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DE19820966A1 - Zigarettenpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben - Google Patents

Zigarettenpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben

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DE19820966A1
DE19820966A1 DE19820966A DE19820966A DE19820966A1 DE 19820966 A1 DE19820966 A1 DE 19820966A1 DE 19820966 A DE19820966 A DE 19820966A DE 19820966 A DE19820966 A DE 19820966A DE 19820966 A1 DE19820966 A1 DE 19820966A1
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DE
Germany
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blank
folding
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package
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DE19820966A
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Heinz Focke
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Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Zigarettenpackungen des Typs Weichpackung aus einem eine Zigarettengruppe (32) unmittelbar umgebenden (Packungs-)Zuschnitt (11) aus Papier, Folie oder dergleichen mit durch Klebung verbundenen Faltlappen bzw. Randstreifen (34, 35). Zum Schutz der Zigarettengruppe (32) gegen unerwünscht austretenden Leim ist innerhalb der Packung (10) ein Abdeckzuschnitt (36) zwischen Zigarettengruppe (32) und Packungszuschnitt (11) positioniert, nämlich im Bereich einer Seitenwand (21) aus durch Klebung miteinander verbundenen Randstreifen (34, 35).

Description

Die Erfindung betrifft eine Zigarettenpackung, vorzugsweise Weichpackung aus einem eine Zigarettengruppe unmittelbar umge­ benden Packungszuschnitt aus Papier, Folie oder dergleichen, wobei der Packungszuschnitt im Bereich wenigstens einer Packungswand, insbesondere einer aufrechten Seitenwand, durch Klebung miteinander verbundene Faltlappen bzw. Seitenstreifen aufweist. Weiterhin betrifft die Erfindung Verfahren und Vor­ richtung zum Herstellen derartiger Packungen.
Wenn eine Zigarettenpackung, insbesondere eine Weichpackung, so gestaltet ist, daß ein die Zigarettengruppe unmittelbar umge­ bender Zuschnitt durch Leim verbundene Faltlappen aufweist, be­ steht die Gefahr einer Übertragung von Leimpartikeln auf die Zigaretten. Dieser unerwünschte Effekt kann vor allem dann auf­ treten, wenn die Zigarettenpackung aus einem einzigen Packungs­ zuschnitt besteht. Ein Beispiel hierfür ergibt sich aus Be­ schreibung und Darstellung von EP 649 797. Die Leimübertragung kann vor allem im Bereich einer aufrechten, schmalen Seitenwand erfolgen, die aus miteinander verklebten Faltlappen bzw. Sei­ tenstreifen gebildet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Übertragung von Leim von einem die Zigarettengruppe unmittelbar umgebenden Packungszuschnitt auf die Zigaretten zu vermeiden.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Zigaretten­ packung dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der durch Kle­ bung miteinander verbundenen Faltlappen bzw. Seitenstreifen zwischen der Zigarettengruppe und dem Packungszuschnitt eine Überdeckung zum Schutz der Zigaretten gegen Leim angeordnet ist. Vorzugsweise besteht diese Abdeckung aus einem gesonderten Zuschnitt aus dünnem Material, insbesondere Papier. Bei einer vorteilhaften Ausführung in Verbindung mit einer Zigaretten­ packung entsprechend EP 649 797 ist ein aufrechter, U-förmig gefalteter Zuschnitt vorgesehen, der die Zigarettengruppe im Bereich der Leim aufweisenden Seitenwand über die vorzugsweise volle Höhe abdeckt.
Der Zuschnitt kann darüber hinaus die Funktion eines Druckträ­ gers übernehmen, also innenseitig und/oder außenseitig eine Be­ druckung aufweisen und zum Beispiel als Coupon für die Teilnah­ me an Auslosungen dienen oder Informationen enthalten.
Der Zuschnitt wird bei der Herstellung der Zigarettenpackung in der erfindungsgemäßen Position angebracht. Demnach wird zu­ nächst nach Bildung einer packungsgerechten Zigarettengruppe der Zuschnitt an die Packungsgruppe angelegt, insbesondere un­ ter U-förmigem Falten. Danach wird der Packungszuschnitt in üb­ licher Weise um die Zigarettengruppe herumgefaltet.
Weitere Einzelheiten der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung sowie über die Herstellung derselben werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Zigarettenpackung des Typs Weichpackung in ge­ öffnetem Zustand bei perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 die Zigarettenpackung gemäß Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch die Zigarettenpackung unmittelbar im Bereich einer aufrechten Seitenwand,
Fig. 4 einen Packungszuschnitt für eine Weichpackung gemäß Fig. 1,
Fig. 5 einen einzelnen Abdeckzuschnitt für eine Packung ge­ mäß Fig. 1 bis 4,
Fig. 6 einen Teilbereich einer Verpackungsmaschine, nämlich eines sogenannten Weichpackers, in vereinfachter Seitenansicht,
Fig. 7 einen Ausschnitt eines Faltrevolvers der Ver­ packungsmaschine gemäß Fig. 6, ebenfalls verein­ facht,
Fig. 8 die Einzelheit gemäß Fig. 7 bei veränderter Relativ­ stellung,
Fig. 9 eine nochmals veränderte Position von Organen der Fig. 7 und Fig. 8.
Die zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiele beziehen sich auf die Ausgestaltung und Fertigung einer besonderen Aus­ führung einer (Zigaretten-)Packung 10. Diese besteht aus einem einzigen Packungszuschnitt 11 (Fig. 4) aus Papier oder ver­ gleichbarem Verpackungsmaterial. Die Besonderheit des Packungs­ zuschnitts 11 und der daraus gefertigten Packung besteht darin, daß Bereiche einer Bodenwand 12 doppellagig ausgebildet sind. Zu diesem Zweck weist der Packungszuschnitt 11 am bodenseitigen Rand einen Zuschnittstreifen 13 auf, der entlang einer Faltli­ nie in eine doppellagige Position gefaltet wird. Zwei Boden­ streifen 15, 16 liegen aneinander. Ein Randstreifen 17 am freien Rand des Packungszuschnitts 11 ist in eine aufrechte Po­ sition gefaltet und erstreckt sich innenseitig im Bereich von Vorderwand 18, Rückwand 19 und Seitenwänden 20, 21.
Auch im Bereich einer oberen Stirnwand 22 weist der Packungszu­ schnitt 11 bzw. die Packung 10 eine aus dem einstückigen Packungszuschnitt 11 gebildete Verstärkung auf. Es handelt sich dabei um eine ringsherumlaufende Faltung, nämlich Z-Faltung 23, unmittelbar unterhalb der Stirnwand 22 im Bereich von Vorder­ wand 18, Rückwand 19 und Seitenwänden 20, 21. Die Z-Faltung 23 wird aus einem Faltstreifen 24 des Packungszuschnitts 11 gebil­ det mit innenliegenden Faltschenkeln 25, 26.
Die Verstärkungen des Packungszuschnitts 11, nämlich die dop­ pellagige Ausbildung der Bodenwand 12 sowie die Z-Faltung 23, sind durch Verklebung von Teilbereichen stabilisiert. Die Bo­ denstreifen 15, 16 können durch Leim (Leimpunkte) und die Falt­ schenkel 25, 26 ebenfalls durch Leimpunkte miteinander verbun­ den sein.
Die Bodenwand 12 und die Stirnwand 22 sind im übrigen in her­ kömmlicher Weise gefaltet, nämlich unter Bildung von trapezför­ migen Bodenfaltlappen 27, 28 einerseits und Stirnfaltlappen 29, 30 andererseits. Auch diese Faltlappen 27, 28 sowie 29, 30 kön­ nen durch Verkleben miteinander verbunden sein. Im Bereich der Stirnwand 22 erstreckt sich eine U-förmig gefaltete Banderole 31 quer über die Stirnfaltlappen 29, 30 und bildet ein Ver­ schlußmittel. Im übrigen entspricht die Packung 10 in Aufbau und hinsichtlich der Fertigung der EP 649 797.
Der Packungszuschnitt 11 umgibt den Packungsinhalt, nämlich eine Zigarettengruppe 32, unmittelbar. Die Zigarettengruppe 32 besteht aus in mehreren, nämlich drei Lagen positionierten Zi­ garetten 33. Die Zigarettengruppe 32 ist ein annähernd quader­ förmiger Block, der von dem Packungszuschnitt 11 so umgeben ist, daß im Bereich der Seitenwand 21 Randstreifen 34, 35 ein­ ander (teilweise) überdecken zur Bildung der Seitenwand 21. Die Randstreifen 34, 35 sind im Überdeckungsbereich durch Klebung, zum Beispiel durch eine Reihe von Leimpunkten, miteinander ver­ bunden.
Um zu vermeiden, daß im Bereich der Verklebung von Faltlappen des Packungszuschnitts 11 austretender bzw. überschüssiger Leim mit den Zigaretten 33 in Berührung kommt, sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, nämlich eine Abdeckung der Zigaretten 33 im Bereich des befürchteten Leimaustritts. Beim vorliegenden Ausführungs­ beispiel ist eine Schutzmaßnahme der Zigaretten im Bereich der aus den Randstreifen 34, 35 gebildeten Seitenwand 21 vorgese­ hen.
Die Abdeckung der Zigaretten 33 in diesem Bereich besteht aus einem gesonderten Abdeckzuschnitt 36. Dieser besteht aus dün­ nem, faltbarem Material, insbesondere aus Papier. Der Abdeckzu­ schnitt 36 ist innerhalb der Packung 10 zwischen dem Packungs­ inhalt, nämlich der Zigarettengruppe 32, und dem Packungszu­ schnitt 11 im Bereich der Seitenwand 21 positioniert. Der Ab­ deckzuschnitt 36 erstreckt sich über die volle Höhe der Packung 10, nämlich von der Bodenwand 12 bis zur Stirnwand 22. Der Ab­ deckzuschnitt 36 liegt dabei an der Innenseite der Seitenwand 21 an.
Für eine optimale Abdeckung der Zigarettengruppe 32 und für eine stabile Positionierung des Abdeckzuschnitts 36 ist dieser im Querschnitt etwa U-förmig ausgebildet, nämlich mit einem Steg 37 unmittelbar im Bereich der Seitenwand 21 und mit quer­ gerichteten Schenkeln 38, 39 im Bereich von Vorderwand 18 und Rückwand 19. Der Übergang zwischen den Schenkeln 38, 39 einer­ seits und dem Steg 37 andererseits ist als Rundung 40 ausgebil­ det, etwa entsprechend der Kontur der Zigaretten 33.
Der Abdeckzuschnitt 36 ist so ausgebildet bzw. positioniert, daß eine leichte Entnahme desselben bei geöffneter und noch ge­ füllter Packung 10 möglich ist. Bei Packungen 10 des vorliegen­ den Typs (Weichpackung bzw. Weichbecherpackung) wird im Bereich der Stirnwand 22 ein Teilbereich neben der Banderole 31 durch Abtrennen entfernt, so daß hier eine Entnahmeöffnung 41 gebil­ det ist. In diesem Bereich befindet sich der Abdeckzuschnitt 36, der mit einem Teilbereich aus der Entnahmeöffnung 41 herausragt, im vorliegenden Falle mit einer zungenförmigen La­ sche 42. Diese ist als Verlängerung des Abdeckzuschnitts 36 ausgebildet und erstreckt sich bei geschlossener Packung 10 in der Ebene der Stirnwand 22, an den Endflächen der Zigaretten 33 anliegend. Bei geöffneter Packung 10 kann der Abdeckzuschnitt 36 an der Lasche 42 erfaßt und nach oben aus der Packung 10 herausgezogen werden.
Der Abdeckzuschnitt 36 wird vorzugsweise aus einer fortlaufen­ den Materialbahn durch Abtrennen gefertigt, wobei die Querab­ messung der Breite der Materialbahn entspricht. Beim Abtrennen durch quergerichtete Stanzschnitte wird auf der einen Seite die Lasche 42 gebildet und gegenüberliegend eine entsprechende Ver­ tiefung 43. Der Abdeckzuschnitt 36 wird demnach verlustfrei von der Materialbahn abgetrennt. Des weiteren werden zweckmäßiger­ weise Prägelinien 44, 45 in Längsrichtung des Abdeckzuschnitts 36 angebracht. Diese erleichtern das Umfalten unter Bildung der Schenkel 38, 39.
Die Packung 10 kann mit einer herkömmlichen bzw. bekannten Ver­ packungsmaschine gefertigt werden, insbesondere mit einem soge­ nannten Weichpacker. Fig. 6 zeigt schematisch einen Teilbereich einer Verpackungsmaschine für die Fertigung von Weichbecher­ packungen. Weitere Einzelheiten einer solchen Verpackungsma­ schine ergeben sich aus DE 196 44 079.3.
Die Verpackungsmaschine weist einen Faltrevolver 46 auf. Dieser ist längs des Umfangs mit einer Vielzahl von Aufnahmen bzw. Halterungen für die Packungen 10 versehen, nämlich mit Faltdor­ nen 47. Bei diesen handelt es sich um langgestreckte, dünnwan­ dige Hohlkörper mit einem dem Querschnitt einer Packung 10 ent­ sprechenden (rechteckigen) Querschnitt. Auf der Außenseite des Faltdorns wird der Packungszuschnitt 11 gefaltet. Die Zigaret­ tengruppe 32 wird über die Innenseite des Faltdorns 47 zuge­ führt. Die weitgehend fertiggestellte Packung 10 wird zusammen mit der Zigarettengruppe 32 vom Faltdorn 47 ab- bzw. aus diesem ausgeschoben.
Der Faltrevolver 46 ist längs des Umfangs mit mehreren orts­ festen Bearbeitungsstationen versehen. Eine Zuschnittstation 48 dient zum Zuführen der Packungszuschnitte 11 zum Faltrevolver 46 und zum Anlegen der Packungszuschnitte 11 an jeweils zuge­ ordnete Faltdorne 47. Die Zuschnittstation 48 ist nach Maßgabe von DE 196 44 079.3 ausgebildet. Der Packungszuschnitt 11 wird demnach an eine in Drehrichtung vornliegende (schmale) Querwand des Faltdorns 47 angelegt und bei weiterer Bewegung gefaltet.
In Bewegungs- bzw. Drehrichtung ist der Zuschnittstation 48 eine in gleicher bzw. ähnlicher Weise ausgebildete weitere Zu­ schnittstation 49 vorgeordnet. In deren Bereich werden die Ab­ deckzuschnitte 36 von einer Materialbahn 50 abgetrennt und über eine als Saugwalze ausgebildete Übergabewalze 51 einem stab- bzw. fingerförmigen Übertragungsorgan 52 übergeben. Dieses ist einseitig auskragend am Umfangsbereich einer drehend angetrie­ benen Tragscheibe 53 angeordnet. Das abstehende Übertragungsor­ gan 52 erfaßt den zugeführten Abdeckzuschnitt 36 an einer ge­ wölbten Außenfläche 54, die den Abdeckzuschnitt 36 durch Saug­ bohrungen 55 fixiert. Der Abdeckzuschnitt 36 ist außermittig an dem Übertragungsorgan 52 fixiert, derart, daß ein überwiegender Bereich des Abdeckzuschnitts 36 in Drehrichtung rückseitig über das Übertragungsorgan 52 hinwegragt. Die Faltdorne 47 werden durch die Drehung des Faltrevolvers 46 an der ortsfesten Trag­ scheibe vorbeibewegt, während in einer abgestimmten Bewegung das Übertragungsorgan 52 entlang einer Kreisbahn durch die Be­ wegungsbahn der Faltdorne 47 hindurchbewegt wird. In einer Po­ sition gemäß Fig. 8, nämlich benachbart zur Rückseite eines vorbeilaufenden Faltdorns, wird die Tragscheibe 53 bzw. das Übertragungsorgan 52 kurzzeitig angehalten, und zwar in einer Stellung, in der sich der zugeführte Abdeckzuschnitt 36 mittig zum Faltdorn 47 befindet. In diesem Moment wird ein Andrückor­ gan 56 aus einer zurückgezogenen Position gegen den in Bewe­ gungsrichtung davorliegenden Faltdorn 47 gedrückt. Der Abdeck­ zuschnitt 36 wird dadurch gegen die Rückseite des Faltdorns 47 gedrückt und zugleich - durch Entlüftung der Saugbohrungen 55 - vom Übertragungsorgan 52 gelöst. Der Abdeckzuschnitt 36 wird nun in der packungsgerechten Position an dem Faltdorn 47 anlie­ gend der Zuschnittstation 48 zugeführt, in der der Packungszu­ schnitt 11 in an sich bekannter Weise um den Faltdorn 47 herum­ gelegt wird. Die Randstreifen 34, 35 erstrecken sich dabei an der Rückseite des Faltdorns 47, also im Bereich des Abdeckzu­ schnitts 36. Im weiteren Verlauf werden die Randstreifen 34, 35 durch Faltorgane im Bereich einer Faltstation 57 gegen die Rückseite des Faltdorns 47 bzw. gegen den Abdeckzuschnitt 36 gefaltet. Dieser wird nach Komplettierung der Packung 10 und Zuführung der Zigarettengruppe 32 gemeinsam mit der Packung 10 vom Faltdorn 47 abgeschoben.
Der Abdeckzuschnitt 36 kann eine weitere Funktion übernehmen, nämlich als Druckträger für Werbehinweise, als Coupon für die Teilnahme an Verlosungen bzw. Wettspielen etc. Des weiteren kann der Abdeckzuschnitt 36 auch auf andere Weise in der be­ schriebenen Position innerhalb der Packung 10 angebracht wer­ den, zum Beispiel durch Positionieren innerhalb des Faltdorns 47. In diesem Falle werden die Zigarettengruppe 32 und der packungsgerecht positionierte Abdeckzuschnitt 36 gemeinsam aus dem Faltdorn 47 ausgeschoben.
Gemäß einer weiteren Alternative kann der Abdeckzuschnitt ein­ stückig mit dem Packungszuschnitt 11 verbunden sein. Auch ist es möglich, analog ausgebildete Abdeckzuschnitte in anderen Be­ reichen mit verklebten Faltlappen zu positionieren, zum Bei­ spiel im Bereich der Bodenwand 12 und/oder der Stirnwand 22.
Bezugszeichenliste
10
Packung
11
Packungszuschnitt
12
Bodenwand
13
Zuschnittstreifen
14
Faltlinie
15
Bodenstreifen
16
Bodenstreifen
17
Randstreifen
18
Vorderwand
19
Rückwand
20
Seitenwand
21
Seitenwand
22
Stirnwand
23
Z-Faltung
24
Faltstreifen
25
Faltschenkel
26
Faltschenkel
27
Bodenfaltlappen
28
Bodenfaltlappen
29
Stirnfaltlappen
30
Stirnfaltlappen
31
Banderole
32
Zigarettengruppe
33
Zigarette
34
Randstreifen
35
Randstreifen
36
Abdeckzuschnitt
37
Steg
38
Schenkel
39
Schenkel
40
Rundung
41
Entnahmeöffnung
42
Lasche
43
Vertiefung
44
Prägelinie
45
Prägelinie
46
Faltrevolver
47
Faltdorn
48
Zuschnittstation
49
Zuschnittstation
50
Materialbahn
51
Übergabewalze
52
Übertragungsorgan
53
Tragscheibe
54
Außenfläche
55
Saugbohrung
56
Andrückorgan
57
Faltstation

Claims (8)

1. Zigarettenpackung, vorzugsweise Weichpackung aus einem eine Zigarettengruppe (32) unmittelbar umgebenden (Packungs-)­ Zuschnitt (11) aus Papier, Folie oder dergleichen, wobei der (Packungs-)Zuschnitt (11) im Bereich wenigstens einer (aufrech­ ten Seiten-)Wand (21) der Weichpackung (10) durch Klebung mit­ einander verbundene Faltlappen bzw. Randstreifen (34, 35) auf­ weist, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der durch Klebung miteinander verbundenen Faltlappen bzw. Randstreifen (34, 35) zwischen der Zigarettengruppe (32) und dem (Packungs-)Zuschnitt (11) eine Abdeckung zum Schutz der Zigaretten (33) gegen Leim angeordnet ist.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung als gesonderter Abdeckzuschnitt (36) aus dünnem Mate­ rial, insbesondere aus Papier, ausgebildet ist.
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckzuschnitt (36) U-förmig um einen seitlichen, der Seitenwand (21) zugekehrten Bereich der Zigarettengruppe (32) gefaltet ist und sich über die gesamte Höhe der Packung (10) erstreckt.
4. Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß bei geöffneter Packung (10) im Bereich einer Entnahmeöffnung (41) ein Teilbereich des Abdeck­ zuschnitts (36) aus der Entnahmeöffnung (41) herausragt, insbe­ sondere eine zungenartig ausgebildete Lasche (42).
5. Packung nach Anspruch 3 oder einem der weiteren Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der im Querschnitt U-förmig gefaltete Abdeckzuschnitt (36) zwischen einem an der Seitenwand (21) anliegenden Steg (37) und quer zu diesem gerichteten Schenkeln (38, 39) eine Rundung (40) entsprechend der Gestal­ tung der Zigaretten (33) aufweist.
6. Verfahren zum Herstellen von Zigarettenpackungen, vor­ zugsweise Weichpackungen aus einem eine Zigarettengruppe (32) unmittelbar umgebenden Packungszuschnitt (11) aus Papier, Folie oder dergleichen, der um einen Faltdorn (47) als Teil eines Faltrevolvers (46) derart herumfaltbar ist, daß im Bereich einer zu bildenden Seitenwand (21) Randstreifen (34, 35) des Packungszuschnitts (11) einander überdecken und miteinander durch Klebung verbunden werden und wobei die Zigarettengruppe (32) über den Innenraum des Faltdorns (47) in die teilweise ge­ faltete Packung (10) eingeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der aus den Randstreifen (34, 35) gebildeten Seitenwand (21) an der Innenseite der Packung (10) ein Abdeck­ zuschnitt (36) positioniert wird, wobei der Abdeckzuschnitt (36) vor dem Anbringen des Packungszuschnitts (11) im Bereich der herzustellenden Seitenwand (21) an dem Faltdorn fixiert und danach der Packungszuschnitt (11) um den Faltdorn (47) und den an diesem fixierten Abdeckzuschnitt (36) herumgefaltet wird.
7. Vorrichtung zum Herstellen von Zigarettenpackungen (10), nämlich vorzugsweise Weichpackungen aus einem eine Zigaretten­ gruppe (32) unmittelbar umgebenden Packungszuschnitt (11) aus Papier, Folie oder dergleichen, wobei der Packungszuschnitt (11) im Bereich wenigstens einer aufrechten Seitenwand (21) der Packung (10) durch Klebung miteinander verbundene Faltlappen bzw. Randstreifen (34, 35) aufweist, gekennzeichnet durch einen Faltrevolver (46) mit mehreren Faltdornen (47) zur Aufnahme je­ weils eines Packungszuschnitts (11) im Bereich einer Zu­ schnittstation (48), wobei der Zuschnittstation (48) eine zwei­ te Zuschnittstation (49) vorgeordnet ist, in deren Bereich Ab­ deckzuschnitte (36) den Faltdornen (47) zuführbar sind, derart, daß jeweils ein Abdeckzuschnitt (36) an einer in Bewegungsrich­ tung rückseitigen Wand der Faltdorne (47) anliegt und durch ein bewegbares Andrückorgan (56) fixiert ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckzuschnitt im Bereich der Zuschnittstation (49) durch ein Saugbohrungen (55) aufweisendes Übertragungsorgan (52) den Faltdornen (47) zuführbar ist, wobei die Abdeckzuschnitte (36) jeweils versetzt an einer Außenfläche (54) des Übertragungsor­ gans (52) fixiert sind, derart, daß ein freier, über das Über­ tragungsorgan (52) hinwegragender Bereich des Abdeckzuschnitts (36) in einer Bereitstellungsposition benachbart zur Rückseite eines Faltdorns (47) von dem nachfolgenden Andrückorgan (56) erfaßbar und gegen den Faltdorn drückbar ist.
DE19820966A 1998-05-12 1998-05-12 Zigarettenpackung sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen derselben Withdrawn DE19820966A1 (de)

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