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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Müllsammelfahrzeug von der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Art.
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Es
gibt bekannte Müllsammelfahrzeuge,
die mit seitlichen Lademechanismen zum Anheben von Mülleimern,
die entweder von der linken oder von der rechten Seite des Fahrzeugs
aufgenommen werden, und zum Leeren des Mülls aus dem Eimer in eine Ladeöffnung,
die im Dach des Speichergehäuses
des Fahrzeugs geschaffen wird, ausgestattet sind. Ein Fahrzeug dieses
Typs ist in der Lage, den Müll
aus Eimern zu sammeln, die sich sowohl an der rechten als auch an
der linken Seite einer Einbahnstraße befinden.
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Die
europäische
Patentanmeldung EP-0 728 684-A1 offenbart ein Müllsammelfahrzeug, das mit zwei
verschiedenen Lademechanismen ausgestattet ist, von denen einer
an der rechten Seite und der andere an der linken Seite des Fahrzeugs
angebracht ist.
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Vom
deutschen Gebrauchsmuster DE-297 23 035-U1 ist ein Müllsammelfahrzeug
bekannt, das mit einem einzigen Lademechanismus zum Anheben und
Kippen von Mülleimern
und zum Entleeren von deren Inhalt in eine im hinteren Teil des
Dachs des Speichergehäuses
des Fahrzeugs gebildete Öffnung ausgestattet
ist. Um die Mülleimer
abwechselnd von zwei verschiedenen Seiten des Fahrzeugs aufzunehmen,
d.h. von der Rückseite
oder von einer der Längsseiten
des Fahrzeugs, ist der Lademechanismus an einem Axiallager (oder
fünften
Rad) montiert, das am Dach des Speichergehäuses um die Ladeöffnung herum
lokalisiert ist.
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Die
US-A-5 769 594 offenbart ein Müllsammelfahrzeug
von der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Art.
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Bei
der vorliegenden Erfindung wird beabsichtigt, von einem einzigen
Lademechanismus Gebrauch zu machen, der in einer Horizontalebene drehbar
an einem drehbaren Axiallager angebracht ist, um die Mülleimer
wahlweise von der linken und von der rechten Seite des Fahrzeugs
aufzunehmen.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher in der Bereitstellung
eines Müllsammelfahrzeugs
von der obenstehend spezifizierten Art, wobei hauptsächlich das
Problem der Optimierung des Betriebs des Lademechanismus und der Verringerung
der Masse eines solchen Mechanismus, insbesondere während des
Transports des Fahrzeugs, angesprochen wird.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, auch auf Speichergehäuse bestehender
Fahrzeuge anwendbar zu sein, ohne dass irgendeine Modifikation am
Speichergehäuse
und möglicherweise an
der Pressvorrichtung notwendig wäre,
welche üblicherweise
im Speichergehäuse
unterhalb der Müllladeöffnung angebracht
ist und zum Drücken
von Müll
in den hinteren Teil des Speichergehäuses oder in einen anderen
benachbarten Behälter
verwendet wird.
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Ein
weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines
Fahrzeugs von hoher Leistungsfähigkeit,
welches in der Lage ist, Mülleimer
mit großem
Fassungsvermögen
handzuhaben.
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Diese
und andere Aufgaben und Vorteile, die im Folgenden besser zu verstehen
sind, werden erfindungsgemäß durch
ein Müllsammelfahrzeug,
wie es in Anspruch 1 definiert ist, erzielt. Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.
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Die
Konstruktions- und Funktionsmerkmale einiger bevorzugter, jedoch
nicht einschränkender Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Müllsammelfahrzeugs
werden nunmehr beschrieben, wobei auf die angeschlossenen Zeichnungen
Bezug genommen wird, in denen:
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1 eine
schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Müllsammelfahrzeugs
ist;
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2, 3 und 4 schematische Draufsichten
auf das Fahrzeug der 1 in drei verschiedenen Betriebspositionen
sind;
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5 und 6 im
Schnitt dargestellte, schematische Transversal/Vertikalansichten
des Fahrzeugs in den Positionen der 2 bzw. 4 sind;
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7 eine
schematische Vorderansicht im vergrößerten Maßstab einiger Details der 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung ist;
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8 eine
schematische Vorderansicht im vergrößerten Maßstab einiger Details der 1 gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung ist; und
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9, 10 und 11 eine
im Schnitt dargestellte Transversalansicht von der Seite, von oben
bzw. in der Vertikale einer dritten Ausführungsform der Erfindung sind.
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Unter
anfänglicher
Bezugnahme auf 1 wird ein erfindungsgemäßes Müllsammelfahrzeug allgemein
mit 10 bezeichnet. In der gesamten vorliegenden Beschreibung
und in den Ansprüchen
sind Begriffe und Ausdrücke,
die Positionen und Ausrichtungen bezeichnen, dahingehend zu interpretieren, dass
sie sich auf einen Zustand beziehen, der an Bord des Fahrzeugs herrscht.
Der Ausdruck „längslaufend" bezeichnet daher
eine Richtung, die zur Längsachse
x des Fahrzeugs parallel verläuft,
und der Ausdruck „transversal" bezeichnet eine
Richtung, die zur Achse x transversal ist. Gleichermaßen bezeichnet
der Ausdruck „Innenseite" eine Seite, die der
Mittellinie des Fahrzeugs gegenüberliegt,
und der Ausdruck „Außenseite" bezeichnet eine
Seite, die einer seitlichen Längskante
des Fahrzeugs gegenüberliegt.
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Das
Fahrzeug 10 umfasst eine Kabine 11 und einen Rahmen 12,
auf dem ein vorderer Ladebehälter 13 und
ein hinterer Behälter
oder hinteres Speichergehäuse 14 montiert
sind. Im Inneren des Ladebehälters 13 ist
eine Pressvorrichtung (von einer bekannten Art und nicht dargestellt)
vorgesehen, um den Müll
in das hintere Speichergehäuse 14 zu pressen.
Ein Lademechanismus zum Anheben und Kippen von Mülleimern, um deren Inhalt in
eine (in 1 nicht dargestellte), im Dach 16 des
vorderen Behälters 13 gebildete Öffnung 16a zu
leeren, ist schematisch gezeichnet 15.
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Die
Konstruktions- und Betriebsmerkmale des Lademechanismus 15 (der
von einer bekannten Art sein kann) sind für das Verständnis der Erfindung an sich
nicht relevant und werden daher hier nicht im Detail beschrieben.
Es genügt
zu erwähnen,
dass der Mechanismus 15 mit Greifarmen zum Festhaken der Mülleimer
und mit Betätigungsmitteln
zum Anheben der Greifarme entlang vertikaler Hebeführungen
ausgestattet ist. Der Mechanismus 15 ist in der Lage, entsprechend
den Anforderungen verschiedene Betriebspositionen einzunehmen, wie
zum Beispiel eine obere Betriebsposition, die bei 15a durch
eine gepunktete Linie markiert ist, und/oder eine untere Betriebsposition 15b. Überdies
können
die Greifarme in Bezug auf den restlichen Teil des Mechanismus 15 durch
eine (nicht dargestellte) Betätigungsvorrichtung
autonom seitlich ausgefahren und eingezogen werden, um sie zum Beladen
in die Nähe
des Eimers zu bringen und sie am Ende des Belade- und Entleerungskreislaufs
in das Innere des Fahrzeugs zurückzuziehen.
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Der
Lademechanismus 15 ist um eine vertikale Achse y drehbar,
und zwar mittels eines Axiallagers 17, das an einer beweglichen
Halterungsanordnung 18 montiert ist, um den Lademechanismus
in Bezug auf das Fahrzeug transversal und gemäß einer anderen Ausführungsform
auch in Längsrichtung zu
verschieben, wie im Folgenden detailliert beschrieben wird.
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Bei
der in den 1 bis 5 gezeigten Ausführungsform
ist der Lademechanismus 15 an einem Trichter 20 befestigt,
welcher drehbar am Axiallager 17 montiert ist. Der Trichter 20 von
im Allgemeinen zylindrischer oder kegelstumpfförmiger Form weist geneigte
oder vertikale oder gekrümmte
Innenwände 21 auf,
die zu einer unteren Öffnung 22 verlaufen
(7), welche der oberen Öffnung 16a des vorderen
Behälters 13 gegenüberliegt,
um den Müll hineinzubefördern, der
aus einem (nicht dargestellten) Eimer kommt, welcher über dem
Trichter gekippt wird.
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Wie
in den 2, 3 und 4 gezeigt, kann
der Lademechanismus 15 wahlweise zwei entgegengesetzte
Seitenpositionen erreichen, und zwar an der rechten Seite (2)
und an der linken Seite (4) des Fahrzeugs 10,
indem die (durch die Pfeile R angezeigte) Drehbewegung des Trichters 20 um die
vertikale Achse des Axiallagers 17 mit der (durch die Pfeile
T angezeigten) transversalen Translationsbewegung des Axiallagers 17 und
des Trichters an der beweglichen Halterung 18 kombiniert
wird. In diesen Positionen entspricht der Lademechanismus 15 der
Form des Fahrzeugs.
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Wie
in 3 ersichtlich, wo sich die transversal übertragenden
Elemente in einer Zwischenposition zwischen jenen der 2 und 4 befinden, kann
die transversale Bewegung der beweglichen Halterung 18 vorteilhafterweise
dazu genutzt werden,
- – um den Lademechanismus 15 nach
außen
zu bewegen und ihn in die Nähe
eines Mülleimers
C zu bringen, der aufgenommen und aufgeladen werden soll, und
- – um
den Lademechanismus 15 innerhalb des Lichtprofils (oder
der Form) des Fahrzeugs zu halten, mit der Möglichkeit, ein Axiallager 17 und
einen Trichter 20 von größerem Durchmesser anzubringen,
wie nachfolgend erläutert
wird.
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Die
Drehbewegungen des Trichters am Axiallager 17 und die Translation
der beweglichen Halterung 18 werden vorzugsweise durch
Elektro- oder Hydraulikmotoren oder Fluid-Betätigungsvorrichtungen gesteuert,
die im Stand der Technik bekannt sind und hier nicht beschrieben
werden müssen.
Die Drehung des Trichters wird beispielsweise durch einen Hydraulikmotor
mit einem Getriebemotor und einem Ritzel bewirkt, das mit einem
Zahnrad in Eingriff steht, welches am Trichter 20 oder
am drehbaren Teil des Axiallagers 17 befestigt ist.
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Wie
schematisch in 7 gezeigt, ist der Trichter 20 am
drehbaren Teil 17a des Axiallagers 17 befestigt.
Der nicht drehbare Teil 17b des Axiallagers ist mittels
der beweglichen Halterungsanordnung 18 am Dach 16 des
Behälters 13 transversal
verschiebbar. Die Anordnung 18 umfasst in diesem Beispiel
ein Paar von geradlinigen und parallelen transversalen Führungen 184, 185,
die am nicht drehbaren Teil des Axiallagers befestigt und an am
Dach 16 montierten Rollgliedern oder Gleitblöcken 183 angekoppelt
sind. Die transversale Translationsbewegung der aus dem Axiallager 17,
dem drehbaren Trichter 20 und dem Lademechanismus 15 bestehenden
Einheit wird beispielsweise durch ein (nicht dargestelltes) transversales
Stellglied oder eine Antriebsanordnung von anderer Art hervorgerufen,
beispielsweise durch einen Elektromotor und ein dazugehöriges Gestell,
die zwischen den Führungen 184, 185 und
dem vorderen Behälter 13 oder
einem anderen, am Fahrzeugrahmen 12 befestigten Bauglied
eingeschoben sind.
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Der
Betrieb des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
ist wie folgt.
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Unter
der Annahme, dass sich der Lademechanismus 15 anfänglich an
einer Seite des Fahrzeugs befindet, die jener Straßenseite
gegenüberliegt,
an der sich ein auszuleerender Eimer befindet, wird die Drehung
des Trichters 20 um das Axiallager 17 solcherart
gesteuert, um den Mechanismus 15 dazu zu bringen, sich
dem auszuleerenden Mülleimer
zuzuwenden. Gleichzeitig oder nach der Drehbewegung kann die Anordnung
Axiallager-Trichter-Lademechanismus
mittels der transversalen Führungen 184, 185 zur
Außenseite
des Fahrzeugs verschoben werden, um den Mechanismus 15 in
die Nähe
des auszuleerenden Mülleimers
zu bringen (3). Als Alternative oder zusätzlich zu
dieser transversalen Translationsbewegung der zuvor erwähnten Anordnung
können
die Greifarme des Lademechanismus 15 dahingehend gesteuert
werden, sich seitlich auszustrecken, falls die Arme eine unabhängige Antriebsvorrichtung
besitzen, welche eine Erhöhung
der Reichweite des Lademechanismus ermöglicht.
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Dann
wird der Lademechanismus 15 bedient. Dieser Mechanismus
ergreift den Mülleimer, hebt
ihn hoch und kippt ihn über
dem Trichter um. Vom Trichter transportiert, fällt der Müll durch die Ladeöffnung 16a in
den Behälter 13 und
wird durch die obenstehend erwähnte
Pressvorrichtung in den hinteren Speicher 14 gepresst und
gedrückt.
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Nachdem
der leere Eimer auf den Boden gestellt wurde, wird die Anordnung
Axiallager-Trichter-Lademechanismus mittels der transversalen Führungen 184, 185 zum
Inneren des Fahrzeugs verschoben. Der Lademechanismus ragt nicht
aus der Form des Fahrzeugs heraus und kann ausgefahren werden, um
andere Mülleimer
zu erreichen, die sich weiter vorne an der Straße befinden.
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Es
ist zu erkennen, dass der Trichter dank der Tatsache, dass das Axiallager
und der Trichter transversal beweglich sind, größer sein kann, und zwar in
Bezug auf den Fall, in dem er an einem fixierten Axiallager montiert
wäre. Ein
fixiertes Axiallager würde
tatsächlich
eine Verringerung der Größe des Trichters
erfordern, so dass der Lademechanismus während der Fahrt nicht seitlich
aus dem Umriss oder der Form des Fahrzeugs herausragt. Wenn das
Fahrzeug bewegt werden muss, wird der Trichter erfindungsgemäß transversal
zur Seite hin verschoben, die jener gegenüberliegt, an der sich der Lademechanismus
befindet, wobei weder der Trichter noch die Ladevorrichtung während der
Fahrt aus der Form des Fahrzeugs herausragen. Der Höchstdurchmesser
eines transversal beweglichen Trichters gemäß der Erfindung kann in Bezug
auf den Fall, in dem der Trichter transversal fixiert wäre, um etwa
400 mm oder mehr vergrößert werden.
Als Hinweis kann das erfindungsgemäße Fahrzeug mit Trichtern ausgestattet sein,
die einen Durchmesser haben, der sich der Querausdehnung des Lichtprofils
des Fahrzeugs annähert.
Der Fachmann erkennt, dass ein breiterer Trichter auch die leichte
Handhabung von Mülleimern mit
großem
Fassungsvermögen
ermöglicht,
ohne das Risiko, deren Inhalt außerhalb der Ladeöffnung zu
verschütten.
Zu diesem Zweck sind die Ladeöffnung 16a des
Behälters 13 und
die untere Öffnung des
Trichters passend bemessen, was dazu führt, dass sie einander im Wesentlichen
gegenüberliegen und
miteinander verbunden sind, um das Durchtreten von Müll aus dem
Trichter in den Behälter 13 zu
ermöglichen,
auch wenn der Trichter in Bezug auf die Ladeöffnung 16a leicht
außermittig
liegt.
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Ferner
ist zu erkennen, dass die Erfindung auch auf bestehende Fahrzeuge
anwendbar ist und daher deren Leistungsfähigkeit erhöhen kann, ohne dass eine strukturelle
Modifikation am vorderen Behälter,
am Speichergehäuse
oder an der Presse im Inneren des vorderen Behälters erforderlich wäre.
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In 8 ist
eine weitere Ausführungsform der
Halterungsanordnung 18 schematisch dargestellt, welche
vorteilhafterweise die Kombination der transversalen Translationsbewegung
der aus dem Axiallager 17, dem drehbaren Trichter 20 und
dem Lademechanismus 15 bestehenden Anordnung mit einer
längslaufenden
Translationsbewegung ermöglicht
(wie in 2–4 durch
die Pfeile L dargestellt).
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Die
am nicht rotierenden Teil des Axiallagers befestigten transversalen
Führungen 184, 185 werden
durch Rollelemente oder Gleitblöcke 183 verschiebbar
getragen (wie in 7). Diese sind wiederum an weiteren
Rollelementen oder Gleitblöcken 186 befestigt,
die verschiebbar mit einem Paar von geradlinigen und parallelen
Führungen 181, 182 in
Eingriff stehen oder sich entlang von diesen verschieben, welche
Führungen
sich in Längsrichtung
erstrecken und am Dach 16 befestigt sind. Nur eine 181 dieser Längsführungen
ist in 8 zu sehen.
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Die
Translationsbewegungen in Längs-
und Querrichtung werden durch entsprechende (nicht dargestellte)
Längs-
und Querstellglieder, vorzugsweise hydraulische Stellglieder, hervorgerufen,
die am Dach 16 des Behälters 13 montiert
sind. Durch passendes Steuern der Ausdehnungs- und Rückzugsbewegungen
dieser Stellglieder zusammen mit den Drehbewegungen des Trichters 20 ist
es möglich,
den Mechanismus 15 um den Vorderteil des vorderen Behälters 13 herum
in den Spalt hinter der Kabine 11 gehen zu lassen, um den
Mechanismus 15 dazu zu bringen, einer halbelliptischen,
in Längsrichtung
abgeflachten Bahn zu folgen. Als Alternative zur obenstehend beschriebenen
Anordnung mit geradlinigen und lotrechten Paaren von Führungen
kann dieselbe Bewegung des Lademechanismus und von dessen Haltegliedern
offensichtlich durch Halte- und Führungsmittel unterschiedlichen
Typs erzielt werden, beispielsweise durch Führungen, die passend gekrümmt oder
in einem Winkel angeordnet sind oder durch eine Gelenkverbindung
in der Lage sind, eine kombinierte rotierend-translationale Bewegung festzulegen,
die in einer Horizontalebene gleich oder äquivalent ist.
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Die
Ausführungsform
der 8 wird für Fahrzeuge
bevorzugt, deren Lademechanismen sich in der bei 15b angezeigten
Position befinden.
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Bei
einer weiteren Variante der Erfindung, die in den 9 bis 11 schematisch
dargestellt ist, können
das Axiallager 17 und die bewegliche Halterungsanordnung 18 am
Rahmen 12 unter dem vorderen Behälter 13 montiert sein.
Bei dieser Variante wird der Lademechanismus 15 (der in
drei verschiedenen Positionen schematisch dargestellt ist) nicht vom
Trichter 20 getragen, sondern von einem horizontalen Arm 23,
der am Drehteil des Axiallagers befestigt ist und über den
Boden des vorderen Behälters 13 hinausragt.
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Es
ist zu verstehen, dass sich die Erfindung nicht auf die hier beschriebenen
und gezeigten Ausführungsformen
beschränkt,
die als Ausführungsbeispiele
des Müllsammelfahrzeugs
zu betrachten sind. An der Erfindung können stattdessen Modifikationen in Hinblick
auf die Form und Lage der Teile sowie in Hinblick auf konstruktionstechnische
und funktionelle Details durchgeführt werden. Insbesondere die
Bauglieder der beweglichen Halterungsanordnung können anders angeordnet und
lokalisiert sein, als anhand eines nicht einschränkend gedachten Beispiels in
den Zeichnungen gezeigt, vorausgesetzt, die relative Translationsbewegung
oder die relativen Translationsbewegungen, wie obenstehend beschrieben, wird/werden
ermöglicht.
Bei einer weiteren (nicht dargestellten) möglichen Variante ist es beispielsweise möglich, das
Axiallager 17 direkt am Dach 16 des Behälters 13 zu
montieren und den Trichter 20 mit dem Axiallager zu verbinden,
wobei die bewegliche Halterungsanordnung 18 eingeschoben
ist.