DE1063017B - Greifer fuer Doppelsteppstich-Naehmaschinen - Google Patents
Greifer fuer Doppelsteppstich-NaehmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf Nähmaschinen des Doppelsteppstichtyps und insbesondere auf einen
Greiferaufbau, der mit Einschlußmitteln versehen ist, welche einen Vorrat von Verkettungsfaden tragen
können, mit dem der Nadelfaden zur Herstellung eines Doppelsteppstiches verkettet wird.
Die Erfindung will in erster Linie einen Greiferaufbau schaffen, der einen ein Fadenpaket umgebenden
Teil oder Spulengehäuse aufweist, welches so ausgeführt und angeordnet ist, daß es den Vorrat an Verkettungsfaden
in der Form eines vorgewickelten Kötzers oder Fadenwickels trägt, von dessen Mitte
aus der Faden abgewickelt wird.
Wie bekannt, hat die Verwendung eines von der Mitte her abzuwickelnden Wickels gegenüber dem
Fadenspulenkapselträger mit Spule viele Vorteile, insbesondere in der Richtung, daß der Fadenwickel eine
größere Fadenkapazität hat und weiterhin den üblichen zeitraubenden Fadenaufspulvorgang vermeidet,
der erforderlich ist, wenn die übliche Spule verwendet wird. Bisher sind in der Anpassung von Greiferaufbauten
zur Aufnahme von von der Mitte abzuwickelnden Wickeln Schwierigkeiten in der Steuerung des
Durchgangs des Fadens aus seinem Fadengehäuse aufgetreten. Diese Schwierigkeiten treten während des
Arbeitens mit hoher Geschwindigkeit besonders hervor, die bei modernen Nähmaschinen erforderlich ist,
bei denen sich herausgestellt hat, daß das Fadenpaket sich in Windungen abwickelt, welche von Zeit zu
Zeit aus dem Fadengehäuse heraustreten und welche bewirken, daß der Faden sich verdreht und dadurch
Schlingen bzw. Schleifen bildet, welche es bei den üblichen kritischen Erfordernissen für Verkettungsfaden
schwer macht, eine richtige Stichbildung zu erreichen. Diese Wirkung des Fadenwickels wird durch
die anhaftenden Eigenschaften verursacht, welche dem Wickel während seiner Herstellung erteilt werden.
Ein Fadenwickel wird im allgemeinen durch Kreuzwickeln des Fadens hergestellt, und unter gewissen
Umständen wird die aufgewickelte Fadenmasse zusammengedrückt, um dadurch den Wickel
im wesentlichen steif zu halten, damit er bei seiner erforderlichen Handhabung Widerstand leistet, und
um das »Anwachsen« des Wickels infolge Feuchtigkeitseinwirkungen zu beseitigen. Die Vorbereitung
eines Fadenwickels auf diese Art und Weise hat das Bestreben, in dem Faden vorübergehend Schleifen zu
erzeugen, so daß, wenn eine Fadenlänge von dem innerhalb des Fadengehäuses des Greifers befindlichen
Wickel abgewickelt wird, der abgewickelte Faden die Neigung hat, zu der Schleifenform zurückzukehren.
Dieser Schleifenzustand ist es, der in der Aufrechterhaltung der richtigen Fadensteuerung des Verkettungsfadens
Schwierigkeiten verursacht.
Greifer für Doppelsteppstich-Nähmas chinen
Anmelder:
The Singer Manufacturing Company,
Elizabeth, N. J. (V. St. A.)
Elizabeth, N. J. (V. St. A.)
Vertreter: Dr. E. Wiegand, München 15,
und Dipl.-Ing. W. Niemann, Hamburg 1,
Ballindamm 26, Patentanwälte
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 31. Dezember 1956
V. St. v. Amerika vom 31. Dezember 1956
Edward Paul Spaine, Bridgeport, Fairfield, Conn.
(V. St. Α.),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Demgemäß will die Erfindung weiterhin ein Fadengehäuse mit einer Fadensteuereinrichtung schaffen,
welche den Durchgang des Fadens aus dem Fadengehäuse in solcher Weise steuert, daß der Faden geglättet
oder gebügelt wird, um jedwede Verdrehung oder Schleifen bzw. Fitzen, die vorhanden sein
könnten, zu beseitigen.
Weiterhin will die Erfindung einen Fadengehäuseaufbau
schaffen, welcher so ausgebildet ist, daß das Ergänzen des Vorrats an Verkettungsfaden erleichtert
werden kann.
Die Erfindung will weiterhin einen Greiferaufbau schaffen, welcher ein Fadengehäuse enthält, das einen
Vorrat an Verkettungsfaden in der Form eines Fadenwickels aufnehmen kann, der sich von seiner Mitte
aus abwickelt.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise zur Darstellung gebracht.
Fig. 1 zeigt eine Teilvorderansicht einer Nähmaschine, welche mit einem Greifer mit waagerechter
Achse (Vertikalgreifer) gemäß der Erfindung ausgerüstet ist;
Fig. 2 zeigt eine waagerechte Schnittansicht nach Linie 2-2 der Fig. 1, wobei der schleifenerfassende
Teil des Greifers tun etwa 180° aus der in Fig. 1 dargestellten Stellung gedreht worden ist;
Fig. 3 zeigt eine senkrechte Schnittansicht des Greifers und seines Fadengehäuses;
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Fig. 4 zeigt eine auseinandergezogene Ansicht des Greiferaufbaues, an welchem die Erfindung verkörpert
ist, und zeigt teilweise den schleifenerfassenden Teil.
Gemäß den Zeichnungen ist die Erfindung in einer Doppelsteppstich-Nähmaschine verkörpert, welche eine
Stichplatte 10 aufweist, die mit einem Stichloch 11 versehen ist und die in einem Sockel 12 getragen wird.
Unterhalb der Stichplatte 10 ist ein Schwinggreiferaufbau 13 (Bahngreifer) angeordnet, welcher in
üblicher Weise in einem Gehäuse 14 getragen wird.
Der Greiferaufbau 13 enthält einen schleifenerfassenden Teil 15 in der Form eines im wesentlichen
halbkreisförmigen scheibenartigen Gehäuses, das eine im wesentlichen geschlossene Hinterwandung
16 und ein vorderes offenes Ende aufweist, das eine axiale Ausnehmung 17 bestimmt. Der schleifenerfassende
Teil 15 ist nahe dem offenen Ende mit der üblichen schleifenerfassenden Spitze 18 und mit einer
Umfangslagerrippe 19 versehen, welche in einer Laufbahn 20 sitzt, die in dem Gehäuse 14 ausgebildet ist,
in welchem der schleifenerfassende Teil 15 in üblicher Weise durch eine Greiferantriebswelle 21 hin- und
hergeschwenkt wird, die einen Antriebsklauenteil (nicht dargestellt) hat, welcher mit den Anschlagflächen
15 a abwechselnd in Eingriff treten kann, die an den Enden der Lagerrippe 19 ausgebildet sind.
Innerhalb der axialen Ausnehmung 17 des schleifenerfassenden Teiles 15 befindet sich ein zweiteiliger
Fadengehäuseaufbau 22, welcher einen Fadengehäusehalter 23 und ein Fadengehäuse 24 enthält. Der
Halter 23 ist korbförmig und hat einen ringsumlaufenden Flansch 25, der vom Umfang einer Scheibe seitlich
vorsteht, welche die Hinterwandung 26 des Halters 23 bildet. Die Außenfläche der Hinterwandung
26 ist mit einem vorstehenden axial angeordneten Ansatz 27 und einer Nabe 28 versehen, welche innerhalb
einer axialen Bohrung 29 drehbar sitzt, die in der hinteren Endwandung 16 des schleifenerfassenden
Teiles 15 vorgesehen ist. Ein Zapfen 30, der in die hintere Endwandung 16 eingeschraubt ist und an
ihrem inneren Ende vorsteht, hält den Halter 23 an dem schleifenerfassenden Teil 15. Um eine freie und
nichthaftende Relativschwingbewegung des Teiles 15 und des Halters 23 zu ermöglichen, ist der Zapfen 30
mit einem konischen Kopf 31 versehen, der daran gehindert wird, mit der Wandung 16 in unmittelbare
Berührung zu kommen, und dies erfolgt durch einen domförmigen Abstandsteil 32, welcher sich in eine
ringförmige Ausnehmung 33 einsetzt, die an der Außenfläche der Wandung 16 gebildet ist.
Die Außenfläche des Flansches 25 ist mit einer Umfangsausnehmung 34 versehen, in welche eine Verriegelungsklinke
in der Form einer Blattfeder 35 eingesetzt ist, deren eines Ende an dem Flansch 25 durch
einen Niet 36 befestigt ist, und das andere Ende hat einen halbkugeligen Vorsprung 37, welcher durch eine
öffnung 38, die durch eine in dem Flansch 25 gebildete öffnung 38 und in das Innere des Halters 23
vorstehen kann, wodurch der halbkugelförmige Vorsprung 27 mit dem Fadengehäuse 24 in Eingriff
treten kann, um es innerhalb des Halters 23 gemäß nachstehender Beschreibung verriegelt zu halten.
Das Fadengehäuse 24 ist ebenfalls korbförmig und hat eine im wesentlichen ebene Vorderwandung 39
und eine damit einstückige zylindrische Wandung 40, welche ein offenes Ende aufweist, das eine den Winkel
aufnehmende öffnung bestimmt. Die zylindrische Wandung 40 ist auf entsprechende Größe gebracht,
um in den zylindrischen Flansch 25 des Halters 23 verschiebbar zu passen und mit ihm ein geschlossenes
Fadengehäuse 41 zu bilden. Um das Fadengehäuse 24 mit dem Halter 23 verriegelt zu halten, ist das untere
Ende der zylindrischen Wandung 40 mit einer ringförmigen Nut 42 versehen, welche so angeordnet ist,
daß, wenn der Rand der zylindrischen Wandung 40 mit der Hinterwandung 26 des Halters im Eingriff
steht, der halbkugelige Vorsprung 37 der Blattfeder elastisch in ihr sitzt.
Mit der Vorderwandung 39 und längs einer Sehne von ihrem Mittelpunkt ist ein nach außen vorstehendes
halbkreisförmiges Fadengehäuse-Fingerstück 43 angeordnet, das einen sich nach oben erstreckenden
Teil aufweist, welcher über die zylindrische Wandung 40 vorsteht und in einem Winkel zur Sehne etwas
gebogen ist, um einen die Drehung des Fadengehäuses verhindernden Finger 44 zu bilden, welcher innerhalb
der üblichen Nut 45 zum Verhindern einer Drehbewegung des Fadengehäuses angeordnet ist, die in dem
Gehäuse 40 vorgesehen ist. Um das Handhaben des Fadengehäuses 24 während seines Einführens und
Herausführens aus dem Halter 23 zu erleichtern, kann das Fingerstück mit einem Eingriffschlitz 46 für den
Daumen und den Zeigefinger versehen sein. Es ist ersichtlich, daß die halbkreisförmige Umrißform des
Fingerstückes 43 eine glatte, nicht unterbrochene Fläche schafft, über welche die übliche Nadelfadenschleife
abgeworfen werden kann, welche während des schleifenerfassenden Teiles des Stichbildekreislaufes
gebildet wird.
An der Vorderwandung 39 des Fadengehäuses 24 ist in der Mitte ein Fadenabgabeöhr 47 angeordnet,
durch welches hindurch der Faden während des Nähens heraustritt. Mit dem Fadenabgabeöhr 47 und
um das Gehäuse 24 mit Faden zu versehen, steht ein Fadenschlitz 48 in Verbindung, welcher sich in radialer
Richtung von dem Öhr 47 längs der Vorderwandung 39 und der zylindrischen Wandung 40 nach
unten erstreckt, welche sich an ihrem Rand öffnet.
Parallel zu dem Fingerstück 43 ist eine diametrale Ausnehmung 49 vorgesehen, welche sich an einem
Ende in die zylindrische Wandung 40 öffnet. Die Ausnehmung 49 hat längs des größeren Teiles ihrer
Länge eine ebene Bodenfläche 50 und nahe der Wandung 40 eine etwas abgeschrägte Fläche 51. Innerhalb
der Ausnehmung 49 ist eine Fadensteuereinrichtung angeordnet, welche dazu dient, den Durchgang
des Fadens zu begrenzen, der aus dem Fadengehäuse heraustritt, und welche weiter dazu dient, den Faden
zu strecken und zu spannen. Zu diesem Zweck ist in der Ausnehmung 49 eine im wesentlichen ebene rechteckige
Bügelplatte 53 vorgesehen, nahe deren einem Ende ein vorstehender Zapfen 54 befestigt ist, welcher
in das Fadenabgabeöhr 47 eintritt und eine ringförmige öffnung 55 bestimmt, durch welche hindurch
nur eine einzige Fadendicke heraustreten kann. Die Bügelplatte 53 ist auf der Bodenfläche 50 der Ausnehmung
49 bündig angeordnet, wobei eine Kante im Abstand von der Kante der Ausnehmung angeordnet
ist, welche den Einfädelschlitz 48 schneidet und dadurch eine Fadennut 56 bildet, welche das Einführen
des Fadens unterhalb der Bügelplatte 53 und in die ringförmige öffnung 55 gestattet. Um das Einfädeln
weiterhin zu erleichtern, kann die Ecke der Bügelplatte, welche oberhalb des Einfädelschlitzes liegt, wie
dargestellt, abgerundet sein, und der andere Endteil der Platte, welcher oberhalb der abgeschrägten Fläche
51 der Ausnehmung liegt, kann mit einer Nase 57 versehen sein, welche im Winkel gegen die und im Abstand
oberhalb der abgeschrägten Fläche 51 umge-
bogen ist, um einen Fadenfangraum zu schaffen. Wenn, wie dargestellt, das Fadengehäuse 24 mit
Faden versehen ist, geht der Faden t aus der kreisförmigen Öffnung in die konische f-Nut 58, welche
in der Bodenfläche 51 der Ausnehmung 49 gebildet ist, und von dort zwischen die ebene Bügelplatte 53 und
die ebene Fläche 50 der Ausnehmung 49, in welcher die Schleifen und Verdrehungen, welche vorhanden
sein könnten, beseitigt werden, um einen gestreckten Faden zu schaffen, welcher mit dem Nadelfaden verkettet
wird, um in üblicher Weise einen Doppelsteppstich zu bilden.
Um die Bügelplatte 53 auf der Vorderwandung 39 unter dem gewünschten Bügeldruck zu halten und um
eine Spannung an dem Verkettungsfaden i zu schaffen, liegt über der Bügelplatte 53 eine Spannblattfeder 59.
Ein Ende der Spannblattfeder 59 erstreckt sich unter das Zapfende der Bügelplatte 53 und das Fadenabgabeöhr
47 und ist an der Oberwandung durch eine Schraube 60 befestigt, die einstellbar ist, um die
Spannung der Blattfeder zu verändern. Das andere Ende der Blattfeder 59, welches oberhalb der Bügelplatte 53 liegt, ist mit einem Schlitz 61 versehen, der
eine Befestigungsschraube 62 aufnimmt, welche weiterhin die Bügelplatte auf der Oberwandung in der
richtigen Stellung anordnet.
Wie dargestellt, dient die Schraube 62, welche die Bügelplatte 53 und das darüberliegende obere Ende
der Blattfeder 59 an der Vorderwandung 39 befestigt, weiterhin als Führungspfosten, um den Faden t unterhalb
der Bügelplatte zu halten, wenn er nach oben gegen die zylindrische Wandung 40 bewegt wird. Auf
der zylindrischen Wandung 40 ist durch Schrauben 63 α od. dgl. eine gebogene Fadenführung 63 angeordnet,
nahe deren einem Ende eine schräge Fadenführungsnut 64 gebildet ist, welche gegenüber der
Fadenführungsschraube 62 in Richtung des Fingerstückes 43 im Winkel verschoben ist und nahe einer
länglichen Nadelöffnung 65 liegt, welche in der zylindrischen Wandung 40 ausgebildet ist.
Die Ausführung gemäß der Erfindung ist insbesondere zur Verwendung mit einem Fadenwickel C geeignet,
der in die Fadenaufnahmeöffnung 41 satt hineinpassen kann, welche durch das Fadengehäuse 24
und den Halter 23 bestimmt ist und welche einen Fadenstrang t aufweist, der so gewickelt ist, daß er
vom Mittelpunkt abgezogen werden kann. Vor dem Einführen des Fadenwickels C in das Fadengehäuse
24 wird eine Länge des Fadens t aus der Mitte des Wickels C herausgezogen und durch den Einfädelschlitz
48 hindurch und längs des Fadenraumes 56 nahe der Seiten wandung der Ausnehmung 48 und
unter die Nase 57 der Bügelplatte 53 geführt, woraufhin er seitlich unterhalb der Bügelplatte 53 straff gezogen
wird, bis der Faden sich gegen die Führungspfostenschraube 62 legt, und der Faden wandert unter
die abgerundete Ecke der Bügelplatte 53 in die ringförmige öffnung 55 und setzt sich in die konische
F-Nut 58 hinein. Dann wird der Faden seitlich in die Fadenführungsnut 64 der Fadenführung 63 eingeführt.
Nachdem das Fadengehäuse 24 mit Faden versehen ist, wird es in den Halter 23 eingeführt, wobei
die Rippe der zylindrischen Wandung 40 mit der Unterwandung im Eingriff steht, woraufhin der halbkugelförmige Vorsprung 37 an der von dem Halter
23 getragenen Blattfeder 37 in die Nut 42 der Wandung 40 hineinschnappt, um das Fadengehäuse mit
dem Halter verriegelt zu halten. Der schleifenerfassende Teil 15, welcher den eingefädelten Fadengehäuseaufbau
22 trägt, ist dann bereit, um einen Verkettungsfaden für die Herstellung von Doppelsteppstichen
in üblicher Weise zu liefern.
Der Aufbau gemäß der Erfindung hat viele Vorteile, insbesondere mit Bezug auf die Mittel zum Steuern des
Durchgangs des Fadens t aus dem Fadengehäuse. Wie oben erwähnt, haben Fadenwickel die Neigung, sich
in Windungen abzuwickeln, wobei ihr Faden eine zeitweilige Anordnung hat, aus der sich Schleifen ergeben
und, falls diese nicht gesteuert werden, wird der Faden verknotet bzw. verschlungen. Durch die
Erfindung können, während die Windungen sich noch bilden, diese innerhalb des Fadengehäuses gehalten
werden, da die ringförmige Öffnung 55 einen kleinsten Raum schafft, durch welchen nur ein einziger Fadenstrang
hindurchgehen kann, wodurch die Windungen innerhalb des Gehäuses zurückgehalten werden. Durch
das Hindurchgehen des Fadens durch die verengte Öffnung 55 und dann zwischen die unter Spannung
stehende Bügelplatte 53 und die ebene Fläche 50 der Oberwandung 40, werden jedwede Schleifen oder
Verdrehungen, welche in dem Faden zufolge seiner Aufwicklung vorhanden sein können, beseitigt.
Claims (5)
1. Fadengehäuseaufbau für einen Nähmaschinengreifer mit einem korbförmigen Körper, welcher
eine Wickelausnehmung bestimmt und welcher eine zylindrische Seitenwandung und eine im wesentlichen
flache Vorderwandung hat, in welcher ein Fadenabgabeöhr gebildet ist, durch welches hindurch
Faden aus der Mitte eines in der Wickelausnehmung befindlichen Wickels abgegeben werden
kann, dadurch gekennzeichnet, daß eine Fadensteuereinrichtung (53), welche an der Vorderwandung
(39) angeordnet ist und vor dem Fadenabgabeöhr (47) liegt, Mittel (54) enthält, welche so angeordnet sind, daß sie in das Fadenabgabeöhr
(47) eintreten, um eine verengte Öffnung zu bilden, welche den Durchgang von Schleifen des Wickelfadens durch das Fadenabgabeöhr
(47) verhindern, und daß die Mittel (53j 54) nahe dem Fadenabgabeöhr (47) mit der
Vorderwandung (39) zusammenarbeiten und an dem aus dem Fadenabgabeöhr (47) heraustretenden
Wickelfaden angreifen, um den Faden auszubügeln und zu spannen.
2. Fadengehäuseaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fadensteuereinrichtung
einen fadenzurückhaltenden Zapfen (54) enthält, der so angeordnet ist, daß er in das
Fadenabgabeöhr (47) eintritt, um eine ringförmige Öffnung (55) zu bilden, welche den Durchgang
von Schleifen des Wickelfadens durch das Fadenabgabeöhr (47) verhindert.
3. Fadengehäuseaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Platte (53), welche
auf der Vorderwandung (39) bündig und vor dem Fadenabgabeöhr (47) liegt und welche so angeordnet
ist, daß sie mit der Vorderwandung (39) zusammenarbeitet, um den Faden nach seinem
Austritt aus dem Öhr zu bügeln, unterhalb einer einstellbaren Feder (59) liegt, um auf ihn eine
Bügelwirkung auszuüben und eine Spannung an dem Faden zu schaffen.
4. Fadengehäuseaufbau nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum
Verbinden der Bügelplatte (53) und der Feder (59) an der Vorderwandung (39) so angeordnet
ist, daß sie den Faden unterhalb der Bügelplatte
(S3) führt, nachdem er aus der ringförmigen Öffnung f55) heraustritt.
5. Fadengehäuseaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ebene Vorderwandung
(39) zusätzlich zum Fadenabgabeöhr (47) mit einer diametralen Ausnehmung (49) versehen
ist, welche eine im wesentlichen ebene Bodenfläche hat, auf welcher die den Zapfen tragende Platte
(53) ruht, und daß das obere Ende einer Blattfeder (59) darüberliegt, deren unteres Ende über
die Platte (53) in die Ausnehmung (49) vorsteht,
und daß eine Stellschraube (60) das untere Ende der Blattfeder (59) mit der Vorderwandung (39)
befestigt und daß ein Befestigungsteil (62) diese Platte (53) und das darüberliegende obere Ende
der Blattfeder (59) in der Ausnehmung (49) festlegt, wobei der Befestigungsteil (62) so angeordnet
ist, daß er einen Führungspfosten schafft, um den bewegten Faden (i) unterhalb der Platte
(53) zu halten, so daß nur ein einziger Fadenstrang aus der ringförmigen Öffnung (55) heraustritt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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| FR1192451A (fr) | 1959-10-27 |
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