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Die
Erfindung betrifft einen Flaschenbehälter, insbesondere einen Flaschenverschluss,
in dem ein Zusatzstoff abgedichtet aufbewahrt ist, wobei der im
Flaschenverschluss aufbewahrte Zusatzstoff erst im Gebrauch in eine
einen aufzubewahrenden Gegenstand aufbewahrende Flasche gelangt.
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Ein
bekannter Flaschenbehälter
weist eine mit einer Öffnung
versehenen Flasche und einen lösbar
an der Flaschenöffnung
angeordneten Flaschenverschluss auf. Zur Zeit sind verschiedene
Sorten von Flaschenbehältern
entwickelt worden, bei denen der aufzubewahrende Gegenstand und
der Zusatzstoff getrennt in der Flasche bzw. im Flaschenverschluss
aufbewahrt werden können.
Erst beim Gebrauch wird der Zusatzstoff mit dem aufzubewahrenden
Gegenstand vermischt, um eine erhöhte Qualität zu gewährleisten. Der zur Aufbewahrung
des Zusatzstoffs bestimmte Flaschenverschluss erfordert jedoch weitere
Verbesserung.
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Gemäß 1 und 2 ist
ein herkömmlicher
Flaschenverschluss 1 in einer zur Aufnahme von aufzubewahrenden
Gegenständen
dienenden Flasche 2 eingesetzt. Die Flasche 2 besitzt
oben einen Halsansatz 21. Der Flaschenverschluss 1 ist
mit dem Halsansatz 21 verschraubt und weist einen Zusatzstoff-Aufnahmeraum 15 begrenzenden
Verschlusssitz 11, eine dicht am Boden des Verschlusssitzes 11 angeordnete
Membran 12, einen oben am Verschlusssitz 11 angebrachten,
sich unter Kraftaufbringung nach unten zum Abschneiden der Membran 12 bewegenden
Stoßverschluss 13,
einen lösbar zwischen
dem Verschlusssitz 11 und dem Stoßverschluss 13 vorgesehenen
Dichtring 14. Der Stoßverschluss 13 verfügt über einen
Schneidezapfen 131, der unten schräg ausgebildet ist.
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Beim
Gebrauch wird der Dichtring 14 aus dem Zwischenraum zwischen
dem Stoßverschluss 13 und
dem Verschlusssitz 11 herausgezogen. Danach wird der Stoßverschluss 13 in
Pfeilrichtung 16 (3) so gedrückt, dass
sich der Schneidezapfen 131 nach unten bewegt und die Membran 12 sticht. Auf
diese Weise kann der im Zusatzstoff-Aufnahmeraum 15 aufbewahrte
Zusatzstoff von der Bruchstelle nach unten in die Flasche 2 gelangen
und dann mit dem aufbewahrten Gegenstand vermischt werden.
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Der
Flaschenverschluss 1 kann den Zusatzstoff separat aufbewahren.
Außerdem
tritt der Zusatzstoff erst kurz vor dem Gebrauch durch das Durchstechen
der Membran 12 in die Flasche 2 ein, um eine optimale
Vermischung mit dem aufbewahrten Gegenstand zu ermöglichen.
Die Membran 12 ist jedoch ein Scheibchen von Aluminiumfolie,
die am Boden des Verschlusssitzes 11 angeklebt ist. Damit werden
die Herstellungskosten gesteigert. Außerdem wird die Verschmutzungswahrscheinlichkeit
erhöht,
was gleichzeitig ein hygienisches Problem verursacht. Darüber hinaus
können
aufgrund der Klebefehler oder der auf die Wärmeeinflüsse zurückgeführten Verformung Spalte zwischen
der Membran 12 und dem Verschlusssitz 11 auftreten,
durch die der Zusatzstoff eindringt. Damit wird die Wirkung der
getrennten Aufbewahrung des aufbewahrten Gegenstands und des Zusatzstoffs
(zum Schutz gegen Verderben) nicht mehr erreicht.
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Wie
in den 3 und 4 gezeigt, weist der Schneidezapfen 131 unten
eine schräge
Schneidefläche 132 auf.
Wird die straff gespannte Membran 12 von einer sich nach
unten bewegenden, scharfen Unterkante 133 allmählich durchgestochen,
bleibt der große
Teil der nicht geschnittenen Membran 12 noch mit dem Verschlusssitz 11 verbunden.
Daher liegt eine Restspannung vor, die auf die Membran 12 so
einwirkt, dass diese in ihre Ausgangslage zurückkehrt. Damit kann die Membran 12 geringfügig nach oben
gekrümmt
werden, wobei der abgeschnittene Freiabschnitt 121 an der
schrägen
Schneidefläche 132 anliegt.
Deshalb wird der durch den Schneidevorgang entstehende Spalt abgedeckt.
Damit kann der Zusatzstoff nur sehr schwierig nach unten fallen. Außerdem wird
der Zusatzstoff von einem gehobenen Abschnitt 122 der Membran 12 so
blockiert, dass dieser nicht vollständig in die Flasche gelangt.
Dies tritt immer noch auf, auch wenn die Hälfte der Membran 12 abgeschnitten
wird. Wird der Flaschenverschluss so gestaltet, dass die Membran 12 vollständig abgeschnitten
wird, kann dies dazu kommen, dass die Membran 12 in die
Flasche 2 fällt.
Daher lässt
der oben erwähnte
Flaschenverschluss 1 noch viel zu wünschen übrig.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Flaschenverschluss,
der ein zuverlässiges
Herunterfallen des Zusatzstoffs von dem Verschluss gewährleistet,
sowie eine mit diesem versehenen Flaschenbehälter zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
einen Flaschenverschluss, der die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale
aufweist. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus
den Unteransprüchen
hervor.
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Gemäß der Erfindung
wird ein Flaschenverschluss bereitgestellt, der eine Aufsatzeinheit
und eine in der Aufsatzeinheit angeordnete Stoßverschlusseinheit aufweist.
Die Aufsatzeinheit besitzt eine umschließende, innere Begrenzungswand,
eine dicht am unteren Rand der inneren Begrenzungswand ausgebildete,
untere Verschlusswand. Die innere Begrenzungswand und die untere
Verschlusswand begrenzen gemeinsam einen Zusatzstoff-Aufnahmeraum.
Die Stoßverschlusseinheit
weist eine das obere Ende des Zusatzstoff-Aufnahmeraums verschließende Druckplatte
und einen sich ausgehend vom Umfang der Druckplatte nach unten erstreckenden,
in den Zusatzstoff-Aufnahmeraum gelangenden Schneidezapfen. Der
Schneidezapfen ist am Innenumfang der inneren Begrenzungswand angeordnet
und als Ringkörper
ausgeführt,
der sich oberhalb des Randabschnitts der unteren Verschlusswand
befindet, wobei der Schneidezapfen einen im Bereich des untersten
Teils des Unterabschnitts ausgebildeten Schneideabschnitt, zwei
sich ausgehend von beiden Seiten des Schneideabschnitts nach oben
in der von dem Schneideabschnitt abliegenden Richtung schräg erstreckende
Schrägabschnitte
und einen das oberste Ende der Schrägabschnitte quer verbindenden
Anschlagabschnitt aufweist. Der Anschlagabschnitt entspricht einem
Kreisbogen eines horizontalen Kreisumfangs. Der Anschlagabschnitt ist
von der unteren Verschlusswand weiter entfernt als der Schneideabschnitt.
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Die
Stoßverschlusseinheit
bewegt sich unter Druckeinwirkung gegenüber der Aufsatzeinheit von einer
noch nicht gestoßenen
Stelle nach unten zu einer gestoßenen Stelle. In der noch nicht
gestoßenen Stelle
ist zur unteren Verschlusswand benachbart, wobei sich der Anschlagabschnitt
im Abstand über der
unteren Verschlusswand befindet. In der gestoßenen Stelle sticht der Schneideabschnitt
des Schneidezapfens die unteren Verschlusswand durch, wobei der
Randabschnitt der unteren Verschlusswand vom Schrägabschnitt
solange abgeschnitten wird, bis der Anschlagabschnitt gegen die
untere Verschlusswand anliegt. Auf diese Weise wird die untere Verschlusswand
ausgehend von der durch den Anschlagabschnitt gedrückten Stelle
nach unten schrägt
geöffnet.
Damit kann der im Zusatzstoff-Aufnahmeraum
aufgebewahrte Zusatzstoff nach unten fallen.
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Durch
den horizontalen Bogenrand des Anschlagabschnitts wird die untere
Verschlusswand lediglich vom Schneideabschnitt und dem Schrägabschnitt
abgeschnitten, wenn sich der Schneidezapfen stoßend nach außen zum Schneiden
bewegt. Gleichzeitig liegt der Anschlagabschnitt an der unteren
Verschlusswand, was eine unerwünschte
Weiterbewegung des Schneidezapfens nach unten behindert. Außerdem wird
die untere Verschlusswand so gedrückt, dass diese nach unten
abgeschrägt
geöffnet wird.
Sc kann der Zusatzstoff vollständig
und leichtgängig
nach unten in die Flasche fallen. Gleichzeitig bleibt ein Teilbereich
der unteren Verschlusswand ungebrochen, was eine verbesserte Anwendung
gewährleistet.
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Im
Folgenden werden die Erfindung und ihre Ausgestaltungen anhand der
Zeichnung näher
erläutert.
In der Zeichnung zeigt:
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1 eine
perspektivische Explosionsdarstellung eines herkömmlichen Flaschenverschlusses;
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2 einen
Axialschnitt durch den herkömmlichen
Flaschenverschluss im zusammengebauten Zustand, wobei ein Stoßverschluss
von einem Dichtring lagebegrenzt ist;
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3 einen
Axialschnitt durch den herkömmlichen
Flaschenverschluss im zusammengebauten Zustand, wobei der Dichtring
vom Stoßverschluss
abgenommen wird, und wobei die Stoßverschluss so gedrückt wird,
dass eine Membran durchgestochen wird;
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4 einen
Radialschnitt durch den herkömmlichen
Flaschenverschluss, wobei ein Anwendungszustand gezeigt wird, nachdem
die Membran vom Stoßverschluss
gestochen wird;
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5 eine
perspektivische Explosionsdarstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Flaschenbehälters;
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6 einen
Axialschnitt durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Flaschenbehälters in
zerlegter Anordnung;
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7 einen
Axialschnitt durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Flaschenbehälters, wobei
die Stoßverschlusseinheit
von der Schutzdeckeleinheit lagebegrenzt ist, und wobei sich die
Stoßverschlusseinheit
gegenüber der
Aufsatzeinheit in einer noch nicht gestoßenen Position befindet;
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8 einen
Axialschnitt durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Flaschenbehälters, wobei
die Schutzdeckeleinheit von der Stoßverschlusseinheit abgenommen wird,
und wobei die Stoßverschlusseinheit
gedrückt wird
und sich nach unten bis hin zu einer gestoßen Position bewegt; und
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9 einen
Radialschnitt durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Flaschenbehälters, wobei
sich die Stoßverschlusseinheit
in der gestoßen
Position befindet.
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Wie
aus den 5 bis 7 ersichtlich, weist
ein erfindungsgemäßer Flaschenbehälter eine Flasche 3 und
einen auf der Flasche 3 angeordneten Flaschenverschluss 9 auf.
Die Flasche 3 begrenzt einen Flüssigkeits-Aufnahmeraum 31 für einen
aufzubewahrenden Gegenstand und besitzt einen oben befindlichen
Halsansatz 32. Der aufzubewahrende Gegenstand kann Getränke, medizinische
Flüssigkeit,
Reinigungsmittel oder Wasser sein.
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Der
Flaschenverschluss 9 ist auf der Flasche 3 montiert
und weist eine lösbar
auf den Halsansatz 32 aufgesetzte Aufsatzeinheit 4,
eine sich nach unten bewegende, in der Aufsatzeinheit 4 angeordnete Stoßverschlusseinheit 5 und
eine lösbar
auf der Aufsatzeinheit 4 montierte, sich am oberen Ende
der Stoßverschlusseinheit 5 befindende
Schutzdeckeleinheit 6 auf.
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Die
Aufsatzeinheit 4 ist aus Kunststoff einstückig hergestellt
und weist eine auf den Umfang des Halsansatzes 32 aufgeschraubte, äußere Begrenzungswand 41,
eine sich ausgehend von dem oberen Ende der äußeren Begrenzungswand 41 radial
nach innen erstreckende, gegen das obere Ende des Halsansatzes 32 anliegende,
obere Begrenzungswand 42, eine sich ausgehend von dem Innenrand der
oberen Begrenzungswand 42 nach unten erstreckende, um den
Halsansatz 32 herumgeführten,
innere Begrenzungswand 43, eine dicht am unteren Rand der
inneren Begrenzungswand 43 ausgebildete, untere Verschlusswand 44 und
eine sich ausgehend vom oberen Ende der inneren Begrenzungswand 43 nach
oben erstreckende Verbindungswand 45 auf. Die innere Begrenzungswand 43 und
die untere Verschlusswand 44 begrenzen gemeinsam einen
Zusatzstoff-Aufnahmeraum 46. Der Zusatzstoff kann Probiotikum,
Mikroorganismus, MikroorganismusSporen, Lebensmittel, Medikament,
Reinigungsmittel oder Nährstoff
sein, die alle in der Form von Pulvern, Körnchen, Flüssigkeit, usw. sein können.
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Die
innere Begrenzungswand 43 ist ringförmig ausgebildet und weist
einen unteren Ringabschnitt 431, einen oberen Ringabschnitt 432,
dessen Innendurchmesser größer ist
als derjenige des unteren Ringabschnitts 431 und einen
den unteren Ringabschnitt 431 und den oberen Ringabschnitt 432 verbindenden
Rundabschnitt 433 auf. Die untere Verschlusswand 44 besitzt
mittig einen Verdickungsabschnitt 441 und einen sich ausgehend
vom Verdickungsabschnitt 441 radial nach außen erstreckenden,
mit dem Unterrand der inneren Begrenzungswand 43 einstückig verbundenen
Ringabschnitt 442.
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Der
Ringabschnitt 442 befindet sich am Rand und ist dünner als
der Verdickungsabschnitt 441. Das heißt, dass der Ringabschnitt 442 außen niedrig
und innen hoch abgeschrägt
ist, derart, dass sich der Ringabschnitt 442 ausgehend
vom unteren Rand der inneren Begrenzungswand 43 radial
nach oben zum Verdickungsabschnitt 441 hin erstreckt und
dann in den Verdickungsabschnitt 441 übergeht. Die Verbindungswand 45 weist
einen an ihrem Umfang ausgebildeten Rastvorsprung 451 auf.
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Die
Stoßverschlusseinheit 5 ist
aus Kunststoff einstückig
hergestellt und weist eine flach im Inneren der Verbindungswand 45 der
Aufsatzeinheit 4 angeordnete, das obere Ende des Zusatzstoff-Aufnahmeraums 46 verschließende Druckplatte 51,
einen sich ausgehend vom Umfang der Druckplatte 51 nach
unten erstreckenden, in den Zusatzstoff-Aufnahmeraum 46 gelangenden
Schneidezapfen 52 und eine Mehrzahl von im Abstand angeordneten,
axial verlaufend am Innenumfang des Schneidezapfens 52 ausgebildeten
Rippen 53 auf. Die Rippen 53 sorgen für die Erhöhung der
Festigkeit des Schneidezapfens 52 und zielen darauf ab,
die Dicke des Schneidezapfens 52 ohne Einbuße an Festigkeit möglichst
zu minimieren. Als Alternative dazu kann der Schneidezapfen 52 aus
weicherem Material hergestellt werden.
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Der
Schneidezapfen 52 ist am Innenumfang der inneren Begrenzungswand 43 angeordnet
und als Ringkörper
ausgeführt,
der sich oberhalb des Randabschnitts der unteren Verschlusswand 44 befindet.
Außerdem
weist der Schneidezapfen 52 einen oben befindlichen, mit
dem Randabschnitt der Druckplatte 51 verbundenen Oberabschnitt 521,
einen unten befindlichen Unterabschnitt 522, dessen Außendurchmesser
kleiner ist als derjenige des Oberabschnitts 521, einen
den Unterabschnitt 522 und den Oberabschnitt 521 verbindenden
Schulterabschnitt 523, einen im Bereich des untersten Teils
des Unterabschnitts 522 ausgebildeten Schneideabschnitt 524,
zwei sich ausgehend von beiden Seiten des Schneideabschnitts 524 nach
oben in der von dem Schneideabschnitt 524 abliegenden Richtung
schräg erstreckende
Schrägabschnitte 525 und
einen das oberste Ende der Schrägabschnitte 525 quer
verbindenden Anschlagabschnitt 526 auf. Der Schneideabschnitt 524,
die Schrägabschnitte 525 und
der Anschlagabschnitt 526 bilden gemeinsam einen Ringkörper und
sind einstückig
mit dem unteren Rand des Unterabschnitts 522 verbunden.
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Der
Schneideabschnitt 524 umfasst mehrere voneinander beabstandete
Schneidezähne 527 und mehrere
zwischen je zwei einander benachbarten Schneidezähnen 527 ausgebildete
Zahnnuten 528. Die Abstände
von dem unteren Ende der Schneidezähne 527 zum unteren
Verschlusswand 44 sind immer gleich. Jeder der Schneidezähne 527 ist
von oben nach unten immer schmäler
und somit konisch zugespitzt. Das untere Ende der Schneidezähne 527 ist
ausgehend von einer zur inneren Begrenzungswand 43 benachbarten
Außenseite
zu einer von der inneren Begrenzungswand 43 entfernten
Innenseite hin allmählich
nach oben abgeschrägt.
Der Anschlagabschnitt 526 entspricht einem Kreisbogen eines
horizontalen Kreisumfangs. Der entsprechende Mittelpunktswinkel θ [siehe 9]
liegt im Bereich von 22° bis
42°. Ist
der entsprechende Mittelpunktswinkel geringer als 22°, ist die
Bogenlänge
des Anschlagabschnitts 526 zu kurz, wodurch dieser leicht abgebrochen
wird. Ist der entsprechende Mittelpunktswinkel größer als
42°, ist
die Bogenlänge
des Anschlagabschnitts 526 so groß, dass die Bogenlänge für den Schneideabschnitt 524 und
den Schrägabschnitt 525 entsprechend
verkürzt
wird. Damit wird der Randbereich zum Abschneiden der unteren Verschlusswand 44 verringert.
Damit wird der nach unten abgeschrägte Winkel der unteren Verschlusswand 44 kleiner,
wodurch die Wirkung zum Herunterfallen des Zusatzstoffs schlechter
wird. Bevorzugt ist, dass der oben erwähnte Mittelpunktswinkel 32° beträgt, und
dass der Anschlagabschnitt 526 von der untere Verschlusswand 44 weiter
entfernt ist als der Schneideabschnitt 524. Darüber hinaus
entspricht der Abstand zwischen dem Schulterabschnitt 523 und
dem Bundabschnitt 433 demjenigen zwischen dem Anschlagabschnitt 526 und
der unteren Verschlusswand 44.
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Die
Schutzdeckeleinheit 6 ist aus Kunststoff einstückig hergestellt
und weist einen lösbar
um die Verbindungswand 45 der Aufsatzeinheit 4 herumgeführte Umfangsabschnitt 61,
einen mit dem Umfangsabschnitt 61 verbundenen, von der
Hand gezogenen Zuggriff 62, eine flach auf der Stoßverschlusseinheit 5 liegende,
an der Innenwand des Umfangsabschnitts 61 ausgebildete
Deckplatte 63 und mehrere voneinander im Abstand angeordnete,
die Deckplatte 63 und den Umfangsabschnitt 61 verbindende Verbindungskörnchen 64 auf.
Der Umfangsabschnitt 61 besitzt eine ausgehend vom Innenumfang
radial nach innen vorspringende, zur Einpassung des Rastvorsprungs 451 bestimmte
Ringnut 611. Auf der Stoßverschlusseinheit 5 sitzt
die Schutzdeckeleinheit 6, wobei eine zuverlässige Positionierung
durch Eingreifen des Rastvorsprungs 451 in die Ringnut 611 erfolgt.
Mit der Schutzdeckeleinheit 6 wird vermieden, dass die
Stoßverschlusseinheit 5 vor
dem Gebrauch vom Benutzer aus Versehen gedrückt wird und somit die untere
Verschlusswand 44 durch die Bewegung der Stoßverschlusseinheit 5 nach
unten durchgestochen ist. Das heißt, dass die Schutzdeckeleinheit 6 an
einer unerwünschten
Verlagerung gehindert ist. Hierdurch ergibt sich ein sicherer Schutz
für die
Stoßverschlusseinheit 5.
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Beim
Gebrauch wird der Zuggriff 62 von der Hand nach außen gezogen,
wodurch der Umfangsabschnitt 61 zusammen mit der Deckplatte 63 nach außen weggezogen
ist, um die gesamte Schutzdeckeleinheit 6 von dem oberen
Ende der Aufsatzeinheit 4 und der Stoßverschlusseinheit 5 wegzubewegen.
Damit kann die unterhalb der Deckplatte 63 befindliche
Druckplatte 51 frei gemacht werden. Die Stoßverschlusseinheit 5 befindet
sich gegenüber
der Aufsatzeinheit 4 in einer noch nicht gestoßenen Position.
Der Schulterabschnitt 523 ist im Abstand vom Bundabschnitt 433 über diesem
angeordnet, während
sich der Anschlagabschnitt 526 im Abstand von der unteren
Verschlusswand 44 über
dieser befindet. Der Schneideabschnitt 524 des Schneidezapfens 52 ist
an einer zur unteren Verschlusswand 44 benachbarten Stelle
angeordnet. Das heißt,
dass sich die Stoßverschlusseinheit 5 dort
befindet, wo diese zur Bewegung nach unten betätigt wird.
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Im
Gebrauch wird die Druckplatte 51 in Pfeilrichtung 7 8 so
gedrückt,
dass sich die Stoßverschlusseinheit 5 gegenüber der
Aufsatzeinheit 4 von einer in 7 gezeigten,
noch nicht gestoßenen Stelle
nach unten zu einer in den 8 und 9 gezeigten,
gestoßenen
Stelle bewegt. Während
der Bewegung werden die Schneidezähne 527 des Schneideabschnitts 524 zuerst
nach unten verschoben, derart, dass der dem Schneideabschnitt 524 entsprechende
Bereich der unteren Verschlusswand 44 von den Schneidezähnen 527 entlang
dem abgeschrägten
Ringabschnitt 442 durchgestochen werden. Danach bewegt
sich der Schneideabschnitt 524 weiter nach unten, um den
Ringabschnitt 442 abzuschneiden. Anschließend wird
der entsprechende Bereich des Ringabschnitts 442 von den
an beiden Seiten angeordneten, sich nach unten bewegenden Schrägabschnitten 525 so
abgeschnitten, dass eine Bruchstelle 443 zwischen dem Rand
der unteren Verschlusswand 44 und dem Schneideabschnitt 524 sowie
dem Schrägabschnitt 525 entsteht,
bis der Anschlagabschnitt 526 nach unten gegen einen Verbindungsbereich 444 der
unteren Verschlusswand 44 anliegt. Nun liegt der Schulterabschnitt 523 am Rundabschnitt 433 an,
um die Abbewegung des Schneidezapfens 52 gerade an einer
derartigen Stelle zu behindern, dass der Verbindungsbereich 444 der
unteren Verschlusswand 44 nicht abgeschnitten wird. Gleichzeitig
liegt der Anschlagabschnitt 526 an der unteren Verschlusswand 44 an,
wobei die untere Verschlusswand 44 ausgehend von der Verbindungsstelle
des Verbindungsbereichs 444 und der inneren Begrenzungswand 43 nach
unten in einer Schrägstellung
so geöffnet
wird, dass der im Zusatzstoff-Aufnahmeraum 46 aufbewahrte
Zusatzstoff durch die Bruchstelle 443 und die Zahnnuten 528 nach
unten in den Flüssigkeits-Aufnahmeraum 31 der
Flasche 3 gelangt und dann mit dem aufbewahrten Gegenstand
vermischt ist. In diesem Ausführungsbeispiel
ist der aufbewahrte Gegenstand nährstoffarmes
Getränk,
während
der Zusatzstoff Pulver von sporogen Milchsäurebakterien oder Probiotikum ist.
Durch Vermischung des aufbewahrten Gegenstands und des Zusatzstoffs
ergibt sich dann ein Getränk
mit Milchsäurebakterien.
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Aus
der oben erwähnten
Beschreibung ist zu entnehmen, dass ein aufzubewahrender Gegenstand
im Flüssigkeits-Aufnahmeraum 31 der
Flasche 3 aufbewahrt ist, während sich ein Zusatzstoff
im Inneren des Zusatzstoff-Aufnahmeraums 46 des Flaschenverschlusses 9 befindet.
Der aufzubewahrende Gegenstand und der Zusatzstoff werden voneinander
getrennt aufbewahrt, um eine erhöhte
Aktivität und
Frische zu gewährleisten
und somit das Haltbarkeitsdatum zu verlängern. Außerdem wird vermieden, dass
die Ausscheidung oder das Verderben aufgrund der Interaktion zwischen
dem aufzubewahrenden Gegenstand und dem Zusatzstoff vorkommt.
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Kurz
vor dem Gebrauch wird der Zusatzstoff erst mit dem aufzubewahrenden
Gegenstand vermischt, um die Zeitdauer des Vermischungszustands zu
reduzieren. Damit wird vermieden, dass die Flüssigkeit verdirbt. Darüber hinaus
ist eine erhöhte
Frische und eine hygienische Sauberkeit der im Flaschenbehälter aufbewahrten
Flüssigkeit
gewährleistet.
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Durch
den horizontalen Bogenrand des Anschlagabschnitts 526 wird
die untere Verschlusswand 44 lediglich vom Schneideabschnitt 524 und dem
Schrägabschnitt 525 abgeschnitten,
wenn sich der Schneidezapfen 52 stoßend nach außen zum Schneiden
bewegt. Gleichzeitig liegt der Anschlagabschnitt 526 an
der unteren Verschlusswand 44, was eine unerwünschte Weiterbewegung
des Schneidezapfens 52 nach unten behindert. Außerdem wird
die untere Verschlusswand 44 so gedrückt, dass diese nach unten
abgeschrägt
geöffnet
wird. Damit wird vermieden, dass die untere Verschlusswand 44 nach
oben gebogen ist. Darüber
hinaus liegt der abgeschnittene Bereich nicht an dem Schneideabschnitt 524 und
dem Schrägabschnitt 525,
wodurch die Bruchstelle 443 abgedeckt wird. So kann der
im Zusatzstoff-Aufnahmeraum 46 aufbewahrte Zusatzstoff
vollständig
und leichtgängig
nach unten in die Flasche 3 fallen und dann mit dem in
der Flasche 3 aufbewahrten Gegenstand vermischt werden. Gleichzeitig
bleibt der Verbindungsbereich 444 der unteren Verschlusswand 44 ungebrochen,
was verhindert, dass die untere Verschlusswand 44 in die Flasche 3 fällt. Hierdurch
ergibt sich eine verbesserte Anwendung. Damit wird die Aufgabe des
erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses
erfüllt.
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Durch
die Schneidezähne 527 des
Schneideabschnitts 524 wird der Randabschnitt der unteren Verschlusswand 44 abgestochen,
wenn der Schneidezapfen 52 einen stoßenden Schneidevorgang durchführt. Damit
wird die untere Verschlusswand 44 ohne Probleme schnell
geöffnet.
Außerdem
kann der Zusatzstoff leichtgängig
durch die zwischen den Schneidezähnen 527 ausgebildeten
Zahnnuten 528 hindurchgeführt werden. Darüber hinaus
können
sich die Schneidezähne 527 entlang
dem abgeschrägten Ringabschnitt 442 der
oberen Begrenzungswand 42 nach unten bewegen, um den Ringabschnitt 442 abzuschneiden,
wenn der Schneidezapfen 52 den stoßenden Schneidevorgang durchführt. Das
heißt, dass
der Schneidevorgang optimal durchgeführt wird, wobei der Schneideabschnitt 524 und
der Schrägabschnitt 525 eine
leichtgängige
Schneideaufgabe erfüllen.
Ferner wird vermieden, dass die Spitze der Schneidezähne 527 gebogen
und stumpf wird. Damit ist eine verbesserte Verwendung gewährleistet,
wobei die Aufgabe des erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses erfüllt wird.
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Die
Aufsatzeinheit 4 ist aus Kunststoff einstückig hergestellt.
Dadurch erübrigt
sich ein Klebevorgang für
die untere Verschlusswand 44. Auf diese Weise können die
Anlagekosten eingespart werden, wobei sich die Verschmutzungswahrscheinlichkeit verringert,
was gleichzeitig eine hygienische Sauberkeit gewährleistet. Außerdem sind
die untere Verschlusswand 44 und die innere Begrenzungswand 43 aus
gleichem Material hergestellt und einstückig miteinander verbunden.
Damit wird vermieden, dass aufgrund der auf die Wärmeeinflüsse zurückgeführten Verformung
Spalte zwischen der unteren Verschlusswand 44 und der inneren
Begrenzungswand 43 auftreten, durch die der Zusatzstoff
eindringt. Damit wird die Wirkung der getrennten Aufbewahrung des
aufbewahrten Gegenstands und des Zusatzstoffs (zum Schutz gegen
Verderben) optimal erreicht.
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Obwohl
die Erfindung in Bezug auf ein Beispiel beschrieben wurde, welches
derzeit als praktikabelste und bevorzugte Ausführungsform betrachtet wird,
versteht es sich, dass die Erfindung nicht auf das offenbarte Ausführungsbeispiel beschränkt ist. Im
Gegenteil sollen verschiedene Modifikationen und ähnliche
Anordnungen abgedeckt werden, deren Merkmale im Schutzbereich der
beigefügten
Ansprüche
liegen.
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- 1
- Flaschenverschluss
- 11
- Verschlusssitz
- 12
- Membran
- 121
- Freiabschnitt
- 122
- gehobener
Abschnitt
- 13
- Stoßverschluss
- 131
- Schneidezapfen
- 132
- schräge Schneidefläche
- 133
- Unterkante
- 14
- Dichtring
- 15
- Zusatzstoff-Aufnahmeraum
- 16
- Pfeilrichtung
- 2
- Flasche
- 21
- Halsansatz
- 3
- Flasche
- 31
- Flüssigkeits-Aufnahmeraum
- 32
- Halsansatz
- 4
- Aufsatzeinheit
- 41
- äußere Begrenzungswand
- 42
- obere
Begrenzungswand
- 43
- innere
Begrenzungswand
- 431
- unterer
Ringabschnitt
- 432
- oberer
Ringabschnitt
- 433
- Bundabschnitt
- 44
- untere
Verschlusswand
- 441
- Verdickungsabschnitt
- 442
- Ringabschnitt
- 443
- Bruchstelle
- 444
- Verbindungsbereich
- 45
- Verbindungswand
- 451
- Rastvorsprung
- 46
- Zusatzstoff-Aufnahmeraum
- 5
- Stoßverschlusseinheit
- 51
- Druckplatte
- 52
- Schneidezapfen
- 521
- Oberabschnitt
- 522
- Unterabschnitt
- 523
- Schulterabschnitt
- 524
- Schneideabschnitt
- 525
- Schrägabschnitt
- 526
- Anschlagabschnitt
- 527
- Schneidezahn
- 528
- Zahnnut
- 53
- Rippe
- 6
- Schutzdeckeleinheit
- 61
- Umfangsabschnitt
- 611
- Ringnut
- 62
- Zuggriff
- 63
- Deckplatte
- 64
- Verbindungskörnchen
- θ
- Mittelpunktswinkel