DE19941164A1 - SMS-gestütztes Verfahren zur Online-/Offline-Erkennung von Benutzergruppen in Mobilfunknetzen - Google Patents
SMS-gestütztes Verfahren zur Online-/Offline-Erkennung von Benutzergruppen in MobilfunknetzenInfo
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Abstract
Eine einfache, kostengünstige und effiziente Information eines Mobilfunkteilnehmers über andere eingebuchte Mobilfunkteilnehmer, insbesondere unter WAP, wird ermöglicht durch Vorrichtungen und Verfahren zur Information einer in ein Mobilfunknetz (7, 21) eingebuchten (4, 5, 2) ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3) über ebenfalls in ein Mobilfunknetz (7, 21) eingebuchte weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22), DOLLAR A wobei an die weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) jeweils eine Mobilfunkkurznachricht (33) abgesendet (9, 10, 11, 7a, 33) wird, DOLLAR A wobei aufgrund die Zustellung an jeweils eine Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (14; 22) betreffender Zustellungsinformationen (34; 31) festgestellt wird, welche der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) ebenfalls in ein Mobilfunknetz (7; 21) eingebucht sind und DOLLAR A wobei eine Information (35) der ersten Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3) darüber veranlaßt (11, 10, 9, 8, 7a, 6, 4) wird, welche (14) der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) aktuell in ein Mobilfunknetz (7; 21) eingebucht sind.
Description
Die Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtungen zur Information einer in ein
Mobilfunknetz eingebuchten ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte über
ebenfalls in ein Mobilfunknetz eingebuchte weitere Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, die Information eines in ein Mobilfunknetz
eingebuchten Mobilfunkteilnehmers hinsichtlich ebenfalls in ein Mobilfunknetz über
ihre Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte eingebuchter Mobilfunkteilnehmer,
insbesondere dabei auch in das Internet/WAP eingebuchter Mobilfunkteilnehmer,
möglichst einfach, kostengünstig und effizient zu ermöglichen. Die Aufgabe wird
durch die unabhängigen Ansprüche gelöst.
Erfindungsgemäße Verfahren und Vorrichtungen erlauben einfach, effizient,
kostengünstig und benutzerfreundlich die Information eines Mobilfunkendgerät-
Nutzers (mit einem Mobilfunkendgerät und einer ersteren Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte) über ebenfalls in ein Mobilfunknetz eingebuchte weitere
Mobilfunkteilnehmer. Dies ermöglicht insbesondere effiziente Anzeige weiterer
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten, welche in das Internet über WAP
eingebucht sind. Aufgrund dieser Information hat ein Mobilfunkendgerät-Nutzer (mit
der ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte) einen Überblick über
eingebuchte weiterer Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten von Kollegen,
Freunden etc.
Das Verfahren eignet sich für Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten und
Endgeräte, welche für WAP geeignet oder freigeschaltet sind.
Zweckmäßig erfolgt die Abfrage, ob eine weitere Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte jeweils in das Mobilfunknetz eingebucht ist mittels einer leeren
(textlosen) Mobilfunk-Kurznachricht. Die Übermittlung der Mobilfunkkurznachricht
kann nach GSM-Standard, GPRS, UMTS-Standard oder anderen jeweils lokal
definierten Standards erfolgen. Eine Mobilfunkkurznachricht kann insbesondere eine
standardisierte SMS-MT mit Quittierungsanforderung sein.
Vorzugsweise wird die Feststellung, ob eine der weiteren Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarten ebenfalls in ein Mobilfunknetz (und/oder in das Internet über
WAP) eingebucht ist, aufgrund der Zustellungsinformationen in Form einer Quittierung
des Eingangs dieser Mobilfunkkurznachricht bei dieser weiteren Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte getroffen. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich festzustellen,
welche Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte ebenfalls in ein Mobilfunknetz
und/oder Internet/WAP eingebucht sind, zu treffen aufgrund von (impliziten) negativen
Zustellungsinformationen, wie mobilfunknetzinternen Informationen darüber, daß die
Mobilfunkkurznachricht noch nicht an diese weitere Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte (bzw. deren Endgerät) übermittelt wurde; hierfür kann
(beispielsweise unter GSM) ein im Mobilfunknetz verwendetes Message-Waiting-Flag
verwendet werden, welches gesetzt ist, solange die Mobilfunkkurznachricht noch nicht
zugestellt wurde (Mobilfunkkurznachricht-Warte-Flag).
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
Dabei zeigt als einzige Figur
Fig. 1 als Blockschaltbild die Information einer in einem Mobilfunknetz
eingebuchten ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte über
ebenfalls in ein Mobilfunknetz eingebuchte weitere
Mobilfunkteilnehmer-Identitifikationskarten.
Fig. 1 zeigt einen Benutzer 1 eines Mobilfunkendgerätes 2 mit einer
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (= SIM) 3 (mit der Nummer +491722135001),
welches per Funk 4, 5 über eine Basisstation BTS 6 in ein Mobilfunknetz 7 eingebucht
ist. Das Mobilfunknetz 7 ist ein bliebiges, dem Fachmann bekanntes Mobilfunknetz
(beispielsweise GSM, UMTS oder andere Mobilfunknetze) und umfaßt u. a. eine
Funkschnittstelle 4, 5 zur Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 3, eine BTS 6, eine
MSC 7a, eine (ebenfalls als Blockschaltbild dargestellte) Internet-Protokoll-
Schnittstelleneinrichtung 8, einen WAP-Gateway-Server 9 zur Anbindung des
Mobilfunknetzes 7 an das Internet 12 per WAP, einen Web-Server 10 zur Ausführung
von Internet/WAP-bezogenen Funktionen (beispielsweise im NMC angeordnet), eine
Mobilfunknetz-Kurznachrichtenzentrale SMSC 11 (des Mobilfunknetzes 7), ein
weiteres Mobilfunkendgerät 13 mit einer weiteren Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte 14, ein weiteres Mobilfunknetz 21 mit einer eigenen SMSC 23 und
einer weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 22 (welche analog zu den
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten 3, 4 des Mobilfunknetzes 7 in das andere
Mobilfunknetz 21 eingebucht ist).
Der Mobilfunkteilnehmer 1 bucht sich mit seinem Mobilfunkendgerät 2, welches die
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 3 enthält, per Funk (über die Basisstation 4,
die MSC 7a usw.) in das Mobilfunknetz 7 ein. Er möchte wissen, welche weiteren
Mobilfunkteilnehmer (jeweils mit einer weiteren Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte in einem Mobilfunkendgerät) seine Liste ebenfalls in einem
Mobilfunknetz und evtl. dabei zusätzlich im WAP eingebucht sind. Eine derartige
Information kann insbesondere unter WAP im Mobilfunkendgerät angezeigt werden.
Dazu wird (hier beim Einbuchen der Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 3 in das
Mobilfunknetz 7) aufgrund der Identität der Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 3
deren HLR 24 bestimmt und z. B. dort abgefragt (in einer Tabelle 27), ob für die
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 3 (mit der MSISDN +491722135001) ein
WAP-Service des Mobilfunknetzes 7 abonniert ist und zu aktivieren ist. Im
vorliegenden Fall ist der WAP-Service abonniert und aktiviert. Das Mobilfunknetz 7
gibt dann die Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten-Nummer (+491722135001) an
eine Internet-Protokoll-Schnittstelleneinrichtung 8, die die mobilfunknetzinterne
Internet-Protokoll-Schnittstelle zum Internet-Protokoll IP darstellt. Von der Internet-
Protokoll-Schnittstelleneinrichtung 8 wird per Internet-Protokoll die MSISDN der Karte
3 an einen WAP-Gateway 9 übermittelt. Ein mit dem WAP-Gateway verbindbarer
Webserver 10 umfaßt eine Datenbank mit einer Liste 25, in welcher Liste jeweils zu
einer Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 3 (bzw. deren übermittelter MSISDN
+491722135001) angegeben ist, welche weitere Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarten 14, 22 auf ihre aktuelle Einbuchung in ein Mobilfunknetz zu
überprüfen sind. Der Web-Server 10 gibt die MSISDN jeweils einer auf Einbuchung in
ein Mobilfunknetz (und evtl. zusätzlich in WAP) zu überprüfenden weiteren Karte 14
als Blind-Kurznachricht (= Kurznachricht ohne Text, welche beim Empfänger nicht auf
dem Display angezeigt wird) an die Kurznachrichtenzentrale SMSC 11 des
Mobilfunknetzes 7 weiter. Diese sendet in üblicher Weise die Kurznachricht an das
Mobilfunkendgerät 13 mit der auf Einbuchung zu überprüfenden Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte 14. Dazu kann über das aufgrund der MSISDN von 14 bestimmte
HLR der Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 14 überprüft werden, in welchem
VLR sie aktuell eingetragen ist und über welche (nicht dargestellte) BTS, BSC die
Kurznachricht an die Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 14 zu senden ist. Die
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 14 erhält hier diese Kurznachricht (die am
Display nicht angezeigt wird, weil sie keinen Text enthält), worauf in üblicher Weise
der Eingang der Kurznachricht beim Endgerät 13 mit der Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte 14 an die SMSC 11 als Quittung zurücksignalisiert wird, worauf
diese (11) an den WAP-Server 10 übermittelt, daß die Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte 14 aktuell im Mobilfunknetz eingebucht ist, was dem
Mobilfunkteilnehmer 1 mit der Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 3 (durch eine
Kurznachricht 35 an ihn etc.) angezeigt wird. Zusätzlich kann (im WAP-Server 10 etc.)
geprüft werden, ob diese weitere Karte 14 auch im WAP eingebucht ist und dies dem
Nutzer 1 der Karte 3 zusätzlich angezeigt werden. Entsprechend wird für die weiteren
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten, welche mit ihrer MSISDN in der Liste 25
stehen, verfahren. Entweder werden erst alle Karten in der Liste 25 abgefragt und
dann das Ergebnis an die Karte 3 übermittelt oder das Ergebnis laufend aktualisiert.
Anstatt der Überprüfung der Quittierung kann auch mobilfunknetzintern das Message-
Waiting-Flag (o. dgl. in UMTS etc.) überprüft werden, welches netzintern (in der SMSC
11) solange gesetzt ist, bis die Mobilfunkkurznachricht beim Endgerät mit der
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 14 eingegangen ist. Solange das Message-
Waiting-Flag noch gesetzt ist, kann angenommen werden, daß der patentielle SMS-
Empfänger bzw. seine Karte nicht in ein Mobilfunknetz eingebucht ist. Das Verfahren
kann auch verwendet werden, um die Einbuchung von Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarten in andere Mobilfunknetze 21 (z. B. D1, E-Plus, E2 in Deutschland)
als das Mobilfunknetz 7 (z. B. D2), in welches die erstere Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte 3 eingebucht ist, zu überprüfen. Dies kann beispielsweise über ein
SMS-Gateway 30 (und nicht dargestellte MSC usw.) zwischen dem SMSC 11 des
ersteren Mobilfunknetzes 7 der erstere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 3 und
dem SMSC 23 des jeweils anderen Mobilfunknetzes 21 der weiteren
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 22 (mit MSISDN +491718935003) erfolgen.
Alternativ wäre es vorstellbar, über das Internet, insbesondere per WAP 9, und das
Internet-Gateway des anderen Mobilfunk-Kommunikationsnetzes 21 dieses zu
veranlassen, eine Kurznachricht an die zu überprüfende weitere Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte 22 zu senden.
Auf dem Mobilfunkendgerät 2 der ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte 3
werden alle ihm vom WAP-Server 10 als in ein Mobilfunknetz (oder beispielsweise
nur in das gleiche Mobilfunknetz) eingebucht mitgeteilten (35) Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarten-Identitäten (oder zugehörige Namen etc.) optisch und/oder
akustisch dargestellt. Die optische Darstellung kann insbesondere in Form einer Liste
auf dem Display des Mobilfunkendgerätes 2 erfolgen. Die Übermittlung zur
Darstellung auf dem Endgerät 2 kann insbesondere per Kurznachricht (SMS-MT) 35
vom Web-Server 10 an die Karte 3 über die Funkstrecke 4 erfolgen.
Das Verfahren/die Vorrichtung ist insbesondere auch unter GPRS anwendbar.
Zusätzlich zu unter WAP eingebuchten Internet-Nutzern können dem Endgerät-Nutzer
1 auch über das Internet ohne WAP (also über das Festnetz) eingebuchte Inernet-
Nutzer übermittelt (35) und angezeigt werden, die z. B. über bekannte Messager (AOL
etc.) als im Internet eingeloggt detektiert (9) werden.
Die Erfindung ist mobilfunketzintern insbesondere mit Programmen realisierbar,
jedoch weder allein hierdurch gekennzeichnet noch hierauf beschränkt.
Claims (34)
1. Verfahren zur Information einer in ein Mobilfunknetz (7, 21) eingebuchten (4, 5, 2)
ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3) über ebenfalls in ein
Mobilfunknetz (7, 21) eingebuchte weitere Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarten (14; 22),
wobei an die weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) jeweils eine Mobilfunkkurznachricht (33) abgesendet (9, 10, 11, 7a, 33) wird,
wobei aufgrund die Zustellung an jeweils eine Mobilfunkteilnehmer- Identifikationskarte (14; 22) betreffender Zustellungsinformationen (34; 31) festgestellt wird, welche der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) ebenfalls in ein Mobilfunknetz (7; 21) eingebucht sind und
wobei eine Information (35) der ersten Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3) darüber veranlaßt (11, 10, 9, 8, 7a, 6, 4) wird, welche (14) der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) aktuell in ein Mobilfunknetz (7; 21) eingebucht sind.
wobei an die weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) jeweils eine Mobilfunkkurznachricht (33) abgesendet (9, 10, 11, 7a, 33) wird,
wobei aufgrund die Zustellung an jeweils eine Mobilfunkteilnehmer- Identifikationskarte (14; 22) betreffender Zustellungsinformationen (34; 31) festgestellt wird, welche der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) ebenfalls in ein Mobilfunknetz (7; 21) eingebucht sind und
wobei eine Information (35) der ersten Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3) darüber veranlaßt (11, 10, 9, 8, 7a, 6, 4) wird, welche (14) der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) aktuell in ein Mobilfunknetz (7; 21) eingebucht sind.
2. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Information (35) nur diejenigen weiteren Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarten (14) repräsentiert sind, die auch über WAP in das Internet
eingebucht sind.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22), an welche
eine Mobilfunkkurznachricht zu senden ist, aufgrund einer hierfür gespeicherten,
die erstere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3) betreffende Liste (25)
bestimmt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Liste vom Nutzer (1) der Mobifunkteilnehmer-Identifikationskarte (3)
zuvor erstellt und dann in das Mobilfunknetz (10 oder 24) mündlich oder per
Kurznachricht übermittelt wurde.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß an die weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) anläßlich
des Einbuchens der ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3)
und/oder in bestimmten Zeitintervallen eine Mobilfunkkurznachricht gesendet
wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß an die weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) auf Anfrage
des Nutzers (1) der ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3) eine
Mobilfunkkurznachricht gesendet wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß nur an weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten eine
Mobilfunkkurznachricht gesendet wird, die im gleichen Mobilfunknetz (7)
subskribiert sind wie die erstere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3).
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß auch an weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (22) eine
Mobilfunkkurznachricht gesendet wird, die in anderen Mobilfunknetzen (21) als
das Mobilfunknetz (7) der ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3)
subskribiert sind.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachricht eine GSM-SMS ist.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachricht eine UMTS-Nachricht ist.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachricht eine andere Mobilfunknachricht als eine GSM-
SMS oder eine UMTS-Kurznachricht ist.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachricht (33) eine leere Nachricht ohne mobilfunkend
gerätseitig darzustellenden Text ist.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten als in ein
Mobilfunknetz eingebucht betrachtet wird, wenn eine Zustellungsinformation in
Form einer automatisch generierten Empfangsquittung betreffend ihren Erhalt
seitens dieser weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (14, 13) in
Richtung der ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte zurückgesendet
(14, 34, 7a, 11) wird.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten nur dann als nicht in ein Mobilfunknetz eingebucht betrachtet wird, wenn eine Zustellungsinformation in Form eines Status-Flags (31) vorliegt (11), welches angibt, daß die Mobilfunkkurznachricht noch nicht diese weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte erreicht hat, insbesondere in Form des Message-Waiting-Flags in GSM oder UMTS,
während die weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte sonst als eingebucht betrachtet (35) wird.
daß eine der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten nur dann als nicht in ein Mobilfunknetz eingebucht betrachtet wird, wenn eine Zustellungsinformation in Form eines Status-Flags (31) vorliegt (11), welches angibt, daß die Mobilfunkkurznachricht noch nicht diese weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte erreicht hat, insbesondere in Form des Message-Waiting-Flags in GSM oder UMTS,
während die weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte sonst als eingebucht betrachtet (35) wird.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten im Verfahren jeweils
aufgrund einer Identitäts-Nummer, insbesondere ihrer Telefonnommer MSISDN
an die die Mobilfunkkurznachricht gesendet wird, identifiziert werden.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Information der ersten Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3) über
aktuell in ein Mobilfunknetz eingebuchte weitere Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarten mit einer am Endgerät optisch und/oder akustisch dem
Endgerätnutzer (1) anzuzeigenden Mobilfunkkurznachricht (35) erfolgt.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zur Einbuchungs-Prüfung an die weitere Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarten übermittelte Mobilfunkkurznachricht mit einer Absender-
Identität (10) übermittelt wird, welche vermeidet, daß die erstere
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte eine Quittung über den Empfang dieser
Mobilfunkkurznachricht bei diesen weiteren Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarten erhält.
18. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden
Ansprüche.
19. Vorrichtung, insbesondere nach Anspruch 18, zur Information (35) einer in ein
Mobilfunknetz (7, 14) eingebuchten (4, 5) ersteren Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte (3) über ebenfalls in ein Mobilfunknetz eingebuchte weitere
Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22)
- - mit einer Mobilfunkkurznachrichten-Generationseinrichtung (10) zum Generieren von Mobilfunkkurznachrichten an jede der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22) und zum Absenden dieser Mobilfunkkurznachrichten an diese weiteren Mobilfunkteilnehmer- Identifikationskarten,
- - mit einer Zustellungsinformationen-Überwachungseinrichtung (10) zum Feststellen in ein Mobilfunknetz eingebuchter weiterer Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten aufgrund die Zustellung obiger Mobilfunkkurznachricht (33) an jeweils eine Mobilfunkteilnehmer- Identifikationskarte (14) betreffender Zustellungsinformationen (34; 31),
- - mit einer Mobilfunkteilnehmer-Informationseinrichtung (10) zum Informieren der ersten Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (3) über mit der Zustellungsinformations-Überwachungseinrichtung festgestellten, in ein Mobilfunknetz eingebuchten weiteren Mobilfunkteilnehmer- Identifikationskarten.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Information (35) der ersteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte
(3) nur diejenigen weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte (14; 22)
angegeben werden, die in das Internet über WAP eingebucht sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 18, 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachrichten-Generationseinrichtung (10) so ausgebildet
ist, daß die weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14; 22), an die
eine Mobilfunkkurznachricht zu senden ist, aufgrund einer hierfür gespeicherten
Liste (25) für die erstere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte bestimmbar
sind.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Liste (25) vom Nutzer (1) der Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte
(3) erstellt wurde.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß an die weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten beim Einbuchen
der erstere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte und/oder in bestimmten
Zeitintervallen eine Mobilfunkkurznachricht sendbar ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachrichten-Generationseinrichtung so ausgebildet ist,
daß an die weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten auf Anfrage des
Nutzers (1) der erstere Mobiffunkteilnehmer-Identifikationskarte (3) eine
Mobilfunkkurznachricht gesendet wird.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachrichten-Generationseinrichtung so ausgebildet ist,
daß nur an weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten der Liste (25) eine
Mobilfunkkurznachricht gesendet wird, die im gleichen Mobilfunknetz
subskribiert ist, wie die erstere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß an weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten der Liste (25) eine
Mobilfunkkurznachricht gesendet wird, die in anderen Mobilfunknetzen als die
erstere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte subskribiert sind.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachricht eine GSM-SMS ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachricht eine UMTS-Nachricht ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachricht eine andere Mobilfunkkurznachricht als eine
GSM-SMS oder UMTS-Kurznachricht ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachricht eine leere Nachricht ohne
mobilfunkendgerätseitig (13) darzustellenden Text ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zustellungsinformationen-Überwachungseinrichtung so ausgebildet ist,
daß eine der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten nur als in ein Mobilfunknetz eingebucht betrachtet wird, wenn eine Zustellungsinformation in Form einer automatisch generierten Empfangsquittung über ihren Erhalt durch diese weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte von dort zurückgesendet wird.
daß die Zustellungsinformationen-Überwachungseinrichtung so ausgebildet ist,
daß eine der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten nur als in ein Mobilfunknetz eingebucht betrachtet wird, wenn eine Zustellungsinformation in Form einer automatisch generierten Empfangsquittung über ihren Erhalt durch diese weitere Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarte von dort zurückgesendet wird.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 31,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachrichten-Generationseinrichtung (9, 10,11) so ausgebildet ist, daß eine der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14, 22) nur als nicht in ein Mobilfunknetz eingebucht betrachtet wird, wenn eine Zustellungsinformation vorliegt (31), welche angibt, daß die Mobilfunkkurznachricht noch nicht diese weitere Mobilfunkteilnehmer- Identifikationskarte erreicht hat,
während sie (14, 22) sonst als eingebucht betrachtet (35) wird.
daß die Mobilfunkkurznachrichten-Generationseinrichtung (9, 10,11) so ausgebildet ist, daß eine der weiteren Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten (14, 22) nur als nicht in ein Mobilfunknetz eingebucht betrachtet wird, wenn eine Zustellungsinformation vorliegt (31), welche angibt, daß die Mobilfunkkurznachricht noch nicht diese weitere Mobilfunkteilnehmer- Identifikationskarte erreicht hat,
während sie (14, 22) sonst als eingebucht betrachtet (35) wird.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 32,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Liste (25) Mobilfunkteilnehmer-Identifikationskarten in Form ihrer
Telefonnummer MSISDN angegeben sind.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 33,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mobilfunkkurznachricht an einem mit der ersteren Mobilfunkteilnehmer-
Identifikationskarte (3) verbundenen Endgerät (2) optisch und/oder akustisch
anzeigbar ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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