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DE60300290T2 - Müllsammelfahrzeug - Google Patents

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DE60300290T2
DE60300290T2 DE60300290T DE60300290T DE60300290T2 DE 60300290 T2 DE60300290 T2 DE 60300290T2 DE 60300290 T DE60300290 T DE 60300290T DE 60300290 T DE60300290 T DE 60300290T DE 60300290 T2 DE60300290 T2 DE 60300290T2
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DE
Germany
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vehicle
thrust bearing
container
vehicle according
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Gianpaolo Balestreri
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FARID INDUSTRIE SpA VINOVO
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FARID IND SpA
FARID INDUSTRIE SpA VINOVO
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  • Refuse Collection And Transfer (AREA)
  • Vehicle Waterproofing, Decoration, And Sanitation Devices (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Müllsammelfahrzeug von der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Art.
  • Es gibt bekannte Müllsammelfahrzeuge, die mit seitlichen Lademechanismen zum Anheben von Mülleimern, die entweder von der linken oder von der rechten Seite des Fahrzeugs aufgenommen werden, und zum Leeren des Mülls aus dem Eimer in eine Ladeöffnung, die im Dach des Speichergehäuses des Fahrzeugs geschaffen wird, ausgestattet sind. Ein Fahrzeug dieses Typs ist in der Lage, den Müll aus Eimern zu sammeln, die sich sowohl an der rechten als auch an der linken Seite einer Einbahnstraße befinden.
  • Die europäische Patentanmeldung EP-0 728 684-A1 offenbart ein Müllsammelfahrzeug, das mit zwei verschiedenen Lademechanismen ausgestattet ist, von denen einer an der rechten Seite und der andere an der linken Seite des Fahrzeugs angebracht ist.
  • Vom deutschen Gebrauchsmuster DE-297 23 035-U1 ist ein Müllsammelfahrzeug bekannt, das mit einem einzigen Lademechanismus zum Anheben und Kippen von Mülleimern und zum Entleeren von deren Inhalt in eine im hinteren Teil des Dachs des Speichergehäuses des Fahrzeugs gebildete Öffnung ausgestattet ist. Um die Mülleimer abwechselnd von zwei verschiedenen Seiten des Fahrzeugs aufzunehmen, d.h. von der Rückseite oder von einer der Längsseiten des Fahrzeugs, ist der Lademechanismus an einem Axiallager (oder fünften Rad) montiert, das am Dach des Speichergehäuses um die Ladeöffnung herum lokalisiert ist.
  • Die US-A-5 769 594 offenbart ein Müllsammelfahrzeug von der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Art.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird beabsichtigt, von einem einzigen Lademechanismus Gebrauch zu machen, der in einer Horizontalebene drehbar an einem drehbaren Axiallager angebracht ist, um die Mülleimer wahlweise von der linken und von der rechten Seite des Fahrzeugs aufzunehmen.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher in der Bereitstellung eines Müllsammelfahrzeugs von der obenstehend spezifizierten Art, wobei hauptsächlich das Problem der Optimierung des Betriebs des Lademechanismus und der Verringerung der Masse eines solchen Mechanismus, insbesondere während des Transports des Fahrzeugs, angesprochen wird.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, auch auf Speichergehäuse bestehender Fahrzeuge anwendbar zu sein, ohne dass irgendeine Modifikation am Speichergehäuse und möglicherweise an der Pressvorrichtung notwendig wäre, welche üblicherweise im Speichergehäuse unterhalb der Müllladeöffnung angebracht ist und zum Drücken von Müll in den hinteren Teil des Speichergehäuses oder in einen anderen benachbarten Behälter verwendet wird.
  • Ein weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Fahrzeugs von hoher Leistungsfähigkeit, welches in der Lage ist, Mülleimer mit großem Fassungsvermögen handzuhaben.
  • Diese und andere Aufgaben und Vorteile, die im Folgenden besser zu verstehen sind, werden erfindungsgemäß durch ein Müllsammelfahrzeug, wie es in Anspruch 1 definiert ist, erzielt. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.
  • Die Konstruktions- und Funktionsmerkmale einiger bevorzugter, jedoch nicht einschränkender Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Müllsammelfahrzeugs werden nunmehr beschrieben, wobei auf die angeschlossenen Zeichnungen Bezug genommen wird, in denen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Müllsammelfahrzeugs ist;
  • 2, 3 und 4 schematische Draufsichten auf das Fahrzeug der 1 in drei verschiedenen Betriebspositionen sind;
  • 5 und 6 im Schnitt dargestellte, schematische Transversal/Vertikalansichten des Fahrzeugs in den Positionen der 2 bzw. 4 sind;
  • 7 eine schematische Vorderansicht im vergrößerten Maßstab einiger Details der 1 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 8 eine schematische Vorderansicht im vergrößerten Maßstab einiger Details der 1 gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist; und
  • 9, 10 und 11 eine im Schnitt dargestellte Transversalansicht von der Seite, von oben bzw. in der Vertikale einer dritten Ausführungsform der Erfindung sind.
  • Unter anfänglicher Bezugnahme auf 1 wird ein erfindungsgemäßes Müllsammelfahrzeug allgemein mit 10 bezeichnet. In der gesamten vorliegenden Beschreibung und in den Ansprüchen sind Begriffe und Ausdrücke, die Positionen und Ausrichtungen bezeichnen, dahingehend zu interpretieren, dass sie sich auf einen Zustand beziehen, der an Bord des Fahrzeugs herrscht. Der Ausdruck „längslaufend" bezeichnet daher eine Richtung, die zur Längsachse x des Fahrzeugs parallel verläuft, und der Ausdruck „transversal" bezeichnet eine Richtung, die zur Achse x transversal ist. Gleichermaßen bezeichnet der Ausdruck „Innenseite" eine Seite, die der Mittellinie des Fahrzeugs gegenüberliegt, und der Ausdruck „Außenseite" bezeichnet eine Seite, die einer seitlichen Längskante des Fahrzeugs gegenüberliegt.
  • Das Fahrzeug 10 umfasst eine Kabine 11 und einen Rahmen 12, auf dem ein vorderer Ladebehälter 13 und ein hinterer Behälter oder hinteres Speichergehäuse 14 montiert sind. Im Inneren des Ladebehälters 13 ist eine Pressvorrichtung (von einer bekannten Art und nicht dargestellt) vorgesehen, um den Müll in das hintere Speichergehäuse 14 zu pressen. Ein Lademechanismus zum Anheben und Kippen von Mülleimern, um deren Inhalt in eine (in 1 nicht dargestellte), im Dach 16 des vorderen Behälters 13 gebildete Öffnung 16a zu leeren, ist schematisch gezeichnet 15.
  • Die Konstruktions- und Betriebsmerkmale des Lademechanismus 15 (der von einer bekannten Art sein kann) sind für das Verständnis der Erfindung an sich nicht relevant und werden daher hier nicht im Detail beschrieben. Es genügt zu erwähnen, dass der Mechanismus 15 mit Greifarmen zum Festhaken der Mülleimer und mit Betätigungsmitteln zum Anheben der Greifarme entlang vertikaler Hebeführungen ausgestattet ist. Der Mechanismus 15 ist in der Lage, entsprechend den Anforderungen verschiedene Betriebspositionen einzunehmen, wie zum Beispiel eine obere Betriebsposition, die bei 15a durch eine gepunktete Linie markiert ist, und/oder eine untere Betriebsposition 15b. Überdies können die Greifarme in Bezug auf den restlichen Teil des Mechanismus 15 durch eine (nicht dargestellte) Betätigungsvorrichtung autonom seitlich ausgefahren und eingezogen werden, um sie zum Beladen in die Nähe des Eimers zu bringen und sie am Ende des Belade- und Entleerungskreislaufs in das Innere des Fahrzeugs zurückzuziehen.
  • Der Lademechanismus 15 ist um eine vertikale Achse y drehbar, und zwar mittels eines Axiallagers 17, das an einer beweglichen Halterungsanordnung 18 montiert ist, um den Lademechanismus in Bezug auf das Fahrzeug transversal und gemäß einer anderen Ausführungsform auch in Längsrichtung zu verschieben, wie im Folgenden detailliert beschrieben wird.
  • Bei der in den 1 bis 5 gezeigten Ausführungsform ist der Lademechanismus 15 an einem Trichter 20 befestigt, welcher drehbar am Axiallager 17 montiert ist. Der Trichter 20 von im Allgemeinen zylindrischer oder kegelstumpfförmiger Form weist geneigte oder vertikale oder gekrümmte Innenwände 21 auf, die zu einer unteren Öffnung 22 verlaufen (7), welche der oberen Öffnung 16a des vorderen Behälters 13 gegenüberliegt, um den Müll hineinzubefördern, der aus einem (nicht dargestellten) Eimer kommt, welcher über dem Trichter gekippt wird.
  • Wie in den 2, 3 und 4 gezeigt, kann der Lademechanismus 15 wahlweise zwei entgegengesetzte Seitenpositionen erreichen, und zwar an der rechten Seite (2) und an der linken Seite (4) des Fahrzeugs 10, indem die (durch die Pfeile R angezeigte) Drehbewegung des Trichters 20 um die vertikale Achse des Axiallagers 17 mit der (durch die Pfeile T angezeigten) transversalen Translationsbewegung des Axiallagers 17 und des Trichters an der beweglichen Halterung 18 kombiniert wird. In diesen Positionen entspricht der Lademechanismus 15 der Form des Fahrzeugs.
  • Wie in 3 ersichtlich, wo sich die transversal übertragenden Elemente in einer Zwischenposition zwischen jenen der 2 und 4 befinden, kann die transversale Bewegung der beweglichen Halterung 18 vorteilhafterweise dazu genutzt werden,
    • – um den Lademechanismus 15 nach außen zu bewegen und ihn in die Nähe eines Mülleimers C zu bringen, der aufgenommen und aufgeladen werden soll, und
    • – um den Lademechanismus 15 innerhalb des Lichtprofils (oder der Form) des Fahrzeugs zu halten, mit der Möglichkeit, ein Axiallager 17 und einen Trichter 20 von größerem Durchmesser anzubringen, wie nachfolgend erläutert wird.
  • Die Drehbewegungen des Trichters am Axiallager 17 und die Translation der beweglichen Halterung 18 werden vorzugsweise durch Elektro- oder Hydraulikmotoren oder Fluid-Betätigungsvorrichtungen gesteuert, die im Stand der Technik bekannt sind und hier nicht beschrieben werden müssen. Die Drehung des Trichters wird beispielsweise durch einen Hydraulikmotor mit einem Getriebemotor und einem Ritzel bewirkt, das mit einem Zahnrad in Eingriff steht, welches am Trichter 20 oder am drehbaren Teil des Axiallagers 17 befestigt ist.
  • Wie schematisch in 7 gezeigt, ist der Trichter 20 am drehbaren Teil 17a des Axiallagers 17 befestigt. Der nicht drehbare Teil 17b des Axiallagers ist mittels der beweglichen Halterungsanordnung 18 am Dach 16 des Behälters 13 transversal verschiebbar. Die Anordnung 18 umfasst in diesem Beispiel ein Paar von geradlinigen und parallelen transversalen Führungen 184, 185, die am nicht drehbaren Teil des Axiallagers befestigt und an am Dach 16 montierten Rollgliedern oder Gleitblöcken 183 angekoppelt sind. Die transversale Translationsbewegung der aus dem Axiallager 17, dem drehbaren Trichter 20 und dem Lademechanismus 15 bestehenden Einheit wird beispielsweise durch ein (nicht dargestelltes) transversales Stellglied oder eine Antriebsanordnung von anderer Art hervorgerufen, beispielsweise durch einen Elektromotor und ein dazugehöriges Gestell, die zwischen den Führungen 184, 185 und dem vorderen Behälter 13 oder einem anderen, am Fahrzeugrahmen 12 befestigten Bauglied eingeschoben sind.
  • Der Betrieb des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ist wie folgt.
  • Unter der Annahme, dass sich der Lademechanismus 15 anfänglich an einer Seite des Fahrzeugs befindet, die jener Straßenseite gegenüberliegt, an der sich ein auszuleerender Eimer befindet, wird die Drehung des Trichters 20 um das Axiallager 17 solcherart gesteuert, um den Mechanismus 15 dazu zu bringen, sich dem auszuleerenden Mülleimer zuzuwenden. Gleichzeitig oder nach der Drehbewegung kann die Anordnung Axiallager-Trichter-Lademechanismus mittels der transversalen Führungen 184, 185 zur Außenseite des Fahrzeugs verschoben werden, um den Mechanismus 15 in die Nähe des auszuleerenden Mülleimers zu bringen (3). Als Alternative oder zusätzlich zu dieser transversalen Translationsbewegung der zuvor erwähnten Anordnung können die Greifarme des Lademechanismus 15 dahingehend gesteuert werden, sich seitlich auszustrecken, falls die Arme eine unabhängige Antriebsvorrichtung besitzen, welche eine Erhöhung der Reichweite des Lademechanismus ermöglicht.
  • Dann wird der Lademechanismus 15 bedient. Dieser Mechanismus ergreift den Mülleimer, hebt ihn hoch und kippt ihn über dem Trichter um. Vom Trichter transportiert, fällt der Müll durch die Ladeöffnung 16a in den Behälter 13 und wird durch die obenstehend erwähnte Pressvorrichtung in den hinteren Speicher 14 gepresst und gedrückt.
  • Nachdem der leere Eimer auf den Boden gestellt wurde, wird die Anordnung Axiallager-Trichter-Lademechanismus mittels der transversalen Führungen 184, 185 zum Inneren des Fahrzeugs verschoben. Der Lademechanismus ragt nicht aus der Form des Fahrzeugs heraus und kann ausgefahren werden, um andere Mülleimer zu erreichen, die sich weiter vorne an der Straße befinden.
  • Es ist zu erkennen, dass der Trichter dank der Tatsache, dass das Axiallager und der Trichter transversal beweglich sind, größer sein kann, und zwar in Bezug auf den Fall, in dem er an einem fixierten Axiallager montiert wäre. Ein fixiertes Axiallager würde tatsächlich eine Verringerung der Größe des Trichters erfordern, so dass der Lademechanismus während der Fahrt nicht seitlich aus dem Umriss oder der Form des Fahrzeugs herausragt. Wenn das Fahrzeug bewegt werden muss, wird der Trichter erfindungsgemäß transversal zur Seite hin verschoben, die jener gegenüberliegt, an der sich der Lademechanismus befindet, wobei weder der Trichter noch die Ladevorrichtung während der Fahrt aus der Form des Fahrzeugs herausragen. Der Höchstdurchmesser eines transversal beweglichen Trichters gemäß der Erfindung kann in Bezug auf den Fall, in dem der Trichter transversal fixiert wäre, um etwa 400 mm oder mehr vergrößert werden. Als Hinweis kann das erfindungsgemäße Fahrzeug mit Trichtern ausgestattet sein, die einen Durchmesser haben, der sich der Querausdehnung des Lichtprofils des Fahrzeugs annähert. Der Fachmann erkennt, dass ein breiterer Trichter auch die leichte Handhabung von Mülleimern mit großem Fassungsvermögen ermöglicht, ohne das Risiko, deren Inhalt außerhalb der Ladeöffnung zu verschütten. Zu diesem Zweck sind die Ladeöffnung 16a des Behälters 13 und die untere Öffnung des Trichters passend bemessen, was dazu führt, dass sie einander im Wesentlichen gegenüberliegen und miteinander verbunden sind, um das Durchtreten von Müll aus dem Trichter in den Behälter 13 zu ermöglichen, auch wenn der Trichter in Bezug auf die Ladeöffnung 16a leicht außermittig liegt.
  • Ferner ist zu erkennen, dass die Erfindung auch auf bestehende Fahrzeuge anwendbar ist und daher deren Leistungsfähigkeit erhöhen kann, ohne dass eine strukturelle Modifikation am vorderen Behälter, am Speichergehäuse oder an der Presse im Inneren des vorderen Behälters erforderlich wäre.
  • In 8 ist eine weitere Ausführungsform der Halterungsanordnung 18 schematisch dargestellt, welche vorteilhafterweise die Kombination der transversalen Translationsbewegung der aus dem Axiallager 17, dem drehbaren Trichter 20 und dem Lademechanismus 15 bestehenden Anordnung mit einer längslaufenden Translationsbewegung ermöglicht (wie in 24 durch die Pfeile L dargestellt).
  • Die am nicht rotierenden Teil des Axiallagers befestigten transversalen Führungen 184, 185 werden durch Rollelemente oder Gleitblöcke 183 verschiebbar getragen (wie in 7). Diese sind wiederum an weiteren Rollelementen oder Gleitblöcken 186 befestigt, die verschiebbar mit einem Paar von geradlinigen und parallelen Führungen 181, 182 in Eingriff stehen oder sich entlang von diesen verschieben, welche Führungen sich in Längsrichtung erstrecken und am Dach 16 befestigt sind. Nur eine 181 dieser Längsführungen ist in 8 zu sehen.
  • Die Translationsbewegungen in Längs- und Querrichtung werden durch entsprechende (nicht dargestellte) Längs- und Querstellglieder, vorzugsweise hydraulische Stellglieder, hervorgerufen, die am Dach 16 des Behälters 13 montiert sind. Durch passendes Steuern der Ausdehnungs- und Rückzugsbewegungen dieser Stellglieder zusammen mit den Drehbewegungen des Trichters 20 ist es möglich, den Mechanismus 15 um den Vorderteil des vorderen Behälters 13 herum in den Spalt hinter der Kabine 11 gehen zu lassen, um den Mechanismus 15 dazu zu bringen, einer halbelliptischen, in Längsrichtung abgeflachten Bahn zu folgen. Als Alternative zur obenstehend beschriebenen Anordnung mit geradlinigen und lotrechten Paaren von Führungen kann dieselbe Bewegung des Lademechanismus und von dessen Haltegliedern offensichtlich durch Halte- und Führungsmittel unterschiedlichen Typs erzielt werden, beispielsweise durch Führungen, die passend gekrümmt oder in einem Winkel angeordnet sind oder durch eine Gelenkverbindung in der Lage sind, eine kombinierte rotierend-translationale Bewegung festzulegen, die in einer Horizontalebene gleich oder äquivalent ist.
  • Die Ausführungsform der 8 wird für Fahrzeuge bevorzugt, deren Lademechanismen sich in der bei 15b angezeigten Position befinden.
  • Bei einer weiteren Variante der Erfindung, die in den 9 bis 11 schematisch dargestellt ist, können das Axiallager 17 und die bewegliche Halterungsanordnung 18 am Rahmen 12 unter dem vorderen Behälter 13 montiert sein. Bei dieser Variante wird der Lademechanismus 15 (der in drei verschiedenen Positionen schematisch dargestellt ist) nicht vom Trichter 20 getragen, sondern von einem horizontalen Arm 23, der am Drehteil des Axiallagers befestigt ist und über den Boden des vorderen Behälters 13 hinausragt.
  • Es ist zu verstehen, dass sich die Erfindung nicht auf die hier beschriebenen und gezeigten Ausführungsformen beschränkt, die als Ausführungsbeispiele des Müllsammelfahrzeugs zu betrachten sind. An der Erfindung können stattdessen Modifikationen in Hinblick auf die Form und Lage der Teile sowie in Hinblick auf konstruktionstechnische und funktionelle Details durchgeführt werden. Insbesondere die Bauglieder der beweglichen Halterungsanordnung können anders angeordnet und lokalisiert sein, als anhand eines nicht einschränkend gedachten Beispiels in den Zeichnungen gezeigt, vorausgesetzt, die relative Translationsbewegung oder die relativen Translationsbewegungen, wie obenstehend beschrieben, wird/werden ermöglicht. Bei einer weiteren (nicht dargestellten) möglichen Variante ist es beispielsweise möglich, das Axiallager 17 direkt am Dach 16 des Behälters 13 zu montieren und den Trichter 20 mit dem Axiallager zu verbinden, wobei die bewegliche Halterungsanordnung 18 eingeschoben ist.

Claims (14)

  1. Müllsammelfahrzeug von der Art, umfassend: – einen Rahmen (12), – einen Behälter (13), der am Rahmen befestigt ist und eine obere Öffnung (16a) zum Einbringen von Müll in den Behälter (13) aufweist, – einen einzelnen seitlichen Lademechanismus (15) zum Anheben und Entleeren von Mülleimern (C) in die Öffnung (16a), wobei der Mechanismus (15) mittels eines Axiallagers (17) in einer Horizontalebene bezüglich des Rahmens drehbar montiert ist, um abwechselnd zwei Ladepositionen an zwei verschiedenen Seiten des Fahrzeugs zu erreichen, wobei das Axiallager (17) an Haltemitteln (18) angeschlossen ist, welche zu und von der rechten und linken Seite des Fahrzeugs beweglich sind, wodurch der Mechanismus (15) in der Lage ist, an jeder dieser Seiten des Fahrzeugs eine entsprechende Seitenposition zu erreichen, welche der Form des Fahrzeugs entspricht; dadurch gekennzeichnet, dass sich das Axiallager (17) und die Haltemittel (18) oberhalb des Ladebehälters (13) befinden.
  2. Fahrzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lademechanismus (15) an einem drehbar am Axiallager (17) montierten Trichter (20) von im Allgemeinen zylindrischer oder kegelstumpfförmiger Form befestigt ist, wobei der Trichter (20) eine untere Öffnung (22) aufweist, die der Öffnung (16a) des Behälters (13) zum Hineinbefördern von Müll gegenüberliegt.
  3. Fahrzeug gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Trichter (20) geneigte, vertikale oder gekrümmte Innenwände (21) aufweist, die zur unteren Öffnung (22) verlaufen.
  4. Fahrzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (18) Führungsmittel (184, 185) umfassen, die sich in eine Richtung (T) erstrecken, welche in Bezug auf die Längsachse (x) des Fahrzeugs im Wesentlichen transversal ist.
  5. Fahrzeug gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel (184, 185) mit ersten Antriebsmitteln zum gezielten Verschieben des Axiallagers (17) von und zur linken und rechten Seite des Fahrzeugs verbunden sind.
  6. Fahrzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die das Axiallager tragenden Mittel (18) so angeordnet sind, um ein Bewegen des drehbaren Axiallagers (17) in Bezug auf den Fahrzeugrahmen zu ermöglichen, wobei eine transversale Translationsbewegung mit einer längslaufenden (L) Translationsbewegung kombiniert wird.
  7. Fahrzeug gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (18) Folgendes umfassen: – erste Führungsmittel (184, 185), die sich in eine Richtung erstrecken, welche in Bezug auf die Längsachse des Fahrzeugs im Wesentlichen transversal ist, und – zweite Führungsmittel (181, 182), die sich in eine Richtung erstrecken, welche zur Längsachse des Fahrzeugs im Wesentlichen parallel ist.
  8. Fahrzeug gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Führungsmittel (184, 185) solcherart montiert sind, um in der Lage zu sein, sich entlang der zweiten Führungsmittel (181, 182) oder umgekehrt zu verschieben.
  9. Fahrzeug gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Führungsmittel (184, 185) und die zweiten Führungsmittel (181, 182) zwecks Erzielung dieser kombinierten Bewegung mit entsprechenden ersten und zweiten Antriebsmitteln verbunden sind.
  10. Fahrzeug gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Behälter (13) hinter der Fahrzeugkabine (11) befindet und dass die das Axiallager tragenden Mittel (18) koordiniert mit der Rotation des Axiallagers (17) gesteuert werden können, um den Mechanismus (15) um den Vorderteil des Behälters (13) herum in den Spalt an der Rückseite der Kabine (11) gehen zu lassen, wobei der Mechanismus (15) dazu gebracht wird, einer halbelliptischen, in Längsrichtung abgeflachten Bahn zu folgen.
  11. Fahrzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Axiallager (17) und die Haltemittel (18) unterhalb des Ladebehälters (13) befinden.
  12. Fahrzeug gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Lademechanismus (15) von einem horizontalen Arm (23) getragen wird, welcher an einem Drehteil des Axiallagers (17) befestigt ist und über den Boden des Behälters (13) hinausragt.
  13. Fahrzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beweglichen Haltemittel (18) zwischen dem Axiallager (17) und dem Ladebehälter (13) oder zwischen dem Axiallager (17) und dem Dach (16) des Ladebehälters (13) eingeschoben sind.
  14. Fahrzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Axiallager (17) zwischen den beweglichen Haltemitteln (18) und dem Ladebehälter (13) oder zwischen den beweglichen Haltemitteln (18) und dem Dach (16) des Ladebehälters (13) eingeschoben ist.
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