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DE102008035914A1 - Transportsystem, insbesondere mit beweglichen Paletten - Google Patents

Transportsystem, insbesondere mit beweglichen Paletten Download PDF

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DE102008035914A1
DE102008035914A1 DE200810035914 DE102008035914A DE102008035914A1 DE 102008035914 A1 DE102008035914 A1 DE 102008035914A1 DE 200810035914 DE200810035914 DE 200810035914 DE 102008035914 A DE102008035914 A DE 102008035914A DE 102008035914 A1 DE102008035914 A1 DE 102008035914A1
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transport system
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goods
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Abstract

Die vorliegende Erfindung beschreibt ein Transportsystem (1) mit einem Trolley (5) und einem Güterträger (100), die über eine Kupplung (65, 154) miteinander lösbar zu verbinden sind. Das Transportsystem (1) hat als bemerkenswerte Merkmale eine sich über alle Teile (5, 100) des Transportsystems (1) erstreckende Plattform (11), die mit einer Plattform (13) des Trolleys (5) zusammenfällt, auf der aufbauend sowohl ein begrenzendes Verbindungsglied (15) zwischen einzelnen Teilen (67, 69) des Trolleys (5) vorhanden ist als auch einzelnes Gut auf dem Güterträger (100) angeordnet werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Transportsystem mit einem Trolley und einem Güterträger, die über eine Kupplung miteinander lösbar zu verbinden sind. Hierbei wird unter Trolley ein mit Rollen versehenes Transporthilfsmittel verstanden.
  • Paletten haben eine große Bedeutung in der Transportlogistik, um den Umschlag von Gütern möglichst schnell und effizient durchführen zu können. Um diesen Prozess zu beschleunigen, ist es aus der WO 98/58849 und auch aus der GB 960 768 bekannt, die Palette an ihrer Unterseite mit Rädern zu versehen, auf welchen die Palette mit oder ohne Ladegut bewegt werden kann. Um die automatisierte Beförderung der Palette zu ermöglichen, können die Räder bei einer Palette nach WO 98/58849 eingefahren werden. Zur Fixierung der Räder in einer Position ist eine Verriegelung vorgesehen, die entfernt werden muss, um die Räder dann separat ein- oder ausfahren zu können. Soll die Palette vor einer unbeabsichtigten Bewegung gesichert werden, so sind in aufwändiger Weise zunächst die Räder zu entriegeln, dann einzufahren und schließlich die Räder erneut zu verriegeln. Die einzelnen Paletten können über Kupplungen miteinander zu einem Palettenzug verbunden werden und wenn die Räder freigegeben sind, gleichzeitig hintereinander in einer Reihe wegtransportiert werden.
  • In der DE 1 943 854 A ist ein ähnliches zugartiges Transportgestell zum Tragen von Paletten bekannt, die möglichst hoch abgehoben vom Boden auf in Ecken des Transportgestells angeordneten Stützen eines einzelnen Transportwagens über diesen überstehend automatisiert abgenommen werden können.
  • Nachteilig bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen ist, dass viele Gestaltungen von Transportvorrichtungen für die Paletten unfall- und fehleranfällig sind, oder dass der Ablauf und die Handhabbarkeit umständlich sind. Beide Situationen verlangsamen den zügigen Umschlag von auf Paletten angeordneten Waren und Gütern.
  • Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes umschlagfähiges Transportsystem zu entwickeln, dass eine hohe Akzeptanz bei den Nutzern findet. Die Akzeptanz soll auf die sichere und leichte Handhabbarkeit der Paletten und des Transportsystems zurückzuführen sein. Das Unfallrisiko von Lagerbeschäftigten bei der Verladung und bei dem Umschlag der zu transportierenden Güter soll möglichst gering sein.
  • Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 genannten Merkmale gelöst. Genauso wird die Aufgabe auch durch Patentanspruch 13 gelöst. Die günstige Nutzung und Verwendung eines erfindungsgemäßen Transportsystems kann den Ansprüchen 12 und 21 entnommen werden.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 11 sowie 14 bis 20.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Transportsystem ist ein Trolley vorgesehen, der zumindest mit einem Güterträger bestückbar ist. Trolley und Güterträger sind jeweils mit Rädern versehen, sodass diese unabhängig voneinander bewegbar sind, jedoch aber auch gemeinsam, im gekoppelten Zustand als Transportsystem bewegbar sind. Die Räder von Trolley und Güterträger sind jeweils in einem separaten Chassis angeordnet. Das Chassis leitet die Lasten des Transportsystems und gegebenenfalls der geladenen Güter in die Räder ein. Ein vorderes und hinteres Chassisteil sind über einen Trolleybügel verbunden, sodass der Güterträger zwischen vorderem und hinterem Chassisteil zu beiden Seiten einführbar ist. Dabei schafft der Trolleybügel den Freiraum zwischen dem vorderen und hinteren Chassisteil zur Aufnahme mehrerer Güterträger oder eines Güterträgers.
  • In dem Transportsystem lässt sich eine sich über alle Teile des Transportsystems erstreckende Plattform wiederfinden, die mit einer Plattform des Trolleys zusammenfällt. Die Plattform hat eine stabilisierende Wirkung auf den Schwerpunkt des Gütertransportsystems. Auf der Plattform aufbauend gibt es sowohl ein begrenzendes Verbindungsglied zwischen einzelnen Teilen des Trolleys. Auch ist die Plattform dazu bestimmt, ein einzelnes Gut oder mehrere Güter, die auf dem Güterträger vorhanden sind, anordnend aufzunehmen. Mit dem Begriff Plattform ist eine allgemeine Ebene benannt, die aber zwischen den einzelnen Teilen einen gewissen Versatz aufweisen kann.
  • Der Trolley ruft in seiner Form und Struktur entfernt Erinnerung an eine Form eines Gepäckwagens, der durch einen Hotelbellboy für den Kofferzimmerservice benutzt wird, hervor und kann in seiner Silhouette mit einem auch als Hotel-Cart bezeichneten Wagen verglichen werden. Andere geläufige Begriff für das eingedeutschte Wort sind auch Außenwagen, Transportwagen, Rahmenwagen, Chassis, Zugwagen, Einspannwagen, wobei manche der Begriffe stärker einen einzelnen funktionellen Aspekt des Trolleys hervorheben.
  • Der besondere Vorteil dieser Erfindung liegt darin, dass der Güterträger, der zum Beispiel als Palette mit Rädern gestaltet sein kann, ohne umgebendes Chassis beladbar ist. Sobald die Ladung wie Waren oder sonstige Güter auf dem Güterträger verstaut sind, kann der Güterträger an einem beliebigen freien Platz des vorbeikommenden Zugs, der aus mehreren Zugwagen bestehen kann, seitlich innerhalb kürzester Zeit eingeschoben, verriegelt und damit sicher befestigt werden.
  • Von weiterem Vorteil ist auch die Universalität des Güterträgers. Der Güterträger stellt eine Plattform für auf ihn aufzubringende Transportbehältnisse und Transportgegenstände dar, wie zum Beispiel, aufzusetzende Gitterboxen, anzuschraubende Container oder auch Standardpaletten. Solche Standardpaletten sind zum Beispiel auch DB-Europaletten.
  • Vorzugsweise ist der Güterträger mit einer Zugstange ausgestattet mit welcher der Güterträger bequem von Hand bewegt werden kann. Diese ist zwischen einer Ruhe- und Arbeitsposition verschwenkbar ausgeführt und kann somit in Ruheposition verstaut werden. Vorzugsweise lässt sich die Zugstange innerhalb des Grundrisses des Güterträgers verstauen, sodass er kein Hindernis darstellt.
  • Nach einem Aspekt kann die Erfindung auch durch den Begriff „Wagen im Wagen” sehr punktiert zusammengefasst werden. Der Trolley, das äußere Chassis, stellt den ersten, äußeren Wagen dar und der Güterträger stellt den zweiten, inneren, vom äußeren Wagen eingefassten Wagen dar.
  • Das Einriegeln erfolgt bei Einnahme der Ankuppelposition selbsttätig. Das sichere Ankuppeln kann so nicht mehr durch einen nachlässigen Lagerarbeiter vergessen werden.
  • Weitere Vorteile lassen sich aus den Zeichnungen und den Ansprüchen ableiten.
  • Die Erfindung kann noch leichter verstanden werden, wenn Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen genommen wird.
  • 1 zeigt eine seitliche Ansicht eines Trolleys,
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Trolleys,
  • 3 zeigt eine Draufsicht eines Trolleys,
  • 4 zeigt die Vorderansicht eines Trolleys,
  • 5 bis 8 zeigen einen Güterträger aus verschiedenen Ansichten wie Draufsicht, perspektivische Ansicht oder Vorderansicht,
  • 9 zeigt ein erfindungsgemäßes Transportsystem in der Seitenansicht,
  • 9a und 9b zeigen eine Seitenansicht des Transportsystems und den Trolleybügel im Längsschnitt zur Sichtbarmachung des Lenkgetriebes
  • 10, 12, 13 zeigen ein erfindungsgemäßes Transportsystem aus verschiedenen Ansichten, die ähnlich den zuvor aufgeführten Ansichten sind,
  • 11 zeigt eine Ansicht auf ein rechtes Radpaar eines erfindungsgemäßen Transportsystems
  • 14 bis 17 zeigen einzelne Aspekte eines Teils des Verriegelungsmechanismus,
  • 18 zeigt in einer Perspektive einen Zug mit vier Wagen,
  • 19 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Wagens mit Güterträger beim Einfädeln,
  • 20 bis 22 zeigen jeweils in einem Seitenschnitt den Verriegelungsmechanismus in dreierlei Positionen,
  • 23 bis 25 zeigen jeweils in perspektivischer Ansicht den Verriegelungsmechanismus in dreierlei Positionen,
  • 26 zeigen eine perspektivische Ansicht des Transportsystems welches mit zwei Güterträgern bestückt ist.
  • In den 1 bis 17 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Transportsystems aus verschiedenen Ansichten und Perspektiven in Gesamtschau und durch Herauszeichnen besonderer Einzelteile dargestellt. Für die Begrifflichkeiten wird auf beigeschlossene Bezugszeichenliste verwiesen.
  • Die 1 bis 4 zeigen den Trolley 5, der den äußeren Wagen 9 darstellt, ohne den inneren, einzuschiebenden Wagen 104, der den Güterträger 100 darstellt. Der Güterträger 100 ist in seiner basisschaffenden Form in den 5 bis 8 dargestellt, auf dem, insbesondere über die Aufsetzbretter 108, 110 Standardtransportgefäße aufgeschraubt werden können. Hierzu sind Schraubenöffnungen, die auch als Nietenöffnungen genutzt werden können, in den jeweiligen Randbereichen der Aufsetzbretter eingezeichnet.
  • 1 zeigt den Trolley 5, der im Wesentlichen aus einem Chassis 7 besteht und den äußeren Wagen 9 des Transportsystems darstellt, in einer seitlichen Ansicht. Es ist die seitliche Ansicht gewählt, bei der frontal auf die erste seitliche Einführöffnung 27, die in Fahrrichtung gesehen links liegt, geblickt werden kann. Der Trolley 5 besteht aus einem vorderen Teil 67 und einem hinteren Teil 69, die über einen Trolleybügel 15, der umgestülpt nach unten, d. h. in Richtung auf den Boden, weist, verbunden sind. Der Trolleybügel 15 setzt sich aus einem ersten Ständer 19 für den vorderen Teil 67 und einen zweiten Ständer 21 für den hinteren Teil 69 des Trolleys 5 und einer Trolleylängsverstrebung 17 zusammen. Im unteren Teil bildet der Trolley eine Plattform 11 (wie durch zwei Bezugszeichen dargestellt, die sich von dem vorderen zum hinteren Teil aufspannt), insbesondere durch Querverstrebungen unterhalb des Trolleybügels 15, die mit der Trolleyplatfform 13 nahezu identisch zusammenfällt. Der Trolleybügel 15 ist im wesentlichen eckig ausgestaltet, wobei eine erste Längsverstrebungsführung 23 und eine zweite Längsverstrebungsführung 25 den Übergang zwischen den Ständern 19, 21 und der Trolleylängsverstrebung 17 darstellen. Die Längsverstrebungsführungen 23, 25 sind so gestaltet, dass der Trolley 5 in seinem Abstand 71 zwischen dem vorderen Teil 67 und dem hinteren Teil 69 teleskopierbar ist.
  • Weiterhin sind die Längsverstrebungsführungen 23, 25 so gestaltet, dass der Trolleybügel 15 mit einer veränderlichen Trolleybügelhöhe 73 eingestellt werden kann. Unterhalb der Trolleyplatfform 13 ist vorderseitig die Trolleydeichsel 31 angeordnet, die die Trolleykupplungsstange 39 mit dem Kupplungsstangenauge 41 umfasst. Der Trolleybügel 15 behält seinen Bodenkontakt über Trolleyräder 45, 47, sowie (nicht in 1 dargestellte) Trolleyräder 49 und 51. Die Trolleyräder 45, 47 werden in Doppelplattenrollenhalterungen 55 geführt. Im werksinternen Güteverkehr haben sich Rollen 53, die insbesondere Vollgummirollen sein könnten, bewährt. Ein Trolley 5 kann mit einem weiteren, nicht dargestellten Trolley über die aus Anhängerkupplungstrapezblech 43 und Trolleykupplungsstange 39 sich bildende Anhängerkupplung zu einem Zugwagensystem zusammengeschlossen werden. Auf der Innenseite des Trolleybügels 15 befindet sich ein Verrieglungsbolzen 57, der als Teil 65 des Verriegelungsmechanismus dient und über einen Hebestift 63 manuell bedienbar ist.
  • In 2 wird der Trolley 5 der 1 in perspektivischer Ansicht in einer ausgekuppelten Position II so dargestellt, dass sowohl die erste seitliche Einführöffnung 27 als auch die zweite seitliche Einführöffnung 29 zu sehen sind. In der perspektivischen Darstellung der 2 ist deutlicher zu sehen, dass der Trolleybügel 15 mit seinen beiden Längsverstrebungsführungen 23, 25 im Wesentlichen aus drei Teilen, nämlich einer Trolleylängsverstrebung 17 und einem ersten Ständer 19 und einem zweiten Ständer 21 gebildet werden. Der erste Ständer 19 bildet mit weiteren Teilen den vorderen Teil 67, während der zweite Ständer 21 mit weiteren Teilen den hinteren Teil 69 des Trolleys 5 bildet. Unterhalb der Ständer 19, 21 sind querverlaufende Streben angeordnet, die weitere Anbauteile aufweisen und die generelle Plattform 13 des Trolleys 5 (wie in den 1 und 4 zu sehen) darstellen. An den Ecken der Querverstrebungen sind die Trolleyräder 45, 47, 49, 51 angebracht. Zur Halterung der Trolleyräder 45, 47, 49, 51 werden Doppelplattenrollenhalterungen 55 verwendet. Die vordere Trolleydeichsel 31 umfasst eine Trolleykupplungsstange 39 mit einem Kupplungsstangenauge 41, das in seinen Abmessungen auf ein zweites Kupplungsstangenauge 41 in einem Anhängerkupplungstrapezblech 43 angepasst ist. Ein Verriegelungsbolzen 57 ist auf der Innenseite des Trolleybügels 15, am unteren Ende des Trolleybügels 15, angeordnet. Der Verriegelungsbolzen 57 bildet einen Teil des Verriegelungsmechanismus 65 und weist an seinem oberen Ende einen Hebestift 63 auf. Auf der gleichen Seite, nämlich der Innenseite, sind Untergreiffedern 160, die über Federhaltebügel 168 an den querverlaufenden, plattformbildenden Trolleyteilen befestigt sind, angeordnet. Oberhalb liegen Güterträgerführungen 33, die über Güterträgerführungseinphasenwinkel 37 das seitliche Einführen über Einführöffnungen 27, 29 ermöglichen. Auf jeder Innenseite des unteren Endes des Trolleybügels 15 schließen sich Güterträgerführungen 33, 35 zur Führung des (in der 2 nicht dargestellten) Güterträgers 100 an. Die Trolleyräder 45, 47, 49, 51 können mit Vollgummirollen 53 realisiert sein.
  • Wie weiter in 1 und 2 ersichtlich ist, bilden jeweils ein vorderes und ein nachlaufendes hinteres Radpaar mit den Trolleyrädern 45, 47, 49, 51 ein Trolleyfahrwerk. Die Trolleyräder 45 und 47 sind jeweils über eine Spurstange 160 und 162 mit der Deichsel 31 derart gekoppelt, dass beim Schwenken der Deichsel 31, beispielsweise zur Kurvenfahrt, sich ein entsprechender Lenkwinkel der Trolleyräder 45 und 47 einstellt. Je nach Ausführungsform des Trolleyfahrwerks können die Trolleyräder 49 und 51 des nachlaufenden hinteren Radpaares im Lenkwinkel freidrehend, starr oder über Spurstangen 164 und 166 miteinander gekoppelt sein. In 3 ist eine Ausführung gezeigt, bei der das Trolleyfahrwerk Radpaare aufweist, die jeweils über Spurstangen 160, 162, 164 und 168 miteinander gekoppelt sind.
  • In 3 ist der Trolley 5 der 1 von oben dargestellt, so dass der als äußerer Wagen 9 funktionierende Trolley vor allem durch sein Chassis 7, seine Trolleydeichsel 31 und sein Anhängerkupplungstrapezblech 43 die Silhouette des äußeren Wagens 9 bilden. Von oben ist vom Trolleybügel 15 vor allem der erste Ständer 19 und der zweite Ständer 21, verbunden über die Längsverstrebung, zu sehen. Während die äußeren Seiten der Trolleyplattform bildenden Teile 13 nahezu rechtwinklig sind, sind die Innenseiten über Güterträgerführungseinphasenwinkel 37 der Güterträgerführungen 33, 35 zur leichteren und zuverlässigeren Einphasung des (nicht dargestellten) Güterträgers 100 gestaltet.
  • Die Trolleydeichsel 31 mündet in die Trolleykupplungsstange 39, an deren Ende ein Kupplungsstangenauge 41, geeignet für das Ankuppeln mehrerer äußerer Wagen 9 zu einem Zug, angeordnet ist.
  • In der in 4 dargestellten Vorderansicht des Trolleys sind die beiden Trolleyräder 45, 51 zu sehen, die die Trolleydeichsel 31 mit der Trolleykupplungsstange 39 begrenzen. Die Räder 45, 51 setzen sich aus den Doppelplattenrollenhalterungen 55 mit den eingefassten Rollen zusammen. Die querverlaufenden Träger bilden die Trolleyplattform 13, die unterhalb des Ständers 19 aufgespannt ist. Der Ständer 19 mündet über die Längstverstrebungsführung 23 in die Trolleylängsverstrebung 17.
  • In den 5 bis 8 wird der Güterträger 100, der als fahrbare Palette 102 gestaltet ist, in verschiedenen Perspektiven dargestellt, nämlich in einer Seitenansicht (5), in einer perspektivischen Ansicht von oben (6), in einer Unteransicht (7) und in einer weiteren Seitenansicht (8). Die Figuren werden gleichzeitig beschrieben, der Betrachter möge die für den jeweiligen Aspekt beste Darstellung wählen.
  • Der Güteträger 100 weist als zentrales Bauteil einen Palettenrahmen 106 auf, an dessen Unterseite die Palettenräder 134, 136, 138, 140 abstehen, wobei diese Rollen 142 umfassen können. In der von den Rollen 134, 136, 138, 140 abgewandten Richtung stehen Längsanschlagsnasen 118 und Queranschlagsnasen 120 aus der zentralen Ebene des Palettenrahmens 106 hervor. Der Palettenrahmen 106 bildet die Ebene, die mit der Plattform des Transportsystems gleichgesetzt werden kann. Das güterträgerseitige Teil 154 des Verriegelungsmechanismus umfasst eine erste Verriegelungsfeder 144, eine zweite Verriegelungsfeder 146 sowie einen Federhalter 152, der die beiden Verriegelungsfedern 144, 146 voneinander beabstandet trennt. Die beiden Verriegelungsfedern 144, 146 können mit einer ersten Rampe 148 und einer zweiten Rampe 150 aufgebaut sein, die eine solche Neigung aufweist, dass der in der 1 dargestellte Verriegelungsbolzen 57 ohne erhöhten Kraftaufwand angehoben werden kann, während der Güteträger 100 seitlich einfahrbar ist. Für die Verstärkung des Palettenrahmens 106 gibt es einen Verstärkungsstreben 112, der sowohl als Längsstreben 114 als auch als Querstreben 116 im Innenbereich des Palettenrahmens 106 von einer Seite zur nächsten Seite des Palettenrahmens 106 reichen kann. An den Rändern des Palettenrahmens 106 auf der Innenseite sind Aufsatzbretter 108, 110 angeordnet, die auf der einen Seite Doppelplattenrollenhalterungen 55 für die Palettenräder 134, 136, 138, 140 halten, und auf der gegenüberliegenden Seite als Auflagefläche für Transportbehältnisse und Transportverpackungen dienen können. Auf ungefähr halber Strecke zwischen den vorderen Palettenrädern 140, 134 und den hinteren Palettenrädern 136, 138 sind Stempelbremsen 126, 128 an den Verstärkungsstreben 112, insbesondere an den Querstreben 116, auf der Innenseite des Palettenrahmens 106 angeordnet. Die Stempelbremsen 126, 128 haben jeweils einen Arretierungsstempel 122, 124, wobei die Arretierungsstempel aus einem Stempelträger 130, 132 auf den Boden hin herausstehen. Durch ein Bewegungsgestänge können die Stempelbremsen 126, 128 in die Arretierungsposition hinein- und aus der Arretierungsposition herausgebracht werden. Die Stempelträger 130, 132 sind wie viereckige Platten gestaltet, in deren Mitte jeweils die Arretierungsstempel 122, 124 sitzen.
  • In den 9 bis 13 werden der Güterträger als innerer Wagen 104 zusammen mit dem äußeren Wagen 9 im Eingriff, das heißt in der Ankuppelposition I gezeigt. Aufgrund der gleichen Höhe der Räder 45, 134, 47, 136 ist – für einen Fachmann erkenntlich – die rollbare Bewegungsposition auf dem Boden III dargestellt.
  • Wie in 11 besonders gut zu sehen ist, stehen die Palettenräder 134 ff. des inneren Wagens 104 seitlich über die sich aus den Rädern 45, 47, 49, 51 bildenden Breite des Trolleys hinaus. Die größere Breite der Räder 134, 136, 138, 140 im Vergleich zu den Rädern 45, 47, 49, 51 sorgt für eine höhere Stabilität des mit Lasten zu belegenden inneren Wagens 104. Der Palettenrahmen 106 wird von dem vorderen Teil 67 und dem hinteren Teil 69 des Trolleys eingefasst. Aus dem vorderen Teil 67 mit dem ersten Ständer 19 geht seitlich in vorderer Richtung die Trolleykupplungsstange 39 mit dem Kupplungsstangenauge 41 heraus. Aus dem hinteren Teil 69 des Trolleys geht ein Anhängekupplungstrapezblech 43 mit einem entsprechenden Kupplungsstangenauge 41 heraus, so dass zwei, drei oder noch mehr äußere Wagen 9 zu einem mehrere Wagen umfassenden Transportsystem zusammengekuppelt werden können. Der Trolleybügel 15 mit seinen Teilen vorderer Ständer 19, rückwärtiger Ständer 21, vordere Längsverstrebungsführung 23, hintere Längsverstrebungsführung 25 und Trolleylängsverstrebung 17 bilden den stabilisierenden und begrenzenden Rahmen für das auf den Güterträger aufzulegenden Transportgut, dass durch die Anschlagsnasen 118, 120 gegen seitliches Herunterrutschen vom Palettenrahmen 106 gesichert wird. Mit wenigen Mitteln 118, 120, die im Vergleich zur Größe des Palettenrahmens 106 kurz und flach sind, können die durch die Verstärkungsstreben 112, wie Längsstreben 114 oder Querstreben 116, und Aufsatzbrettern 108, 110 gehaltenen Güter gegen Herunterrutschen gesichert werden.
  • Die Arretierungsstempel 122, 124, die Teile der Stempelbremsen 126, 128 bilden, sind so dimensioniert, dass im eingefahrenen Zustand eine einheitliche Plattform 11 über den äußeren Wagen 9 und den inneren Wagen 104 gebildet werden kann, die einheitliche Plattform 11 fällt mit der in 13 dargestellten Trolleyplattform 13 zusammen. Die Verriegelungsfedern 144, 146 sind einseitig auf der vorderen inneren Seite des Trolleys vorhanden. Das Gegenstück stellt der in 14 detaillierter dargestellte Verriegelungsbolzen 57 dar, der in den 9 bis 13 aus Übersichtlichkeitsgründen weggelassen worden ist. Die Rollen 45, 47, 49, 51 sowie 134, 136, 138 und 140 können zueinander schwenkbeweglich verdreht werden. Hierdurch ist es möglich den äußeren Wagen 9 und den inneren Wagen 104 durch seitliches Verschieben in die Ankuppelposition I zu bringen.
  • Wie in den 12 und 13 dargestellt, fluchten der innere Wagen 104 und der äußere Wagen 9 in der Ankuppelposition I. Jeweils zwei Räder sind somit in einer fluchtenden Anordnung, so dass in der Vorderansicht der 12 nur die Räder 45, 51 des äußeren Wagens 9 und die dazu nach Außen versetzten Räder 134, 140 zu sehen sind. Diese Anordnung sorgt für eine bessere Geradeausbewegung. Genauso ist in der Vorderansicht der 12 nur der vordere Teil 67 des Trolleys zu sehen, hinter dem die erste Verriegelungsfeder 144 und die zweite Verriegelungsfeder 146 mit ihren Rampen 148, 150 nach oben hervorschauen. Ebenfalls von vorne können die Anschlagsnasen 118, 120 gesehen werden, die aus der in 9 dargestellten Plattform 11 herausstehen. Der Palettenrahmen 106 liegt in der gleichen Ebene wie die Trolleyplattform 13. Ebenfalls seitlich als äußerste Teile stehen die Bewegungsgestänge der Stempelbremsen 126, 128 heraus, so dass die Stempelbremsen 126, 128 leicht durch eine Fußbewegung bedienbar sind. Die Trolleydeichsel 31 verbindet die beiden Trolleyräder 45, 51. Der vordere Ständer 19 wird durch die erste Längsverstrebungsführung 23 abgeschlossen.
  • In 13 ist in der Draufsicht des äußeren Wagens 9 und des inneren Wagens 104 gut zu sehen, dass die Trolleylängsverstrebung 17 und wenigstens ein Verstärkungsstreben 112, wie zum Beispiel der Längsstreben 114, räumlich übereinanderfallen. Die Querstrebe 116, die die Verwindungssteifigkeit zusammen mit den Aufsetzbrettern 108, 110 fördert, verläuft im rechten Winkel zu dem Längsstreben 114. Randlings der Querverstrebung 116 sind die Stempelträger 130, 132 angeordnet.
  • Weiter zeigen 9a und 9b ein Lenkgetriebe mit welchem die Trolleyräder 45, 47, 49 und 51 des vorderen und des nachlaufenden hinteren Chassisteils (67 bzw. 69) derart miteinander gekoppelt sind, dass die Trolleyräder 45, 47, 49 und 51 synchron einlenken. Dies erlaubt einen engeren Kurvenradius und ein gleichförmiges Nachlaufen der Wagen im Zuggespann. Der Führer des Zuges muss daher nicht mehr darauf achten, ob etwa die Wagen in der Kurveninnenseite auf Hindernisse auffahren. Im Idealfall laufen die Wagen des Zuges auf einer gemeinsamen Kreisbahn, entsprechend des durch die Zugmaschine vorgegebenen Kurvenradius.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird das Lenkgetriebe von miteinander über Zahnräder gekoppelte Wellen gebildet. Dabei sind die Spurstangen 160 und 162, des vorderen Teils 67 und die Spurstangen 164 und 168 des hinteren, nachlaufenden Teils 69 jeweils mit einer parallel zum Ständer 19 bzw. 21 angeordneten Welle gekoppelt. Beide Wellen sind über eine parallel zum Trolleybügel 15 angeordnete Welle verbunden und bilden damit das Lenkgetriebe.
  • Im geschilderten Ausführungsbeispiel ist die Welle des Trolleybügels 15 teleskopierbar ausgebildet. Zusammen mit dem längsverstellbaren Trolleybügel 15 kann die Länge des Wagens zur Anpassung an Güterträger mit unterschiedlichen Längen variiert werden. Anstelle von längsverstellbaren Trolleybügel 15 können auch entsprechend abgelängte Trolleybügel 15 verwendet werden.
  • Der in den 14 bis 16 sowie 20 bis 22 dargestellte Klinkenstift 59 als Teil des Verriegelungsbolzens 57 ist ein selbstauslösender Klinkenstift 59, der über eine Klinkestiftsperrkralle 75 in der entriegelten Position gehalten werden kann. Ist der Verriegelungsbolzen 57 an der Stelle, die aus der in den zuvor beschriebenen Figuren gebildeten Federhalter 152 ergibt, sich ausbildenden Aufnahmepfanne eingefahren, so kann der Verriegelungsbolzen über den Hebestift 63, der in dem Klinkenstiftteller 77 sitzt, wieder manuell entsperrt werden. Der Klinkenstift 59 ist in dem Bolzenauge 61 geführt. Das Bolzenauge 61 ist an dem vorderen Ständer 19 befestigt. Ein zweiter Klinkenstiftteller 79 ist in der Nähe der Klinkenstiftspitze 81 angeordnet, der als Anlagerungspunkt für eine Spiralfeder dient. Die Spiralfeder fördert das selbsttätige Absenken des Verriegelungsbolzens 57. Der Klinkenstift 59 ist zweiteilig mit einer äußeren Hülle 83 aufgebaut.
  • Durch einen Seilzug, wird der dicke Bolzen, der den Wagen verriegelt angehoben. Dieser rastet im Keil ein und der Wagen kann entnommen werden. Durch herausnehmen des Wagens wird der dünne Bolzen an einer Schräge vorbei geschoben und dadurch angehoben. Der kleine Bolzen ist verbunden mit einem abgewinkeltem Flach, dieses dann den Keil zur Seite drückt. Durch diese Bewegung geht der große Bolzen automatisch immer in seine Grundstellung die mit einer Feder unterstützt wird (Verriegelstellung).
  • In 17 ist die längliche, flache, ausgestreckte, einlagige Blattfeder zu sehen, die eine der Untergreiffedern 160 ist.
  • Im Werkseinsatz, also im Betrieb, läst sich der innere Wagen 104, auch als fahrbare Palette 102 zu bezeichnen, in einer vom Boden abgehobenen Position, hervorgerufen durch die Stempelbremsen 126, 128 ortsfest beladen. Soll der innere Wagen 104 mit Hilfe des äußeren Wagens 9 wegtransportiert werden, so sind die Stempelbremsen 126, 128 zu lösen. Der innere Wagen wird beim seitlichen Einschieben in den Trolley 5 über eine der Einführöffnungen 27, 29 durch eine der Rampen 148, 150 der Verriegelungsfedern 144, 146 zunächst angehoben, um dann mit dem Verriegelungsbolzen 57 in den Federhalter 152 einzufallen und so eine feste Verbindung zwischen äußerem Wagen 9 und innerem Wagen 104 zu bilden. Der Trolley 5 lässt sich auf verschiedene Größen einer fahrbaren Palette über die Teleskopierbarkeit des Trolleybügels 15 leicht anpassen. So ist ein flexibles, dennoch betriebssicheres Transportsystem geschaffen, dass beliebig verlängerbar ist, und so gut werksintern beim Güterumschlag, der in bodenschienenfreien Hallen realisiert werden kann, einsetzbar ist.
  • 18 zeigt einen Zug, bei welchem vier Wagen 9 mit einander mittels der jeweiligen Trolleykupplungsstange 39 gekuppelt sind. Dieser Zug kann wiederum mittels der freien Trolleykupplungsstange 39 an eine Zugmaschine gekuppelt werden.
  • In 19 ist ein Wagen mit einem Güterträger beim Einfädeln gezeigt. Vorzugsweise sind die Güterträgerführungen 33 und 35 derart ausgebildet, dass der Güterträger von beiden Seiten des Wagens einführbar ist. Dies fördert eine universelle Beladbarkeit des Transportsystems.
  • Funktionsprinzip Verriegelung:
  • Durch ein Seil, wird der dicke Bolzen, der den Wagen verriegelt angehoben. Dieser rastet im Keil ein und der Wagen kann entnommen werden. Durch herausnehmen des Wagens wird der dünne Bolzen an einer Schräge vorbei geschoben und dadurch angehoben. Der kleine Bolzen ist verbunden mit einem abgewinkeltem Flach, dieses dann den Keil zur Seite drückt. Durch diese Bewegung geht der große Bolzen automatisch immer in seine Grundstellung die mit einer Feder unterstützt wird (Verriegelstellung).
  • Um den Güterträger 100 bewegbar zu machen, ist das Chassis des Güterträgers 100 mit Lenk- und oder Blockrollen 134, 136, 138, 140 versehen. Die Lenkrollen sind vertikal schwenkbar und machen den Güterträger 100 manövrierfähig. Dabei ist eine Gabel (Lenkgabel) über ein Schwenklager (Drehkranz) mit dem Befestigungselement verbunden. Das Befestigungselement wird fest am Chassis montiert. Die Gabel bleibt dabei schwenkbar. Um die Gabel leicht schwenken zu können, wird das Rad in der Regel mit einem horizontalen Abstand (Ausladung) zwischen den Achsen des Schwenklagers und des Rades montiert. Durch die Ausladung ist, ein leichtes Schwenken der Rolle ohne zusätzliche Hilfsmittel möglich und verleiht dieser ein stabiles Laufverhalten bei Geradeausfahrt.
  • In 26 ist ein Transportsystem mit zwei Güterträgern 100 dargestellt. Die Güterträger sind vorliegend gleich lang und derart in der Länge abgestimmt, dass sie in den zwischen den Chassisteilen 67, 69 aufgespannte Fläche hineinfinden. Natürlich lässt sich durch die Längsverstellbarkeit des Trolleybügels 15 der Trolley an unterschiedlich Längen der Güterträger 100 anpassen. Bezüglich der Fahrtrichtung sind die beiden Güterträger 100 nachlaufend angeordnet.
  • Zum selbsttätigen Verriegeln mit dem Trolley 5 sind die Güterträger 100 jeweils mit einer Rampe 148, 150 versehen, welche mit der Verriegelung 56 beim Verbringen des Güterträger 100 in eine Ankuppelposition zusammenwirkt. Die Rampen 148, 150 sind seitensymmetrisch ausgeführt, sodass der Güterträger 100 von beiden Seiten des Trolleys 5 einfahren kann.
  • Obwohl im Wesentlichen nur ein Ausführungsbeispiel dargestellt worden ist, versteht jeder Fachmann von sich aus, dass auch Gestaltungen mit mehr als nur einer aufnahmefähigen Unterbrechung im äußeren Wagen zu dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung gehören. Genauso kann auch eine erfindungsgemäße Ausführungsform mit mehr als vier Rädern an jedem Wagen gestaltet werden.
  • 1
    Transporteinrichtung bzw. Transportsystem
    3
    Zugwagen
    5
    Trolley
    7
    Chassis
    9
    äußerer Wagen
    11
    Plattform
    13
    Trolleyplattform
    15
    Trolleybügel
    17
    Trolleylängsverstrebung
    19
    erster Ständer
    21
    zweiter Ständer
    23
    erste Längsverstrebungsführung
    25
    zweite Längsverstrebungsführung
    27
    erste seitliche Einführöffnung
    29
    zweite seitliche Einführöffnung
    31
    Trolleydeichsel
    33
    Güterträgerführung
    35
    Güterträgerführung
    37
    Güterträgerführungseinphasenwinkel, insbesondere zur leichteren seitlichen Zentrierung und zur leichteren seitlichen Ausrichtung des Güterträgers zum Trolley
    39
    Trolleykupplungsstange
    41
    Kupplungsstangenauge
    43
    Anhängekupplungstrapezblech
    45
    erstes Trolleyrad
    47
    zweites Trolleyrad
    49
    drittes Trolleyrad
    51
    viertes Trolleyrad
    53
    Rolle, insbesondere Vollgummirolle
    55
    Doppelplattenrollenhalterung, insbesondere dreh- und/oder schwenkfähig
    57
    Verriegelungsbolzen
    59
    Klinkenstift
    61
    Bolzenauge
    63
    Hebestift
    65
    Teil des Verriegelungsmechanismus, trolleyseitig
    67
    vorderer Teil des Trolleys
    69
    hinterer Teil des Trolleys
    71
    Abstand zwischen dem vorderen und dem hinteren Teil des Trolleys
    73
    Trolleybügelhöhe
    75
    Klinkenstiftsperrkralle, insbesondere eine selbstauslösende Kippkralle
    77
    Klinkenstiftteller
    79
    Klinkenstiftteller
    81
    Klinkenstiftspitze
    83
    Äußere Hülle
    100
    Güterträger
    102
    Palette
    104
    innerer Wagen
    106
    Palettenrahmen
    108
    erstes Aufsatzbrett, vorzugsweise aus einem Metall gefertigt
    110
    zweites Aufsatzbrett, vorzugsweise aus einem Metall gefertigt
    112
    Verstärkungsstreben
    114
    Längsstrebe
    116
    Querstrebe
    118
    Längsanschlagsnase
    120
    Queranschlagsnase
    122
    erster Arretierungsstempel
    124
    zweiter Arretierungsstempel
    126
    erste Stempelbremse
    128
    zweite Stempelbremse
    130
    erster Stempelträger
    132
    zweiter Stempelträger
    134
    erstes Palettenrad
    136
    zweites Palettenrad
    138
    drittes Palettenrad
    140
    viertes Palettenrad
    142
    Rolle, insbesondere Vollgummirolle
    144
    erste Verriegelungsfeder
    146
    zweite Verriegelungsfeder
    148
    erste Rampe der Verriegelungsfeder
    150
    zweite Rampe der Verriegelungsfeder
    152
    Federhalter
    154
    Teil des Verriegelungsmechanismus, güterträgerseitig
    160
    erste Untergreiffeder
    162
    zweite Untergreiffeder
    164
    dritte Untergreiffeder
    166
    vierte Untergreiffeder
    168
    Federhaltebügel, insbesondere flanschartig
    I
    Ankuppelposition
    II
    ausgekuppelte Position
    III
    Boden, auf dem die Wagen abrollen können
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 1943854 A [0003]

Claims (22)

  1. Transportsystem (1) mit einem Trolley (5) und mit zumindest einem Güterträger (100), die über eine Kupplung (65, 154) miteinander lösbar zu verbinden sind, dadurch gekennzeichnet, dass – der Trolley (5) und der Güterträger (100) jeweils mit einem Chassis (7, 7') versehen sind, die Räder (45, 47, 49, 51 bzw. 134, 136, 138, 140) zum Bewegen auf einer Fahrbahn aufweisen, – das Chassis (7) des Trolley (5) ein mit Rädern (45, 47, 49, 51) versehenes vorderes und hinteres Chassisteil (67 bzw. 69) umfasst, – das vordere und hintere Chassisteil (67 bzw. 69) derart über einen Trolleybügel (15) verbunden sind, dass der Güterträger (100) zwischen vorderem und hinterem Chassisteil (67 bzw. 69) zu beiden Seiten einführbar ist.
  2. Transportsystem (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (45, 47, 49, 51) des vorderen und/oder hinteren Chassisteils (67 bzw. 69) lenkbar sind.
  3. Transportsystem (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (45, 47, 49, 51) des vorderen und des hinteren Chassisteils (67 bzw. 69) zum synchronen Einlenken miteinander gekoppelt sind.
  4. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere oder hintere Chassisteil (67 bzw. 69) mit einer Trolleydeichsel (31) zum Ziehen von Hand oder/und per Zugmaschine versehen ist.
  5. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Längsverstellbarkeit des Trolleys (5) der Trolleybügel (15) längsverstellbar ist.
  6. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere und hintere Chassisteil (67 bzw. 69) jeweils mit einer Güterträgerführung (33 und 35) versehen sind, wobei die Güterträgerführungen (33 und 35) auf der jeweils einander zugewandten Seite des vorderen bzw. hinteren Chassisteils (67 bzw. 69) angeordnet sind.
  7. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trolley (5) jeweils seitens des vorderen und hinteren Chassisteils (67 bzw. 69) eine Verriegelung (56) zum lösbaren Verriegeln des Güterträgers (100) mit dem Trolley (5) vorgesehen ist.
  8. Transportsystem (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Güterträger (100) zum selbsttätigen Verriegeln mit dem Trolley (5) nach Verbringen des Güterträger (100) in eine Ankuppelposition I, insbesondere durch seitliches Einfahren, mit zumindest einer Rampe oder einer Kulisse versehen ist, welche mit der Verriegelung (56) zusammenwirkt.
  9. Transportsystem (1) nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass Verriegelungen (56) über einen Seilzug lösbar sind.
  10. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Güterträger (100) einen im wesentlichen rechteckigen Grundriss aufweist.
  11. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Güterträger (100) eine zwischen Ruhe- und Arbeitsposition verschwenkbare Zugstange aufweist.
  12. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trolley (5) mit zwei Güterträgern (100, 100') bestückbar ist, wobei die Länge der Güterträgern (100, 100') derart gewählt ist, dass sie zwischen dem vorderen und hinteren Chassisteils (67 bzw. 69) einander nachlaufend einstellbar sind.
  13. Gütertransportzug, insbesondere für den betriebsinternen, schienenungebundenen Güterumschlag, der sich aus mehreren Transportsystemen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 zusammensetzen lässt.
  14. Transportsystem (1) mit einem Trolley (5) und einem Güterträger (100), die über eine Kupplung (65, 154) miteinander lösbar zu verbinden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportsystem (1) eine sich über alle Teile (5, 100) des Transportsystems (1) erstreckende Plattform (11) aufweist, die mit einer Plattform (13) des Trolleys (5) zusammenfällt, auf der aufbauend sowohl ein begrenzendes Verbindungsglied (15) zwischen einzelnen Teilen (67, 69) des Trolleys (5) vorhanden ist, als auch einzelnes Gut auf dem Güterträger (100) angeordnet werden kann.
  15. Transportsystem (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass auf der dem Boden (III) zugewandeten Seite der Trolleyplattform (13) Räder (45, 47, 49, 51) vorhanden sind und auf der hierzu gleichen Seite des Güterträgers (100) ebenfalls Räder (134, 136, 138, 140) vorhanden sind.
  16. Transportsystem (1) nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsglied (15) ein Trolleybügel mit einer Trolleylängsverstrebung (17) und einem ersten (19) und einem zweiten Ständer (21) ist, wobei insbesondere der Trolleybügel (15) teleskopierbar ist, so dass ein Abstand (71) zwischen einem vorderen (67) und einem hinteren Teil (69) des Trolleys (7) veränderbar einstellbar ist, alternativ die begrenzende Höhe (73) unterhalb des Trolleybügels (15) darstellt.
  17. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Innenseite des Trolleys (5) ein Verriegelungsbolzen (57) in Form eines Klinkenstifts (59) angeordnet ist, der selbsttätig über wenigstens eine Verriegelungsfeder (144, 146) ausgelöst in eine Sperrvertiefung, wie einem Federhalter (152), einfällt, wenn der Güterträger (100) in einer Ankuppelposition (I), insbesondere durch seitliches Einfahren, eingebracht worden ist.
  18. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (134, 136, 138, 140) des Güterträgers (100) zu den Rädern (45, 47, 49, 51) des Trolleys (5) so zu einander zu verdrehen sind, dass der Güterträger (100) seitlich, insbesondere durch angeschrägte Güterträgerführungen (33, 35), zwischen einem vorderen (67) und einem hinteren Teil (69) des Trolleys (5) einfahrbar ist.
  19. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Güterträger (100) als fahrbare Palette (102) gestaltet ist, insbesondere durch mindestens eine Verstärkungsstrebe (112) wie Längs- (114) oder Querstrebe (116) mechanisch stabilisiert, auf der vorzugsweise über wenigstens ein Aufsetzbrett (108, 110) verkehrsübliche Transportbehältnisse wie Gitterbox, Container oder Standardpalette mechanisch permanent anbringbar, z. B. über Verschrauben oder Vernieten, sind, die in ihrer Breite über die Breite der Plattform (13) des Trolleys (5) hinausgehen.
  20. Transportsystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Güterträger (100) durch wenigstens einen Arretierungsstempel (122, 124), lösbar durch eine seitlich auslösbare Stempelbremse (126, 128), vom Boden (III) abgehoben, aufstellbar ist, wobei der Güterträger (100) durch die Aufstellbewegung aus der Ankuppelposition (I) bringbar ist.
  21. Transportsystem (1) mit einem ersten Wagen (9), der insbesondere ein zugwagonbildender Schleppwagen (3) ist, und einem zweiten Wagen (104), der insbesondere ein Wagen (100) zum Gütertransport ist, die beide mit Rollen (45, 47, 49, 51, 134, 136, 138, 140) zur bodenanhaftenden Bewegung ausgestattet sind, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Wagen (9) den zweiten Wagen (104) an wenigstens einer Seite, vorzugsweise an zwei Seiten (67, 69), die insbesondere über einen Bügel (15) miteinander verbunden sind, begrenzt und der erste Wagen (9) einen Verriegelungsmechanismus (65) für das Ankuppeln eines Verriegelungsmechanismus (154) des zweiten Wagens (104) aufweist, wobei insbesondere die beiden Verriegelungsmechanismen (65, 154) selbsttätig die beiden Wagen (9, 104) miteinander verkuppeln, wenn der zweite Wagen (104) in einer Ankuppelposition (I) zum ersten Wagen (9) angeordnet ist.
  22. Gütertransportzug, insbesondere für den betriebsinternen, schienenungebundenen Güterumschlag, der sich aus mehreren Transportsystemen (1) nach einem der Ansprüche 14 bis 21 zusammensetzen lässt.
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