DE102011115086A1 - Entsorgungsfahrzeug mit zumindest einer Einschüttöffnung für unterschiedliche Behälter - Google Patents
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Abstract
Ein Entsorgungsfahrzeug (1) mit zumindest einem fahrzeuggestützten Aufnahmebehälter (2) für Reststoffe, Wertstoffe oder dergleichen und mit zumindest einer Zuführungseinrichtung (3) mit einer ein- oder mehrteiligen Einschüttöffnung (9) zur Aufnahme von zu entsorgendem Gut wird so ausgebildet, daß der Einschüttöffnung (9) voneinander deutlich beabstandete Schienen (14; 15) zur Zusammenwirkung mit seitlichen Zapfen (16) eines zu entleerenden Großbehälters (6) und zusätzlich weiter innen liegende, bewegliche Schienen (29; 30) zur Zusammenwirkung mit Zapfen (31) eines schmaleren Behälters (5), insbesondere eines 1,1-cbm-Behälters, zugeordnet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Entsorgungsfahrzeug mit zumindest einem fahrzeuggestützten Aufnahmebehälter für Reststoffe, Wertstoffe oder dergleichen und mit zumindest einer Zuführungseinrichtung mit einer ein- oder mehrteiligen Einschüttöffnung zur Aufnahme von zu entsorgendem Gut nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Bei der Sammlung von Hausmüll, Industriemüll, Reststoffen, die eine Wertstoffsortieranlage durchlaufen haben, Papier, Schlacken oder anderen Zuschlagstoffen oder ähnlichen in festen Behältern oder Säcken bereitgestellten Materialien mit Hilfe von Entsorgungsfahrzeugen ist zunehmend eine effizienzgesteigerte Entsorgung gefragt, bei der die Möglichkeit besteht, die aufgenommenen Stoffe mit möglichst minimiertem Personal- und Zeiteinsatz sammeln und transportieren zu können.
- So sollen beispielsweise von demselben Entsorgungsfahrzeug unterschiedliche Typen und Größen von Müllbehältern entleert werden können. Hierfür ist es bekannt, einen fahrzeuggestützten Aufnahmebehälter für Reststoffe, Wertstoffe oder dergleichen über eine fahrzeugseitige Zuführungseinrichtung befüllen zu können. Diese umfaßt eine obere Einschüttöffnung für eine Über-Kopf-Entleerung von einem oder mehreren Behältern. Das Fahrzeug ist dabei beispielsweise als Seiten- oder Frontlader ausgebildet, wobei die Einschüttöffnung auch geteilt sein kann, so daß verschiedene Materialien aufgenommen und in einen ebenfalls geteilten Aufnahmebehälter weitergeleitet werden können.
- Das Spektrum der von ein- und demselben Entsorgungsfahrzeug zu entleerenden Behälter soll dabei möglichst groß sein, insbesondere sollen nicht nur die üblichen Zweiradgefäße mit etwa 60 bis 360 Litern Inhalt, sondern auch größere Behälter wie etwa 1,1-cbm-Behälter und möglichst auch weitere, größere Behälter entleert werden können.
- Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, hier eine Verbesserung zu erreichen.
- Die Erfindung löst dieses Problem durch ein Entsorgungsfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hinsichtlich vorteilhafter Ausgestaltungen wird auf die weiteren Ansprüche 2 bis 14 verwiesen.
- Durch das erfindungsgemäße Entsorgungsfahrzeug ist dadurch, daß einerseits ein Paar von Schienen zur Zusammenwirkung mit seitlichen Zapfen eines Großbehälters und andererseits ein Paar von weiter innen liegenden Schienen zur Zusammenwirkung mit seitlichen Zapfen eines schmaleren Behälters vorgesehen ist, die Entleerung von verschieden breiten Behältertypen möglich, bei denen jeweils ein Deckel über seitliche Zapfen vom Fahrzeug geöffnet werden kann. Die Flexibilität ist dadurch deutlich erhöht. Die weiter innen liegenden Schienen sind vorteilhaft beweglich und können so aus dem Querschnitt der Einschüttöffnung herausbewegt werden, so daß sich auf diesen keine Material bei Entleerung des größeren Behälters ansammeln kann.
- Insbesondere ist der Einschüttöffnung ein im Betrieb feststehender Aufbau zugeordnet, der zumindest an zwei Seiten randseitige Schienen zur Zusammenwirkung mit seitlichen Zapfen eines zu entleerenden Großbehälters umfaßt. Dadurch ist die Zuführung gerade sehr großer Behälter erleichtert. Der feste Aufbau kann sich von der Einschüttöffnung nach oben hin erstrecken, so daß auch ein für sehr große Gefäße günstiger Einschüttwinkel ermöglicht ist. Dabei sind insbesondere die Schienen an Oberkanten von aufrechten Wandungen des Aufbaus gebildet, so daß für die Schienen keine gesonderten Konstruktionen vorgesehen werden müssen, sondern diese können als Oberkanten von Wandungen, die gleichzeitig als Abschottungen gegen Staub- und Müllaustritt nach außen dienen, konstruktiv sehr einfach sein.
- Wenn der Aufbau derart weit erstreckt ist, daß die Schienen des Aufbaus zur Zusammenwirkung mit seitlichen Zapfen der größtmöglichen in die Einschüttöffnung zu entleerenden Behälter zusammenwirken, können innerhalb der Breite weitere Strukturen vorgesehen sein, die für kleinere Behältergrößen geeignet sind. So ist ein hohes Maß an Flexibilität erreicht.
- Sofern der größtmögliche in die Einschüttöffnung zu entleerende Behälter ein 2,3-cbm-Behälter ist, kann innerhalb der Maximalbreite ein kleinerer Behälter, etwa ein 1,1-cbm-Behälter, oder auch zwei Zweiradbehälter nebeneinander, von demselben Fahrzeug entleert werden.
- Besonders vorteilhaft ist der Aufbau zumindest bereichsweise von einer beweglichen Schutzhaube überdeckbar, die so ausgebildet ist, daß die randseitigen Schienen des Aufbaus in einer ersten Offenstellung der Schutzhaube offen liegen, so daß in dieser ersten, weiten Offenstellung das Entleeren der größtmöglichen Behälter ermöglicht ist.
- Konstruktiv einfach kann die Schutzhaube an dem Aufbau angelenkt sein und ist dadurch in einer für mehrere Funktionen idealen Höhe halterbar. Insbesondere kann sie auch eine Sicherung gegen Überschlag des großen oder mittelgroßen Behälters bilden, indem dieser Behälter im schlimmsten Fall gegen die geöffnete Schutzhaube anschlagen und dadurch an einem Überkippen gehindert würde.
- Sofern die Schutzhaube selbst mit beweglichen und unterhalb einer Oberseite der Schutzhaube angeordneten und mitbeweglichen Schienen zur Zusammenwirkung mit Zapfen mittelgroßer Behälter, insbesondere 1,1-cbm-Behälter, versehen ist, kann sie in einer weiteren Funktion das Einschütten derartiger Behälter erleichtern und dabei insbesondere deren Schwenkdeckel über Zusammenwirkung der mitbeweglichen Schienen mit den Zapfen öffnen und offenhalten.
- Insbesondere stehen dabei günstig die mitbeweglichen Schienen der Schutzhaube in einer zweiten, weniger weiten Offenstellung zum Eingriff für die mittelgroßen Behälter zur Verfügung. Damit ist dann in der ersten Offenstellung die Entleerung der größtmöglichen Behälter (zum Beispiel 2,3 cbm) und in der zweiten Offenstellung die Entleerung mittelgroßer Behälter (zum Beispiel 1,1 cbm) ermöglicht. Zusätzlich kann in Schließstellung der Schutzhaube die Entleerung von Zweiradgefäßen ermöglicht sein.
- Wenn günstig die seitlichen Schienen der Schutzhaube enger zueinander stehen als die seitlichen Schienen des Aufbaus und bei geschlossener Schutzhaube in diesen eintauchen, ist zum einen ermöglicht, daß die schmaleren mittelgroßen – und mittelbreiten – Behälter durch Zusammenwirkung mit der Schutzhaube und die größten – und breitesten – Behälter durch Zusammenwirkung mit den weiter außen liegenden Schienen des Aufbaus offengehalten werden können. Des weiteren sind durch das Eintauchen der Schienen des Aufbaus beim Schließen der Schutzhaube diese Schienen automatisch aus dem Schüttweg entfernt. Damit ist die Entleerung von zum Beispiel zwei nebeneinander aufgenommenen Zweiradbehältern bei geschlossener Schutzhaube ohne weitere Maßnahmen möglich.
- Ein minimaler Teileaufwand für die Schutzhaube ergibt sich, wenn diese von zwei seitlichen Zylindern auf- und zusteuerbar ist, die jeweils als Doppelzylinder mit zwei Kolben ausgebildet sind, wobei in der ersten Offenstellung der Schutzhaube jeweils beide Kolben ausgefahren sind und in der zweiten Offenstellung jeweils nur ein Kolben ausgefahren ist.
- Dabei kann in einer Funktion die Schutzhaube in ihrer geschlossenen Stellung nur einen Teil der Einschüttöffnung überdecken und so eine Anschlagkante für kleine zu entleerende Behälter, insbesondere Zweiradgefäße, bilden.
- Sofern das Fahrzeug ein Seitenlader ist, kann die Gesamtlänge gering gehalten werden. Es ist ein Ein-Mann-Betrieb möglich, wobei die Einschüttöffnung eine Breite längs zum Fahrzeug aufweist, daß dort Vierradgefäße mit 1,1 cbm oder auch größer, z. B. 2,3 cbm, ebenso entleert werden können wie Zweiradgefäße mit z. B. 60 bis 360 Litern Inhalt.
- Sämtliche Behälter können über eine Kammleiste oder ähnliche an der dem Fahrzeug zugewandten Behälterseite angreifende Aufnahmemittel aufgenommen und gehalten werden. Seitlich den Behälter einfassende Arme sind dann nicht erforderlich. Die Schienen des Aufbaus bzw. die Schienen der Schutzhaube können dann ungestört auf solche seitlichen Zapfen einwirken, die zur Entleerung einen Deckel des Behälters aufdrücken und aufhalten können.
- Vorteilhaft liegt die Achse und Welle für den oder die Kolben außerhalb des Einschüttwegs, so daß kein manuelles Nachreinigen der Einfüllöffnung und des Einfüllschachts nötig wäre.
- Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus teilweise in der Zeichnung dargestellten und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen des Gegenstandes der Erfindung.
- In der Zeichnung zeigt:
-
1 eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Entsorgungsfahrzeugs – hier als Seitenlader ausgebildet – mit der Möglichkeit zur Entleerung von verschiedenartigen Behältern, etwa Vier- oder Zweiradbehältern, -
2 eine perspektivische, von schräg seitlich vorne gesehene Darstellung der herausgezeichneten Einschüttöffnung und ihres feststehenden Aufbaus, dessen randseitige Schienen mit seitlichen Zapfen eines zu entleerenden Großbehälters zusammenwirken, der hier während seiner Entleerung in einer Über-Kopf-Stellung dargestellt ist, -
3 eine ähnliche Ansicht wie2 , jedoch aus einer veränderten Perspektive von schräg hinten aus gesehen, -
4 eine ähnliche Ansicht wie3 , jedoch ungefähr von vorne – bezüglich der Fahrtrichtung – gesehen, -
5 eine ähnliche Ansicht wie3 , jedoch ungefähr von der gegenüberliegenden Fahrzeugseite aus gesehen, -
6 eine Ausschnittsdarstellung des unteren Endes des seitlichen Greifarms für den zu entleerenden Großbehälter mit einer zusätzlichen Hakensicherung für dessen bezüglich der Fahrtrichtung vordere Stirnseite, -
7 eine ähnliche Ansicht wie6 , jedoch einer zweiten, bezüglich der Fahrtrichtung am hinteren Ende des Großbehälters wirkenden Hakensicherung, -
8 eine rückseitige Ansicht des Greifarms und eines gegriffenen zu entleerenden Großbehälters, -
9 eine ähnliche Ansicht wie2 , jedoch bei Aufnahme von zwei Zweiradgefäßen, wobei eine Schutzhaube geschlossen bleibt und die Schienen zur Zusammenwirkung mit dem Großbehälter daher nicht zugänglich sind, -
10 die Aufnahme von zwei Zweiradbehältern wie in9 , jedoch in Perspektive wie in3 , -
11 die Aufnahme von zwei Zweiradbehältern wie in9 , jedoch in Perspektive wie in4 , -
12 die Aufnahme von zwei Zweiradbehältern wie in9 , jedoch in Perspektive wie in5 , -
13 eine ähnliche Ansicht wie2 , jedoch bei Aufnahme eines mittelgroßen Behälters, wobei die Schutzhaube teilgeöffnet ist und mit der Schutzhaube verbundene und bewegliche Schienen mit seitlichen Zapfen des mittelgroßen Behälters zusammenwirken, -
14 die Aufnahme eines mittelgroßen Behälters wie in13 , jedoch in Perspektive wie in3 , -
15 die Aufnahme eines mittelgroßen Behälters wie in13 , jedoch in Perspektive wie in4 , -
16 die Aufnahme eines mittelgroßen Behälters wie in13 , jedoch in Perspektive wie in5 . - Das in
1 beispielhaft dargestellte Entsorgungsfahrzeug1 ist als Selbstfahrer ausgebildet. Auch ein gezogenes Fahrzeug als Anhänger oder Auflieger kommt alternativ in Betracht und kann erfindungsgemäß ausgebildet sein. Die Besonderheiten der Erfindung sind aus1 noch nicht zu entnehmen. - Das gezeichnete Fahrzeug
1 umfaßt zumindest einen Aufnahmebehälter2 für Reststoffe oder Wertstoffe, zum Beispiel für Hausmüll, Industriemüll, Reststoffe, die eine Wertstoffsortieranlage durchlaufen haben, Papier, Gläser, Schlacke oder andere Zuschlagstoffe oder ähnliche in festen Behältern oder Säcken bereitgestellte Materialien oder Sperrgut. - Weiterhin umfaßt das Fahrzeug
1 zumindest eine in sich bewegliche Zuführungseinrichtung3 für diese Stoffe, wobei die Zuführungseinrichtung3 zum Über-Kopf-Entleeren von insbesondere Müllbehältern4 ,5 ,6 und Weiterleitung des aufgenommenen Guts in Richtung des fahrzeuggestützten Aufnahmebehälters2 ausgebildet ist. - Der Aufnahmebehälter
2 kann zum Beispiel durch einseitiges Hochschwenken ausgeleert werden. - Gemäß der nur schematischen Zeichnung ist das Fahrzeug
1 als sog. Seitenlader ausgebildet, so daß die hier eine Zuführungseinrichtung3 seitlich des Fahrzeugs1 stehende Behälter4 ,5 ,6 greifen kann. Die Zuführungseinrichtung ist gemäß1 in Fahrtrichtung F vor dem Aufnahmebehälter2 angeordnet, was nicht zwingend ist. - Auch ein Frontlader ist in ähnlicher Anordnung von Aufnahmebehälter
2 und Zuführungseinrichtung3 möglich und wäre dann von einer über das Fahrerhaus greifenden Einrichtung mit bei ihrer Entleerung über Kopf gewendeten Behältern befüllbar. - Der hier gezeigte Seitenlader umfaßt zumindest einen aufwärts bewegbaren Tragarm
7 mit einer oder mehreren Aufnahmeeinrichtung(en)8 für wahlweise Zweirad- und/oder Vierradgefäße4 ,5 ,6 . Gemäß der Darstellung nach1 umfaßt die Aufnahmeeinrichtung8 eine Kammleiste. Auch Diamond-Aufnahmen oder ähnliches sind möglich. Die Aufnahmeeinrichtung steht flach und somit raumsparend parallel zur Fahrzeugseite. Herausgreifende Arme sind nicht erforderlich. Die Aufnahmeeinrichtung(en)8 kann oder können jeweils zumindest einen Kragen eines aufzunehmenden Müllbehälters4 ,5 ,6 – oder mehrere Behälter4 nebeneinander – untergreifen. Durch Anheben des Tragarms7 können dann die Müllbehälter4 ,5 ,6 über Kopf in die Zuführungseinrichtung3 entleert werden, wie zum Beispiel in2 für den Großbehälter6 dargestellt ist. - Hierfür ist die Zuführungseinrichtung
3 mit einer ein- oder mehrteiligen Einschüttöffnung9 zur Aufnahme von zu entsorgendem Gut versehen. Diese Einschüttöffnung9 kann insgesamt eine große, zum Beispiel rechteckige Öffnung bilden oder in mehrere Teilöffnungen unterteilt sein. - Um das eingeschüttete Gut weiterleiten und in den Aufnahmebehälter
2 befördern zu können, ist zumindest ein um eine Achse12 schwenkbarer Kolben10 ,11 vorgesehen. Bei einer Trennung des Aufnahmebehälter2 können zur Mülltrennung zwei Schwenkkolben10 ,11 vorgesehen sein. Alternativ kann auch eine Stopfpresse oder ähnliches zur Weiterleitung des eingeschütteten Guts in den Aufnahmebehälter2 vorgesehen sein. - Der Einschüttöffnung sind dabei zwei Paare
14 ,15 bzw.29 ,30 von jeweils parallel zueinander erstreckten Schienen zugeordnet, wobei die lichte Weite zwischen den Schienen29 ,30 kleiner ist als die lichte Weite zwischen den Schienen14 ,15 . - Im einzelnen kann eine solche Konstruktion wie folgt realisiert sein:
Der Einschüttöffnung9 ist nach oben hin ein im Betrieb feststehender Aufbau13 zugeordnet, der zumindest an zwei Seiten – hier an seiner bezüglich der Fahrtrichtung F vorderen und hinteren Seite – randseitige Schienen14 ,15 zur Zusammenwirkung mit seitlichen Zapfen16 eines zu entleerenden Behälters, insbesondere eines Großbehälters6 , umfaßt. - Gemäß der Zeichnung sind zur Vermeidung aufwendiger zusätzlicher Konstruktionen und zur Materialersparnis diese Schienen
14 ,15 an Oberkanten von aufrechten Wandungen17 ,18 des Aufbaus13 gebildet. Dabei können sie beispielsweise umgekantete oder umgebördelte Randverstärkungen dieser Wandungen17 ,18 des Aufbaus13 ausbilden. - Dieser Aufbau
13 ist für eine optimierte Zusammenwirkung derart weit erstreckt, daß die genannten Schienen14 ,15 des Aufbaus13 zur Zusammenwirkung mit seitlichen Zapfen16 der größtmöglichen in die Einschüttöffnung9 zu entleerenden Behälter6 zusammenwirken. Dies kann zum Beispiel ein vierrädriger Großbehälter6 mit typisch 2,3 cbm Inhalt sein. Der Großbehälter6 ist ebenfalls über die Kammleiste oder ähnliche an der fahrzeugzugewandten Seite des Behälters6 angreifenden Aufnahmeeinheit8 anhebbar, wobei zusätzlich unterhalb des Eingriffs der Kammleiste8 an der Rückseite des Großbehälters6 Taschen19 vorgesehen sind, in die Hakenteile20 eingreifen und dadurch eine zweite, parallele Sicherungsebene für den Großbehälter6 auf Höhe einer Anschlagschiene8a unterhalb der Kammleiste8 schaffen. Auf seiner dem Fahrzeug1 zugewandten Seite ist der Behälter6 dadurch in zwei Höhen gehalten und gegen ein Überschlagen im gewendeten Zustand gesichert. - Um nicht nur die genannten Großbehälter
6 in das Fahrzeug1 entleeren zu können, sondern auch kleinere Vierradbehälter5 (z. B. 1,1 cbm) oder Zweiradbehälter4 (z. B. 60 bis 360 Liter Inhalt), ist der Aufbau13 zumindest bereichsweise von einer beweglichen Schutzhaube21 überdeckbar, die unterschiedliche Öffnungszustände ermöglicht. Gemäß der Zeichnung ist die Schutzhaube21 an dem Aufbau13 angelenkt und um eine aufbaufeste Achse22 in unterschiedliche Stellungen aufschwenkbar (2 ,9 ) bzw. verschließbar (13 ). - Die Schutzhaube
21 ist hierzu von zwei seitlichen Zylindern23 ,24 auf- und zusteuerbar ist, die jeweils als Doppelzylinder mit zwei Kolben25 ,26 ausgebildet sind, wobei in der ersten Offenstellung zur Entleerung der Großbehälter6 jeweils beide Kolben25 ,26 ausgefahren und in der zweiten Offenstellung für die Entleerung von mittelgroßen Behältern5 (13 ff.) jeweils nur ein Kolben26 ausgefahren ist. - In der ersten, vollständigen Offenstellung der Schutzhaube
21 nach2 liegen die randseitigen Schienen14 ,15 des Aufbaus13 offen. Sie sind damit für die seitlichen Zapfen16 des Großbehälters6 zugänglich, so daß diese bei der Über-Kopf-Entleerung des Behälters6 auf die Schienen aufschlagen können (2 ff.) und dadurch dessen Deckel6a aufschieben können. Insbesondere ist dieser Deckel6a ein kombinierter Schwenk-Schub-Deckel, der einerseits allein durch die Schwerkraft um die bewegliche Achse6b aufschwenkt, während andererseits die bewegliche Achse6b über die Zusammenwirkung der Zapfen16 mit den Schienen14 ,15 um eine behälterfeste Achse6c verlagert wird. Der Deckel6a kann dadurch weiter öffnen als durch ein reines Schwenken. Ein zu tiefes Eintauchen des Deckels6a und eine mögliche Kollisionsgefahr mit der Achse12 sind dadurch vermieden. - Zur Steigerung der Flexibilität ist die Schutzhaube
21 selbst mit mitbeweglichen und unterhalb einer Oberseite28 der Schutzhaube21 angeordneten seitlichen Schienen29 ,30 zur Zusammenwirkung mit Zapfen31 mittelgroßer Behälter5 , insbesondere 1,1-cbm-Behälter, versehen. - In der zweiten Offenstellung, in der der Schwenkwinkel der Schutzhaube
21 deutlich kleiner ist als in der ersten Offenstellung, da nur einer der Kolben25 ,26 ausgefahren ist (13 ff.), stehen die mitbeweglichen Schienen29 ,30 der Schutzhaube21 zum Eingriff für Zapfen31 der mittelgroßen Behälter5 zur Verfügung. - Wie die Großbehälter
6 werden auch die mittelgroßen Behälter5 über die Kammleiste oder ähnliche Aufnahme8 gehalten, so daß die seitlichen Zapfen31 auch hier nur zum Öffnen des jeweiligen Deckels des Behälter6 bzw.5 benutzt werden und der Behälter6 bzw.5 hierüber nicht getragen wird. - Die mitbeweglichen Schienen
29 ,30 der Schutzhaube21 stehen enger zueinander als die seitlichen Schienen14 ,15 des Aufbaus13 . Dadurch können die mitbeweglichen Schienen29 ,30 bei geschlossener Schutzhaube21 in den Aufbau13 eintauchen und sind dann unsichtbar. Zudem stören sie in dieser Stellung nicht die dann mögliche Entleerung von kleinen Behältern4 , die einzeln oder – wie in der Zeichnung dargestellt – auch paarweise gegriffen werden können. - In dieser geschlossenen Stellung nach
9 bis12 bildet die Schutzhaube21 mit ihrem der Schwenkachse22 abgewandten, elastischen Rand eine Anschlagkante27 für kleine zu entleerende Behälter, insbesondere für Zweiradgefäße4 . - Zum Umschalten zwischen der Aufnahme von Großbehältern
6 einerseits und von Zweiradbehältern4 andererseits muß also lediglich die Schutzhaube21 über Einfahren der Kolben25 ,26 zugeschwenkt werden. - Insgesamt ist mit der Erfindung eine Möglichkeit geschaffen, völlig verschiedene Behälter
4 ,5 ,6 ohne Umbauten in dasselbe Fahrzeug entleeren zu können und dabei insbesondere für verschieden breite Deckel von mittelgroßen5 und maximal großen Behältern6 jeweils Öffnungshilfen am Fahrzeug zu bieten. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Entsorgungsfahrzeug,
- 2
- Aufnahmebehälter,
- 3
- Zuführungseinrichtung,
- 4
- Zweirad-Müllbehälter,
- 5
- mittelgroßer Behälter,
- 6
- Großbehälter,
- 6a
- dessen Deckel,
- 6b
- bewegliche Achse des Deckels,
- 6c
- behälterfeste Achse des Deckels,
- 7
- Tragarm,
- 8
- Aufnahmeeinrichtung,
- 8a
- Anschlagschiene,
- 9
- Einschüttöffnung,
- 10
- Schwenkkolben,
- 11
- Schwenkkolben,
- 12
- Achse,
- 13
- Aufbau,
- 14
- Schiene,
- 15
- Schiene,
- 16
- Zapfen,
- 17
- vordere Wandung,
- 18
- hintere Wandung,
- 19
- Tasche des Großbehälters,
- 20
- Hakenteil,
- 21
- Schutzhaube,
- 22
- aufbaufeste Achse der Schutzhaube,
- 23
- Zylinder,
- 24
- Zylinder,
- 25
- Kolben,
- 26
- Kolben,
- 27
- Anschlagkante,
- 28
- Oberseite der Schutzhaube,
- 29
- mitbewegliche Schiene der Schutzhaube,
- 30
- mitbewegliche Schiene der Schutzhaube,
- 31
- Zapfen der mittelgroßen Behälter,
- F
- Fahrtrichtung
Claims (14)
- Entsorgungsfahrzeug (
1 ) mit zumindest einem fahrzeuggestützten Aufnahmebehälter (2 ) für Reststoffe, Wertstoffe oder dergleichen und mit zumindest einer Zuführungseinrichtung (3 ) mit einer ein- oder mehrteiligen Einschüttöffnung (9 ) zur Aufnahme von zu entsorgendem Gut, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschüttöffnung (9 ) voneinander beabstandete Schienen (14 ;15 ) zur Zusammenwirkung mit seitlichen Zapfen (16 ) eines zu entleerenden Großbehälters (6 ) und zusätzlich weiter innen liegende, bewegliche Schienen (29 ;30 ) zur Zusammenwirkung mit Zapfen (31 ) eines schmaleren Behälters (5 ), insbesondere eines 1,1-cbm-Behälters, zugeordnet sind. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschüttöffnung (9 ) ein im Betrieb feststehender Aufbau (13 ) zugeordnet ist, der zumindest an zwei Seiten randseitige Schienen (14 ;15 ) umfaßt, die an Oberkanten von aufrechten Wandungen (17 ;18 ) des Aufbaus (13 ) gebildet sind. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau (13 ) derart weit erstreckt ist, daß die Schienen (14 ;15 ) des Aufbaus (13 ) zur Zusammenwirkung mit seitlichen Zapfen (16 ) der größtmöglichen in die Einschüttöffnung (9 ) zu entleerenden Behälter (6 ) zusammenwirken. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der größtmögliche in die Einschüttöffnung (9 ) zu entleerende Behälter (6 ) ein 2,3-cbm-Behälter ist. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau (13 ) zumindest bereichsweise von einer beweglichen Schutzhaube (21 ) überdeckbar ist und die randseitigen Schienen (14 ;15 ) des Aufbaus (13 ) in einer ersten, weiten Offenstellung der Schutzhaube (21 ) offen liegen. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhaube (21 ) an dem Aufbau (13 ) angelenkt ist. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhaube (21 ) selbst mit beweglichen und unterhalb einer Oberseite (28 ) der Schutzhaube (21 ) angeordneten seitlichen Schienen (29 ;30 ) zur Zusammenwirkung mit Zapfen (31 ) mittelgroßer Behälter, insbesondere 1,1-cbm-Behälter, versehen ist. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, die mitbeweglichen Schienen (29 ;30 ) der Schutzhaube (21 ) in einer zweiten, weniger weiten Offenstellung zum Eingriff für die mittelgroßen Behälter (5 ) zur Verfügung stehen. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Schienen (29 ;30 ) der Schutzhaube (21 ) enger zueinander stehen als die seitlichen Schienen (14 ;15 ) des Aufbaus (13 ) und bei geschlossener Schutzhaube (21 ) in diesen eintauchen. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhaube (21 ) von zwei seitlichen Zylindern (23 ;24 ) auf- und zusteuerbar ist, die jeweils als Doppelzylinder mit zwei Kolben (25 ;26 ) ausgebildet sind, wobei in der ersten Offenstellung jeweils beide Kolben (25 ;26 ) ausgefahren und in der zweiten Offenstellung jeweils nur ein Kolben (26 ) ausgefahren ist. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhaube (21 ) in ihrer geschlossenen Stellung eine Anschlagkante (27 ) für kleine zu entleerende Behälter (4 ), insbesondere Zweiradgefäße, bildet. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhaube (21 ) in ihrer geöffneten Stellung eine Überschlagsicherung für große und mittelgroße Behälter (6 ;5 ) bildet. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß dieses ein Seitenlader ist. - Entsorgungsfahrzeug (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß dieses eine Aufnahmeeinrichtung (8 ) zur wahlweisen Aufnahme von einem (5 ;6 ) oder mehreren Behältern (4 ) gleichzeitig umfaßt.
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-
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- 2011-10-07 DE DE202011110829.9U patent/DE202011110829U1/de not_active Expired - Lifetime
- 2011-10-07 DE DE102011115086.6A patent/DE102011115086B4/de active Active
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| Publication number | Publication date |
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