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DE102024102466A1 - Führungsbahnabschnitt, Führungsbahn sowie Fahrgeschäft, insbesondere ein Wasserfahrgeschäft - Google Patents

Führungsbahnabschnitt, Führungsbahn sowie Fahrgeschäft, insbesondere ein Wasserfahrgeschäft

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Publication number
DE102024102466A1
DE102024102466A1 DE102024102466.6A DE102024102466A DE102024102466A1 DE 102024102466 A1 DE102024102466 A1 DE 102024102466A1 DE 102024102466 A DE102024102466 A DE 102024102466A DE 102024102466 A1 DE102024102466 A1 DE 102024102466A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
guideway
section
cross member
channel
sections
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024102466.6A
Other languages
English (en)
Inventor
Günter Burger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mack Rides GmbH and Co KG
Original Assignee
Mack Rides GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mack Rides GmbH and Co KG filed Critical Mack Rides GmbH and Co KG
Priority to DE102024102466.6A priority Critical patent/DE102024102466A1/de
Priority to PCT/EP2024/081266 priority patent/WO2025162608A1/de
Publication of DE102024102466A1 publication Critical patent/DE102024102466A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63GMERRY-GO-ROUNDS; SWINGS; ROCKING-HORSES; CHUTES; SWITCHBACKS; SIMILAR DEVICES FOR PUBLIC AMUSEMENT
    • A63G7/00Up-and-down hill tracks; Switchbacks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63GMERRY-GO-ROUNDS; SWINGS; ROCKING-HORSES; CHUTES; SWITCHBACKS; SIMILAR DEVICES FOR PUBLIC AMUSEMENT
    • A63G21/00Chutes; Helter-skelters
    • A63G21/18Water-chutes

Landscapes

  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen 1. Führungsbahnabschnitt (3) für eine Führungsbahn (2) eines Fahrgeschäfts (1), insbesondere ein Wasserfahr-geschäft, aufweisend zwei Gurtelemente (10), die parallel zu einem Streckenverlauf (X) angeordnet sind, mindestens eine Traverse (20), und mindestens ein rinnenförmiges Bahnelement (40) aufweisend einen Bodenabschnitt (41) und zwei Wandabschnitte (42, 43), wobei die mindestens eine Traverse (20) quer zum Streckenverlauf (X) angeordnet ist und die zwei Gurtelemente (10) verbindet, und wobei die Traverse mindestens drei Lagerabschnitte (21, 22, 23) umfasst, auf denen flächig der Bodenabschnitt (41) und zwei Wandabschnitte (42, 43) des rinnenförmigen Bahnelements (40) abgestützt aufliegen.

Description

  • Führungsbahnabschnitt, Führungsbahn sowie Fahrgeschäft, insbesondere ein Wasserfahrgeschäft.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Führungsbahnabschnitt mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1, eine Führungsbahn mit einer Mehrzahl von Führungsbahnabschnitten mit den Merkmalen des Patentanspruchs 18 sowie ein Fahrgeschäft, insbesondere ein Wasserfahrgeschäft mit den Merkmalen des Patentanspruchs 22.
  • Fahrgeschäfte sind aus dem Stand der Technik in unterschiedlichen Ausgestaltungen vorbekannt und werden als stationäre oder halbstationäre Anlagen oder Attraktionen, insbesondere in Freizeitparks, für Fahrgäste bereitgestellt.
  • Solche Fahrgeschäfte umfassen eine entlang eines Streckenverlaufs angeordnete Führungsbahn für mindestens ein auf der Fahrstrecke bewegliches Fahrzeug. Die Führungsbahn bildet einen Kanal aus, in dem sich das mindestens eine Fahrzeug entlang des Streckenverlaufs bewegen kann.
  • Gattungsgemäße Fahrgeschäfte können unterschiedliche Fahrgeschäftslayouts realisieren, wie beispielsweise Wasserbahnen. Solche Wasserbahnen oder auch Wildwasserbahnen sind sogenannte Flume-Rides, welche typischerweise aus unterschiedlichen Baugruppen wie beispielsweise Bahnhof, Prelift, Lift, oberer Kreislauf, Schuss, Drehstationen und diversen Wasserkanälen, welche die Verbindung zwischen den beispielhaften Baugruppen bilden, bestehen.
  • Das mindestens eine bewegliche Fahrzeug umfasst mindestens eine Fahrgastaufnahme, die mindestens einen Fahrgast aufnehmen kann, wobei für ein gemeinschaftliches Erlebnis der Attraktion derartige Fahrzeuge typischerweise eine Mehrzahl von Fahrgastaufnahmen für eine Mehrzahl von Fahrgästen aufweist, um neben individuellen Erlebnissen auch Gruppenerlebnisse zu ermöglichen.
  • Die Führungsbahnen solcher Fahrgeschäfte bestehen zumeist aus einer Vielzahl von aneinandergereihten Führungsbahnabschnitten und sind einer Vielzahl von hohen statistischen und dynamischen Lasten ausgesetzt. Beispielsweise werden im Stand der Technik die Führungsbahnabschnitte oder Führungsbahnen aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), Metall oder Beton hergestellt.
  • Derartige Führungsbahnen haben sich in der Vergangenheit bewährt, jedoch hat es sich als Nachteil erwiesen, dass besagte Führungsbahnen oftmals aufwändig hinsichtlich der Fertigung, des Transports und des Korrosionsschutzes sind.
  • Hier setzt die vorliegende Erfindung an.
  • Die vorliegende Erfindung widmet sich der Aufgabe, eine in zweckmäßigerweise verbesserte Führungsbahn, einen verbesserten Führungsbahnabschnitt und ein verbessertes Fahrgeschäft vorzuschlagen, um die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile zu beseitigen.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Führungsbahnabschnitt mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1, eine Führungsbahn mit einer Mehrzahl von Führungsbahnabschnitten mit den Merkmalen des Patentanspruchs 18 sowie durch ein Fahrgeschäft, insbesondere ein Wasserfahrgeschäft, mit den Merkmalen des Patentanspruchs 22 gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung werden in den Unteransprüchen angegeben.
  • Der erfindungsgemäße Führungsbahnabschnitt mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 für eine Führungsbahn eines Fahrgeschäfts, insbesondere eines Wasserfahrgeschäfts, umfasst mindestens zwei Gurtelemente, die parallel zu einem Streckenverlauf angeordnet sind und dem Streckenverlauf folgen.
  • Weiterhin umfasst der Führungsbahnabschnitt mindestens ein rinnenförmiges Bahnelement. Das rinnenförmige Bahnelement weist einen Bodenabschnitt und zwei Wandabschnitte auf, wobei der Bodenabschnitt die zwei Wandabschnitte verbindet und die zwei Wandabschnitte und der Bodenabschnitt U-förmig zur Bildung der Rinnenform angeordnet sind. Das rinnenförmig ausgebildete Bahnelement bildet einen Kanalabschnitt aus, in dem sich das mindestens eine Fahrzeug entlang des Streckenverlaufs bewegen kann.
  • Der Streckenverlauf kann einen beliebigen Verlauf mit Kurven, geraden Strecken oder dergleichen aufweisen, wobei typischerweise der Streckenverlauf eine Neigung aufweist, wodurch eine Fahrrichtung des mindestens einen Fahrzeugs entlang des Streckenverlaufs beispielsweise durch eine Fließrichtung des Wassers in dem Kanal vorgegeben ist.
  • Darüber hinaus umfasst der Führungsbahnabschnitt mindestens eine Traverse, wobei bevorzugter Weise mehrere Traversen vorgesehen sind. Die mindestens eine Traverse ist quer zum Streckenverlauf orientiert angeordnet und verbindet die zwei Gurtelemente. Die mindestens eine Traverse umfasst mindestens drei Lagerabschnitte, auf denen flächig der Bodenabschnitt und die zwei Wandabschnitte des rinnenförmigen Bahnelements abgestützt aufliegen. Die mindestens eine Traverse umfasst bevorzugt ein Traversenblech, welches typischer Weise aus einem Grobblech hergestellt ist.
  • Die vorliegende Erfindung beruht auf der Idee, einen einfach herstellbaren Führungsbahnabschnitt vorzuschlagen, der auf bewährte Tragstrukturen von Fahrgeschäften, wie sie beispielsweise aus Achterbahnen vorbekannt sind, beruht. Tragstrukturen von Achterbahnen umfassen typischerweise zwei-Gurt, drei-Gurt oder mehrfach-Gurt Konstruktionen. Die Gurtelemente und die Traversen gemäß der vorliegenden Erfindung und der aus dem Stand der Technik bekannten Tragstrukturen von Achterbahnen bilden eine äußerst tragfähige und flexible Basisstruktur mit einer kompakten Schnittebene. Dadurch wird eine statische und räumliche höchst flexible Struktur für individualisierte und auf den Bedarf der Belastung und die Geometrie abgestimmte individuelle Anbauteile geschaffen. Der vorschlagsgemäße Führungsbahnabschnitt kann somit kostengünstig und einfach hergestellt werden, und erlaubt eine individualisierte und anwendungsspezifische Ausgestaltung. Weiterhin lässt sich die Struktur durch bereits bekannte Auslegungsverfahren einfach dimensionieren.
  • Die vorliegende Erfindung ermöglicht es, statischen Anforderungen möglicher Weise in bestimmten Streckenabschnitten, auch bei nachträglichen Erkenntnissen, Rechnung tragen zu können, beispielsweis durch einen Austausch des Führungsbahnabschnittes und oder Hinzufügen eines weiteren Gurtelements. Auch kann ein Wasserfluss im Kanal nachträglich auf einfache Weise verbessert werden. Trotz moderner Software ist der Wasserfluss s heutzutage noch schwer zu berechnen. Es ist relativ einfach möglich in Bereichen von Hot Spots die Konstruktion auch nachträglich den realen Effekten anzupassen. Das System lässt sich nach Jahren bspw. bei planmäßiger Wartung, Aufbrauch der Zinkschicht oder anderer Schönheitskorrekturen, etc. sehr gut partiell oder ganz reparieren und darf damit ggf. auch als nachhaltige Konzeption deklariert werden, weil die Stoffe sehr leicht voneinander trennbar sind
  • Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass das rinnenförmige Bahnelement aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff hergestellt ist. Derartige Werkstoffe weisen ein geringes Gewicht und eine hohe Festigkeit auf.
  • Weiterhin kann als Vorteil genannt werden, dass glasfaserverstärkte Kunststoffe korrosionsbeständig und witterungsbeständig sind.
  • Besonders als weiterer Vorteil ist hervorzuheben, dass faserverstärkte Kunststoffe auf eine einfache Weise in eine beliebige Form gebracht werden können, wodurch geringe Restriktionen in der Formgestaltung der rinnenförmigen Bahnelemente vorliegen. Das rinnenförmige Bahnelement kann aus mehreren Teilabschnitten hergestellt werden, die vorzugsweise flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sind
  • Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die mindestens eine Traverse U-förmig ist. Bevorzugt ist die mindestens eine Traverse derartig U-förmig ausgebildet, dass ein konkaver Bereich dem mindestens einem rinnenförmigen Bahnelement zugewandt ist.
  • Darüber hinaus sieht eine bevorzugte Ausgestaltung vor, dass die mindestens eine Traverse die mindestens zwei Gurtelemente und/oder das rinnenförmige Bahnelement zumindest teilweise umgreift. Dadurch wird ein Formschluss gebildet, durch welchen das rinnenförmige Bahnelement sicher auf der durch die mindestens zwei Gurtelemente und der mindestens einen Traverse gebildeten Tragstruktur gehalten wird.
  • Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die mindestens eine Traverse zwischen zwei Endbereichen für jedes der zwei Gurtelemente eine jeweils ein Gurtelement aufnehmende Aufnahme aufweist. Daraus kann sich eine einfache Herstellung der Tragstruktur ergeben. Sobald die Traverse und die zwei Gurtelemente bereitgestellt sind, können die Gurtelemente jeweils in die entsprechende Aussparung gelegt werden. Anschließend können die Gurtelemente und die mindestens eine Traverse miteinander verbunden werden, wobei die Gurtelemente und die mindestens eine Traverse vorzugsweise stoffschlüssig, beispielsweise durch Schweißen, verbunden werden.
  • Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die mindestens zwei Gurtelemente zwischen der Traverse und dem Bahnelement angeordnet sind.
  • Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das rinnenförmige Bahnelement entlang des Streckenverlaufs auf den mindestens zwei Gurtelementen aufliegen kann. Somit findet einerseits eine flächige Abstützung durch die mindestens eine Traverse quer zu dem Streckenverlauf als auch eine Abstützung in dem Streckenverlauf durch die Gurtelemente statt.
  • Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die mindestens eine Traverse zwischen den mindestens zwei Gurtelementen einen der drei Lagerabschnitte und in den zwei Endbereichen jeweils einen der drei Lagerabschnitte aufweist.
  • Dadurch wird das rinnenförmige Bahnelement im Querschnitt sowohl mittig als auch seitlich abgestützt, wodurch eine bestmögliche Abstützung des rinnenförmigen Bahnelementes gewährleistet ist.
  • Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Traverse ein Traversenblech und Haltewinkel umfasst, wobei der jeweilige Lagerabschnitt durch mindestens einen Haltewinkel gebildet wird. Der jeweilige Haltewinkel kann mittels Befestigungsmittel mit dem Traversenblech verbunden werden.
  • Der jeweilige Haltewinkel weist einen ersten Schenkel und einen zweiten Schenkel auf, wobei der erste Schenkel vorzugsweise mit der Traverse verbunden ist und der zweite Schenkel eine flächige Auflage für das rinnenförmige Bahnelement ausbildet. Die zwei Schenkel sind vorzugsweise in einem rechten Winkel angeordnet.
  • Das Traversenblech kann auf einfache Weise, beispielsweise durch Laserschneiden eines Grobbleches hergestellt werden. Grobbleche sind metallische Flachprodukte und weisen eine Dicke von mindestens 3 mm auf, wobei im vorliegenden Fall die Dicke vorzugsweise 10mm und mehr beträgt.
  • Die Haltewinkel können ebenfalls aus einem Blech oder einem L-Profil hergestellt werden. Durch Abwinkeln, beispielsweise durch Biegen, können Bleche zum Winkel geformt werden. Zur Vereinfachung des Herstellungsverfahrens und der Montage des Führungsbahnabschnitts kann darüber hinaus dadurch beigetragen werden, dass möglichst viele Gleichteile verwendet werden. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn erste Haltewinkel und zweite Haltewinkel verwendet werden, wobei die ersten Haltewinkel zum flächigen Abstützen des Bodenabschnitts des rinnenförmigen Bahnelements verwendet werden und die zweiten Haltewinkel für das flächige Abstützen der Wandabschnitte des rinnenförmigen Bahnelements. Dadurch kann eine individualisierte Anpassung auf kundenspezifische Wünsche auf einfache Weise erfolgen, ohne dass eine Auslegung der Tragstruktur erneut erfolgen muss. Somit kann der gesamte Prozess der Auslegung, der Herstellung und der Montage durch standardisierte sich wiederholende Arbeitsschritte erheblich vereinfacht werden
  • Die jeweiligen Haltewinkel zum flächigen Abstützen der Wandabschnitte des rinnenförmigen Bahnelements können endseitig an dem Traversenblech befestigt werden. Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn endseitig an dem Traversenblech jeweils zwei Haltewinkel, insbesondere auf diametralen Seiten des Traversenbleches angeordnet sind, wobei die Haltewinkel bevorzugt frei von dem Traversenblech abstehen.
  • Zur Unterstützung der Struktur können die Haltewinkel im Bereich ihrer freien Enden durch Abstandshalter und/oder Befestigungsmittel verbunden werden.
  • Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass entlang des Streckenverlaufs endseitig an dem Führungsabschnitt die mindestens eine Traverse angeordnet ist. Bevorzugt ist es, wenn der Führungsbahnabschnitt mindestens zwei Traversen umfasst, die auf gegenüberliegenden Endseiten des Führungsabschnitts angeordnet sind. Die endseitige Anordnung der Traverse an dem Führungsbahnabschnitt ermöglicht es, dass eine Verbindung zwischen zwei im Streckenverlauf benachbarten Führungsbahnabschnitten mittels der Traversen hergestellt werden kann. Beispielsweise kann die Verbindung durch eine Schraubverbindung realisiert werden.
  • Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die mindestens eine endseitig angeordnete Traverse lediglich auf einer der Stirnseiten des Traversenblechs ein Haltewinkel aufweist vorzugsweise nämlich auf der Stirnseite, die der gegenüberliegenden Endseite zugewandt ist. Bevorzugter Weise ist der Haltewinkel an der endseitig angeordneten Traverse einstückig und bildet alle drei Lagerabschnitte aus.
  • Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die mindestens eine Traverse, die entlang des Streckenverlaufs endseitig angeordnet ist, gegenüber einem freien Ende des rinnenförmigen Bahnelements zurückversetzt angeordnet ist. Durch die zurückversetzte Anordnung der mindestens einen Traverse gegenüber dem freien Ende des rinnenförmigen Bahnelementes können die rinnenförmigen Bahnelemente von zwei im Streckenverlauf benachbarten Führungsbahnabschnitten gegeneinander gespannt werden. Dadurch kann eine einfache Dichtung zwischen den zwei benachbarten Führungsbahnabschnitt realisiert werden.
  • Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass der Führungsbahnabschnitt im Streckenverlauf mehrere Traversen umfasst. Bevorzugt sind die Traversen entlang des Streckenverlaufs äquidistant angeordnet. Beispielsweise kann der Führungsbahnabschnitt zwei, drei, vier, fünf oder mehr Traversen aufweisen, wobei noch weiter bevorzugt die Anzahl der Traversen eine gerade Zahl ist. Der Abstand zwischen den Traversen kann allerdings auch an die Belastung angepasst werden, beispielsweise an Außenkurven.
  • Bevorzugt sind zwischen den endseitig angeordneten Traversen zweite Traversen angeordnet, wobei die zweiten Traversen mindestens zwei, vorzugsweise mindestens drei und ganz besonders sechs Haltewinkel umfassen, die die drei Lagerabschnitte vorzugsweise paarweise bilden.
  • Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Führungsbahnabschnitt mindestens eine Diagonalstrebe aufweist. Vorzugsweise sind mehrere Diagonalstreben vorgesehen. Die jeweilige Diagonalstrebe liegt in einer durch die beiden Gurtelemente aufgespannten Versteifungsebene und versteift die Tragstruktur in Richtung des Streckenverlaufs.
  • Nach Maßgabe einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung verbindet die mindestens eine Diagonalstrebe die zwei Gurtelemente, zwei in dem Streckenverlauf beabstandete Traversen und/oder eines der zwei Gurtelemente und die mindestens eine Traverse. Die Verbindung kann vorzugsweise durch eine stoffschlüssige Verbindung, insbesondere durch Schweißen, hergestellt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung werden die mindestens zwei Gurtelemente aus Rundprofilen, insbesondere Rohren, gebildet. Es könnte vorteilhaft sein, wenn die Diagonalstreben mit den Traversen bzw. Traversenblech verbunden sind, da eine Verbindung, insbesondere eine Schweißverbindung, zwischen einem flachen Blech einfacher realisiert werden kann als mit einem Rundprofil.
  • Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass mindestens ein Stützenkopf vorgesehen ist. Der Stützenkopf kann eine Verbindung mit einem Gebäude, einer Tragsäule, einem Gerüst und/oder dergleichen bewerkstelligen. Der Stützenkopf weist vorzuweise einen Traversenabschnitt auf, durch den die mindestens zwei Gurtelemente miteinander verbunden sind. Ferner weist der Stützenkopf vorzugsweise mittig an dem Traversenabschnitt Kopplungsmittel auf, mittels derer die Verbindung mit dem Gebäude, einer Tragsäule, einem Gerüst oder dergleichen bewerkstelligt werden kann.
  • Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Stützenkopf zwischen zwei Traversen angeordnet ist. Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Stützenkopf zwischen zwei Diagonalstreben angeordnet ist.
  • Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn mindestens ein Adapter zur Befestigung von Zusatzanbringungen vorgesehen ist. Der mindestens eine Adapter kann an dem Traversenblech und/oder an dem mindestens einen Haltewinkel befestigbar sein, um beispielsweise Zusatzanbringungen wie einen Nebenkanal, eine Kanalerhöhung oder dergleichen an dem Führungsbahnabschnitt anzuordnen.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft eine Führungsbahn für ein Fahrgeschäft, insbesondere ein Wasserfahrgeschäft, aufweisend mindestens zwei Führungsbahnabschnitte, vorzugsweise zwei Führungsbahnabschnitte gemäß der zuvor beschriebenen Ausführung und dessen Weiterbildungen. Die mindestens zwei Führungsbahnabschnitte sind entlang eines Streckenverlaufs miteinander verbunden und bilden vorzugsweise einen Kanal aus, in dem sich das mindestens eine Fahrzeug entlang des Streckenverlaufs bewegen kann.
  • Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn im Streckenverlauf zwischen den zwei Traversen benachbarter Führungsbahnabschnitte eine Dichtungseinrichtung angeordnet ist, die zwei benachbarte rinnenförmige Bahnelemente flüssigkeitsdicht verbindet. Darüber hinaus können weitere Dichthilfsmittel vorgesehen sein, die dichtend zwischen den zwei benachbarten rinnenförmigen Bahnelementen angeordnet sein können. Beispielsweise können solche Dichthilfsmittel Silikonfugen, Silikon oder dergleichen umfassen. Die Dichtungseinrichtung kann jederzeit gewartet bzw. ausgetauscht werden kann, ohne das Führungsbahnabschnitte demontiert werden müssen. Die Dichtungseinrichtung hat gegenüber bekannten Konstruktionen den Vorteil, dass eine spannungsfreie Arbeitsfuge realisiert werden kann.
  • Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Dichtungseinrichtung ein Dichtmittel und ein Klemmmittel umfasst. Das Klemmmittel ist konfiguriert, dass Dichtmittel derart gegen die zwei benachbarten rinnenförmigen Bahnelemente zu pressen, dass diese flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sind. Vorzugsweise umfasste die Dichtungseinrichtung eine Klemmleiste, die zwischen dem Dichtmittel und dem Klemmmittel angeordnet ist. Die Klemmleiste überträgt die durch das Klemmmittel aufgebrachte Kraft auf das Dichtmittel. Bei Bedarf kann zusätzlich ein hochflexibler Dichtstoff verwendet werden, welcher sich im günstigsten Fall mit dem Dichtmittel verbindet.
  • Insbesondere hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Klemmmittel mittels der Klemmleiste das Dichtmittel gegen jeweils eine Außenseite der zwei benachbarten rinnenförmigen Bahnelemente anpresst. Diese Art von Dichtung ermöglicht es, dass zwischen den zwei benachbarten rinnenförmigen Bahnelementen ein Spalt, beispielsweise zur Kompensation von Toleranzen, ausgebildet sein kann, ohne dass eine Leckage entsteht.
  • Ein dritter und letzter Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Fahrgeschäft, insbesondere ein Wasserfahrgeschäft mit mindestens einem zuvor beschriebenen Führungsbahnabschnitt oder mindestens einer zuvor beschriebenen Führungsbahn und mindestens ein mindestens einen Fahrgast aufnehmendes Fahrzeug, das sich entlang der Fahrstrecke durch einen durch die rinnenförmigen Bahnelemente gebildeten Kanal bewegen kann. Das mindestens eine Fahrzeug ist vorzugsweise ein Boot und der Kanal ist vorzugsweise mit Wasser gefüllt.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel sowie zwei Weiterbildungen im Detail beschrieben. Es zeigen:
    Bei
    • 1 eine Draufsicht auf einen Führungsbahnabschnitt eines als Flume-Ride ausgebildeten Wasserfahrgeschäftes gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel mit zwei einen Kanal ausbildenden rinnenförmigen Bahnelementen,
    • 2 eine Frontansicht des Führungsbahnabschnitts gemäß Linie A - A der 1, wobei der Führungsbahnabschnitt zwei Gurtelemente und eine die Gurtelemente verbindende Traverse aufweist, wobei die Traverse drei Lagerabschnitte umfasst, auf denen flächig das rinnenförmige Bahnelement abgestützt aufliegt,
    • 3 eine Draufsicht auf einen Führungsbahnabschnitt gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, wobei der Führungsbahnabschnitt einem kurvenförmigen Streckenverlauf folgt,
    • 4 eine Frontansicht des rinnenförmigen Bahnelements,
    • 5 eine Detaildarstellung einer Verbindung zwischen den zwei rinnenförmigen Bahnelementen gemäß den 1 und 3,
    • 6 eine vereinfachte Frontansicht der Traverse gemäß 2,
    • 7 eine vereinfachte Draufsicht auf die Traverse der Tragstruktur gemäß 6, wobei die Traverse ein Traversenblech und mehrere erste und zweite Haltewinkel zum flächigen Abstützen des rinnenförmige Bahnelements aufweist,
    • 8 eine Detaildarstellung der zweiten Haltewinkel gemäß 7,
    • 9 eine vereinfachte Draufsicht auf die Gurtelemente und die Traversen einer Führungsbahn mit zwei Führungsbahnabschnitten,
    • 10 eine vereinfachte Frontansicht einer Verbindung zwischen zwei Führungsbahnabschnitten, wobei eine Dichtungseinrichtung vorgesehen ist,
    • 11 eine Detaildarstellung des Details A-A gemäß 10,
    • 12 eine Führungsbahn mit mehreren Führungsbahnabschnitten gemäß einer Weiterbildung mit einem Beikanal,
    • 13 eine Detaildarstellung des Details B-B gemäß 12,
    • 14 einen Führungsbahnabschnitt gemäß einer zweiten Weiterbildung mit einer Wannenerhöhung,
    • 15 eine Frontansicht des Führungsbahnabschnitts gemäß 14, und
    • 16 eine Detaildarstellung des Details Z gemäß 14.
  • Gleiche oder funktional gleiche Teile oder Merkmale werden in der nachfolgenden detaillierten Beschreibung der Figuren mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Ebenso sind in den Figuren nicht alle gleichen oder funktional gleichen Teile oder Merkmale mit einer Bezugsziffer versehen.
  • 1 zeigt eine erste beispielhafte und stark vereinfachte Darstellung einer Ausführungsform eines Führungsbahnabschnitts 3 für eine Führungsbahn 2 für ein nicht vollständig dargestelltes Fahrgeschäft 1. Der Führungsbahnabschnitt 3 kann beispielsweise Teil eines als Flume-Rides ausgebildeten Wasserfahrgeschäftes sein. Derartige Flume-Rides werden in der deutschen Sprache auch als Wildwasserbahnen bezeichnet.
  • Der Führungsbahnabschnitt 3 gemäß 1 und 2 weist eine erste Endseite 6 und eine zweite Endseite 7 auf, die in einem Streckenverlauf X an gegenüberliegenden Ende liegen. Darüber hinaus umfasst der Führungsbahnabschnitt 3 zwei Gurtelemente 10, die parallel zueinander und zu einem Streckenverlauf X angeordnet sind. Das jeweilige Gurtelement 10 ist vorzugsweise ein Rundprofil, insbesondere ein Hohlrohr, wie auf 2 ersichtlich ist.
  • Darüber hinaus umfasst der Führungsbahnabschnitt 3 mindestens eine Traverse 20, wobei in dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Führungsbahnabschnitt 3 eine Vielzahl von Traversen 20, 20' umfasst. Die jeweilige Traverse 20, 20' ist quer zu dem Streckenverlauf angeordnet und verbindet die zwei Gurtelemente 10. Die Traversen 20 können - zumindest bereichsweise - entlang dem Streckenverlauf X äquidistant angeordnet sein.
  • Ferner kann den 1 und 2 entnommen werden, dass der Führungsbahnabschnitt 3 mindestens ein rinnenförmiges Bahnelement 40 aufweist, wobei das dargestellte Ausführungsbeispiel zwei rinnenförmige Bahnelemente 40 umfasst.
  • Das rinnenförmige Bahnelement 40 kann gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung aus einem Verbundwerkstoff, insbesondere einem Glasfaser Verbundwerkstoff (GFK) oder einem Kohlefaser Verbundwerkstoff (CFK) hergestellt sein, wodurch das rinnenförmige Bahnelement eine hohe Festigkeit, ein geringes Gewicht und eine hohe Korrosions- und Witterungsbeständigkeit aufweist.
  • Das rinnenförmige Bahnelement 40 weist einen Bodenabschnitt 41 und zwei Wandabschnitte 42, 43 auf, wobei der Bodenabschnitt 41 die zwei Wandabschnitte 42, 43 verbindet und die zwei Wandabschnitte 42, 43 und der Bodenabschnitt 41 U-förmig zur Bildung der Rinnenform angeordnet sind.
  • Das rinnenförmig ausgebildete Bahnelement 40 bildet einen Kanalabschnitt aus, in dem sich mindestens ein (nicht dargestelltes) Fahrzeug des Fahrgeschäfts 1 entlang des Streckenverlaufs X bevorzugt in einer Fahrtrichtung bewegen kann.
  • Das rinnenförmige Bahnelement 40 weist in dem Streckenverlauf X auf gegenüberliegenden Seiten jeweils ein erstes freies Ende 48 und ein zweites freies Ende 49 auf.
  • Die Fahrtrichtung entlang der Fahrstrecke entspricht typischer Weise einer Fließrichtung des Wassers in dem Kanal 8 bzw. folgt der Neigung des rinnenförmigen Bahnelements 40.
  • Darüber hinaus kann der 4 entnommen werden, dass das rinnenförmige Bahnelement 40 endseitig einen Rand 45 aufweisen kann, der in bevorzugter Weise näherungsweise parallel zu dem Bodenabschnitt 41 angeordnet sein kann.
  • Unter Bezugnahme auf die 2 ist ersichtlich, dass die Traverse 20 drei Lagerabschnitte 21, 22, 23 umfasst, auf denen flächig der Bodenabschnitt 41 und die zwei Wandabschnitte 42, 43 des rinnenförmige Bahnelementes 40 abgestützt aufliegen.
  • Das rinnenförmige Bahnelement 40 kann mit den Lagerabschnitten 21, 22, 23 bzw. mit der Traverse 20 durch Befestigungsmittel 47 verbunden werden, wobei die Befestigungsmittel 47 beispielsweise Nieten oder Schrauben sein können. Bevorzugt ist das Befestigungsmittel 47 korrosionsbeständig und umfasst bevorzugter Weise darüber hinaus Dichtungsmittel, die eine Leckage aus dem Kanal 8 im Bereich der Befestigungsmittel 47 verhindern soll.
  • Die Traverse 20 ist U-förmig und kann die Gurtelemente 20 und/oder das rinnenförmige Bahnelement 40 zumindest bereichsweise umgreifen. Anders ausgedrückt liegen innerhalb der Traverse 20 gemäß dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel die Gurtelemente 20 und das rinnenförmige Bahnelement 40.
  • Die jeweilige Traverse 20 weist zwischen einem ersten Endbereiche 31 und einem zweiten Endbereich 32 zwei Aufnahmen 35 für jeweils eines der Gurtelemente 10 auf. Die Aufnahmen 35 sind vorzugsweise auf der dem rinnenförmigen Bahnelement 40 zugewandten Seite der Traverse 20 ausgebildet und können das jeweilige Gurtelement 10 bevorzugt vollständig aufnehmen.
  • Zwischen den Gurtelementen 10 weist die Traverse 20 den Lagerabschnitt 21 auf, auf dem flächig der Bodenabschnitt 41 aufliegt. Die Lagerabschnitte 22 und 23 sind auf der von dem Lagerabschnitt 21 abgewandten Seite der Gurtelemente 10 in dem jeweiligen Endbereich 31, 32 angeordnet.
  • Die Gurtelemente 10 und die jeweilige Traverse 20 sind, vorzugsweise im Bereich der Aufnahmen 35, fest miteinander verbunden, wobei die Verbindung zwischen den Gurtelementen 10 und der Traverse insbesondere eine Schweißverbindung ist.
  • Unter Bezugnahme auf die 2 ist ersichtlich, dass die endseitig an dem Führungsbahnabschnitt 3 angeordnete Traverse 20 ein Traversenblech 18 ist und einen Haltewinkel 34 umfasst.
  • Das Traversenblech 18 ist bevorzugter Weise ein Grobblech und kann beispielsweise durch ein Laserschneiden hergestellt werden. Grobbleche weisen typischerweise eine Dicke von mehr als 3 mm auf, wobei das Traversenblech 18 typischerweise eine Dicke von ca. 10 - 20 mm aufweist.
  • Der mindestens eine Haltewinkel 34 weist vorzugsweise einen L-förmigen Querschnitt auf und kann beispielsweise aus einem L-Profil oder einem gebogenen Blech hergestellt werden.
  • In 2 weist die endseitig an dem Führungsbahnabschnitt 3 angeordnete Traverse 20 einen einstückigen Haltewinkel 34 auf.
  • Der jeweilige Haltewinkel 34 weist einen ersten Schenkel und einen zweiten Schenkel auf, wobei der erste Schenkel vorzugsweise mit der Traverse 20 verbunden ist und der zweite Schenkel eine flächige Auflage für das rinnenförmige Bahnelement 40 ausbildet.
  • Der Haltewinkel 34 und das Traversenblech 18 sind vorzugsweise durch eine Vielzahl von Befestigungsmitteln 36 verbunden, wobei das Befestigungsmittel 36 gemäß dem dargestellten beispielhaften Ausführungsbeispiel eine Schraubverbindung bildet.
  • Die Traverse 20 gemäß 2 ist endseitig an dem Führungsbahnabschnitt 3 angeordnet, wobei der Haltewinkel 34 nach innen angeordnet ist. Anders ausgedrückt ist der Haltewinkel 34 auf der der weiteren Traverse 20 zugewandten Seite angeordnet.
  • Den 1 und 3 kann entnommen werden, dass die Traverse entlang des Streckenverlaufs X zu dem freien Ende 48, 49 des rinnenförmigen Bahnelementes 40 zurückversetzt angeordnet ist. Der Abstand zwischen dem freien Ende 48, 49 und der Traverse 20 kann beispielsweise zwischen 5 bis 10mm betragen.
  • In den beiden in 1 und 3 dargestellten Ausführungsbeispielen umfasst der Führungsbahnabschnitt 3 ein rinnenförmiges Bahnelement 40 aus zwei Teilabschnitten.
  • Ferner umfasst der Führungsbahnabschnitt 3 zwei Gurtelemente 20 auf, wobei an dieser Stelle angemerkt wird, dass ein (nicht dargestellter) dritter oder ein (nicht dargestellter) vierter Gurt vorgesehen werden kann, um die durch die Gurtelemente 10 und die Traverse 20 gebildete Tragstruktur stärker zu versteifen.
  • Wie beispielsweise der 5 entnommen werden kann, kann das rinnenförmige Bahnelement 40 aus mindestens zwei Teilabschnitten gebildet werden kann, die über einen Zwischenstoß 48', 49' verbunden sein können.
  • Die rinnenförmigen Bahnelemente 40 und/oder die Teilabschnitte eines rinnenförmigen Bahnelements 40 des Führungsbahnabschnitts 3 können bevorzugt flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sein.
  • In 5 umfasst der Zwischenstoß 48', 49' eine Falz 44, durch die zwei benachbarte Teilabschnitte eines rinnenförmige Bahnelements 40 eines Führungsbahnabschnitts 3 überlappend angeordnet werden können. In diesem Überlappungsbereich kann beispielsweise ein (nicht dargestelltes) Dichtungsmittel wie Klebstoff, Silikon oder dergleichen zum Abdichten und/oder Glätten des Überganges verwendet werden.
  • Angemerkt wird, dass vorzugsweise die Endseiten 6, 7 des jeweiligen Führungsbahnabschnitts 3 die rinnenförmigen Bahnelemente 40 an den freien Enden 48, 49 keinen Falz 44 aufweisen.
  • Ferner wird angemerkt, dass die Lage der Falz 44 bevorzugt entgegen der Fahrtrichtung des mindestens einen Fahrzeugs sein sollte. Zum besseren Verständnis ist die Fahrtrichtung in 5 mit einem Pfeil angedeutet und das freie Ende 49 mit einer Falz 44 mit dem Bezugszeichen 48'.
  • Auch kann der jeweilige Führungsbahnabschnitt 3 eine Vielzahl von Bahnelementen 40 umfassten
  • Die 6-8 zeigen eine zweite Traverse 20, wobei die in den 6-8 dargestellte zweite Traverse 20 zum besseren Verständnis mit dem Bezugszeichen 20' gekennzeichnet ist.
  • Die Traversen 20' sind entlang des Streckenverlaufs X zwischen den zuvor beschriebenen endseitig angeordneten ersten Traversen 20 angeordnet und können entweder analog zu der Traverse 20 ausgebildet sein oder wie in den 6-8 dargestellt ist, eine Mehrzahl von Haltewinkeln 34, 34', 34'' umfassen.
  • Die Traverse 20' gemäß den 6 bis 8 weist in jedem der drei Lagerabschnitte 21, 22, 23 mindestens einen Haltewinkel 34, 34', 34'' auf, wobei gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel jeder der Lagerabschnitte 21, 22, 23 durch zwei Haltewinkel 34, 34', 34'' gebildet wird, die in dem Streckenverlauf X auf diametralen Seiten des Traversenbleches 18 angeordnet sind.
  • Der jeweilige Haltewinkel 34, 34', 34'' kann mittels Befestigungsmittel 36 mit dem Traversenblech 18 verbunden werden, wobei die Befestigungsmittel 36 beispielsweise eine Schraubverbindung herstellen können.
  • Distanzbuchsen 37 können freie Enden der Haltewinkel 34', 34'' beabstandet halten.
  • Die Haltewinkel 34, 34', 34'' können möglichst viele Gleichteile sein, wodurch die Herstellungskosten und die Arbeitsschritte deutlich vereinfacht werden. Beispielsweise können die in 7 mit dem Bezugszeichen 34' und 34'' gekennzeichneten Haltewinkel 34 baugleich ausgebildet sein.
  • 9 zeigt stark vereinfacht eine Führungsbahn 2 eines (nicht vollständig dargestellten) Fahrgeschäfts 1, wobei zum besseren Verständnis in 9 die rinnenförmigen Bahnelemente 40 nicht dargestellt sind.
  • Die Führungsbahn 2 exemplarisch umfasst mindestens zwei Führungsbahnabschnitte 3, wobei die im Streckenverlauf X benachbarten Führungsbahnabschnitte 3 - wie weiter unten detailliert erläutert wird - miteinander verbunden sind.
  • Bereits an dieser Stelle wird angemerkt, dass die zwei Traversen 20 der benachbarten Führungsbahnabschnitte 3 zueinander beabstandet sind, was insbesondere dem Umstand geschuldet ist, dass endseitig angeordnet zwei Traversen 20 - wie bereits oben erwähnt - gegenüber dem jeweiligen freie Ende 48, 49 des rinnenförmigen Bahnelementes 40 zurückversetzt angeordnet sind.
  • Die Verbindung zwischen den mindestens zwei Führungsbahnabschnitten 3 erfolgte durch eine Verbindung der zwei benachbarten Traversen 20, wobei die Verbindung zwischen den zwei benachbarten Traversen 20 vorzugsweise durch eine Schraubverbindung realisiert wird.
  • Weiterhin kann 9 entnommen werden, dass der Führungsbahnabschnitt 3 mindestens eine Diagonalstrebe 60 aufweisen kann.
  • Die Diagonalstrebe 60 liegt in einer durch die beiden Gurtelemente 20 aufgespannten Versteifungsebene und versteift die Tragstruktur in Richtung des Streckenverlaufs X.
  • In dem beispielhaft dargestellten Ausführungsbeispiel verbindet die Diagonalstrebe 60 die zwei Gurtelemente 20, wobei die Diagonalstrebe 60 in einem Winkel von ca. 45° zu dem Streckenverlauf X angeordnet ist. Der Winkel zwischen der Diagonalstrebe 60 und dem Streckenverlauf X beträgt im Schnittpunkt vorzugsweise zwischen 15°-85°.
  • Die Diagonalstrebe 60 ist vorzugsweise zwischen zwei Traversen 20 angeordnet und verbindet die zwei Gurtelemente 10.
  • Alternativ kann die Diagonalstrebe 60 auch zwei benachbarte Traversen 20, 20' und/oder eines der zwei Gurtelemente 10 und die mindestens eine der Traversen 20, 20' verbinden. Die Verbindung kann vorzugsweise durch eine stoffschlüssige Verbindung, insbesondere durch Schweißen, hergestellt werden.
  • Ferner zeigt 9, dass der Führungsbahnabschnitt 3 einen Stützenkopf 70 aufweisen kann. Der Stützenkopf 70 kann eine Verbindung mit einem Gebäude, einer Tragsäule, einem Gerüst und/oder dergleichen bewerkstelligen. Der Stützenkopf 70 weist vorzuweise einen Traversenabschnitt 72 auf, durch den die mindestens zwei Gurtelemente 10 miteinander verbunden sind. Ferner weist der Stützenkopf 70 vorzugsweise mittig an dem Traversenabschnitt 72 Kopplungsmittel 74 auf, mittels derer die Verbindung mit dem Gebäude, eine Tragsäule, ein Gerüst oder dergleichen bewerkstelligt werden kann.
  • Der Stützenkopf 70 kann, wie in dem Ausführungsbeispiel gemäß 9 dargestellt ist, zwischen zwei Traversen 20 angeordnet sein. Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Stützenkopf 70 zwischen zwei Diagonalstreben 60 angeordnet ist.
  • Eine Dichtung des durch die rinnenförmigen Bahnelemente 40 gebildeten Kanals 8 zwischen zwei im Streckenverlauf benachbarten Führungsbahnabschnitten 3 kann durch eine Dichtungseinrichtung 50 erfolgen.
  • Die Dichtungseinrichtung 50 ist zwischen zwei Traversen 20 benachbarter Führungsbahnabschnitte 3 angeordnet und verbindet die zwei benachbarten rinnenförmigen Bahnelemente 40 flüssigkeitsdicht. Insbesondere überbrückt die Dichtungseinrichtung 50 einen Spalt 90 zwischen den zwei benachbarten rinnenförmigen Bahnelementen 40. Der Spalt 90 ermöglicht beispielsweise einen Ausgleich von Fertigungs- und/oder Lagetoleranzen.
  • Wie weiterhin der 10 und 11 entnommen werden kann, umfasst die Dichtungseinrichtung 50 ein Dichtmittel 52, eine Klemmleiste 54 und ein Klemmmittel 56.
  • Das Dichtmittel 52 umfasst bevorzugter Weise eine Dichtschnur oder einen Dichtgurt, die bzw. der aus einem bevorzugt elastischen und/oder wasserdichten Werkstoff z.B. Gummi hergestellt sein kann.
  • Das Dichtmittel 52 ist zwischen den zwei Traversen 20 - in gemäß 2 - der beiden Führungsbahnabschnitte 3 und den zwei benachbarten rinnenförmigen Bahnelementen 40 und der Klemmleiste 54 angeordnet, wobei bei der bestimmungsgemäßen Verwendung das Dichtmittel 52 zwischen den zwei benachbarten Traversen 20 und den zwei benachbarten rinnenförmigen Bahnelementen 40 und der Klemmleiste 54 eingeklemmt ist. Dadurch liegt das Dichtmittel 52 auf einer Außenseite 46 an den freien Enden 48, 49 der zwei benachbarten Bahnelemente 40 dichtend an und verhindert eine Leckage durch den Spalt 90.
  • Die Klemmleiste 54 wird durch mehrere Klemmmittel 56 vorgespannt, wobei die Klemmmittel 56 beispielsweise eine Schraube 57 und ggf. zur Sicherung dieser eine Kontermutter 58 umfassen. Das Klemmmittel 56 ist gegenüber den Traverse 20 über einen Halter 59 abgestützt gehalten und presst mittels der Klemmleiste 54 das Dichtmittel 52 gegen die Außenseite 46 der freien Enden 48, 49 zwei benachbarte rinnenförmige Bahnelemente 40 dichtend an.
  • Die 12 und 13 sowie 14 bis 16 zeigen zwei Weiterbildungen der Führungsbahnabschnitte 3 bzw. der Führungsbahn 2, wobei an den Traversen 20 Adapter 100 zur Befestigung von Zusatzanbringungen 110 vorgesehen sind. Der mindestens eine Adapter 100 kann an dem Traversenblech 18 und/oder an dem mindestens einen Haltewinkel 34 befestigbar sein, um beispielsweise Zusatzanbringungen wie einen Nebenkanal 112 gemäß den 12 und 13 anzubringen.
  • Der Nebenkanal 112 gemäß den 12 und 13 kann mehrere U-förmige Halter 114 umfassen, die ein zweites rinnenförmiges Bahnelement 116 aufnehmen. Die Halter 114 sind mittels der Adapter 100 mit der Traverse 20 verbunden.
  • Die 14-16 zeigen eine Weiterbildung eines Führungsbahnabschnitts 3 bzw. einer Führungsbahn 2, wobei die Adapter 100 im Bereich der freien Enden der Traverse 20 angeordnet sind und eine Kanalerhöhung 118 auf dem rinnenförmigen Bahnelement 40 positionieren, wodurch beispielsweise verhindert werden soll, dass durch Wellen größere Mengen Wasser aus dem Kanal 8 austreten. Der Adapter 100 kann in diesem Fall L-förmig ausgebildet sein und kann an dem Traversenblech 18 oder wie dargestellt an dem Haltewinkel 34 befestigt werden.
  • Wie insbesondere der 16 entnommen werden kann, kann der Adapter 100 aus einem Blech auf einfache Weise hergestellt sein, wobei das Blech zur Bildung etwaiger Anschläge oder Befestigungsbereiche gebogen sein kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fahrgeschäft
    2
    Führungsbahn
    3
    Führungsbahnabschnitte
    6
    erste Endseite
    7
    zweite Endseite
    8
    Kanal
    10
    Gurtelement
    18
    Traversenblech
    20
    Traverse
    21
    Lagerabschnitt für 41
    22
    Lagerabschnitt für 42
    23
    Lagerabschnitt für 43
    31
    erster Endbereich
    32
    zweiter Endbereich
    34
    Haltewinkel
    35
    Aufnahme
    36
    Befestigungsmittel
    37
    Distanzbuchse
    40
    Bahnelement
    41
    Bodenabschnitt
    42
    Wandabschnitt
    43
    Wandabschnitt
    45
    Rand
    46
    Außenseite
    47
    Befestigungsmittel
    44
    Falz
    48
    erstes freies Ende von 40
    49
    zweites freies Ende von 40
    50
    Dichtungseinrichtung
    52
    Dichtmittel
    54
    Klemmleiste
    56
    Klemmmittel
    57
    Schraube
    58
    Kontermutter
    59
    Halter
    60
    Diagonalstrebe
    70
    Stützenkopf
    72
    Traversenabschnitt
    74
    Kopplungsmittel
    90
    Spalt
    100
    Adapter
    110
    Zusatzanbringungen
    112
    Nebenkanal
    114
    Halter
    116
    Bahnelement
    118
    Kanalerhöhung
    X
    Streckenverlauf

Claims (22)

  1. Führungsbahnabschnitt (3) für eine Führungsbahn (2) eines Fahrgeschäfts (1), insbesondere ein Wasserfahrgeschäft, aufweisend - zwei Gurtelemente (10), die parallel zu einem Streckenverlauf (X) angeordnet sind, - mindestens eine Traverse (20), und - mindestens ein rinnenförmiges Bahnelement (40) aufweisend einen Bodenabschnitt (41) und zwei Wandabschnitte (42, 43), - wobei die mindestens eine Traverse (20) quer zum Streckenverlauf (X) angeordnet ist und die zwei Gurtelemente (10) verbindet, und - wobei die Traverse mindestens drei Lagerabschnitte (21, 22, 23) umfasst, auf denen flächig der Bodenabschnitt (41) und zwei Wandabschnitte (42, 43) des rinnenförmigen Bahnelements (40) abgestützt aufliegen.
  2. Führungsbahnabschnitt (3) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das rinnenförmige Bahnelement (40) aus einem Verbundwerkstoff, insbesondere aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK), hergestellt ist.
  3. Führungsbahnabschnitt (3) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Traverse (20) U-förmig ist.
  4. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Traverse (20) die mindestens zwei Gurtelemente (10) und/oder das rinnenförmige Bahnelement (40) zumindest teilweise umgreift.
  5. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Traverse (20) zwischen zwei Endbereichen (31, 32) für die mindestens zwei Gurtelemente (10) eine die Gurtelemente (10) aufnehmende Aufnahme (35) aufweist, und dass die Traverse (20) mit den Gutelementen (10), vorzugsweise stoffschlüssig, verbunden ist.
  6. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Gurtelemente (10) zwischen der Traverse (20) und dem Bahnelement (40) angeordnet sind.
  7. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das rinnenförmige Bahnelement (40) entlang des Streckenverlaufs (X) auf den mindestens zwei Gurtelemente (10) aufliegen kann.
  8. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichneet, dass die mindestens eine Traverse (20) zwischen den mindestens zwei Gurtelementen (10) einen der drei Lagerabschnitte (21) und in den zwei Endbereichen (31, 32) jeweils einen der drei Lagerabschnitte (22, 23) aufweist.
  9. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Traverse (20) ein Traversenblech (18) und mindestens einen Haltewinkel (34) umfasst und dass der mindestens eine Haltewinkel (34) die Lagerabschnitte (21, 22, 23) bildet.
  10. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Haltewinkel (34) mittels Befestigungsmittel (36) mit dem Traversenblech (18) verbunden ist.
  11. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltewinkel (34) mittels Befestigungsmittel (36) mit dem Bahnelement (10) verbunden ist.
  12. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass entlang des Streckenverlaufs (X) endseitig des Führungsbahnabschnitts (3) jeweils eine Traverse (20) angeordnet ist.
  13. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Traverse (20) entlang des Streckenverlaufs (X) zu einem freien Ende (48, 49) des rinnenförmigen Bahnelements (40) zurückversetzt angeordnet ist.
  14. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Streckenverlauf (X) mehrere Traversen (20), bevorzugt äquidistant, angeordnet sind.
  15. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Diagonalstrebe (60) vorgesehen ist.
  16. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Diagonalstrebe (60) die zwei Gurtelemente (10), zwei in dem Streckenverlauf (X) beabstandete Traversen (20) und/oder eines der zwei Gurtelemente (20) und die mindestens eine Traverse (20) verbindet.
  17. Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stützenkopf (70) vorgesehen ist.
  18. Führungsbahn (2) für ein Fahrgeschäft (1), insbesondere ein Wasserfahrgeschäft, aufweisend mindestens zwei Führungsbahnabschnitte (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, wobei im Streckenverlauf (X) die Traversen (20) benachbarter Führungsbahnabschnitte (2) miteinander verbunden sind.
  19. Führungsbahn (2) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Traversen (20) der im Streckenverlauf (X) benachbarten Führungsbahnabschnitte (3) eine Dichtungseinrichtung (50) angeordnet ist, die die zwei benachbarten rinnenförmigen Bahnelemente (40) flüssigkeitsdicht verbindet.
  20. Führungsbahn nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichneet, dass die Dichtungseinrichtung (50) ein Dichtmittel (52), eine Klemmleiste (54) und ein Klemmmittel (56) umfasst.
  21. Führungsbahn nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmmittel (56) mittels der Klemmleiste (54) das Dichtmittel (52) gegen eine Außenseite (46) der freien Enden (48, 49) der zwei benachbarten Bahnelemente (40) dichtend drückt.
  22. Fahrgeschäft (1), insbesondere Wasserfahrgeschäft, mit mindestens einem Führungsbahnabschnitt (3) nach einem der Ansprüche 1-18 oder einer Führungsbahn (2) nach einem der Ansprüche 18 bis 21 und mindestens einem mindestens einen Fahrgast (5) aufnehmendes Fahrzeug (4), dass sich entlang der Fahrstrecke (X) in einem durch das rinnenförmige Bahnelement (40) gebildeten Kanal (8) bewegen kann.
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