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Die Erfindung betrifft eine Verpackung, insbesondere Faltschachtel. Unter einer Faltschachtel wird dabei eine in der Regel quaderförmige Verpackung verstanden, die aus Wellpappe oder einem anderen faltbaren Flachmaterial hergestellt ist. Darüber hinaus betrifft die Erfindung einen Zuschnitt für eine solche Verpackung.
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Aus dem Stand der Technik sind Verpackungen, insbesondere Faltschachteln, bekannt, die sicher verschließbar sind. Unter „sicher verschließbar” wird dabei verstanden, daß eine Manipulation des verwendeten Verschlusses bzw. ein widerrechtliches Öffnen der Verpackung in jedem Fall erkannt wird. Üblicherweise wird dies dadurch sichergestellt, daß ein Selbstklebeverschluß verwendet wird, welcher derart stark haftet, daß ein Öffnen des Verschlusses zwingend mit einer zumindest teilweisen Zerstörung der Verpackung verbunden ist. Dabei bleibt der Selbstklebeverschluß selbst intakt. Das Öffnen solcher Verpackungen erfolgt an anderer Stelle. Für ein besonders einfaches und sicheres Öffnen werden häufig Öffnungshilfen, wie Aufreißfäden oder -bänder bzw. Aufreißperforationen, verwendet. Eine derart sicher verschließbare Verpackung wird auch als Sicherheitsverpackung bezeichnet.
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Von Nachteil bei diesen Verpackungen ist es, daß sie aufgrund ihrer zumindest teilweisen Zerstörung während des Öffnens in der Regel nur einmal verwendet werden. Sofern eine Wiederverwendung einer bereits einmal verschlossenen und geöffneten Verpackung überhaupt in Erwägung gezogen wird, werden die aufgerissenen Bereiche der Verpackung zumeist mit einfachem Klebeband überklebt. Ein erneutes sicheres Verschließen und einfaches Öffnen der Verpackung ist nicht möglich.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Sicherheitsverpackung, insbesondere Faltschachtel, bereitzustellen, die als Sicherheitsverpackung wiederverwendbar ist. Mit anderen Worten soll die Verpackung wiederverwendbar sein, ohne daß auf zumindest ein einmaliges erneutes sicheres Verschließen sowie zumindest ein einmaliges erneutes einfaches Öffnen verzichtet werden muß.
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Diese Aufgabe wird durch eine Verpackung nach Anspruch 1 bzw. einen Zuschnitt nach Anspruch 9 gelöst. Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, daß die Verpackung wiederverschließbar ist und zu diesem Zweck eine Mehrzahl von nacheinander zu verwendenden Verschlußanordnungen aufweist, wobei jede Verschlußanordnung einen Selbstklebeverschluß und eine diesem Selbstklebeverschluß zugeordnete Öffnungshilfe umfaßt.
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Eine Kernidee der vorliegenden Erfindung ist es, die Verpackung unter Beibehaltung des bewährten Prinzips des Selbstklebeverschlusses wiederverschließbar auszuführen. Dabei wird die Möglichkeit, einen wiederverschließbaren Selbstklebeverschluß zu verwenden, ausdrücklich abgelehnt, da bei wiederverschließbaren Selbstklebeverschlüssen ein sicherer, manipulationsfreier Verschluß der Verpackung mit einfachen Mitteln nicht gewährleistet werden kann. Statt dessen wird vorgeschlagen, herkömmliche, nicht wiederverschließbare Selbstklebeverschlüsse zu verwenden und die Eigenschaft der Wiederverschließbarkeit der Verpackung dadurch zu gewährleisten, daß eine Mehrzahl solcher Selbstklebeverschlüsse vorgesehen ist. Zugleich ist für ein einfaches und zugleich sicheres Öffnen der verschlossenen Verpackung jedem verwendeten Selbstklebeverschluß eine Öffnungshilfe zugeordnet. Jeweils ein Selbstklebeverschluß und eine Öffnungshilfe bilden dabei eine Verschlußanordnung. Die Verpackung weist mit anderen Worten mindestens zwei Verschlußanordnungen auf. Wenn von einem „Öffnen einer Verschlußanordnung” die Rede ist, so wird darunter das Öffnen eines Selbstklebeverschlusses einer Verschlußanordnung mit Hilfe der als Bestandteil der Verschlußanordnung dem Selbstklebeverschluß zugeordneten Öffnungshilfe verstanden.
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Die Verschlußanordnungen sind derart eingerichtet und angeordnet, daß sie zur Erfüllung ihrer erfindungsgemäßen Funktion nacheinander zu verwenden sind. Das schließt nicht aus, daß die Verschlußanordnungen unter Umständen auch gleichzeitig verwendet werden könnten. Eine gleichzeitige Verwendung aller vorhandenen Verschlußanordnungen würde jedoch eine spätere Wiederverschließbarkeit der Verpackung ausschließen. Es ist daher für die Anwendung der Verpackung von Vorteil, wenn die Verschlußanordnungen nicht alle gleichzeitig verwendet werden.
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Als besonders vorteilhaft für ein sicheres Verschließen der Verpackung bei gleichzeitig einfacher Handhabung hat es sich erwiesen, wenn die Verpackung wenigstens eine Befestigungslasche aufweist. Unter einer Befestigungslasche wird eine Lasche der Verpackung verstanden, auf bzw. an der wenigstens eine Verschlußanordnung, zumindest aber ein Selbstklebeverschluß einer Verschlußanordnung angeordnet ist, und die derart ausgebildet ist, daß sie zum Zweck des Verschließens der Verpackung eine Seitenwand der Verpackung oder aber eine andere Lasche der Verpackung zumindest teilweise überlappt. Ein solches Übergreifen einer Seitenwand oder einer weiteren Lasche ist die Voraussetzung für verschiedene vorteilhafte Ausführungsvarianten der erfindungsgemäßen Verpackung.
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In einer Ausführungsform der Erfindung sind wenigstens zwei Selbstklebeverschlüsse auf bzw. an einer Befestigungslasche angeordnet. Diese Befestigungslasche überlappt eine Seitenwand bzw. eine andere Lasche der Verpackung zumindest teilweise. In diesem Fall ist die Befestigungslasche nach dem Öffnen des Selbstklebeverschlusses einer ersten, an der Befestigungslasche angeordneten Verschlußanordnung derart faltbar, daß durch das Falten eine zumindest teilweise Überlappung der Befestigungslasche mit einer Seitenwand oder einer anderen Lasche erfolgt, wodurch ein Verschließen der Verpackung unter Verwendung des Selbstklebeverschlusses einer zweiten, an der Befestigungslasche angeordneten Verschlußanordnung erst ermöglicht wird.
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Vorzugsweise sind bei dieser Ausführungsform der Erfindung die wenigstens zwei Verschlußanordnungen vollständig auf bzw. an einer Befestigungslasche angeordnet. Zumindest sind aber die Selbstklebeverschlüsse dieser Verschlußanordnungen auf bzw. an einer Befestigungslasche angeordnet. Mit anderen Worten kann zumindest eine der Öffnungshilfen nicht auf bzw. an der Befestigungslasche angeordnet sein.
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Damit die wenigstens zwei Selbstklebeverschlüsse auf bzw. an der Befestigungslasche angeordnet sein können, bzw. um sicherzustellen, daß diese Befestigungslasche eine Seitenwand der Faltschachtel oder eine andere Lasche zumindest teilweise überlappen kann, ist es in einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß die Befestigungslasche größer ist als andere Laschen der Verpackung. Insbesondere ist die Befestigungslasche gegenüber anderen Laschen der Verpackung verlängert.
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Vorteilhafterweise sind die Selbstklebeverschlüsse derart auf bzw. an der Befestigungslasche angeordnet, daß sie parallel zueinander verlaufen. Das gewährleistet eine platzsparende Anordnung der Verschlußanordnungen auf bzw. an der Befestigungslasche, so daß auch sehr schmale Verpackungen wiederverschließbar ausgeführt werden können.
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In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind Selbstklebeverschlüsse auf bzw. an sich gegenüberliegenden Befestigungslaschen angeordnet. Dadurch ergeben sich vielfältige Möglichkeiten zur Bereitstellung weiterer Verschlußvarianten. Insbesondere können dadurch, daß Platz zur Plazierung weiterer Verschlußanordnungen zur Verfügung steht, vielfach verschließbare Verpackung bereitgestellt werden. Die sich gegenüberliegenden Befestigungslaschen, auf bzw. and denen die Selbstklebeverschlüsse angeordnet sind, sind dabei vorteilhafterweise derart ausgeführt, daß sie in unterschiedlicher Abfolge faltbar sind. Bei dem erstmaligen Verschießen der Verpackung mit Hilfe einer ersten Verschlußanordnung erfolgt das Falten der Befestigungslaschen in einer ersten Abfolge. Bei dem Wiederverschließen der Verpackung mit Hilfe einer zweiten Verschlußanordnung nach dem Öffnen der ersten Verschlußanordnung wird durch ein Falten der Befestigungslaschen in unterschiedlicher Abfolge ein zweites Mal ein zumindest teilweises Überlappen der Befestigungslaschen und damit ein Wiederverschließen der Verpackung ermöglicht. Auch bei der Anordnung der Selbstklebeverschlüsse auf bzw. and sich gegenüberliegenden Befestigungslaschen ist es möglich, eine oder mehrere der Befestigungslaschen derart auszubilden, daß die zumindest teilweise Überlappung nicht mit einer anderen Befestigungslasche, sondern mit einer Seitenwand der Verpackung erfolgt.
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Bei dem zuletzt beschriebenen Ausführungsbeispiel kann beispielsweise ein erster Selbstklebeverschluß auf einer ersten Decklasche der Verpackung und ein zweiter Selbstklebeverschluß auf einer zweiten Decklasche der Verpackung vorgesehen sein. Alternativ hierzu kann ein erster Selbstklebeverschluß auf einer ersten Staublasche und ein zweiter Selbstklebeverschluß auf einer zweiten Staublasche der Verpackung vorgesehen sein, wobei in diesem Fall die Staublaschen ebenfalls als Befestigungslaschen ausgeführt sind. Die Anordnung der Selbstklebeverschlüsse auf Staublaschen kann in einer weiteren Ausführung zusätzlich zu der Anordnung von Selbstklebeverschlüssen auf den Decklaschen vorgesehen sein. In diesem Fall ist die Verpackung in der Regel mindestens zweimal wiederverschließbar, in Abhängigkeit von der konstruktiven Ausführung der Verpackung und davon, wie viele Verschlußanordnungen gleichzeitig zum Verschließen der Verpackung benötigt bzw. verwendet werden.
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Zusätzlich zu den oben beschriebenen Ausgestaltungen können Verschlußanordnungen nicht nur an den Stirnwänden, sondern auch an den Bodenwänden der Verpackung vorgesehen sein. In diesem Fall erhöht sich die Anzahl der möglichen Wiederverwendungen nochmals.
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Die Anordnung der Selbstklebeverschlüsse auf sich gegenüberliegenden Befestigungslaschen hat darüber hinaus den Vorteil, daß vergrößerte, beispielsweise verlängerte Befestigungslaschen zur Aufnahme einer größeren Anzahl von Selbstklebeverschlüssen nicht vorgesehen sein müssen. Die Form der Laschen kann gegenüber herkömmlichen Verpackungen unverändert bleiben.
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Als besonders einfach handhabbar und zugleich für ein sicheres Verschließen besonders geeignet haben sich Selbstklebeverschlüsse in Form doppelseitiger Klebebänder erwiesen. Diese sind üblicherweise mit einer Abdeckung versehen, die vor dem Verkleben abgezogen werden kann.
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Bei den verwendeten Öffnungshilfen handelt es sich vorteilhafterweise um einen oder mehrere Aufreißfäden und/oder eine oder mehrere Aufreißperforationen, wobei aus Platzgründen jedem Selbstklebeverschluß vorzugsweise genau eine Öffnungshilfe zugeordnet ist. Vorteilhafterweise befinden sich die Öffnungshilfen in unmittelbarer Nachbarschaft zu den entsprechenden Selbstklebeverschlüssen. Dabei sind sie, wiederum aus Platzgründen, vorzugsweise parallel zu den Selbstklebeverschlüssen angeordnet.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Hierbei zeigen:
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1 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel, bei der zwei Selbstklebeverschlüsse auf einer Befestigungslasche angeordnet sind,
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2 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel, bei der Selbstklebeverschlüsse auf sich im zusammengebauten Zustand gegenüberliegende Befestigungslaschen angeordnet sind,
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3–6 eine Darstellung der Verpackung in verschiedenen Stadien während des Verschließens und Wiederverschließens,
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7 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel, bei der Stirnwände und Bodenwände als Befestigungslaschen ausgeführt sind.
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Sämtliche Figuren zeigen die Erfindung lediglich schematisch und mit ihren wesentlichen Bestandteilen. Gleiche Bezugszeichen entsprechen dabei Elementen gleicher oder vergleichbarer Funktion.
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Die Erfindung kann bei verschiedenen Verpackungen angewendet werden. Nachfolgend werden beispielhaft mehrere Typen von Faltschachteln betrachtet. Hierzu werden die Zuschnitte dieser Faltschachteln beschrieben. Die Zuschnitte können zu Faltschachteln aufgestellt werden. Die Art und Weise des Aufstellens ist dem Fachmann bekannt und bedarf daher an dieser Stelle keiner weitergehenden Erläuterung.
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Bei den Faltschachteln handelt es sich erfindungsgemäß um sicher verschließbare Faltschachteln, die sich gegenüber herkömmlichen Faltschachteln dadurch auszeichnen, daß sie wiederverschließbar und damit als Sicherheitsverpackungen wiederverwendbar sind.
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Der in 1 abgebildete Zuschnitt 1 weist vier Seitenfelder 2, 3, 4, 5 auf, welche die späteren Seitenwände der Faltschachtel 100 bilden. Die Seitenfelder 2, 3, 4, 5 sind an ihren Längsseiten über quer zur Zuschnittslängsrichtung 6 verlaufende Faltlinien 7 miteinander verbunden. Eines der äußeren Seitenfelder 2 weist an seiner freien Längsseite ein über eine Faltlinie 7 mit diesem Seitenfeld 2 verbundenes seitliches Feld 8 auf, das später als Seitenlasche dient. An den Querseiten der Seitenfelder 2, 3, 4, 5 schließen sich längs weiterer Faltlinien 7 vier Bodenfelder 11, 12, 13, 14, sowie diesen Bodenfeldern 11, 12, 13, 14 gegenüberliegend, vier Stirnfelder 15, 16, 17, 18 an, wobei die Bodenfelder 11, 12, 13, 14 die späteren Bodenwände und die Stirnfelder 15, 16, 17, 18 die späteren Stirnwände der Faltschachtel 100 bilden. Dabei sind die Boden- bzw. Stirnfelder derart ausgebildet, daß sie jeweils zwei Decklaschen 11, 13, 15, 17 und zwei Staublaschen 12, 14, 16, 18 ausbilden.
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Auf die genaue Form der Laschen wird nachfolgend nicht weiter eingegangen, da diese für die Erfindung unwesentlich ist, solange die Anbringung der Selbstklebeverschlüsse und ggf. der dazugehörigen Aufreißhilfen möglich ist, wie im Detail weiter unten beschrieben.
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Bei dem in 1 dargestellten Zuschnitt 1 übernimmt ein als erste Decklasche dienendes Stirnfeld 15 die Funktion einer Befestigungslasche 101. Diese erste Decklasche ist dabei gegenüber der zweiten, eine Stirnwand bildenden Decklasche 17 quer zur Zuschnittslängsrichtung 6 verlängert. Parallel zu der freien Querkante der Befestigungslasche 101 ist eine erste, äußere Verschlußanordnung 21 vorgesehen, bestehend aus einem ersten, parallel zu der Querkante verlaufenden Selbstklebeverschluß 9 und einer unmittelbar benachbart dazu angeordneten und parallel dazu verlaufenden Öffnungshilfe 19. Daran schließt sich eine zweite, innere Verschlußanordnung 22 an, ebenfalls bestehend aus einem ebenfalls parallel zu der Querkante verlaufenden Selbstklebeverschluß 9 und einer unmittelbar benachbart dazu angeordneten und parallel dazu verlaufenden Öffnungshilfe 19. Die Befestigungslasche 101 ist dabei durch eine parallel zu der Querkante verlaufende, die erste Verschlußanordnung 21 von der zweiten Verschlußanordnung 22 trennende weitere Faltlinie 7 in einen äußeren Laschenteil 101a und einen inneren Laschenteil 101b unterteilt. Im zusammengefalteten Zustand überlappt die Befestigungslasche 101 mit ihrem inneren Laschenteil 101b die dann gegenüberliegende, eine weitere Stirnwand bildende zweite Decklasche 17. Nach einem Falten der Befestigungslasche 101 um die zwischen den Verschlußanordnungen 21, 22 angeordneten Faltlinie 7 überlappt der äußere Laschenteil 101a außerdem einen Teil der sich an die gegenüberliegende zweite Decklasche 17 anschließenden Seitenwand 4 der Faltschachtel 100.
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Für das erstmalige Verschließen dieser Faltschachtel 100 wird der Selbstklebeverschluß 9 der ersten, äußeren Verschlußanordnung 21 verwendet, mit dessen Hilfe der äußere Laschenteil 101a an der gegenüberliegenden Seitenwand 4 befestigt wird. Unter Verwendung der Öffnungshilfe 19 der ersten Verschlußanordnung 21 kann die Faltschachtel 100 wieder geöffnet werden. Bei einer zweiten Verwendung der Faltschachtel 100 kann diese mit Hilfe der zweiten, inneren Verschlußanordnung 22 wieder verschlossen werden. In diesem Fall wird der innere Laschenteil 101b unter Verwendung des Selbstklebeverschlusses 9 der zweiten Verschlußanordnung 22 mit der als Stirnwand dienenden zweiten Decklasche 17 verbunden. Die Abfolge des Faltens der Decklaschen 15, 17 bleibt dabei unverändert.
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Der in 2 dargestellte Zuschnitt 1' entspricht in seinem Aufbau und seinen wesentlichen Eigenschaften dem im Zusammenhang mit 1 beschriebenen Zuschnitt 1. Jedoch sind die Stirnfelder 15, 16, 17, 18, und zwar sowohl die Decklaschen 15, 17, als auch die Staublaschen 16, 18, gegenüber der in 1 abgebildeten Variante verlängert. Sowohl die Decklaschen, als auch die Staublaschen sind als Befestigungslaschen 101 ausgeführt und weisen dabei jeweils eine Verschlußanordnung 21, 22, 23, 24 auf. Jede Verschlußanordnung 21 besteht wiederum aus einem Selbstklebeverschluß 9 und einer dem Verschluß zugeordneten Öffnungshilfe 19. Mit Hilfe der ersten, der ersten Decklasche 15 zugeordneten Verschlußanordnung 21 kann die Verpackung ein erstes Mal verschlossen und geöffnet werden. Mit Hilfe der zweiten, der zweiten Decklasche 17 zugeordneten Verschlußanordnung 22 kann die Verpackung ein zweites Mal verschlossen und geöffnet werden, nachdem die Decklaschen 15, 17 beim Schließen der Faltschachtel 100 in geänderter Abfolge gefaltet wurden. Mit Hilfe der dritten, der ersten Staublasche 16 zugeordneten Verschlußanordnung 23 und gleichzeitig der vierten, der zweiten Staublasche 18 zugeordneten Verschlußanordnung 24 kann die Faltschachtel 100 ein drittes Mal verschlossen und geöffnet werden. Insgesamt kann die Faltschachtel 100 zweimal wiederverschlossen und damit dreimal verwendet werden.
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Die Abfolge des Verschließens und Wiederverschließens einer aus dem Zuschnitt 1' entstandenen Faltschachtel 100 wird im Zusammenhang mit den 3 bis 6 beschrieben. Bei der dort dargestellten Faltschachtel 100 werden aus Gründen der Vereinfachung lediglich die Verschlußanordnungen 21, 22 dargestellt, die an den als Stirnwände dienenden Decklaschen 15, 17 angeordnet sind.
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In 3 wird das Verschließen einer erfindungsgemäßen Faltschachtel 100 dargestellt. Nach dem Befüllen der Faltschachtel 100 werden zunächst die Staublaschen 16, 18 nach innen gefaltet (Schritt a). Anschließend wird eine zweite Decklasche 17 nach innen gefaltet (Schritt b). Abschließend wird der Abdeckstreifen 20 von dem Selbstklebeverschluß 9 der ersten Verschlußanordnung 21 abgezogen (Schritt c), wobei sich diese erste Verschlußanordnung 21 auf der ersten Decklasche 15 befindet. Mit dem Falten dieser ersten Decklasche 15 nach innen (Schritt d) werden die Decklaschen 15, 17 miteinander verklebt und damit die Faltschachtel 100 verschlossen. Die Decklasche 15 liegt dabei über der Decklasche 17. Das Öffnen der geschlossenen Faltschachtel 100 erfolgt durch das Öffnen der ersten Verschlußanordndung 21 durch Betätigen der dieser Verschlußanordndung 21 zugeordneten Öffnungshilfe 19, siehe 4.
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Nach dem Wiederbefüllen der Verpackung 100 kann diese wieder verschlossen werden, wie in 5 abgebildet. Hierzu werden zunächst die Staublaschen 16, 18 nach innen gefaltet (Schritt a). Anschließend wird die nun wegen der beim ersten Öffnen der Verpackung 100 abgetrennten ersten Verschlußanordnung 21 kürzere erste Decklasche 15 nach innen gefaltet (Schritt b). Nach dem Abziehen des Abdeckstreifens 20 von dem Selbstklebeverschluß 9, der auf der gegenüberliegenden zweiten Decklasche 17 angeordneten zweiten Verschlußanordnung 22 (Schritt c) wird diese zweite Decklasche 17 nach innen gefaltet (Schritt d) wodurch die zweite Decklasche 17, welche die zweite Verschlußanordnung 22 aufweist, mit der gegenüberliegenden ersten Decklasche 15 verbunden wird. Nach dem ersten Öffnen der Faltschachtel 100 ist somit die Faltschachtel 100 erneut sicher verschlossen, wie in 6 abgebildet. Die Decklasche 17 liegt dabei über der Decklasche 15.
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Wären, wie in 2 dargestellt, auch die die Stirnwände bildenden Staublaschen 16, 18 mit Verschlußanordnungen 23, 24 versehen, so könnte die Faltschachtel 100 ein weiteres Mal verschlossen und geöffnet werden. In diesem Fall würden zunächst die beiden Decklaschen 15, 17 nach innen gefaltet werden. Nach dem Abziehen der Abdeckstreifen 20 von den beiden Selbstklebeverschlüssen 9 der auf beiden Staublaschen 16, 18 angeordneten Verschlußanordnungen 23, 24 würden dann die beiden Staublaschen 16, 18 nach innen gefaltet und dort mit den Decklaschen 15, 17 verklebt werden.
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7 zeigt einen weiteren Zuschnitt 1'', bei dem nicht nur die die Stirnwände bildenden Stirnfelder 15, 16, 17, 18, sondern auch die die Bodenwände bildenden Bodenfelder 11, 12, 13, 14, und zwar dort ebenfalls sowohl die Decklaschen 11, 13, als auch die Staublaschen 12, 14, als Befestigungslaschen 101 ausgeführt und mit Verschlußanordnungen 21, 22, 23, 24 versehen sind. Dadurch kann die Faltschachtel 100 noch häufiger verschlossen und damit wiederverwendet werden. Der Zuschnitt 1'' ist mit Maßangaben versehen. Diese sind jedoch ausschließlich beispielhaft und in keiner Weise einschränkend zu verstehen. Außerdem ist in 7 die Wellenlaufrichtung 25 des Flachmaterials angegeben, aus dem der Zuschnitt 1'' gefertigt ist. Die Selbstklebeverschlüsse 9 sind vorteilhafterweise in Gestalt doppelseitiger Klebebänder ausgeführt und 90° zum Wellenlauf angeordnet.
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Abweichungen von den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen sind möglich. So kann es bei einer ausreichenden Anzahl von Selbstklebeverschlüssen 9 beispielsweise vorgesehen sein, daß für ein besonders sicheres Verschließen der Verpackung 100 grundsätzlich zwei oder mehr Selbstklebeverschlüsse 9 gleichzeitig verwendet werden. Dabei können diese Selbstklebeverschlüsse 9 derart ausgeführt bzw. angeordnet sein, daß sie einer einigen Verschlußanordnung zugeordnet sind, und daß ein Öffnen der Verpackung 100 durch das Betätigen einer einzigen Öffnungshilfe 19 möglich ist. Die Selbstklebeverschlüsse 9 können aber auch, gemeinsam mit jeweils einer Öffnungshilfe 19, jeweils einer Verschlußanordnung zugeordnet sein, so daß zum Verschließen der Verpackung 100 mehrere Verschlußanordnungen gleichzeitig verwendet werden, wodurch für das Öffnen der Verpackung 100 die Betätigung mehrerer Öffnungshilfen 19 notwendig ist.
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Zudem können unter Zugrundelegung der allgemeinen Erfindungsidee alle zuvor beschriebenen Beispiele, Ausgestaltungen und Ausführungsformen der Erfindung miteinander kombiniert werden.
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Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln. als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1, 1', 1''
- Zuschnitt
- 2
- Seitenfeld, Seitenwand
- 3
- Seitenfeld, Seitenwand
- 4
- Seitenfeld, Seitenwand
- 5
- Seitenfeld, Seitenwand
- 6
- Zuschnittlängsrichtung
- 7
- Faltlinie
- 8
- seitliches Feld
- 9
- Selbstklebeverschluß
- 11
- Bodenfeld, Decklasche
- 12
- Bodenfeld, Staublasche
- 13
- Bodenfeld, Decklasche
- 14
- Bodenfeld, Staublasche
- 15
- Stirnfeld, Decklasche
- 16
- Stirnfeld, Staublasche
- 17
- Stirnfeld, Decklasche
- 18
- Stirnfeld, Staublasche
- 19
- Öffnungshilfe
- 20
- Abdeckstreifen
- 21
- erste Verschlußanordnung
- 22
- zweite Verschlußanordnung
- 23
- dritte Verschlußanordnung
- 24
- vierte Verschlußanordnung
- 25
- Wellenlaufrichtung
- 100
- Faltschachtel
- 101
- Befestigungslasche
- 101a
- äußerer Laschenteil
- 101b
- innerer Laschenteil