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Die Erfindung bezieht sich auf ein Schneegleitbrett gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
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Schneegleitbretter, insbesondere auch in Form von Snowboards sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt, und zwar mit an der Oberseite des Snowboards befestigten Bindungen oder Bindungsplatten. Nachteilig hierbei ist, dass die Bindungen oder Bindungsplatten mit Randbereichen, insbesondere mit solchen Randbereichen, die dem jeweils benachbarten Snowboardkörperende zugewandt sind, gegen die Oberseite des Snowboards anliegen oder beim Durchbiegen (Flexen des Snowboards) mit solchen Randbereichen gegen die Oberseite des Snowboards zur Anlage kommen, was zumindest bei einem stärkeren Flexen an dem jeweiligen Randbereich zu Brüchen insbesondere des Snowboardkörperkerns durch übermäßige Belastung und durch einen zu engen Biegeradius führen kann.
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Aus der
WO 91/09653 A1 ist ein Ski mit einem vor und hinter dem Schuh-Standbereich bzw. Bindungsbereich aufragenden Aufsatzteilen aus einem Leichtwerkstoff bekannt. Bei dem Leichtwerkstoff handelt es sich um einen Schaumstoff, insbesondere eine Schaum-Faser.
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Ferner ist aus der
US 5,782,482 A ein Snowboard mit sich über den Verbindungsbereich erstreckenden vorder- und rückseitigen, gabelartigen Plattenelemente bekannt, die im Snowboard aufgenommen sind und zur Versteifung des Snowboards dienen sollen. Diese sind im oberen Bereich des Kerns angeordnet und vorzugsweise aus Karbon und Glasfasermaterialgemisch hergestellt.
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Die
DE 694 00 500 T2 offenbart ein Snowboard umfassend eine langgestreckte plattenartige Basisstruktur mit einem zentralen Bereich mit zwei Montagebereichen für die Bindungselemente, wobei die Montagebereiche für die Bindung bezüglich einer Längsachse des Snowboards verschoben sind. Zur Versteifung des Snowboards sind entlang der Längsachse verlaufende seitlich angeordnete Verstärkungselemente vorgesehen, die auf der Oberseite des Snowboardkörpers angeordnet sind, sodass eine dreidimensionale Oberfläche entsteht.
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Aus der
DE 11 2004 002 400 T5 ist ferner ein Gleitbrett mit einer Schwingung absorbierenden Schicht in Form einer Platte bekannt, welche aus einem biegbaren Elastomermaterial hergestellt ist. Diese befindet sich im Befestigungsbereich für die Bindungselemente und weist mehrere Öffnungen auf, um Befestigungselemente aufzunehmen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Schneegleitbrett, insbesondere ein Snowboard aufzuzeigen, welches diesen Nachteil vermeidet. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Schneegleitbrett entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
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Durch die wenigstens eine Einlage weist das Schneegleitbrett im Bindungsbereich ein von dieser Einlage gebildetes homogenes Kernmaterial auf, insbesondere auch dann, wenn der Kern ansonsten zumindest großteils aus Holz besteht. Durch die mit der wenigstens einen Einlage erzielte definierte Homogenität des Kernmaterials sowie großflächige Kraftverteilung und Vergrößerung der Krümmungsradien beim Durchbiegen an dem kritischen Randbereich der jeweiligen Bindung bzw. Bindungsplatte wird die Bruchstabilität des Schneegleitbrettes wesentlich erhöht und zwar ohne eine Beeinflussung der sonstigen Eigenschaften des Schneegleitbrettes. Insbesondere ist es auch möglich, die Bruchstabilität ohne eine Erhöhung oder eine wesentliche Erhöhung des Gewichts des Schneegleitbrettes zu verbessern.
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Die wenigstens eine Einlage besteht aus einem Kunststoff, der bei ausreichender Flexibilität für die Einlage auch eine ausreichende Belastbarkeit dieser Einlage gewährleistet, beispielsweise aus ABS. Die wenigstens eine Einlage kann faserverstärkt sein, d. h. zumindest in Teilbereichen aus einem faserverstärktem Kunststoff, beispielsweise Kunststoff mit Glas- und/oder Kohlefasern bestehen.
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Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
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1 ein Schneegleitbrett in Form eines Mono-Skis bzw. Snowboards in Draufsicht;
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2 eine Darstellung wie 1, jedoch bei entfernter oberer Abschlussschicht und Tragschicht;
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3 u. 4 Schnitte entsprechend den Linien I-I bzw. II-II.
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Das in den Figuren allgemein mit 1 bezeichnete Snowboard weist abgesehen von nachstehend noch näher beschriebenen Besonderheiten den generellen, von Snowboards bekannten Aufbau auf, d. h. der Snowboardkörper umfasst entsprechend den 3 und 4 u. a. den Kern 2, der aus dem üblicherweise für Kerne verwendeten Material, beispielsweise aus Holz besteht, die den Kern 2 am gesamten Umfang des Snowboards seitlich abdeckenden und aus Kunststoff gefertigten Seitenwangen 3, die obere Tragschicht 4 oberhalb des Kerns 2 und die untere Tragschicht 5 unterhalb des Kerns 2, die obere Dekor- oder Abdeckschicht (Kunststofffolie), die die Oberseite des Snowboards 1 bzw. des Snowboardkörpers bildet, sowie das untere Laufflächenbauteil 7 bestehend aus den beiden, sich entlang der Längsseiten des Snowboards 1 erstreckenden Stahlkanten 8 und dem dazwischenliegenden die Lauffläche bzw. Snowboardunterseite 9.1 bildenden Laufflächenbelag 9 aus dem für derartige Beläge üblicherweise verwendeten Kunststoff. Die Tragschichten 4 und 5 bestehen aus einem für derartige Tragschichten bzw. Gurte geeigneten Material, beispielsweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff, erstrecken sich über die gesamte Länge des Snowboards 1 und liegen jeweils gegen die Oberseite bzw. Unterseite der Seitenwangen 3 an. Die Stahlkanten 8 liegen mit ihrer Oberseite gegen die Unterseite der Tragschicht 5 an und stützen sich somit über diese Tragschicht an den Seitenwangen 3 sowie auch am Kern 2 ab.
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Im mittleren Bereich des Snowboards 1, d. h. beidseitig von einer die Snowboard-Mittellängsachse L senkrecht schneidenden Querachse Q und im Abstand von dieser Achse sind im Snowboardkörper mehrere Befestigungselementen 10, beispielsweise in Form von Innengewinde aufweisenden Einsätzen oder Inserts aus einem geeigneten Material, beispielsweise Metall vorgesehen. Bei der dargestellten Ausführungsform bilden diese Befestigungselemente 10, die an den beiden Bindungsbereichen 11 vorgesehen sind, zwei Gruppen jeweils bestehend aus mehreren Befestigungselementen 10, d. h. bei der dargestellten Ausführungsform jeweils aus insgesamt zehn Befestigungselementen 10, die in zwei Reihen parallel zu der Mittellängsachse L und beidseitig sowie von dieser beabstandet vorgesehen sind. Der Abstand, den die beiden Reihen von Befestigungselementen 10 an jedem Bindungsbereich 11 aufweisen, ist um ein Vielfaches kleiner als die Breite des Snowboards 1 an dem betreffenden Bindungsbereich.
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Die Befestigungselemente 10 dienen zur Befestigung der Bindungen oder Bindungsplatten, die in den Figuren mit 12 schematisch angedeutet sind. Mit in Befestigungselemente 10 eingreifenden Verbindungselementen, beispielsweise Gewindeschrauben sind die Bindungen oder Bindungsplatten 12 bei der dargestellten Ausführungsform so befestigt, dass sie mit ihren sich zwischen der Vorderseite und der Rückseite der Bindung erstreckenden Achsen 13 schräg zur Querachse Q orientiert sind, d. h. mit dieser einen spitzen Winkel α bzw. β einschließen, der sich zu einer Längsseite des Snowboards 1 hin öffnet.
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Bei der Verwendung des Snowboards 1, d. h. insbesondere bei dem z. B. beim Durchfahren von Mulden auftretenden elastischen Durchbiegen oder Flexen des Snowboards um Achsen quer zur Mittellängsachse L (im Sinne einer konvexen Verformung an der Snowboardunterseite) besteht speziell dort, wo die jeweilige Bindung oder Bindungsplatte 12 mit ihrem dem jeweiligen Snowboardkörperende 1.1 bzw. 1.2 zugewandten Randbereich 12.1 gegen die von der Abdeckschicht 6 gebildete Oberseite anliegt, die Gefahr eines Bruches insbesondere auch im Kern 2, und zwar in erhöhtem Maße an derjenigen Längsseite des Snowboards 1, an der dieser Randbereich 12.1 dem Snowboardkörperende 1.1 bzw. 1.2 am nächsten liegt. Die Bruchgefahr ist darauf zurückzuführen, dass der Randbereich 12.1 beim Biegen oder Flexen eine die elastische Biegelinie störende Kante bildet, in deren Bereich dann durch einen zu kleinen Biegeradius erhöhte Belastungen im Snowboardkörper auftreten. Um diesen Nachteil zu beheben sind an den Bindungsbereichen 11 an der Oberseite des Kerns 2 zwei Einsätze oder Einlagen 14 vorgesehen, die jeweils auseiner Platte aus einem flexiblen, aber dennoch belastbaren Kunststoffmaterial bestehen, beispielsweise aus ABS. Für die Einlagen 14 ist an der Oberseite des Kerns 2 in diesen jeweils eine Ausnehmung 15 eingebracht. Jede Einlage 14 ist in der entsprechenden Ausnehmung 15 formschlüssig aufgenommen, und zwar insbesondere auch so, dass die Oberseite jeder plattenförmigen Einlage 14 bündig mit der Oberseite des Kerns 2 liegt. Die Einlagen 14 reichen jeweils bis unmittelbar an die beiden Längsseiten des Kerns 2 bzw. bis an die dortigen, die Längsseiten des Snowboards bildenden Seitenwangen 3. Weiterhin sind die maximalen Abmessungen, die die Einlagen 14 in der Achsrichtung parallel zu der Mittellängsachse L aufweisen, wesentlich kleiner als die Gesamtlänge des Snowboards 1, d. h. bei der dargestellten Ausführungsform beträgt die maximale Abmessung jeder Einlagen 14 in dieser Achsrichtung höchstens etwa 20% der Gesamtlänge des Snowboards 1, d. h. beispielsweise etwa 14–20% der Gesamtlänge.
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Die beiden plattenförmigen Einlagen 14 besitzen jeweils eine plane Ober- und Unterseite, die in Ebenen parallel zur Ebene der Unterseite 9.1 des Snowboards angeordnet sind. Die Dicke der Einlagen 14 ist um ein Vielfaches kleiner als die Dicke, die der Kern 2 in der Achsrichtung senkrecht zur Ebene der Lauffläche des Snowboards 1 aufweist. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Dicke der Einlagen 14 maximal 20% der Dicke, die der Kern 2 im Bindungsbereich bzw. im Bereich der Einlagen 14 aufweist. Generell liegt die Dicke der Einlagen 14 beispielsweise im Bereich zwischen etwa 5 und 20% der Dicke des Kerns 2 und beträgt z. B. etwa 10% der Dicke des Kerns 2. Die Dicke der Einlagen 14 ist dann beispielsweise 1,5 mm.
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Wie 2 zeigt, sind die Einlagen 14 jeweils im Wesentlichen H-förmig bzw. mit einem im Wesentlichen H-förmigen Randverlauf ausgebildet, und zwar mit zwei außenliegenden, jeweils einer Snowboardlängsseite benachbarten Abschnitten 14.1 und einem diese beiden Abschnitte verbindenden stegartigen, sich quer zur Mittellängsachse L erstreckenden Abschnitt 14.2. Die beiden Abschnitte 14.1 sind an ihren Enden abgerundet, ebenso auch die Übergänge zwischen den Abschnitten 14.1 und dem Abschnitt 14.2.
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Durch ihren im Wesentlichen H-förmigen Zuschnitt bilden die beiden Einlagen 14 jeweils beidseitig von dem Abschnitt 14.2 offene Ausnehmungen 16 und 17, wobei die Ausnehmungen 16 zu dem jeweiligen Snowboardende 1.1 bzw. 1.2 und die Ausnehmungen 17 zur Querachse Q hin offen sind. In jeder Ausnehmung 17 ist jeweils eine Gruppe von Befestigungselementen 10 teilweise aufgenommen, sodass in jeder üblichen Winkelstellung α bzw. β der Bindungen oder Bindungsplatten 12, aber auch bei einer gegenüber der Darstellung der 2 an der Mittellängsachse L gespiegelten Befestigung der Bindungen oder Bindungsplatten 12 sich der dem jeweiligen Snowboardende 1.1 bzw. 1.2 zugewandte Randbereich 12.1 oberhalb einer Einlage 14 erstreckt. Beim Durchbiegen bzw. Flexen des Snowboards 1 sind damit erhöhte Kräfte bzw. Belastungen im Snowboard am Randbereich 12.1 vermieden. Durch die Einlagen 14 ergeben sich an den Randbereichen 12.1 eine homogene Materialstruktur für den Kern 2 sowie großflächige Verteilung der Kräfte. Zu kleine Biegeradien sind vermieden. Die Bruchfestigkeit wird entscheidend erhöht.
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Durch den H-förmigen Zuschnitt der Einlagen 14 bzw. die Ausnehmungen 17 befinden sich bei der dargestellten Ausführungsform die Befestigungselemente 10 außerhalb dieser Einlagen, sodass diese Befestigungselemente ohne Durchdringung der Einlagen 14 ausschließlich im Kern 2 verankert werden können.
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Da sich die Einlagen 14 im Bereich des Kerns und unter der oberen Tragschicht 4 befinden, wird durch diese Einlagen das äußere Erscheinungsbild des Snowboards nicht beeinflusst, auch nicht die Höhe bzw. Dicke des Snowboards 1. Weiterhin trägt speziell die Form des Zuschnittes der Einlagen 14 dazu bei, dass diese Einlagen 14 eine möglichst geringe Masse aufweisen, d. h. durch die Einlagen 14 u. a. das Gesamtgewicht und/oder die dynamischen Eigenschaften des Snowboards nicht oder nur geringfügig beeinflusst werden.
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Da sich die Einlagen 14 unmittelbar unterhalb der oberen Tragschicht 4 befinden, werden diese Einlagen bei der Herstellung des Snowboards, d. h. beim Verpressen und Verbinden der verschiedenen Komponenten mit dem hierbei verwendeten Kunststoff oder Harz an die obere Tragschicht 4 mit angebunden, was ebenfalls zu einer Verbesserung der Bruchstabilität beiträgt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Einlagen 14 an dem die Tragschicht 4 bildenden Material bereits vorzusehen, bevor dieses Material in das Werkzeug (Pressform) zum Herstellen des Snowboards eingebracht wird.
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Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, insbesondere auch hinsichtlich der Formgebung der Einlagen 14, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Snowboard
- 1.1, 1.2
- Snowboardende
- 2
- Kern
- 3
- Seitenwange
- 4, 5
- Tragschicht
- 6
- Abdeck- oder Dekorschicht
- 7
- Laufflächenbauteil
- 8
- Stahlkante
- 9
- Laufflächenbelag
- 9.1
- Lauffläche
- 10
- Befestigungselement bzw. Insert
- 11
- Befestigungsbereich für Bindung
- 12
- Bindung oder Bindungsplatte
- 12.1
- Randbereich der Bindung bzw. Bindungsplatte 12
- 13
- Bindungslängsachse
- 14
- Einlage
- 14.1, 14.2
- Abschnitt der Einlage 14
- 15
- Ausnehmung an der Oberseite des Kerns 2
- 16, 17
- Ausnehmung
- L
- Längsmittelachse des Snowboards 1
- Q
- Querachse des Snowboards 1