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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Exterieuranbauteil eines Kraftfahrzeugs, umfassend einen Aufnahmeraum, der zur Aufnahme einer Kameraeinrichtung oder einer elektronischen Sensoreinrichtung ausgebildet ist, zumindest eine Außenöffnung, die so geformt ist, dass ein Linsenmittel der Kameraeinrichtung oder ein Außenabschnitt der elektronischen Sensoreinrichtung zumindest abschnittsweise in die Außenöffnung einsetzbar ist, und ein Verschlussmittel, welches zum Verschließen der Außenöffnung eingerichtet ist, wobei das Verschlussmittel einen Blinddeckel aufweist, der so geformt ist, dass er zumindest abschnittsweise formschlüssig in die Außenöffnung einsetzbar ist.
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Kraftfahrzeuge können mit einer oder mehreren Kameraeinrichtungen ausgestattet sein, um insbesondere während des Rangierbetriebs die Sicht in einem Nahfeld des Kraftfahrzeugs zu verbessern und dadurch die Sicherheit und den Komfort zu erhöhen. Derartige Kameraeinrichtungen sind üblicherweise in Kameragehäusen an unterschiedlichen Exterieuranbauteilen des Kraftfahrzeugs verbaut. Je nach Ausstattungsvariante finden sich häufig bis zu vier Kameraeinrichtungen am Kraftfahrzeug. Eine Kameraeinrichtung ist dabei in einem Heckbereich des Kraftfahrzeugs vorgesehen und eine weitere Kameraeinrichtung ist in einem Bugbereich angeordnet. Ferner kann an einer Unterseite jedes der beiden Außenspiegel ebenfalls eine Kameraeinrichtung verbaut sein.
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Ein mögliches Exterieuranbauteil, an dem eine Kameraeinrichtung verbaut ist, kann zum Beispiel ein Gitter in einer Bugverkleidung des Kraftfahrzeugs sein. Dieses Gitter weist eine Außenöffnung auf, in der die Kameraeinrichtung mit ihrem Kameragehäuse montiert werden kann. In einer Basiskonfiguration des Kraftfahrzeugs sind häufig keine Kameraeinrichtungen verbaut, so dass eine weitere Ausführungsvariante des Exterieuranbauteils, insbesondere eine weitere Variante des Gitters in der Bugverkleidung, vorgehalten werden muss, um beide Ausführungsvarianten mit beziehungsweise ohne Kameraeinrichtung realisieren zu können. Wenn das Exterieuranbauteil, insbesondere das Gitter, so ausgebildet sein soll, dass noch weitere elektronische Komponenten, wie zum Beispiel eine Radareinrichtung, die ein Beispiel für eine elektronische Sensoreinrichtung bildet, und/oder eine Nachtsichtkamera, die eine zusätzliche Kameraeinrichtung bildet, aufgenommen werden sollen, vervielfacht sich die Anzahl der vorzuhaltenden Gitter, um alle möglichen Variantenkonfigurationen umsetzen zu können. Dadurch ergeben sich insbesondere höhere Herstellungs- und Lagerhaltungskosten für die vorzuhaltenden Exterieuranbauteile.
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Aus der
US 2015 / 0 274 089 A1 ist ein Kameragehäuse bekannt, das eine Außenöffnung aufweist, die mittels eines schwenkbaren Deckels geschlossen werden kann, wenn sich die innerhalb des Kameragehäuses aufgenommene Kameraeinrichtung in einem inaktiven Zustand befindet. Dadurch kann die Kameraeinrichtung in ihrem inaktiven Zustand wirksam vor äußeren Einflüssen geschützt werden.
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Ein als Kennzeichenträger ausgebildetes Exterieuranbauteil eines Kraftfahrzeugs der eingangs genannten Art mit einer Außenöffnung für ein Linsenmittel einer Kameraeinrichtung ist aus der
DE 10 2017 205 907 A1 bekannt. Wenn keine Kameraeinrichtung vorgesehen ist, kann die Außenöffnung mittels eines Blindstopfens verschlossen werden.
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Die
DE 10 2014 012 080 A1 offenbart einen Tankdeckel mit einer Verliersicherung, welche ein Halteelement umfasst, das als Bandelement oder Seilelement ausgeführt ist. Nach dem Entfernen des Tankdeckels vom Einfüllstutzen des Fahrzeugtanks wird der Tankdeckel mithilfe des Halteelements gehalten und kann somit nicht verloren gehen.
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Die vorliegende Erfindung macht es sich zur Aufgabe, ein Exterieuranbauteil der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, das auf einfache Weise universell bei unterschiedlichen Variantenkonfigurationen des Kraftfahrzeugs, die mit oder ohne zumindest eine Kameraeinrichtung beziehungsweise elektronische Sensoreinrichtung ausgeführt sind, einsetzbar ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein gattungsgemäßes Exterieuranbauteil mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
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Ein erfindungsgemäßes Exterieuranbauteil zeichnet sich dadurch aus, dass das Verschlussmittel zumindest ein Verbindungsmittel aufweist, mittels dessen der Blinddeckel unlösbar oder lösbar mit dem Exterieuranbauteil verbunden ist, wenn der Blinddeckel nicht in die betreffende Außenöffnung des Exterieuranbauteils eingesetzt ist, wobei der Blinddeckel und das Verbindungsmittel an das Exterieuranbauteil angespritzt sind. Der Blinddeckel wird in allen Variantenkonfigurationen des Kraftfahrzeugs, in denen keine Kameraeinrichtung beziehungsweise Sensoreinrichtung verbaut ist, in die Außenöffnung eingesetzt und in geeigneter Weise darin festgelegt, so dass der Blinddeckel die Außenöffnung wirksam verschließen kann. Wenn eine Kameraeinrichtung beziehungsweise eine Sensoreinrichtung verbaut werden soll, wird der Blinddeckel nicht in die betreffende Außenöffnung des Exterieuranbauteils eingesetzt. Somit können mit lediglich einer Ausführungsvariante des Exterieuranbauteils, bei dem es sich zum Beispiel um ein Gitter in einer Bugverkleidung handeln kann, unterschiedliche Konfigurationen des Kraftfahrzeugs wahlweise mit oder ohne Kameraeinrichtung beziehungsweise Sensoreinrichtung realisiert werden. Dadurch können in vorteilhafter Weise Herstellungs- und Lagerhaltungskosten reduziert werden, da lediglich eine Ausführungsvariante des Exterieuranbauteils hergestellt und gelagert werden muss. Insbesondere lassen sich durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Exterieuranbauteils Werkzeugkosten einsparen, da es nicht erforderlich ist, zur Herstellung unterschiedlicher Ausführungsvarianten des Exterieuranbauteils unterschiedliche und entsprechend kostenintensive Herstellungswerkzeuge zu verwenden. Da der Blinddeckel sowie das Verbindungsmittel integral mit dem Exterieuranbauteil ausgebildet sind, können insbesondere die Herstellungs- und Lagerhaltungskosten verringert werden. So sind zum Beispiel keine zusätzlichen Werkzeuge für die Herstellung des Blinddeckels und des Verbindungsmittels erforderlich. Diese können mit dem Werkzeug erzeugt werden, das für die Herstellung des Exterieuranbauteils vorgesehen ist.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass das Verbindungsmittel als Fangband ausgebildet ist. Ein derartiges Fangband ermöglicht auf einfache Weise eine verliersichere Verbindung des Blinddeckels mit dem Exterieuranbauteil sowie eine einfache Handhabung bei der Montage des Blinddeckels in der Außenöffnung des Exterieuranbauteils.
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In einer alternativen Ausführungsform besteht die Möglichkeit, dass das Verbindungsmittel als Filmscharnier ausgebildet ist. Dieses Filmscharnier ermöglicht ebenfalls eine verliersichere Verbindung des Blinddeckels mit dem Exterieuranbauteil sowie eine einfache Handhabung bei der Montage des Blinddeckels in der Außenöffnung des Exterieuranbauteils.
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In einer weiteren alternativen Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass der Blinddeckel mittels einer Anzahl von Sollbruchstellen, die Verbindungsmittel bilden, lösbar an dem Exterieuranbauteil befestigt ist. Nach dem Aufbrechen der Sollbruchstellen kann der Blinddeckel entnommen werden und in die Außenöffnung eingesetzt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform wird vorgeschlagen, dass der Blinddeckel selbstverrastend ausgebildet ist. Dadurch kann auf einfache Weise ein sicherer Halt des Blinddeckels in der Außenöffnung des Exterieuranbauteils erreicht werden, indem der Blinddeckel in seiner Montagesolllage, in der er in die Außenöffnung eingesetzt ist, selbst an einem anderen Bauteil, insbesondere an dem Exterieuranbauteil, verrastet. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass der Blinddeckel einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Haltekragen umfasst und dass der Aufnahmeraum im Wesentlichen hohlzylindrisch ausgebildet ist und eine sich in Umfangsrichtung erstreckende Wandung umfasst, wobei auf einer Innenseite der Wandung eine sich in Umfangsrichtung erstreckende Rastausnehmung ausgebildet ist, deren Form derart mit der Form des Haltekragens des Blinddeckels korrespondiert, dass der Haltekragen formschlüssig mit der Rastausnehmung verbindbar ist. Dadurch kann auf einfache Weise eine selbstverrastende Verbindung des Blinddeckels mit der Wandung des Aufnahmeraums geschaffen werden.
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In einer alternativen Ausführungsform besteht auch die Möglichkeit, dass der Blinddeckel fremdverrastend ausgebildet ist. Das bedeutet, dass der Blinddeckel selbst nicht unmittelbar an einem anderen Bauteil verrastet, sondern dass das Exterieuranbauteil zum Beispiel eine Halteeinrichtung aufweist, mittels derer der Blinddeckel in seiner Montagesolllage an dem Exterieuranbauteil festlegbar ist. Die Halteeinrichtung kann vorzugsweise so ausgebildet sein, dass sie wahlweise den Blinddeckel oder die Kameraeinrichtung beziehungsweise die elektronische Sensoreinrichtung halten kann und an dem Exterieuranbauteil festlegen kann. Eine in diesem Sinne universell einsetzbare Halteeinrichtung hat den Vorteil, dass für die Festlegung des Blinddeckels oder der Kameraeinrichtung beziehungsweise der elektronischen Sensoreinrichtung keine zwei unterschiedlich ausgeführten Halteeinrichtungen vorgesehen sein müssen.
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Die Halteeinrichtung kann zum Beispiel ein separates Bauteil sein. Um Herstellungs- und Lagerhaltungskosten zu verringern, wird in einer vorteilhaften Ausführungsform vorgeschlagen, dass die Halteeinrichtung integral mit dem Exterieuranbauteil ausgebildet ist und insbesondere an das Exterieuranbauteil angespritzt ist. Somit kann die Halteeinrichtung während der Herstellung des Exterieuranbauteils erzeugt werden.
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Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Dabei zeigen:
- 1 eine perspektivische Schnittdarstellung eines Teils eines Exterieuranbauteils eines Kraftfahrzeugs gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel mit einer Außenöffnung, die mittels eines Blinddeckels verschließbar ist,
- 2 einen Schnitt durch das Exterieuranbauteil gemäß 1 in einer Spritzstellung mit Einzelheiten einer ersten Befestigungsvariante des Blinddeckels,
- 3 einen Schnitt durch das Exterieuranbauteil nach der Montage des Blinddeckels in der Außenöffnung gemäß der ersten Befestigungsvariante,
- 4 einen Schnitt durch das Exterieuranbauteil gemäß 1 in einer Spritzstellung mit Einzelheiten einer zweiten Befestigungsvariante des Blinddeckels,
- 5 einen Schnitt durch das Exterieuranbauteil nach der Montage des Blinddeckels in der Außenöffnung gemäß der zweiten Befestigungsvariante,
- 6 eine perspektivische Schnittdarstellung eines Teils eines Exterieuranbauteils eines Kraftfahrzeugs gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel mit einer Außenöffnung, die mittels eines Blinddeckels verschließbar ist,
- 7 eine perspektivische Schnittdarstellung eines Teils eines Exterieuranbauteils eines Kraftfahrzeugs gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel mit einer Außenöffnung, die mittels eines Blinddeckels verschließbar ist,
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Unter Bezugnahme auf 1 ist dort ein Teil eines Exterieuranbauteils 1 eines Kraftfahrzeugs gezeigt, das gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ausgeführt ist. Bei dem Exterieuranbauteil 1 handelt es sich vorliegend um ein Gitter, das mit einer Verkleidung 5, insbesondere mit einer Bugverkleidung, des Kraftfahrzeugs verbunden ist. Das Exterieuranbauteil 1 weist einen Aufnahmeraum 2 auf, der zur Aufnahme einer hier nicht explizit dargestellten Kameraeinrichtung ausgebildet ist. Ferner umfasst das Exterieuranbauteil 1 zumindest eine Außenöffnung 3, die so geformt ist, dass ein Linsenmittel der Kameraeinrichtung bei der Montage zumindest abschnittsweise passend in die Außenöffnung 3 einsetzbar ist. Unter dem Begriff „Linsenmittel“ soll eine Anordnung einer oder mehrerer optischer Linsen verstanden werden, wobei auch noch andere optisch funktionale Bauteile Teile des Linsenmittels sein können. Beispielsweise kann das Linsenmittel ein Kameraobjektiv der Kameraeinrichtung bilden.
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Um Ausstattungsvarianten des Kraftfahrzeugs ohne die Kameraeinrichtung zu ermöglichen und hierfür keine Exterieuranbauteile 1 ohne die Außenöffnung 3 vorhalten zu müssen, ist ein Verschlussmittel 4 vorgesehen, das selektiv in die Außenöffnung 3 eingesetzt werden kann. Dadurch kann die Außenöffnung 3 des Exterieuranbauteils 1 verschlossen werden, wenn keine Kameraeinrichtung verbaut werden soll.
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Das Verschlussmittel 4 weist einen Blinddeckel 40 auf, der so geformt ist, dass er bei der Montage von innen zumindest abschnittsweise formschlüssig in die Außenöffnung 3 eingesetzt werden kann und diese verschließen kann. Ferner weist das Verschlussmittel 4 zumindest ein Verbindungsmittel 41 auf, mittels dessen der Blinddeckel 40 mit dem Exterieuranbauteil 1 verbunden ist. Der Blinddeckel 40 und das Verbindungsmittel 41 sind vorzugsweise direkt an das Exterieuranbauteil 1 angespritzt und somit integral mit dem Exterieuranbauteil 1 ausgebildet. Dadurch können in vorteilhafter Weise Herstellungskosten und Lagerhaltungskosten verringert werden. Das Exterieuranbauteil 1 mit dem Blinddeckel 40 und dem Verbindungsmittel 41 kann somit in vorteilhafter Weise mittels eines einzigen Werkzeugs hergestellt werden. Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Verbindungsmittel 41 als Fangband 410 ausgebildet.
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Unter Bezugnahme auf 2 und 3 sollen nachfolgend nähere Einzelheiten einer ersten Befestigungsvariante des Blinddeckels 40 erläutert werden, um nach der Montage einen Festsitz des Blinddeckels 40 an dem Exterieuranbauteil 1 zu erhalten. Der Blinddeckel 40 ist vorliegend selbstverrastend ausgeführt und weist einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Haltekragen 400 auf. Der Aufnahmeraum 2 ist zumindest abschnittsweise im Wesentlichen hohlzylindrisch geformt und weist eine sich in Umfangsrichtung erstreckende Wandung 20 auf. Auf einer Innenseite der Wandung 20 ist eine sich entlang der Wandung 20 in Umfangsrichtung erstreckende Rastausnehmung 21 ausgebildet, deren Form derart mit der Form des Haltekragens 400 des Blinddeckels 40 korrespondiert, dass der Haltekragen 400 bei der Montage nach Art einer Clipsverbindung formschlüssig in die Rastausnehmung 21 eingreifen kann. Somit wird deutlich, dass der Blinddeckel 40 beim Einstecken in die Außenöffnung 3 selbsttätig mit der Wandung 20 des Aufnahmeraums 2 verrastet und sich mit einem vorderen Ende 401 in die Außenöffnung 3 des Exterieuranbauteils 1 hinein erstreckt. Diese Situation ist in 3 dargestellt.
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Wenn eine Kameraeinrichtung innerhalb des Aufnahmeraums 2 montiert werden soll, ist eine zusätzliche Kamerahalterung erforderlich, da das Kameragehäuse der Kameraeinrichtung keinen Haltekragen wie der Blinddeckel 40 aufweist. Das bedeutet, dass das Kameragehäuse der Kameraeinrichtung in der Montagesolllage durch die separate Kamerahalterung geklemmt werden muss.
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Unter Bezugnahme auf 4 und 5 soll nachfolgend eine zweite Befestigungsvariante des Blinddeckels 40 näher erläutert werden. Im Unterschied zu dem in 2 und 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Blinddeckel 40 nicht selbstverrastend, sondern fremdverrastend ausgeführt. Zu diesem Zweck ist eine Halteeinrichtung 6 vorgesehen, mittels derer der Blinddeckel 40 in seiner Montagesolllage, die in 5 gezeigt ist, klemmend an dem Exterieuranbauteil 1 festgelegt werden kann. Der Blinddeckel 40 wird - analog zu einer Kameraeinrichtung - abschnittsweise in die Außenöffnung 3 eingesteckt. Anschließend wird die Halteeinrichtung 6 aus der in 4 gezeigten Stellung in die in 5 gezeigte Stellung verschwenkt, in der sie den Blinddeckel 40 übergreift, und an einem Haltemittel 7, das an einer Innenseite des Exterieuranbauteils 1 ausgebildet ist, befestigt. Die Schwenkbarkeit der Halteeinrichtung 6 kann zum Beispiel durch ein Filmscharnier realisiert sein. Die Halteeinrichtung 6 kann ein separates Bauteil sein oder an das Exterieuranbauteil 1 angespritzt sein, so dass es integral mit dem Exterieuranbauteil 1 ausgebildet ist. Dadurch ergeben sich wiederum geringere Herstellungs- und Lagerhaltungskosten. Die Halteeinrichtung 6 kann vorzugsweise so ausgebildet sein, dass sie wahlweise den Blinddeckel 40 oder die Kameraeinrichtung halten kann und an dem Exterieuranbauteil 1 festlegen kann. Eine in diesem Sinne universell einsetzbare Halteeinrichtung 6 hat den Vorteil, dass für die Festlegung des Blinddeckels 40 oder der Kameraeinrichtung keine zwei unterschiedlich ausgeführten Halteeinrichtungen vorgesehen sein müssen.
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Unter Bezugnahme auf 6 soll nachfolgend ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Exterieuranbauteils 1 näher erläutert werden. Dieses unterscheidet sich von dem oben erläuterten Ausführungsbeispiel lediglich dadurch, dass der Blinddeckel 40 mittels eines Filmscharniers 8 an dem Exterieuranbauteil 1 angelenkt ist, um dadurch die Schwenkbarkeit des Blinddeckels 40 zu erhalten. Der Blinddeckel 40 kann - analog zum oben beschriebenen Ausführungsbeispiel - selbstverrastend oder fremdverrastend, insbesondere mittels der Halteeinrichtung 6 fremdverrastend, ausgebildet sein.
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In 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Exterieuranbauteils 1 gezeigt. Hierbei ist der Blinddeckel 40 nicht an dem Exterieuranbauteil 1 angelenkt, sondern mittels einer Anzahl von Sollbruchstellen 9a, 9b mit der Innenseite des Exterieuranbauteils 1 verbunden. Nach dem Aufbrechen der Sollbruchstellen 9a, 9b des Blinddeckels 40 kann der Blinddeckel 40 zumindest abschnittsweise in die Außenöffnung 3 des Exterieuranbauteils 1 eingesetzt und darin festgelegt werden. Der Blinddeckel 40 kann dabei wiederum in der oben beschriebenen Weise selbstverrastend oder fremdverrastend, insbesondere mittels der Halteeinrichtung 6 fremdverrastend, ausgebildet sein.
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Die hier beschriebenen Exterieuranbauteile 1 ermöglichen es auf einfache Weise, bei Ausstattungsvarianten des Kraftfahrzeugs ohne Kameraeinrichtung die Außenöffnung 3 des Exterieuranbauteils 1 auf besonders einfache Weise zu verschließen, da diese nicht benötigt wird. Bei Ausstattungsvarianten des Kraftfahrzeugs mit Kameraeinrichtung bleibt der Blinddeckel 40 ohne Verwendung. Somit müssen in vorteilhafter Weise nicht zwei unterschiedliche Varianten des Exterieuranbauteils 1 mit beziehungsweise ohne Außenöffnung 3 hergestellt und vorgehalten werden, um wahlweise Ausstattungsvarianten des Kraftfahrzeugs mit oder ohne Kameraeinrichtung herstellen zu können.
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Die vorstehend erläuterten Konzepte lassen sich auch auf Exterieuranbauteile 1 übertragen, die noch weitere Außenöffnungen, insbesondere zur Aufnahme eines Linsenmittels einer weiteren Kameraeinrichtung oder eines Außenabschnitts eines Sensormittels, aufweisen. Bei dieser weiteren Kameraeinrichtung kann es sich zum Beispiel um eine Nachtsichtkamera handeln.