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Die Erfindung bezieht sich auf ein Profilelement für ein Schweiß- und Spanntischsystem nach dem Oberbegriff des Anspruch 1.
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Schweiß- und Spanntischsysteme sind seit langem bekannt und sie werden unter anderem dazu verwendet, zu schweißende Vorrichtungen aufzubauen und zu fixieren. Daneben gibt es jedoch auch eine Vielzahl anderer Einsatzmöglichkeiten für Schweiß- und Spanntischsysteme, beispielsweise zum Vermessen von Vorrichtungen oder dergleichen.
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Schweiß- und Spanntische sind etwa aus der
EP 0 541 904 A1 oder der
DE 91 09 540 U1 bekannt. Schweiß- und Spanntische besitzen in ihrer Oberfläche und gegebenenfalls auch in seitlichen Wangen der Tischplatte eine Vielzahl von Systembohrungen, die in einem gleichmäßigen Rastermaß angeordnet sind. Die Systembohrungen sind als runde Durchgangsbohrungen ausgeführt, die mit einer Fase, d.h. mit einer kegelstumpfförmigen Senkung versehen sein können.
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Daneben besitzen die Schweiß- und Spanntischsysteme ein vielfältiges Zubehör, mit dem das Aufspannen von Gegenständen ermöglicht wird. So sind im wesentlichen winkelförmige Stützen vorgesehen, die ebenfalls Systembohrungen oder aber auch langlochförmige Öffnungen aufweisen. Diese Stützen können untereinander oder mit einem Tisch durch Spannmittel, etwa Spannbolzen verbunden werden, die von einer Seite aus in die zu verbindenden Teile eingeführt werden und sich an der anderen Seite abstützen. Bei einer Art von Spannbolzen sind hierzu Kugeln vorgesehen, die aus dem Bolzengehäuse herausbewegt werden können, wie beispielsweise in der
DE 199 17 209 A1 beschrieben. Bei den aus der
DE 10 2014 011 309 A1 bekannten Spannbolzen sind als Spannmittel Kippelemente vorgesehen, die entgegen einer Rückstellkraft aus dem Bolzenkörper heraus kippbar sind. Diese Spannbolzen sind besonders vorteilhaft, um Materialverformungen an den Systembohrungen aufgrund der Spannkräfte zu vermeiden. Beide Arten von Spannbolzen benötigen eine Fase an der unteren Seite, damit die Spannmittel, d.h. entweder Kugeln oder Kippelemente in der Fase spannen und zentrieren können.
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Außerdem werden im Zusammenhang mit Schweiß- und Spanntischsystemen als Spannmittel Schraubzwingen verwendet, die ebenfalls zum Verspannen von Gegenständen dienen. Solche Schraubzwingen sind beispielsweise in der
DE 202 04 107 U1 oder der
DE 202 12 731 U1 beschrieben als Schraubzwinge mit einem in eine Systembohrung einführbaren Fußstück und einem das Fußstück überragenden Kragen. Aus der
DE 10 2009 022 013 A1 oder
DE 20 2013 007 011 U1 sind Schraubzwingen bekannt mit einem Rundrohr, das bis zu einem verstellbaren Stellring in eine Systembohrung einführbar ist.
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Als weiteres Zubehör sind noch verschiedene Anschläge mit Systembohrungen und/oder langlochförmigen Öffnungen und Prismen bekannt. Auch Werkbänke mit einer Tischplatte mit Systembohrungen finden bei Schweiß- und Spanntischsystemen Anwendung.
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Aus der
DE 10 2020 005 960 A1 ist bekannt, dass Schweiß- und Spanntische neben den Systembohrungen in der Tischplatte auch mit einer hexagonalen Nut versehen sein können. Außerdem sind dort entsprechende Nutensteine mit hexagonalem Querschnitt beschrieben.
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Bei Schweiß- und Spanntischsystemen sind verschiedene Durchmesser von Systembohrungen der Schweiß- und Spanntischsysteme bekannt, beispielsweise 28 mm, 22 mm und 16 mm, die ein System definieren. Innerhalb eines Systems können sämtliche Werkzeugteile und Sets auf allen Tischserien verwendet werden. Wenn systemübergreifend gearbeitet werden soll, ist ein umfangreiches Sortiment an Verbindungselementen vorgesehen.
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Zu jedem Durchmesser von Systembohrungen gehört eine bestimmte Standardmaterialstärke, d.h. eine bestimmte Dicke der Tischplatten, der Schenkel der winkelförmigen Stützen und der Anschläge. Bei einem Durchmesser der Systembohrungen von 28 mm kann die Standardmaterialstärke beispielsweise 25 mm, bei einem Durchmesser von 22 mm beispielsweise 18 mm und bei einem Durchmesser von 16 mm beispielsweise 12 mm betragen. Auf diese Standardmaterialstärke sind die zugehörigen Spannbolzen ausgerichtet, d.h. es sind Spannbolzen vorgesehen, mit denen zwei Teile mit Standardmaterialstärke verbunden werden können, beispielsweise eine Tischplatte und ein Schenkel eines Winkels. Diese Spannbolzen werden als zweifache Spannbolzen bezeichnet und sind der übliche Standardspannbolzen. Daneben sind auch Spannbolzen bekannt, mit denen drei Teile mit Standardmaterialstärke verbunden werden können, sogenannte dreifache Spannbolzen.
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Im Rahmen des umfangreichen Zubehörs von Schweiß- und Spanntischsystemen sind auch Aluminium-Profile bekannt, die als Tischverlängerung oder als vertikale Spannfläche einsetzbar sind. Diese können im Strangpressverfahren hergestellt und anschließend mit Systembohrungen und/oder langlochförmigen Öffnungen versehen werden. Die Alu-Profile sind im Inneren mit Stützstreben versehen und besitzen aus Gründen der Stabilität eine Höhe, die dem Doppelten der Standardmaterialstärke entspricht. Dadurch ist es erforderlich, dass zum Verbinden der Aluminium-Profile mit anderen Elementen des Schweiß- und Spanntischsystems ein dreifacher Spannbolzen verwendet wird. Für die Spannbolzen sind die Systembohrungen auf den Außenflächen des Aluminium-Profils mit einer Fase versehen. Dies hat jedoch zur Folge, dass mit den bekannten AluminiumProfilen Schraubzwingen nicht unmittelbar verwendet werden können, da die auftretenden Spannkräfte einer in die Systembohrung des Aluminium-Profils eingesetzten Schraubzwinge die Systembohrung beschädigen würden. Stattdessen sind verschiedene Arten von Adaptern für Schraubzwingen vorgesehen. Der Adapter kann mit einem dreifachen Spannbolzen auf dem Aluminium-Profil festgespannt und die Schraubzwingen dann in einer der Bohrungen des Adapters gesteckt werden. Die Notwendigkeit der Verwendung von dreifachen Spannbolzen und von Adaptern für Schraubzwingen verursacht jedoch unerwünschte Mehrkosten.
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Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, ein Profilelement für ein Schweiß- und Spanntischsystem anzugeben, das mit einem zweifachen Spannbolzen mit anderen Zubehörteilen des Schweiß- und Spanntischsystems verbindbar ist und das unmittelbar mit Schraubzwingen des Schweiß- und Spanntischsystems verwendbar ist.
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Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Gemäß der Erfindung ist ein Profilelement für ein Schweiß- und Spanntischsystem vorgesehen mit wenigstens einer ersten Profilwand und wenigstens einer zweiten Profilwand, wobei
- - die erste Profilwand wenigstens einen ersten Profilwandabschnitt mit wenigstens einer Systembohrung des Schweiß- und Spanntischsystems aufweist,
- - die zweite Profilwand wenigstens einen zweiten Profilwandabschnitt mit wenigstens einer Systembohrung des Schweiß- und Spanntischsystems aufweist,
- - der erste Profilwandabschnitt und der zweite Profilwandabschnitt parallel zueinander verlaufen und einen Abstand voneinander aufweisen, der größer ist als die Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems, und
- - die Systembohrungen in dem ersten Profilwandabschnitt und in dem zweiten Profilwandabschnitt miteinander fluchten. Dabei ist weiter vorgesehen, dass
- - die Wände der Systembohrungen in dem ersten Profilwandabschnitt und in dem zweiten Profilwandabschnitt zylindrisch ausgeführt sind,
- - eine parallel zu dem ersten Profilwandabschnitt verlaufende Mittelstrebe mit wenigstens einer Systembohrung des Schweiß- und Spanntischsystems vorgesehen ist, wobei der Abstand zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen des ersten Profilwandabschnitts und der Mittelstrebe der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems entspricht, die Systembohrung mit den Systembohrungen in dem ersten Profilwandabschnitt und in dem zweiten Profilwandabschnitt fluchtet und die Systembohrung auf der dem ersten Profilwandabschnitt abgewandten Seite eine Fase des Schweiß- und Spanntischsystems aufweist. Die übrige Ausgestaltung des Profilelements kann in Abhängigkeit von den Anforderungen an die Stabilität und an die gewünschte Verwendung des Profilelements im Rahmen des Schweiß- und Spanntischsystems erfolgen.
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Durch den Abstand des ersten Profilwandabschnitts von dem zweiten Profilwandabschnitt, der größer ist als die Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems, wird erreicht, dass für eine Schraubzwinge eine längere Klemmhöhe in dem Profilelement zur Verfügung steht, die für ein sicheres Spannen erforderlich ist. Gleichzeitig gewährleistet die zylindrische Ausführung der Wände der Systembohrungen in dem ersten Profilwandabschnitt und in dem zweiten Profilwandabschnitt, dass durch einen hohen zylindrischen Anteil in den Systembohrungen beim Spannen auftretende Kräfte aufgenommen werden können, ohne dass eine Beschädigung der Systembohrungen zu befürchten ist.
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Die parallel zu dem ersten Profilwandabschnitt verlaufende Mittelstrebe mit wenigstens einer Systembohrung des Schweiß- und Spanntischsystems ermöglicht die Verwendung eines zweifachen Spannbolzens, um das Profilelement mit einem anderen Zubehör des Schweiß- und Spanntischsystems mit Standardmaterialstärke, beispielsweise dem Schenkel eines Winkels oder einem Anschlag zu verbinden. Dazu entspricht der Abstand zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen des ersten Profilwandabschnitts und der Mittelstrebe der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems. Die Systembohrung fluchtet mit den Systembohrungen in dem ersten Profilwandabschnitt und in dem zweiten Profilwandabschnitt, um das Einführen von Spannbolzen oder Schraubzwinge zu ermöglichen. Die Systembohrung in der Mittelstrebe weist auf der dem ersten Profilwandabschnitt abgewandten Seite eine Fase des Schweiß- und Spanntischsystems auf, um das Spannen und Zentrieren eines durch die Systembohrung in dem ersten Profilwandabschnitt und die Systembohrung in der Mittelstrebe eingeführten Spannbolzens zu ermöglichen. Dabei ist durch die zylindrische Ausführung der Wände der Systembohrungen in dem ersten Profilwandabschnitt und in dem zweiten Profilwandabschnitt sichergestellt, dass durch eine in die Systembohrungen eingeführte Schraubzwinge beim Spannen keine Beschädigung der Systembohrung mit Fase in der Mittelstrebe erfolgt.
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Das erfindungsgemäße Profilelement bietet damit optimale Bedingungen für die Verwendung von Schraubzwingen und Spannbolzen. Es lässt sich vorteilhaft aus Aluminium im Strangpressverfahren herstellen und anschließend mit den Systembohrungen versehen. Dadurch ergeben sich leichte Teile, die einfach gehandhabt und transportiert werden können. Es sind aber auch andere Materialien und/oder Herstellungsverfahren, beispielsweise 3D-Druck, Gießen und Pressen, möglich, mit denen die Erfindung verwirklicht werden kann.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung entspricht der Abstand zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen des ersten Profilwandabschnitts und des zweiten Profilwandabschnitts dem Doppelten der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems. Dadurch wird gewährleistet, dass ein in der Systembohrung der Mittelstrebe gespannter Spannbolzen mit seinem Ende nicht aus der Systembohrung in dem zweiten Profilwandabschnitt heraussteht. Außerdem wird ermöglicht, das Profilelement mit einem dreifachen Spannbolzen beispielsweise auf einer Tischplatte des Schweiß- und Spanntischsystems zu befestigen.
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In Abhängigkeit von den Anforderungen an Stabilität und Gewicht des Profilelements kann eine Materialverdickung im Bereich der Systembohrungen in dem ersten Profilwandabschnitt, in dem zweiten Profilwandabschnitt und/oder in der Mittelstrebe vorgesehen sein. Dadurch kann im Bereich der Systembohrungen eine ausreichende Materialstärke vorgesehen werden, um den erforderlichen zylindrischen Anteil in den Systembohrungen in dem ersten Profilwandabschnitt und dem zweiten Profilwandabschnitt bzw. um die Fase in der Systembohrung in der Mittelstrebe herzustellen. Gleichzeitig kann Material und Gewicht in anderen Bereichen des Profilelements eingespart werden.
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Eine weitere Erhöhung der Einsatzmöglichkeiten des Profilelements ergibt sich, wenn in der ersten Profilwand wenigstens eine Nut mit hexagonalem Querschnitt vorgesehen ist. Derartige Nuten sind bei Schweiß- und Spanntischsystemen mit den entsprechenden Nutensteinen bereits im Einsatz. Auf dem Profilelement können somit verschiedene Geräte montiert werden, zum Beispiel eine Ständerbohrmaschine oder dergleichen.
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Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Profilelement als Profilelement für eine Tischplatte ausgebildet ist. Damit lassen sich aus mehreren Profilelementen eine Tischplatte herstellen, wobei die einzelnen Profilelemente, insbesondere wenn sie aus Aluminium hergestellt sind, leicht handhabbar und transportierbar sind. Diese Profilelemente können eine oder mehrere, in Längsrichtung des Profilelements verlaufende Reihen von Systembohrungen aufweisen, die dem Bohrungsraster von Tischplatten des Schweiß- und Spanntischsystems entsprechen. Zwischen den Reihen von Systembohrungen kann jeweils eine Nut mit hexagonalem Querschnitt vorgesehen sein.
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Eine Ausgestaltung dieser Ausführungsform sieht vor, dass in wenigstens einer seitlichen Profilwand eine Nut oder eine Feder vorgesehen ist, die mit einer entsprechenden Feder oder Nut in einem anderen Profilelement zusammenwirken kann, um in Durchgangsrichtung der Systembohrungen ein Durchbiegen der Profilelemente zu verhindern. Profilelemente, die im Inneren einer Tischplatte zum Einsatz kommen, weisen dabei günstiger Weise in der einen seitlichen Profilwand eine Nut und in der anderen seitlichen Profilwand eine Feder auf. Bei den beiden Profilelementen, die jeweils den Abschluss einer Tischplatte bilden, genügt es, wenn in einer seitlichen Wand eine Nut oder eine Feder vorhanden ist. Bei einer Tischplatte, die aus solchen Profilelementen hergestellt ist, greifen die Nuten und Federn ineinander. Damit wird in Richtung der Systembohrungen ein Durchbiegen der Profilelemente verhindert, insbesondere wenn mit einer Schraubzwinge über die einzelnen Profilelemente hinweg gespannt wird.
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Eine weitere Ausgestaltung der Ausführungsformen eines Profilelements für eine Tischplatte sieht vor, dass in wenigstens einem Außenbereich der ersten Profilwand des Profilelements ein Teil einer Nut mit hexagonalem Querschnitt vorgesehen ist, der mit einem weiteren Profilelement zu einer Nut mit hexagonalem Querschnitt ergänzbar ist. Diese Ausgestaltung ist besonders vorteilhaft, wenn schon in der ersten Profilwand wenigstens eine Nut mit hexagonalem Querschnitt vorgesehen ist. Es lässt sich dann auf einfache Weise eine Tischplatte aus den Profilelementen herstellen, die mehrere parallele Nuten mit hexagonalem Querschnitt in gleichmäßigem Abstand besitzt.
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Eine andere Ausgestaltung der Ausführungsformen des Profilelements als Profilelement für eine Tischplatte sieht vor, dass in einer seitlichen Profilwand des Profilelements eine Nut mit hexagonalem Querschnitt vorgesehen ist. Ein solches Profilelement kann als äußerstes Profilelement einer Tischplatte verwendet werden, so dass auch an einer Außenkante der Tischplatte eine Nut mit hexagonalem Querschnitt genutzt werden kann. Es versteht sich, dass diese Ausgestaltung besonders vorteilhaft mit der im vorhergehenden Absatz beschriebenen Ausgestaltung kombiniert werden kann.
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Mit den Profilelementen der Ausführungsform des Profilelements als Profilelement für eine Tischplatte erhält man eine Tischplatte für ein Schweiß- und Spanntischsystem.
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Eine andere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Profilelement als Profilelement für eine Tischseite ausgebildet ist, indem es eine von dem zweiten Profilwandabschnitt beabstandete Befestigungswand aufweist, die zur Befestigung des Profilelements an einem Tischgestell hergerichtet ist. Ein solches Profilelement kann an einem Tischgestell befestigt werden und damit eine von Schweiß- und Spanntischen bekannt Seitenwange an einer Seite eines Tisches aus dem erfindungsgemäßen Profilelement bilden.
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Zusammen mit einem Tischgestell ergibt sich aus der erfindungsgemäßen Tischplatte ein Tisch für ein Schweiß- und Spanntischsystem. Das Tischgestell kann in bekannter Weise aus Aluminiumprofilen bestehen. Es ergibt sich somit ein leichter und dennoch stabiler Tisch, der beispielsweise als Werkbank verwendet werden kann. Er bietet eine stabile Arbeitsfläche, die für verschiedene Aufgaben wie Metall- und Holzbearbeitung, Reparaturen oder Montagen genutzt werden kann. Die einzelnen Bestandteile des Tischs können einfach versendet werden und der Aufbau des Tisches kann mit einer Person erfolgen.
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Eine Ausgestaltung des Tisches sieht vor, dass ein Profilelement für eine Tischseite an dem Tischgestell befestigt ist, was die Einsatzmöglichkeiten des Tisches erweitert.
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Eine andere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Profilelement als Winkel für ein Schweiß- und Spanntischsystem ausgebildet ist. Ein solcher Winkel kann in wenigstens einem Schenkel die erfindungsgemäße Kombination von Systembohrungen in einem ersten Profilwandabschnitt und einem zweiten Profilwandabschnitt mit zylindrischen Wänden sowie in einer Mittelstrebe mit Fase aufweisen. Diese lassen sich im Rahmen des Schweiß- und Spanntischsystems dann sowohl mit Schraubzwingen als auch mit Spannbolzen nutzen, wie dies oben erläutert ist. Auch eine oder mehrere Nuten mit hexagonalem Querschnitt können in der ersten Profilwand von wenigstens einem Schenkel des Winkels vorgesehen werden.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Profilelement als Anschlag für ein Schweiß- und Spanntischsystem ausgebildet ist. Ein solcher Anschlag weist die erfindungsgemäße Kombination von Systembohrungen in einem ersten Profilwandabschnitt und einem zweiten Profilwandabschnitt mit zylindrischen Wänden sowie in einer Mittelstrebe mit Fase auf. Diese lassen sich im Rahmen des Schweiß- und Spanntischsystems dann sowohl mit Schraubzwingen als auch mit Spannbolzen nutzen, wie dies oben erläutert ist. Auch eine oder mehrere Nuten mit hexagonalem Querschnitt können in der ersten Profilwand des Anschlags vorgesehen werden.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Profilelement als quadratisches Profil für ein Schweiß- und Spanntischsystem ausgebildet ist. Ein solches quadratisches Profil kann in wenigstens einer Außenwand die erfindungsgemäße Kombination von Systembohrungen in einem ersten Profilwandabschnitt und einem zweiten Profilwandabschnitt mit zylindrischen Wänden sowie in einer Mittelstrebe mit Fase aufweisen. Diese lassen sich im Rahmen des Schweiß- und Spanntischsystems dann sowohl mit Schraubzwingen als auch mit Spannbolzen nutzen, wie dies oben erläutert ist. Auch eine oder mehrere Nuten mit hexagonalem Querschnitt können in der ersten Profilwand von wenigstens einer Außenwand des quadratischen Profils vorgesehen werden.
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In der Zeichnung ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Oberansicht eines Profilelements für eine Tischplatte,
- 2 eine perspektivische Unteransicht des Profilelements der 1,
- 3 eine Vorderansicht des Profilelements der 1 und 2,
- 4 eine Schnittansicht des Profilelements der 1 bis 3,
- 5 eine perspektivische Oberansicht eines anderen Profilelements für eine Tischplatte,
- 6 eine perspektivische Unteransicht des Profilelements der 5,
- 7 eine Vorderansicht des Profilelements der 5 und 6,
- 8 eine Schnittansicht des Profilelements der 5 bis 7,
- 9 eine perspektivische Ansicht eines Teils des Profilelements der 5 mit einer Schraubzwinge, einem Anschlag und einem Spannbolzen,
- 10 eine Vorderansicht der 9,
- 11 eine Schnittansicht der 9 und 10,
- 12 weitere Profilelemente für eine Tischplatte,
- 13 eine aus den Profilelementen der 12 zusammengesetzte Tischplatte,
- 14 eine perspektivische Ansicht eines Tischs,
- 15 eine Vorderansicht des Tischs der 14,
- 16 eine Explosionsansicht der 14,
- 17 eine Explosionsansicht der 15,
- 18 eine perspektivische Ansicht des Tischs der 14 mit einem Werkstück, einer Schraubzwinge, Anschlägen und Spannbolzen,
- 19 eine perspektivische Rückansicht eines Profilelements für eine Tischseite,
- 20 eine perspektivische Vorderansicht des Profilelements der 19,
- 21 eine Vorderansicht des Profilelements der 19 und 20,
- 22 eine Schnittansicht des Profilelements der 19 bis 21,
- 23 eine perspektivische Ansicht eines Tischs mit Profilelementen für eine Tischseite,
- 24 eine Explosionsansicht der 23,
- 25 eine Vorderansicht des Tischs der 23,
- 26 eine Explosionsansicht der 25,
- 27 eine perspektivische Ansicht eines Tischs mit einer Ständerbohrmaschine,
- 28 eine Vorderansicht des Tischs der 27,
- 29 eine Explosionsansicht der 28,
- 30 eine perspektivische Ansicht eines Profilelements als Winkel,
- 31 eine Vorderansicht des Profilelements der 30,
- 32 eine Schnittansicht des Profilelements der 30 und 31,
- 33 eine perspektivische Ansicht eines Profilelements als quadratisches Profil,
- 34 eine Vorderansicht des Profilelements der 33 und
- 35 eine Schnittansicht des Profilelements der 33 und 34.
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In den 1 bis 4 ist ein Profilelement 1 für ein Schweiß- und Spanntischsystem dargestellt, das als Profilelement 1 für eine Tischplatte ausgebildet ist. Das Profilelement 1 besitzt eine erste Profilwand 2 und eine zweite Profilwand 3. Die erste Profilwand 2 umfasst mehrere erste Profilwandabschnitte 4 mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 1 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 5 des Schweiß- und Spanntischsystems, die dem Bohrungsraster von Tischplatten des Schweiß- und Spanntischsystems entsprechen. Die zweite Profilwand 3 umfasst mehrere zweite Profilwandabschnitte 6 mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 1 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 7 des Schweiß- und Spanntischsystems, wobei die Systembohrungen 5 und 7 jeweils miteinander fluchten. Die ersten Profilwandabschnitte 4 und die zweiten Profilwandabschnitte 6 verlaufen parallel zueinander und weisen einen Abstand 8 zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen 9, 10 des ersten Profilwandabschnitts 4 und des zweiten Profilwandabschnitts 6 auf, der größer ist als die Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems, nämlich dem Doppelten der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems entspricht. Die Wände 11 der Systembohrungen 5 in den ersten Profilwandabschnitten 4 und die Wände 12 der Systembohrungen 7 in den zweiten Profilwandabschnitten 6 sind zylindrisch ausgeführt.
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Parallel zu den ersten Profilwandabschnitten 4 ist eine Mittelstrebe 13 vorgesehen mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 1 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 14 des Schweiß- und Spanntischsystems, wobei die Systembohrungen 14 mit den Systembohrungen 5 und 7 jeweils miteinander fluchten. Die Systembohrungen 14 weisen auf der den ersten Profilwandabschnitten 4 abgewandten Seite eine Fase 15 des Schweiß- und Spanntischsystems auf. Der Abstand 16 zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen 9, 17 des ersten Profilwandabschnitts 4 und der Mittelstrebe 13 entspricht der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems.
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Im Bereich der Systembohrungen 5, 7 und 14 sind Materialverdickungen 18 vorgesehen. Dies gewährleistet, dass im Bereich der Systembohrungen 5, 7 und 14 ausreichend Material zur Verfügung steht, um die zylindrischen Wände 11, 12 und die Fase 15 herzustellen, und gleichzeitig das Gewicht des Profilelements 1 gering bleibt. Um den Anforderungen an die Stabilität des Profilelements 1 gerecht zu werden, sind im Inneren des Profilelements 1 Streben 19 vorgesehen. Optionale Schraubkanäle 20 bieten die Möglichkeit, mit gewindefurchenden Schrauben Befestigungen an der Stirnseite des Profilelements 1 vorzunehmen.
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In der ersten Profilwand 2 sind mehrere Nuten 21 mit hexagonalem Querschnitt in Längsrichtung des Profilelements 1 vorgesehen. In den Außenbereichen der ersten Profilwand 2 ist jeweils ein Teil 22 einer Nut mit hexagonalem Querschnitt vorgesehen, der mit einem weiteren Profilelement 1 oder einem anderen passenden Profilelement zu einer Nut mit hexagonalem Querschnitt ergänzbar ist.
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Um das Profilelement 1 mit einem Tischgestell verbinden zu können, sind in der ersten Profilwand 2, der Mittelstrebe 13 und der zweiten Profilwand 3 Befestigungsbohrungen 23 vorgesehen. Die Durchmesser der Befestigungsbohrungen 23 sind dabei so gewählt, dass beispielsweise eine Schraube durch die erste Profilwand 2 und die Mittelstrebe 13 eingeführt und die zweite Profilwand 3 mit einem Tischgestell verschraubt werden kann. Die Seitenwände 24 des Profilelements 1 sind gerade ausgeführt, so dass mehrere Profilelemente 1 zu einer Tischplatte aneinander gefügt werden können.
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In den 5 bis 8 ist ein anderes Profilelement 25 für ein Schweiß- und Spanntischsystem dargestellt, das als Profilelement 25 für eine Tischplatte, insbesondere für den seitlichen Abschluss einer Tischplatte ausgebildet ist. Das Profilelement 25 besitzt eine erste Profilwand 2 und eine zweite Profilwand 3. Die erste Profilwand 2 umfasst mehrere erste Profilwandabschnitte 4 mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 25 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 5 des Schweiß- und Spanntischsystems, die dem Bohrungsraster von Tischplatten des Schweiß- und Spanntischsystems entsprechen. Die zweite Profilwand 3 umfasst mehrere zweite Profilwandabschnitte 6 mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 25 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 7 des Schweiß- und Spanntischsystems, wobei die Systembohrungen 5 und 7 jeweils miteinander fluchten. Die ersten Profilwandabschnitte 4 und die zweiten Profilwandabschnitte 6 verlaufen parallel zueinander und weisen einen Abstand 8 zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen 9, 10 des ersten Profilwandabschnitts 4 und des zweiten Profilwandabschnitts 6 auf, der größer ist als die Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems, nämlich dem Doppelten der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems entspricht. Die Wände 11 der Systembohrungen 5 in den ersten Profilwandabschnitten 4 und die Wände 12 der Systembohrungen 7 in den zweiten Profilwandabschnitten 6 sind zylindrisch ausgeführt.
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Parallel zu den ersten Profilwandabschnitten 4 ist eine Mittelstrebe 13 vorgesehen mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 25 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 14 des Schweiß- und Spanntischsystems, wobei die Systembohrungen 14 mit den Systembohrungen 5 und 7 jeweils miteinander fluchten. Die Systembohrungen 14 weisen auf der den ersten Profilwandabschnitten 4 abgewandten Seite eine Fase 15 des Schweiß- und Spanntischsystems auf. Der Abstand 16 zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen 9, 17 des ersten Profilwandabschnitts 4 und der Mittelstrebe 13 entspricht der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems.
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Im Bereich der Systembohrungen 5, 7 und 14 sind Materialverdickungen 18 vorgesehen. Dies gewährleistet, dass im Bereich der Systembohrungen 5, 7 und 14 ausreichend Material zur Verfügung steht, um die zylindrischen Wände 11, 12 und die Fase 15 herzustellen, und gleichzeitig das Gewicht des Profilelements 25 gering bleibt. Um den Anforderungen an die Stabilität des Profilelements 25 gerecht zu werden, sind im Inneren des Profilelements 25 Streben 19 vorgesehen. Optionale Schraubkanäle 20 bieten die Möglichkeit, mit gewindefurchenden Schrauben Befestigungen an der Stirnseite des Profilelements 25 vorzunehmen.
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In der ersten Profilwand 2 sind mehrere Nuten 21 mit hexagonalem Querschnitt in Längsrichtung des Profilelements 25 vorgesehen. In einem Außenbereich der ersten Profilwand 2 ist ein Teil 22 einer Nut mit hexagonalem Querschnitt vorgesehen, der mit einem weiteren Profilelement 25, einem Profilelement 1 oder einem anderen passenden Profilelement zu einer Nut mit hexagonalem Querschnitt ergänzbar ist.
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Um das Profilelement 25 mit einem Tischgestell verbinden zu können, sind in der ersten Profilwand 2, der Mittelstrebe 13 und der zweiten Profilwand 3 Befestigungsbohrungen 23 vorgesehen. Die Durchmesser der Befestigungsbohrungen 23 sind dabei so gewählt, dass beispielsweise eine Schraube durch die erste Profilwand 2 und die Mittelstrebe 13 eingeführt und die zweite Profilwand 3 mit einem Tischgestell verschraubt werden kann. Eine Seitenwand 24 des Profilelements 25 ist gerade ausgeführt, so dass das Profilelement 25 mit einem anderen Profilelement 25 oder mit mehreren Profilelementen 1 zu einer Tischplatte aneinander gefügt werden kann. Die andere Seitenwand 24 des Profilelements 25 ist mit einer Nut 26 mit hexagonalem Querschnitt versehen. Das Profilelement 25 kann als äußerstes Profilelement 25 einer Tischplatte verwendet werden, so dass auch an einer Außenkante der Tischplatte eine Nut mit hexagonalem Querschnitt genutzt werden kann.
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Anhand der 9 bis 11 werden die Vorteile der Erfindung bezüglich eine unmittelbaren Verwendung von Schraubzwingen und einer Verwendung von zweifachen Spannbolzen verdeutlicht. Die 9 bis 11 zeigen einen Teil des Profilelements 25. In eine der Systembohrungen 5, 7, 14 ist eine aus dem Stand der Technik bekannte Schraubzwinge 27 gesteckt. Dazu ist ein rundes Fußstück 28 in die Systembohrungen 5, 7, 14 eingeführt. Ein Kragen 29 liegt auf der Oberfläche 9 eines ersten Profilwandabschnitts 4 auf. Auf dem Kragen 29 ist ein Flacheisen 30 als vertikale Strebe befestigt. Eine horizontale Strebe 31 nimmt eine Gewindespindel 32 auf. Es versteht sich, dass die Länge des Fußstücks 28 so gewählt ist, dass es durch die Systembohrungen 5, 7, 14 hindurchgreifen kann. Die Schraubzwinge 27 hat so eine längere Klemmhöhe in dem Profilelement 25 zur Verfügung, die für ein sicheres Spannen erforderlich ist. Gleichzeitig gewährleistet die zylindrische Ausführung der Wände 11, 12 der Systembohrungen 5, 7 in dem ersten Profilwandabschnitt 4 und in dem zweiten Profilwandabschnitt 6, dass durch einen hohen zylindrischen Anteil in den Systembohrungen 5, 7 beim Spannen auftretende Kräfte aufgenommen werden können, ohne dass eine Beschädigung der Systembohrungen 5, 7, 14 zu befürchten ist. Gegebenenfalls kan nauch eine Anpassung der Gewindesteigung der Gewindespindel erfolgen.
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In eine andere der Systembohrungen 5, 7, 14 ist ein aus dem Stand der Technik bekannter zweifacher Spannbolzen durch einen aus dem Stand der Technik bekannten Anschlag 34 hindurch eingeführt. Der Anschlag 34 weist dazu beispielsweise eine langlochförmige Ausnehmung 35 und eine Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems auf. Die Spannmittel, beispielsweise Kugeln oder Kippelemente des Spannbolzens 33 können in der Fase 15 der Systembohrung 14 sicher zentrieren uns spannen.
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In den 12 und 13 sind andere Profilelemente 36, 37, 38 dargestellt. Die Profilelemente 36 und 38 entsprechen im Wesentlichen dem Profilelement 25. Die Profilelemente 37 entsprechen im Wesentlichen dem Profilelement 1. Auf die Ausführungen zum grundsätzlichen Aufbau der Profilemente 1 und 25 wird daher Bezug genommen. Im Unterschied zum Profilelement 25 ist die eine Seitenwand 24 des Profilelement 36 nicht gerade ausgeführt, sondern besitzt eine Feder 39. Die eine Seitenwand 24 des Profilelement 38 besitzt eine Nut 40. Die Seitenwände 24 der Profilelemente 37 besitzen auf der einen Seite eine Nut 40 und auf der anderen Seite eine Feder 39.
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In der 13 sind die Profilelemente 36, 37, 38 zu einer Tischplatte 41 zusammengefügt. Es ist dabei zu erkennen, dass Feder 39 und Nut 40 in den verschiedenen Profilelementen 36, 37, 38 ineinander greifen, so dass in Durchgangsrichtung 42 der Systembohrungen 5, 7, 14 ein Durchbiegen der Profilelemente 36, 37, 38 verhindert wird, insbesondere wenn mit einer Schraubzwinge über die einzelnen Profilelemente hinweg gespannt wird.
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In den 14 bis 17 ist ein Tisch 43 dargestellt mit einem Tischgestell 44 und einer Tischplatte 45. Das Tischgestell umfasst einen Tischrahmen 46 mit einer Querstrebe 47, Tischbeine 48 und daran angeordnete höhenverstellbare Füße 49. Das Tischgestell 44 kann beispielsweise aus Aluminiumprofilen hergestellt sein. Die Tischplatte 45 ist aus Profilelementen 1, 25 zusammengesetzt, wobei die Profilelemente 25 jeweils einen äußeren Abschluss der Tischplatte 45 bilden. Die einzelnen Profilelemente 1, 25 sind mit Schrauben 50 an dem Tischrahmen 46 einschließlich der Querstrebe 47 befestigt. Anstelle des Tischgestells 44 könnte die Tischplatte 41 beispielsweise auch auf einem Hubtisch Verwendung finden.
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In der 18 ist der Tisch 43 dargestellt, auf dem ein Werkstück 51 gespannt ist. Dazu sind zwei Anschläge 34 mit Spannbolzen 33 auf der Tischplatte 45 befestigt. Eine Schraubzwinge 27 spannt das Werkstück auf der Tischplatte 45.
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In den 19 bis 22 ist ein weiteres Profilelement 52 für ein Schweiß- und Spanntischsystem dargestellt, das als Profilelement 52 für eine Tischseite ausgebildet ist. Das Profilelement 52 besitzt eine erste Profilwand 2 und eine zweite Profilwand 3. Die erste Profilwand 2 umfasst zwei erste Profilwandabschnitte 4 mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 52 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 5 des Schweiß- und Spanntischsystems, die dem Bohrungsraster von Tischplatten des Schweiß- und Spanntischsystems entsprechen. Die zweite Profilwand 3 umfasst zwei zweite Profilwandabschnitte 6 mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 52 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 7 des Schweiß- und Spanntischsystems, wobei die Systembohrungen 5 und 7 jeweils miteinander fluchten. Die ersten Profilwandabschnitte 4 und die zweiten Profilwandabschnitte 6 verlaufen parallel zueinander und weisen einen Abstand 8 zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen 9, 10 des ersten Profilwandabschnitts 4 und des zweiten Profilwandabschnitts 6 auf, der größer ist als die Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems, nämlich dem Doppelten der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems entspricht. Die Wände 11 der Systembohrungen 5 in den ersten Profilwandabschnitten 4 und die Wände 12 der Systembohrungen 7 in den zweiten Profilwandabschnitten 6 sind zylindrisch ausgeführt.
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Parallel zu den ersten Profilwandabschnitten 4 ist eine Mittelstrebe 13 vorgesehen mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 52 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 14 des Schweiß- und Spanntischsystems, wobei die Systembohrungen 14 mit den Systembohrungen 5 und 7 jeweils miteinander fluchten. Die Systembohrungen 14 weisen auf der den ersten Profilwandabschnitten 4 abgewandten Seite eine Fase 15 des Schweiß- und Spanntischsystems auf. Der Abstand 16 zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen 9, 17 des ersten Profilwandabschnitts 4 und der Mittelstrebe 13 entspricht der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems.
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Im Bereich der Systembohrungen 5, 7 und 14 sind Materialverdickungen 18 vorgesehen. Dies gewährleistet, dass im Bereich der Systembohrungen 5, 7 und 14 ausreichend Material zur Verfügung steht, um die zylindrischen Wände 11, 12 und die Fase 15 herzustellen, und gleichzeitig das Gewicht des Profilelements 52 gering bleibt. Um den Anforderungen an die Stabilität des Profilelements 52 gerecht zu werden, sind im Inneren des Profilelements 52 Streben 19 vorgesehen. Ein optionaler Schraubkanal 20 bietet die Möglichkeit, mit gewindefurchenden Schrauben Befestigungen an der Stirnseite des Profilelements 52 vorzunehmen.
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In der ersten Profilwand 2 ist eine Nut 21 mit hexagonalem Querschnitt in Längsrichtung des Profilelements 52 vorgesehen.
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Um das Profilelement 52 mit einem Tischgestell 44 verbinden zu können, ist eine von den zweiten Profilwandabschnitten 6 beabstandete Befestigungswand 53 vorgesehen, die zur Befestigung des Profilelements 52 an einem Tischgestell 44 hergerichtet ist. Dazu sind in der ersten Profilwand 2, der Mittelstrebe 13 und der zweiten Profilwand 3 sowie in der Befestigungswand 53 Befestigungsbohrungen 23 vorgesehen. Die Durchmesser der Befestigungsbohrungen 23 sind dabei so gewählt, dass beispielsweise eine Schraube durch die erste Profilwand 2, die Mittelstrebe 13 und die zweite Profilwand 3 eingeführt und die Befestigungswand 53 mit einem Tischgestell 44 verschraubt werden kann.
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In den 23 bis 26 ist der Tisch 43 der 14 bis 17 dargestellt, der zusätzlich an den Seiten mit zwei Profilelementen 52 versehen ist. Die Profilelemente 52 bilden eine von Schweiß- und Spanntischen bekannte Seitenwange. Dazu werden die Profilelemente 52 mit Schrauben 50 an dem Tischgestell 44 befestigt.
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In den 27 bis 29 ist ein Tisch 43 mit einer Ständerbohrmaschine 54 dargestellt. Als Tischplatte 45 finden dabei lediglich zwei Profilelemente 1 Verwendung, die leicht beabstandet auf dem Tischrahmen 46 befestigt sind. Dies verdeutlicht die Hohe Flexibilität, die mit der Erfindung erreicht wird. Die Grundplatte 55 der Ständerbohrmaschine 54 ist mit Schrauben 56 mit Nutensteinen 57 mit hexagonalem Querschnitt versehen. Die Nutensteine 57 sind in den Nuten 21 mit hexagonalem Querschnitt geführt.
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In den 30 bis 32 ist ein weiteres Profilelement 58 für ein Schweiß- und Spanntischsystem dargestellt, das als Winkel ausgebildet ist. Das Profilelement 58 besitzt zwei Schenkel 59, 60. Der eine Schenkel 59 besitzt eine erste Profilwand 2 und eine zweite Profilwand 3. Die erste Profilwand 2 umfasst zwei erste Profilwandabschnitte 4 mit jeweils einer Systembohrung 5 des Schweiß- und Spanntischsystems, die dem Bohrungsraster von Tischplatten des Schweiß- und Spanntischsystems entsprechen.
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Die zweite Profilwand 3 umfasst zwei zweite Profilwandabschnitte 6 mit jeweils einer Systembohrung 7 des Schweiß- und Spanntischsystems, wobei die Systembohrungen 5 und 7 jeweils miteinander fluchten. Die ersten Profilwandabschnitte 4 und die zweiten Profilwandabschnitte 6 verlaufen parallel zueinander und weisen einen Abstand 8 zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen 9, 10 des ersten Profilwandabschnitts 4 und des zweiten Profilwandabschnitts 6 auf, der größer ist als die Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems, nämlich dem Doppelten der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems entspricht. Die Wände 11 der Systembohrungen 5 in den ersten Profilwandabschnitten 4 und die Wände 12 der Systembohrungen 7 in den zweiten Profilwandabschnitten 6 sind zylindrisch ausgeführt.
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Parallel zu den ersten Profilwandabschnitten 4 ist eine Mittelstrebe 13 vorgesehen mit einer Systembohrung 14 des Schweiß- und Spanntischsystems, wobei die Systembohrungen 14 mit den Systembohrungen 5 und 7 jeweils miteinander fluchten. Die Systembohrungen 14 weisen auf der den ersten Profilwandabschnitten 4 abgewandten Seite eine Fase 15 des Schweiß- und Spanntischsystems auf. Der Abstand 16 zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen 9, 17 des ersten Profilwandabschnitts 4 und der Mittelstrebe 13 entspricht der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems.
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Im Bereich der Systembohrungen 5, 7 und 14 sind Materialverdickungen 18 vorgesehen. Dies gewährleistet, dass im Bereich der Systembohrungen 5, 7 und 14 ausreichend Material zur Verfügung steht, um die zylindrischen Wände 11, 12 und die Fase 15 herzustellen, und gleichzeitig das Gewicht des Profilelements 58 gering bleibt. Um den Anforderungen an die Stabilität des Profilelements 58 gerecht zu werden, sind im Inneren des Profilelements 58 Streben 19 vorgesehen. Optionale Schraubkanäle 20 bieten die Möglichkeit, mit gewindefurchenden Schrauben Befestigungen an der Stirnseite des Profilelements 58 vorzunehmen. In der ersten Profilwand 2 sind zwei Nuten 21 mit hexagonalem Querschnitt in Längsrichtung des Profilelements 58 vorgesehen.
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In dem Schenkel 60 ist beispielsweise eine langlochförmige Ausnehmung 35 vorgesehen. Es versteht sich, dass auch dieser Schenkel entsprechend dem Schenkel 59 gestaltet sein könnte.
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In den 33 bis 35 ist ein weiteres Profilelement 61 für ein Schweiß- und Spanntischsystem dargestellt, das als quadratisches Profil ausgebildet ist. Anstelle eines quadratischen Querschnitts wäre auch eine rechteckige oder vieleckige Gestaltung deknbar.
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Das Profilelement 61 besitzt vier Wände 62, 63, 64, 65. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besitzen die Wände 62, 63, 64 jeweils eine erste Profilwand 2 und eine zweite Profilwand 3. Die erste Profilwand 2 umfasst zwei erste Profilwandabschnitte 4 mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 61 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 5 des Schweiß- und Spanntischsystems, die dem Bohrungsraster von Tischplatten des Schweiß- und Spanntischsystems entsprechen. Die zweite Profilwand 3 umfasst zwei zweite Profilwandabschnitte 6 mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 61 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 7 des Schweiß- und Spanntischsystems, wobei die Systembohrungen 5 und 7 jeweils miteinander fluchten. Die ersten Profilwandabschnitte 4 und die zweiten Profilwandabschnitte 6 verlaufen parallel zueinander und weisen einen Abstand 8 zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen 9, 10 des ersten Profilwandabschnitts 4 und des zweiten Profilwandabschnitts 6 auf, der größer ist als die Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems, nämlich dem Doppelten der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems entspricht. Die Wände 11 der Systembohrungen 5 in den ersten Profilwandabschnitten 4 und die Wände 12 der Systembohrungen 7 in den zweiten Profilwandabschnitten 6 sind zylindrisch ausgeführt.
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Parallel zu den ersten Profilwandabschnitten 4 ist eine Mittelstrebe 13 vorgesehen mit mehreren, in Längsrichtung des Profilelements 61 verlaufenden Reihen von Systembohrungen 14 des Schweiß- und Spanntischsystems, wobei die Systembohrungen 14 mit den Systembohrungen 5 und 7 jeweils miteinander fluchten. Die Systembohrungen 14 weisen auf der den ersten Profilwandabschnitten 4 abgewandten Seite eine Fase 15 des Schweiß- und Spanntischsystems auf. Der Abstand 16 zwischen den voneinander abgewandten Oberflächen 9, 17 des ersten Profilwandabschnitts 4 und der Mittelstrebe 13 entspricht der Standardmaterialstärke des Schweiß- und Spanntischsystems.
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Im Bereich der Systembohrungen 5, 7 und 14 sind Materialverdickungen 18 vorgesehen. Dies gewährleistet, dass im Bereich der Systembohrungen 5, 7 und 14 ausreichend Material zur Verfügung steht, um die zylindrischen Wände 11, 12 und die Fase 15 herzustellen, und gleichzeitig das Gewicht des Profilelements 61 gering bleibt. Um den Anforderungen an die Stabilität des Profilelements 61 gerecht zu werden, sind im Inneren des Profilelements 61 Streben 19 vorgesehen. Optionale Schraubkanäle 20 bieten die Möglichkeit, mit gewindefurchenden Schrauben Befestigungen an der Stirnseite des Profilelements 61 vorzunehmen. In der ersten Profilwand 2 sind mehrere Nuten 21 mit hexagonalem Querschnitt in Längsrichtung des Profilelements 61 vorgesehen.
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Die Wand 65 des Profilelements 61 weist eine flächige Ausnehmung 66 auf, die das Handhaben des Profilelements 61 erleichtert und ein Hineingreifen in das Profilelement 61 ermöglicht.
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Die beschriebenen Beispiele von Profilelementen 1, 25, 36, 37, 38, 52, 58, 61 zeigen die Vielzahl von Möglichkeiten, bei denen die Erfindung gemäß Anspruch 1 verwirklicht werden kann. Die Anzahl an vorhandenen Systembohrungen 5, 7, 14 kann dabei in Abhängigkeit von den Anforderungen des Profilelements gewählt werden. Die Nuten 21, 22, 26 müssen nicht zwingend vorgesehen werden, d.h. es ist auch möglich, die erste Profilwand 2 zwischen den jeweiligen ersten Profilwandabschnitten 4 gerade zu gestalten.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Profilelement
- 2
- erste Profilwand
- 3
- zweite Profilwand
- 4
- erste Profilwandabschnitte
- 5
- Systembohrungen in 4
- 6
- zweite Profilwandabschnitte
- 7
- Systembohrungen in 6
- 8
- Abstand
- 9
- Oberfläche von 4
- 10
- Oberfläche von 6
- 11
- Wand von 5
- 12
- Wand von 7
- 13
- Mittelstrebe
- 14
- Systembohrungen in 13
- 15
- Fase
- 16
- Abstand
- 17
- Oberfläche von 13
- 18
- Materialverdickungen
- 19
- Streben
- 20
- Schraubkanäle
- 21
- Nuten
- 22
- Teil eine Nut
- 23
- Befestigungsbohrungen
- 24
- Seitenwand
- 25
- Profilelement (Tischabschluss)
- 26
- Nut in 24
- 27
- Schraubzwinge
- 28
- Fußstück
- 29
- Kragen
- 30
- Flacheisen
- 31
- horizontale Strebe
- 32
- Gewindespindel
- 33
- Spannbolzen
- 34
- Anschlag
- 35
- langlochförmige Ausnehmung
- 36
- Profilelement (Tischabschluss mit Feder)
- 37
- Profilelement (mit Nut und Feder)
- 38
- Profilelement (Tischabschluss mit Nut)
- 39
- Feder
- 40
- Nut
- 41
- Tischplatte
- 42
- Durchgangsrichtung
- 43
- Tisch
- 44
- Tischgestell
- 45
- Tischplatte
- 46
- Tischrahmen
- 47
- Querstrebe
- 48
- Tischbeine
- 49
- Füße
- 50
- Schrauben
- 51
- Werkstück
- 52
- Profilelement (Tischseite)
- 53
- Befestigungswand
- 54
- Ständerbohrmaschine
- 55
- Grundplatte von 54
- 56
- Schrauben
- 57
- Nutensteine
- 58
- Profilelement (Winkel)
- 59
- Schenkel
- 60
- Schenkel
- 61
- Profilelement (quadratisch)
- 62
- Wand von 61
- 63
- Wand von 61
- 64
- Wand von 61
- 65
- Wand von 61
- 66
- Ausnehmung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0 541 904 A1 [0003]
- DE 91 09 540 U1 [0003]
- DE 199 17 209 A1 [0004]
- DE 10 2014 011 309 A1 [0004]
- DE 202 04 107 U1 [0005]
- DE 202 12 731 U1 [0005]
- DE 10 2009 022 013 A1 [0005]
- DE 20 2013 007 011 U1 [0005]
- DE 10 2020 005 960 A1 [0007]