematisch dargestellten Türaußengriff 12, welcher bezogen auf die Fahrzeugquerrichtung (y-Richtung) auf einer Außenseite der Seitentür angeordnet ist. Dies bedeutet, dass der Türaußengriff 12 von einer Person, beispielsweise einem Fahrer oder Beifahrer des Personenkraftwagens, per Hand von außen betätigt werden kann. Wird der Türaußengriff 12 beispielsweise gemäß einem Richtungspfeil 14 in Fahrzeugquerrichtung nach außen gezogen, so kann ein Türschloss der Seitentür entriegelt und die Seitentür kann geöffnet werden. Dann kann die Person in einen Fahrgastraum des Personenkraftwagens einsteigen.
  • Zum Entriegeln des Türschlosses und damit der Seitentür umfasst die Schließeinrichtung 10 eine Kopplungseinrichtung 16, über die der Türaußengriff 12 mit dem Türschloss der Seitentür koppelbar ist. Befindet sich die Kopplungseinrichtung 16 in ihrer Schließstellung, so ist eine Wirkkette zwischen dem Türaußengriff 12 und dem Türschloss geschlossen. Wird der Türaußengriff 12 gemäß dem Richtungspfeil 14 gezogen, so wird über die Kopplungseinrichtung 16 eine Gabelfalle des Türschlosses aus einer Wirkverbindung mit einem am Rohbau des Personenkraftwagens befestigten Schließbügel bewegt, wodurch die Seitentür entriegelt wird und geöffnet werden kann.
  • Die Kopplungseinrichtung 16 umfasst dabei einen ersten Verriegelungshebel 18 sowie einen zweiten Verriegelungshebel 20, zwischen welchen in der Schließstellung der Kopplungseinrichtung 16 eine Wirkverbindung ausgebildet ist. Die Schließstellung der Kopplungseinrichtung 16 ist dabei in der 1 gezeigt. in der Schließstellung der Kopplungseinrichtung 16 wird bei Ziehen des Türaußengriffs 12 der zweite Verriegelungshebel 20 über den ersten Verriegelungshebel 18 angesteuert, so dass die Wirkkette zur Außenbetätigung des Türschlosses über den Türaußengriff 12 geschaltet ist.
  • Der Türaußengriff 12 ist dabei über ein weiteres Hebelelement 22 mit der Kopplungseinrichtung 16 gekoppelt. Wird der Türaußengriff 12 gemäß dem Richtungspfeil 14 gezogen, so stellt dies eine Außenbetätigung des Türschlosses dar. Die Betätigungsrichtung der Außenbetätigung ist in der 1 durch einen Richtungspfeil 24 angedeutet.
  • Der erste Verriegelungshebel 18 ist dabei einer Zentralverriegelung des Personenkraftwagens zugeordnet, so dass eine Zentralverriegelungsfunktionalität dargestellt werden kann. Wird bzw. ist die Zentralverriegelung geöffnet, so können die Verriagelungshebel 18, 20 zusammenwirken, d. h. die Wirkkette zwischen dem Türaußengriff 12 und dem Türschloss ist geschlossen. Dann kann die Seitentür durch Betätigen (Ziehen) des Türaußengriffs 12 entriegelt und geöffnet werden.
  • Ist bzw. wird die Zentralverriegelung geschlossen, so wird der erste Verriegelungshebel 18 mittels eines Stellglieds der Zentralverriegelung relativ zum zweiten Verriegelungshebel 20 bewegt. Dadurch wird die Kopplungseinrichtung 16 geöffnet. Dies bedeutet, dass die Kopplung des Türaußengriffs 12 mit dem Türschloss über die Kopplungseinrichtung 16 in deren Offenstellung aufgehoben bzw. verhindert ist. Wird der Türaußengriff 12 in der Offenstellung der Kopplungseinrichtung 16 (infolge des Schließens der Zentralverriegelung) gemäß dem Richtungspfeil 14 betätigt, so können die Verriegelungshebel 18, 20 nicht zusammenwirken. Der erste Verriegelungshebel 18 befindet sich in einer Leerlaufstellung, in der das Ziehen des Türaußengriffs 12 ins Leere geht. Dies bedeutet, dass die Seitentür nicht geöffnet werden kann.
  • Wie den 1 und 2 zu entnehmen ist, umfasst die Schließeinrichtung 10 auch einen pyrotechnischen Aktor 26. Der pyrotechnische Aktor 26 ist über eine Zündleitung 28 mit einem Steuergerät gekoppelt. Von dem Steuergerät erhält der pyrotechnische Aktor 26 über die Zündleitung 28 ein Signal bzw. Signale, insbesondere ein elektrisches Signal bzw. elektrische Signale, zur Aktivierung des pyrotechnischen Aktors 26 sowie die notwendige Energie für die Aktivierung. Durch die Aktivierung wird der pyrotechnische Aktor 26 von seinem in der 1 gezeigten Ausgangszustand in seinen in 2 gezeigte aktivierten Zustand geschaltet.
  • Mit dem Steuergerät, welches auch als Zündgerät bezeichnet wird, ist auch ein Seitenairbag der Seitentür gekoppelt. Auch der Seitenairbag erhält von dem Steuergerät ein Signal bzw. Signale sowie die gegebenenfalls notwendige Energie zur Aktivierung des Seitenairbags. Dies bedeutet, dass sowohl der Seitenairbag als auch der pyrotechnische Aktor 26 bei einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung der Seitentür aktiviert werden. Zu einer solchen unfallbedingten Kraftbeaufschlagung der Seitentür kommt es beispielsweise bei einem Seitenaufprall einer Barriere auf die Seitentür. Durch die Aktivierung des Seitenairbags werden unerwünschte Verletzungen eines Insassen des Fahrgastraums des Personenkraftwagens vermieden.
  • Wie durch eine Zusammenschau der 1 und 2 erkennbar ist, wird durch die Aktivierung des pyrotechnischen Aktors 26 bei dem Seitenaufprall ein Stempel 30 des pyrotechnischen Aktors 26 relativ zu einem Gehäuse 32 desselbigen bewegt, wobei der Stempel 30 aus dem Gehäuse 32 gemäß einem Richtungspfeil 34 ausgefahren wird. Der Stempel 30 wirkt mit dem zweiten Verriegelungshebel 20 zusammen, so dass der zweite Verriegelungshebel 20 relativ zum ersten Verriegelungshebel 18 in eine weitere Leerlaufstellung bewegt wird. Dies ist durch einen Richtungspfeil 36 in der 2 dargestellt.
  • Ausgehend von der Schließstellung der Kopplungseinrichtung 16 werden die Verriegelungshebel 18, 20 durch die Aktivierung des pyrotechnischen Aktors 26 aus der Wirkverbindung gebracht. D. h., die Verriegelungshebel 18, 20 können nicht (mehr) zusammenwirken, die Kopplungseinrichtung 16 befindet sich in einer weiteren Offenstellung, in welcher die Wirkkette zwischen dem Türaußengriff 12 und dem Türschloss getrennt bzw. aufgehoben ist. Mit anderen Worten ist die Kopplung des Türaußengriffs 12 über die Kopplungseinrichtung 16 mit dem Türschloss verhindert. Dies bedeutet, dass nun ein Ziehen des Türaußengriffs 12 gemäß dem Richtungspfeil 14 keine Entriegelung der Seitentür bewirkt.
  • Das Ziehen des Türaußengriffs 12 geht nun ins Leere. Die Seitentür kann nicht geöffnet werden. Dadurch ist es vermieden, dass eine Bewegung des Türaußengriffs 12 infolge von hohen Beschleunigungen, die bei der unfallbedingten Kraftbeaufschlagung der Seitentür auftreten, zu einer unerwünschten Öffnung der Seitentür führt. So können unerwünschte Verletzungen der Fahrzeuginsassen infolge eines Öffnens der Seitentür vermieden werden.
  • Wie der 2 zu entnehmen ist, erfolgt die Bewegung des zweiten Verriegelungshebels 20 in die weitere Leerlaufstellung unabhängig von dem ersten Verriegelungshebel 18. D. h., der erste Verriegelungshebel 18 wird nicht bewegt. Somit sind die Stellung des ersten Verriegelungshebels 18 und damit die Zentralverriegelungsfunktionalität von der Aufhebung der Kopplung des Türaußengriffs 12 mit dem Türschloss infolge der Aktivierung des pyrotechnischen Aktors 26 unbeeinflusst. So kann die Zentralverriegelung auch dann geschlossen und insbesondere geöffnet werden, wenn sich der zweite Verriegelungshebel 20 in der weiteren Leerlaufstellung befindet. Darüber hinaus ist es dadurch auch zeitlich nach der unfallbedingten Kraftbeaufschlagung weiterhin möglich, das Türschloss bzw. die Seitentür über einen im Fahrgastraum angeordneten Innengriff zu entriegeln und somit die Tür zu öffnen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Schließeinrichtung
    12
    Türaußengriff
    14
    Richtungspfeil
    16
    Kopplungseinrichtung
    18
    erster Verriegelungshebel
    20
    zweiter Verriegelungshebel
    22
    weiteres Hebelelement
    24
    Richtungspfeil
    26
    pyrotechnischer Aktor
    28
    Zündleitung
    30
    Stempel
    32
    Gehäuse
    34
    Richtungspfeil
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102005049144 A1 [0003]

Claims (6)

  1. Schließeinrichtung (10) für eine Tür, insbesondere eine Seitentür, eines Kraftwagens, mit einem Griffelement (12) und mit einer Kopplungseinrichtung (16), über die das Griffelement (12) mit einem Türschloss der Tür koppelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein pyrotechnisches Stellglied (26) vorgesehen ist, mittels welchem die Kopplung des Griffelements (12) über die Kopplungseinrichtung (16) mit dem Türschloss verhinderbar ist.
  2. Schließeinrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungseinrichtung (16) mittels des pyrotechnischen Stellglieds (26) in eine Leerlaufstellung schaltbar, insbesondere bewegbar, ist, in welcher die Kopplung des Griffelements (12) über die Kopplungseinrichtung (16) mit dem Türschloss verhindert ist.
  3. Schließeinrichtung (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungseinrichtung (16) wenigstens zwei Kopplungselemente (18, 20) zum Koppeln des Griffelements (12) mit dem Türschloss umfasst, wobei ein erstes der Kopplungselemente (18, 20) relativ zum zweiten Kopplungselement (18, 20) mittels des pyrotechnischen Stellglieds (26) in die Leerlaufstellung bewegbar ist.
  4. Schließeinrichtung (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Kopplungselement (18, 20) relativ zum ersten Kopplungselement (18, 20) mittels eines weiteren Stellglieds, insbesondere einer Zentralverriegelungseinrichtung des Kraftwagens, in eine weitere Leerlaufstellung bewegbar ist, in welcher die Kopplung des Griffelements (12) über die Kopplungseinrichtung (16) mit dem Türschloss verhindert ist.
  5. Anordnung einer Schließeinrichtung (10) an einer Tür, insbesondere einer Seitentür, eines Kraftwagens, bei welcher die Schließeinrichtung (10) ein Griffelement (12) und eine Kopplungseinrichtung (16) umfasst, über die das Griffelement (12) mit einem Türschloss der Tür koppelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein pyrotechnisches Stellglied (26) vorgesehen ist, mittels welchem die Kopplung des Griffelements (12) über die Kopplungseinrichtung (16) mit dem Türschloss verhinderbar ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das pyrotechnische Stellglied (26) mit einer Ansteuereinrichtung eines Airbags, insbesondere eines Seitenairbags, der Tür gekoppelt ist, wobei zum Verhindern der Kopplung des Griffelements (12) mit dem Türschloss das pyrotechnische Stellglied (26) mittels der Ansteuereinrichtung aktivierbar ist.
DE201110116424 2011-10-19 2011-10-19 Schließeinrichtung für eine Tür, insbesondere eine Seitentür, eines Kraftwagens sowie Anordnung einer solchen Schließeinrichtung an einer Tür eines Kraftwagens Pending DE102011116424A1 (de)

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