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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Funktionsanordnung zum Befestigen und Justieren eines Fahrzeugteils, insbesondere einer Fahrzeugleuchte, an der Außenseite der Karosserie eines Fahrzeugs. Sie umfasst das Fahrzeugteil und eine am Fahrzeugteil ausgebildete Befestigungsaufnahme, welche bei bestimmungsgemäßer Anordnung des Fahrzeugsteils der Karosserie zugewandt ist und durch welche ein von innen durch die Karosserie greifendes Befestigungselement so aufnehmbar ist, dass das Fahrzeugteil an der Karosserie fest gehalten wird. Die erfindungsgemäße Funktionsanordnung umfasst des Weiteren eine mit dem Fahrzeugteil gekoppelte Justiervorrichtung, mittels welcher die Lage des befestigten Fahrzeugteils relativ zur Karosserie justierbar ist. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeug mit einer solchen Funktionsanordnung.
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An der Außenseite einer Fahrzeugkarosserie müssen verschiedene Funktionseinheiten vorgesehen sein, insbesondere Fahrzeugleuchten wie die Scheinwerfer oder die Rückleuchten. Weitere solcher Funktionseinheiten sind z.B. Sensorvorrichtungen, Außenspiegel oder Zierleisten. Es ist dabei zweckmäßig, solche Funktionseinheiten als separate Module vorzufertigen und dann als Fahrzeugteil an der Außenseite der Fahrzeugkarosserie zu befestigen.
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Die Anordnung und Befestigung des Fahrzeugteils ist an sich bekannt. Das Fahrzeugteil wird z.B. passgenau in eine Einbuchtung in der Fahrzeugkarosserie eingesetzt. Es greift z.B. formschlüssig in die Einbuchtung ein. Es weist beispielsweise auch Eingriffmittel mit der Karosserie auf, in die es eingehakt wird, um den lateralen Festsitz in der Karosserie zu erhöhen.
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Dabei ergibt sich das Problem, dass durch Fertigungstoleranzen die exakte Lage des Fahrzeugteils relativ zu der Fahrzeugkarosserie nach der eigentlichen Montage noch justiert werden muss, um eine Fehlstellung der Funktionseinheit zu vermeiden. Eine Fehlstellung würde nicht nur ggf. ästhetisch unvorteilhaft wirken, sondern es können auch unerwünschte Funktionsbeeinträchtigungen oder Nebenwirkungen auftreten. Eine falsch ausgerichtete Fahrzeugleuchte würde z.B. nicht den gewünschten Bereich ausleuchten oder sogar andere Verkehrsteilnehmer blenden.
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Aus diesem Grunde sind Funktionsanordnungen zum Befestigen und Justieren an der Außenseite einer Fahrzeugkarosserie vorgeschlagen worden, bei denen das Fahrzeugteil zunächst vormontiert wird, sodass es fest mit der Karosserie verbunden ist. Mittels einer zusätzlichen Justiervorrichtung kann dann die relative Lage des Fahrzeugteils zur Karosserie nachträglich eingestellt werden. Die
DE 101 21 114 A1 beschreibt beispielsweise eine Fahrzeugleuchte mit verstellbarer Befestigung. Die Fahrzeugleuchte ist mittels eines in den innenliegenden Bereich der Fahrzeugkarosserie ragenden Gewindebolzen von der Innenseite der Fahrzeugkarosserie befestigbar. Mittels einer auf der Innenseite des Gewindebolzens angebrachte Werkzeugaufnahme kann die Lage der bereits befestigten Fahrzeugleuchte komfortabel eingestellt werden.
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Je nach der Geometrie der betroffenen Teile sind dabei noch mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Erstens soll die Justierung zu einem späteren Zeitpunkt mit möglichst wenig Aufwand verbunden sein. Es ist dabei zu bedenken, dass eine solche Justierung ggf. auch erst bei einer Endkontrolle oder zu Wartungszwecken durchgeführt wird. Die Justierung sollte daher auch mit Standardwerkzeugen und ohne Demontage des Fahrzeugs möglich sein. Zweitens ist zu bedenken, dass das Vorsehen einer Justiervorrichtung möglichst wenig die Designfreiheit bezüglich des zu montierenden Fahrzeugteils einschränkt.
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DE 10 2009 042 985 A1 offenbart eine Anordnung zum Verbinden eines Karosserieteils mit einer Karosseriestruktur eines Fahrzeuges. Zum Toleranzausgleich in z-Richtung des Fahrzeuges ist wenigstens ein Toleranzausgleichselement vorgesehen, das in x-Richtung des Fahrzeuges entlang einer schiefen Ebene verlagerbar ist und mit der Karosseriestruktur kraftschlüssig verbindbar ist.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Funktionsanordnung zum Befestigen und Justieren eines Fahrzeugteils der eingangs genannten Art sowie ein Fahrzeug mit einer solchen Funktionsanordnung anzugeben, die eine möglichst einfache Justierung bei möglichst großer Designfreiheit bezüglich des zu montierenden Fahrzeugteils erlauben.
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Diese Aufgabe wird durch eine Funktionsanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die erfindungsgemäße Funktionsanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Justiervorrichtung ein verstellbares Justierelement umfasst, dessen Lage relativ zum Fahrzeugteil in einer definierten Einstellrichtung veränderbar ist. Das Justierelement ist dabei an wenigstens einem Berührungspunkt mit der Karosserie in körperlichen Kontakt bringbar, wobei durch Lageveränderung des Justierelements in Einstellrichtung die Lage des befestigten Fahrzeugteils relativ zur Karosserie justierbar ist. Die Flächennormale ist dabei an dem wenigsten einen Berührungspunkt schiefwinklig in Bezug zur Einstellrichtung. Die Lage des Justierelements kann also, wenn das Fahrzeugteil bestimmungsgemäß an der Karosserie angeordnet und befestigt wird, in Einstellrichtung soweit bewegt werden, bis es an einem ersten Berührungspunkt die Karosserie berührt. Am Berührungspunkt oder ggf. der Berührungslinie oder Berührungsfläche wird durch die hinreichend mechanische Steifigkeit der Karosserie eine Zwangskraft erzeugt, die die Kraft in Einstellrichtung umlenkt. Die Flächennormale am Berührungspunkt kann dabei so gewählt werden, dass sich ein beliebig schiefer Winkel zur Einstellrichtung ergibt. Damit ergibt sich die Designfreiheit, das Justierelement so auszurichten, wie es für die bestehende Teilegeometrie am vorteilhaftesten ist.
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Schiefwinklig ist im Sinne der Erfindung ein Winkel ungleich 0°,90° oder 180°. Trifft man die Konvention, dass die Einstellrichtung die Orientierung zur Karosserie hat und die Flächennormale der Karosserie nach außen zeigt, so ergeben sich Winkel größer als 90° und kleiner als 180°. Besonders vorteilhaft sind insbesondere Winkel in einem Bereich zwischen 100° und 135°, die ein zu steiles oder nahezu frontales Auftreffen des Justierelements auf die Karosserie vermeiden.
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Vorteilhafterweise ist das Justierelement an der Seite, an welcher es mit der Karosserie in körperlichen Kontakt bringbar ist, keilförmig oder angeschrägt. Hierdurch wird beim Einstellen des Justierelements in Einstellrichtung der Winkel, mit welchem das Justierelement die Karosserie am Berührungspunkt berührt, d.h. die Richtung der Flächennormalen am Berührungspunkt, unabhängig von der exakten Geometrie der Karosserie vorgegeben. Die Flächennormale der keilförmig oder angeschrägten Seite des Justierelements bildet bei den zuvor getroffenen Konventionen einen Winkel größer als 0° und kleiner als 90° mit der Einstellrichtung. Besonders vorteilhaft sind in diesem Fall insbesondere Winkel in einem Bereich zwischen 45° und 80°.
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Die Justiervorrichtung umfasst eine Justierbuchse, die fest mit dem Fahrzeugteil verbunden ist. Sie ist z.B. als einstückiges Spritzgussteil mit wenigstens dem Gehäuse des Fahrzeugteils ausgebildet. Das Justierelement wird in dieser Justiervorrichtung geführt. Die Lage wird dabei so gewählt, dass die Justiervorrichtung bei bestimmungsgemäßer Anordnung an die Karosserie gut zugänglich ist. Der schiefe Winkel, mit dem der körperliche Kontakt mit der Karosserie erfolgt, kann dabei an die für die Zugänglichkeit von außen bevorzugte Lage der Justiervorrichtung angepasst werden.
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Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Justierelement eine Justierschraube und ein Justierprofil umfasst und dass die Justierschraube in dem Innengewinde einer mit dem Fahrzeugteil verbundenen Justierbuchse geführt wird. Dabei ist das in Einstellrichtung liegende Ende der Justierschraube drehbar in dem Justierprofil gelagert. Das Justierprofil ist an dem wenigstens einen Berührungspunkt in körperlichen Kontakt mit der Karosserie bringbar. Eine solche Ausgestaltung des Justierelements bietet den Vorteil einer einfachen Handhabung beim Einstellen. Der Platzbedarf beim Ansetzen des Werkszeugs für den Einstellvorgang ist gering und es wird nur ein Schraubendreher benötigt.
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Das betreffende Ende der Justierschraube ist z.B. mittels eines Kugelkopf-Kugelpfannen-Paares oder anderer drehsymmetrischer Konfigurationen drehbar in der Rückseite des Justierprofils gelagert. Das Justierprofil greift dabei typischerweise seitlich in eine Schiene am Fahrzeugteil ein, die das Justierprofil führt, ein seitliches Verrutschen des Justierprofils verhindert und eine Bewegung relativ zum Fahrzeugteil in Einstellrichtung zulässt.
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Alternativ zur Justierschraube sind auch andere Justierelemente denkbar, z.B. drehbare Raststifte mit inkrementellen Rastpositionen.
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Die Teile der Justiervorrichtung sind vorzugsweise aus einem biegesteifen Material hergestellt. Sie werden z.B. aus demselben Kunststoff wie das Gehäuse des Fahrzeugteils mittels Spritzguss hergestellt. Sie können alternativ oder auch zusätzlich Metall umfassen oder ganz aus Metall sein.
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Die erfindungsgemäße Funktionsanordnung ist besonders vorteilhaft für den Fall, dass das Fahrzeugteil eine Rückleuchte ist. Eine Rückleuchte profitiert dahingehend in besonderem Maße von den bisher genannten Vorteilen, weil sie einerseits typischerweise an einer Eckposition der Karosserie zu befestigen ist, wodurch sich eine schiefwinklige Befestigungsgeometrie relativ zur Karosserie anbietet. Des Weiteren umfassen Rückleuchten eine zunehmende Anzahl an Beleuchtungsfunktionen und tragen zur ästhetischen Wirkung des Fahrzeugs bei. Je nach Fahrzeugtyp, z.B. Limousine oder Kombi, entstehen unterschiedliche Implikationen und Anforderungen bezüglich der angrenzenden Fahrzeugöffnungen, d.h. Kofferraumdeckel oder Heckklappe. Designfreiheit für die Wahl der Befestigung und die Ausnutzung des verfügbaren Bauraums sind hier besonders wichtig.
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Erfindungsgemäß ist ein Fahrzeug mit einer zuvor beschriebenen Funktionsanordnung ausgestattet, wobei vorzugsweise durch das in die Befestigungsaufnahme eingreifende Befestigungselement eine zur Fahrzeuglängsachse und Fahrzeugquerachse schiefwinklige Kraftrichtung definiert wird, in die das Fahrzeugteil an der Karosserie gehalten wird. Für das erfindungsgemäße Fahrzeug ergeben sich die bislang genannten Vorteile für die Funktionsanordnung.
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In einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ist vorgesehen, dass das in die Befestigungsaufnahme greifende Befestigungselement eine Federschraube mit einer definierten Haltekraft ist. Dies ermöglicht die Befestigung des Fahrzeugteils mit genau einer Zentralschraube an der Karosserie des Fahrzeugs. Die Kraftwirkung der Federschraube kann in definiertem Maße wieder aufgehoben werden. Ist dabei insbesondere die Flächennormale an dem wenigstens einen Berührungspunkt des Justierelements mit der Karosserie im Wesentlichen parallel zur Kraftrichtung des Befestigungselements ausgerichtet, so können seitlich auf das Paar Befestigungsaufnahme/Befestigungselement wirkende Kräfte somit weitgehend vermieden werden. Hierdurch kann einer Beschädigung des Justierelements durch z.B. Überdrehen vorgebeugt werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs liegt die Einstellrichtung des Justierelements im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung oder in Fahrzeugquerrichtung. Die Einstellung des Justierelements in Richtung der Fahrzeuglängsachse oder der Fahrzeugquerachse hat den Vorteil, dass das Justierelement besser an die üblicherweise parallel oder senkrecht zur Fahrzeuglängsachse öffnenden Fahrzeugöffnungen wie Türen und Heckklappen ausgerichtet werden kann. Durch die schiefwinklige Lage der Flächennormale am Berührungspunkt zwischen dem Justierelement und der Karosserie kann eine z.B. aus Bauraumgründen schiefwinklige Befestigungskraft des Fahrzeugteils relativ zur Karosserie wieder aufgehoben werden. Die Wahl der Einstellrichtung kann damit immer gut zugänglich und unabhängig von der Bauraumgeometrie des Fahrzeugteils senkrecht zur Fahrzeugaußenhaut gewählt werden. Die Wirkung des Justierelements wird dabei durch die Flächennormale am Berührungspunkt vorgegeben. Bei einer Einstellrichtung in X-Richtung kann die Justierwirkung in X-Y-Richtung (seitlich), in X-Z-Richtung (vertikal) oder in X-Y-Z-Richtung (seitlich und vertikal) umgelenkt werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ist das Justierelement durch eine Fuge zwischen dem Fahrzeugteil und einer geschlossenen Fahrzeugöffnung, insbesondere der Heckklappe oder dem Kofferraumdeckel, zugänglich. Die Justierung des Fahrzeugteils kann somit bei geschlossenem und somit ggf. abgestelltem oder geparkten Fahrzeug durchgeführt werden. Dies ist vorteilhaft bei der Fertigungsendkontrolle und besonders wartungsfreundlich. „Zugänglich“ im Sinne der Erfindung umfasst insbesondere, dass die Fuge das Hindurchstecken eines für das Einstellen des Justierelements zweckmäßigen Standardwerkzeugs (z.B. eines Schraubendrehers) erlaubt. Das Justierelement ist ferner so angeordnet und ausgerichtet, dass es nicht anderweitig durch das Fahrzeugteil verstellt ist. Es ist insbesondere seitlich am Fahrzeugteil angeordnet.
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In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ist vorgesehen, dass das Justierelement in einem durch eine Blende verdeckten Zwischenraum zwischen Karosserie und Fahrzeugteil angeordnet ist und das Justierelement durch eine Öffnung in der Blende durch ein Werkzeug zum Einstellen des Justierelements zugänglich ist. Hierdurch kann das Justierelement ästhetisch vorteilhaft hinter der Blende und der Fuge versteckt werden, wobei die Öffnung in der Blende ihrerseits mit einem leicht zu entfernenden Verschluss, z.B. einer Gummikappe, abgedeckt sein kann. Auf diese Weise ist das Justierelement nicht einmal bei geöffneter Fahrzeugöffnung zu sehen.
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Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug zu den Figuren näher erläutert.
- 1 zeigt ein Fahrzeug mit einer erfindungsgemäß verbauten Rückleuchte,
- 2 zeigt schematisch eine Schnittansicht einer Funktionsanordnung zum Befestigen und Justieren einer Rückleuchte an der Karosserie eines Fahrzeugs gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
- 3 zeigt einen Detailausschnitt aus der in der 2 gezeigten Schnittansicht und
- 4 zeigt die Funktionsanordnung der 2 in einer perspektivischen Ansicht von der Rückseite der noch nicht montierten Rückleuchte.
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In der 1 ist ein Fahrzeug 1 dargestellt, in dem die Rückleuchten 5 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung an der Außenseite der Karosserie 2 befestigt und durch eine Fuge der Heckklappe 3 justierbar sind, wie dies mit Bezug zu den 2 bis 4 näher erläutert wird.
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In der 2 ist schematisch eine in der Ebene der Fahrzeuglängsachse X und Fahrzeugquerachse Y liegende Schnittansicht der Funktionsanordnung 4 zum Befestigen und Justieren der Rückleuchte 5 an der Karosserie 2 gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Rückseite der Rückleuchte 5 und die Außenseite der Karosserie 2 sind zu diesem Zweck so geformt, dass beide Teile passgenau aneinander angeordnet werden können. Die Rückleuchte 5 ist eine sogenannte SBBR-Leuchte, welche die Funktionen für Standlicht, Bremslicht, Blinklicht und Rückfahrscheinwerfer in einem Leuchtengehäuse bereitstellt.
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Zum Befestigen der Rückleuchte 5 ist an der Rückseite des Gehäuses 6 eine Schraubenaufnahme 7 integriert. Die Rückleuchte 5 ist mittels einer Federschraube 8 an der Karosserie 2 befestigbar. Hierzu greift das Schraubenteil 9 der Federschraube 8 durch die Karosserie 2 hindurch und ist in der Schraubenaufnahme 7 verschraubbar. Bei der Montage wird das Schraubenteil 9 vorzugsweise bis zum Anschlag in die Schraubenaufnahme 7 eingeschraubt. Da die Schraubenhülle 11 durch einen Ringflansch 12 am Durchtritt durch die Karosserie 2 gehindert wird, wird unter Aufbau einer definierten Gegenkraft das Federteil 10 zusammengedrückt, wodurch ein definierter Festsitz der Rückleuchte 5 an der Karosserie 2 erzielt wird.
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Aus mehreren Gründen ist es vorteilhaft, die Befestigungsrichtung B, die durch die Achse entlang der Federschraube 8 und der Schraubenaufnahme 7 festgelegt ist, schräg, d.h. schiefwinklig, gegenüber der Fahrzeuglängsachse X auszurichten. Im gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel zwischen der Befestigungsrichtung B und der Fahrzeuglängsachse X ca. 60°. Hierdurch wird einerseits ein sicherer Festsitz der Rückleuchte 5 mit nur einer Federschraube 8 ermöglicht, weil die Verlängerung der Befestigungsrichtung B nahe dem geometrischen Mittelpunkt und dem Schwerpunkt der Rückleuchte 5 liegt und die Rückleuchte 5 gleichmäßig in den Aufnahmeraum der Karosserie 2 gezogen wird. Außerdem hat der schräge Verbau noch den weiteren Vorteil, dass bei der Erstmontage von der Innenseite der Karosserie 2 die Wegstrecke durch den Innenaufbau und die Verkleidung der Karosserie 2 am kürzesten ist. Die Montage ist somit einfacher und kann ggf. noch in fortgeschrittenem Montagezustand des Fahrzeugs 1 erfolgen, weil der Weg der Federschraube 8 durch die Karosserie von Innen relativ gut zugänglich ist. Ferner ist der schräge Verbau vorteilhaft, weil er die geringsten Abhängigkeiten zu anderen Design-, Montage- und Wartungsaspekten aufstellt. Insbesondere ist die Lage der Federschraube 8 für die weitere Montage nicht hinderlich.
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Zum Justieren der bereits befestigten Rückleuchte 5 ist eine Justiervorrichtung vorgesehen, mittels welcher die Lage des befestigten Fahrzeugteils 5 relativ zur Karosserie 2 justierbar ist. Die Justiervorrichtung umfasst eine fest mit dem Gehäuse 6 der Rückleuchte 5 verbundene Justierbuchse 13, welche ein Innengewinde aufweist. Die Justierbuchse 13 ist gemäß dem Ausführungsbeispiel einstückig als Spritzgussteil desselben Materials mit dem Gehäuse 6 ausgebildet. Alternativ ist es auch nachträglich anspritzbar oder in anderer Weise befestigbar.
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Die Justiervorrichtung umfasst des Weiteren eine verstellbare Justierschraube 14, deren Position durch Drehen in Einstellrichtung E, die parallel zur Fahrzeuglängsachse X liegt, veränderbar ist. In Einstellrichtung E greift die Justierschraube 14 in einen Justierkeil 15, welcher in körperlichen Kontakt mit einem Teil der Karosserie 2 bringbar ist. Der Justierkeil 15 ist an der der Karosserie 2 zugewandten Seite angeschrägt.
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Durch eine Vorwärtsbewegung der Justierschraube 14 in Einstellrichtung E wird der Justierkeil 15 in Einstellrichtung geschoben, bis er in Kontakt mit der Karosserie kommt. Zu diesem Zweck ist an dem in Einstellrichtung E liegenden Ende der Justierschraube 14 in Richtung zum Fahrzeuginnern ein Kugelkopf ausgebildet, welcher drehbar in eine an der Rückseite des Justierkeils 15 ausgebildeten Kugelpfanne eingreift. Hierdurch ist die Justierschraube 14 drehbar, ohne die Drehbewegung auf den Justierkeil 15 zu übertragen. Durch das Kugelkopf-Kugelpfannen-Paar wird lediglich die Translationsbewegung in Einstellrichtung E bzw. wieder zurück übertragen.
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Bei einer bestimmten Stellung der Justierschraube 14 wurde der Justierkeil 15 so weit nach vorne geschoben, dass er am Berührungspunkt 17 das erste Mal mit der Karosserie 2 in Kontakt kommt. Die Flächennormale F der angeschrägten Seite des Justierkeils 15 ist schiefwinklig in Bezug zur Einstellrichtung E. Ab dieser Stellung wird bei fortgeführter Einstelltätigkeit der Justierschraube 14 in Einstellrichtung E eine Zwangskraft ausgeübt, durch die die Rückleuchte 5 seitlich nach außen verschoben wird und somit in diese Richtung justierbar wird, wie dies noch im Zusammenhang mit der 3 näher erläutert wird.
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Die Justierschraube 14 ist durch eine Fuge 18 zwischen der Rückleuchte 5 und der Dichtlippe 21 der geschlossenen Heckklappe 3 zugänglich. Die Fuge 18 ist typischerweise einige mm bis einen cm breit, sodass ein Schraubendreher hindurchgeschoben und betätigt werden kann. Auf diese Weise kann bei der Endkontrolle am Ende der Produktion des Fahrzeugs 1 oder zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. zu Wartungszwecken, die Rückleuchte 5 justiert werden, auch ohne die Heckklappe 3 öffnen zu müssen.
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In der 3 ist ein Detailausschnitt der Funktionsanordnung 4 aus der 2 dargestellt. Die Schräge des Justierkeils 15 weist einen Winkel von 90° gegenüber der Befestigungsrichtung B auf, mit der die Rückleuchte 5 an der Karosserie 2 gehalten wird. Die Flächennormale F der angeschrägten Seite des Justierkeils 15 ist somit parallel zur Befestigungsrichtung B.
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Während des Einstellvorgangs berührt der Justierkeil 15 die Karosserie 2 am Berührungspunkt 17. Bei weiterem Einschrauben der Justierschraube 14 in Einstellrichtung E gleitet dann die angeschrägte Seite des Justierkeils 15 an dem Berührungspunkt 17 tiefer in den Spalt, der zwischen dem Gehäuse 6 der Rückleuchte 5 und der Karosserie 2 gebildet wird. Der Justierkeil 15 erzeugt dabei eine Gegenkraft in Richtung der Flächennormalen F, die auf die Justierschraube 14 und damit auf die Justierbuchse 13 und dem damit starr verbundenen Gehäuse 6 der Rückleuchte 5 übertragen wird. Durch die so erzeugte Gegenkraft wird das Schraubenteil 9 der Federschraube 8 etwas herausgezogen und somit die Lage der Rückleuchte 5 justiert. Die parallele Ausrichtung der Flächennormale F und somit der Gegenkraft mit der Haltekraft der Federschraube 8 stellt sicher, dass eine Beschädigung an der Federschraube 8 durch querwirkenden Kräfte vermieden wird.
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Der Justierkeil 15 wird selber in einer Nut zwischen Justierbuchse 13 und Gehäuse 6 geführt, um eine direkte Kraftübertragung zu ermöglichen. Um ein seitliches Wegrutschen bzw. seitliches Spiel des Justierkeils 15 in der Nut zu verhindern, kann eine Führungsschiene 16 am Gehäuse 6 vorgesehen sein (siehe 4).
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Um bei geöffneter Heckklappe 3 den Spalt zwischen der Karosserie 2 und dem Gehäuse 6 der Rückleuchte 5 zu verbergen, wird dieser gewöhnlich durch eine sogenannte Grauzonenblende 19 abgedeckt. Die Grauzonenblende 19 verdeckt somit auch die Justiervorrichtung. Um einen freien Zugang zu der Justierschraube 14 aufrechtzuerhalten, ist in der Grauzonenblende 19 eine Öffnung 20 vorgesehen, durch die ein Schraubendreher zum Einstellen der Justierschraube 14 eingeführt werden kann. Die Justierschraube 14 ist in herausgedrehtem Zustand 14' gestrichelt dargestellt. Die Öffnung 20 ist mit einer Kappe verschließbar.
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In der 4 ist eine perspektivische Ansicht der Funktionsanordnung 4 von der Rückseite der noch nicht montierten Rückleuchte 5 dargestellt. Die Schraubenaufnahme 7 liegt an einer zentralen Position. Auf der der Grauzonenblende 19 zugewandten Seite weist das Gehäuse 6 ein plattenförmiges Teil auf, in welchem jeweils zum oberen Ende und zum unteren Ende je eine Justierbuchse 13 und eine Führungsschiene 16 ausgebildet sind. Das plattenförmige Teil wurde entweder als einstückiges Kunststoff-Spritzgussteil mit dem Gehäuse 6 hergestellt oder an das Gehäuse 6 in einem zweiten Verfahrensschritt angespritzt.
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Die Verwendung mehrerer erfindungsgemäßer Justierelemente pro zu justierendem Fahrzeugteil hat den Vorteil, dass durch das unabhängige Einstellen der Justierelemente die Justierung in vertikaler Richtung differenziert werden kann. Ist es beispielsweise erforderlich, dass durch Fertigungstoleranzen die untere Hälfte der Rückleuchte 5 stärker seitlich justiert werden muss als die obere Hälfte, so kann die untere Justierschraube weiter eingeschraubt werden als die obere Justierschraube.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Karosserie
- 3
- Heckklappe
- 4
- Funktionsanordnung
- 5
- SBBR-Leuchte
- 6
- Gehäuse
- 7
- Schraubenaufnahme
- 8
- Federschraube
- 9
- Schraubenteil
- 10
- Federteil
- 11
- Schraubenhülle
- 12
- Ringflansch
- 13
- Justierbuchse
- 14
- Justierschraube
- 14'
- Justierschraube in herausgedrehtem Zustand
- 15
- Justierkeil
- 16
- Führungsschiene
- 17
- Berührungspunkt
- 18
- Fuge
- 19
- Grauzonenblende
- 20
- Öffnung
- 21
- Dichtlippe der Heckklappe
- B
- Befestigungsrichtung
- E
- Einstellrichtung
- F
- Flächennormale
- X
- Fahrzeuglängsachse
- Y
- Fahrzeugquerachse