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DE102011111569A1 - Verfahren zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung - Google Patents

Verfahren zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung Download PDF

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DE102011111569A1
DE102011111569A1 DE102011111569A DE102011111569A DE102011111569A1 DE 102011111569 A1 DE102011111569 A1 DE 102011111569A1 DE 102011111569 A DE102011111569 A DE 102011111569A DE 102011111569 A DE102011111569 A DE 102011111569A DE 102011111569 A1 DE102011111569 A1 DE 102011111569A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung zwischen einer ersten mobilen Kommunikationsendeinrichtung und einer zweiten Kommunikationseinrichtung, worin die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung mittels einer benutzergeführten Einwahlsteuerungsvorrichtung, vorzugsweise nach Registrierung, eine vorzugsweise gesicherte Verbindung zu einem Internetserver herstellt, welcher über Fahrzeugkennzeichenregister verfügt, denen jeweils ein Postfach und mindestens eine Rufnummer oder eine Internetadresse einer zu einer zweiten Kommunikationseinrichtung zugehörigen Telekommunikationsendeinrichtung zugeordnet sind, die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung mittels einer benutzergeführten Auswahlsteuerungsvorrichtung eine Mitteilung oder Anforderungsnachricht bezüglich eines Fahrzeugkennzeichens unter Verwendung einer im wesentlichen alphanumerischen Zeichenfolge an den Internetserver überträgt, der Internetserver die Mitteilung oder Anforderungsnachricht automatisch in dem zu dem angefragten Fahrzeugkennzeichen zugehörigen Postfach hinterlegt und automatisch überprüft, ob zu dem angefragten Fahrzeugkennzeichen ein Referenzeintrag für eine Rufnummer oder Internetadresse der zur zweiten Kommunikationseinrichtung zugehörigen Telekommunikationsendeinrichtung vorhanden und freigeschaltet ist und in einem solchen Fall die im Fahrzeugkennzeichenregister hinterlegte eine oder mehrere Rufnummer oder Internetadresse zu dem angefragten Kennzeichen an die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung übermittelt und die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung nach Bestätigung mittels der benützergeführten Einwahlsteuerungsvorrichtung geeignet ist, einen Verbindungsaufbau zu der zur zweiten Kommunikationseinrichtung zugehörigen Telekommunikationsendeinrichtung herzustellen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung zwischen einer ersten mobilen Kommunikationsendeinrichtung und einer zweiten Kommunikationseinrichtung, worin die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung mittels einer benutzergeführten Einwahlsteuerungsvorrichtung, vorzugsweise nach Registrierung, eine vorzugsweise gesicherte Verbindung zu einem Internetserver herstellt, welcher über Fahrzeugkennzeichenregister verfügt, denen jeweils ein Postfach und mindestens eine Rufnummer oder eine Internetadresse einer zu einer zweiten Kommunikationseinrichtung zugehörigen Telekommunikationsendeinrichtung zugeordnet sind, die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung mittels einer benutzergeführten Auswahlsteuerungsvorrichtung eine Mitteilung oder Anforderungsnachricht bezüglich eines Fahrzeugkennzeichens unter Verwendung einer im wesentlichen alphanumerischen Zeichenfolge an den Internetserver überträgt, der Internetserver die Mitteilung oder Anforderungsnachricht automatisch in dem zu dem angefragten Fahrzeugkennzeichen zugehörigen Postfach hinterlegt und automatisch überprüft, ob zu dem angefragten Fahrzeugkennzeichen ein Referenzeintrag für eine Rufnummer oder Internetadresse der zur zweiten Kommunikationseinrichtung zugehörigen Telekommunikationsendeinrichtung vorhanden und freigeschaltet ist und in einem solchen Fall die im Fahrzeugkennzeichenregister hinterlegte eine oder mehrere Rufnummer oder Internetadresse zu dem angefragten Kennzeichen an die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung übermittelt und die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung nach Bestätigung mittels der benutzergeführten Einwahlsteuerungsvorrichtung geeignet ist, einen Verbindungsaufbau zu der zur zweiten Kommunikationseinrichtung zugehörigen Telekommunikationsendeinrichtung herzustellen.
  • Insbesondere im Straßenverkehr wäre es insbesondere in Notfällen oder manch anderen Situationen wünschenswert, wenn ein Kraftfahrzeugführer z. B. über ein herkömmliches öffentliches Telekommunikationsnetz erreicht werden könnte, obgleich dessen Name und Telefonnummer unbekannt sind. In vielen Fällen wäre es bereits hilfreich, dem Kraftfahrzeugführer eine Nachricht zukommen zu lassen, die dieser zu einem späteren Zeitpunkt abrufen kann, sofern die unmittelbare Erreichbarkeit nicht möglich ist. Wegen der häufig gegebenen mobilen Situation von Anrufer (hier: Teilnehmer 1) und demjenigen, der angerufen werden soll (hier: Teilnehmer 2) sowie dem hohen Verbreitungsgrad von mobilen Netzverbindungen und Endgeräten bieten sich für die erfindungsgemäße Verwendung als Kommunikationsmittel insbesondere die Nutzung mobiler Internetzugänge durch internetfähige Mobiltelefone an. Das erfindungsgemäße System ist aber darüber hinaus durch nicht mobile, konventionelle Kommunikationstechniken gleichfalls für die Anwender nutzbar.
  • Aus der DE 197 04 085 A1 ist ein Kommunikationssystem bekannt, welches zur drahtlosen Kommunikation zwischen Fahrzeugen geeignet ist, wobei jedes Fahrzeugs über das Fahrzeugkennzeichen identifizierbar und anwählbar ist. Hierbei treten die Kommunikationseinrichtungen der Fahrzeuge direkt miteinander in Verbindung, d. h. ohne eine vermittelnde Stelle findet die Kommunikation statt. Zwar soll die Kommunikation auch über ein öffentliches Telekommunikationsnetz durchführbar sein, jedoch ist hierzu nichts näheres ausgeführt.
  • Patentschrift US 5 668 880 A offenbart ein Verfahren zur Kommunikation zwischen Fahrzeugen, wobei in den Fahrzeugen Kommunikationseinrichtungen vorgesehen sind, die jeweils über das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges identifizierbar sind. Durch Eingabe des Kfz-Kennzeichens in der Kommunikationseinrichtung kann eine Verbindung zu der Kommunikationseinrichtung des zugeordneten Fahrzeugs hergestellt werden. Die Verwendung eines öffentlichen Kommunikationssystems oder einer zentralen Datenverwaltungseinrichtung ist bei diesen Verfahren nicht vorgesehen.
  • Ein automatisches Rufnummernauskunftssystem ist in DE 3786 101 T2 ( EP 0 238 257 B1 ) offenbart, worin eine Software über einen Personalcomputer (PC) mit einem Kommunikationsendgerät und dem öffentlichen Kommunikationssystem gekoppelt ist. Der Benutzer kann sowohl auf ein im PC abgelegtes Rufnummernverzeichnis als auch auf eine zentrale Rufnummernauskunft des Kommunikationssystems zugreifen und sich gewünschte Einträge anhand nahezu beliebiger Suchparameter suchen und anzeigen lassen.
  • DE 199341345 C2 offenbart schließlich ein Verfahren zur Herstellung von Kommunikationsverbindungen zwischen Fahrzeugen, worin ein Kennzeichenserver als netzspezifische Einrichtung der Vermittlungsstelle des Netzbetreibers vorgesehen ist und das Fahrzeugkennzeichen als Wahlbestandteil einer dienstspezifischen Rufnummer des Netzbetreibers an den Kennzeichenserver übermittelt wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem die Herstellung einer Kommunikationsverbindung unabhängig von der Art eines öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzes, vorzugsweise mittels mobiler Internetverbindung, zu einer einem Fahrzeug oder Fahrzeugteil (z. B. einem LKW-Anhänger, Campingwagen) zugeordneten Kommunikationseinrichtung realisiert werden kann, obgleich die Rufnummer der Telekommunikationsendeinrichtung des anzurufenden Teilnehmers unbekannt ist, wobei eine Nachrichtenübermittlung selbst dann möglich ist, wenn eine direkte Kommunikationsverbindung zu dem Teilnehmer nicht gelingen sollte.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche 2 bis 7.
  • Ein zentrales Merkmal der vorliegenden Erfindung ist hierbei die Einbeziehung einer Internetservereinrichtung, die über eine mobile Internetverbindung, z. B. insbesondere mittels GPRS (General Packet Radio Service), EDGE (Enhanced Data Rates for GSM Evolution), UMTS (Universal Mobile Telecommunication System), HSDPA (Highspeed Downlink Packet Access), HSUPA (Highspeed Uplink Packet Access), LTE (Long Term Evolution) oder WiMAX (Worldwide Interoperability for Microwave Access) erreichbar ist, und die mittels Ein- und Auswahlsteuerungseinrichtungen (Verbindungssteuerung) einer mobilen Kommunikationsendeinrichtung, vorzugsweise mittels eines internetfähigen Mobiltelefons (z. B. sog. „Smartphones”) benutzergeführt ansteuerbar ist, wobei die Internetservereinrichtung über Fahrzeugkennzeichenregister verfügt, denen jeweils mindestens ein Postfach für Nachrichten (z. B. SMS, instant message, email) und eine Rufnummer oder Internetadresse einer zugehörigen Telekommunikationseinrichtung des Fahrzeugkennzeicheninhabers zugeordnet sind, wobei diese bei einer Kontaktanfrage an ein Fahrzeugkennzeichen eine Mitteilung oder die Anforderungsnachricht automatisch in dem zugehörigen Nachrichtenpostfach ablegt und automatisch prüft, ob das angefragte Fahrzeugkennzeichen in dem Register gespeichert ist und eine zu diesem Fahrzeugkennzeichen zugehörige Rufnummer oder Internetadresse hinterlegt ist, so dass. für den Fall, dass der Fahrzeugkennzeicheninhaber es gestattet (z. B. durch entsprechende Freigabe oder Freischaltung), ein benutzergesteuerter Verbindungsaufbau unter Verwendung der dem Kennzeichen zugeordneten Rufnummer zu dem zugehörigen Telekommunikationsendgerät des Fahrzeugkennzeicheninhabers möglich ist. Sofern der Fahrzeugkennzeicheninhaber zeitlich begrenzt oder grundsätzlich eine direkte Telekommunikationsverbindung zu anderen Teilnehmern nicht wünscht, weil er z. B. während einer Autofahrt nicht angerufen werden möchte, werden die Nachrichten (d. h. Mitteilungen oder Anforderungsnachrichten) in dem ihm persönlich zugeteilten Postfach abgelegt und sind durch ihn zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar oder können ihm unverzüglich als Textmeldung oder Zeichenmeldung auf sein Telekommunikationsendgerät übermittelt werden und können ggf. im Display des Fahrzeugs angezeigt werden. Insofern erlaubt das erfindungsgemäße Verfahren neben dem mittelbaren Austausch von Nachrichten und Informationen auch die unmittelbare Kommunikation über mobile Internetverbindungen.
  • In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann das zur 2. Telekommunikationseinrichtung zugehörige Telekommunikationsendgerät in einem Gerät verwirklicht sein, z. B. einem Mobiltelefon.
  • Erfindungsgemäß ist das besagte Postfach auf dem Internetserver eingerichtet oder auf einer mit dem Internetserver in Verbindung stehenden Datenverarbeitungseinrichtung. Alternativ kann das besagte Postfach, gegebenenfalls zusätzlich, in der zweiten Kommunikationseinrichtung oder der zur zweiten Kommunikationseinrichtung zugehörigen Telekommunikationsendeinrichtung eingerichtet sein.
  • Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt nicht nur darin, dass es dem Teilnehmer eines Kommunikationsnetzes möglich ist, eine Verbindung zu einem anderen Teilnehmer desselben oder eines anderen Kommunikationsnetzes aufzubauen, obwohl dem ersten Teilnehmer weder Name noch Telefonnummer des anderen Teilnehmers bekannt sind, sondern zudem die Möglichkeit der unmittelbaren Nachrichtenübermittlung gestattet, wenn z. B. eine direkte Sprachkommunikation nicht möglich ist. Solche Nachrichten lassen sich z. B. unmittelbar als Textmeldungen mittels e-mail, instant messaging, SMS oder gegebenenfalls blogging oder microblogging an den Teilnehmer weiterleiten, so dass ihn wichtige Nachrichten (Gefahrenmeldungen o. ä.) schnell erreichen können. Voraussetzung für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme ist lediglich, dass der anzurufende Teilnehmer (Teilnehmer 2) in dem Fahrzeugkennzeichenregister der Servereinrichtung registriert ist.
  • Gegenüber den bekannten Kommunikationssystemen bietet das erfindungsgemäße Verfahren weiterhin den Vorteil, dass der anzurufende Teilnehmer (Teilnehmer 2) die Mitteilung auch dann erhält, wenn eine direkte Kontaktaufnahme per Sprache (Telefonie) nicht gewünscht oder möglich ist, denn alle Mitteilungen und Anforderungsnachrichten werden in einer ihm individuell zugeordneten Speichereinheit für einen festgelegten Zeitraum hinterlegt und sind durch ihn jederzeit abrufbar. Somit ist es ihm möglich, die an ihn gerichteten Nachrichten zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen, auch wenn die sofortige Nachrichtenübermittlung nicht möglich war. Es kann ihn somit auch dann eine Nachricht erreichen, wenn der Anrufer (Teilnehmer 1) keinen weiteren Versuch der Kontaktaufnahme unternommen hat.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Zeichenfolge des Fahrzeugkennzeichens des Teilnehmers 2 durch eine Kamera erfaßt und erkannt werden, so dass eine manuelle oder sprachgesteuerte Eingabe der Zeichenfolge nicht erforderlich ist. Bei dieser Kamera kann es sich beispielsweise um die Kamera der Telekommunikationsendeinrichtung des Teilnehmers 1 handeln oder um eine im Fahrzeug des Teilnehmers 1 befindliche Kamera, die zum Datenaustausch mit der Telekommunikationsendeinrichtung des Teilnehmers 1 z. B. mittels drahtloser Datenübertragung geeignet ist. Gegebenenfalls ist die Kamera oder eine daran angeschlossene Zusatzeinrichtung mit einer Mustererkennungssoftware ausgestattet, die in der Lage ist die von der Kamera erfassten Bilddaten in eine (beispielsweise alphanumerische) Zeichenfolge umzuwandeln.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann grundsätzlich bei beliebigen Verkehrsmitteln eingesetzt werden, beispielsweise in der Luftfahrt, der Seefahrt, für Schienenfahrzeuge, Lastkraftwagen, Personenkraftwagen, Busse, Taxen, etc., so dass eine allgemeine Erreichbarkeit der Fahrer erzielt wird, sofern die betreffenden Fahrzeuge oder Einrichtungen über eine entsprechende individuelle Kennzeichnung verfügen. Für spezielle Anwendungen lässt sich das erfindungsgemäße Verfahren auch mit ergänzenden Berechtigungsverfahren zur Herstellung der Verbindung kombinieren, wenn beispielsweise Anhänger, Wohnwagen, Eisenbahnwagons, Container o. ä. über eine entsprechende Verfahrensweise angesprochen werden können.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Nachricht von der Servereinrichtung, insbesondere z. B. im Fall einer wichtigen Gefahren- oder Warnmeldung nicht an einen bestimmten Fahrzeugkennzeicheninhaber, sondern an alle empfangsbereiten Teilnehmer in einem definierten Umkreis, vorzugsweise in einem Umkreis von 100 m bis 10 km (beispielsweise in einem Umkreis von 100 m, 500 m, 1 km, 2 km oder 5 km) der Position des Telekommunikationsendgerätes des Teilnehmers 1 und/oder des Teilnehmers 2 weitergeleitet werden, sofern die mobilen Telekommunikationsendeinrichtungen dieser Teilnehmer über entsprechende Ortungsmöglichkeiten (z. B. mittels GPS und entsprechender Freigabe durch den jeweiligen Teilnehmer) verfügen und freigeschaltet sind.
  • Die Erfindung wird anhand von Beispielen erläutert, die mögliche Ausführungsformen betreffen und den Gegenstand der Erfindung in keiner Weise limitieren.
  • Beispiel 1
  • Gemäß Beispiel 1 möchte der Teilnehmer 1 eines Mobilfunknetzes den Fahrer des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen A-BC 1234 (Teilnehmer 2) kontaktieren, obgleich ihm weder Name noch Rufnummer des Fahrers bekannt sind.
  • Hierzu stellt Teilnehmer 1 zunächst mit seinem Mobiltelefon eine Verbindung zum Internet her, wobei er beispielsweise zur Initiierung ein Softwareprogramm („App”) startet, welches ihm erlaubt, mit wenigen Tastaturbefehlen bzw. mittels Schnellauswahltaste oder mittels sprachgesteuerter Befehlseingabe zu einem Fahrzeugkennzeichenserver 4 über das Internet eine sichere Verbindung (z. B. nach SSL Standard) aufzubauen. Hierzu kann der Fahrzeugkennzeichenserver 4 als separate Hardwareeinrichtung oder als Softwaremodul ausgeführt sein.
  • Der Teilnehmer 1 gibt in dem Beispiel die Zeichenfolge 3 des Kennzeichens „A-BC 1234” des Kraftfahrzeuges als Anfrage (Anforderungsnachricht) an den Fahrzeugkennzeichenserver 4 über die Freisprecheinrichtung und Spracherkennung seines Fahrzeugs an sein Mobiltelefon ein. Diese Zeichenfolge 3 wird an den Fahrzeugkennzeichenserver 4 übermittelt, woraufhin dieser automatisch prüft, ob diese Zeichenfolge in der Kennzeichendatenbank bzw. in dem Kennzeichenregister 10 des Fahrzeugkennzeichenservers 4 als Referenzeintrag vorhanden ist. Sofern dies der Fall ist, wird aus dem jeweils zugeordneten Rufnummernregister die zugeordnete Rufnummer 6 (z. B. „0172 123 456 789) bzw. die Internetadresse 7 der zugeordneten Kommunikationseinrichtung entnommen und die Rufnummer 6 an das Mobiltelefon des Teilnehmers 1 übermittelt und dort angezeigt. Der Aufbau der Verbindung zum Fahrer des Lastkraftwagens (Teilnehmer 2) erfolgt nicht automatisch, sondern der Verbindungsaufbau kann erst erfolgen, nachdem in der Anzeige des Mobiltelefons von Teilnehmer 1 die Rufnummer 6 des Teilnehmers 2 angezeigt wurde und Teilnehmer 1 dies durch einen Befehl bestätigt. Sodann wählt das Mobiltelefon des Teilnehmers 1 die Rufnummer 6 des Teilnehmers 2 an. Hat Teilnehmer 2 die Möglichkeit, ihn direkt anzurufen deaktiviert, so wird die an ihn gerichtete Text- oder Sprachnachricht in seinem persönlichen Postfach abgelegt und ihm gegebenenfalls als Text- oder Sprachmeldung zugeleitet, so dass sie beispielsweise auf dem Display der Instrumententafel des Fahrzeugs lesbar ist.
  • Die zugeordnete Kommunikationseinrichtung kann ein beliebiges Kommunikationsendgerät sein, beispielsweise das Handy des Fahrers, der Festnetzanschluss einer Leitstelle oder Firmenzentrale, ein automatisches Empfangsgerät/Modem innerhalb eines Automaten oder eine Datenbankeinrichtung etc..
  • Beispiel 2
  • In einem weiteren Beispiel können bei Vorschaltung eines optionalen Authentisierungsverfahrens, beispielsweise mittels entsprechender Geheimcodes, optional unterschiedliche zugeordnete Rufnummern zu einem Kennzeichen im Fahrzeugkennzeichenregister 10 eingetragen sein. Beispielsweise erreicht der Anrufer in diesem Fall bei der Eingabe des zu einer Nummer zugehörigen Codes nicht unmittelbar den Fahrzeugführer, sondern die dem Fahrzeug zugeordnete Firmenzentrale.
  • Die Datenbank 9 des Fahrzeugkennzeichenservers 4 umfasst in diesem Fall neben dem eigentlichen Fahrzeugkennzeichenregister 10, ein Berechtigungsregister 11, ein Paßwortregister 12, Register für die den Kennzeichen zugeordneten Rufnummern 13 sowie Register für die den Kennzeichen zugeordneten Postfachadressen 14. Bei unspezifisch authorisiertem Zugang erhält Teilnehmer 1 in dem Beispiel bei Kennzeicheneingabe ”A-BC 333” als Rückantwort die Rufnummer 0172 123 456 789 mitgeteilt. Besitzt der Anrufer das Paßwort 1234, so wird ihm die Rufnummer 0172 123 456 788 übermittelt, besitzt er das alternative Paßwort 1111, so wird ihm die Rufnummer (030) 12345678 mitgeteilt. Somit können dem Anrufer optional Rufnummern oder email-Adressen einer Firmenzentrale oder von anderen Servicestellen des betreffenden Unternehmens mitgeteilt werden.
  • Darüber hinaus können durch den Servicebetreiber sowie ggf. durch den Teilnehmer folgende, den Teilnehmer betreffende (Grund-)Einstellungen vorgenommen bzw. angepasst oder verändert werden, wobei beispielsweise zu nennen sind: Aktivierung bzw. Deaktivierung einer „Blacklist”, d. h. Nummern oder Teilnehmer, zu denen die Kommunikation (ggf. zeitlich begrenzt) blockiert werden soll, d. h. Nachrichten dieser Teilnehmer sollen nicht weitergeleitet werden und/oder Rufnummern an diese nicht übermittelt werden; Aktivierung bzw. Deaktivierung einer „Whitelist”, d. h. Nummern oder Teilnehmer, zu denen die Kommunikation (ggf. zeitlich begrenzt) ausschließlich freigegeben sein soll, d. h. es soll nur von diesen Teilnehmern ein Empfang von Nachrichten und/oder die Übermittlung von Rufnummern möglich sein; Auswahl von Menues mit vorformulierten Kurznachrichten, Symbolen oder Zeichen (z. B. Emoticons etc.) zur komfortableren Nutzung bei häufig vorkommenden Kommunikationsmustern; Aktivierung bzw. Deaktivierung von Antwort- bzw. Rückruftasten; zeitlich befristete oder unbefristete Aktivierung bzw. Deaktivierung von Paßwortschutz, Rufnummernunterdrückung, Kindersicherung, Rufnummernübermittlung oder der Nachrichtenübermittlung etc..
  • Die Verwaltung (Eingabe und Pflege von Nutzerdaten) der fahrzeugspezifischen Registereinträge sowie der Angaben zur Nutzungsart kann über ein Administrationsterminal 5 seitens des Servicebetreibers des Fahrzeugkennzeichenservers 4 oder nach Registrierung und Identifizierung des betreffenden Teilnehmers zumindest teilweise durch den Teilnehmer selbst erfolgen, vorzugsweise durch gesicherten Datentransfer.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Teilnehmer 1
    2
    Teilnehmer 2
    3
    Zeichenfolge
    4
    Fahrzeugkennzeichenserver
    5
    Administrationsterminal
    6
    Rufnummer
    7
    Internetadresse
    8
    Verbindungssteuerung (Ein- und Auswahlsteuerung)
    9
    Datenbank
    10
    Fahrzeugkennzeichenregister
    11
    Berechtigungsregister
    12
    Passwortregister
    13
    Rufnummernregister
    14
    Postfachadressregister
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19704085 A1 [0003]
    • US 5668880 A [0004]
    • DE 3786101 T2 [0005]
    • EP 0238257 B1 [0005]
    • DE 199341345 C2 [0006]

Claims (7)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung zwischen einer ersten mobilen Kommunikationsendeinrichtung und mindestens einer zweiten Kommunikationseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung mittels einer benutzergeführten Einwahlsteuerungsvorrichtung eine Verbindung zu einem Internetserver herstellt, welcher über Fahrzeugkennzeichenregister 10 verfügt, denen jeweils ein Postfach und mindestens eine Rufnummer 6 oder Internetadresse 7 einer zur zweiten Kommunikationseinrichtung zugehörigen Telekommunikationsendeinrichtung zugeordnet sind; die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung mittels einer benutzergeführten Verbindungssteuerungsvorrichtung eine Mitteilung oder Anforderungsnachricht bezüglich eines Fahrzeugkennzeichens unter Verwendung einer im wesentlichen numerischen oder alphanumerischen Zeichenfolge 3 an den Internetserver überträgt; der Internetserver die Mitteilung oder Anforderungsnachricht automatisch in dem zu dem angefragten Fahrzeugkennzeichen zugehörigen Postfach hinterlegt und automatisch überprüft, ob zu dem angefragten Fahrzeugkennzeichen ein Referenzeintrag für eine Rufnummer 6 oder Internetadresse 7 der zur zweiten Kommunikationseinrichtung zugehörigen Telekommunikationsendeinrichtung vorhanden und freigeschaltet ist und in einem solchen Fall die im Fahrzeugkennzeichenregister 10 hinterlegte eine oder mehrere Rufnummer 6 oder Internetadresse 7 zu dem angefragten Kennzeichen an die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung übermittelt und die erste mobile Kommunikationsendeinrichtung nach Bestätigung mittels der benutzergeführten Verbindungssteuerungsvorrichtung geeignet ist, einen Verbindungsaufbau zu der zur zweiten Kommunikationseinrichtung zugehörigen Telekommunikationsendeinrichtung herzustellen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass digitale Signale zur Herstellung der Kommunikationsverbindung übermittelt werden.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Signale verschlüsselt übermittelt werden.
  4. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die im wesentlichen numerische oder alphanumerische Zeichenfolge 3 mittels einer Kamera identifizierbar und durch die Verbindungssteuerungsvorrichtung automatisiert übermittelbar ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Verbindungssteuerungsvorrichtungen der Kommunikations(end)einrichtungen durch Spracheingabe ansteuerbar ist und/oder die Nachrichtenausgabe durch Sprache erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Servereinrichtung eine Benutzerauthentisierung vorsieht, die erst nach Identifizierung des autorisierten Benutzers die Herausgabe von Registereinträgen des Fahrzeugkennzeichenservers gestattet.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Servereinrichtung eine Nachricht an alle empfangsbereiten Teilnehmer in einem vorbestimmten Umkreis, vorzugsweise im Umkreis von 100 m bis 10 km des Telekommunikationsendgerätes des Teilnehmers 1 weiterleitet.
DE102011111569A 2011-08-20 2011-08-20 Verfahren zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung Withdrawn DE102011111569A1 (de)

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PCT/DE2012/000850 WO2013026443A1 (de) 2011-08-20 2012-08-20 Verfahren zur herstellung einer kommunikationsverbindung
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EP12772060.5A EP2745497A1 (de) 2011-08-20 2012-08-20 Verfahren zur herstellung einer kommunikationsverbindung
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