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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Flaschenverschluss nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Der Flaschenverschluss ist mit einer Aufnahmekammer versehen, in der mindestens ein Zusatzstoff, vorzugsweise ein pulverförmiger Zusatzstoff oder ein pulverförmiges Gemisch von Zusatzstoffen aufgenommen werden kann.
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Insbesondere im Bereich der Gastronomie und des Einzelhandels ist es bekannt, alkoholische Getränke oder nichtalkoholische Getränke in Verbindung mit Brausepulver zu vertreiben. Oft sind die Komponenten bereits gemischt und werden fertig verarbeitet in einer Flasche angeboten.
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Ein derartiges Spassgetränk, bei dem der Verbraucher die einzelnen Komponenten aber selber je nach Bedarf und Geschmack mischen kann, wird in der
DE 201 05 376 U1 beschrieben. Dabei wird das Brausepulver getrennt vom Getränk verpackt und zusammen mit einer Flasche angeboten. Der Verbraucher kann die separat dargereichte erste Verpackung öffnen und eine Menge des darin enthaltenen Brausepulvers in den Mund nehmen. Nach dem anschließenden Öffnen der durch die Flasche gebildeten zweiten Verpackung kann der Verbraucher eine gewünschte Menge des Getränks hinzufügen, so dass die Vermischung des Getränks mit dem Brausepulver direkt im Mund des Verbrauchers stattfindet. Nachteilig hierbei ist jedoch der mit der Handhabung von zwei voneinander getrennten Verpackungen einhergebende größere Aufwand, der nicht nur vor der Benutzung, sondern insbesondere während und auch nach der Benutzung auftritt.
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Darüber hinaus sind Flaschenverschlüsse bekannt, welche die Verpackung eines Zusatzstoffes getrennt von der in einer Flasche aufgenommenen Flüssigkeit ermöglichen. So offenbart beispielsweise die
DE 203 20 794 U1 eine Verschlusskappe für Flaschen, bei der eine ringförmige Aufnahmekammer etwa über der Wand des Flaschenhalses liegt. Beim Abschrauben der Kappe wird die Aufnahmekammer nach unten freigegeben, so dass das Material aus der Kammer direkt in das in der Flasche befindliche Getränk hineinfällt. Der Benutzer hat daher keine Möglichkeit, ein insbesondere pulverförmig vorliegendes Material ohne Vermischung mit dem Flascheninhalt zu entnehmen.
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Aus dem Patent
EP 1 831 083 B1 ist ein Trinkbehälter mit einem Verschluss bekannt, der einen zur Seite hin offenen Hohlraum aufweist. Wenn der Verschluss auf eine Flasche aufgeschraubt ist, bildet dieser Hohlraum zusammen mit der Innenwandung des Flaschenhalses eine Aufnahmekammer für ein beispielsweise pulverförmiges Ergänzungsmittel. Zur Vermischung mit dem Flascheninhalt wird der Verschluss zunächst noch weiter in die Flasche hineingeschraubt, so dass der Hohlraum seitlich nicht mehr vom Flaschenhals begrenzt wird und das pulverförmige Ergänzungsmittel vollständig in den Innenraum des Trinkbehälters entleert wird. Danach kann der Verschluss dann vollständig abgeschraubt werden. Auch hier erfolgt also eine zwangsweise Vermischung des Pulvers mit dem Flascheninhalt, so dass der Benutzer keine Möglichkeit hat, das Pulver ohne diese Vermischung entnehmen zu können.
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Ferner offenbart die
DE 20 2009 014 877 U1 einen Flaschenverschluss mit einem Aufnahmeraum für einen insbesondere pulverförmig vorliegenden Zusatzstoff, der bei Gebrauch direkt in die Flasche hinein befördert wird. Dazu ist ein sogenannter Stoßverschluss-Mechanismus vorgesehen, bei dessen Betätigung sich eine Schneidevorrichtung ein Stück nach unten bewegt und dabei eine den Aufnahmeraum abschließende Membran öffnet, so dass ein darin befindliches Pulver unmittelbar in die Flasche gelangt und mit einer darin befindlichen Flüssigkeit vermischt wird. Der Benutzer hat daher auch hier keine Möglichkeit, den Zusatzstoff ohne Vermischung mit dem Flascheninhalt zu entnehmen.
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Ein Flaschenverschluss der eingangs genannten Art ist aus der
DE 200 08 395 U1 bekannt. Zur Aufnahme eines insbesondere pulverförmigen Herstellungsmittels zum Herstellen eines löslichen Getränks hat der Flaschenverschluss eine Aufnahmekammer, die an ihrem unteren Ende von einem Abreißring verschlossen ist. Um an das Herstellungsmittel zu gelangen, muss der Verbraucher zunächst den Verschluss von der Flasche abschrauben, so dass diese bereits offen ist. Danach muss er den Abreißring von dem Flaschenverschluss abreißen, um die Aufnahmekammer zu öffnen. Auf diese Weise hat der Verbraucher zwar die Möglichkeit, das pulverförmige Herstellungsmittel abweichend von der bestimmungsgemäßen und in der Druckschrift offenbarten Mischung in der Flasche auch direkt in den Mund zu nehmen, allerdings ist diese Vorgehensweise erneut relativ umständlich und mit einem entsprechend großen Aufwand verbunden. Insbesondere ist diese nicht bestimmungsgemäße Vorgehensweise nur mit zwischenzeitlichem Abstellen und abschließend erneutem Ergreifen der Flasche ausführbar.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen verbesserten Flaschenverschluss der eingangs genannten Art vorzuschlagen, der dem Benutzer bei verringertem Aufwand die separate Entnahme eines in der Aufnahmekammer aufgenommenen Zusatzstoffes unabhängig von dem Flascheninhalt erlaubt.
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Diese Aufgabe wird durch einen Flaschenverschluss nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen
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Die erfindungsgemäße Lösung sieht vor, dass der Flaschenverschluss aus zumindest zwei Teilen besteht, wobei die Aufnahmekammer mit einer nach oben weisenden Entnahmeöffnung an einem auf eine Flasche aufschraubbaren ersten Verschlussteil ausgebildet ist, wobei die Entnahmeöffnung durch einen zweiten Verschlussteil verschlossen ist, der axial auf den ersten Verschlussteil aufsteckbar ist, und wobei zwischen den beiden Verschlussteilen wirksame Drehmomentübertragungsmittel vorgesehen sind, über die ein Drehmoment von dem zweiten Verschlussteil auf den ersten Verschlussteil übertragbar ist.
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Wesentlich bei der erfindungsgemäßen Lösung ist also, dass die Flasche durch einen Schraubverschluss verschlossen und geöffnet wird, wohingegen die in dem Flaschenverschluss ausgebildete Aufnahmekammer durch eine zwischen zwei Verschlussteilen auszuführende Linearbewegung verschlossen und geöffnet werden kann. Wesentlich ist dabei ferner, dass Übertragungsmittel vorgesehen sind, durch die eine für die Betätigung des Schraubverschlusses erforderliche Drehbewegung, die vom Benutzer auf einen Verschlussteil aufgebracht wird, von diesem Verschlussteil auf den anderen Verschlussteil übertragen werden kann.
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Der Hauptvorteil liegt darin, dass der Benutzer nur einen Verschlussteil fassen muss, um nacheinander und unabhängig voneinander den Zusatzstoff, etwa ein Brausepulver, und den Flascheninhalt, beispielsweise ein alkoholisches Getränk, entnehmen zu können. Die Reihenfolge der Entnahme ist dabei beliebig wählbar. Der Benutzer muss hierbei die Flasche zwischenzeitlich nicht abstellen, sondern es reicht aus, mit einer Hand die Flasche und mit der anderen Hand einen Verschlussteil zu ergreifen. Ohne zwischenzeitliches Umgreifen können sowohl die Flasche als auch die Aufnahmekammer gegebenenfalls auch mehrfach hintereinander geöffnet und verschlossen werden, so dass der Benutzer die Mengen und die Reihenfolge der zu entnehmenden Stoffe oder Flüssigkeiten je nach Bedarf und Geschmack frei bestimmen, sowie gegebenenfalls gewünschte Mischungen in einem beliebigen Mischungsverhältnis selber erzeugen kann.
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Auf diese konstruktiv besonders einfache Weise wird ein Flaschenverschluss geschaffen, der dem Verbraucher nicht nur eine große Flexibilität bei der Entnahme der Zusatzstoffe und Flüssigkeiten, sondern gleichzeitig auch einen größeren Komfort bei der Handhabung bietet.
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Außerdem ist der erfindungsgemäße Flaschenverschluss ist bei einfacher Konstruktion kostengünstig herzustellen, sowie leicht zu befüllen und in der gewohnten Weise an einer Flasche anzubringen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die beiden Verschlussteile hülsenförmig ausgebildet sind und ineinander geschoben werden können. Vorzugsweise sind dabei geeignete Dichtmittel zwischen den Verschlussteilen vorgesehen, um den in der Aufnahmekammer aufgenommenen Zusatzstoff vor schädlichen Einflüssen zu schützen.
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Ein besonders sicherer Halt der beiden Verschlussteile aneinander kann dadurch erreicht werden, dass der zweite Verschlussteil in axialer Richtung reibschlüssig am ersten Verschlussteil gehalten ist. Die Reibkraft ist dabei vorteilhafterweise so bemessen, dass ein unbeabsichtigtes Lösen sicher vermieden wird, aber ein Verbraucher den zweiten Verschlussteil dennoch mit geringem Kraftaufwand vom ersten Verschlussteil abziehen kann.
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Alternativ oder ergänzend dazu kann ein besonders sicherer Halt der beiden Verschlussteile aneinander auch dadurch gewährleistet werden, dass Rastmittel am ersten Verschlussteil und/oder am zweiten Verschlussteil vorgesehen sind, durch die die beiden Verschlussteile in axialer Richtung rastend aneinander gehalten sind.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfassen die Drehmomentübertragungsmittel mindestens ein erstes Kontaktelement, das an einem Verschlussteil radial in Richtung zu dem anderen Verschlussteil vorsteht und formschlüssig mit mindestens einem zweiten Kontaktelement zusammenwirkt, welches an dem anderen Verschlussteil ausgebildet ist. Günstig ist es dabei, wenn die Kontaktelemente einstückig an dem jeweiligen Verschlussteil ausgeformt sind.
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Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Drehmomentübertragungsmittel mindestens zwei Stege umfassen, die sich als erste Kontaktelemente in axialer Richtung an einem Verschlussteil erstrecken, und die formschlüssig mit axialen Stegen oder axialen Nuten zusammenwirken, die als zweite Kontaktelemente am anderen Verschlussteil ausgebildet sind. Die Stege sind dabei vorteilhafterweise gleichmäßig über den Umfang der Verschlussteile verteilt.
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Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung können die Drehmomentübertragungsmittel auch eine am ersten Verschlussteil vorgesehene Verzahnung umfassen, die formschlüssig mit einer am anderen Verschlussteil ausgebildeten komplementären Verzahnung zusammenwirkt.
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Die Verzahnung kann dabei radial und/oder axial vorstehende Zähne umfassen. Vorzugsweise kann auch eine Schrägverzahnung vorgesehen werden.
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ferner eine Flasche mit einem lösbar daran angebrachten Flaschenverschluss der vorangehend beschriebenen Art.
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Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Flasche dabei mit einem Getränk, insbesondere mit einem alkoholischen Getränk und die Aufnahmekammer des Flaschenverschlusses mit einem Brausepulver befüllt.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen.
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Es zeigen:
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1: erste Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses mit verschlossener Aufnahmekammer;
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2: Flaschenverschluss aus 1 mit geöffneter Aufnahmekammer; und
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3: zweite Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses.
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Der in den Figuren dargestellte Flaschenverschluss 1 ist auf eine Flasche 2 aufgeschraubt, die mit einem alkoholischen Getränk gefüllt ist. Der Flaschenverschluss 1 hat eine Aufnahmekammer 3, die mit einem Brausepulver befüllt ist.
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Erfindungsgemäß besteht der Flaschenverschluss 1 aus zwei Teilen 4 und 5, die hier hülsenförmig aufeinander geschoben sind. Die Aufnahmekammer 3 ist becherförmig in dem ersten Verschlussteil 4 ausgebildet. Sie befindet sich oberhalb einer Bodenfläche 6, deren Unterseite gleichzeitig die Öffnung des Flaschenhalses 7 verschließt. Die hohlzylinderförmige Wandung 8 begrenzt an ihrem oberen Rand die Entnahmeöffnung 9 der Aufnahmekammer 3.
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Der ebenfalls becherförmig ausgebildete zweite Verschlussteil 5 ist mit axial von oben auf den ersten Verschlussteil 4 aufgeschoben, um mit seinem Boden 10 die Entnahmeöffnung 9 der Aufnahmekammer 3 zu verschließen. Dabei kann der obere Rand der Wandung 8 und/oder die Innenseite des Bodens 10 mit einer Dichtung bzw. einer abdichtenden Beschichtung versehen sein, um einen luftdichten Verschluss der Aufnahmekammer 3 gewährleisten zu können. Um einen sicheren aber dennoch von einem Verbraucher leicht zu öffnenden Halt des zweiten Verschlussteils 5 auf dem ersten Verschlussteil 4 zu erreichen, sind an der Wandung 11 des zweiten Verschlussteils 5 innenseitig vorstehende Rastmittel 12 vorgesehen, die mit entsprechenden Rastmitteln 13 zusammenwirken, welche an einem den Flaschenhals 7 umgreifenden Bereich des ersten Verschlussteils 4 nach außen vorstehen. So sind die beiden Verschlussteile 4 und 5 in axialer Richtung rastend aneinander gehalten. Zusätzlich kann ein reibschlüssiger Halt vorgesehen sein.
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Die Wandung 11 des zweiten Verschlussteils 5 umgibt die Wandung 8 des ersten Verschlussteils 4 in einem geringen Abstand. In dem hierdurch ausgebildeten Ringraum sind erfindungsgemäß Drehmomentübertragungsmittel 14, 15 vorgesehen, durch die ein Drehmoment von dem zweiten Verschlussteil 5 auf den ersten Verschlussteil 4 übertragen werden kann. Hier bestehen die Drehmomentübertragungsmittel aus mehreren von der Wandung 8 des ersten Verschlussteils 4 radial nach außen vorstehenden Stegen 14, die sich in axialer Richtung nach oben erstrecken und Kontaktelemente bilden, welche durch Anlage mit einer entsprechenden Anzahl von axialen Stegen 15 zusammenwirken, die als Kontaktelemente innenseitig an der Wandung 11 des zweiten Verschlussteils 5 vorstehen.
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Bei der in 3 dargestellten Ausführungsvariante sind die Drehmomentübertragungsmittel 14, 15 durch eine Verzahnung mit schräg verlaufenden Zahnflanken gebildet, die einerseits im Bereich der Entnahmeöffnung 9 am ersten Verschlussteil 4 und andererseits an der Innenseite des Bodens 10 des zweiten Verschlussteils 5 vorgesehen ist.
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Die Drehmomentübertragungsmittel 14, 15 sorgen in beiden Varianten dafür, dass eine zum Öffnen der Flasche 2 erforderliche Drehbewegung, die der Benutzer auf den zweiten Verschlussteil 5 aufbringt, auf den ersten Verschlussteil 4 übertragen wird und somit das Abschrauben des Flaschenverschlusses 1 vom Flaschenhals 7 bewirkt.
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Auf diese Weise kann der Benutzer mit einer Hand die Flasche 2 und mit der anderen Hand den zweiten Verschlussteil 5 erfassen, und ohne zwischenzeitliches Loslassen zunächst das Brausepulver aus der Aufnahmekammer 3 und anschließend das Getränk aus der Flasche 2 entnehmen. Zum Öffnen der Aufnahmekammer 3 wird zunächst der zweite Verschlussteil 5 axial vom ersten Verschlussteil 4 abgezogen (2) und nach der Entnahme der gewünschten Menge von Brausepulver wieder aufgesteckt (1 und 3). Danach kann durch Drehen des zweiten Verschlussteils 5 die Flasche 2 in an sich bekannter Weise geöffnet und das Getränk entnommen werden.
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So wird dem Verbraucher ein besonders großer Komfort bei der Handhabung des Flaschenverschlusses 1 und eine große Flexibilität bei einer gewünschten und gegebenenfalls auch im Mund durchführbaren Mischung des Brausepulvers mit dem Getränk geboten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20105376 U1 [0003]
- DE 20320794 U1 [0004]
- EP 1831083 B1 [0005]
- DE 202009014877 U1 [0006]
- DE 20008395 U1 [0007]