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DE102021109186A1 - Ski oder Snowboard - Google Patents

Ski oder Snowboard Download PDF

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DE102021109186A1
DE102021109186A1 DE102021109186.1A DE102021109186A DE102021109186A1 DE 102021109186 A1 DE102021109186 A1 DE 102021109186A1 DE 102021109186 A DE102021109186 A DE 102021109186A DE 102021109186 A1 DE102021109186 A1 DE 102021109186A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
board body
gliding board
ski
cover plate
snowboard
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102021109186.1A
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English (en)
Inventor
Johann Schaidreiter
Christian Kahr
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Atomic Austria GmbH
Original Assignee
Atomic Austria GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Atomic Austria GmbH filed Critical Atomic Austria GmbH
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Pending legal-status Critical Current

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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C5/00Skis or snowboards
    • A63C5/003Structure, covering or decoration of the upper ski surface
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C5/00Skis or snowboards
    • A63C5/06Skis or snowboards with special devices thereon, e.g. steering devices
    • A63C5/075Vibration dampers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
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    • A63C5/00Skis or snowboards
    • A63C5/12Making thereof; Selection of particular materials
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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
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    • A63C2203/20Shock or vibration absorbing

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Ski (1) oder ein Snowboard umfassend einen mehrschichtigen Gleitbrettkörper (3), der eine in Richtung seiner Länge (17) verlaufende Längsachse (16) definiert. Dabei ist zumindest ein Dämpfungselement (19) mittels wenigstens einem Befestigungsmittel (20) an einer vom Kernelement (7) abgewandten Oberfläche (18) der wenigstens einen Deckschicht (9) des Gleitbrettkörpers (3) befestigt. Das zumindest eine Dämpfungselement (19) umfasst wenigstens ein Deckplättchen (21) und wenigstens eine zwischen dem Deckplättchen (21) und der Oberfläche (18) der Deckschicht (9) angeordnete Elastomerschicht. Das Befestigungsmittel (20) umfasst ein Zugkräfte aufnehmendes Andrückelement, welches Andrückelement dazu eingerichtet ist, die wenigstens eine Elastomerschicht via das Deckplättchen (21) mit fortwährender Vorspannkraft gegen die Oberfläche (18) der Deckschicht (9) zu drücken. Dadurch ist mit geringem baulichen Aufwand eine effiziente Dämpfung von Biegeschwingungen des Gleitbrettkörpers (3) ermöglicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Ski oder ein Snowboard mit zumindest einem Dämpfungselement an dessen Oberseite, wie dies in den Ansprüchen angegeben ist.
  • Die FR 2748399 A1 offenbart einen Ski mit einer an dessen Oberseite angeordneten Vorrichtung zur Schwingungsdämpfung. Diese Vorrichtung umfasst zumindest zwei in Schilängsrichtung unmittelbar aufeinanderfolgende Schwingungsdämpferanordnungen, die jeweils aus einer Schicht aus viskoelastischem Material und einer starren Halteplatte bestehen. Die Unterseite dieses viskoelastischen Materials ist am Ski befestigt, und die Oberseite dieses viskoelastischen Materials ist an den starren Halteplatten befestigt. Diese Halteplatten sind entweder paarweise starr miteinander verbunden oder in Bezug auf die Skilängsrichtung bei unbelastetem Skikörper spaltfrei aneinander gereiht, sodass sich die Halteplatten der Schwingungsdämpferanordnungen bei Durchbiegungsbelastungen des Skis gegenseitig abstützen bzw. bei Entlastung des Skis voneinander abstoßen. Durch die starre Kopplung der einzelnen Halteplatten oder durch die spaltfreie Aneinanderreihung der starren Halteplatten wird bei Durchbiegungen des Ski eine Scherkraft auf die darunter liegenden Schichten aus viskoelastischem Material ausgeübt. Diese bekannten Ausgestaltungen sind jedoch nur bedingt praxistauglich. Außerdem ist deren Schaffung aufwändig und kostenintensiv.
  • Die FR 2616340 A1 beschreibt einen Ski mit einem länglichen Skikörper, wobei zumindest auf dessen Oberseite eine Deckschicht ausgebildet ist. An der Oberseite des Skikörpers ist ein Schwingungsdämpfer ausgebildet, der aus einer Schicht aus viskoelastischem Material besteht, die von einer starren Platte überragt wird. Der Schwingungsdämpfer ist direkt in einer Aussparung in der Deckschicht angeordnet. Die Oberseite der Platte liegt in der gleichen Ebene wie die Oberseite der Deckschicht. Durch die Aussparung in der Deckschicht ist der Schwingungsdämpfer näher am Skikörper und soll so der Schwingungsdämpfer seine Aufgabe besser erfüllen können. Zudem neigt der Schwingungsdämpfer nicht dazu, Schnee anzusammeln, oder die beiden Skier eines Skipaares beim unbeabsichtigten Überkreuzen der Skier gegenseitig zu verhaken. Auch hier sind die Funktionswirksamkeit des Schwingungsdämpfers, die Robustheit und die Herstellbarkeit des Skikörpers nur bedingt zufriedenstellend.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und einen Ski bzw. ein Snowboard zur Verfügung zu stellen, bei welchem mit möglichst geringem baulichen Aufwand eine effiziente Dämpfung von Biegeschwingungen des Skikörpers ermöglicht ist.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Ski bzw. ein Snowboard gemäß den Ansprüchen gelöst.
  • Der erfindungsgemäße Ski bzw. das erfindungsgemäße Snowboard umfasst einen mehrschichtigen Gleitbrettkörper, der eine in Richtung seiner Länge verlaufende Längsachse definiert bzw. aufweist. Der Gleitbrettkörper umfasst wenigstens einen festigkeitsrelevanten Obergurt, wenigstens einen festigkeitsrelevanten Untergurt, wenigstens ein dazwischen angeordnetes Kernelement, wenigstens eine die Oberseite des Gleitbrettkörpers ausbildende Deckschicht aus einem Kunststoffmaterial, und wenigstens einen die Unterseite des Gleitbrettkörpers ausbildenden Laufflächenbelag. Weiters umfasst der Ski bzw. das Snowboard zumindest ein Dämpfungselement, welches jeweils mittels einem Befestigungsmittel an einer vom Kernelement abgewandten Oberfläche der wenigstens einen Deckschicht befestigt ist, und welches Dämpfungselement wenigstens ein Deckplättchen und wenigstens eine zwischen dem Deckplättchen und der Oberfläche der Deckschicht angeordnete Elastomerschicht umfasst. Das Befestigungsmittel umfasst ein Zugkräfte aufnehmendes bzw. ein Zugkräfte übertragendes Andrückelement, welches Andrückelement dazu eingerichtet ist, die Elastomerschicht via das Deckplättchen mit fortwährender Vorspannkraft gegen die Oberfläche der Deckschicht zu drücken.
  • Der erfindungsgemäße Ski bzw. das erfindungsgemäße Snowboard bringt den Vorteil eines günstigen Kosten- zu Wirkungsverhältnisses mit sich. Das zumindest eine Dämpfungselement beeinflusst das Schwingungsverhalten des Gleitbrettkörpers positiv. Insbesondere kann dadurch das Rückstellverhalten des Gleitbrettkörpers nach einer elastischen Verformung, insbesondere nach einer elastischen Durchbiegung seiner Längsachse, verbessert werden. Das zumindest eine Dämpfungselement bewirkt eine effektive Dämpfung von Schwingungen des Gleitbrettkörpers bei mehreren während der Benutzung des Gleitbrettkörpers auftretenden Schwingungsfrequenzen bzw. innerhalb mehrerer Frequenzbereiche der mechanischen Schwingungen. In vorteilhafter Art und Weise werden dabei die Biegeschwingungen der Deckschicht des Gleitbrettkörpers, welche durch wechselweise Zug- und Druckbeanspruchungen der Deckschicht in Zusammenhang mit elastischen Biegungen des Gleitbrettkörpers verursacht werden, besonders wirkungsvoll gedämpft bzw. hintan gehalten. Vor allem die an die Oberfläche der Deckschicht angedrückte Elastomerschicht bewirkt eine Dämpfung von Biegeschwingungen bzw. von biegungsbedingten Rückstellschwingungen des Gleitbrettkörpers. Schwingungsenergie des Gleitbrettkörpers wird dabei in der Elastomerschicht abgebaut bzw. in Reibungsenergie umgewandelt. Darüber hinaus können die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Schwingungsdämpfung des Gleitbrettkörpers relativ kostengünstig implementiert werden, was die Wirtschaftlichkeit des angegebenen Gleitbrettkörpers begünstigt.
  • Des Weiteren kann es zweckmäßig sein, wenn das Deckplättchen kappenartig, insbesondere haubenartig ausgebildet ist, wobei im Umfangbereich dieses Deckplättchens verlaufende, abgewinkelte Wandabschnitte die mantelseitigen Schmalflächen der wenigstens einen Elastomerschicht zumindest abschnittsweise überdecken. Dadurch kann die Elastomerschicht, welche vorzugsweise als sogenannter Schaumgummi ausgeführt ist, effektiv vor Beschädigungen geschützt werden. Außerdem können dadurch unerwünschte Abweichungen der Elastomerschicht gegenüber Ihrer Soll-Positionen vermieden werden und die Positionsstabilität der Elastomerschicht auch bei dynamischen Belastungen gewährleistet werden. Es ist dadurch auch nicht notwendig, die Elastomerschicht mit der Oberfläche des Gleitbrettkörpers zu verkleben, was eine möglichst einfache und kostenoptimierte Herstellung des Gleitbrettkörpers begünstigt.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Elastomerschicht mit der Oberfläche des Gleitbrettkörpers nicht verklebt ist. Dadurch kann ein einfacher Aufbau bzw. eine möglichst kostengünstige und wirtschaftliche Herstellung erreicht werden. Darüber hinaus sind dadurch keine bzw. nur minimale Beeinträchtigungen der mechanischen, chemischen, oder optischen Eigenschaften der Deckschicht gewährleistet.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass die Vorspannkraft des Befestigungsmittels bzw. Andrückelementes und ein Reibungskoeffizient der Elastomerschicht gegenüber der Oberfläche des Gleitbrettkörpers derart gewählt sind, dass die Elastomerschicht bei sich elastisch rückstellenden Durchbiegebewegungen des Gleitbrettkörpers elastisch gestaucht wird und bei elastisch sich rückstellenden Aufbiegebewegungen des Gleitbrettkörpers elastisch gedehnt wird. Damit ist eine effektive Schwingungsdämpfung des Gleitbrettkörpers durch Scherbeanspruchungen der Elastomerschicht geschaffen. Dies insbesondere dann, wenn die dem Deckplättchen zugewandte Oberseite der Elastomerschicht gegenüber dem Deckplättchen unverschieblich gehaltert bzw. fixiert ist. Dies kann durch ausreichend hohe Reibungswerte zwischen der Elastomerschicht und dem Deckplättchen, oder durch eine gegenseitige Verklebung erreicht werden.
  • Vorteilhaft ist auch eine Ausprägung, gemäß welcher vorgesehen sein kann, dass das Befestigungsmittel in Bezug auf die Längsachse des Gleitbrettkörpers ausschließlich in der Längsmitte des Deckplättchens, also in der Mitte der Gesamtlänge des Deckplättchens angeordnet ist. Dadurch werden Verspannungen des Deckplättchens bzw. Versteifungen des Gleitbrettkörpers im Zuge von elastischen Durch- und Aufbiegungen des Gleitbrettkörpers hintan gehalten. In der Folge kann der Gleitbrettkörper eine möglichst homogene bzw. gleichförmige Biegekennlinie beibehalten.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Deckplättchen von zumindest einem Verankerungsfortsatz des Befestigungsmittels durchsetzt ist und der zumindest eine Verankerungsfortsatz im Gleitbrettkörper kraft- und/oder formschlüssig verankert ist. Dadurch kann eine hohe Abreißfestigkeit des Dämpfungselements bzw. des Deckplättchens erreicht werden, welche Abreißfestigkeit auch nach intensiven Belastungen oder nach zahlreichen Biegewechselspielen hoch bleibt. Darüber hinaus kann der wenigstens eine hierfür erforderliche Durchbruch im Deckplättchen dessen Gewicht reduzieren.
  • Ferner kann es zweckmäßig sein, wenn das Andrückmittel des Befestigungsmittels durch eine druckverteilende Kopfplatte gebildet ist, welche an einer von der Elastomerschicht abgewandten Flachseite des Deckplättchens anliegt. Die druckverteilende Fläche der Kopfplatte kann vorzugsweise zumindest das 5-fache der Querschnittsfläche des Verankerungsfortsatzes betragen. Dadurch wird eine großflächige Druckverteilung gegenüber dem Deckplättchen im Vergleich zu einem Schraubenkopf einer Standardschraube erzielt. Unerwünschte Verformungen des Deckplättchens können so auch bei relativ hohen Andrückkräften bzw. Vorspannkräften hintan gehalten werden. Zudem können dadurch relativ dünne und somit relativ leichte Deckplättchen verwendet werden.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass der zumindest eine Verankerungsfortsatz zapfenartig ausgebildet ist und mehrere an dessen Mantelfläche ausgebildete Verankerungsvorsprünge umfasst. Dieser zumindest eine Verankerungsfortsatz ist in einer in der Oberseite des Gleitbrettkörpers ausgebildeten Sacklochbohrung kraft- und/oder formschlüssig aufgenommen, insbesondere darin eingepresst. Durch einen Presssitz kann eine hochfeste und stabile Verbindung aufgebaut werden. Zudem ist dadurch eine rationelle Fertigung des Gleitbrettkörpers ermöglicht. Durch eine Vermeidung von Schraubverbindungen kann außerdem das Gewicht des Gleitbrettkörpers möglichst gering gehalten werden.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass zwischen dem zumindest einen Verankerungsfortsatz und Wandflächen der Sacklochbohrung ein Klebstoff angeordnet ist. Die begünstigt eine völlig schraubenlose Kopplung zwischen dem Dämpfungselement und dem Gleitbrettkörper. Dennoch wird dadurch eine hochfeste Verbindung ermöglicht. Darüber hinaus wird ein unerwünschter Eintritt von Flüssigkeiten bzw. Wasser hintan gehalten, wodurch die Gefahr von Delaminierungen des Gleitbrettkörpers reduziert wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausprägung ist es möglich, dass der zumindest eine Verankerungsfortsatz eine zentrale Bohrung zur Aufnahme einer Befestigungsschraube aufweist, mit welcher Befestigungsschraube der Verankerungsfortsatz in Art eines Spreizdübels aufspreiz- oder aufweitbar ist. Dadurch kann eine besonders zuverlässige und hochfeste Verbindung zwischen dem Dämpfungselement und dem Gleitbrettkörper geschaffen werden. Dies vor allem auch dann, wenn der Aufbau des Gleitbrettkörpers weiche bzw. nachgiebige Innenschichten aufweist, insbesondere einen weitreichenden Schaumstoffkern besitzt.
  • Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass das Deckplättchen an seiner von der Elastomerschicht abgewandten Flachseite eine wannenartige Vertiefung ausbildet, in welcher das Andrückelement, insbesondere die Kopfplatte des Befestigungsmittels zumindest teilweise aufgenommen ist. Dadurch kann die Aufbauhöhe des Dämpfungselements gegenüber der Oberfläche bzw. Deckschicht des Gleitbrettkörpers gering gehalten werden. Dies begünstigt die Abreißfestigkeit des Dämpfungselementes und kann die Benutzungssicherheit des Sportgeräts erhöhen, weil die Gefahr von gegenseitigen Verhakungen bei einer ungewollten Überkreuzung zwischen den Skiern eines Skipaares hintan gehalten wird.
  • Ferner kann es vorteilhaft sein, wenn das Deckplättchen an seiner der Oberfläche des Gleitbrettkörpers zugewandten Unterseite ein Abstützfläche aufweist, über welche das Deckplättchen entweder unmittelbar auf der Oberfläche des Gleitbrettkörpers unnachgiebig abgestützt ist, also unmittelbar und druckstabil bzw. starr gegenüber der Oberfläche festgelegt ist, oder unter Zwischenschaltung von wenigstens einem druckstabilen Stützelement, beispielsweise in Form einer Distanzplatte oder in Form von Distanzringen, indirekt auf der Oberfläche des Gleitbrettkörpers abgestützt ist. Dementsprechend ist das Deckplättchen in seinem vorzugsweise zentral positionierten Befestigungsabschnitt in Bezug auf eine Richtung senkrecht zur Oberfläche des Gleitbrettkörpers starr bzw. unnachgiebig mit dem Gleitbrettkörper verbunden. Undefinierte Höhenpositionen relativ zur Oberfläche des Gleitbrettkörpers können so vermieden werden. Die Montage wird dadurch vereinfacht bzw. beschleunigt und die Qualität und Robustheit des Produkts kann gesteigert werden.
  • Ferner kann es zweckmäßig sein, wenn das Deckplättchen mittels einem einzigen Befestigungsmittel in Bezug auf eine parallel zur Oberseite des Gleitbrettkörpers verlaufende Ebene verdrehfest gehaltert ist. Hierfür kann eine formschlüssige, verdrehfeste Kopplung zwischen dem Schaft des Befestigungsmittels bzw. des Verankerungsfortsatzes und einem korrespondierenden, beispielsweise ovalen oder eckigen, Durchbruch im Deckplättchen vorgesehen sein. Die Anzahl der Bohrungen im Gleitbrettkörpers kann dadurch minimal gehalten werden, was der Robustheit und einer möglichst homogen bzw. gleichförmig verlaufenden Biegekennlinie des Gleitbrettkörpers zugutekommt.
  • Alternativ können maximal zwei zueinander distanzierte Befestigungselemente vorgesehen, um eine verdrehfeste Halterung des Deckplättchens zu erzielen. Vorzugsweise sind pro Befestigungsmittel und Deckplättchen zwei voneinander beabstandete Verankerungsfortsätze vorgesehen, welches Paar von Verankerungsfortsätzen das Deckplättchen durchsetzt, wie dies nachfolgend beschrieben und in den Zeichnungen veranschaulicht ist.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass das Deckplättchen aus einem formgepressten Metallblech gebildet ist und das Befestigungsmittel als formgespritzter Kunststoffkörper ausgebildet ist. Dadurch ist ein optimiertes Verhältnis zwischen Stabilität, niedriger Aufbauhöhe, Wirksamkeit und geringem Gewicht des Dämpfungselementes geschaffen. Vorzugsweise ist das Metallblech durch ein Edelstahlblech gebildet, welches hinsichtlich mechanischer Festigkeit und Rostbeständigkeit von erhöhtem Vorteil ist.
  • Entsprechend einer zweckmäßigen Ausführung ist vorgesehen, dass eine parallel zur Längsachse des Gleitbrettkörpers verlaufende Länge des Deckplättchens zwischen 20 mm bis 100 mm, vorzugsweise zwischen 60 mm bis 80 mm beträgt, und eine quer zur Längsachse des Gleitbrettkörpers verlaufende Breite des Deckplättchens zwischen 15 mm bis 55 mm, vorzugsweise zwischen 25 mm bis 35 mm, beträgt. Dadurch ist ein optimiertes Verhältnis zwischen Wirksamkeit der Dämpfungsfunktion und möglichst geringer Gewichtssteigerung des Gleitbrettkörpers geschaffen.
  • Des Weiteren kann es zweckmäßig sein, wenn das Deckplättchen eine Schichtdicke zwischen 0,05 mm und 2 mm, vorzugsweise zwischen 0,1 mm und 1 mm aufweist. Dadurch kann eine prozessstabile und qualitativ hochwertige Anbringung an der Deckschicht erzielt werden. Dennoch ist ein markanter Einfluss auf das Schwingungs- bzw. Dämpfungsverhalten des langgestreckten Gleitbrettkörpers erzielbar.
  • Ferner kann das Deckplättchen aus Metall, insbesondere aus nichtrostendem Stahl bzw. Edelstahl, Aluminium, oder einer Metalllegierung mit Hauptbestandteil Eisen gebildet sein. Durch den im Vergleich zur äußeren Deckschicht des Gleitbrettkörpers besonders hohen Elastizitätsmodul haben derartige Deckplättchen einen hohen Einfluss auf das Schwingungsverhalten des Gleitbrettkörpers. Darüber hinaus können Deckplättchen aus Metall relativ dünn ausgeführt werden und trotzdem einen hohen Einfluss auf das Schwingungsverhalten bzw. auf die Dämpfungswirkung gegenüber Schwingungen bieten.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Deckplättchen aus einem zur Deckschicht unterschiedlichen Kunststoffmaterial oder aus einem Carbon-Verbundwerkstoff gebildet ist. Dadurch kann aus einer hohen Bandbreite an Elastizitätsmodulen gewählt werden. Zudem kann eine hochfeste Verbindung mit der Deckschicht erreicht werden. Weiters können unerwünschte plastische Verformungen der Randabschnitte bzw. Dellen an den Kantenbereichen der Deckplättchen auch bei intensiver Beanspruchung des Gleitbrettkörpers hintan gehalten werden.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass zumindest zwei, vorzugsweise zwischen drei bis fünf, in Richtung der Längsachse zueinander distanziert angeordnete Dämpfungselemente ausgebildet sind, wobei eine Distanz zwischen in Längsrichtung des Gleitbrettkörpers unmittelbar aufeinanderfolgender Dämpfungselemente zwischen 1 mm und 20 mm, insbesondere zwischen 2 mm und 10 mm, vorzugsweise zwischen 3 mm und 5 mm, beträgt. Diese Werte beziehen sich dabei auf den unbelasteten Zustand bzw. auf den Ruhezustand des Gleitbrettkörpers. Auch dadurch kann eine hohe Wirksamkeit der Dämpfungselemente hinsichtlich Schwingungsverhalten und Einfluss auf die Biegesteifigkeitskennlinie des Gleitbrettkörpers erzielt werden.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
  • Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer Darstellung:
    • 1 eine perspektivische Ansicht eines Skis mit mehreren an dessen Oberseite aufgebrachten Dämpfungselementen zur Beeinflussung des Schwingungsverhaltens des Gleitbrettkörpers;
    • 2 einen Querschnitt durch den Ski und das Dämpfungselement gemäß den Linien II-II in 1;
    • 3 eine Ausführungsform eines Dämpfungselementes zur Anbringung an einem Ski oder Snowboard in perspektivischer Draufsicht;
    • 4 das Dämpfungselement nach 3 in perspektivischer Unteransicht.
  • Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind diese Lageangaben bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.
  • In den 1 und 2 ist eine Ausführungsform eines Skis 1 beispielhaft veranschaulicht. Ein derartiger Ski 1 ist, wie an sich bekannt, paarweise zu verwenden, wobei eine Bindungseinrichtung 2 zur bedarfsweisen Verbindung und Abkopplung gegenüber dem Fuß bzw. Sportschuh eines Benutzers vorgesehen ist. Analog zu einem Ski 1 ist es auch möglich, die nachfolgend angegebenen Maßnahmen bei einem sogenannten Snowboard vorzusehen, wobei ein derartiges Snowboard von einem Benutzer einzeln verwendet wird und beide Beine des Benutzers über Bindungseinrichtungen am Snowboard bedarfsweise gehaltert und davon gelöst werden können.
  • Ein entsprechender Ski 1 bzw. ein sogenanntes Snowboard umfasst einen mehrschichtigen Gleitbrettkörper 3, welcher zum Gleiten auf Schnee, Eis oder auf sonstigen Untergründen vorgesehen ist. Dieser mehrschichtig aufgebaute Gleitbrettkörper 3 ist somit als Sandwich-Element bzw. als Verbundkörper 4 zu verstehen, welcher aus mehreren adhäsiv miteinander verbundenen Elementen gebildet ist.
  • Ein solcher mehrschichtiger Gleitbrettkörper 3 besteht zumindest aus wenigstens einem festigkeitsrelevanten Obergurt 5, wenigstens einem festigkeitsrelevanten Untergurt 6, wenigstens einem dazwischen angeordneten, leisten- bzw. brettartigen Kernelement 7, wenigstens einer die Oberseite 8 des Gleitbrettkörpers 3 ausbildenden Deckschicht 9 und wenigstens einem die Unterseite 10 des Gleitbrettkörpers 3 ausbildenden Laufflächenbelag 11. Im Fall der Ausführung eines Alpin-Skis 1 oder Snowboards sind die seitlichen Längsränder des Laufflächenbelags 11 typischerweise durch Kantenelemente 12, 13 zur verbesserten Führung des Gleitbrettkörpers 3 auf hartem oder eisigem Untergrund begrenzt. Diese Kantenelemente 12, 13 bestehen üblicherweise aus metallischen Werkstoffen und werden umgangssprachlich als Stahlkanten bezeichnet.
  • Der wenigstens eine einstückige, gegebenenfalls aus mehreren Teilen zusammengesetzte Laufflächenbelag 11 soll eine möglichst hohe Gleitfähigkeit und Abriebfestigkeit gegenüber dem jeweiligen Untergrund, wie zum Beispiel Schnee, Eis oder Sand aufweisen. Die Deckschicht 9 besitzt primär eine Schutz- bzw. Dekorfunktion für den Gleitbrettkörper 3. Die Deckschicht 9 ist typischerweise transparent oder durchscheinend ausgeführt und kann rückseitig mit einem Dekor, beispielsweise mit einem Sublimationsdruck oder Thermofarbdruck versehen sein.
  • Alternativ oder in Kombination dazu kann an der von der Oberseite 8 abgewandten Rückseite der Deckschicht 9 auch eine eigene Dekorschicht bzw. Dekorträgerschicht vorgesehen sein.
  • Der Obergurt 5 und der Untergurt 6 sind primär festigkeits- bzw. biegesteifigkeitsrelevante Schichten bzw. Elemente im Gleitbrettkörper 3 und bestimmen primär dessen Biegeverhalten bzw. dessen Belastbarkeit und Bruchfestigkeit. Der Obergurt 5 und/oder der Untergurt 6 müssen dabei nicht durch eigenständige Lagen bzw. Elemente ausgeführt sein, sondern können auch durch Kleb- oder Füllstoffe im Inneren des Gleitbrettkörpers 3 definiert sein. Entsprechend dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der festigkeitsrelevante Obergurt 5 durch eine metallische Schicht, insbesondere aus einem Leichtmetall gebildet. Analog dazu ist der Untergurt 6 aus einem streifenförmigen, metallischen Element mit einer Dicke von typischerweise weniger als 1 mm gebildet. Alternativ oder in Kombination dazu kann der Obergurt 5 und/oder der Untergurt 6 auch durch sogenannte Prepreg-Elemente gebildet sein, welche typischerweise durch harzgetränkte Gewebe, insbesondere durch Glasfasergewebe gebildet sind. Beispielsgemäß erstreckt sich der Obergurt 5 über die gesamte, effektive Breite des Gleitbrettkörpers 3, sodass dessen Längsseitenkanten in Bezug auf Längsseitenflächen 14, 15 des Gleitbrettkörpers 3 sichtbar bzw. zugreifbar sind.
  • Wie am besten aus einer Zusammenschau der 1 und 2 ersichtlich ist, weist der Gleitbrettkörper 3 zumindest im Montagebereich der Bindungseinheit 2 einen im Querschnitt im wesentlichen trapezförmigen Querschnitt auf, wobei die durch den Laufflächenbelag 11 gebildete Unterseite 10 die vergleichsweise längere Grundseite dieser Trapezkontur bildet, die Oberseite 8 die relativ kurze Grundseite definiert und die Längsseitenflächen 14, 15 die seitlichen, geneigt ausgerichteten Schenkel der trapezförmigen Querschnittskontur des Gleitbrettkörpers 3 darstellen.
  • Der Gleitbrettkörper 3 definiert quasi den Basiskörper, insbesondere den lasttragenden Basiskörper, des Skis 1 bzw. Snowboards. Eine Längsachse 16 des Gleitbrettkörpers 3 verläuft in Längsrichtung desselben und definiert der Gleitbrettkörper 3 in dieser Richtung seine maximale Länge 17. Diese Länge 17 kann dabei durch die sogenannte abgewickelte Länge des Gleitbrettkörpers 3 oder durch die projizierte Länge des Gleitbrettkörpers 3 definiert sein.
  • Am Gleitbrettkörper 3, insbesondere an dessen Oberfläche 18, ist wenigstens ein Dämpfungselement 19 angeordnet. Im Speziellen ist wenigstens ein Dämpfungselement 19 mittels jeweils wenigstens einem Befestigungsmittel 20 an der vom Laufflächenbelag 11 abgewandten, äußeren Oberfläche 18 des Gleitbrettkörpers 3 bzw. an der wenigstens einen Deckschicht 9 befestigt. Die Deckschicht 9 ist vorzugsweise aus einem thermoplastischen Kunststoff gebildet. Das wenigstens eine Befestigungsmittel 20 ist dazu eingerichtet, das jeweilige Dämpfungselement 19 unlösbar mit dem Gleitbrettkörper 3 zu verbinden. Vorzugsweise kann ein Dämpfungselement 19 nur durch Zerstörung eines aktiven Befestigungsmittels 20 vom Gleitbrettkörper 3 wieder entfernt werden.
  • Das wenigstens eine Dämpfungselement 19 auf dem Gleitbrettkörper 3 umfasst jeweils ein vergleichsweise hartes bzw. eigensteifes Deckplättchen 21, jeweils wenigstens eine zwischen dem Deckplättchen 21 und der Oberfläche 18 des Gleitbrettkörpers 3 angeordnete Elastomerschicht 22 und jeweils wenigstens ein Befestigungsmittel 20 zur dauerhaften Verbindung des Dämpfungselementes 19 mit dem Gleitbrettkörper 3.
  • Ein gattungsgemäßer Ski 1 kann zwischen drei bis zwölf einzelne Dämpfungselemente 19, welche über die Oberfläche 18 der Deckschicht 9 verteilt angeordnet sind, umfassen. Zweckmäßig ist es, wenn in einem Teilabschnitt zwischen der Bindungseinrichtung 2 und der Skispitze drei bis sieben, vorzugsweise fünf Dämpfungselemente 19 vorgesehen sind. Alternativ oder in Kombination dazu können in einem Teilabschnitt zwischen der Bindungseinrichtung 2 und dem auf die typische Fortbewegungsrichtung bezogenen Ende des Skis 1 zwischen zwei bis fünf Dämpfungselemente 19, vorzugsweise drei Dämpfungselemente 19 vorgesehen sein, wie dies in 1 mit strichlierten Linien veranschaulicht ist. Die jeweiligen Dämpfungselemente 19 sind dabei in Bezug auf die Längsachse 16 des Gleitbrettkörpers 3 seriell bzw. einreihig angeordnet, insbesondere jeweils aufeinanderfolgend platziert, wie dies ebenso aus 1 beispielhaft ersichtlich ist.
  • Die einzelnen Deckplättchen 21 sind aus einem Material gebildet, welches ein höheres Elastizitätsmodul besitzt, als das Elastizitätsmodul des Kunststoffmaterials der Deckschicht 9 beträgt.
  • Entsprechend einer zweckmäßigen Ausgestaltung sind diese Deckplättchen 21 aus Metall gebildet, insbesondere aus nichtrostendem Stahl bzw. Edelstahl, aus Aluminium oder einer Metalllegierung mit Hauptbestandteil Eisen definiert. Die Deckplättchen 21 können dabei mit einer Beschichtung, insbesondere mit einem Lack oder einer galvanisch aufgebrachten Schicht versehen sein. Alternativ dazu können die Deckplättchen 21 auch aus Kunststoff oder aus einem Carbon-Verbundwerkstoff gebildet sein, wobei diese Werkstoffe bevorzugt ebenso einen höheren Elastizitätsmodul aufweisen, als das Material der Deckschicht 9. Das Material der Deckschicht 9 ist entsprechend einer praktikablen Maßnahme durch ein thermoplastisches Polyurethan (TPU) gebildet. Unter dem Elastizitätsmodul, auch Elastizitätskoeffizient oder Dehnungsmodul genannt, ist im Wesentlichen der Widerstand zu verstehen, den das Material seiner elastischen Verformung entgegensetzt. Insbesondere ist der Elastizitätsmodul ein standardisierter Materialkennwert. Ein Bauteil aus einem Material mit höherem Elastizitätsmodul ist somit steifer als das gleiche Bauteil aus einem Material mit niedrigerem Elastizitätsmodul.
  • Die Deckplättchen 21 weisen jeweils eine Schichtdicke 23 zwischen 0,05 mm und 2 mm auf. Vorzugsweise beträgt deren Schichtdicke zwischen 0,1 mm und 1 mm. Diese Deckplättchen 21 bzw. „Paddings“ sind somit relativ dünn ausgeführt, wobei deren Schichtdicke 23 zwischen dem 0,5 bis 5-fachen einer Dicke 24 der Deckschicht 9 betragen kann.
  • Eine maximale Breite 25 der Dämpfungselemente 19 beträgt lediglich einen Bruchteil einer Breite 26 des Gleitbrettkörpers 3 in dessen Längsabschnitt mit den darauf befestigten Dämpfungselementen 19. Zweckmäßig ist es, wenn die Breite 25 der Dämpfungselemente 19 zwischen zumindest 20 % bis maximal 80 %, vorzugsweise etwa 33 %, der Breite 26 des Gleitbrettkörpers 3 im Längsabschnitt mit den Dämpfungselementen 19 beträgt.
  • Weiters ist es zweckmäßig, wenn sich die Dämpfungselemente 19, insbesondere die seriell aufeinanderfolgende Anordnung mehrerer Dämpfungselemente 19, über mehr als 10 %, insbesondere zwischen 15 % und 70 %, vorzugsweise zwischen 20 % und 50 %, der Länge 17 des Gleitbrettkörpers 3 erstrecken bzw. erstreckt. Eine serielle Gruppierung von einzelnen Dämpfungselementen 19 kann dabei im Teilabschnitt vor der Bindungseinrichtung 2 vorgesehen sein und/oder im Teilabschnitt hinter der Bindungseinrichtung 2 vorgesehen sein. Primär ist eine Anordnung im vorderen Teilabschnitt des Gleitbrettkörpers 3, also im Bereich zwischen der sogenannten Schaufel des Skis 1 und der Bindungseinrichtung 2 vorgesehen, wie dies in 1 mit vollen Linien dargestellt wurde. In strichlierten Linien ist in 1 die optionale Anordnung von Dämpfungselementen 19 im hinteren Teilabschnitt des Gleitbrettkörpers 3 gezeigt.
  • Eine Distanz 27 zwischen in Längsrichtung des Gleitbrettkörpers 3 unmittelbar aufeinanderfolgender Dämpfungselemente 19 beträgt zwischen 1 mm und 20 mm, insbesondere zwischen 2 mm und 10 mm, vorzugsweise zwischen 3 mm und 5 mm. Die Dämpfungselemente 19 weisen typischerweise eine im Wesentlichen rechteckige Umrisskontur bzw. Umgrenzungskontur auf. Vorzugsweise sind dabei die Ecken dieser rechteckigen Dämpfungselemente 19 abgerundet. Ebenso sind im Wesentlichen dreieckige, trapezförmige oder kreisförmige Umgrenzungskonturen denkbar.
  • Das für jedes der Dämpfungselemente 19 jeweils vorgesehene Befestigungsmittel 20 umfasst ein Zugkräfte aufnehmendes bzw. Zugkräften standhaltendes Andrückelement 28. Dieses Andrückelement 28 bringt dabei vorbestimmte Druckkräfte auf das Dämpfungselement 19, insbesondere auf dessen Deckplättchen 21 auf. Die Druckkraft des Andrückelementes 28 wirkt dabei im Wesentlichen senkrecht bzw. exakt senkrecht auf die Hauptebene bzw. Oberseite des Deckplättchens 21 ein. Insbesondere ist das Andrückelement 28 dazu eingerichtet, die wenigstens eine Elastomerschicht 22 via das Deckplättchen 21 mit fortwährender Vorspannkraft - Pfeil 29 - großflächig gegen die Oberfläche 18 der Deckschicht 9 zu drücken. Vorzugsweise wird die komplette, untere Flachseite der wenigstens einen Elastomerschicht 22 via das Deckplättchen 21 und das Andrückelement 28 gleichmäßig gegen die Oberfläche 18 der Deckschicht 9 angedrückt. Die wenigstens eine Elastomerschicht 22 kann durch ein gummiartiges Flachstück mit hohem Reibungskoeffizienten gegenüber der Deckschicht 9 gebildet sein, oder durch eine Schicht aus Schaumkunststoff, insbesondere durch einen sogenannten Schaumgummi realisiert sein.
  • Das Deckplättchen 21 der jeweiligen Dämpfungselemente 19 ist bevorzugt kappenartig bzw. haubenartig ausgebildet. Demnach sind im Umfangbereich des Deckplättchens 21 entweder durchgängig verlaufende oder unterbrochen verlaufende Wandabschnitte 30 vorgesehen. Diese Wandabschnitte 30 überdecken Schmalflächen 31 der wenigstens einen Elastomerschicht 22 zumindest abschnittsweise. Dadurch kann bei möglichst geringem Gewicht bzw. unter möglichst geringem Materialaufwand eine hohe Formsteifigkeit des Deckplättchens 21 erreicht werden. Zudem kann dadurch ein mechanischer Schutz für die Schmalflächen 31 der wenigstens einen Elastomerschicht 22 gewährleistet werden. Weiters kann das Deckplättchen 21 innerhalb seiner Flach- bzw. Basisabschnitte mit strukturellen Vertiefungen bzw. Prägungen versehen sein, insbesondere eine Oberflächenriffelung aufweisen, wie dies in 3 beispielhaft veranschaulicht ist.
  • Vorzugsweise ist die wenigstens eine Elastomerschicht 22 mit der Oberfläche 18 des Gleitbrettkörpers 3 nicht verklebt. Demnach ist die wenigstens eine Elastomerschicht 22 lose zwischen dem Deckplättchen 21 und dem Gleitbrettköper 3 angeordnet, insbesondere klemmend zwischen dem Deckplättchen 21 und der Deckschicht 9 gehalten. Die Wandabschnitte 30 am kappenartigen Deckplättchen 21 können dabei eine positionsstabile bzw. verschiebungssichere Halterung der wenigstens einen Elastomerschicht 22 unterstützen.
  • Die Vorspannkraft - Pfeil 29 - des Befestigungsmittels 20 bzw. Andrückelementes 28 und ein Reibungskoeffizient der Elastomerschicht 22 gegenüber der Oberfläche 18 des Gleitbrettkörpers 3 sind derart gewählt, dass die Elastomerschicht 22 bei sich elastisch rückstellenden Durchbiegebewegungen des Gleitbrettkörpers 3 elastisch gestaucht und bei elastisch sich rückstellenden Aufbiegebewegungen des Gleitbrettkörpers 3 elastisch gedehnt wird. Solche Biegungen in Bezug auf die Länge 17 bzw. hinsichtlich der Längsachse 16 des Gleitbrettkörpers 3 treten während der bestimmungsgemäßen Benutzung des Skis 1 bzw. Snowboards auf. Zumindest ein Teil der Schwingungsbewegungen des Gleitbrettkörpers 3 wird dabei durch Scherkräfte innerhalb der wenigstens einen Elastomerschicht 22 reduziert. Die dem Deckplättchen 21 zugewandte obere Reibungsfläche und auch die der Deckschicht 9 zugewandte untere Reibungsfläche der wenigstens einen Elastomerschicht 22 sind dabei durch die jeweiligen Reibungskoeffizienten unverschieblich gegenüber dem Deckplättchen 21 und auch unverschieblich gegenüber der Deckschicht 9 festgelegt. Auch die Vorspannkraft - Pfeil 29 - des Andrückelementes 28 ist derart festgelegt, dass eine verschiebungsfreie Relativpositionierung zwischen dem Druckplättchen 21, der wenigstens einen Elastomerschicht 22 und der Deckschicht 9 des Gleitbrettkörpers 3 vorliegt.
  • Das Befestigungsmittel 20, insbesondere das Andrückelement 28, ist in Bezug auf die Längsachse 16 des Gleitbrettkörpers 3 ausschließlich in der Längsmitte des Deckplättchens 21 angeordnet. Demnach wird das Deckplättchen 21 ausgehend von einem zentralen Bereich bzw. Punkt permanent gegen die wenigstens eine Elastomerschicht 22 gedrückt.
  • Das Deckplättchen 21 ist von zumindest einem Verankerungsfortsatz 32 des Befestigungsmittels 20 bzw. Andrückelementes 28 durchsetzt. Dieser zumindest eine Verankerungsfortsatz 32, welcher stift- bzw. zapfenartig ausgebildet sein kann, ist dabei im Gleitbrettkörper 3 kraft- und/oder formschlüssig verankert. Insbesondere ist der wenigstens eine Verankerungsfortsatz 32 in wenigstens einer Sacklochbohrung 33 im Gleitbrettkörper 3 ausreißfest gehaltert.
  • Das Andrückelement 28 des Befestigungsmittels 20 weist vorzugsweise eine Kopfplatte 34 auf, welche an einer von der Elastomerschicht 22 abgewandten, oberen Flachseite 35 des Deckplättchens 21 anliegt. Dadurch kann eine großflächige Druckkraftverteilung und eine hohe Robustheit des Dämpfungselementes 19 erzielt werden. Zudem kann dadurch das Deckplättchen 21 relativ dünn ausgeführt werden.
  • Wie am besten aus den 3 und 4 ersichtlich ist, kann der zumindest eine vorzugsweise zapfenartig ausgebildete Verankerungsfortsatz 32 mehrere an dessen Mantelfläche ausgebildete Verankerungsvorsprünge 36 umfassen. Der zumindest eine widerhakenartige Verankerungsfortsatz 32 ist in einer in der Oberseite 8 des Gleitbrettkörpers 3 ausgebildeten Sacklochbohrung 33 - 2 - kraft- und/oder formschlüssig aufgenommen. Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass zwischen dem zumindest einen Verankerungsfortsatz 32 und Wandflächen der Sacklochbohrung 33 ursprünglich fließfähiger, nachfolgend aushärtender Klebstoff angeordnet ist.
  • Entsprechend einer praktikablen Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass der zumindest eine Verankerungsfortsatz 32 eine zentrale Bohrung zur Aufnahme einer Befestigungsschraube aufweist, mit welcher Befestigungsschraube der Verankerungsfortsatz 32 hinsichtlich seines Außendurchmessers in Art eines Spreizdübels aufspreiz- oder aufweitbar ist. Dadurch kann die erforderliche Ausreißfestigkeit des Befestigungsmittels 20 auch bei problematischen bzw. relativ nachgiebigen Schichtaufbauten des Gleitbrettkörpers 3 gewährleistet werden.
  • Ebenso kann vorgesehen sein, dass das Deckplättchen 21 an der von der Elastomerschicht 22 abgewandten Flachseite 35 eine wannenartige Vertiefung 37 ausbildet, in welcher das Andrückelement 28 bzw. die Kopfplatte 34 des Befestigungsmittels 20 zumindest teilweise aufgenommen ist.
  • Zweckmäßig kann es auch sein, wenn das Deckplättchen 21 an seiner der Oberseite 8 des Gleitbrettkörpers 3 zugewandten Unterseite 38 ein Abstützfläche 39 aufweist, über welche das Deckplättchen 21 entweder unmittelbar auf der Oberseite 8 des Gleitbrettkörpers 3 unnachgiebig abgestützt ist, oder unter Zwischenschaltung von wenigstens einem druckstabilen Stützelement indirekt auf der Oberseite 8 des Gleitbrettkörpers 3 abgestützt ist.
  • Bevorzugt ist das Deckplättchen 21 mittels einem einzigen Befestigungsmittel 20 in Bezug auf eine parallel zur Oberseite 8 des Gleitbrettkörpers 3 verlaufende Ebene verdrehfest gehaltert. Hierfür kann beispielsweise vorgesehen sein, dass das Befestigungsmittel 20 beliebige, von rund abweichende Querschnittskonturen aufweist, welche mit korrespondierenden bzw. gegengleichen Konturen des Deckplättchens 21 in Wechselwirkung bzw. Formschluss stehen. Ebenso kann eine zweifache, zueinander distanzierte Anordnung von Verankerungsfortsätzen 32 vorgesehen sein, wie dies bei der Ausführungsform gemäß den 3 und 4 ersichtlich ist.
  • Das Deckplättchen 21 kann aus einem formgepressten Metallblech gebildet sein und das Befestigungsmittel 20 ist entsprechend einer vorteilhaften Ausführungsform als formgespritzter Kunststoffkörper ausgebildet.
  • Eine parallel zur Längsachse 16 des Gleitbrettkörpers 3 verlaufende Länge 40 des Deckplättchens 21 kann zwischen 20 mm bis 100 mm, vorzugsweise zwischen 60 mm bis 80 mm betragen, und eine quer zur Längsachse 16 des Gleitbrettkörpers 3 verlaufende Breite 25 des Deckplättchens 21 zwischen 15 mm bis 55 mm, vorzugsweise zwischen 25 mm bis 35 mm, betragen.
  • Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt.
  • Der Schutzbereich ist durch die Ansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Ansprüche heranzuziehen. Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen können für sich eigenständige erfinderische Lösungen darstellen. Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrundeliegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden.
  • Sämtliche Angaben zu Wertebereichen in gegenständlicher Beschreibung sind so zu verstehen, dass diese beliebige und alle Teilbereiche daraus mitumfassen, z.B. ist die Angabe 1 bis 10 so zu verstehen, dass sämtliche Teilbereiche, ausgehend von der unteren Grenze 1 und der oberen Grenze 10 mit umfasst sind, d.h. sämtliche Teilbereiche beginnen mit einer unteren Grenze von 1 oder größer und enden bei einer oberen Grenze von 10 oder weniger, z.B. 1 bis 1,7, oder 3,2 bis 8,1, oder 5,5 bis 10.
  • Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus Elemente teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Ski
    2
    Bindungseinrichtung
    3
    Gleitbrettkörper
    4
    Verbundkörper
    5
    Obergurt
    6
    Untergurt
    7
    Kernelement
    8
    Oberseite
    9
    Deckschicht
    10
    Unterseite
    11
    Laufflächenbelag
    12
    Kantenelement
    13
    Kantenelement
    14
    Längsseitenfläche
    15
    Längsseitenfläche
    16
    Längsachse
    17
    Länge
    18
    Oberfläche
    19
    Dämpfungselement
    20
    Befestigungsmittel
    21
    Deckplättchen
    22
    Elastomerschicht
    23
    Schichtdicke
    24
    Dicke
    25
    Breite
    26
    Breite
    27
    Distanz
    28
    Andrückelement
    29
    Pfeil
    30
    Wandabschnitte
    31
    Schmalflächen
    32
    Verankerungsfortsatz
    33
    Sacklochbohrung
    34
    Kopfplatte
    35
    Flachseite
    36
    Verankerungsvorsprung
    37
    Vertiefung
    38
    Unterseite
    39
    Abstützfläche
    40
    Länge
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • FR 2748399 A1 [0002]
    • FR 2616340 A1 [0003]

Claims (16)

  1. Ski (1) oder Snowboard, umfassend einen mehrschichtigen Gleitbrettkörper (3), der eine in Richtung seiner Länge (17) verlaufende Längsachse (16) definiert, der Gleitbrettkörper (3) umfassend: - wenigstens einen festigkeitsrelevanten Obergurt (5), - wenigstens einen festigkeitsrelevanten Untergurt (6), - wenigstens ein dazwischen angeordnetes Kernelement (7), - wenigstens eine die Oberseite (8) des Gleitbrettkörpers (3) ausbildende Deckschicht (9) aus einem Kunststoffmaterial, - wenigstens einen die Unterseite (10) des Gleitbrettkörpers (3) ausbildenden Laufflächenbelag (11), und - zumindest ein Dämpfungselement (19), welches mittels wenigstens einem Befestigungsmittel (20) an einer vom Kernelement (7) abgewandten Oberfläche (18) der wenigstens einen Deckschicht (9) befestigt ist, und welches Dämpfungselement (19) wenigstens ein Deckplättchen (21) und wenigstens eine zwischen dem Deckplättchen (21) und der Oberfläche (18) der Deckschicht (9) angeordnete Elastomerschicht (22) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (20) ein Zugkräfte aufnehmendes Andrückelement (28) umfasst, welches Andrückelement (28) dazu eingerichtet ist, die wenigstens eine Elastomerschicht (22) via das Deckplättchen (21) mit fortwährender Vorspannkraft - Pfeil (29) - gegen die Oberfläche (18) der Deckschicht (9) zu drücken.
  2. Ski (1) oder Snowboard nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckplättchen (21) kappenartig ausgebildet ist, wobei im Umfangbereich des Deckplättchens (21) verlaufende Wandabschnitte (30) des Deckplättchens (21) Schmalflächen (31) der wenigstens einen Elastomerschicht (22) zumindest abschnittsweise überdecken.
  3. Ski (1) oder Snowboard nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Elastomerschicht (22) mit der Oberfläche (18) des Gleitbrettkörpers (3) nicht verklebt ist.
  4. Ski (1) oder Snowboard nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorspannkraft - Pfeil (29) - des Andrückelementes (28) und ein Reibungskoeffizient der zumindest einen Elastomerschicht (22) gegenüber der Oberfläche (18) des Gleitbrettkörpers (3) derart gewählt sind, dass die wenigstens eine Elastomerschicht (22) bei elastisch sich rückstellenden Durchbiegebewegungen des Gleitbrettkörpers (3) elastisch gestaucht und bei elastisch sich rückstellenden Aufbiegebewegungen des Gleitbrettkörpers (3) elastisch gedehnt wird.
  5. Ski (1) oder Snowboard nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (20) in Bezug auf die Längsachse (16) des Gleitbrettkörpers (3) ausschließlich in der Längsmitte des Deckplättchens (21) angeordnet ist.
  6. Ski (1) oder Snowboard nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckplättchen (21) von zumindest einem Verankerungsfortsatz (32) des Befestigungsmittels (20) durchsetzt ist und der zumindest eine Verankerungsfortsatz (32) im Gleitbrettkörper (3) kraft- und/oder formschlüssig verankert ist.
  7. Ski (1) oder Snowboard nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Andrückelement (28) des Befestigungsmittels (20) eine Kopfplatte (34) aufweist, welche an einer von der zumindest einen Elastomerschicht (22) abgewandten Flachseite (35) des Deckplättchens (21) anliegt.
  8. Ski (1) oder Snowboard nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Verankerungsfortsatz (32) zapfenartig ausgebildet ist und mehrere an dessen Mantelfläche ausgebildete Verankerungsvorsprünge (36) umfasst, und welcher zumindest eine Verankerungsfortsatz (32) in einer in der Oberseite (8) des Gleitbrettkörpers (3) ausgebildeten Sacklochbohrung (33) kraft- und/oder formschlüssig aufgenommen ist.
  9. Ski (1) oder Snowboard nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem zumindest einen Verankerungsfortsatz (32) und Wandflächen der Sacklochbohrung (33) ein Klebstoff angeordnet ist.
  10. Ski (1) oder Snowboard nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Verankerungsfortsatz (32) eine zentrale Bohrung zur Aufnahme einer Befestigungsschraube aufweist, mit welcher Befestigungsschraube der zumindest eine Verankerungsfortsatz (32) in Art eines Spreizdübels aufspreiz- oder aufweitbar ist.
  11. Ski (1) oder Snowboard nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckplättchen (21) an der von der wenigstens einen Elastomerschicht (22) abgewandten Flachseite (35) eine wannenartige Vertiefung (37) ausbildet, in welcher das Andrückelement (28) oder die Kopfplatte (34) des Befestigungsmittels (20) zumindest teilweise aufgenommen ist.
  12. Ski (1) oder Snowboard nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckplättchen (21) an seiner der Oberfläche (18) des Gleitbrettkörpers (3) zugewandten Unterseite (38) ein Abstützfläche (39) aufweist, über welche das Deckplättchen (21) entweder unmittelbar auf der Oberfläche (18) des Gleitbrettkörpers (3) unnachgiebig abgestützt ist, oder unter Zwischenschaltung eines druckstabilen Stützelements indirekt auf der Oberfläche (18) des Gleitbrettkörpers (18) abgestützt ist.
  13. Ski (1) oder Snowboard nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckplättchen (21) mittels einem einzigen Befestigungsmittel (20) in Bezug auf eine parallel zur Oberseite (8) des Gleitbrettkörpers (3) verlaufende Ebene verdrehfest gehaltert ist.
  14. Ski (1) oder Snowboard nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckplättchen (21) aus einem formgepressten Metallblech, insbesondere einem Edelstahlblech, gebildet ist und das Befestigungsmittel (20) als formgespritzter Kunststoffkörper ausgebildet ist.
  15. Ski (1) oder Snowboard nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine parallel zur Längsachse (16) des Gleitbrettkörpers (3) verlaufende Länge (40) des Deckplättchens (21) zwischen 20 mm bis 100 mm, vorzugsweise zwischen 60 mm bis 80 mm beträgt, und eine quer zur Längsachse (16) des Gleitbrettkörpers (3) verlaufende Breite (25) des Deckplättchens (21) zwischen 15 mm bis 55 mm, vorzugsweise zwischen 25 mm bis 35 mm, beträgt.
  16. Ski (1) oder Snowboard nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei, vorzugsweise zwischen drei bis fünf, in Richtung der Längsachse (16) zueinander distanziert angeordnete Dämpfungselemente (19) ausgebildet sind, wobei eine Distanz (27) zwischen zwei in Längsrichtung des Gleitbrettkörpers (3) unmittelbar aufeinanderfolgender Dämpfungselemente (19) zwischen 1 mm und 20 mm, insbesondere zwischen 2 mm und 10 mm, vorzugsweise zwischen 3 mm und 5 mm, beträgt.
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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2616340A1 (fr) 1987-06-12 1988-12-16 Salomon Sa Ski a neige
FR2748399A1 (fr) 1996-05-09 1997-11-14 Rossignol Sa Dispositif amortisseur de vibrations pour planche de glisse sur neige

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