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DE202009014877U1 - Flaschenverschluß - Google Patents

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DE202009014877U1
DE202009014877U1 DE200920014877 DE202009014877U DE202009014877U1 DE 202009014877 U1 DE202009014877 U1 DE 202009014877U1 DE 200920014877 DE200920014877 DE 200920014877 DE 202009014877 U DE202009014877 U DE 202009014877U DE 202009014877 U1 DE202009014877 U1 DE 202009014877U1
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DE200920014877
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Genmont Biotech Inc
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
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    • B65D51/28Closures not otherwise provided for combined or co-operating with auxiliary devices for non-closing purposes with auxiliary containers for additional articles or materials
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    • B65D51/285Closures not otherwise provided for combined or co-operating with auxiliary devices for non-closing purposes with auxiliary containers for additional articles or materials the closure presenting means for placing the additional articles or materials in contact with the main contents by acting on a part of the closure without removing the closure, e.g. by pushing down, pulling up, rotating or turning a part of the closure, or upon initial opening of the container the additional article or materials being released by piercing, cutting or tearing an element enclosing it said element being provided with a preformed weakened line ruptured by a sharp element, e.g. a cutter or a piercer

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Abstract

Flaschenverschluss, aufweisend:
eine Aufsatzeinheit (4), die eine innere Begrenzungswand (43) und eine dicht am unteren Rand der inneren Begrenzungswand (43) ausgebildete, untere Verschlusswand (44) aufweist, wobei die innere Begrenzungswand (43) und die untere Verschlusswand (44) gemeinsam einen Zusatzstoff-Aufnahmeraum (46) begrenzen; und
eine Stoßverschlusseinheit (5), die sich im Inneren der Aufsatzeinheit (4) befindet, wobei diese eine das obere Ende des Zusatzstoff-Aufnahmeraums (46) verschließende Druckplatte (51) und einen sich ausgehend vom Umfang der Druckplatte (51) nach unten erstreckenden, in den Zusatzstoff-Aufnahmeraum (46) gelangenden Schneidezapfen (52) aufweist, wobei der Schneidezapfen (52) am Innenumfang der inneren Begrenzungswand (43) angeordnet und als Ringkörper ausgeführt ist, der sich oberhalb des Randabschnitts der unteren Verschlusswand (44) befindet, und wobei der Schneidezapfen (52) einen im Bereich des untersten Teils des Unterabschnitts (522) ausgebildeten Schneideabschnitt (524) und zwei sich ausgehend von beiden Seiten des Schneideabschnitts (524) nach oben in der von dem Schneideabschnitt (524) abliegenden Richtung...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Flaschenbehälter, insbesondere einen Flaschenverschluss, in dem ein Zusatzstoff abgedichtet aufbewahrt ist, wobei der im Flaschenverschluss aufbewahrte Zusatzstoff erst im Gebrauch in eine einen aufzubewahrenden Gegenstand aufbewahrende Flasche gelangt.
  • Ein bekannter Flaschenbehälter weist eine mit einer Öffnung versehenen Flasche und einen lösbar an der Flaschenöffnung angeordneten Flaschenverschluss auf. Zur Zeit sind verschiedene Sorten von Flaschenbehältern entwickelt worden, bei denen der aufzubewahrende Gegenstand und der Zusatzstoff getrennt in der Flasche bzw. im Flaschenverschluss aufbewahrt werden können. Erst beim Gebrauch wird der Zusatzstoff mit dem aufzubewahrenden Gegenstand vermischt, um eine erhöhte Qualität zu gewährleisten. Der zur Aufbewahrung des Zusatzstoffs bestimmte Flaschenverschluss erfordert jedoch weitere Verbesserung.
  • Gemäß 1 und 2 ist ein herkömmlicher Flaschenverschluss 1 in einer zur Aufnahme von aufzubewahrenden Gegenständen dienenden Flasche 2 eingesetzt. Die Flasche 2 besitzt oben einen Halsansatz 21. Der Flaschenverschluss 1 ist mit dem Halsansatz 21 verschraubt und weist einen Zusatzstoff-Aufnahmeraum 15 begrenzenden Verschlusssitz 11, eine dicht am Boden des Verschlusssitzes 11 angeordnete Membran 12, einen oben am Verschlusssitz 11 angebrachten, sich unter Kraftaufbringung nach unten zum Abschneiden der Membran 12 bewegenden Stoßverschluss 13, einen lösbar zwischen dem Verschlusssitz 11 und dem Stoßverschluss 13 vorgesehenen Dichtring 14. Der Stoßverschluss 13 verfügt über einen Schneidezapfen 131, der unten schräg ausgebildet ist.
  • Beim Gebrauch wird der Dichtring 14 aus dem Zwischenraum zwischen dem Stoßverschluss 13 und dem Verschlusssitz 11 herausgezogen. Danach wird der Stoßverschluss 13 in Pfeilrichtung 16 (3) so gedrückt, dass sich der Schneidezapfen 131 nach unten bewegt und die Membran 12 sticht. Auf diese Weise kann der im Zusatzstoff-Aufnahmeraum 15 aufbewahrte Zusatzstoff von der Bruchstelle nach unten in die Flasche 2 gelangen und dann mit dem aufbewahrten Gegenstand vermischt werden.
  • Der Flaschenverschluss 1 kann den Zusatzstoff separat aufbewahren. Außerdem tritt der Zusatzstoff erst kurz vor dem Gebrauch durch das Durchstechen der Membran 12 in die Flasche 2 ein, um eine optimale Vermischung mit dem aufbewahrten Gegenstand zu ermöglichen. Die Membran 12 ist jedoch ein Scheibchen von Aluminiumfolie, die am Boden des Verschlusssitzes 11 angeklebt ist. Damit werden die Herstellungskosten gesteigert. Außerdem wird die Verschmutzungswahrscheinlichkeit erhöht, was gleichzeitig ein hygienisches Problem verursacht. Darüber hinaus können aufgrund der Klebefehler oder der auf die Wärmeeinflüsse zurückgeführten Verformung Spalte zwischen der Membran 12 und dem Verschlusssitz 11 auftreten, durch die der Zusatzstoff eindringt. Damit wird die Wirkung der getrennten Aufbewahrung des aufbewahrten Gegenstands und des Zusatzstoffs (zum Schutz gegen Verderben) nicht mehr erreicht.
  • Wie in den 3 und 4 gezeigt, weist der Schneidezapfen 131 unten eine schräge Schneidefläche 132 auf. Wird die straff gespannte Membran 12 von einer sich nach unten bewegenden, scharfen Unterkante 133 allmählich durchgestochen, bleibt der große Teil der nicht geschnittenen Membran 12 noch mit dem Verschlusssitz 11 verbunden. Daher liegt eine Restspannung vor, die auf die Membran 12 so einwirkt, dass diese in ihre Ausgangslage zurückkehrt. Damit kann die Membran 12 geringfügig nach oben gekrümmt werden, wobei der abgeschnittene Freiabschnitt 121 an der schrägen Schneidefläche 132 anliegt. Deshalb wird der durch den Schneidevorgang entstehende Spalt abgedeckt. Damit kann der Zusatzstoff nur sehr schwierig nach unten fallen. Außerdem wird der Zusatzstoff von einem gehobenen Abschnitt 122 der Membran 12 so blockiert, dass dieser nicht vollständig in die Flasche gelangt. Dies tritt immer noch auf, auch wenn die Hälfte der Membran 12 abgeschnitten wird. Wird der Flaschenverschluss so gestaltet, dass die Membran 12 vollständig abgeschnitten wird, kann dies dazu kommen, dass die Membran 12 in die Flasche 2 fällt. Daher lässt der oben erwähnte Flaschenverschluss 1 noch viel zu wünschen übrig.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Flaschenverschluss, der ein zuverlässiges Herunterfallen des Zusatzstoffs von dem Verschluss gewährleistet, sowie eine mit diesem versehenen Flaschenbehälter zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Flaschenverschluss, der die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Gemäß der Erfindung wird ein Flaschenverschluss bereitgestellt, der eine Aufsatzeinheit und eine in der Aufsatzeinheit angeordnete Stoßverschlusseinheit aufweist. Die Aufsatzeinheit besitzt eine umschließende, innere Begrenzungswand, eine dicht am unteren Rand der inneren Begrenzungswand ausgebildete, untere Verschlusswand. Die innere Begrenzungswand und die untere Verschlusswand begrenzen gemeinsam einen Zusatzstoff-Aufnahmeraum. Die Stoßverschlusseinheit weist eine das obere Ende des Zusatzstoff-Aufnahmeraums verschließende Druckplatte und einen sich ausgehend vom Umfang der Druckplatte nach unten erstreckenden, in den Zusatzstoff-Aufnahmeraum gelangenden Schneidezapfen. Der Schneidezapfen ist am Innenumfang der inneren Begrenzungswand angeordnet und als Ringkörper ausgeführt, der sich oberhalb des Randabschnitts der unteren Verschlusswand befindet, wobei der Schneidezapfen einen im Bereich des untersten Teils des Unterabschnitts ausgebildeten Schneideabschnitt, zwei sich ausgehend von beiden Seiten des Schneideabschnitts nach oben in der von dem Schneideabschnitt abliegenden Richtung schräg erstreckende Schrägabschnitte und einen das oberste Ende der Schrägabschnitte quer verbindenden Anschlagabschnitt aufweist. Der Anschlagabschnitt entspricht einem Kreisbogen eines horizontalen Kreisumfangs. Der Anschlagabschnitt ist von der unteren Verschlusswand weiter entfernt als der Schneideabschnitt.
  • Die Stoßverschlusseinheit bewegt sich unter Druckeinwirkung gegenüber der Aufsatzeinheit von einer noch nicht gestoßenen Stelle nach unten zu einer gestoßenen Stelle. In der noch nicht gestoßenen Stelle ist zur unteren Verschlusswand benachbart, wobei sich der Anschlagabschnitt im Abstand über der unteren Verschlusswand befindet. In der gestoßenen Stelle sticht der Schneideabschnitt des Schneidezapfens die unteren Verschlusswand durch, wobei der Randabschnitt der unteren Verschlusswand vom Schrägabschnitt solange abgeschnitten wird, bis der Anschlagabschnitt gegen die untere Verschlusswand anliegt. Auf diese Weise wird die untere Verschlusswand ausgehend von der durch den Anschlagabschnitt gedrückten Stelle nach unten schrägt geöffnet. Damit kann der im Zusatzstoff-Aufnahmeraum aufgebewahrte Zusatzstoff nach unten fallen.
  • Durch den horizontalen Bogenrand des Anschlagabschnitts wird die untere Verschlusswand lediglich vom Schneideabschnitt und dem Schrägabschnitt abgeschnitten, wenn sich der Schneidezapfen stoßend nach außen zum Schneiden bewegt. Gleichzeitig liegt der Anschlagabschnitt an der unteren Verschlusswand, was eine unerwünschte Weiterbewegung des Schneidezapfens nach unten behindert. Außerdem wird die untere Verschlusswand so gedrückt, dass diese nach unten abgeschrägt geöffnet wird. Sc kann der Zusatzstoff vollständig und leichtgängig nach unten in die Flasche fallen. Gleichzeitig bleibt ein Teilbereich der unteren Verschlusswand ungebrochen, was eine verbesserte Anwendung gewährleistet.
  • Im Folgenden werden die Erfindung und ihre Ausgestaltungen anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines herkömmlichen Flaschenverschlusses;
  • 2 einen Axialschnitt durch den herkömmlichen Flaschenverschluss im zusammengebauten Zustand, wobei ein Stoßverschluss von einem Dichtring lagebegrenzt ist;
  • 3 einen Axialschnitt durch den herkömmlichen Flaschenverschluss im zusammengebauten Zustand, wobei der Dichtring vom Stoßverschluss abgenommen wird, und wobei die Stoßverschluss so gedrückt wird, dass eine Membran durchgestochen wird;
  • 4 einen Radialschnitt durch den herkömmlichen Flaschenverschluss, wobei ein Anwendungszustand gezeigt wird, nachdem die Membran vom Stoßverschluss gestochen wird;
  • 5 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Flaschenbehälters;
  • 6 einen Axialschnitt durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Flaschenbehälters in zerlegter Anordnung;
  • 7 einen Axialschnitt durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Flaschenbehälters, wobei die Stoßverschlusseinheit von der Schutzdeckeleinheit lagebegrenzt ist, und wobei sich die Stoßverschlusseinheit gegenüber der Aufsatzeinheit in einer noch nicht gestoßenen Position befindet;
  • 8 einen Axialschnitt durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Flaschenbehälters, wobei die Schutzdeckeleinheit von der Stoßverschlusseinheit abgenommen wird, und wobei die Stoßverschlusseinheit gedrückt wird und sich nach unten bis hin zu einer gestoßen Position bewegt; und
  • 9 einen Radialschnitt durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Flaschenbehälters, wobei sich die Stoßverschlusseinheit in der gestoßen Position befindet.
  • Wie aus den 5 bis 7 ersichtlich, weist ein erfindungsgemäßer Flaschenbehälter eine Flasche 3 und einen auf der Flasche 3 angeordneten Flaschenverschluss 9 auf. Die Flasche 3 begrenzt einen Flüssigkeits-Aufnahmeraum 31 für einen aufzubewahrenden Gegenstand und besitzt einen oben befindlichen Halsansatz 32. Der aufzubewahrende Gegenstand kann Getränke, medizinische Flüssigkeit, Reinigungsmittel oder Wasser sein.
  • Der Flaschenverschluss 9 ist auf der Flasche 3 montiert und weist eine lösbar auf den Halsansatz 32 aufgesetzte Aufsatzeinheit 4, eine sich nach unten bewegende, in der Aufsatzeinheit 4 angeordnete Stoßverschlusseinheit 5 und eine lösbar auf der Aufsatzeinheit 4 montierte, sich am oberen Ende der Stoßverschlusseinheit 5 befindende Schutzdeckeleinheit 6 auf.
  • Die Aufsatzeinheit 4 ist aus Kunststoff einstückig hergestellt und weist eine auf den Umfang des Halsansatzes 32 aufgeschraubte, äußere Begrenzungswand 41, eine sich ausgehend von dem oberen Ende der äußeren Begrenzungswand 41 radial nach innen erstreckende, gegen das obere Ende des Halsansatzes 32 anliegende, obere Begrenzungswand 42, eine sich ausgehend von dem Innenrand der oberen Begrenzungswand 42 nach unten erstreckende, um den Halsansatz 32 herumgeführten, innere Begrenzungswand 43, eine dicht am unteren Rand der inneren Begrenzungswand 43 ausgebildete, untere Verschlusswand 44 und eine sich ausgehend vom oberen Ende der inneren Begrenzungswand 43 nach oben erstreckende Verbindungswand 45 auf. Die innere Begrenzungswand 43 und die untere Verschlusswand 44 begrenzen gemeinsam einen Zusatzstoff-Aufnahmeraum 46. Der Zusatzstoff kann Probiotikum, Mikroorganismus, MikroorganismusSporen, Lebensmittel, Medikament, Reinigungsmittel oder Nährstoff sein, die alle in der Form von Pulvern, Körnchen, Flüssigkeit, usw. sein können.
  • Die innere Begrenzungswand 43 ist ringförmig ausgebildet und weist einen unteren Ringabschnitt 431, einen oberen Ringabschnitt 432, dessen Innendurchmesser größer ist als derjenige des unteren Ringabschnitts 431 und einen den unteren Ringabschnitt 431 und den oberen Ringabschnitt 432 verbindenden Rundabschnitt 433 auf. Die untere Verschlusswand 44 besitzt mittig einen Verdickungsabschnitt 441 und einen sich ausgehend vom Verdickungsabschnitt 441 radial nach außen erstreckenden, mit dem Unterrand der inneren Begrenzungswand 43 einstückig verbundenen Ringabschnitt 442.
  • Der Ringabschnitt 442 befindet sich am Rand und ist dünner als der Verdickungsabschnitt 441. Das heißt, dass der Ringabschnitt 442 außen niedrig und innen hoch abgeschrägt ist, derart, dass sich der Ringabschnitt 442 ausgehend vom unteren Rand der inneren Begrenzungswand 43 radial nach oben zum Verdickungsabschnitt 441 hin erstreckt und dann in den Verdickungsabschnitt 441 übergeht. Die Verbindungswand 45 weist einen an ihrem Umfang ausgebildeten Rastvorsprung 451 auf.
  • Die Stoßverschlusseinheit 5 ist aus Kunststoff einstückig hergestellt und weist eine flach im Inneren der Verbindungswand 45 der Aufsatzeinheit 4 angeordnete, das obere Ende des Zusatzstoff-Aufnahmeraums 46 verschließende Druckplatte 51, einen sich ausgehend vom Umfang der Druckplatte 51 nach unten erstreckenden, in den Zusatzstoff-Aufnahmeraum 46 gelangenden Schneidezapfen 52 und eine Mehrzahl von im Abstand angeordneten, axial verlaufend am Innenumfang des Schneidezapfens 52 ausgebildeten Rippen 53 auf. Die Rippen 53 sorgen für die Erhöhung der Festigkeit des Schneidezapfens 52 und zielen darauf ab, die Dicke des Schneidezapfens 52 ohne Einbuße an Festigkeit möglichst zu minimieren. Als Alternative dazu kann der Schneidezapfen 52 aus weicherem Material hergestellt werden.
  • Der Schneidezapfen 52 ist am Innenumfang der inneren Begrenzungswand 43 angeordnet und als Ringkörper ausgeführt, der sich oberhalb des Randabschnitts der unteren Verschlusswand 44 befindet. Außerdem weist der Schneidezapfen 52 einen oben befindlichen, mit dem Randabschnitt der Druckplatte 51 verbundenen Oberabschnitt 521, einen unten befindlichen Unterabschnitt 522, dessen Außendurchmesser kleiner ist als derjenige des Oberabschnitts 521, einen den Unterabschnitt 522 und den Oberabschnitt 521 verbindenden Schulterabschnitt 523, einen im Bereich des untersten Teils des Unterabschnitts 522 ausgebildeten Schneideabschnitt 524, zwei sich ausgehend von beiden Seiten des Schneideabschnitts 524 nach oben in der von dem Schneideabschnitt 524 abliegenden Richtung schräg erstreckende Schrägabschnitte 525 und einen das oberste Ende der Schrägabschnitte 525 quer verbindenden Anschlagabschnitt 526 auf. Der Schneideabschnitt 524, die Schrägabschnitte 525 und der Anschlagabschnitt 526 bilden gemeinsam einen Ringkörper und sind einstückig mit dem unteren Rand des Unterabschnitts 522 verbunden.
  • Der Schneideabschnitt 524 umfasst mehrere voneinander beabstandete Schneidezähne 527 und mehrere zwischen je zwei einander benachbarten Schneidezähnen 527 ausgebildete Zahnnuten 528. Die Abstände von dem unteren Ende der Schneidezähne 527 zum unteren Verschlusswand 44 sind immer gleich. Jeder der Schneidezähne 527 ist von oben nach unten immer schmäler und somit konisch zugespitzt. Das untere Ende der Schneidezähne 527 ist ausgehend von einer zur inneren Begrenzungswand 43 benachbarten Außenseite zu einer von der inneren Begrenzungswand 43 entfernten Innenseite hin allmählich nach oben abgeschrägt. Der Anschlagabschnitt 526 entspricht einem Kreisbogen eines horizontalen Kreisumfangs. Der entsprechende Mittelpunktswinkel θ [siehe 9] liegt im Bereich von 22° bis 42°. Ist der entsprechende Mittelpunktswinkel geringer als 22°, ist die Bogenlänge des Anschlagabschnitts 526 zu kurz, wodurch dieser leicht abgebrochen wird. Ist der entsprechende Mittelpunktswinkel größer als 42°, ist die Bogenlänge des Anschlagabschnitts 526 so groß, dass die Bogenlänge für den Schneideabschnitt 524 und den Schrägabschnitt 525 entsprechend verkürzt wird. Damit wird der Randbereich zum Abschneiden der unteren Verschlusswand 44 verringert. Damit wird der nach unten abgeschrägte Winkel der unteren Verschlusswand 44 kleiner, wodurch die Wirkung zum Herunterfallen des Zusatzstoffs schlechter wird. Bevorzugt ist, dass der oben erwähnte Mittelpunktswinkel 32° beträgt, und dass der Anschlagabschnitt 526 von der untere Verschlusswand 44 weiter entfernt ist als der Schneideabschnitt 524. Darüber hinaus entspricht der Abstand zwischen dem Schulterabschnitt 523 und dem Bundabschnitt 433 demjenigen zwischen dem Anschlagabschnitt 526 und der unteren Verschlusswand 44.
  • Die Schutzdeckeleinheit 6 ist aus Kunststoff einstückig hergestellt und weist einen lösbar um die Verbindungswand 45 der Aufsatzeinheit 4 herumgeführte Umfangsabschnitt 61, einen mit dem Umfangsabschnitt 61 verbundenen, von der Hand gezogenen Zuggriff 62, eine flach auf der Stoßverschlusseinheit 5 liegende, an der Innenwand des Umfangsabschnitts 61 ausgebildete Deckplatte 63 und mehrere voneinander im Abstand angeordnete, die Deckplatte 63 und den Umfangsabschnitt 61 verbindende Verbindungskörnchen 64 auf. Der Umfangsabschnitt 61 besitzt eine ausgehend vom Innenumfang radial nach innen vorspringende, zur Einpassung des Rastvorsprungs 451 bestimmte Ringnut 611. Auf der Stoßverschlusseinheit 5 sitzt die Schutzdeckeleinheit 6, wobei eine zuverlässige Positionierung durch Eingreifen des Rastvorsprungs 451 in die Ringnut 611 erfolgt. Mit der Schutzdeckeleinheit 6 wird vermieden, dass die Stoßverschlusseinheit 5 vor dem Gebrauch vom Benutzer aus Versehen gedrückt wird und somit die untere Verschlusswand 44 durch die Bewegung der Stoßverschlusseinheit 5 nach unten durchgestochen ist. Das heißt, dass die Schutzdeckeleinheit 6 an einer unerwünschten Verlagerung gehindert ist. Hierdurch ergibt sich ein sicherer Schutz für die Stoßverschlusseinheit 5.
  • Beim Gebrauch wird der Zuggriff 62 von der Hand nach außen gezogen, wodurch der Umfangsabschnitt 61 zusammen mit der Deckplatte 63 nach außen weggezogen ist, um die gesamte Schutzdeckeleinheit 6 von dem oberen Ende der Aufsatzeinheit 4 und der Stoßverschlusseinheit 5 wegzubewegen. Damit kann die unterhalb der Deckplatte 63 befindliche Druckplatte 51 frei gemacht werden. Die Stoßverschlusseinheit 5 befindet sich gegenüber der Aufsatzeinheit 4 in einer noch nicht gestoßenen Position. Der Schulterabschnitt 523 ist im Abstand vom Bundabschnitt 433 über diesem angeordnet, während sich der Anschlagabschnitt 526 im Abstand von der unteren Verschlusswand 44 über dieser befindet. Der Schneideabschnitt 524 des Schneidezapfens 52 ist an einer zur unteren Verschlusswand 44 benachbarten Stelle angeordnet. Das heißt, dass sich die Stoßverschlusseinheit 5 dort befindet, wo diese zur Bewegung nach unten betätigt wird.
  • Im Gebrauch wird die Druckplatte 51 in Pfeilrichtung 7 8 so gedrückt, dass sich die Stoßverschlusseinheit 5 gegenüber der Aufsatzeinheit 4 von einer in 7 gezeigten, noch nicht gestoßenen Stelle nach unten zu einer in den 8 und 9 gezeigten, gestoßenen Stelle bewegt. Während der Bewegung werden die Schneidezähne 527 des Schneideabschnitts 524 zuerst nach unten verschoben, derart, dass der dem Schneideabschnitt 524 entsprechende Bereich der unteren Verschlusswand 44 von den Schneidezähnen 527 entlang dem abgeschrägten Ringabschnitt 442 durchgestochen werden. Danach bewegt sich der Schneideabschnitt 524 weiter nach unten, um den Ringabschnitt 442 abzuschneiden. Anschließend wird der entsprechende Bereich des Ringabschnitts 442 von den an beiden Seiten angeordneten, sich nach unten bewegenden Schrägabschnitten 525 so abgeschnitten, dass eine Bruchstelle 443 zwischen dem Rand der unteren Verschlusswand 44 und dem Schneideabschnitt 524 sowie dem Schrägabschnitt 525 entsteht, bis der Anschlagabschnitt 526 nach unten gegen einen Verbindungsbereich 444 der unteren Verschlusswand 44 anliegt. Nun liegt der Schulterabschnitt 523 am Rundabschnitt 433 an, um die Abbewegung des Schneidezapfens 52 gerade an einer derartigen Stelle zu behindern, dass der Verbindungsbereich 444 der unteren Verschlusswand 44 nicht abgeschnitten wird. Gleichzeitig liegt der Anschlagabschnitt 526 an der unteren Verschlusswand 44 an, wobei die untere Verschlusswand 44 ausgehend von der Verbindungsstelle des Verbindungsbereichs 444 und der inneren Begrenzungswand 43 nach unten in einer Schrägstellung so geöffnet wird, dass der im Zusatzstoff-Aufnahmeraum 46 aufbewahrte Zusatzstoff durch die Bruchstelle 443 und die Zahnnuten 528 nach unten in den Flüssigkeits-Aufnahmeraum 31 der Flasche 3 gelangt und dann mit dem aufbewahrten Gegenstand vermischt ist. In diesem Ausführungsbeispiel ist der aufbewahrte Gegenstand nährstoffarmes Getränk, während der Zusatzstoff Pulver von sporogen Milchsäurebakterien oder Probiotikum ist. Durch Vermischung des aufbewahrten Gegenstands und des Zusatzstoffs ergibt sich dann ein Getränk mit Milchsäurebakterien.
  • Aus der oben erwähnten Beschreibung ist zu entnehmen, dass ein aufzubewahrender Gegenstand im Flüssigkeits-Aufnahmeraum 31 der Flasche 3 aufbewahrt ist, während sich ein Zusatzstoff im Inneren des Zusatzstoff-Aufnahmeraums 46 des Flaschenverschlusses 9 befindet. Der aufzubewahrende Gegenstand und der Zusatzstoff werden voneinander getrennt aufbewahrt, um eine erhöhte Aktivität und Frische zu gewährleisten und somit das Haltbarkeitsdatum zu verlängern. Außerdem wird vermieden, dass die Ausscheidung oder das Verderben aufgrund der Interaktion zwischen dem aufzubewahrenden Gegenstand und dem Zusatzstoff vorkommt.
  • Kurz vor dem Gebrauch wird der Zusatzstoff erst mit dem aufzubewahrenden Gegenstand vermischt, um die Zeitdauer des Vermischungszustands zu reduzieren. Damit wird vermieden, dass die Flüssigkeit verdirbt. Darüber hinaus ist eine erhöhte Frische und eine hygienische Sauberkeit der im Flaschenbehälter aufbewahrten Flüssigkeit gewährleistet.
  • Durch den horizontalen Bogenrand des Anschlagabschnitts 526 wird die untere Verschlusswand 44 lediglich vom Schneideabschnitt 524 und dem Schrägabschnitt 525 abgeschnitten, wenn sich der Schneidezapfen 52 stoßend nach außen zum Schneiden bewegt. Gleichzeitig liegt der Anschlagabschnitt 526 an der unteren Verschlusswand 44, was eine unerwünschte Weiterbewegung des Schneidezapfens 52 nach unten behindert. Außerdem wird die untere Verschlusswand 44 so gedrückt, dass diese nach unten abgeschrägt geöffnet wird. Damit wird vermieden, dass die untere Verschlusswand 44 nach oben gebogen ist. Darüber hinaus liegt der abgeschnittene Bereich nicht an dem Schneideabschnitt 524 und dem Schrägabschnitt 525, wodurch die Bruchstelle 443 abgedeckt wird. So kann der im Zusatzstoff-Aufnahmeraum 46 aufbewahrte Zusatzstoff vollständig und leichtgängig nach unten in die Flasche 3 fallen und dann mit dem in der Flasche 3 aufbewahrten Gegenstand vermischt werden. Gleichzeitig bleibt der Verbindungsbereich 444 der unteren Verschlusswand 44 ungebrochen, was verhindert, dass die untere Verschlusswand 44 in die Flasche 3 fällt. Hierdurch ergibt sich eine verbesserte Anwendung. Damit wird die Aufgabe des erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses erfüllt.
  • Durch die Schneidezähne 527 des Schneideabschnitts 524 wird der Randabschnitt der unteren Verschlusswand 44 abgestochen, wenn der Schneidezapfen 52 einen stoßenden Schneidevorgang durchführt. Damit wird die untere Verschlusswand 44 ohne Probleme schnell geöffnet. Außerdem kann der Zusatzstoff leichtgängig durch die zwischen den Schneidezähnen 527 ausgebildeten Zahnnuten 528 hindurchgeführt werden. Darüber hinaus können sich die Schneidezähne 527 entlang dem abgeschrägten Ringabschnitt 442 der oberen Begrenzungswand 42 nach unten bewegen, um den Ringabschnitt 442 abzuschneiden, wenn der Schneidezapfen 52 den stoßenden Schneidevorgang durchführt. Das heißt, dass der Schneidevorgang optimal durchgeführt wird, wobei der Schneideabschnitt 524 und der Schrägabschnitt 525 eine leichtgängige Schneideaufgabe erfüllen. Ferner wird vermieden, dass die Spitze der Schneidezähne 527 gebogen und stumpf wird. Damit ist eine verbesserte Verwendung gewährleistet, wobei die Aufgabe des erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses erfüllt wird.
  • Die Aufsatzeinheit 4 ist aus Kunststoff einstückig hergestellt. Dadurch erübrigt sich ein Klebevorgang für die untere Verschlusswand 44. Auf diese Weise können die Anlagekosten eingespart werden, wobei sich die Verschmutzungswahrscheinlichkeit verringert, was gleichzeitig eine hygienische Sauberkeit gewährleistet. Außerdem sind die untere Verschlusswand 44 und die innere Begrenzungswand 43 aus gleichem Material hergestellt und einstückig miteinander verbunden. Damit wird vermieden, dass aufgrund der auf die Wärmeeinflüsse zurückgeführten Verformung Spalte zwischen der unteren Verschlusswand 44 und der inneren Begrenzungswand 43 auftreten, durch die der Zusatzstoff eindringt. Damit wird die Wirkung der getrennten Aufbewahrung des aufbewahrten Gegenstands und des Zusatzstoffs (zum Schutz gegen Verderben) optimal erreicht.
  • Obwohl die Erfindung in Bezug auf ein Beispiel beschrieben wurde, welches derzeit als praktikabelste und bevorzugte Ausführungsform betrachtet wird, versteht es sich, dass die Erfindung nicht auf das offenbarte Ausführungsbeispiel beschränkt ist. Im Gegenteil sollen verschiedene Modifikationen und ähnliche Anordnungen abgedeckt werden, deren Merkmale im Schutzbereich der beigefügten Ansprüche liegen.
  • 1
    Flaschenverschluss
    11
    Verschlusssitz
    12
    Membran
    121
    Freiabschnitt
    122
    gehobener Abschnitt
    13
    Stoßverschluss
    131
    Schneidezapfen
    132
    schräge Schneidefläche
    133
    Unterkante
    14
    Dichtring
    15
    Zusatzstoff-Aufnahmeraum
    16
    Pfeilrichtung
    2
    Flasche
    21
    Halsansatz
    3
    Flasche
    31
    Flüssigkeits-Aufnahmeraum
    32
    Halsansatz
    4
    Aufsatzeinheit
    41
    äußere Begrenzungswand
    42
    obere Begrenzungswand
    43
    innere Begrenzungswand
    431
    unterer Ringabschnitt
    432
    oberer Ringabschnitt
    433
    Bundabschnitt
    44
    untere Verschlusswand
    441
    Verdickungsabschnitt
    442
    Ringabschnitt
    443
    Bruchstelle
    444
    Verbindungsbereich
    45
    Verbindungswand
    451
    Rastvorsprung
    46
    Zusatzstoff-Aufnahmeraum
    5
    Stoßverschlusseinheit
    51
    Druckplatte
    52
    Schneidezapfen
    521
    Oberabschnitt
    522
    Unterabschnitt
    523
    Schulterabschnitt
    524
    Schneideabschnitt
    525
    Schrägabschnitt
    526
    Anschlagabschnitt
    527
    Schneidezahn
    528
    Zahnnut
    53
    Rippe
    6
    Schutzdeckeleinheit
    61
    Umfangsabschnitt
    611
    Ringnut
    62
    Zuggriff
    63
    Deckplatte
    64
    Verbindungskörnchen
    θ
    Mittelpunktswinkel

Claims (6)

  1. Flaschenverschluss, aufweisend: eine Aufsatzeinheit (4), die eine innere Begrenzungswand (43) und eine dicht am unteren Rand der inneren Begrenzungswand (43) ausgebildete, untere Verschlusswand (44) aufweist, wobei die innere Begrenzungswand (43) und die untere Verschlusswand (44) gemeinsam einen Zusatzstoff-Aufnahmeraum (46) begrenzen; und eine Stoßverschlusseinheit (5), die sich im Inneren der Aufsatzeinheit (4) befindet, wobei diese eine das obere Ende des Zusatzstoff-Aufnahmeraums (46) verschließende Druckplatte (51) und einen sich ausgehend vom Umfang der Druckplatte (51) nach unten erstreckenden, in den Zusatzstoff-Aufnahmeraum (46) gelangenden Schneidezapfen (52) aufweist, wobei der Schneidezapfen (52) am Innenumfang der inneren Begrenzungswand (43) angeordnet und als Ringkörper ausgeführt ist, der sich oberhalb des Randabschnitts der unteren Verschlusswand (44) befindet, und wobei der Schneidezapfen (52) einen im Bereich des untersten Teils des Unterabschnitts (522) ausgebildeten Schneideabschnitt (524) und zwei sich ausgehend von beiden Seiten des Schneideabschnitts (524) nach oben in der von dem Schneideabschnitt (524) abliegenden Richtung schräg erstreckende Schrägabschnitte (525) aufweist, wodurch sich die Stoßverschlusseinheit (5) unter Druckeinwirkung gegenüber der Aufsatzeinheit (4) von einer noch nicht gestoßenen Stelle nach unten zu einer gestoßenen Stelle bewegt, wobei der Schneideabschnitt (524) des Schneidezapfens (52) in der noch nicht gestoßenen Stelle zur unteren Verschlusswand (44) benachbart ist, während dieser in der gestoßenen Stelle die untere Verschlusswand (44) durchsticht, und wobei der Randabschnitt der unteren Verschlusswand (44) vom Schrägabschnitt (525) so abgeschnitten wird, dass der im Zusatzstoff-Aufnahmeraum (46) aufbewahrte Zusatzstoff durch die Zahnnuten (528) sowie durch den Zwischenraum zwischen dem unteren Ende des Schneidezapfens (52) und der abgeschnittenen, unteren Verschlusswand (44) hindurchgeführt wird und dann nach unten hin fällt.
  2. Flaschenverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidezapfen (52) ferner zwei sich ausgehend von beiden Seiten des Schneideabschnitts (524) nach oben in der von dem Schneideabschnitt (524) abliegenden Richtung schräg erstreckende Schrägabschnitte (525) und einen das oberste Ende der Schrägabschnitte (525) quer verbindenden Anschlagabschnitt (526) aufweist.
  3. Flaschenverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneideabschnitt (524) der Stoßverschlusseinheit (5) mehrere voneinander beabstandete Schneidezähne (527) und mehrere zwischen je zwei einander benachbarten Schneidezähnen (527) ausgebildete Zahnnuten (528) aufweist, wobei jeder der Schneidezähne (527) von oben nach unten immer schmäler und somit konisch zugespitzt ist.
  4. Flaschenverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Verschlusswand (44) mittig einen Verdickungsabschnitt (441) und einen sich ausgehend vom Verdickungsabschnitt (441) radial nach außen erstreckenden, mit dem Unterrand der inneren Begrenzungswand (43) einstückig verbundenen Ringabschnitt (442) aufweist.
  5. Flaschenverschluss nach Anspruch 1, ferner mit einer Schutzdeckeleinheit (6), die lösbar auf der Aufsatzeinheit (4) montierbar ist und sich am oberen Ende der Stoßverschlusseinheit (5) befindet, wobei die Schutzdeckeleinheit (6) einen abdeckenden Schutz für die Stoßverschlusseinheit (5) gewährleistet.
  6. Flaschenverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoßverschlusseinheit (5) ferner eine Mehrzahl von im Abstand angeordneten, axial verlaufend am Innenumfang des Schneidezapfens (52) ausgebildeten Rippen (53) aufweist.
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DE102011106130A1 (de) 2011-06-10 2012-12-13 Frank Patro Flaschenverschluss mit Aufnahmekammer

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