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Die
Erfindung betrifft ein Transportsystem mit einem Trolley und einem
Güterträger, die über eine Kupplung miteinander
lösbar zu verbinden sind. Hierbei wird unter Trolley ein
mit Rollen versehenes Transporthilfsmittel verstanden.
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Paletten
haben eine große Bedeutung in der Transportlogistik, um
den Umschlag von Gütern möglichst schnell und
effizient durchführen zu können. Um diesen Prozess
zu beschleunigen, ist es aus der
WO
98/58849 und auch aus der
GB
960 768 bekannt, die Palette an ihrer Unterseite mit Rädern
zu versehen, auf welchen die Palette mit oder ohne Ladegut bewegt
werden kann. Um die automatisierte Beförderung der Palette
zu ermöglichen, können die Räder bei
einer Palette nach
WO 98/58849 eingefahren
werden. Zur Fixierung der Räder in einer Position ist eine
Verriegelung vorgesehen, die entfernt werden muss, um die Räder
dann separat ein- oder ausfahren zu können. Soll die Palette
vor einer unbeabsichtigten Bewegung gesichert werden, so sind in aufwändiger
Weise zunächst die Räder zu entriegeln, dann einzufahren
und schließlich die Räder erneut zu verriegeln.
Die einzelnen Paletten können über Kupplungen
miteinander zu einem Palettenzug verbunden werden und wenn die Räder
freigegeben sind, gleichzeitig hintereinander in einer Reihe wegtransportiert
werden.
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In
der
DE 1 943 854 A ist
ein ähnliches zugartiges Transportgestell zum Tragen von
Paletten bekannt, die möglichst hoch abgehoben vom Boden auf
in Ecken des Transportgestells angeordneten Stützen eines
einzelnen Transportwagens über diesen überstehend
automatisiert abgenommen werden können.
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Nachteilig
bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen ist,
dass viele Gestaltungen von Transportvorrichtungen für
die Paletten unfall- und fehleranfällig sind, oder dass
der Ablauf und die Handhabbarkeit umständlich sind. Beide Situationen verlangsamen
den zügigen Umschlag von auf Paletten angeordneten Waren
und Gütern.
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Hiervon
ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes
umschlagfähiges Transportsystem zu entwickeln, dass eine
hohe Akzeptanz bei den Nutzern findet. Die Akzeptanz soll auf die
sichere und leichte Handhabbarkeit der Paletten und des Transportsystems
zurückzuführen sein. Das Unfallrisiko von Lagerbeschäftigten
bei der Verladung und bei dem Umschlag der zu transportierenden
Güter soll möglichst gering sein.
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Erfindungsgemäß wird
die gestellte Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
Genauso wird die Aufgabe auch durch Patentanspruch 13 gelöst.
Die günstige Nutzung und Verwendung eines erfindungsgemäßen
Transportsystems kann den Ansprüchen 12 und 21 entnommen werden.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen
2 bis 11 sowie 14 bis 20.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Transportsystem ist ein
Trolley vorgesehen, der zumindest mit einem Güterträger
bestückbar ist. Trolley und Güterträger
sind jeweils mit Rädern versehen, sodass diese unabhängig
voneinander bewegbar sind, jedoch aber auch gemeinsam, im gekoppelten
Zustand als Transportsystem bewegbar sind. Die Räder von
Trolley und Güterträger sind jeweils in einem
separaten Chassis angeordnet. Das Chassis leitet die Lasten des
Transportsystems und gegebenenfalls der geladenen Güter
in die Räder ein. Ein vorderes und hinteres Chassisteil
sind über einen Trolleybügel verbunden, sodass
der Güterträger zwischen vorderem und hinterem
Chassisteil zu beiden Seiten einführbar ist. Dabei schafft
der Trolleybügel den Freiraum zwischen dem vorderen und
hinteren Chassisteil zur Aufnahme mehrerer Güterträger
oder eines Güterträgers.
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In
dem Transportsystem lässt sich eine sich über
alle Teile des Transportsystems erstreckende Plattform wiederfinden,
die mit einer Plattform des Trolleys zusammenfällt. Die
Plattform hat eine stabilisierende Wirkung auf den Schwerpunkt des
Gütertransportsystems. Auf der Plattform aufbauend gibt es
sowohl ein begrenzendes Verbindungsglied zwischen einzelnen Teilen
des Trolleys. Auch ist die Plattform dazu bestimmt, ein einzelnes
Gut oder mehrere Güter, die auf dem Güterträger
vorhanden sind, anordnend aufzunehmen. Mit dem Begriff Plattform
ist eine allgemeine Ebene benannt, die aber zwischen den einzelnen
Teilen einen gewissen Versatz aufweisen kann.
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Der
Trolley ruft in seiner Form und Struktur entfernt Erinnerung an
eine Form eines Gepäckwagens, der durch einen Hotelbellboy
für den Kofferzimmerservice benutzt wird, hervor und kann
in seiner Silhouette mit einem auch als Hotel-Cart bezeichneten
Wagen verglichen werden. Andere geläufige Begriff für
das eingedeutschte Wort sind auch Außenwagen, Transportwagen,
Rahmenwagen, Chassis, Zugwagen, Einspannwagen, wobei manche der
Begriffe stärker einen einzelnen funktionellen Aspekt des
Trolleys hervorheben.
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Der
besondere Vorteil dieser Erfindung liegt darin, dass der Güterträger,
der zum Beispiel als Palette mit Rädern gestaltet sein
kann, ohne umgebendes Chassis beladbar ist. Sobald die Ladung wie
Waren oder sonstige Güter auf dem Güterträger
verstaut sind, kann der Güterträger an einem beliebigen
freien Platz des vorbeikommenden Zugs, der aus mehreren Zugwagen
bestehen kann, seitlich innerhalb kürzester Zeit eingeschoben,
verriegelt und damit sicher befestigt werden.
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Von
weiterem Vorteil ist auch die Universalität des Güterträgers.
Der Güterträger stellt eine Plattform für
auf ihn aufzubringende Transportbehältnisse und Transportgegenstände
dar, wie zum Beispiel, aufzusetzende Gitterboxen, anzuschraubende
Container oder auch Standardpaletten. Solche Standardpaletten sind
zum Beispiel auch DB-Europaletten.
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Vorzugsweise
ist der Güterträger mit einer Zugstange ausgestattet
mit welcher der Güterträger bequem von Hand bewegt
werden kann. Diese ist zwischen einer Ruhe- und Arbeitsposition
verschwenkbar ausgeführt und kann somit in Ruheposition
verstaut werden. Vorzugsweise lässt sich die Zugstange
innerhalb des Grundrisses des Güterträgers verstauen,
sodass er kein Hindernis darstellt.
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Nach
einem Aspekt kann die Erfindung auch durch den Begriff „Wagen
im Wagen” sehr punktiert zusammengefasst werden. Der Trolley,
das äußere Chassis, stellt den ersten, äußeren
Wagen dar und der Güterträger stellt den zweiten,
inneren, vom äußeren Wagen eingefassten Wagen
dar.
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Das
Einriegeln erfolgt bei Einnahme der Ankuppelposition selbsttätig.
Das sichere Ankuppeln kann so nicht mehr durch einen nachlässigen
Lagerarbeiter vergessen werden.
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Weitere
Vorteile lassen sich aus den Zeichnungen und den Ansprüchen
ableiten.
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Die
Erfindung kann noch leichter verstanden werden, wenn Bezug auf die
beiliegenden Zeichnungen genommen wird.
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1 zeigt
eine seitliche Ansicht eines Trolleys,
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Trolleys,
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3 zeigt
eine Draufsicht eines Trolleys,
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4 zeigt
die Vorderansicht eines Trolleys,
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5 bis 8 zeigen
einen Güterträger aus verschiedenen Ansichten
wie Draufsicht, perspektivische Ansicht oder Vorderansicht,
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9 zeigt
ein erfindungsgemäßes Transportsystem in der Seitenansicht,
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9a und 9b zeigen
eine Seitenansicht des Transportsystems und den Trolleybügel
im Längsschnitt zur Sichtbarmachung des Lenkgetriebes
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10, 12, 13 zeigen
ein erfindungsgemäßes Transportsystem aus verschiedenen Ansichten,
die ähnlich den zuvor aufgeführten Ansichten sind,
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11 zeigt
eine Ansicht auf ein rechtes Radpaar eines erfindungsgemäßen
Transportsystems
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14 bis 17 zeigen
einzelne Aspekte eines Teils des Verriegelungsmechanismus,
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18 zeigt
in einer Perspektive einen Zug mit vier Wagen,
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19 zeigt
eine perspektivische Darstellung eines Wagens mit Güterträger
beim Einfädeln,
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20 bis 22 zeigen
jeweils in einem Seitenschnitt den Verriegelungsmechanismus in dreierlei
Positionen,
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23 bis 25 zeigen
jeweils in perspektivischer Ansicht den Verriegelungsmechanismus
in dreierlei Positionen,
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26 zeigen
eine perspektivische Ansicht des Transportsystems welches mit zwei
Güterträgern bestückt ist.
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In
den 1 bis 17 ist ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Transportsystems aus verschiedenen
Ansichten und Perspektiven in Gesamtschau und durch Herauszeichnen
besonderer Einzelteile dargestellt. Für die Begrifflichkeiten wird
auf beigeschlossene Bezugszeichenliste verwiesen.
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Die 1 bis 4 zeigen
den Trolley 5, der den äußeren Wagen 9 darstellt,
ohne den inneren, einzuschiebenden Wagen 104, der den Güterträger 100 darstellt.
Der Güterträger 100 ist in seiner basisschaffenden
Form in den 5 bis 8 dargestellt, auf
dem, insbesondere über die Aufsetzbretter 108, 110 Standardtransportgefäße
aufgeschraubt werden können. Hierzu sind Schraubenöffnungen,
die auch als Nietenöffnungen genutzt werden können,
in den jeweiligen Randbereichen der Aufsetzbretter eingezeichnet.
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1 zeigt
den Trolley 5, der im Wesentlichen aus einem Chassis 7 besteht
und den äußeren Wagen 9 des Transportsystems
darstellt, in einer seitlichen Ansicht. Es ist die seitliche Ansicht
gewählt, bei der frontal auf die erste seitliche Einführöffnung 27,
die in Fahrrichtung gesehen links liegt, geblickt werden kann. Der
Trolley 5 besteht aus einem vorderen Teil 67 und
einem hinteren Teil 69, die über einen Trolleybügel 15,
der umgestülpt nach unten, d. h. in Richtung auf den Boden,
weist, verbunden sind. Der Trolleybügel 15 setzt
sich aus einem ersten Ständer 19 für
den vorderen Teil 67 und einen zweiten Ständer 21 für
den hinteren Teil 69 des Trolleys 5 und einer
Trolleylängsverstrebung 17 zusammen. Im unteren
Teil bildet der Trolley eine Plattform 11 (wie durch zwei
Bezugszeichen dargestellt, die sich von dem vorderen zum hinteren
Teil aufspannt), insbesondere durch Querverstrebungen unterhalb
des Trolleybügels 15, die mit der Trolleyplatfform 13 nahezu
identisch zusammenfällt. Der Trolleybügel 15 ist im
wesentlichen eckig ausgestaltet, wobei eine erste Längsverstrebungsführung 23 und
eine zweite Längsverstrebungsführung 25 den Übergang
zwischen den Ständern 19, 21 und der
Trolleylängsverstrebung 17 darstellen. Die Längsverstrebungsführungen 23, 25 sind
so gestaltet, dass der Trolley 5 in seinem Abstand 71 zwischen
dem vorderen Teil 67 und dem hinteren Teil 69 teleskopierbar
ist.
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Weiterhin
sind die Längsverstrebungsführungen 23, 25 so
gestaltet, dass der Trolleybügel 15 mit einer
veränderlichen Trolleybügelhöhe 73 eingestellt
werden kann. Unterhalb der Trolleyplatfform 13 ist vorderseitig
die Trolleydeichsel 31 angeordnet, die die Trolleykupplungsstange 39 mit
dem Kupplungsstangenauge 41 umfasst. Der Trolleybügel 15 behält seinen
Bodenkontakt über Trolleyräder 45, 47,
sowie (nicht in 1 dargestellte) Trolleyräder 49 und 51. Die
Trolleyräder 45, 47 werden in Doppelplattenrollenhalterungen 55 geführt.
Im werksinternen Güteverkehr haben sich Rollen 53,
die insbesondere Vollgummirollen sein könnten, bewährt.
Ein Trolley 5 kann mit einem weiteren, nicht dargestellten
Trolley über die aus Anhängerkupplungstrapezblech 43 und Trolleykupplungsstange 39 sich
bildende Anhängerkupplung zu einem Zugwagensystem zusammengeschlossen
werden. Auf der Innenseite des Trolleybügels 15 befindet
sich ein Verrieglungsbolzen 57, der als Teil 65 des
Verriegelungsmechanismus dient und über einen Hebestift 63 manuell
bedienbar ist.
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In 2 wird
der Trolley 5 der 1 in perspektivischer
Ansicht in einer ausgekuppelten Position II so dargestellt, dass
sowohl die erste seitliche Einführöffnung 27 als
auch die zweite seitliche Einführöffnung 29 zu
sehen sind. In der perspektivischen Darstellung der 2 ist
deutlicher zu sehen, dass der Trolleybügel 15 mit
seinen beiden Längsverstrebungsführungen 23, 25 im
Wesentlichen aus drei Teilen, nämlich einer Trolleylängsverstrebung 17 und
einem ersten Ständer 19 und einem zweiten Ständer 21 gebildet
werden. Der erste Ständer 19 bildet mit weiteren
Teilen den vorderen Teil 67, während der zweite
Ständer 21 mit weiteren Teilen den hinteren Teil 69 des
Trolleys 5 bildet. Unterhalb der Ständer 19, 21 sind
querverlaufende Streben angeordnet, die weitere Anbauteile aufweisen
und die generelle Plattform 13 des Trolleys 5 (wie
in den 1 und 4 zu sehen) darstellen. An den
Ecken der Querverstrebungen sind die Trolleyräder 45, 47, 49, 51 angebracht.
Zur Halterung der Trolleyräder 45, 47, 49, 51 werden
Doppelplattenrollenhalterungen 55 verwendet. Die vordere
Trolleydeichsel 31 umfasst eine Trolleykupplungsstange 39 mit
einem Kupplungsstangenauge 41, das in seinen Abmessungen
auf ein zweites Kupplungsstangenauge 41 in einem Anhängerkupplungstrapezblech 43 angepasst
ist. Ein Verriegelungsbolzen 57 ist auf der Innenseite
des Trolleybügels 15, am unteren Ende des Trolleybügels 15, angeordnet.
Der Verriegelungsbolzen 57 bildet einen Teil des Verriegelungsmechanismus 65 und
weist an seinem oberen Ende einen Hebestift 63 auf. Auf
der gleichen Seite, nämlich der Innenseite, sind Untergreiffedern 160,
die über Federhaltebügel 168 an den querverlaufenden,
plattformbildenden Trolleyteilen befestigt sind, angeordnet. Oberhalb
liegen Güterträgerführungen 33,
die über Güterträgerführungseinphasenwinkel 37 das
seitliche Einführen über Einführöffnungen 27, 29 ermöglichen.
Auf jeder Innenseite des unteren Endes des Trolleybügels 15 schließen
sich Güterträgerführungen 33, 35 zur
Führung des (in der 2 nicht
dargestellten) Güterträgers 100 an. Die
Trolleyräder 45, 47, 49, 51 können
mit Vollgummirollen 53 realisiert sein.
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Wie
weiter in 1 und 2 ersichtlich
ist, bilden jeweils ein vorderes und ein nachlaufendes hinteres
Radpaar mit den Trolleyrädern 45, 47, 49, 51 ein Trolleyfahrwerk.
Die Trolleyräder 45 und 47 sind jeweils über
eine Spurstange 160 und 162 mit der Deichsel 31 derart
gekoppelt, dass beim Schwenken der Deichsel 31, beispielsweise
zur Kurvenfahrt, sich ein entsprechender Lenkwinkel der Trolleyräder 45 und 47 einstellt.
Je nach Ausführungsform des Trolleyfahrwerks können
die Trolleyräder 49 und 51 des nachlaufenden
hinteren Radpaares im Lenkwinkel freidrehend, starr oder über
Spurstangen 164 und 166 miteinander gekoppelt
sein. In 3 ist eine Ausführung
gezeigt, bei der das Trolleyfahrwerk Radpaare aufweist, die jeweils über
Spurstangen 160, 162, 164 und 168 miteinander
gekoppelt sind.
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In 3 ist
der Trolley 5 der 1 von oben dargestellt,
so dass der als äußerer Wagen 9 funktionierende
Trolley vor allem durch sein Chassis 7, seine Trolleydeichsel 31 und
sein Anhängerkupplungstrapezblech 43 die Silhouette
des äußeren Wagens 9 bilden. Von oben
ist vom Trolleybügel 15 vor allem der erste Ständer 19 und
der zweite Ständer 21, verbunden über
die Längsverstrebung, zu sehen. Während die äußeren
Seiten der Trolleyplattform bildenden Teile 13 nahezu rechtwinklig
sind, sind die Innenseiten über Güterträgerführungseinphasenwinkel 37 der
Güterträgerführungen 33, 35 zur
leichteren und zuverlässigeren Einphasung des (nicht dargestellten) Güterträgers 100 gestaltet.
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Die
Trolleydeichsel 31 mündet in die Trolleykupplungsstange 39,
an deren Ende ein Kupplungsstangenauge 41, geeignet für
das Ankuppeln mehrerer äußerer Wagen 9 zu
einem Zug, angeordnet ist.
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In
der in 4 dargestellten Vorderansicht des Trolleys sind
die beiden Trolleyräder 45, 51 zu sehen,
die die Trolleydeichsel 31 mit der Trolleykupplungsstange 39 begrenzen.
Die Räder 45, 51 setzen sich aus den
Doppelplattenrollenhalterungen 55 mit den eingefassten
Rollen zusammen. Die querverlaufenden Träger bilden die
Trolleyplattform 13, die unterhalb des Ständers 19 aufgespannt
ist. Der Ständer 19 mündet über
die Längstverstrebungsführung 23 in die
Trolleylängsverstrebung 17.
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In
den 5 bis 8 wird der Güterträger 100,
der als fahrbare Palette 102 gestaltet ist, in verschiedenen
Perspektiven dargestellt, nämlich in einer Seitenansicht
(5), in einer perspektivischen Ansicht von oben
(6), in einer Unteransicht (7) und in
einer weiteren Seitenansicht (8). Die
Figuren werden gleichzeitig beschrieben, der Betrachter möge
die für den jeweiligen Aspekt beste Darstellung wählen.
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Der
Güteträger 100 weist als zentrales Bauteil
einen Palettenrahmen 106 auf, an dessen Unterseite die
Palettenräder 134, 136, 138, 140 abstehen, wobei
diese Rollen 142 umfassen können. In der von den
Rollen 134, 136, 138, 140 abgewandten
Richtung stehen Längsanschlagsnasen 118 und Queranschlagsnasen 120 aus
der zentralen Ebene des Palettenrahmens 106 hervor. Der
Palettenrahmen 106 bildet die Ebene, die mit der Plattform
des Transportsystems gleichgesetzt werden kann. Das güterträgerseitige
Teil 154 des Verriegelungsmechanismus umfasst eine erste
Verriegelungsfeder 144, eine zweite Verriegelungsfeder 146 sowie
einen Federhalter 152, der die beiden Verriegelungsfedern 144, 146 voneinander
beabstandet trennt. Die beiden Verriegelungsfedern 144, 146 können
mit einer ersten Rampe 148 und einer zweiten Rampe 150 aufgebaut sein,
die eine solche Neigung aufweist, dass der in der 1 dargestellte
Verriegelungsbolzen 57 ohne erhöhten Kraftaufwand
angehoben werden kann, während der Güteträger 100 seitlich
einfahrbar ist. Für die Verstärkung des Palettenrahmens 106 gibt
es einen Verstärkungsstreben 112, der sowohl als Längsstreben 114 als
auch als Querstreben 116 im Innenbereich des Palettenrahmens 106 von
einer Seite zur nächsten Seite des Palettenrahmens 106 reichen
kann. An den Rändern des Palettenrahmens 106 auf
der Innenseite sind Aufsatzbretter 108, 110 angeordnet,
die auf der einen Seite Doppelplattenrollenhalterungen 55 für
die Palettenräder 134, 136, 138, 140 halten,
und auf der gegenüberliegenden Seite als Auflagefläche
für Transportbehältnisse und Transportverpackungen
dienen können. Auf ungefähr halber Strecke zwischen
den vorderen Palettenrädern 140, 134 und
den hinteren Palettenrädern 136, 138 sind
Stempelbremsen 126, 128 an den Verstärkungsstreben 112,
insbesondere an den Querstreben 116, auf der Innenseite
des Palettenrahmens 106 angeordnet. Die Stempelbremsen 126, 128 haben
jeweils einen Arretierungsstempel 122, 124, wobei
die Arretierungsstempel aus einem Stempelträger 130, 132 auf
den Boden hin herausstehen. Durch ein Bewegungsgestänge
können die Stempelbremsen 126, 128 in
die Arretierungsposition hinein- und aus der Arretierungsposition
herausgebracht werden. Die Stempelträger 130, 132 sind
wie viereckige Platten gestaltet, in deren Mitte jeweils die Arretierungsstempel 122, 124 sitzen.
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In
den 9 bis 13 werden der Güterträger
als innerer Wagen 104 zusammen mit dem äußeren
Wagen 9 im Eingriff, das heißt in der Ankuppelposition
I gezeigt. Aufgrund der gleichen Höhe der Räder 45, 134, 47, 136 ist – für
einen Fachmann erkenntlich – die rollbare Bewegungsposition
auf dem Boden III dargestellt.
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Wie
in 11 besonders gut zu sehen ist, stehen die Palettenräder 134 ff.
des inneren Wagens 104 seitlich über die sich
aus den Rädern 45, 47, 49, 51 bildenden
Breite des Trolleys hinaus. Die größere Breite
der Räder 134, 136, 138, 140 im
Vergleich zu den Rädern 45, 47, 49, 51 sorgt
für eine höhere Stabilität des mit Lasten
zu belegenden inneren Wagens 104. Der Palettenrahmen 106 wird
von dem vorderen Teil 67 und dem hinteren Teil 69 des
Trolleys eingefasst. Aus dem vorderen Teil 67 mit dem ersten
Ständer 19 geht seitlich in vorderer Richtung
die Trolleykupplungsstange 39 mit dem Kupplungsstangenauge 41 heraus.
Aus dem hinteren Teil 69 des Trolleys geht ein Anhängekupplungstrapezblech 43 mit
einem entsprechenden Kupplungsstangenauge 41 heraus, so
dass zwei, drei oder noch mehr äußere Wagen 9 zu
einem mehrere Wagen umfassenden Transportsystem zusammengekuppelt
werden können. Der Trolleybügel 15 mit
seinen Teilen vorderer Ständer 19, rückwärtiger
Ständer 21, vordere Längsverstrebungsführung 23,
hintere Längsverstrebungsführung 25 und
Trolleylängsverstrebung 17 bilden den stabilisierenden
und begrenzenden Rahmen für das auf den Güterträger
aufzulegenden Transportgut, dass durch die Anschlagsnasen 118, 120 gegen
seitliches Herunterrutschen vom Palettenrahmen 106 gesichert wird.
Mit wenigen Mitteln 118, 120, die im Vergleich zur
Größe des Palettenrahmens 106 kurz und
flach sind, können die durch die Verstärkungsstreben 112, wie
Längsstreben 114 oder Querstreben 116,
und Aufsatzbrettern 108, 110 gehaltenen Güter
gegen Herunterrutschen gesichert werden.
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Die
Arretierungsstempel 122, 124, die Teile der Stempelbremsen 126, 128 bilden,
sind so dimensioniert, dass im eingefahrenen Zustand eine einheitliche
Plattform 11 über den äußeren
Wagen 9 und den inneren Wagen 104 gebildet werden
kann, die einheitliche Plattform 11 fällt mit
der in 13 dargestellten Trolleyplattform 13 zusammen.
Die Verriegelungsfedern 144, 146 sind einseitig
auf der vorderen inneren Seite des Trolleys vorhanden. Das Gegenstück
stellt der in 14 detaillierter dargestellte
Verriegelungsbolzen 57 dar, der in den 9 bis 13 aus Übersichtlichkeitsgründen
weggelassen worden ist. Die Rollen 45, 47, 49, 51 sowie 134, 136, 138 und 140 können
zueinander schwenkbeweglich verdreht werden. Hierdurch ist es möglich
den äußeren Wagen 9 und den inneren Wagen 104 durch
seitliches Verschieben in die Ankuppelposition I zu bringen.
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Wie
in den 12 und 13 dargestellt, fluchten
der innere Wagen 104 und der äußere Wagen 9 in
der Ankuppelposition I. Jeweils zwei Räder sind somit in
einer fluchtenden Anordnung, so dass in der Vorderansicht der 12 nur
die Räder 45, 51 des äußeren
Wagens 9 und die dazu nach Außen versetzten Räder 134, 140 zu
sehen sind. Diese Anordnung sorgt für eine bessere Geradeausbewegung.
Genauso ist in der Vorderansicht der 12 nur
der vordere Teil 67 des Trolleys zu sehen, hinter dem die
erste Verriegelungsfeder 144 und die zweite Verriegelungsfeder 146 mit
ihren Rampen 148, 150 nach oben hervorschauen.
Ebenfalls von vorne können die Anschlagsnasen 118, 120 gesehen
werden, die aus der in 9 dargestellten Plattform 11 herausstehen.
Der Palettenrahmen 106 liegt in der gleichen Ebene wie
die Trolleyplattform 13. Ebenfalls seitlich als äußerste
Teile stehen die Bewegungsgestänge der Stempelbremsen 126, 128 heraus,
so dass die Stempelbremsen 126, 128 leicht durch
eine Fußbewegung bedienbar sind. Die Trolleydeichsel 31 verbindet
die beiden Trolleyräder 45, 51. Der vordere Ständer 19 wird
durch die erste Längsverstrebungsführung 23 abgeschlossen.
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In 13 ist
in der Draufsicht des äußeren Wagens 9 und
des inneren Wagens 104 gut zu sehen, dass die Trolleylängsverstrebung 17 und
wenigstens ein Verstärkungsstreben 112, wie zum
Beispiel der Längsstreben 114, räumlich übereinanderfallen.
Die Querstrebe 116, die die Verwindungssteifigkeit zusammen
mit den Aufsetzbrettern 108, 110 fördert,
verläuft im rechten Winkel zu dem Längsstreben 114.
Randlings der Querverstrebung 116 sind die Stempelträger 130, 132 angeordnet.
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Weiter
zeigen 9a und 9b ein
Lenkgetriebe mit welchem die Trolleyräder 45, 47, 49 und 51 des
vorderen und des nachlaufenden hinteren Chassisteils (67 bzw. 69)
derart miteinander gekoppelt sind, dass die Trolleyräder 45, 47, 49 und 51 synchron
einlenken. Dies erlaubt einen engeren Kurvenradius und ein gleichförmiges
Nachlaufen der Wagen im Zuggespann. Der Führer des Zuges
muss daher nicht mehr darauf achten, ob etwa die Wagen in der Kurveninnenseite
auf Hindernisse auffahren. Im Idealfall laufen die Wagen des Zuges
auf einer gemeinsamen Kreisbahn, entsprechend des durch die Zugmaschine
vorgegebenen Kurvenradius.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel wird das Lenkgetriebe
von miteinander über Zahnräder gekoppelte Wellen
gebildet. Dabei sind die Spurstangen 160 und 162,
des vorderen Teils 67 und die Spurstangen 164 und 168 des
hinteren, nachlaufenden Teils 69 jeweils mit einer parallel
zum Ständer 19 bzw. 21 angeordneten Welle
gekoppelt. Beide Wellen sind über eine parallel zum Trolleybügel 15 angeordnete
Welle verbunden und bilden damit das Lenkgetriebe.
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Im
geschilderten Ausführungsbeispiel ist die Welle des Trolleybügels 15 teleskopierbar
ausgebildet. Zusammen mit dem längsverstellbaren Trolleybügel 15 kann
die Länge des Wagens zur Anpassung an Güterträger
mit unterschiedlichen Längen variiert werden. Anstelle
von längsverstellbaren Trolleybügel 15 können
auch entsprechend abgelängte Trolleybügel 15 verwendet
werden.
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Der
in den 14 bis 16 sowie 20 bis 22 dargestellte
Klinkenstift 59 als Teil des Verriegelungsbolzens 57 ist
ein selbstauslösender Klinkenstift 59, der über
eine Klinkestiftsperrkralle 75 in der entriegelten Position
gehalten werden kann. Ist der Verriegelungsbolzen 57 an
der Stelle, die aus der in den zuvor beschriebenen Figuren gebildeten
Federhalter 152 ergibt, sich ausbildenden Aufnahmepfanne
eingefahren, so kann der Verriegelungsbolzen über den Hebestift 63,
der in dem Klinkenstiftteller 77 sitzt, wieder manuell
entsperrt werden. Der Klinkenstift 59 ist in dem Bolzenauge 61 geführt.
Das Bolzenauge 61 ist an dem vorderen Ständer 19 befestigt.
Ein zweiter Klinkenstiftteller 79 ist in der Nähe der
Klinkenstiftspitze 81 angeordnet, der als Anlagerungspunkt
für eine Spiralfeder dient. Die Spiralfeder fördert
das selbsttätige Absenken des Verriegelungsbolzens 57.
Der Klinkenstift 59 ist zweiteilig mit einer äußeren
Hülle 83 aufgebaut.
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Durch
einen Seilzug, wird der dicke Bolzen, der den Wagen verriegelt angehoben.
Dieser rastet im Keil ein und der Wagen kann entnommen werden. Durch
herausnehmen des Wagens wird der dünne Bolzen an einer
Schräge vorbei geschoben und dadurch angehoben. Der kleine
Bolzen ist verbunden mit einem abgewinkeltem Flach, dieses dann
den Keil zur Seite drückt. Durch diese Bewegung geht der große
Bolzen automatisch immer in seine Grundstellung die mit einer Feder
unterstützt wird (Verriegelstellung).
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In 17 ist
die längliche, flache, ausgestreckte, einlagige Blattfeder
zu sehen, die eine der Untergreiffedern 160 ist.
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Im
Werkseinsatz, also im Betrieb, läst sich der innere Wagen 104,
auch als fahrbare Palette 102 zu bezeichnen, in einer vom
Boden abgehobenen Position, hervorgerufen durch die Stempelbremsen 126, 128 ortsfest
beladen. Soll der innere Wagen 104 mit Hilfe des äußeren
Wagens 9 wegtransportiert werden, so sind die Stempelbremsen 126, 128 zu
lösen. Der innere Wagen wird beim seitlichen Einschieben
in den Trolley 5 über eine der Einführöffnungen 27, 29 durch
eine der Rampen 148, 150 der Verriegelungsfedern 144, 146 zunächst
angehoben, um dann mit dem Verriegelungsbolzen 57 in den
Federhalter 152 einzufallen und so eine feste Verbindung
zwischen äußerem Wagen 9 und innerem
Wagen 104 zu bilden. Der Trolley 5 lässt
sich auf verschiedene Größen einer fahrbaren Palette über
die Teleskopierbarkeit des Trolleybügels 15 leicht
anpassen. So ist ein flexibles, dennoch betriebssicheres Transportsystem geschaffen,
dass beliebig verlängerbar ist, und so gut werksintern
beim Güterumschlag, der in bodenschienenfreien Hallen realisiert
werden kann, einsetzbar ist.
-
18 zeigt
einen Zug, bei welchem vier Wagen 9 mit einander mittels
der jeweiligen Trolleykupplungsstange 39 gekuppelt sind.
Dieser Zug kann wiederum mittels der freien Trolleykupplungsstange 39 an
eine Zugmaschine gekuppelt werden.
-
In 19 ist
ein Wagen mit einem Güterträger beim Einfädeln
gezeigt. Vorzugsweise sind die Güterträgerführungen 33 und 35 derart
ausgebildet, dass der Güterträger von beiden Seiten
des Wagens einführbar ist. Dies fördert eine universelle
Beladbarkeit des Transportsystems.
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Funktionsprinzip Verriegelung:
-
Durch
ein Seil, wird der dicke Bolzen, der den Wagen verriegelt angehoben.
Dieser rastet im Keil ein und der Wagen kann entnommen werden. Durch
herausnehmen des Wagens wird der dünne Bolzen an einer
Schräge vorbei geschoben und dadurch angehoben. Der kleine
Bolzen ist verbunden mit einem abgewinkeltem Flach, dieses dann
den Keil zur Seite drückt. Durch diese Bewegung geht der große
Bolzen automatisch immer in seine Grundstellung die mit einer Feder
unterstützt wird (Verriegelstellung).
-
Um
den Güterträger 100 bewegbar zu machen,
ist das Chassis des Güterträgers 100 mit
Lenk- und oder Blockrollen 134, 136, 138, 140 versehen. Die
Lenkrollen sind vertikal schwenkbar und machen den Güterträger 100 manövrierfähig.
Dabei ist eine Gabel (Lenkgabel) über ein Schwenklager
(Drehkranz) mit dem Befestigungselement verbunden. Das Befestigungselement
wird fest am Chassis montiert. Die Gabel bleibt dabei schwenkbar.
Um die Gabel leicht schwenken zu können, wird das Rad in
der Regel mit einem horizontalen Abstand (Ausladung) zwischen den
Achsen des Schwenklagers und des Rades montiert. Durch die Ausladung
ist, ein leichtes Schwenken der Rolle ohne zusätzliche
Hilfsmittel möglich und verleiht dieser ein stabiles Laufverhalten bei
Geradeausfahrt.
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In 26 ist
ein Transportsystem mit zwei Güterträgern 100 dargestellt.
Die Güterträger sind vorliegend gleich lang und
derart in der Länge abgestimmt, dass sie in den zwischen
den Chassisteilen 67, 69 aufgespannte Fläche
hineinfinden. Natürlich lässt sich durch die Längsverstellbarkeit
des Trolleybügels 15 der Trolley an unterschiedlich
Längen der Güterträger 100 anpassen.
Bezüglich der Fahrtrichtung sind die beiden Güterträger 100 nachlaufend
angeordnet.
-
Zum
selbsttätigen Verriegeln mit dem Trolley 5 sind
die Güterträger 100 jeweils mit einer
Rampe 148, 150 versehen, welche mit der Verriegelung 56 beim
Verbringen des Güterträger 100 in eine
Ankuppelposition zusammenwirkt. Die Rampen 148, 150 sind
seitensymmetrisch ausgeführt, sodass der Güterträger 100 von
beiden Seiten des Trolleys 5 einfahren kann.
-
Obwohl
im Wesentlichen nur ein Ausführungsbeispiel dargestellt
worden ist, versteht jeder Fachmann von sich aus, dass auch Gestaltungen
mit mehr als nur einer aufnahmefähigen Unterbrechung im äußeren
Wagen zu dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung gehören.
Genauso kann auch eine erfindungsgemäße Ausführungsform
mit mehr als vier Rädern an jedem Wagen gestaltet werden.
-
- 1
- Transporteinrichtung
bzw. Transportsystem
- 3
- Zugwagen
- 5
- Trolley
- 7
- Chassis
- 9
- äußerer
Wagen
- 11
- Plattform
- 13
- Trolleyplattform
- 15
- Trolleybügel
- 17
- Trolleylängsverstrebung
- 19
- erster
Ständer
- 21
- zweiter
Ständer
- 23
- erste
Längsverstrebungsführung
- 25
- zweite
Längsverstrebungsführung
- 27
- erste
seitliche Einführöffnung
- 29
- zweite
seitliche Einführöffnung
- 31
- Trolleydeichsel
- 33
- Güterträgerführung
- 35
- Güterträgerführung
- 37
- Güterträgerführungseinphasenwinkel,
insbesondere zur leichteren seitlichen Zentrierung und zur leichteren
seitlichen Ausrichtung des Güterträgers zum Trolley
- 39
- Trolleykupplungsstange
- 41
- Kupplungsstangenauge
- 43
- Anhängekupplungstrapezblech
- 45
- erstes
Trolleyrad
- 47
- zweites
Trolleyrad
- 49
- drittes
Trolleyrad
- 51
- viertes
Trolleyrad
- 53
- Rolle,
insbesondere Vollgummirolle
- 55
- Doppelplattenrollenhalterung,
insbesondere dreh- und/oder schwenkfähig
- 57
- Verriegelungsbolzen
- 59
- Klinkenstift
- 61
- Bolzenauge
- 63
- Hebestift
- 65
- Teil
des Verriegelungsmechanismus, trolleyseitig
- 67
- vorderer
Teil des Trolleys
- 69
- hinterer
Teil des Trolleys
- 71
- Abstand
zwischen dem vorderen und dem hinteren Teil des Trolleys
- 73
- Trolleybügelhöhe
- 75
- Klinkenstiftsperrkralle,
insbesondere eine selbstauslösende Kippkralle
- 77
- Klinkenstiftteller
- 79
- Klinkenstiftteller
- 81
- Klinkenstiftspitze
- 83
- Äußere
Hülle
- 100
- Güterträger
- 102
- Palette
- 104
- innerer
Wagen
- 106
- Palettenrahmen
- 108
- erstes
Aufsatzbrett, vorzugsweise aus einem Metall gefertigt
- 110
- zweites
Aufsatzbrett, vorzugsweise aus einem Metall gefertigt
- 112
- Verstärkungsstreben
- 114
- Längsstrebe
- 116
- Querstrebe
- 118
- Längsanschlagsnase
- 120
- Queranschlagsnase
- 122
- erster
Arretierungsstempel
- 124
- zweiter
Arretierungsstempel
- 126
- erste
Stempelbremse
- 128
- zweite
Stempelbremse
- 130
- erster
Stempelträger
- 132
- zweiter
Stempelträger
- 134
- erstes
Palettenrad
- 136
- zweites
Palettenrad
- 138
- drittes
Palettenrad
- 140
- viertes
Palettenrad
- 142
- Rolle,
insbesondere Vollgummirolle
- 144
- erste
Verriegelungsfeder
- 146
- zweite
Verriegelungsfeder
- 148
- erste
Rampe der Verriegelungsfeder
- 150
- zweite
Rampe der Verriegelungsfeder
- 152
- Federhalter
- 154
- Teil
des Verriegelungsmechanismus, güterträgerseitig
- 160
- erste
Untergreiffeder
- 162
- zweite
Untergreiffeder
- 164
- dritte
Untergreiffeder
- 166
- vierte
Untergreiffeder
- 168
- Federhaltebügel,
insbesondere flanschartig
- I
- Ankuppelposition
- II
- ausgekuppelte
Position
- III
- Boden,
auf dem die Wagen abrollen können
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 98/58849 [0002, 0002]
- - GB 960768 [0002]
- - DE 1943854 A [0003]