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DE102024106507A1 - Wechseldeichsel - Google Patents

Wechseldeichsel

Info

Publication number
DE102024106507A1
DE102024106507A1 DE102024106507.9A DE102024106507A DE102024106507A1 DE 102024106507 A1 DE102024106507 A1 DE 102024106507A1 DE 102024106507 A DE102024106507 A DE 102024106507A DE 102024106507 A1 DE102024106507 A1 DE 102024106507A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
drawbar
unit
transport vehicle
cross member
rod
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE102024106507.9A
Other languages
English (en)
Inventor
Erik Ziegler
Carsten BUCHHOLZ
Jonas Strehnisch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dr Ing HCF Porsche AG
Original Assignee
Dr Ing HCF Porsche AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Dr Ing HCF Porsche AG filed Critical Dr Ing HCF Porsche AG
Priority to DE102024106507.9A priority Critical patent/DE102024106507A1/de
Publication of DE102024106507A1 publication Critical patent/DE102024106507A1/de
Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60DVEHICLE CONNECTIONS
    • B60D1/00Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
    • B60D1/01Traction couplings or hitches characterised by their type
    • B60D1/02Bolt or shackle-type couplings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60DVEHICLE CONNECTIONS
    • B60D1/00Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
    • B60D1/14Draw-gear or towing devices characterised by their type
    • B60D1/145Draw-gear or towing devices characterised by their type consisting of an elongated single bar or tube
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60DVEHICLE CONNECTIONS
    • B60D1/00Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
    • B60D2001/001Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices specially adapted for use on vehicles other than cars
    • B60D2001/005Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices specially adapted for use on vehicles other than cars for carts, scooters, or the like

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Wechseldeichsel (1) zum Kuppeln von zwei Transportfahrzeugen (2, 3) für den Warentransport, wobei die beiden Transportfahrzeuge (2, 3) in einem Zugbetrieb ein gezogenes hinteres Transportfahrzeug (2) und ein ziehendes vorderes Transportfahrzeug (3) bilden.Eine verbesserte Nutzbarkeit sowie vereinfachte Bedienbarkeit ergibt sich, wenn die Wechseldeichsel (1) eine Deichseleinheit (4), die an einem vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) lösbar festlegbar ist, eine Kupplungseinheit (5), die an einem hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) lösbar festlegbar ist, und eine Deichselstange (6) aufweist, die ein mit der Deichseleinheit (4) gelenkig verbundenes Deichselende (11) und ein mit dem Kupplungsende (5) gelenkig verbundenes Kupplungsende (12) aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wechseldeichsel zum Kuppeln von zwei Transportfahrzeugen für den Warentransport.
  • Transportfahrzeuge für den Warentransport kommen insbesondere im Intralogistikbereich zum Einsatz, um innerhalb von Fertigungsanlagen Waren zu transportieren, wie zum Beispiel Rohteile, Einzelteile, teilmontierte Komponenten und fertigmontierte Komponenten. Dabei derartige Transportfahrzeuge können als Anhänger oder als Zugfahrzeuge konfiguriert sein. Zum Bewegen der Transportfahrzeuge können zwei oder mehr Transportfahrzeuge miteinander zu einem Gespann oder Zug gekoppelt werden. Zum einfachen Verbinden von zwei Transportfahrzeugen kommen üblicherweise Deichseln zum Einsatz, die an den Transportfahrzeugen angebracht sind und dabei zweckmäßig zwischen einer Vertikalstellung oder Parkstellung und einer Horizontalstellung oder Fahrstellung verschwenkbar sind.
  • Aus der DE 10 2015 102 150 A1 ist ein Transportfahrzeug für den Warentransport in Form eines Rollwagens bekannt, wobei das Transportfahrzeug an seinem vorderen Ende eine Deichsel aufweist, die zwischen einer vertikalen Parkstellung und einer horizontalen Fahrstellung verschwenkbar am Fahrwerk des Transportfahrzeugs gelagert ist.
  • Ein ähnliches Transportfahrzeug ist aus der EP 2 236 391 A1 bekannt. Auch dort ist an einem vorderen Ende des Transportfahrzeugs eine Deichsel zwischen einer Vertikalposition und einer Horizontalposition verschwenkbar gelagert.
  • Ein weiteres Transportfahrzeug für den Warentransport ist aus der DE 10 2013 107 453 B3 bekannt.
  • Aus der DE 20 2023 103 391 U1 ist ein Materialhandwagen für Brandlöscheinsätze bekannt.
  • Aus der DE 20 2020 002 214 U1 ist ein manuell schiebbarer Transportwagen bekannt.
  • Aus der DE 20 2021 105 749 U1 ist ein Transportwagen zur Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Zusammenhang mit Wohnanlagen, landwirtschaftlichen Flächen oder Sportanlagen bekannt.
  • Nachteilig bei derartigen fest mit dem Transportfahrzeug verbundenen Deichseln ist der Umstand, dass die nicht benötigte Deichsel häufig eine Störkontur bildet und die Kosten der Transportfahrzeuge erhöht. Auch gibt die Deichsel zwangsläufig eine Fahrrichtung des Transportfahrzeugs vor.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für den Zugbetrieb von Transportfahrzeugen eine verbesserte oder zumindest eine andere Lösung aufzuzeigen, die sich insbesondere durch eine preiswerte Realisierbarkeit auszeichnet.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, zum Verbinden von zwei Transportfahrzeugen eine Wechseldeichsel vorzusehen, die sowohl am gezogenen hinteren Transportfahrzeug als auch am ziehenden vorderen Transportfahrzeug lösbar angebracht werden kann. Damit lässt sich die Wechseldeichsel am Zielort des jeweiligen Transportfahrzeugs vollständig davon entfernen, sodass sie keine Störkontur bildet. Des Weiteren müssen nicht alle Transportfahrzeuge mit einer Deichsel ausgestattet werden, wodurch die Transportfahrzeuge preiswerter realisierbar sind. Bei bidirektional bewegbaren Transportfahrzeugen lässt sich die Wechseldeichsel wahlweise an zwei voneinander abgewandten Enden des Transportfahrzeugs anbringen, so dass sich das jeweilige Transportfahrzeug einfach an einen Zug anschließen lässt, ohne dass es erst gewendet werden muss. Die Wechseldeichsel lässt sich einfach bedarfsabhängig an den miteinander zu verbindenden Transportfahrzeugen anbringen, sodass hier kein erhöhter Aufwand entsteht. Da deutlich weniger Transportfahrzeuge gleichzeitig transportiert werden müssen als üblicherweise in einer Fertigungsanlagen vorhanden sind, ist dementsprechend zum Transport der Transportfahrzeuge nur eine vergleichsweise geringe Anzahl an Wechseldeichseln erforderlich, um alle logistischen Anforderungen erfüllen zu können.
  • Im Einzelnen wird erfindungsgemäß eine Wechseldeichsel vorgeschlagen, die zum Kuppeln von zwei für den Warentransport vorgesehenen Transportfahrzeugen konfiguriert ist, die in einem Zugbetrieb ein gezogenes hinteres Transportfahrzeug und ein ziehendes vorderes Transportfahrzeug bilden. Die Wechseldeichsel weist eine Deichseleinheit, eine Kupplungseinheit und eine die Deichseleinheit mit der Kupplungseinheit verbindende Deichselstange auf. Die Deichseleinheit ist so konfiguriert, dass sie an einem vorderen Querträger des hinteren Transportfahrzeugs lösbar festlegbar ist. Die Kupplungseinheit ist so konfiguriert, dass sie an einem hinteren Querträger des vorderen Transportfahrzeugs lösbar festlegbar ist. Die Deichselstange weist ein mit der Deichseleinheit gelenkig verbundenes Deichselende und ein mit dem Kupplungsende gelenkig verbundenes Kupplungsende auf. Die drei Komponenten der Wechseldeichsel lassen sich kompakt und vergleichsweise leicht realisieren, sodass die Wechseldeichsel von einer Person (männlich/weiblich/divers) tragbar und manuell bedienbar ist.
  • Im vorliegenden Zusammenhang entspricht einer „Konfiguration“ einer „Ausgestaltung“ und/oder einer „Einrichtung“, so dass die Formulierung „so konfiguriert, dass“ gleichbedeutend ist mit der Formulierung „so ausgestaltet, dass“ und/oder „so eingerichtet, dass“.
  • Die Deichselstange ist länglich konzipiert, sodass die horizontal ausgerichtete Deichselstange eine horizontale Längsrichtung, eine senkrecht zur Längsrichtung verlaufende horizontale Querrichtung und eine senkrecht zur Längsrichtung und senkrecht zur Querrichtung verlaufende vertikale Höhenrichtung definiert. Insbesondere kann die Deichselstange als gerader Flachstahl konzipiert sein.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann die Deichselstange mit dem Deichselende um eine parallel zur Querrichtung verlaufende Deichselschwenkachse schwenkbar mit der Deichseleinheit verbunden sein. Hierdurch ist es insbesondere möglich, die Wechseldeichsel zumindest vorübergehend am hinteren Transportfahrzeug zwischen einer horizontal ausgerichteten Fahrstellung und einer vertikal ausgerichteten Parkstellung zu verstellen, um eine Störkontur am hinteren Transportfahrzeug zu reduzieren, solange die Wechseldeichsel am hinteren Transportfahrzeug angebracht ist, jedoch nicht benötigt wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform können die Deichseleinheit und die Deichselstange so auf einander abgestimmt sein, dass die Deichseleinheit bei in die Vertikalstellung verschwenkter Deichselstange am vorderen Querträger des hinteren Transportfahrzeugs in der Höhenrichtung anbringbar oder davon entfernbar ist und dass die am vorderen Querträger des hinteren Transportfahrzeugs angebrachte Deichseleinheit bei in die Horizontalstellung verschwenkter Deichselstange durch einen Sicherungsabschnitt des Deichselendes am vorderen Querträger des hinteren Transportfahrzeugs gegen ein Entfernen der Deichseleinheit in der Höhenrichtung gesichert ist. Mit anderen Worten, die Deichselstange hat eine Doppelfunktion, da sie in der Horizontalstellung die Deichseleinheit an vorderen Querträger des hinteren Transportfahrzeugs sichert. Dabei wird diese Sicherungsfunktion besonders einfach realisiert, da hierzu lediglich die Deichselstange von der Vertikalstellung in die Horizontalstellung verschwenkt werden muss. Da die Horizontalstellung für den Fahrbetrieb ohnehin erforderlich ist, ergibt sich die Sicherung der Deichseleinheit am vorderen Querträger des hinteren Transportfahrzeugs automatisch.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann die Deichseleinheit eine Trägeraufnahme aufweisen, die in der Höhenrichtung unten eine Aufnahmeöffnung aufweist, durch die der vordere Querträger des hinteren Transportfahrzeugs beim Anbringen der Deichseleinheit von unten in die Trägeraufnahme eindringt. Die Deichseleinheit und die Deichselstange können nun so auf einander abgestimmt sein, dass der Sicherungsabschnitt des Deichselendes in der Horizontalstellung der Deichselstange die Aufnahmeöffnung in der Höhenrichtung unterhalb des jeweiligen Querträgers versperrt und in der Vertikalstellung der Deichselstange die Aufnahmeöffnung in der Höhenrichtung freigibt. Damit wird mit einfachen Mitteln ein Formschluss für den in die Trägeraufnahme eingesetzten Querträger realisiert, wodurch die Sicherung der Deichseleinheit an diesem Querträger eine hohe Stabilität und Zuverlässigkeit besitzt.
  • Zweckmäßig kann vorgesehen sein, dass die Deichselstange in der Vertikalstellung an einem Anschlag der Deichseleinheit anliegt und daran mittels eines Permanentmagneten gehalten ist. Diese Maßnahme vereinfacht die Handhabung der Wechseldeichsel. In der Vertikalstellung der Deichselstange ist die Sicherung der Deichseleinheit am jeweiligen Querträger aufgehoben, sodass die Wechseldeichsel einfach nach oben vom jeweiligen Querträger abgetrennt werden kann. Durch den Permanentmagneten bleibt dabei die Relativlage zwischen der Deichseleinheit und der Deichselstange erhalten, sodass die Wechseldeichsel problemlos an einem Querträger eines anderen Transportwagens wieder von oben angebracht werden kann. Hierdurch wird, insbesondere eine einhändige Manipulation der Wechseldeichsel beim Anbringen am und beim Entfernen vom jeweiligen Transportwagen ermöglicht, was die Handhabung der Wechseldeichsel signifikant vereinfacht. Bevorzugt ist der Permanentmagnet dabei am Anschlag ausgebildet. Bei einer anderen Ausführungsform kann der Permanentmagnete auch an der Deichselstange ausgebildet sein.
  • Bei einer anderen Ausführungsform kann die Kupplungseinheit einen Handgriff zum manuellen Anheben der Wechseldeichsel aufweisen. Mit Hilfe dieses Handgriffs lässt sich die gesamte Wechseldeichsel tragen und einfach manipulieren.
  • Zweckmäßig kann vorgesehen sein, dass der Handgriff um eine parallel zur Querrichtung verlaufende Kupplungsschwenkachse zwischen einer Freigabestellung und einer Sicherungsstellung verschwenkbar an der Kupplungseinheit gelagert ist. Dabei sind die Kupplungseinheit und der Handgriff so aufeinander abgestimmt, dass die Kupplungseinheit in der Freigabestellung des Handgriffs, insbesondere in der Höhenrichtung von oben, am hinteren Querträger des vorderen Transportfahrzeugs anbringbar oder davon entfernbar ist, während die am hinteren Querträger des vorderen Transportfahrzeugs angebrachte Kupplungseinheit in der Sicherungsstellung des Handgriffs durch einen Sicherungsabschnitt des Handgriffs am hinteren Querträger des vorderen Transportfahrzeugs gegen ein Entfernen, insbesondere in der Höhenrichtung, gesichert ist. Damit hat der Handgriff eine Doppelfunktion, da er zusätzlich zum Sichern der Kupplungseinheit am jeweiligen Querträger dient.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann die Kupplungseinheit eine Trägeraufnahme aufweisen, die in der Höhenrichtung unten eine Aufnahmeöffnung aufweist, durch die der hintere Querträger des vorderen Transportfahrzeugs beim Anbringen der Kupplungseinheit von unten in die Trägeraufnahme eindringt. Der Handgriff kann nun so auf die Kupplungseinheit abgestimmt sein, dass der Sicherungsabschnitt des Handgriffs in der Sicherungsstellung des Handgriffs die Aufnahmeöffnung in der Höhenrichtung unterhalb des Querträgers versperrt und in der Freigabestellung des Handgriffs die Aufnahmeöffnung in der Höhenrichtung freigibt. Hierdurch wird ein Formschluss zum Sichern der Kupplungseinheit am jeweiligen Querträger realisiert, wodurch die Kupplungseinheit mit hoher Festigkeit und Stabilität am jeweiligen Querträger festgelegt ist.
  • Zweckmäßig kann der Handgriff so an der Kupplungseinheit gelagert sein, dass der unbetätigte Handgriff bei am hinteren Querträger des vorderen Transportfahrzeugs angebrachter Kupplungseinheit schwerkraftbedingt selbsttätig von der Freigabestellung in die Sicherungsstellung verschwenkt. Mit anderen Worten, sobald über eine entsprechende manuelle Betätigung des Handgriffs, insbesondere ein Greifen des Handgriffs, die Kupplungseinheit am jeweiligen Querträger angebracht ist, verschwenkt der Handgriff nach der manuellen Betätigung, insbesondere nach dem Loslassen des Handgriffs, selbsttätig in die Sicherungsstellung, sodass die Kupplungseinheit automatisch am jeweiligen Querträger gesichert ist. Hierdurch wird die Handhabung der Wechseldeichsel erheblich vereinfacht.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform kann die Deichselstange mit dem Kupplungsende um eine parallel zur Höhenrichtung verlaufende Drehachse drehbar mit der Kupplungseinheit verbunden sein. Zweckmäßig kann die Kupplungseinheit einen parallel zur Drehachse verlaufenden Bolzen aufweisen, der lösbar an der Kupplungseinheit festgelegt ist. Die Deichselstange kann am Kupplungsende eine Bolzenöffnung aufweisen. Bei mit der Kupplungseinheit verbundener Deichselstange durchdringt der Bolzen die Bolzenöffnung, wodurch die Deichselstange drehbar mit der Kupplungseinheit verbunden ist. Durch den entfernbaren Bolzen lässt sich die Verbindung zwischen Deichselstange und Kupplungseinheit bei Bedarf einfach lösen. Hierdurch ist es insbesondere möglich, die mit der Wechseldeichsel geschaffene Kopplung zwischen zwei Transportfahrzeugen vorübergehend aufzuheben, ohne dass die Wechseldeichsel vollständig von einem der beiden Transportfahrzeugen entfernt werden muss. Beispielsweise soll die Kupplung nur vorübergehend aufgehoben werden, um eine Stolperfalle zwischen den beiden Transportfahrzeugen zu vermeiden. Des Weiteren lässt sich die Wechseldeichsel bei abgenommener Kupplungseinheit auch mit einem Transportfahrzeug, insbesondere mit einem Zugfahrzeug, verwenden, das bereits mit einer geeigneten Kupplung ausgestattet ist. Die Deichselstange lässt sich mit dem Kupplungsende und der Bolzenöffnung mit dieser Kupplung des Transportfahrzeugs lösbar verbinden.
  • Die hier vorgestellte Wechseldeichsel lässt sich einhändig bedienen, wodurch es für eine Person beim Anbringen der Wechseldeichsel einerseits möglich ist, mit einer Hand die Wechseldeichsel am jeweiligen Transportfahrzeug anzubringen, während sie mit der anderen Hand das jeweilige Transportfahrzeug positionieren kann. Dies gilt sowohl für die Anbringung der Deichseleinheit an hinteren Transportfahrzeug als auch für die Anbringung der Kupplungseinheit am vorderen Transportfahrzeug. Außerdem lässt sich die Wechseldeichsel sehr einfach und rasch Anbringen und Entfernen, da die jeweilige Sicherungsfunktion so in die beim Anbringen bzw. Entfernen ablaufende Kinematik eingebunden sind, dass die Sicherung beim Anbringen automatischen selbsttätig erfolgt, ohne dass die jeweilige Person speziell darauf achten muss. Entsprechend erfolgt die Entsicherung beim Abnehmen der Wechseldeichsel ebenfalls selbsttätig und automatisch, ohne dass die jeweilige Person hierfür zusätzliche Handgriffe oder Maßnahmen durchführen muss.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Vorstehend genannte und nachfolgend noch zu nennende Bestandteile einer übergeordneten Einheit, wie z.B. einer Einrichtung, einer Vorrichtung oder einer Anordnung, die separat bezeichnet sind, können separate Bauteile bzw. Komponenten dieser Einheit bilden oder integrale Bereiche bzw. Abschnitte dieser Einheit sein, auch wenn dies in den Zeichnungen anders dargestellt ist.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Komponenten beziehen.
  • Es zeigen, jeweils schematisch,
    • 1 eine isometrische Ansicht einer Wechseldeichsel,
    • 2 eine isometrische Ansicht eines Gespanns aus zwei Transportfahrzeugen im Bereich der Wechseldeichsel,
    • 3 eine isometrische Ansicht auf ein hinteres Transportfahrzeug im Bereich der Wechseldeichsel in einer Vertikalposition,
    • 4 eine isometrische Ansicht auf ein vorderes Transportfahrzeug im Bereich der Wechseldeichsel in einer Horizontalposition.
  • Entsprechend den 1 bis 4 umfasst eine Wechseldeichsel 1, die zum Kuppeln von zwei Transportfahrzeugen 2, 3 für den Warentransport dient, eine Deichseleinheit 4, eine Kupplungseinheit 5 und eine Deichselstange 6. Die beiden Transportfahrzeuge 2, 3 bilden gemäß 2 in einem Zugbetrieb ein Gespann 7. Dementsprechend bilden die beiden Transportfahrzeuge 2, 3 im Gespann 7 bzw. im Zugbetrieb ein gezogenes hinteres Transportfahrzeug 2, das in 2 links dargestellt ist, und ein ziehendes vorderes Transportfahrzeug 3, das in 2 rechts dargestellt ist. Eine Bewegungsrichtung oder Transportrichtung 8 des Gespanns 7, die während des Zugbetrieb vorliegt, ist in 2 durch Pfeile angedeutet.
  • Die Deichseleinheit 4 ist an einem vorderen Querträger 9 des hinteren Transportfahrzeugs 2 lösbar festlegbar. In den 2 und 3 ist die Deichseleinheit 4 am vorderen Querträger 9 des hinteren Transportfahrzeugs 2 festgelegt. Die Kupplungseinheit 5 ist an einem hinteren Querträger 10 des vorderen Transportfahrzeugs 3 lösbar festlegbar. In den 2 und 4 ist Kupplungseinheit 5 am hinteren Querträger 10 des vorderen Sportfahrzeugs 3 festgelegt. Die Deichselstange 6 verbindet die Deichseleinheit 4 mit der Kupplungseinheit 5 und weist hierzu ein mit der Deichseleinheit 4 gelenkig verbundenes Deichselende 11 und ein vom Deichselende 11 entferntes, mit dem Kupplungsende 5 gelenkig verbundenes Kupplungsende 12 auf. Die Transportfahrzeuge 2, 3 sind hier als Rollwagen konzipiert, die keinen eigenen Antrieb aufweisen. Zumindest das vordere Transportfahrzeug 3 kann auch als Zugfahrzeug konzipiert sein, das einen eigenen Antrieb aufweist.
  • Die Deichselstange 6 ist länglich, insbesondere geradlinig konzipiert und lässt sich räumlich horizontal ausrichten. Bei horizontaler Ausrichtung definiert die Deichselstange 6 eine horizontale Längsrichtung X, eine senkrecht zur Längsrichtung X verlaufende horizontale Querrichtung Y und eine senkrecht zur Längsrichtung X und senkrecht zur Querrichtung Y verlaufende vertikale Höhenrichtung Z.
  • Die Deichselstange 6 ist mit ihrem Deichselende 11 um eine parallel zur Querrichtung Y verlaufende Deichselschwenkachse 13 schwenkbar mit der Deichseleinheit 4 verbunden. Sofern die Deichseleinheit 4 gemäß den 2 und 3 am vorderen Querträger 9 des hinteren Transportfahrzeugs 2 festgelegt ist, lässt sich die Deichselstange 6 um die Deichselschwenkachse 13 zwischen einer parallel zur Höhenrichtung Z ausgerichteten Vertikalstellung, die in 3 wiedergegeben ist, und einer parallel zur Längsrichtung X ausgerichteten Horizontalstellung verschwenken, die in 2 wiedergegeben ist. In 1 ist ebenfalls die Horizontalstellung der Deichselstange 6 gezeigt, ohne dass hierbei die Deichseleinheit 4 am jeweiligen Querträger 9 befestigt ist. Die Deichseleinheit 4 und die Deichselstange 6 sind hier so aufeinander abgestimmt, dass die Deichseleinheit 4 bei in die Vertikalstellung verschwenkter Deichselstange 6 gemäß 3 am vorderen Querträger 9 des hinteren Transportfahrzeugs 2 in der Höhenrichtung Z anbringen lässt oder davon entfernen lässt. Ist die Deichseleinheit 4 dagegen am jeweiligen Querträger 9 angebracht und ist die Deichselstange 6 in ihre Horizontalstellung verschwenkt, ist die Deichseleinheit 4 durch einen Sicherungsabschnitt 14 des Deichselendes 11 am jeweiligen Querträger 9 gegen ein Entfernen in der Höhenrichtung Z gesichert. Hierzu kann die Deichseleinheit 4 eine Trägeraufnahme 15 aufweisen, die in der Höhenrichtung Z unten eine Aufnahmeöffnung 16 besitzt. Durch diese Aufnahmeöffnung 16 kann der jeweilige Querträger 9 beim Anbringen der Deichseleinheit 4 von unten in die Trägeraufnahme 15 eindringen. Der Sicherungsabschnitt 14 kann nun in der Horizontalstellung der Deichselstange 6 die Aufnahmeöffnung 16 in der Höhenrichtung Z unterhalb des Querträgers 9 versperren. In der Vertikalstellung der Deichselstange 6 kann der Sicherungsabschnitt 14 dagegen die Aufnahmeöffnung 16 in der Höhenrichtung Z freigeben. In 1 ist erkennbar, wie der Sicherungsabschnitt 14 des Deichselendes 11 in der Horizontalstellung der Deichselstange 6 die Aufnahmeöffnung 16 von unten her verschließt.
  • Des Weiteren kann die Deichselstange 6 in der Vertikalstellung gemäß 3 an einem Anschlag 17 zur Anlage kommen, der an der Deichseleinheit 4 ausgebildet ist. Außerdem kann vorgesehen sein, dass die am Anschlag 17 anliegende Deichselstange 6 am Anschlag 17 mittels eines Permanentmagneten 18 in der Vertikalstellung gehalten ist. Im gezeigten Beispiel ist der Permanentmagnet 18 am Anschlag 17 ausgebildet.
  • Entsprechend den 1, 2 und 4 kann die Kupplungseinheit 5 einen Handgriff 19 aufweisen, der so konfiguriert ist, dass sich damit die Wechseldeichsel 1 manuell anheben lässt. Dies impliziert gleichzeitig, dass die Wechseldeichsel 1 hinsichtlich ihrer Abmessungen und hinsichtlich ihrer Masse so konfiguriert ist, dass sie sich von einer Person manipulieren lässt und insbesondere über den Handgriff 19 anheben lässt, vorzugsweise einhändig. Zweckmäßig kann der Handgriff 19 um eine parallel zur Querrichtung Y verlaufende Kupplungsschwenkachse 20 zwischen einer Freigabestellung und einer Sicherungsstellung verschwenkbar an der Kupplungseinheit 5 gelagert sein. In der Freigabestellung des Handgriffs 19 lässt sich die Kupplungseinheit 5 vorzugsweise in der Höhenrichtung Z von oben am hinteren Querträger 10 des vorderen Transportfahrzeugs 3 anbringen oder nach oben davon entfernen. In der Sicherungsstellung ist dagegen die am jeweiligen Querträger 10 angebrachte Kupplungseinheit 5 gegen ein Entfernen in der Höhenrichtung Z gesichert. Erreicht wird dies hier insbesondere dadurch, dass am Handgriff 19 ein hakenförmiger Sicherungsabschnitt 21 ausgebildet ist, der den jeweiligen Querträger 10 in der Sicherungsstellung formschlüssig hintergreift. Des Weiteren kann die Kupplungseinheit 5 eine Trägeraufnahme 22 aufweisen, die in der Höhenrichtung Z unten eine Aufnahmeöffnung 23 besitzt, durch die hindurch der jeweilige Querträger 10 beim Anbringen der Kupplungseinheit 5 von unten in die Trägeraufnahme 22 eindringt. Der Sicherungsabschnitt 21 des Handgriffs 19 ist nun so konfiguriert, dass er in der Sicherungsstellung des Handgriffs 19 die Aufnahmeöffnung 23 in der Höhenrichtung Z unterhalb des jeweiligen Querträgers 10 versperrt. Dagegen kann der Handgriff 19 in der Freigabestellung die Aufnahmeöffnung 23 in der Höhenrichtung Z freigeben, sodass der jeweilige Querträger 10 in die Trägeraufnahme 22 einführbar bzw. daraus entfernbar ist.
  • Zweckmäßig kann hier vorgesehen sein, dass der Handgriff 19 an der Kupplungseinheit 5 so gelagert ist, dass der Handgriff 19, wenn er nicht betätigt ist, bei am jeweiligen Querträger 10 angebrachter Kupplungseinheit 5 durch die Schwerkraft angetrieben ist und dadurch selbsttätig von der Freigabestellung in die Sicherungsstellung verschwenkt.
  • Wie sich insbesondere 1 entnehmen lässt, kann die Deichselstange 6 mit ihrem Kupplungsende 12 um eine parallel zur Höhenrichtung Z verlaufende Drehachse 24 drehbar mit der Kupplungseinheit 5 verbunden sein. Insbesondere kann die Kupplungseinheit 5 hierfür einen parallel zur Drehachse 24 verlaufenden Bolzen 25 aufweisen. Besonders vorteilhaft ist eine Konfiguration, bei welcher der Bolzen 25 lösbar an der Kupplungseinheit 5 festgelegt ist. Beispielsweise kann der Bolzen 25 mit der Kupplungseinheit 5 verschraubt sein oder mit zumindest einem Splint gesichert sein. Jedenfalls weist die Deichselstange 6 an ihrem Kupplungsende 12 eine Bolzenöffnung 26 auf, durch die der Bolzen 25 hindurchführbar ist. Bei mit der Kupplungseinheit 5 verbundener Deichselstange 6 durchdringt der Bolzen 25 die Bolzenöffnung 26 und ist darüber um die Drehachse 24 drehbar mit der Kupplungseinheit 5 verbunden.
  • Die Handhabung der Wechseldeichsel 1 zum Kuppeln der beiden Transportfahrzeuge 2, 3 erfolgt zweckmäßig so, dass in einem Ausgangszustand die Deichselstange 6 am Anschlag 17 anliegt und daran mit dem Permanentmagneten 18 gehalten ist. Die räumliche Ausrichtung der Deichselstange 6 ist dabei zunächst irrelevant. Am Handgriff 19 kann eine Person die Wechseldeichsel 1 insgesamt in der Höhenrichtung Z anheben, wodurch sich schwerkraftbedingt automatisch eine horizontale Ausrichtung der Deichselstange 6 ergibt. Hierdurch lässt sich die Wechseldeichsel 1 mit der Deichseleinheit 4 an der vorderen Querstange 9 des hinteren Transportfahrzeugs 2 von oben anbringen, wobei die jeweilige Querstange 9 von unten in die Trägeraufnahme 15 der Deichseleinheit 4 eindringt. Sobald der jeweilige Querträger 9 von der Trägeraufnahme 15 der Deichseleinheit 4 aufgenommen ist, kann die Person durch Ziehen am Handgriff 19 in der Längsrichtung X die Deichselstange 6 vom Permanentmagneten 18 und damit vom Anschlag 17 lösen und im Wesentlichen horizontal ausrichten. Dabei kann die Person die Kupplungseinheit 5 bei in die Freigabestellung verschwenktem Handgriff 19 von oben auf den hinteren Querträger 10 des vorderen Transportfahrzeugs 3 aufsetzen, derart, dass der jeweilige Querträger 10 von unten in die Trägeraufnahme 22 der Kupplungseinheit 5 eindringt. Sobald der jeweilige Querträger 10 von der Trägeraufnahme 22 der Kupplungseinheit 5 aufgenommen ist, kann die Person den Handgriff 19 loslassen, wodurch dieser selbsttätig in die Sicherungsstellung verschwenkt. Der Kupplungsvorgang ist dann abgeschlossen. Das Entfernen der Wechseldeichsel 1 von den beiden Transportfahrzeugen 2, 3 erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Die Person betätigt den Handgriff 19 zum Verschwenken in die Freigabestellung. Sodann kann die Person am Handgriff 19 die Kupplungseinheit 5 vom hinteren Querträger 10 des vorderen Transportfahrzeugs 3 in der Höhenrichtung Z nach oben abziehen und dabei die Deichselstange 6 soweit nach oben Verschwenken, bis diese am Anschlag 17 zur Anlage kommt und über den Permanentmagneten 18 daran gehalten ist. Die Person kann am Handgriff 19 dann die gesamte Wechseldeichsel 1 nach oben vom vorderen Querträger, 9 des hinteren Transportfahrzeugs 2 abziehen, wobei die Deichseleinheit 4 vom vorderen Querträger 9 des hinteren Transportfahrzeugs 2 entfernt wird. Anschließend lässt sich die Wechseldeichsel 1 raumsparend an einem vorbestimmten Ort ablegen oder zum Kuppeln von zwei anderen Transportfahrzeugen 2, 3 nutzen.
  • In 1 ist außerdem ein Positionierelement 27 erkennbar, das an der Deichseleinheit 4 ausgebildet ist. Das Positionierelement 27 ist so konfiguriert und angeordnet, dass es beim Anbringen der Deichseleinheit 4 am vorderen Querträger 9 das Auffinden einer vorbestimmten Relativposition zwischen der Deichseleinheit 4 und dem vorderen Querträger 9 erleichtert. Bevorzugt soll die Deichseleinheit 4 bezüglich der Querrichtung Y mittig am vorderen Querträger 9 montiert werden. Beim Anbringen der Deichseleinheit 4 bildet das Positionierelement 27 eine Art Anschlag in der Querrichtung Y, der mit einer Struktur 28 des hinteren Transportfahrzeugs 2 zusammenwirkt, derart, dass sich die vorbestimmte Relativposition von selbst ergibt, wenn das Positionierelement 27 an der Struktur 28 anliegt. Damit vereinfacht sich die ordnungsgemäße Montage.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10 2015 102 150 A1 [0003]
    • EP 2 236 391 A1 [0004]
    • DE 10 2013 107 453 B3 [0005]
    • DE 20 2023 103 391 U1 [0006]
    • DE 20 2020 002 214 U1 [0007]
    • DE 20 2021 105 749 U1 [0008]

Claims (10)

  1. Wechseldeichsel (1) zum Kuppeln von zwei Transportfahrzeugen (2, 3) für den Warentransport, - wobei die beiden Transportfahrzeuge (2, 3) in einem Zugbetrieb ein gezogenes hinteres Transportfahrzeug (2) und ein ziehendes vorderes Transportfahrzeug (3) bilden, - wobei die Wechseldeichsel (1) eine Deichseleinheit (4) aufweist, die an einem vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) lösbar festlegbar ist, - wobei die Wechseldeichsel (1) eine Kupplungseinheit (5) aufweist, die an einem hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) lösbar festlegbar ist, - wobei die Wechseldeichsel (1) eine Deichselstange (6) aufweist, die ein mit der Deichseleinheit (4) gelenkig verbundenes Deichselende (11) und ein mit dem Kupplungsende (5) gelenkig verbundenes Kupplungsende (12) aufweist.
  2. Wechseldeichsel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, - dass die horizontal ausgerichtete Deichselstange (6) eine horizontale Längsrichtung (X), eine senkrecht zur Längsrichtung (X) verlaufende horizontale Querrichtung (Y) und eine senkrecht zur Längsrichtung (X) und senkrecht zur Querrichtung (Y) verlaufende vertikale Höhenrichtung (Z) definiert.
  3. Wechseldeichsel (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, - dass die Deichselstange (6) mit dem Deichselende (11) um eine parallel zur Querrichtung (Y) verlaufende Deichselschwenkachse (13) schwenkbar mit der Deichseleinheit (4) verbunden ist, - dass bei am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) festgelegter Deichseleinheit (4) die Deichselstange (6) um die Deichselschwenkachse (13) zwischen einer parallel zur Höhenrichtung (Z) ausgerichteten Vertikalstellung und einer parallel zur Längsrichtung (X) ausgerichteten Horizontalstellung verschwenkbar ist.
  4. Wechseldeichsel (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, - dass die Deichseleinheit (4) und die Deichselstange (6) so aufeinander abgestimmt sind, dass die Deichseleinheit (4) bei in die Vertikalstellung verschwenkter Deichselstange (6) am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) in der Höhenrichtung (Z) anbringbar oder davon entfernbar ist und dass die am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) angebrachte Deichseleinheit (4) bei in die Horizontalstellung verschwenkter Deichselstange (6) durch einen Sicherungsabschnitt (14) des Deichselendes (11) am vorderen Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) gegen ein Entfernen in der Höhenrichtung (Z) gesichert ist.
  5. Wechseldeichsel (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, - dass die Deichseleinheit (4) eine Trägeraufnahme (15) aufweist, die in der Höhenrichtung (Z) unten eine Aufnahmeöffnung (16) aufweist, durch die der vordere Querträger (9) des hinteren Transportfahrzeugs (2) beim Anbringen der Deichseleinheit (4) von unten in die Trägeraufnahme (15) eindringt, - dass der Sicherungsabschnitt (14) des Deichselendes (11) in der Horizontalstellung der Deichselstange (6) die Aufnahmeöffnung (16) versperrt und in der Vertikalstellung der Deichselstange (6) die Aufnahmeöffnung (16) freigibt.
  6. Wechseldeichsel (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, - dass die Deichselstange (6) in der Vertikalstellung an einem Anschlag (17) der Deichseleinheit (4) anliegt und daran mittels eines Permanentmagneten (18) gehalten ist.
  7. Wechseldeichsel (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, - dass die Kupplungseinheit (5) einen Handgriff (19) zum manuellen Anheben der Wechseldeichsel (1) aufweist, der um eine parallel zur Querrichtung (Y) verlaufende Kupplungsschwenkachse (20) zwischen einer Freigabestellung, in der die Kupplungseinheit (5) am hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) anbringbar oder davon entfernbar ist, und einer Sicherungsstellung verschwenkbar an der Kupplungseinheit (5) gelagert ist, in der die am hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) angebrachte Kupplungseinheit (5) durch einen Sicherungsabschnitt (21) des Handgriffs (19) am hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) gegen ein Entfernen gesichert ist.
  8. Wechseldeichsel (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, - dass die Kupplungseinheit (5) eine Trägeraufnahme (22) aufweist, die in der Höhenrichtung (Z) unten eine Aufnahmeöffnung (23) aufweist, durch die der hintere Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) beim Anbringen der Kupplungseinheit (5) von unten in die Trägeraufnahme (22) eindringt, - dass der Sicherungsabschnitt (21) des Handgriffs (19) in der Sicherungsstellung des Handgriffs (19) die Aufnahmeöffnung (23) versperrt und in der Freigabestellung des Handgriffs (19) die Aufnahmeöffnung (23) freigibt.
  9. Wechseldeichsel (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, - dass der Handgriff (19) so an der Kupplungseinheit (5) gelagert ist, dass der unbetätigte Handgriff (19) bei am hinteren Querträger (10) des vorderen Transportfahrzeugs (3) angebrachter Kupplungseinheit (5) schwerkraftbedingt selbsttätig von der Freigabestellung in die Sicherungsstellung verschwenkt.
  10. Wechseldeichsel (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, - dass die Deichselstange (6) mit dem Kupplungsende (12) um eine parallel zur Höhenrichtung (Z) verlaufende Drehachse (24) drehbar mit der Kupplungseinheit (5) verbunden ist, - dass die Kupplungseinheit (5) einen parallel zur Drehachse (24) verlaufenden Bolzen (25) aufweist, der lösbar an der Kupplungseinheit (5) festgelegt ist, - dass die Deichselstange (6) am Kupplungsende (12) eine Bolzenöffnung (26) aufweist, - dass bei mit der Kupplungseinheit (5) verbundener Deichselstange (6) der Bolzen (25) die Bolzenöffnung (26) durchdringt.
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