DE102011107531A1 - Packung für Zigaretten sowie Verfahren zum Herstellen derselben - Google Patents
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Abstract
Eine insbesondere für Zigaretten (10) geeignete Packung besteht aus einer Außenpackung (13) und einer Innenpackung (14). Letztere ist über eine Öffnung (49) aus der Außenpackung (13) teilweise ausschiebbar, wobei aufgrund der Relativbewegung über Verbindungs- bzw. Betätigungslaschen ein Deckel (28) der Innenpackung (14) in 5 eine Öffnungsstellung bewegt wird. Außenpackung (13) und Innenpackung (14) sind so aufeinander abgestimmt, dass Teile des Deckels (28) der Innenpackung (14) frontseitig aus der Außenpackung (13) herausragen, so dass vorzugsweise mindestens eine Deckel-Vorderwand (35) in Schließstellung der Packung freiliegt.
Description
- Die Erfindung betrifft Packungen für Zigaretten oder andere längliche Raucherartikel mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Weiterhin betrifft die Erfindung Verfahren zum Herstellen derartiger Packungen.
- Die vorzugsweise für Zigaretten geeignete Packung soll so ausgebildet sein, dass durch Relativverschiebung von Außenpackung und Innenpackung der Klappdeckel aufgrund einer Laschenverbindung in Öffnungs- oder Schließstellung bewegt wird. Die Verschiebung der Innenpackung relativ zur Außenpackung kann über eine offene Bodenseite erfolgen oder über eine Öffnung in einer Vorderwand der Außenpackung. Dadurch kann die Betätigung der Packung, nämlich Öffnen und Schließen des Deckels, mit einer Hand ausgeführt werden (
US 2 929 542 ). - Die Erfindung befasst sich mit Weiterentwicklungen derartiger Packungen. insbesondere ist es Aufgabe der Erfindung, eine hinsichtlich der Handhabung einfache und zuverlässige und im äußeren Erscheinungsbild ansprechende Packung vorzuschlagen sowie Maßnahmen für eine leistungsfähige, maschinelle Fertigung derselben.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 ausgebildet.
- Innenpackung und Außenpackung sind hinsichtlich der Abmessungen auch in der Höhe aufeinander abgestimmt, so dass in Schließstellung die Innenpackung bzw. deren Klappdeckel mit der Außenrückwand der Außenpackung im Wesentlichen bündig abschließt. Der Klappdeckel liegt überwiegend frei, vorzugsweise mit einem Vorsprung bzw. einer (gewölbten) Zunge als Fortsetzung einer Deckel-Vorderwand, wobei der Vorsprung bei geschlossener Packung an der Außenseite der Außen-Vorderwand liegt.
- Die Außenpackung ist vorzugsweise als Becher und die Innenpackung als (modifizierte) Klappschachtel ausgebildet. Außenpackung und Innenpackung können dadurch mit im Wesentlichen herkömmlichen Packern für Klappschachteln (
US 4 084 393 ) gefertigt werden, wobei die Innenpackung wie ein Stanniolblock in den teilweise gefalteten Zuschnitt der Außenpackungen eingeführt wird. - Eine Besonderheit ist die Betätigung des Klappdeckels durch Laschen bei Relativverschiebung der Innenpackung zur Außenpackung. Besonders vorteilhaft ist eine Ausführung, bei der Betätigungslaschen Teil der Außenpackung sind, die über eine Verbindungslasche mit der Innenpackung bzw. der Deckel-Rückwand derart verbunden ist, dass bei einer entsprechenden Schubbewegung der Innenpackung Zugkräfte auf die Deckel-Rückwand übertragen werden und der Deckel in die Öffnungsstellung geschwenkt wird.
- Dies wird alternativ durch eine hakenartige Verbindung von Betätigungslaschen bewirkt.
- Die Gesamtpackung ist aufgrund der konstruktiven Ausbildung besonders formstabil. Bei Verwendung von Verpackungsmaterial mit geringerer Stabilität, insbesondere Wanddicke, ist ein Verstärkungselement vorteilhaft, welches erfindungsgemäß nach Art eines bei Klappschachteln üblichen Kragens in der Packung angeordnet ist, und zwar im Bereich des Packungsinhalts – Zigarettenblock.
- Weitere Einzelheiten der Packung sowie Maßnahmen zur Herstellen derselben werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
-
1 eine geschlossene Packung in perspektivischer Darstellung, -
2 die Packung gemäß1 bei geöffnetem Klappdeckel, -
3 die Packung gemäß2 bei geschlossenem Deckel in anderer Relativstellung, -
4 einen Zuschnitt für ein Verstärkungsorgan innerhalb der Packung, -
5 einen Zuschnitt für die Innenpackung, -
6 einen Zuschnitt für die Außenpackung, -
7 bis13 Arbeitsschritte bei der Herstellung einer Packung in schematischer, perspektivischer Darstellung, -
14 die Packung gemäß3 im Vertikalschnitt der Schnittebene XIV-XIV der3 , in vergrößertem Maßstab, -
15 eine Darstellung entsprechend14 während des Öffnungsvorgangs, -
16 einen Vertikalschnitt XVI-XVI der2 – geöffneter Deckel – in vergrößertem Maßstab, -
17 einen versetzten Vertikalschnitt in der Ebene XVII-XVII der14 , -
18 einen Zuschnitt einer Innenpackung für ein weiteres Ausführungsbeispiel, -
19 einen Zuschnitt einer Außenpackung für das weitere Ausführungsbeispiel, -
20 bis25 Arbeitsschritte bei der Herstellung einer Packung aus Zuschnitten gemäß18 und19 , -
26 einen Vertikalschnitt in einer Schnittebene XXVI-XXVI der2 , jedoch für eine Packung gemäß18 ,19 , -
27 einen Vertikalschnitt analog26 der geschlossenen Packung – Schnittebene XXVII-XXVII der3 . - Die vorliegende Packung ist besonders für die Aufnahme von Zigaretten
10 geeignet, aber auch für andere längliche Gegenstände oder allgemein für stückiges Packgut. Die Zigaretten10 sind zu einer formierten Zigarettengruppe zusammengefasst. Diese ist zweckmäßigerweise von einer Innenumhüllung11 aus Papier oder Stanniol umgeben. Der so gebildete Packungsinhalt ist demnach ein Zigarettenblock12 . - Die vorliegende Packung besteht im Wesentlichen aus zwei Einzelpackungen, nämlich einer Außenpackung
13 und einer Innenpackung14 . Diese sind so aufeinander abgestimmt, dass die Innenpackung14 passend in der Außenpackung13 positioniert und in dieser in Längsrichtung verschiebbar ist. Die Packungen13 ,14 bestehen aus gesonderten Zuschnitten, vorzugsweise in der Ausführung gemäß5 für die Innenpackung14 und in der Ausführung gemäß6 für die Außenpackung13 . - Die Außenpackung
13 ist vorliegend als Becherpackung aus (dünnem) Karton ausgebildet mit einer Außen-Vorderwand15 , Außen-Bodenwand16 , Außen-Rückwand17 und Außen-Seitenwänden18 . Die schmalen (aufrechten) Außen-Seitenwände18 bestehen jeweils aus Seitenlappen, nämlich einem Innenlappen19 und einem Außenlappen20 mit entsprechender Überdeckung. Die Seitenlappen19 ,20 sind im Bereich der Überdeckung miteinander verbunden, insbesondere durch Klebung. Vorliegend ist der Außenlappen20 innenseitig mit einem Leimstreifen21 versehen. An den Innenlappen19 sind Ecklappen22 angebracht, die bei der fertigen Außenpackung13 an der Innenseite der Außen-Bodenwand16 anliegen und mit dieser verbunden sind über Leimpunkte23 . - Eine Besonderheit besteht bei diesem Ausführungsbeispiel darin, dass die Außenpackung
13 – und analog die Innenpackung14 – gerundete Packungskanten aufweisen, und zwar frontseitige Rundkanten24 . Der Zuschnitt für die Außenpackung13 ist im Bereich des Übergangs von der Außen-Vorderwand15 zu den Außenlappen20 mit einer Gruppe paralleler Prägungen bzw. Rillungen25 versehen, die beim Falten des Zuschnitts die Rundkante24 erzeugen. Rückseitig ist die Packung mit im Querschnitt rechtwinkligen Packungskanten26 versehen, die durch eine entsprechende, einzelne Prägelinie des Zuschnitts im Bereich der Außen-Rückwand17 definiert ist. - Die Innenpackung
14 (5 ) ist als Klappdeckel- bzw. Hinge Lid-Packung ausgebildet. Die Innenpackung14 besteht demnach aus einem Schachtelteil27 und einem Deckel28 . Der Schachtelteil27 ist aus Innen-Vorderwand29 , Innen-Bodenwand30 , Innen-Rückwand31 sowie Innen-Seitenwänden32 gebildet. Letztere bestehen – analog zur Außenpackung13 – aus miteinander verbundenen äußeren Seitenlappen33 und inneren Seitenlappen34 . - Der Deckel
28 ist aus Deckel-Vorderwand35 , Stirnwand36 , Deckel-Rückwand37 und Deckel-Seitenwänden38 zusammengesetzt. Die Deckel-Seitenwände38 bestehen aus äußeren Deckel-Seitenlappen39 als Teil der Deckel-Vorderwand35 und inneren Deckel-Seitenlappen40 als Teil der Deckel-Rückwand37 . - Außenpackung
13 und Innenpackung14 sind hinsichtlich der Abmessungen und der Gestaltung in besonderer Weise aufeinander abgestimmt. Der Klappdeckel28 der Innenpackung14 ist in Schließstellung zum Teil freiliegend, ragt mindestens mit der Deckel-Vorderwand35 aus der Außenpackung13 heraus. Diese ist vorzugsweise so gestaltet, dass die Außen-Rückwand17 hinsichtlich der Abmessungen der Höhe der Innenpackung14 entspricht, also der Innen-Rückwand31 einschließlich der Deckel-Rückwand37 . In Schließstellung ist eine freie Oberkante41 der Außen-Rückwand17 (etwa) bündig mit dem Deckel28 , nämlich der Stirnwand36 . - Die gegenüberliegende Außen-Vorderwand
15 hat eine reduzierte Abmessung. Eine quergerichtete, vorzugsweise geradlinige Vorderkante42 ist (gegenüber der Stirnwand36 ) zurückgesetzt, derart, dass mindestens ein Teilbereich der Deckel-Vorderwand35 frontseitig freiliegt (bei geschlossener Packung). Vorzugsweise liegen eine Deckelkante43 einerseits und die Vorderkante42 der Außenpackung13 etwa bündig. Vorliegend ist die Deckelkante43 überwiegend versetzt zur Vorderkante42 verlaufend. Die Deckel-Vorderwand35 ist mit einem zungenartigen Fortsatz44 versehen, der bei geschlossener Packung einen Teilbereich der Außen-Vorderwand15 überdeckt, und zwar innenseitig (1 ) vor erstmaligem Öffnen und außenseitig bei weiteren Schließstellungen (3 ). Die Deckelkante43 ist bogenförmig ausgebildet. - Die zurückgesetzte Vorderkante
42 der Außen-Vorderwand15 geht im Bereich der Außen-Seitenwände18 bzw. im Bereich des Außenlappens20 über in die Abmessung der Außen-Rückwand17 , und zwar aufgrund einer schräggerichteten oder geschwungenen Seitenkante45 . Die Rückseite der Außenpackung13 ist in diesem Bereich, nämlich an den freien Enden der Innenlappen19 , mit einer Schrägkante46 versehen, so dass nach außen nur die Seitenkante45 sichtbar ist. - Die Innenpackung
14 ist hinsichtlich der Gestaltung der Innen-Vorderwand29 auf die Gestaltung einer Klappschachtel abgestimmt. Eine Innenkante47 als obere Begrenzung von Innen-Vorderwand29 und Seitenlappen33 ist mit einer bei einem standardmäßigen Kragen einer Klappschachtel üblichen Kontur ausgebildet, also mit einer Vertiefung48 im Bereich der Innen-Vorderwand29 . Diese Kontur, also die Innenkante47 einschließlich Vertiefung48 liegen bei geschlossener Packung (1 ,3 ) vollständig im Bereich der Außenpackung13 . In Öffnungsstellung (2 ) ist jedoch dieser kragenähnliche Bereich der Innenpackung14 freiliegend (2 ). - Durch Verschieben der Innenpackung
14 aus der offenen Seite der Außenpackung13 heraus wird selbsttätig der Deckel28 geöffnet (2 ). Wird die Innenpackung14 in die Ausgangsstellung zurückbewegt, schließt der Deckel28 . Die Außenpackung13 ist mit einer Öffnung49 versehen, die den (manuellen) Zugriff zur Innenpackung14 ermöglicht. Vorteilhaft ist die Anordnung der Öffnung zentral im Bereich der Außen-Vorderwand15 . Über die Öffnung49 kann so die Innen-Vorderwand29 erfasst und in Richtung der Pfeile verschoben werden, wobei die Innenpackung14 über die offene Seite der becherförmigen Außenpackung13 ausgeschoben wird. - Die Betätigung des Deckels
28 durch Relativverschiebung von Außenpackung13 und Innenpackung14 wird über besondere Laschenverbindungen bewirkt. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß1 bis17 werden Laschen wirksam, die einerseits am Zuschnitt der Innenpackung14 und andererseits am Zuschnitt der Außenpackung13 angebracht sind. Die Betätigung des Deckels28 erfolgt durch mindestens eine Betätigungslasche50 ,51 , die in der Ausgangsstellung (14 ) zwischen Außen-Rückwand17 und Deckel-Rückwand37 liegt. Während der Ausschubbewegung der Innenpackung14 (15 ) gelangt die Betätigungslasche50 ,51 in eine Wirkstellung, in der bei Fortsetzung der Ausschubbewegung eine Zugkraft auf den Deckel28 bzw. auf die Deckel-Rückwand37 ausgeübt wird, mit der Folge, dass der Deckel28 durch Schwenkbewegung in die Öffnungsstellung gelangt. Bei entgegengesetzter Bewegung der Innenpackung14 zurück in die Außenpackung13 wird auf die Deckel-Rückwand37 eine Schubkraft übertragen, die eine Rückkehr in die Schließstellung bewirkt. - Die im Abstand voneinander liegenden Betätigungslaschen
50 ,51 sind einzeln bewegbar, bestehen nämlich aus zwei Laschenschenkeln52 ,53 . Der eine Schenkel52 ist mit der Außenpackung13 , nämlich der Außen-Rückwand17 und der andere Schenkel53 mit dem Deckel28 bzw. der Deckel-Rückwand37 verbunden, vorliegend durch Klebung. In der Ausgangsstellung sind die Laschenschenkel52 ,53 etwa in Strecklage angeordnet (14 ). Bei der Öffnungsbewegung erfolgt zunächst eine Schwenkbewegung der Laschenschenkel52 ,53 entlang einer Gelenklinie, die ein Zwischengelenk54 bildet, so dass die Schenkel52 ,53 im Wesentlichen nebeneinander liegen (15 ). Bei der weiteren Ausschubbewegung gelangen die Schenkel52 ,53 in einer Relativstellung unter einem spitzen Winkel zueinander. Durch die Befestigung des Schenkels53 an der Deckel-Rückwand37 wird bei fortgesetzter Bewegung Zugkraft auf den Deckel28 übertragen. Bei der entgegengesetzten Bewegung der Innenpackung14 zurück in die Außenpackung13 laufen die Bewegungen entgegengesetzt ab. - Die Laschen
50 ,51 sind an der Außenpackung13 . In Fortsetzung der Außen-Rückwand17 ist eine Hauptlasche55 vorzugsweise als Teil des Zuschnitts angebracht. Diese Hauptlasche55 ist gegenüber der Außen-Rückwand17 in Verlängerung der rückseitigen Oberkante41 durch eine Querlinie56 abgegrenzt. Die Hauptlasche55 ist entlang der Querlinie56 faltbar bis zur Anlage an der Innenseite der Außen-Rückwand17 . Parallel zu der Querlinie56 befinden sich Gelenklinien zur Definition des Zwischengelenks54 zwischen den beiden Laschenschenkeln52 ,53 der Betätigungslasche50 ,51 . Parallel hierzu ist eine durchgehende, quergerichtete Scharnierlinie58 angeordnet zur Abgrenzung der Betätigungslaschen50 ,51 bzw. des jeweiligen Laschenschenkels53 vom übrigen Teil der Hauptlasche55 . - Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind im Bereich der Hauptlasche
55 zwei im Abstand voneinander angeordnete Betätigungslaschen50 ,51 gebildet. In deren Bereich erstreckt sich jeweils die Querlinie56 als Liniengelenk. Im mittleren Bereich der Hauptlasche55 , zwischen den Betätigungslaschen50 ,51 , ist durch eine (U-förmige) Stanzlinie59 eine Verbindungslasche60 definiert. Diese ist (im mittleren Bereich) mit der Deckel-Rückwand37 verbunden – vorliegend durch (zwei Reihen) Leimpunkte61 . Ein quergerichteter Slanzabschnitt erstreckt sich entlang der Querlinie56 . - Die Hauptlasche
55 ist ausreichend bemessen, um eine großflächige Verbindung mit der Innenpackung14 herzustellen. Die Leimpunkte61 als Verbindungsmittel erstrecken sich im Bereich der Deckel-Rückwand37 und angrenzend in einem oberen Bereich der Innen-Rückwand31 . - Der Deckel
28 ist im Bereich der Deckel-Rückwand37 durch eine quergerichtete Gelenklinie – Deckelgelenk62 – vom Schachtelteil27 der Innenpackung14 abgegrenzt. Das Deckelgelenk62 ist mindestens im Bereich der (inneren) Seitenlappen34 als durchgehende Stanzung63 ausgebildet, damit der Deckel28 im Bereich der Innen-Seitenwände32 frei geöffnet werden kann. Der der Innen-Rückwand31 zugeordnete Teil des Deckelgelenks62 besteht vorzugsweise aus Stanzlinie und Restverbindungen. Mittig ist durch eine U-förmige Stanzung, nämlich durch eine Laschenstanzung64 eine zungenartige Haltelasche65 als Teil der Deckel-Rückwand37 definiert. Die Haltelasche65 erstreckt sich über das Deckelgelenk62 hinaus bis in den Bereich der Innen-Rückwand31 . Die Haltelasche65 ist über Leimpunkte61 mit der Hauptlasche55 verbunden, und bildet im Bereich der Verbindungslasche60 mit dieser eine Lascheneinheit. Durch diese und die Haltelasche65 wird eine stabile Verbindung zwischen Außenpackung13 und Innenpackung14 im Bereich des Deckels28 geschaffen, die darüber hinaus eine zwängungsfreie Bewegung der zu beiden Seiten angeordneten Betätigungslaschen50 ,51 gewährleisten. Beim Öffnungsvorgang sind die miteinander verbundenen Laschen60 ,65 in eine Schrägstellung bewegt, die von der Relativstellung des übrigen Teils der Deckel-Rückwand37 abweicht (16 ). - Beim Öffnen der Packung wird die Innenpackung
14 beispielsweise mittels Daumen im Bereich der Öffnung49 verschoben entsprechend Pfeilrichtung in2 . Wenn die Packung bereits vorher geöffnet worden war, befindet sich die Deckel-Vorderwand35 in der Ausgangsstellung (14 ) an der Außenseite der Außen-Vorderwand15 . Während einer ersten Phase der Öffnungsbewegung (15 ) wird die Innenpackung14 teilweise aus der Außenpackung13 ausgeschoben, so dass der Deckel28 freiliegt (15 ). Die Betätigungslaschen50 ,51 sind in eine Relativstellung bewegt, in der die Laschenschenkel52 ,53 nebeneinanderliegend positioniert sind. Diese Relativbewegung ist möglich, weil der an die Außen-Rückwand17 anschließende Laschenschenkel52 freiliegt, der andere Laschenschenkel53 aber (durch Leim) mit der Deckel-Rückwand37 bzw. der Haltelasche65 verbunden ist. Bei Fortsetzung der Schubbewegung wird jetzt durch den Laschenschenkel52 eine Zugkraft auf die Rückseite des Deckels28 übertragen, so dass dieser infolge der Ausschubbewegung der Innenpackung14 in die Öffnungsstellung geschwenkt wird (16 ). Ein Bewegungsausgleich wird durch die schwenkbare Haltelasche65 geschaffen, die unter einem Winkel zum übrigen Teil der Deckel-Rückwand37 gerichtet ist. - Bei entgegengesetzter Schubrichtung (Pfeil gemäß
3 ) wird die Innenpackung14 in die Außenpackung13 zurückgeführt, wobei der Deckel durch die Wirkung der Betätigungslaschen50 ,51 in die Schließstellung zurückkehrt (3 ). - Die Packung ist verhältnismäßig formstabil. Zur Erhöhung der Steifigkeit kann in der Packung ein Verstärkungszuschnitt
66 angeordnet sein. Dieser ist nach Art eines bei Klappschachteln üblichen Kragens ausgebildet mit einer Vorderwand67 und seitlichen Schenkeln68 . Der U-förmig gefaltete Verstärkungszuschnitt66 ist vorzugsweise innerhalb der Innenpackung14 angeordnet, also unmittelbar im Zigarettenblock12 frontseitig anliegend. Um Relativverschiebungen zu verhindern, ist der Verstärkungszuschnitt66 über Leimstellen69 ,70 mit dem Innenzuschnitt verbunden, und zwar durch eine Anzahl von Leimstellen69 im Bereich der Innen-Vorderwand und mit weiteren Leimstellen70 im Bereich der inneren Seitenlappen34 , letzteres gilt für die Schenkel68 . Der Verstärkungszuschnitt66 ist vorzugsweise so bemessen und angeordnet, dass in der Öffnungsstellung der Packung (2 ) der Verstärkungszuschnitt66 innerhalb des Bereichs der Außenpackung13 liegt. - Eine Besonderheit ist die Herstellung der Packung in den Arbeitsschritten gemäß
7 bis13 . Innenpackung14 und Außenpackung13 werden in gesonderten Verfahrensschritten (weitgehend) separat gefertigt.7 bis9 zeigt die Arbeitsschritte für die Herstellung der Innenpackung14 . Der ausgebreitete, ungefaltete Zuschnitt wird gemäß7 durch Einführen in eine Tasche eines Faltrevolvers teilweise gefaltet, nämlich insbesondere unter Aufrichten eines aus Innen-Bodenwand30 und Innen-Vorderwand29 gebildeten Zuschnittschenkels. In die soweit vorbereitete Innenpackung14 wird der Zigarettenblock12 über die offene Seite, nämlich den ungefalteten Deckel28 , eingeführt. Der Zigarettenblock12 wird in herkömmlicher Weise gefertigt. Vor dem Einführen in den teilgefalteten Zuschnitt (8 ) wird der Verstärkungszuschnitt66 am Zigarettenblock12 angebracht, nämlich auf diesen aufgelegt. Wenn, wie in8 gezeigt, die Packung mit einem Coupon71 versehen wird, kann dieser vor Anbringen des Verstärkungszuschnitts66 auf die nach oben gerichtete Vorderseite des Zigarettenblocks12 aufgelegt werden. - Nach Einführen des Zigarettenblocks
12 in den teilgefalteten Zuschnitt wird die Packung durch Umfalten der Innen-Vorderwand29 gegen den Zigarettenblock12 und durch Falten der Wandungen und Lappen des Deckels28 fertiggestellt. Die Leimpunkte69 und70 zum Fixieren des Verstärkungszuschnitts66 werden vorzugsweise als Leimpunkte auf den ungefalteten Zuschnitt (7 ) innenseitig aufgebracht, ebenso Leimpunkte23 zum Verbinden von Ecklappen22 mit der Bodenwand30 bzw. der Stirnwand36 . Vor dem Falten der seitwärts gerichteten äußeren Seitenlappen33 und Deckel-Seitenlappen39 werden diese durch Leimorgane72 mit Leim bzw. Leimstreifen21 an der Unterseite versehen. - Die gemäß
9 fertiggestellte Innenpackung14 wird als Packungsinhalt in die teilweise gefertigte Außenpackung13 eingeführt. Auch diese wird in der Weise hergestellt, dass ein ungefalteter Zuschnitt durch Einführen in eine Tasche eines Faltrevolvers (US 4 084 393 ) in eine winkelförmige Faltstellung gebracht wird, in der die Außen-Vorderwand15 mit Außen-Bodenwand16 aufgerichtet sind, ebenso die Innenlappen19 an der flach auf dem Boden der Tasche des Faltrevolvers liegenden Außen-Rückwand17 . - Der nächste Arbeitsschritt besteht darin, die Hauptlasche
55 aus der Ausgangsstellung gegen die nach oben gerichtete Innenseite der Außen-Rückwand17 zu falten, und zwar entlang der Querlinie56 , die zugleich die Oberkante41 der Außen-Rückwand17 bildet. In einem nächsten Arbeitsschritt wird Leim auf die nach oben gerichtete, freie Seite der Hauptlasche aufgebracht (11 ). Ein bewegbares Leimaggregat73 mit Leimdüsen wird in eine Position oberhalb der Hauptlasche55 bewegt. Sodann werden die Leimpunkte61 aufgebracht, vorliegend unter Bildung von zwei Reihen der Leimpunkte mit geringem Abstand derselben voneinander. Die Reihen der Leimpunkte erstrecken sich im Bereich der Verbindungslasche60 . - Danach wird die Innenpackung
14 eingeführt, und zwar durch Abwärtsbewegung bis zur Anlage an der Außen-Rückwand17 und der Hauptlasche55 in einer der fertigen Packung entsprechenden Relativstellung. Die Innenpackung14 ist so positioniert, dass der Deckel28 bzw. die Deckel-Rückwand37 mit der Haltelasche65 positionsgerecht auf der Hauptlasche55 liegt. Diese wird in der beschriebenen Weise mit der Haltelasche65 und aufgrund der Abmessung der Hauptlasche55 mit einem benachbarten Bereich der Innen-Rückwand31 (durch Leim) verbunden. - Danach wird die Außenpackung in der beschriebenen Weise fertiggestellt, nämlich durch Umfalten der Außen-Vorderwand
15 und danach der Außenlappen20 . Diese werden vor dem Umfalten an der nach unten gerichteten Seite mit Leim bzw. Leimstreifen21 versehen durch entsprechend wirkende Leimorgane72 . Die Packung ist damit fertiggestellt, wobei aufgrund des Fertigungsprozesses die Deckel-Vorderwand35 , gegebenenfalls mit Fortsatz44 , in der Außenpackung13 liegt. -
18 bis27 zeigen Einzelheiten einer Packung, die im grundsätzlichen Aufbau dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel entspricht. Dies gilt für den Zigarettenblock12 , die Außenpackung13 und die Innenpackung14 . Gleiche bzw. gleichartige Merkmale sind demnach mit denselben Bezugsziffern gekennzeichnet. - Die Besonderheit des Ausführungsbeispiels gemäß
18 ff. liegt in der Betätigung des Deckels28 beim Verschieben der Innenpackung14 in der Außenpackung13 . Der Deckel28 wird während der Relativbewegung der Innenpackung14 durch hakenförmig ineinander greifende Laschen betätigt, wobei eine mit dem Deckel28 bzw. der Deckel-Rückwand37 der Innenpackung14 verbundene Hakenlasche74 mit einem Gegenschenkel75 der Außenpackung13 in Eingriff kommt, so dass bei fortgesetzter Ausschubbewegung der Innenpackung14 eine Zugkraft von der Hakenlasche74 auf den rückwärtigen Teil des Deckels28 übertragen wird (26 ). - Die Hakenlasche
74 ist Teil des Zuschnitts der Innenpackung14 (18 ) und im Bereich der Innen-Rückwand31 angeordnet. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Hakenlasche74 Teil der Innen-Rückwand31 und der Deckel-Rückwand37 . Die Hakenlasche74 ist durch (etwa) mittige U-förmige Stanzung in den Wandungen31 ,37 definiert. Die Lasche74 erstreckt sich bis zu einer quergerichteten Faltkante76 als Begrenzung zwischen Deckel-Rückwand37 und Stirnwand36 . Ein der Innen-Bodenwand30 zugekehrtes Endstück der Hakenlasche74 ist mit quergerichteter Faltlinie77 versehen, um durch Umfaltung ein in der Endstellung aufwärtsgerichtetes Hakenstück78 zu bilden. Dieses kommt in Eingriff mit dem Gegenschenkel75 . Von Bedeutung ist, dass die Hakenlasche74 durchgehend bis zur Stirnwand36 freiliegt und deshalb bei der Öffnungsbewegung von der Deckel-Rückwand37 und einem benachbarten Bereich der Innen-Rückwand31 gelöst werden kann (26 ). - Der Gegenschenkel
75 ist Teil des Zuschnitts für die Außenpackung13 (19 ). Der Gegenschenkel75 ist vorliegend einstückig mit dem Zuschnitt verbunden, nämlich mit der Außen-Rückwand17 . Der Gegenschenkel75 wird gegen die Innenseite der Außen-Rückwand17 gefaltet entlang einer Querkante, die bei der fertigen Außenpackung13 die rückseitige Oberkante41 der Außenpackung13 bildet. - Die zusammenwirkenden Verhakungsorgane
74 ,75 sind in den Abmessungen und in der Relativstellung so aufeinander abgestimmt, dass während einer Anfangsphase der Ausschubbewegung der Innenpackung14 ein wechselseitiger Eingriff der Organe74 ,75 nicht stattfindet. Wenn der Deckel28 vollständig freiliegt, wird die Verhakung wirksam. Dabei erhält eine nach unten gerichtete Stützkante79 des Gegenschenkels75 Anlage an dem Hakenstück78 , nämlich in einer durch die Faltlinie77 definierten Kehle (26 ). Wenn die Ausschubbewegung danach fortgesetzt wird, findet die Schwenkbewegung des Deckels28 statt, wobei eine Zugkraft durch die Hakenlasche auf einen rückwärtigen Bereich der Stirnwand36 des Deckels28 übertragen wird. Bei der umgekehrten Bewegung der Innenpackung14 wird der Deckel in die Schließstellung zurückbewegt, insbesondere durch Übertragung einer Druckkraft durch die Oberkante41 auf die Deckel-Rückwand37 . Der wiederholte wechselseitige Eingriff der hakenförmigen Betätigungslaschen ist dadurch gewährleistet, dass die gefalteten Schenkel75 ,78 aufgrund von Rückstellkräften im Material in der wechselseitigen Eingriffsstellung bereitgehalten werden (27 ). - Das Herstellungsverfahren für dieses Ausführungsbeispiel entspricht in weitgehenden Arbeitsschritten dem beschriebenen Verfahren. Der ungefaltete, aber mit Leimstellen bzw. Leimpunkten versehene Zuschnitt der Innenpackung
14 wird unter Aufrichtung der Innen-Vorderwand29 und weiterer Zuschnittbereiche in eine Tasche eines Faltrevolvers eingeführt (20 ). Während dieses Einfaltvorgangs oder im Bereich des Faltrevolvers wird das Hakenstück78 entlang der Faltlinie77 gefaltet, und zwar nach außen bzw. nach unten (bezogen auf die Innen-Rückwand31 ). Dadurch entsteht in der Innen-Rückwand31 eine Ausnehmung81 , die nach außen durch die Außenpackung13 abgedeckt ist. Danach wird in üblicher Weise der Zigarettenblock, vorliegend mit Verstärkungszuschnitt66 und Coupon71 – in den vorgefalteten Zuschnitt der Innenpackung14 eingeführt (21 ). Des Weiteren wird nun das Hakenstück78 der Hakenlasche74 vollständig umgefaltet in die Funktionsstellung. Sodann wird die Innenpackung in der beschriebenen Weise fertiggefaltet (22 ), analog zu dem Verfahrensschritt gemäß9 . - Die Herstellung der Außenpackung
13 und die Vereinigung mit der Innenpackung14 entsprechen weitgehend dem Verfahren gemäß10 bis13 . Zuerst wird der Zuschnitt der Außenpackung13 in die winkel- bzw. L-förmige Stellung gefaltet (23 ). Zweckmäßigerweise wird in dieser Arbeitsstellung auch der Gegenschenkel75 gegen die Innenseite der Außen-Rückwand17 gefaltet. - Danach kann die Innenpackung
14 als fertige Einheit eingeführt werden (24 ). Es folgen die abschließenden Falt- und Beleimungsschritte gemäß25 , analog zu13 . Die Einführung der Innenpackung in die teilweise gefaltete Außenpackung kann bei diesem Beispiel analog zum Einführen des Zigarettenblocks in die Innenpackung erfolgen, also durch Einschubbewegung in der Ebene der Außen-Rückwand17 , da der (gefaltete) Gegenschenkel75 keine Beleimung aufweist. - Für beide Ausführungsformen gilt, dass nach dem erstmaligen Öffnen des Deckels
28 ein üblicher Flap80 der Innenumhüllung11 entfernt wird, so dass obere Enden von Zigaretten10 freiliegen. Des Weiteren wird ein eventuell vorhandener Coupon71 entfernt, der sich bis in den Bereich des Deckels28 erstreckt. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Zigarette
- 11
- Innenumhüllung
- 12
- Zigarettenblock
- 13
- Außenpackung
- 14
- Innenpackung
- 15
- Außen-Vorderwand
- 16
- Außen-Bodenwand
- 17
- Außen-Rückwand
- 18
- Außen-Seitenwand
- 19
- Innenlappen
- 20
- Außenlappen
- 21
- Leimstreifen
- 22
- Ecklappen
- 23
- Leimpunkt
- 24
- Rundkante
- 25
- Rillung
- 26
- Packungskante
- 27
- Schachtelteil
- 28
- Deckel
- 29
- Innen-Vorderwand
- 30
- Innen-Bodenwand
- 31
- Innen-Rückwand
- 32
- Innen-Seitenwand
- 33
- Seitenlappen
- 34
- Seitenlappen
- 35
- Deckel-Vorderwand
- 36
- Stirnwand
- 37
- Deckel-Rückwand
- 38
- Deckel-Seitenwand
- 39
- Deckel-Seitenlappen
- 40
- Deckel-Seitenlappen
- 41
- Oberkante
- 42
- Vorderkante
- 43
- Deckelkante
- 44
- Fortsatz
- 45
- Seitenkante
- 46
- Schrägkante
- 47
- Innenkante
- 48
- Vertiefung
- 49
- Öffnung
- 50
- Betätigungslasche
- 51
- Betätigungslasche
- 52
- Laschenschenkel
- 53
- Laschenschenkel
- 54
- Zwischengelenk
- 55
- Hauptlasche
- 56
- Querlinie
- 58
- Scharnierlinie
- 59
- Stanzlinie
- 60
- Verbindungslasche
- 61
- Leimpunkt
- 62
- Deckelgelenk
- 63
- Stanzung
- 64
- Laschenstanzung
- 65
- Haltelasche
- 66
- Verstärkungszuschnitt
- 67
- Vorderwand
- 68
- Schenkel
- 69
- Leimstelle
- 70
- Leimstelle
- 71
- Coupon
- 72
- Leimorgan
- 73
- Leimaggregat
- 74
- Hakenlasche
- 75
- Gegenschenkel
- 76
- Faltkante
- 77
- Faltlinie
- 78
- Hakenstück
- 79
- Stützkante
- 80
- Flap
- 81
- Ausnehmung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- US 2929542 [0002]
- US 4084393 [0006, 0049]
Claims (18)
- Packung aus (dünnem) Karton oder gleichartigem Verpackungsmaterial für Zigaretten (
10 ) oder andere längliche Raucherartikel, mit einer (oben offenen) Becherpackung als Außenpackung (13 ) und einer in dieser verschiebbaren, als Klappdeckelpackung ausgebildeten Innenpackung (14 ), deren Deckel (28 ) durch Laschenverbindung mit der Außenpackung (13 ) bei einer Schiebebewegung der Innenpackung (14 ) in eine Öffnungsstellung oder – bei entgegengesetzter Schiebebewegung – in eine Schließstellung bewegbar ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) der Deckel (28 ) der Innenpackung (14 ) besteht aus Deckel-Vorderwand (35 ), Stirnwand (36 ), Deckel-Rückwand (37 ) und Deckel-Seitenwänden (38 ), b) die Außenpackung (13 ) und die Innenpackung (14 ) sind so bemessen und ausgebildet, dass der Deckel (28 ) der Innenpackung (14 ) in Schließstellung mindestens teilweise und mindestens im Bereich der Frontseite, nämlich insbesondere mit der Deckel-Vorderwand (35 ), aus der Außenpackung (13 ) herausragt, c) eine frontseitige freie Kante einer Außen-Vorderwand (15 ) der Außenpackung (13 ) – Vorderkante (42 ) – ist in Schließstellung (etwa) bündig mit einem freien quergerichteten Deckelrand der Deckel-Vorderwand (35 ), d) die Rückseite der Innenpackung (14 ), also eine Innen-Rückwand (31 ) einschließlich Deckel-Rückwand (37 ), ist in Schließstellung (etwa) bündig mit einer Oberkante (41 ) einer Außen-Rückwand (17 ) der Außenpackung (13 ), e) im Bereich von Außen-Seitenwänden (18 ) der Außenpackung (13 ) ist eine geschwungene oder geradlinige Seitenkante (45 ) als etwa schräg verlaufender Übergang zwischen frontseitiger Vorderkante (42 ) und rückseitiger Oberkante (41 ) gebildet. - Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass innen ein Stützorgan bzw. ein Verstärkungszuschnitt (
66 ) aus (dünnem) Karton angeordnet ist, insbesondere ein U-förmig gefalteter Kragen, der in der Innenpackung (14 ) in einem Bereich unterhalb des Deckels (28 ) und vorzugsweise unterhalb einer oberen Begrenzung der Innen-Vorderwand (29 ) – Innenkante (47 ) – mit einer Vorderwand (67 ) und seitlichen Schenkeln (68 ) angeordnet ist. - Packung nach Anspruch 2 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützorgan bzw. der Verstärkungszuschnitt (
66 ) in der Innenpackung (14 ) unter Anlage an einem Zigarettenblock (12 ) angeordnet und innenseitig mit der Innen-Vorderwand (29 ) und/oder Innen-Seitenwänden (32 ) durch Klebung verbunden ist. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckel-Vorderwand (
35 ) mit einem über einen (gedachten) quergerichteten Deckelrand hinausgehenden Fortsatz (44 ) aufweist, vorzugsweise als Zunge mit geschwungener Kontur, wobei der Fortsatz (44 ) bei der Herstellung der Packung innenseitig zwischen der Außen-Vorderwand (15 ) und der Innen-Vorderwand (29 ) angeordnet ist und nach dem erstmaligen Öffnen und Wieder erschließen an der Außenseite der Außen-Vorderwand (15 ) anliegt. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschenverbindung zwischen Außenpackung (
13 ) und dem Deckel (28 ) aus mindestens einer Betätigungslasche (50 ,51 ) besteht, die über Liniengelenke (56 ,58 ) mit der Außen-Rückwand (17 ) einerseits und der Deckel-Rückwand (37 ) andererseits verbunden ist, wobei die Betätigungslasche (50 ,51 ) durch Schubbewegung der Innenpackung (14 ) in Öffnungsrichtung aus einer (gestreckten) Ausgangsstellung zwischen Außen-Rückwand (17 ) und Deckel-Rückwand (37 ) aufgrund Schwenkbewegung in eine Wirkstellung bewegbar ist zur Übertragung von Zugkräften auf die Deckel-Rückwand (37 ) bzw. auf die Stirnwand (36 ) bei fortgesetzter Schubbewegung der Innenpackung (14 ). - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungslasche (
50 ,51 ) über ein Liniengelenk bzw. über eine Querlinie (58 ) – einstückig – mit der Außen-Rückwand (17 ) und andererseits über eine Verbindungslasche bzw. Haltelasche (65 ) des Deckels (28 ) mit der Deckel-Rückwand (37 ) verbunden ist (durch Klebung), wobei die Haltelasche (65 ) vorzugsweise aufgrund entsprechender Stanzung als Teil der Deckel-Rückwand (37 ) ausgebildet und relativ zum Deckel (28 ) schwenkbar ist, vorzugsweise entlang einer Faltkante (76 ) zwischen Stirnwand (36 ) und Deckel-Rückwand (37 ). - Packung nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, vorzugsweise zwei Betätigungslaschen (
50 ,51 ) nebeneinander und mit Abstand voneinander an der Außen-Rückwand (17 ) angeordnet sind, vorzugsweise als Bestandteil einer mit der Außen-Rückwand (17 ) verbundenen Hauptlasche (55 ), die darüber hinaus durch entsprechende Stanzlinie eine zwischen den Betätigungslaschen (50 ,51 ) liegende Verbindungslasche (60 ) aufweist, die (über Leim) mit der Haltelasche (65 ) des Deckels (28 ) verbunden ist. - Packung nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Betätigungslasche (
50 ,51 ) aus zwei Laschenschenkeln (52 ,53 ) besteht, die durch eine Gelenklinie – Zwischengelenk (54 ) – schwenkbar miteinander verbunden sind, wobei ein Laschenschenkel (53 ) (durch Klebung) mit der Deckel-Rückwand (37 ) verbunden ist. - Packung nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharnierlinie (
58 ) zur Begrenzung der Betätigungslaschen (50 ,51 ) innerhalb der Hauptlasche (55 ) auf eine Scharnierlinie des Deckels (28 ) – Deckelgelenk (62 ) – ausgerichtet ist. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschenverbindung zwischen Außenpackung (
13 ) und Innenpackung (14 ) zum Betätigen des Deckels (28 ) durch Schubbewegung der Innenpackung (14 ) aus hakenförmig miteinander verbindbaren Laschen besteht, insbesondere aus einer am Zuschnitt der Innenpackung (14 ) angebrachten Hakenlasche (74 ) einerseits und einer am Zuschnitt der Außenpackung (13 ) angebrachten Gegenlasche bzw. einem Gegenschenkel (75 ) andererseits, wobei die zusammenwirkenden Laschen (74 ,75 ) so angeordnet sind, dass in der Endphase einer Öffnungsbewegung durch Verschieben der Innenpackung (14 ) ein wechselseitiger Eingriff erfolgt und eine Zugkraft auf den Deckel (28 ) bzw. die Deckel-Rückwand (37 ) übertragbar ist. - Packung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hakenlasche (
74 ) durch (U-förmige) Stanzung als vorzugsweise mittiger Teil der Innen-Rückwand (31 ) ausgebildet ist mit einem Hakenstück (78 ) am freien Ende, welches durch Falten nach außen der Außen-Rückwand (17 ) zugekehrt ist, wobei sich die Hakenlasche (74 ) bis in den Bereich der Deckel-Rückwand (37 ) erstreckt, vorzugsweise bis zu einer Faltkante (76 ) zwischen Stirnwand (36 ) und Deckel-Rückwand (37 ). - Packung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenschenkel (
75 ) an der Außen-Rückwand (17 ) angebracht ist, vorzugsweise als Fortsatz der Außen-Rückwand (17 ) mit einer Faltlinie im Bereich einer Oberkante (41 ), wobei die Gegenlasche (75 ) durch Faltung der Innen-Rückwand (31 ) zugekehrt ist. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außen-Vorderwand (
15 ) vorzugsweise etwa mittig eine Öffnung (49 ) aufweist, die einen manuellen Kontakt mit der Innenpackung (14 ) bzw. der Innen-Vorderwand (29 ) ermöglicht zur Übertragung von Schubbewegungen auf die Innenpackung (14 ). - Verfahren zum Herstellen von Packungen gemäß Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenpackung (
14 ) wird nach Maßgabe der Fertigung von Klappschachteln komplett hergestellt und sodann als Packungsinhalt in die Außenpackung (13 ) bzw. in einen teilweise gefalteten Zuschnitt der Außenpackung (13 ) eingeführt, wobei der Zuschnitt nach dem Einführen der Innenpackung (14 ) fertiggefaltet wird. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der vorzugsweise ungefaltete Zuschnitt für die Innenpackung (
14 ) mit Leimpunkten (23 ,69 ,70 ) an der Innen-Vorderwand (29 ) und/oder an einem inneren Seitenlappen (34 ) und/oder im Bereich von Bodenwand (30 ) und Stirnwand (36 ) versehen und danach gefaltet sowie befüllt wird. - Verfahren nach Anspruch 14 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Herstellung der Außenpackung (
13 ) die Hauptlasche (55 ) vor dem Einführen der Innenpackung (14 ) gegen die Außen-Rückwand (17 ) gefaltet wird, vorzugsweise im Bereich einer Tasche eines Faltrevolvers und dass danach die nach oben gerichtete Seite der gefalteten Hauptlasche mit Leimpunkten (61 ) versehen wird, wobei vorzugsweise danach die Innenpackung (14 ) durch Abwärtsbewegung in den teilweise gefalteten Zuschnitt der Außenpackung (13 ) eingeführt und die Außenpackung sodann fertiggestellt wird. - Verfahren nach Anspruch 14 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Packung mit Gegenschenkel (
75 ) an der Außenpackung (13 ) der Gegenschenkel (75 ) vor dem Einführen der Innenpackung (14 ) als Packungsinhalt gegen die Außen-Rückwand (17 ) gefaltet wird, vorzugsweise unmittelbar nach dem Einführen des Zuschnitts der Außenpackung (13 ) in die Tasche eines Faltrevolvers. - Verfahren nach Anspruch 14 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Innenpackung (
14 ) mit Hakenlasche deren Hakenstück (78 ) vor dem Einführen des Packungsinhalts – Zigarettenblock (12 ) – zur freien (Rück-)Seite der Innen-Rückwand (31 ) gefaltet und danach das Hakenstück (78 ) bis zur Anlage am übrigen Teil der Hakenlasche (74 ) umgefaltet wird, bevor der Zigarettenblock (12 ) eingeführt wird.
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|---|---|---|---|
| DE102011107531A DE102011107531A1 (de) | 2011-07-08 | 2011-07-08 | Packung für Zigaretten sowie Verfahren zum Herstellen derselben |
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|---|---|---|---|
| DE102011107531A DE102011107531A1 (de) | 2011-07-08 | 2011-07-08 | Packung für Zigaretten sowie Verfahren zum Herstellen derselben |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102011107531A1 true DE102011107531A1 (de) | 2013-01-10 |
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|---|---|---|---|
| DE102011107531A Withdrawn DE102011107531A1 (de) | 2011-07-08 | 2011-07-08 | Packung für Zigaretten sowie Verfahren zum Herstellen derselben |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE102011107531A1 (de) |
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