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Die Erfindung betrifft eine Fadenwickelgehäuse-Baugruppe zum Einsetzen in ein Greifergehäuse eines Vertikalgreifers. Ferner betrifft die Erfindung einen Vertikalgreifer mit einer solchen Fadenwickelgehäuse-Baugruppe und eine Nähmaschine mit einem derartigen Vertikalgreifer.
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Ein Vertikalgreifer mit einteiligem Fadenwickelgehäuse ist bekannt aus der
WO 2007/101548 A1 . Weitere Greifer, in denen Fadenwickel untergebracht sind, sind bekannt aus der
DE-PS 607 034 , der
DE-PS 1 063 017 und der
DE 39 11 134 A1 .
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Fadenwickelgehäuse für einen Vertikalgreifer so weiterzubilden, dass die Handhabbarkeit der Fadenwickelgehäuse-Baugruppe verbessert ist.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch eine Fadenwickelgehäuse-Baugruppe mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
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Es wurde erkannt, dass beispielsweise Probleme, die mit einer unerwünschten Relativverdrehung des Fadenwickels im Fadenwickelgehäuse verbunden sind, ausgeräumt werden können, wenn der Fadenwickel passgenau und möglichst unter Presspassung in das Fadenwickelgehäuse eingepasst ist. Ein solches unerwünschtes Verdrehen kann sich, wenn keine Vorkehrungen hiergegen getroffen sind, durch eine ruckartige Beschleunigung des Fadenwickelgehäuses, beispielsweise vermittelt über einen Kapsellüfter, ergeben. Die erfindungsgemäße Fadenwickelgehäuse-Baugruppe hat eine vom weiteren Fadenwickelgehäuse separat ausgeführte Fadenwickelkapsel zum Aufnehmen des Fadenwickels. Die Fadenwickelkapsel kann mit sehr hoher Durchmessergenauigkeit gefertigt sein, sodass der Fadenwickel unter definierter Presspassung gehalten sein kann. Soweit die Fadenwickelkapsel im separat hierzu ausgeführten Fadenwickelgehäuse drehgesichert ist, muss nicht das gesamte Fadenwickelgehäuse mit entsprechender Dimensionsgenauigkeit gefertigt sein, was die Fertigungskosten verringern hilft. Ein Vertikalgreifer ist ein Greifer mit vertikaler Drehachse. Der Fadenwickel kann als Bobbine ausgeführt sein. Die Fadenwickelkapsel kann mitsamt einem teilweise aufgebrauchten Fadenwickel aus der Baugruppe entnommen und zwischengelagert werden. Die über die Fadenwickelkapsel geschaffene zerstörungsfreie Entnahmemöglichkeit des Fadenwickels ergibt insbesondere die Möglichkeit eines Greiferfaden-Farbwechsels ohne unnötigen Fadenabfall.
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Ein separater Deckel nach Anspruch 2 schafft die Möglichkeit, zum einen vom Fadenwickel bereit gestellten Greiferfaden zwischen der Deckenwand und dem Deckel zu führen. Dies ermöglicht die Schaffung eines Widerstandes beim Fadenabziehen durch eine Klemmung des Greifverfahrens zwischen der Deckel und der Deckenwand der Fadenwickelkapsel. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Faden vom Fadenwickel im Prinzip widerstandsfrei abgewickelt wird, da dann für das Einfädeln über die Klemmung ein Mindest-Abzugswiderstand gegeben ist. Der Deckel kann eine Führungsnase aufweisen, die das Fadeneinfädeln weiter erleichtert.
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Ein deckenseitiger Steg nach Anspruch 3 ergibt die Möglichkeit, die Fadenwickelkapsel zum Herausnehmen der Fadenwickelkapsel aus dem Fadenwickelgehäuse zu ergreifen.
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Eine starre Montage nach Anspruch 4 ist konstruktiv einfach. Insbesondere ist der Steg nicht in Form einer Klappe ausgebildet.
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Eine Drehsicherung nach Anspruch 5 führt automatisch auch zu einer Drehsicherung der Fadenwickelkapsel relativ zum Fadenwickelgehäuse. Die Drehsicherung kann durch einen Endabschnitt des Steges ausgebildet sein, der über die Fadenwickelkapsel radial übersteht und in eine hierzu zumindest bereichsweise komplementäre Ausnehmung im Fadenwickelgehäuse eingreift.
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Ein Toleranz-Drehwinkelbereich nach Anspruch 6 erleichtert ein Einführen der Fadenwickelkapsel in das Fadenwickelgehäuse.
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Eine Hubsicherung nach Anspruch 7 verhindert, dass sich die Fadenwickelkapsel unerwünscht relativ zum Fadenwickelgehäuse in vertikaler Richtung, also längs der Greiferdrehachse, verlagert. Die Hubsicherung kann als Bajonettverschluss ausgebildet sein. Dies ist von besonderem Vorteil in Verbindung mit der einen Toleranz-Drehwinkelbereich aufweisenden Drehsicherung, da dann eine Überführung der Bajonett-Hubsicherung von einer Freigabe- in eine Sicherungsstellung innerhalb des Toleranz-Drehwinkelbereichs vorgegeben sein kann. Alternativ kann die Hubsicherung durch eine überwindbare Rasteinrichtung gebildet sein, z. B. durch eine federnde Rastkomponente, die am Fadenwickelgehäuse oder an der Fadenwickelkapsel festgelegt ist und zur Hubsicherung mit einer festen Gegen-Rastkomponente, die an der Fadenwickelkapsel oder am Fadenwickelgehäuse festgelegt ist, zusammenwirkt. Eine Hubsicherungskraft der federnden Rastkomponente kann zum Herausnehmen der Fadenwickelkapsel aus dem Fadenwickelgehäuse überwindbar sein. Die federnde Rastkomponente kann durch mindestens ein Federsegment gebildet sein. Das Federsegment kann durch einen Federbügel gebildet sein. Das Federsegment kann in eine Gegen-Rastkomponente in Form einer Umfangsausnehmung, z. B. in Form einer Umfangsnut, in einer Innenwand der Fadenwickelkapsel oder des Fadenwickelgehäuses eingreifen. Alternativ oder zusätzlich kann die Hubsicherung durch eine Magnetsicherung der Fadenwickelkapsel im Fadenwickelgehäuse gebildet sein.
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Eine Brems-Blattfeder nach Anspruch 8 ermöglicht die Vorgabe einer definierten Greiferfadenspannung. Bevorzugt ist eine Klemm-Auflagekraft der Brems-Blattfeder auf der Mantelwand des Fadenwickelgehäuses einstellbar, beispielsweise über eine Einstellschraube. Ein von der Fadenwickelkapsel separater Deckel kann mit einer Deckenwand der Fadenwickelkapsel zum klemmenden Halten des Greiferfadens beim Einfädeln in die vorgespannte Brems-Blattfeder zusammenwirken.
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Die Vorteile eines Vertikalgreifers nach Anspruch 9 und einer Nähmaschine nach Anspruch 10 entsprechen denen, die vorstehend unter Bezugnahme auf die erfindungsgemäße Fadenwickelgehäuse-Baugruppe bereits erläutert wurden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
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1 eine teilweise innere Details freigebende Vorderansicht an einer Nähmaschine;
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2 eine Explosionsdarstellung von Komponenten einer Fadenwickelgehäuse-Baugruppe zum Einsetzen in ein Greifergehäuse eines Vertikalgreifers der Nähmaschine nach 1;
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3 eine Explosionsdarstellung der Fadenwickelgehäuse-Baugruppe nach 2 mit zusammengesetzter Fadenwickelkapsel zum Aufnehmen eines Fadenwickels;
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4 eine Aufsicht auf die zusammengesetzte Fadenwickelgehäuse-Baugruppe beim Einsetzen der Fadenwickelkapsel in das Fadenwickelgehäuse;
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5 einen axialen Linksschnitt durch die Fadenwickelkapsel und das Fadenwickelgehäuse gemäß Linie V-V in 4, wobei ein deckenseitiger Steg, der drehfest mit der Fadenwickelkapsel verbunden ist, ungeschnitten dargestellt und die Fadenwickelkapsel noch nicht vollständig in das Fadenwickelgehäuse eingesetzt dargestellt ist;
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6 in einer zu 5 ähnlichen Darstellung die Fadenwickelkapsel vollständig eingesetzt in das Fadenwickelgehäuse, wobei eine Bajonett-Hubsicherung noch in einer Freigabestellung vorliegt;
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7 in einer zu 4 ähnlichen Darstellung die Fadenwickelgehäuse-Baugruppe mit relativ zum Fadenwickelgehäuse innerhalb eines Toleranz-Drehwinkelbereichs verdrehter Fadenwickelkapsel und in einer Hubsicherungsstellung vorliegender Bajonett-Hubsicherung;
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8 in einer zu den 5 und 6 ähnlichen Schnittdarstellung gemäß Linie VIII-VIII in 7 die Fadenwickelgehäuse-Baugruppe in der Relativstellung nach 7;
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9 perspektivisch die zusammengesetzte Fadenwickelgehäuse-Baugruppe inklusive einer Brems-Blattfeder, wobei eine Fadenführung des eingefädelten Greiferfadens veranschaulicht ist;
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10 in einer zu 3 ähnlichen Darstellung eine weitere Ausführung einer Fadenwickelgehäuse-Baugruppe;
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11 eine Seitenansicht der Fadenwickel-Baugruppe nach 10;
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12 einen Schnitt gemäß Linie XII-XII in 11;
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13 vergrößert einen Schnitt gemäß Linie XIII-XIII in 12.
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Eine Nähmaschine 1 weist eine Grundplatte 2 mit einem sich davon aufwärts erstreckenden Ständer 3 und einem abgewinkelten Arm 4 auf. Letzterer endet in einem Kopf 5. In dem Arm 4 ist drehbar eine Armwelle 6 gelagert, die in dem Kopf 5 einen Kurbeltrieb 7 mit einem Fadenhebel 8 antreibt. Der Kurbeltrieb 7 steht antriebsmäßig mit einer in dem Kopf 5 verschiebbar gelagerten Nadelstange 9 in Verbindung. Letztere hat an ihrem unteren Ende eine Nähnadel 10. Die Nähnadel 10 ist vom Kurbeltrieb 7 auf und ab bewegbar. Hierbei durchläuft die Nähnadel 10 einen Bewegungsraum. Die Nähnadel 10 führt in einem Öhr einen von einer Spule 12 über eine Fadenspannvorrichtung und den Fadenhebel 8 zugeführten Nadelfaden 13.
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Auf der Grundplatte 2 ist eine Auflageplatte 16 montiert, auf der ein Nähgutteil 17 aufliegt. Die Auflageplatte 16 hat eine Stoffschieber-Öffnung, die für den Durchtritt eines Stoffschiebers 19 ausgebildet ist. Der Stoffschieber 19 hat ein Stichloch 20 für den Durchtritt der Nähnadel 10. Der Stoffschieber 19 ist über ein unterhalb der Grundplatte 2 angeordnetes Schub- und Hubgetriebe angetrieben.
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Unterhalb der Auflageplatte 16 ist ein Greifer 21 angeordnet, der ein Greifergehäuse 22 mit einer mantelseitigen Greiferspitze 23 aufweist. Der Greifer 21 ist ein Vertikalgreifer, hat also eine vertikale Drehachse 24, die senkrecht auf einer Auflageebene der Auflageplatte 16 steht.
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Das Greifergehäuse 22 ist fest mit einer Welle verbunden, die ko-axial zur Drehachse 24 verläuft. Gelagert ist diese Welle drehbar in einem mit der Grundplatte 2 verschraubten Lagerbock 25. In diesem ist zudem eine Antriebswelle 26 gelagert, die mit einem im Inneren des Lagerbocks 25 angeordneten Zahnradgetriebe verbunden ist. Die Antriebswelle 26 ist über einen Riementrieb 27 antriebsmäßig mit der Armwelle 6 verbunden.
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Teil des Greifers 21 ist eine Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 28, die in der 2 in einer Explosionsdarstellung gezeigt ist. Die 2 bis 9 zeigen eine erste Ausführung der Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 28. Die Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 28 wird insgesamt in das Greifergehäuse 22 eingesetzt, das in den 2 ff. nicht dargestellt ist.
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Die Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 28 hat eine Fadenwickelkapsel 29 zum Aufnehmen eines Fadenwickels 30, der auch als Bobbine bezeichnet wird. Die Fadenwickelkapsel 29 wird aufgenommen von einem Fadenwickelgehäuse 31 der Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 28. Die Fadenwickelkapsel 29 einerseits und das Fadenwickelgehäuse andererseits sind zwei separate Komponenten der Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 28.
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Die Fadenwickelkapsel 29 ist bodenseitig offen. Der Fadenwickel 30 sitzt unter Presspassung in der Fadenwickelkapsel 29.
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Die Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 28 hat weiterhin einen von der Fadenwickelkapsel 29 separaten Deckel 32, der auf einer Deckenwand 33 der Fadenwickelkapsel 29 aufliegt. Als Decke wird jeweils ein oberer Wandabschluss der jeweils beschriebenen Komponente bezeichnet. Entsprechend wird als Boden ein unterer Wandabschluss der jeweils beschriebenen Komponente bezeichnet.
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Die 2 zeigt einen Teil einer Führung eines Greiferfadens 34, der vom Fadenwickel 30 abgezogen wird. Der Greiferfaden 34 durchtritt zunächst eine zentrale Durchtrittsöffnung 35 in der Deckenwand 33 der Fadenwickelkapsel 29, mit der ein zentraler Durchtrittsbereich 36 einer vom Rand her im Deckel 32 ausgeführten Ausnehmung 37 fluchtet. Randseitig hat die Ausnehmung 37 eine hochgebogene Faden-Führungsnase 38.
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Drehfest mit der Fadenwickelkapsel 29 ist ein deckenseitiger Steg 39 verbunden, der gegenüber dem sonstigen Fadenwickelgehäuse 29 erhaben ausgeführt ist. Der Steg 39 ist auf den Deckel 32 aufgesetzt und an diesem über Bolzen 40 festgelegt, die miteinander fluchtende Durchtrittsöffnungen im Deckel 32 einerseits und in der Deckenwand 33 der Fadenwickelkapsel 29 durchtreten. Die Deckenwand 33 einerseits und der Deckel 32 andererseits haben weiterhin miteinander fluchtende Sichtöffnungen 41, 42, über die eine visuelle Vorratskontrolle des Fadenwickels 30 möglich ist.
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Der Steg 39 und damit auch der Deckel 32 und die Fadenwickelkapsel 29 ist gegenüber dem Fadenwickelgehäuse 31 über eine Drehsicherung drehgesichert. Zu dieser Drehsicherung gehört ein über die Fadenwickelkapsel 29 und den Deckel 32 randseitig überstehender Endabschnitt 43 des Stegs 39, der in eine randseitige Ausnehmung 44 in einem oberen Randabschnitt des Fadenwickelgehäuses 31 eingreift. Die Ausnehmung 44 hat dabei in Umfangsrichtung um die Drehachse 24 eine größere Erstreckung als der Endabschnitt 43, sodass eine relative Verdrehung der Fadenwickelkapsel 29 gegenüber dem Fadenwickelgehäuse 31 um einen Toleranz-Drehwinkelbereich möglich ist.
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Die Fadenwickelkapsel 29 ist gegenüber dem Fadenwickelgehäuse 31 gegen eine unerwünschte vertikale Relativverlagerung, also gegen eine unerwünschte Verlagerung längs der Drehachse 24, durch eine Hubsicherung gesichert. Letztere ist als Bajonettverschluss ausgeführt. Hierzu hat die Fadenwickelkapsel 29 eine L-förmige Bajonett-Ausnehmung 45, die von unten her in einer Mantelwand 46 der Fadenwickelkapsel 29 ausgeführt ist. Zur Bajonett-Hubsicherung gehört weiterhin ein Bajonett-Führungskörper 47 in Form eines Bolzens, der in eine Aufnahmeöffnung 48 in einer Mantelwand 49 des Fadenwickelgehäuses 31 eingetrieben ist.
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Die 4 bis 6 zeigen die Situation beim Einsetzen der Fadenwickelkapsel 29 in das Fadenwickelgehäuse 31. Hierbei wird die Fadenwickelkapsel 29 relativ zum Fadenwickelgehäuse 31 in einer Drehposition positioniert, die innerhalb des Toleranz-Drehwinkelbereichs der Drehsicherung 43, 44 liegt und in der ein Einführen des Bajonett-Führungskörpers 47 in die Bajonett-Ausnehmung 45 möglich ist. 5 zeigt die Situation während des Einführens des Bajonett-Führungskörpers 47 in die Bajonett-Ausnehmung 45 und 6 die Situation, bei der in der gleichen Umfangs-Relativposition der Fadenwickelkapsel 29 zum Fadenwickelgehäuse 31 der Bajonett-Führungskörper 47 einen Boden der Bajonett-Ausnehmung 45 erreicht hat.
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Die 7 und 8 zeigen eine Sicherungsstellung der Bajonett- Hubsicherung 45, 47, die nach einem Verdrehen der Fadenwickelkapsel 29 relativ zum Fadenwickelgehäuse 31 im Uhrzeigersinn (vgl. Richtungspfeil 50 in der 7) erreicht ist. In dieser Sicherungsstellung hat der Bajonett-Führungskörper 47 ein Ende der Bajonett-Ausnehmung 45 erreicht (vgl. 8). In dieser Sicherungsstellung ist eine Relativverlagerung der Fadenwickelkapsel 29 zum Fadenwickelgehäuse 31 längs der Greifer-Drehachse 24 nicht möglich.
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Auch die Sicherungsstellung liegt innerhalb des Toleranz-Drehwinkelbereichs der Drehsicherung 43, 44.
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9 zeigt eine Führung des Greiferfadens 34 bei in das Fadenwickelgehäuse 31 eingesetzter Fadenwickelkapsel 29. Der Greiferfaden 34 verläuft ein Stück weit zwischen dem Deckel 32 und der Deckenwand 33 der Fadenwickelkapsel 29 wodurch ein erster, geringer Führungswiderstand der Greiferfadenführung gegeben ist. Das Einfädeln des Greiferfadens 34 zwischen den Deckel 32 und die Deckenwand 33 der Fadenwickelkapsel 29 wird durch die Faden-Führungsnase 38 erleichtert. Der Deckel 22 ist federelastisch gestaltet, damit der Greiferfaden 34 beim Einfädeln in eine Brems-Blattfeder 51 durch Fingerdruck, wie in der 9 dargestellt, zwischen der Deckenwand 33 und dem Deckel 32 geklemmt werden kann. Ein Einfädeln des lose vom Fadenwickel 30 kommenden Greiferfadens 34 in die vorgespannte Brems-Blattfeder 51 wäre ohne eine solche Klemmung allenfalls erschwert möglich.
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Anschließend wird der Greiferfaden 34 zur Außenseite der Fadenwickelgehäuse-Mantelwand 49 geführt und durchtritt dabei einen Klemmbereich der Brems-Blattfeder 51, die außen auf der Fadenwickelgehäuse-Mantelwand 49 aufliegt. Der Greiferfaden 34 wird also zwischen der Brems-Blattfeder 51 und der Fadenwickelgehäuse-Mantelwand 49 geführt. Ein Führungswiderstand der Führung des Greiferfadens 34, der von der Klemmkraft der Brems-Blattfeder 51 auf der Fadenwickelgehäuse- Mantelwand 49 abhängt, kann über eine Stellschraube 52 vorgegeben werden.
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Nach dem Klemmbereich durch die Brems-Blattfeder 51 durchtritt der Greiferfaden 34 eine Führungsnut 53 in einen deckenseitigen Kragenabschnitt 54 des Fadenwickelgehäuses 31 und ist ab dann frei, beispielsweise von einem Benutzer, ergreifbar, wie in der 9 schematisch angedeutet.
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Die Führungsnut 53 einerseits und eine Gegenführungsnut 55 im Endabschnitt 43 des Stegs 39 andererseits bilden miteinander fluchtend eine Führungsöffnung für den Greiferfaden 34, die beispielsweise in der Aufsicht nach 7 sichtbar ist.
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Anhand der 10 bis 13 wird nachfolgend eine weitere Ausführung einer Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 56 beschrieben. Komponenten, die denjenigen entsprechen, die vorstehend unter Bezugnahme auf die Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 28 nach den 2 bis 9 bereits erläutert wurden, tragen die gleichen Bezugsziffern und werden nicht nochmal im Einzelnen diskutiert.
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Anstelle der Bajonett-Hubsicherung der Ausführung nach den 2 bis 9 hat die Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 56 eine Rast-Hubsicherung durch eine überwindbare Rasteinrichtung. Diese Rast-Hubsicherung ist gebildet durch eine federnde Rastkomponente in Form von Federsegmenten. Bei der Ausführung nach den 10 bis 13 sind diese Federsegmente als Federbügel 57, 58 ausgebildet. Die Enden der Federbügel 57, 58 sind jeweils in radial verlaufenden Durchgangsöffnungen 59 in einem äußeren Umfangsbund 60 des Fadenwickelgehäuses 31 der Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 56 gehalten. Mittelabschnitte 61 der Federbügel 57, 58 zwischen den beiden Endabschnitten verlaufen bereichsweise in einer inneren Umfangsnut 62 in der Fadenwickelgehäuse-Mantelwand 49. Bei entspannten Federbügeln 57, 58 stehen die Mittelabschnitte 61 bereichsweise nach innen über diese Umfangsnuten 62 über. Bei eingesetzter Fadenwickelkapsel 29 in das Fadenwickelgehäuse 31 der Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 56 rasten diese überstehenden Bereiche der Mittelabschnitte 61 der Federbügel 57, 58 in eine äußere Umfangsnut 63 in der Fadenwickelkapsel-Mantelwand 46 ein. Ein bodenseitiger Profilbereich 64 dieser äußeren Umfangsnut 63 ist abgeschrägt ausgeführt, wie die Schnittdarstellung nach 13 verdeutlicht. Diese Abschrägung gewährleistet, dass eine Hubsicherungskraft der Federbügel 57, 58 zum Herausnehmen der Fadenwickelkapsel 29 aus dem Fadenwickelgehäuse 31 überwindbar ist.
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Die Federbügel 57, 58 stellen eine Rastkomponente der Rast-Hubsicherung dar, die am Fadenwickelgehäuse 31 der Fadenwickelgehäuse-Baugruppe 56 festgelegt ist. Die äußere Umfangsnut 63 stellt eine Gegen-Rastkomponente der Rast-Hubsicherung dar, die an der Fadenwickelkapsel 29 festgelegt ist.
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Die Rast-Hubsicherung verhindert eine unerwünschte Hubverlagerung der Fadenwickelkapsel 29 relativ zum Fadenwickelgehäuse 31 längs der Drehachse 24.
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Der Greifer 21 mit der Greiferspitze 23 rotiert während des Nähbetriebs der Nähmaschine 1 von oben her gesehen im Uhrzeigersinn, während das Fadenwickelgehäuse 31 durch das Eingreifen eines daran ausgebildeten Haltefingers 65 in eine an der Unterseite der Auflageplatte 16 ausgebildeten Nut unverdrehbar gehalten wird. Dabei erfasst die Greiferspitze 23 den Nadelfaden 13 im Bereich unterhalb des Stichlochs 20 und nimmt dort während etwa einem halben Umlauf um das Fadenwickelgehäuse 31 eine Schleife des Nadelfadens 13 auf.
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Nach etwa einem halben Umlauf gibt die Greiferspitze 23 die aufgenommene Nadelfadenschleife frei.
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Mit der fortschreitenden Drehung der Armwelle 6 erfolgt das Zurückziehen der freigegebenen Nadelfadenschleife durch die Wirkung des nun sich aufwärts bewegenden Fadenhebels 8. Dabei wird das freie Ende des aus dem Fadenwickelgehäuse 31 heraushängenden Abschnitts des Greiferfadens 34 erfasst und durch das Stichloch 20 zur Bildung einer Verknotung in dem Nähgut 17 hochgezogen.
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Als alternative oder zusätzliche Hubsicherung der Fadenwickelkapsel 29 gegenüber dem Fadenwickelgehäuse 31 kann eine Magnetsicherung vorgesehen sein, bei der die Fadenwickelkapsel 29 über eine Magnetkraft im Fadenwickelgehäuse 31 gehalten ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2007/101548 A1 [0002]
- DE 607034 [0002]
- DE 1063017 [0002]
- DE 3911134 A1 [0002]