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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Kommunikationssystem zur Übermittlung von Informationen über einen Defekt an zumindest einem Teil eines Kraftfahrzeugs.
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In der
DE 10 2004 048 981 A1 wird ein Verfahren angegeben, welches es ermöglicht, eine Kurznachricht an einen Empfänger zu übermitteln, dessen telekommunikative Adresse in Form einer Rufnummer oder einer E-Mail-Adresse dem Absender nicht bekannt ist. Dazu wird die Kurznachricht dem bestimmungsgemäßen Empfänger über ein von einem Telekommunikationsprovider unterhaltenes Servicecenter mit mindestens einer für diesen Zweck eingerichteten zur Übertragung der Kurznachricht anzurufenden Servicerufnummer zugeleitet. Bei der zur Adressierung des Teilnehmers dienenden Zeichenfolge handelt es sich um ein Merkmal nichttelekommunikativer Art, welches dem Teilnehmer bzw. Empfänger eindeutig zugeordnet ist. Zu diesem Zweck ist den Übermittlungseinrichtungen des Servicecenters eine Datenbank zugeordnet, in welcher eine Zuordnungstabelle gehalten wird, in die aufgrund einer zu einem früheren Zeitpunkt erfolgten Registrierung des Empfängers ein Datensatz eingetragen ist, durch den das zur Adressierung von Kurznachrichten dienende nichttelekommunikative Merkmal mindestens einer telekommunikativen Adresse, vorzugsweise einer Rufnummer des Empfängers, zugeordnet ist. Die telekommunikative Adresse kann dabei auch eine E-Mail-Adresse des Empfängers sein. Das bekannte Verfahren eignet sich für Situationen, in denen ein Nutzer eines Kurznachrichtenservices eine Kurznachricht an eine andere Person übermitteln möchte, von welcher ihm eine telekommunikative Adresse nicht bekannt ist. Beispielsweise wird der Insasse eines Fahrzeugs auf einen technischen Defekt an einem vor ihm fahrenden Fahrzeug aufmerksam. In dieser Situation kann er bzw. ein Insasse seines Fahrzeugs den Fahrer des anderen Fahrzeugs durch eine Kurznachricht auf das bestehende Problem aufmerksam machen.
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Nachteilig an dem bekannten Verfahren ist dabei einerseits, dass Kontaktdaten der die Kurznachricht verfassenden Person an den Empfänger übermittelt werden können. Dies kann dazu führen, dass die Bereitschaft sinkt, einen erkannten Defekt an einem anderen Fahrzeug an den Fahrer dieses Fahrzeugs zu übermitteln. Zudem stellt das Verfassen der Kurznachricht eine mögliche Gefährdung dar, da der Verfassende in dieser Zeit von dem Verkehrsgeschehen abgelenkt wird. Dies ist insbesondere dann kritisch, wenn es sich bei dem Verfassenden um den Fahrer des Fahrzeugs handelt. Weiterhin kann auch das Empfangen der Kurznachricht eine Ablenkung für den Insassen, insbesondere den Fahrer, des den Defekt aufweisenden Fahrzeugs darstellen, was ebenfalls eine mögliche Gefährdung bedeutet.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und ein Kommunikationssystem zur Übermittlung von Informationen über einen Defekt an zumindest einem Teil eines Kraftfahrzeugs anzugeben, welche eine einfache Übermittlung der Informationen ermöglichen, ohne dass dazu persönliche Daten der beteiligten Personen ausgetauscht werden müssen.
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Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur Übermittlung von Informationen über einen Defekt an zumindest einem Teil eines Kraftfahrzeugs bereitgestellt, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist. Zunächst erfolgt ein Ermitteln eines Defekts an zumindest einem Teil eines zweiten Kraftfahrzeugs durch zumindest einen Insassen eines ersten Kraftfahrzeugs. Weiterhin erfolgt ein Eingeben zumindest einer ersten Information in eine Kommunikationseinheit, wobei die Kommunikationseinheit in dem ersten Kraftfahrzeug angeordnet ist. Dabei kennzeichnet die zumindest eine erste Information das zweite Kraftfahrzeug eindeutig. Darüber hinaus erfolgt ein Eingeben zumindest einer zweiten Information in die Kommunikationseinheit, wobei die zumindest eine zweite Information den Defekt kennzeichnet. Zudem erfolgt ein Übermitteln einer ersten Nachricht von der Kommunikationseinheit an zumindest eine zentrale Verteilereinheit, wobei die zentrale Verteilereinheit außerhalb des ersten Kraftfahrzeugs und außerhalb des zweiten Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Die erste Nachricht beinhaltet dabei die zumindest eine erste Information und die zumindest eine zweite Information. Ferner erfolgt ein Verarbeiten der zumindest einen ersten Information und der zumindest einen zweiten Information in der zentralen Verteilereinheit, wobei mittels der ersten Information ein dem zweiten Kraftfahrzeug zugeordneter Datensatz ermittelt wird. Der Datensatz beinhaltet dabei zumindest eine Kontaktadresse. Des Weiteren erfolgt ein Übermitteln einer zweiten Nachricht von der zentralen Verteilereinheit an die zumindest eine Kontaktadresse, wobei die zweite Nachricht die zumindest eine zweite Information beinhaltet und wobei als eine Absenderkennung der zweiten Nachricht eine der zentralen Verteilereinheit zugeordnete Kennung übermittelt wird.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht durch das Übermitteln der zweiten Nachricht, die die den Defekt kennzeichnende Information beinhaltet und die als Absenderkennung eine der zentralen Verteilereinheit zugeordnete Kennung aufweist, von der zentralen Verteilereinheit an die zumindest eine Kontaktadresse, dass Informationen über einen Defekt in einer einfachen Weise übermittelt werden, ohne dass dazu persönliche Daten der beteiligten Personen ausgetauscht werden müssen bzw. der jeweils anderen Person zugänglich sind. Dadurch kann eine mögliche Hemmschwelle, einen Defekt an einem weiteren Kraftfahrzeug zu melden, gesenkt werden.
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Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass keine aufwendige Fahrzeug-zu-Fahrzeug Kommunikationsinfrastruktur erforderlich ist. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren muss lediglich in dem ersten Kraftfahrzeug eine Kommunikationseinheit angeordnet sein. Somit kann auch der Fahrer eines älteren Kraftfahrzeugs ohne Kommunikationseinheit über Defekte an seinem Kraftfahrzeug informiert werden.
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Das Übermitteln der ersten Nachricht von der Kommunikationseinheit an die zentrale Verteilereinheit erfolgt in einer Ausführungsform über eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur Schnittstelle. Dazu wird die erste Nachricht beispielsweise über zumindest ein Mobilfunknetz von der Kommunikationseinheit an die zentrale Verteilereinheit übermittelt.
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Die zumindest eine zentrale Verteilereinheit kann einer staatlichen Stelle zugeordnet sein. Dadurch kann in vorteilhafter Weise ein erhöhter Datenschutz gewährleistet werden, da keine Daten von weiteren, potentiell unsicheren Stellen verwaltet und verarbeitet werden müssen. Somit ist die Gefahr eines Datenmissbrauchs reduziert. Zudem wird durch die Zuordnung der zentralen Verteilereinheit an eine staatliche Stelle, welche die Fahrzeug- und Kontaktdaten bereits vorliegen hat, in vorteilhafter Weise eine Dopplung dieser Daten vermieden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens beinhaltet die zumindest eine erste Information das Kraftfahrzeugkennzeichen des zweiten Kraftfahrzeugs. Das Kraftfahrzeugkennzeichen ist in einer einfachen Weise insbesondere für Insassen von anderen Kraftfahrzeugen erkennbar, wodurch die das zweite Kraftfahrzeug eindeutig kennzeichnende erste Information zuverlässig ermittelt werden kann.
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In einer weiteren Ausführungsform weist die zentrale Verteilereinheit zumindest einen Speicher auf, wobei der dem zweiten Kraftfahrzeug zugeordnete Datensatz auf dem zumindest einen Speicher abgelegt ist. Durch die Zuordnung des Speichers zu der zentralen Verteilereinheit kann das Ermitteln des dem zweiten Kraftfahrzeug zugeordneten Datensatzes besonders effizient und schnell erfolgen. Zudem wird dadurch der Schutz der persönlichen Kontaktdaten erhöht.
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Bevorzugt ist die Kommunikationseinheit Bestandteil des ersten Kraftfahrzeugs. Durch die Integration der Kommunikationseinheit in das erste Kraftfahrzeug entfällt in vorteilhafter Weise die Notwendigkeit, diese mitzuführen und dadurch auch die Gefahr, dass dies vergessen wird. Besonders bevorzugt ist die Kommunikationseinheit dabei zumindest teilweise Bestandteil einer Bordrecheneinheit des ersten Kraftfahrzeugs. Dadurch kann für das erfindungsgemäße Verfahren auf bereits in dem ersten Kraftfahrzeug vorhandene Komponenten zurückgegriffen werden, wodurch das Verfahren besonders ökonomisch bereitgestellt werden kann.
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In einer alternativen Ausgestaltung ist die Kommunikationseinheit portabel. Dies erhöht zwar die Zahl der zur Durchführung des Verfahrens benötigten Komponenten, jedoch kann dadurch die Kommunikationseinheit in mehreren Kraftfahrzeugen zum Einsatz kommen.
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Die Eingabe der zumindest einen ersten Information kann durch den Insassen des ersten Kraftfahrzeugs, der den Defekt ermittelt hat, oder einen weiteren Insassen des ersten Kraftfahrzeugs erfolgen.
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In einer Ausführungsform erfolgt dabei die Eingabe der zumindest einen ersten Information mittels einer Handschrifteingabe und anschließender Schrifterkennung. Die Schrifterkennung erfolgt dabei bevorzugt durch die Kommunikationseinheit.
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In einer weiteren Ausführungsform erfolgt die Eingabe der zumindest einen ersten Information mittels einer Spracheingabe und anschließender Spracherkennung. Bevorzugt erfolgt die Spracherkennung dabei durch die Kommunikationseinheit, da aufgrund des einfachen Aufbaus der ersten Information, insbesondere im Fall der Spracheingabe eines Kraftfahrzeugkennzeichens mittels einzelner gesprochener Buchstaben und/oder Zahlen dafür ein verhältnismäßig einfacher Spracherkennungsalgorithmus genügt. Dieser belastet somit die in der Kommunikationseinheit vorhandenen Rechen- und Speicherkapazitäten nicht unangemessen. In einer alternativen Ausgestaltung erfolgt die Spracherkennung durch die zentrale Verteilereinheit. In der letztgenannten Ausführungsform wird somit die zumindest eine erste Information als Sprach- bzw. Audiodatei zusammen mit der zumindest einen zweiten Information an die zentrale Verteilereinheit übermittelt und erst dort ausgewertet.
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Die genannten Ausführungsformen ermöglichen dabei eine zuverlässige Eingabe der das zweite Kraftfahrzeug eindeutig kennzeichnenden ersten Information durch den Insassen, der den Defekt ermittelt hat, oder einen weiteren Insassen des ersten Kraftfahrzeugs, ohne dass diese dadurch in übermäßiger Weise vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Eingabe der zumindest einen ersten Information durch die Kommunikationseinheit mittels einer optischen Erkennungsvorrichtung, typischerweise mit Hilfe einer kamerabasierten Nummernschilderkennung. Dadurch kann sich der Insasse des ersten Kraftfahrzeugs in vorteilhafter Weise auch während der Eingabe der ersten Information in einem Höchstmaß auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren.
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Die Eingabe der zumindest einen zweiten Information erfolgt in einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens durch den Insassen des ersten Kraftfahrzeugs, der den Defekt ermittelt hat, oder einen weiteren Insassen des ersten Kraftfahrzeugs.
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Dabei erfolgt die Eingabe der zumindest einen zweiten Information in einer Ausführungsform mittels einer Handschrifteingabe und anschließender Schrifterkennung. Die Schrifterkennung erfolgt dabei bevorzugt durch die Kommunikationseinheit.
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In einer weiteren Ausführungsform erfolgt die Eingabe der zumindest einen zweiten Information durch Auswahl eines Eintrags aus einer Liste mit Defektarten. Die Liste beinhaltet dabei bevorzugt die häufigsten von außen sichtbaren Defekte an Kraftfahrzeugen. Dies führt in vorteilhafter Weise zu einer erheblichen Vereinfachung der Eingabe der zweiten Information, da sich der Eingebende nicht mit der konkreten Formulierung des Defekts beschäftigen muss.
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In einer weiteren Ausführungsform erfolgt die Eingabe der zumindest einen zweiten Information mittels einer Spracheingabe und anschließender Spracherkennung. Die Spracherkennung kann dabei in einer Ausgestaltung des Verfahrens durch die Kommunikationseinheit erfolgen. Da zu dieser Spracherkennung ein verhältnismäßig komplexer Spracherkennungsalgorithmus erforderlich ist, der somit eine höhere Belastung der Speicher- und Rechenkapazitäten bedingt, erfolgt die Spracherkennung jedoch bevorzugt durch die zentrale Verteilereinheit. In dieser Ausführungsform wird somit die zumindest eine zweite Information als Sprach- bzw. Audiodatei zusammen mit der zumindest einen ersten Information an die zentrale Verteilereinheit übermittelt und erst dort ausgewertet.
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Die genannten Ausführungsformen ermöglichen dabei eine zuverlässige Eingabe der den Defekt kennzeichnenden zweiten Information durch den Insassen, der den Defekt ermittelt hat, oder einen weiteren Insassen des ersten Kraftfahrzeugs, ohne dass diese dadurch in übermäßiger Weise vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Eingabe der zumindest einen zweiten Information durch die Kommunikationseinheit mittels einer optischen Erkennungsvorrichtung, typischerweise mittels einer Kamera mit anschließender Bilderkennung. Dadurch kann sich der Insasse des ersten Kraftfahrzeugs in vorteilhafter Weise auch während der Eingabe der zweiten Information in einem Höchstmaß auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren.
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Die zumindest eine Kontaktadresse kann eine Mobilfunknummer sein. Die zweite Nachricht wird dabei in einer Ausführungsform in Form eines Anrufs übermittelt. In einer weiteren Ausführungsform wird die zweite Nachricht in Form einer Textmitteilung und/oder einer Multimediamitteilung übermittelt. Weiterhin ist es möglich, dass die zumindest eine Kontaktadresse eine Festnetznummer ist. Dabei kann die zweite Nachricht ebenfalls in Form eines Anrufs oder in Form einer Text- und/oder einer Multimediamitteilung übermittelt werden.
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In einer weiteren Ausführungsform ist die zumindest eine Kontaktadresse eine E-Mail-Adresse. Die zweite Nachricht wird dann in Form einer E-Mail übermittelt.
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Weiterhin ist es möglich, dass die zumindest eine Kontaktadresse eine postalische Adresse ist. Die zweite Nachricht wird in diesem Fall in Form eines Briefes übermittelt. Diese Ausführungsform ist besonders vorteilhaft für den Fall, dass der Fahrer bzw. Halter des zweiten Kraftfahrzeugs keinerlei Telekommunikationseinrichtungen besitzt, da er selbst dann über einen Defekt an seinem Kraftfahrzeug informiert werden kann, indem dazu ein Kommunikationskanal gewählt wird, der ihn auch dann erreicht, wenn nur eine Postadresse bekannt ist.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens beinhaltet das Verarbeiten der zumindest einen zweiten Information in der zentralen Verteilereinheit ein Klassifizieren der Art und/oder der Schwere des Defekts. Zudem wird eine vorbestimmte Reihenfolge für eine Auswahl der zumindest einen Kontaktadresse, an die die zweite Nachricht übermittelt wird, in Abhängigkeit von der klassifizierten Art und/oder von der klassifizierten Schwere des Defekts gewählt. Durch die vorbestimmte Reihenfolge für die Auswahl der für das Übermitteln der zweiten Nachricht verwendeten Kontaktadresse in Abhängigkeit von der klassifizierten Art und/oder von der klassifizierten Schwere des Defekts, d. h. durch die unterschiedlichen Benachrichtigungsszenarien, wird in vorteilhafter Weise ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einer möglichen Ablenkung des Empfängers der zweiten Nachricht, insbesondere falls es sich dabei um den Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs handelt, während der Fahrt und einer eventuellen Verzögerung des Erhalts der zweiten Nachricht, die die den Defekt kennzeichnende Information beinhaltet, gewährleistet.
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Die vorbestimmte Reihenfolge für die Auswahl der zumindest einen Kontaktadresse ist dabei bevorzugt nach der Erreichbarkeit eines Insassen des zweiten Kraftfahrzeugs, insbesondere des Fahrers der zweiten Kraftfahrzeugs, abgestuft, beginnend mit der voraussichtlichen schnellsten Erreichbarkeit.
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Bei einem Fehlen der mittels der vorbestimmten Reihenfolge ausgewählten Kontaktadresse in dem dem zweiten Kraftfahrzeug zugeordneten Datensatz wird die zweite Nachricht an die in der Reihenfolge nächstfolgende Kontaktadresse übermittelt.
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Falls die mittels der vorbestimmten Reihenfolge ausgewählten Kontaktadresse in dem dem zweiten Kraftfahrzeug zugeordneten Datensatz vorliegt, kann bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der ausgewählten Kontaktadresse die zweite Nachricht wiederholt an die ausgewählte Kontaktadresse und/oder an die in der Reihenfolge nächstfolgende Kontaktadresse übermittelt werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform werden die erste Nachricht und/oder die zweite Nachricht verschlüsselt übermittelt. Dies führt in vorteilhafter Weise zu einer erhöhten Sicherheit vor Manipulationsversuchen sowie einem weiter verbesserten Datenschutz.
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Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Kommunikationssystem zur Übermittlung von Informationen über einen Defekt an zumindest einem Teil eines Kraftfahrzeugs, wobei das Kommunikationssystem zur Durchführung eines Verfahrens nach einer der genannten Ausführungsformen ausgebildet ist.
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Das erfindungsgemäße Kommunikationssystem weist die bereits im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren genannten Vorteile auf, welche an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen nicht nochmals aufgeführt werden.
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Die Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
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1 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zur Übermittlung von Informationen über einen Defekt an zumindest einem Teil eines Kraftfahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
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2 zeigt ein Flussdiagramm eines Teilabschnittes des Verfahrens gemäß 1;
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3 zeigt Beispiele von Situationen, in denen das erfindungsgemäße Verfahren eingesetzt werden kann.
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1 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zur Übermittlung von Informationen über einen Defekt an zumindest einem Teil eines Kraftfahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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Dazu erfolgt in einem Schritt 30 ein Ermitteln eines Defekts an zumindest einem Teil eines zweiten Kraftfahrzeugs durch zumindest einen Insassen eines ersten Kraftfahrzeugs. Dabei kann der Insasse des ersten Kraftfahrzeugs den Defekt unmittelbar selbst ermitteln. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Defekt von einem System des ersten Kraftfahrzeugs erkannt wird, das anschließend eine Meldung, beispielsweise eine akustische und/oder eine optische Meldung, ausgibt, anhand derer der Insasse des ersten Kraftfahrzeugs den Defekt ermittelt.
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Nach dem Ermitteln des Defekts erfolgt in einem Schritt 40 ein Aktivieren einer „Defekt-Melden”-Funktion durch den Insassen des ersten Kraftfahrzeugs, der den Defekt ermittelt hat, oder einen weiteren Insassen des ersten Kraftfahrzeugs. Durch Aktivieren der „Defekt-Melden”-Funktion fragt eine in dem ersten Kraftfahrzeug angeordnete Kommunikationseinheit das Kraftfahrzeugkennzeichen des zweiten Kraftfahrzeugs und die Art und/oder die Schwere des Defekts ab. Die Kommunikationseinheit kann dabei fahrzeuggestützt, d. h. Bestandteil des ersten Kraftfahrzeugs, oder mobil sein. Darüber hinaus ist auch eine Kombination der beiden Möglichkeiten denkbar.
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Die Abfrage beinhaltet in einem Schritt 50 ein Eingeben einer ersten Information in die Kommunikationseinheit. In der gezeigten Ausführungsform erfolgt dazu eine Eingabe des Kraftfahrzeugkennzeichens des zweiten Kraftfahrzeugs in die Kommunikationseinheit. Die Eingabe des Kraftfahrzeugkennzeichens kann dabei durch den Insassen des ersten Kraftfahrzeugs erfolgen, der den Defekt ermittelt hat, wobei dabei die Eingabe mittels einer Handschrifteingabe und anschließender Schrifterkennung oder mittels einer Spracheingabe und anschließender Spracherkennung erfolgen kann. Aufgrund des einfachen Aufbaus des Kraftfahrzeugkennzeichens aus einzelnen Buchstaben und/oder Zahlen genügt bei einer Spracheingabe ein verhältnismäßig einfacher Spracherkennungsalgorithmus, der in der fahrzeuggestützten oder mobilen Kommunikationseinheit integriert werden kann. Alternativ kann die Eingabe des Kraftfahrzeugkennzeichens durch die Kommunikationseinheit mittels einer optischen Erkennungsvorrichtung erfolgen. Dazu wird bevorzugt eine kamerabasierte Nummernschilderkennung eingesetzt.
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In einem Schritt 60 erfolgt ein Eingeben einer zweiten Information in die Kommunikationseinheit, wobei die zweite Information die Art und/oder die Schwere des Defekts kennzeichnet. Für die Eingabe der Art und/oder der Schwere des Defekts kann eine Auswahl-Liste mit den häufigsten, von außen sichtbaren Defekten an Kraftfahrzeugen erstellt werden, wobei die Eingabe durch Auswahl eines Eintrags aus der Liste mit Defektarten erfolgt. Dadurch wird die Auswahl erheblich vereinfacht. Alternativ kann die Angabe des Defekts durch eine Spracheingabe mit anschließender Spracherkennung erfolgen. Hierbei ist ein verhältnismäßig komplexer Spracherkennungsalgorithmus erforderlich, weshalb die Verarbeitung, d. h. die Spracherkennung, bevorzugt durch die zentrale Verteilereinheit erfolgt. Als weitere Möglichkeit kann die Eingabe der Art und/oder der Schwere des Defekts durch die Kommunikationseinheit mittels einer optischen Erkennungsvorrichtung erfolgen. Dies erfolgt bevorzugt mittels einer Kamera mit anschließender Bilderkennung, wodurch der Defekt, beispielsweise eine defekte Rück- oder Bremsleuchte, festgestellt werden kann.
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Die Schritte 50 und 60 können dabei auch in vertauschter Reihenfolge ablaufen, d. h. der Schritt 60 kann vor dem Schritt 50 durchgeführt werden.
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In einem Schritt 70 stellt die Kommunikationseinheit eine Kommunikationsverbindung zu einer zentralen Verteilereinheit her und überträgt die Informationen an diese. Dazu wird eine erste Nachricht von der Kommunikationseinheit an die zentrale Verteilereinheit übermittelt, wobei die erste Nachricht die erste Information in Form des Kraftfahrzeugkennzeichens des zweiten Kraftfahrzeugs und die zweite Information in Form der Art und/oder der Schwere des Defekts beinhaltet.
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Die zentrale Verteilereinheit kann nun aus dem Kraftfahrzeugkennzeichen des zweiten Kraftfahrzeugs den betroffenen Fahrzeughalter bzw. den Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs sowie seine spezifischen Kontaktdaten ermitteln und ihn gezielt und nachvollziehbar über den Defekt informieren. Dazu erfolgt in einem Schritt 80 ein Verarbeiten der ersten Information und der zweiten Information in der zentralen Verteilereinheit, wobei mittels der ersten Information ein dem zweiten Kraftfahrzeug zugeordneter Datensatz ermittelt wird. Der Datensatz beinhaltet dabei zumindest eine Kontaktadresse, typischerweise eine Kontaktadresse des Halters des zweiten Kraftfahrzeugs oder einer von diesem bestimmten Kontaktperson. Weitere Einzelheiten des Verarbeitens der ersten Information und der zweiten Information in der zentralen Verteilereinheit werden im Zusammenhang mit 2 noch näher erläutert.
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In einem Schritt 90 erfolgt ein Übermitteln einer zweiten Nachricht von der zentralen Verteilereinheit an die zumindest eine Kontaktadresse, wobei die zweite Nachricht die zweite Information beinhaltet und wobei als eine Absenderkennung der zweiten Nachricht eine der zentralen Verteilereinheit zugeordnete Kennung übermittelt wird.
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Somit werden nur Daten bezüglich der Art und/oder der Schwere des Defekts sowie zur Identifikation des defekten Kraftfahrzeugs übermittelt. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich in der zentralen Verteilereinheit, welche als einziger Beteiligter die Kontaktdaten des Fahrzeughalters bzw. des Fahrers des zweiten Kraftfahrzeugs besitzt und diese Informationen nur dazu benutzt, die Benachrichtigung in Form der zweiten Nachricht an den Fahrzeughalter bzw. den Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs korrekt zu adressieren. Weder der den Defekt Meldende erhält Informationen über die Identität des Fahrers des defekten Kraftfahrzeugs oder über dessen Kontaktdaten, noch erhält umgekehrt dieser Informationen über die Identität des den Defekt Meldenden. Zudem erhält die zentrale Verteilereinheit keine Informationen darüber, wo sich der Meldende und damit auch das defekte Kraftfahrzeug befinden. Somit bleibt die Privatsphäre aller Beteiligten gewahrt.
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Bevorzugt ist die zentrale Verteilereinheit dabei Teil einer staatlichen Stelle, welche die Daten der Kraftfahrzeuge und deren Halter bzw. Fahrer bereits vorliegen hat, beispielsweise eine Zulassungsstelle oder ein Finanzamt, oder sie ist an eine dieser Stellen angeschlossen. Dadurch wird eine Dopplung dieser Daten vermieden.
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Durch die Zuordnung der zentralen Verteilereinheit an eine staatliche Instanz ist zudem ein besserer Datenschutz gewährt, da keine Daten von weiteren, potentiell unsicheren Stellen verwaltet und verarbeitet werden müssen.
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2 zeigt ein Flussdiagramm eines Teilabschnittes des Verfahrens gemäß 1 mit Einzelheiten des Verarbeitens der ersten Information und der zweiten Information in der zentralen Verteilereinheit. Komponenten mit den gleichen Funktionen werden mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und im Folgenden nicht näher erörtert.
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Nach dem im Schritt 70 erfolgten Übermitteln der ersten Nachricht von der Kommunikationseinheit an die zentrale Verteilereinheit überprüft diese in einem Schritt 80a mittels des Kraftfahrzeugkennzeichens des zweiten Kraftfahrzeugs, ob ein dem zweiten Kraftfahrzeug zugeordneter Datensatz vorliegt. Ist kein Datensatz zu dem Kraftfahrzeugkennzeichen vorhanden, erfolgt in einem Schritt 85 eine Rückmeldung an die Kommunikationseinheit des ersten Kraftfahrzeugs, in der mitgeteilt wird, dass die Information über den Defekt nicht an das zweite Kraftfahrzeug mitgeteilt werden konnte. Gegebenenfalls kann der Insasse des ersten Kraftfahrzeugs dann entscheiden, ob er weitere Maßnahmen zur Mitteilung des Defekts ergreift.
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Ist ein Datensatz zu dem Kraftfahrzeugkennzeichen des zweiten Kraftfahrzeugs vorhanden, wird in einem Schritt 80b überprüft, ob dieser Datensatz mehrere Kontaktadressen beinhaltet. Beinhaltet der Datensatz lediglich eine Kontaktadresse, erfolgt in einem Schritt 90 das Übermitteln der zweiten Nachricht an diese Kontaktadresse.
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Beinhaltet der Datensatz zumindest zwei Kontaktadressen, erfolgt in einem Schritt 80c ein Klassifizieren der Art und/oder der Schwere des Defekts. Zudem erfolgt eine Auswahl der für das Übermitteln der zweiten Nachricht zu verwendenden Kontaktadresse bzw. Kontaktadressen, wobei die Auswahl in Abhängigkeit von der klassifizierten Art und/oder von der klassifizierten Schwere des Defekts erfolgt. Dadurch kann ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einer möglichen Ablenkung des Fahrers des zweiten Kraftfahrzeugs durch den Erhalt der zweiten Nachricht während der Fahrt und einer eventuellen Verzögerung des Empfangs der Information über den Defekt gewährleistet werden.
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Bevorzugt erfolgt zudem ein Klassifizieren der zumindest zwei Kontaktadressen nach der voraussichtlich schnellsten Erreichbarkeit eines Insassen des zweiten Kraftfahrzeugs, sodass eine zweidimensionale ”Defekt-Kontaktadressen-Matrix” entsteht. Dies wird im Zusammenhang mit 3 noch näher erläutert.
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In dem Schritt 90 erfolgt anschließend die Übermittlung der zweiten Nachricht an die für die Übermittlung ausgewählte Kontaktadresse bzw. Kontaktadressen.
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3 zeigt Beispiele von Situationen, in denen das erfindungsgemäße Verfahren eingesetzt werden kann.
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Dazu zeigt 3 ein erstes Kraftfahrzeug 1 und ein vor dem ersten Kraftfahrzeug 1 vorausfahrendes zweites Kraftfahrzeug 2. Ein Insasse 3 des ersten Kraftfahrzeugs 1 ermittelt einen Defekt an zumindest einem Teil des zweiten Kraftfahrzeugs 2.
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In der gezeigten Ausführungsform gibt der Insasse 3 anschließend das Kraftfahrzeugkennzeichen 10 des zweiten Kraftfahrzeugs 2 in eine nicht näher dargestellte Kommunikationseinheit mittels einer Spracheingabe in ein Mikrofon 14 und anschließender Spracherkennung ein. Weiterhin gibt der Insasse 3 des ersten Kraftfahrzeugs 1 zumindest eine, den Defekt kennzeichnende Information in die Kommunikationseinheit ein. Dies erfolgt ebenfalls mittels einer Spracheingabe in das Mikrofon 14 und anschließender Spracherkennung. Alternativ kann die Eingabe des Kraftfahrzeugkennzeichens 10 und/oder der Art bzw. Schwere des Defekts durch die Kommunikationseinheit mittels einer optischen Erkennungsvorrichtung in Form einer Kamera 15 mit Bilderkennung erfolgen.
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Die Kommunikationseinheit übermittelt eine erste Nachricht an eine zentrale Verteilereinheit 4, wie dies schematisch durch eine Antenne 20 und einen Pfeil D dargestellt ist. Die erste Nachricht beinhaltet dabei das Kraftfahrzeugkennzeichen 10 des zweiten Kraftfahrzeugs 2 und die zumindest eine, den Defekt kennzeichnende Information. Bevorzugt wird die erste Nachricht dabei verschlüsselt übermittelt oder es erfolgt ein Verbindungsaufbau zu der zentralen Verteilereinheit 4 über einen gesicherten Kanal.
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Weiterhin erfolgt im Hinblick auf eine Fehlerausfallsicherheit (”error resilience”) bei der Übermittlung der ersten Nachricht bevorzugt eine Fehlererkennung. Zudem kann eine Fehlerkorrektur durchgeführt werden. Falls die Fehlerkorrektur nicht möglich ist oder deren Kapazitäten erschöpft sind, also eine weitere Korrektur von Fehlern nicht möglich ist, erfolgt bevorzugt eine Fehlerverdeckung (”error concealment”) zur Verdeckung von Fehlern, bei der fehlerhafte Daten durch einen Schätzwert ersetzt werden.
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Die zentrale Verteilereinheit 4 ist außerhalb des ersten Kraftfahrzeugs 1 und außerhalb des zweiten Kraftfahrzeugs 2 angeordnet und beinhaltet einen nicht näher dargestellten Speicher, auf dem zu verschiedenen Kraftfahrzeugen zugeordnete Datensätze abgelegt sind. Insbesondere ist dabei in der gezeigten Ausführungsform ein dem zweiten Kraftfahrzeug 2 zugeordneter Datensatz 5 auf dem Speicher abgelegt. Der dem zweiten Kraftfahrzeug 2 zugeordnete Datensatz 5 beinhaltet in der gezeigten Ausführung Kontaktadressen 6, 7, 8 und 9. Die Kontaktadresse 6 ist eine postalische Adresse, die Kontaktadresse 7 eine Festnetzrufnummer, die Kontaktadresse 8 eine Mobilfunknummer und die Kontaktadresse 9 eine E-Mail-Adresse des Halters des zweiten Kraftfahrzeugs 2, der typischerweise auch der Fahrer ist.
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Je nach der Art und/oder der Schwere des gemeldeten Defekts werden alternative Benachrichtigungs-Szenarien aktiviert, wie im Folgenden erläutert wird.
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Bei schwerwiegenden bzw. gefährlichen Defekten, beispielsweise einem fast platten Reifen 13, einem Komplett-Ausfall der Bremsbeleuchtung oder einer gerissenen Auspuff-Aufhängung, wird der Fahrer direkt durch einen Anruf auf seinem Mobiltelefon 19 kontaktiert. Dies ist schematisch durch einen Pfeil A dargestellt. Eine potentielle Gefahr kann damit unverzüglich behoben oder zumindest begrenzt werden.
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Liegt keine Mobilfunknummer in dem Datensatz 5 vor, wird bei schweren Defekten bevorzugt die Festnetznummer angerufen, um eventuell auf diesem Weg die Nachricht an eine andere Person zu übermitteln, die den Fahrer anschließend über gegebenenfalls vorhandene weitere Kommunikationskanäle, beispielsweise über einen Anruf an der Arbeitsstelle des Fahrers, über den Defekt benachrichtigen kann. Dies ist schematisch durch einen Pfeil A' dargestellt.
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Liegt auch keine Festnetznummer in dem Datensatz 5 vor, erfolgt bei schweren Defekten bevorzugt eine Benachrichtigung in Form einer E-Mail 16 an die E-Mail-Adresse des Halters des zweiten Kraftfahrzeugs 2. Dies ist schematisch durch einen Pfeil A'' dargestellt.
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Liegt auch keine E-Mail-Adresse vor, so wird der normale Postweg genutzt, so dass die Information mittels eines Briefes 17 am nächsten oder übernächsten Tag ankommt. Dies ist schematisch durch einen Pfeil A''' dargestellt.
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Bei mittelschweren Defekten, beispielsweise einer einzelnen ausgefallenen Bremsleuchte 12, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer Mitteilung 18, beispielsweise einer SMS und/oder MMS, an das Mobiltelefon 19 des Fahrers des zweiten Kraftfahrzeugs 2, welche dieser eventuell bereits kurz nach der Fahrt liest. Dies ist schematisch durch einen Pfeil B dargestellt. Eine wichtige Meldung kann somit zeitnah verarbeitet werden.
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Liegt keine Mobilfunknummer in dem Datensatz 5 vor, erfolgt bei mittelschweren Defekten bevorzugt eine Benachrichtigung in Form einer E-Mail 16 an die E-Mail-Adresse des Halters des zweiten Kraftfahrzeugs 2. Dies ist schematisch durch einen Pfeil B' dargestellt. Liegt auch keine E-Mail-Adresse vor, so wird der normale Postweg genutzt, so dass die Information mittels eines Briefes 17 am nächsten oder übernächsten Tag ankommt. Dies ist schematisch durch einen Pfeil B'' dargestellt. Diese Reihenfolge beinhaltet die Überlegung, dass die Dringlichkeit für einen Anruf auf der Festnetznummer bei einem mittelschweren Defekt in der Regel nicht gegeben ist.
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Bei leichten Defekten, wie beispielsweise einer einzelnen ausgefallenen Rückleuchte 11, erfolgt eine Benachrichtigung in Form einer E-Mail 16 an die E-Mail-Adresse des Halters des zweiten Kraftfahrzeugs 2, welche dieser wahrscheinlich erst relativ lange nach Ende der Fahrt, beispielsweise erst am Abend am heimischen PC, liest. Diese Möglichkeit ist schematisch durch einen Pfeil C angedeutet. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, so kann auch der normale Postweg genutzt werden, so dass die Information mittels eines Briefes 17 am nächsten oder übernächsten Tag ankommt. Dies ist schematisch durch einen Pfeil C' dargestellt. Somit wird der Fahrer bei lediglich leichten Defekten während der Fahrt nicht durch eine relativ unbedeutende Meldung abgelenkt.
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Bevorzugt wird die E-Mail 16 in den oben genannten Situationen verschlüsselt und/oder über eine gesicherte Verbindung übermittelt. Die E-Mail 16 kann darüber hinaus eine verifizierte Signatur aufweisen, anhand derer der Empfänger die Echtheit der Absenderkennung überprüfen kann.
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Weiterhin erfolgt im Hinblick auf eine Fehlerausfallsicherheit (”error resilience”) bei der Übermittlung der E-Mail 16 bevorzugt eine Fehlererkennung. Zudem kann eine Fehlerkorrektur durchgeführt werden. Falls die Fehlerkorrektur nicht möglich ist oder deren Kapazitäten erschöpft sind, also eine weitere Korrektur von Fehlern nicht möglich ist, erfolgt bevorzugt eine Fehlerverdeckung (”error concealment”) zur Verdeckung von Fehlern, bei der fehlerhafte Daten durch einen Schätzwert ersetzt werden.
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In den erläuterten Situationen erfolgt die Auswahl der für das Übermitteln der zweiten Nachricht verwendeten Kontaktadresse somit mittels einer zweidimensionalen ”Defekt-Kontaktadressen-Matrix”. Diese ist in der folgenden Tabelle schematisch dargestellt, wobei in der ersten Spalte die Schwere des Defekts und in der ersten Zeile die Art der Kontaktadresse aufgeführt sind.
| | Brief | E-Mail | Anruf Festnetz | SMS/MMS Mobiltelefon | Anruf Mobiltelefon |
| schwer | 4. Wahl | 3. Wahl | 2. Wahl | | 1. Wahl |
| mittelschwer | 3. Wahl | 2. Wahl | | 1. Wahl | |
| leicht | 2. Wahl | 1. Wahl | | | |
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Es ergibt sich somit eine Kaskadierung der Kontaktaufnahme bzw. eine Art Benachrichtigungskette.
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Dabei wird besonders bevorzugt berücksichtigt, ob ein an sich vorhandener Kommunikationskanal, d. h. eine vorhandene Kontaktadresse, temporär nicht verfügbar bzw. nicht erreichbar ist.
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Beispielsweise soll ein schwerer Defekt gemeldet werden und eine Mobilfunknummer ist bekannt, d. h. in dem Datensatz 5 vorhanden, jedoch wird der Anruf nicht entgegengenommen, da der Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs 2 beispielsweise keine Freisprechanlage in diesem zur Verfügung hat oder gerade anderweitig telefoniert. In diesem Fall erfolgt dann entweder eine Anrufwiederholung, was aber für die zentrale Verteilereinheit 4 einen erhöhten organisatorischen Aufwand darstellen kann, oder der nächste sinnvolle Kommunikationskanal, d. h. derjenige, der die voraussichtlich schnellste Erreichbarkeit des Fahrers des zweiten Kraftfahrzeugs 2 ermöglicht, wird gewählt. Dies kann eventuell abweichend von der Kaskadierung der Kontaktaufnahme mittels der zweidimensionalen ”Defekt-Kontaktadressen-Matrix” erfolgen. Beispielsweise wäre im Falle einer bekannten Mobilfunknummer bei fehlgeschlagenem Anruf eine SMS und/oder MMS an das Mobiltelefon 19 sinnvoller als ein Anruf auf der Festnetznummer, wie er bei der Kaskadierung bei nicht bekannter Mobilfunknummer erfolgen würde. Dies ist schematisch durch einen Pfeil  dargestellt.
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Entsprechend kann auch bei Anrufen auf der Festnetznummer eine Überwachung erfolgen, ob die Nachricht entweder durch persönliches Abheben oder mittels eines Anrufbeantworters angekommen ist. Bei Nicht-Abheben oder einer besetzten Leitung kann eine Anrufwiederholung oder die oben erläuterte Kaskadierung erfolgen.
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Auch eine Kombination aus Anrufwiederholung und Kaskadierung ist denkbar, um den organisatorischen Aufwand der zentralen Verteilereinheit 4 zu verringern. Beispielsweise könnte nach drei vergeblichen Anrufen die Übermittlung der zweiten Nachricht auf dem nächst niedrigeren Kommunikationskanal erfolgen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102004048981 A1 [0002]