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DE102011053934B4 - Airbag mit einer seiner Ventöffnung zugeordneten Gasleitvorrichtung - Google Patents

Airbag mit einer seiner Ventöffnung zugeordneten Gasleitvorrichtung Download PDF

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Abstract

Airbaganordnung mit einem von einer Druckgasquelle im Auslösefall aufblasbaren Gassack, der eine Ventöffnung (11) zum Ablassen von Gas aus dem aufgeblasenen Gassack ins Freie aufweist, wobei auf der Außenseite des die Ventöffnung (11) aufweisenden Gassackgewebes (10) eine aus einem textilen Material bestehende Leitvorrichtung zum Umleiten des aus der Ventöffnung (11) ausströmenden Gases in eine durch eine von der Leitvorrichtung ausgebildete Austrittsöffnung (21) vorgegebene Richtung angeordnet ist, wobei die Leitvorrichtung aus einer einen Zuschnitt aus einer innerhalb der Innenfläche liegenden Durchströmöffnung (13) aufweisenden textilen Verstärkungslage (12) besteht und die Verstärkungslage (12) und das Gassackgewebe (10) in einem die miteinander fluchtend ausgerichtete Ventöffnung (11) und Durchströmöffnung (13) umschließenden Verbindungsbereich (19) unlösbar miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt dreieckförmig ausgebildet ist und zwei einander gegenüberliegende Eckbereiche (24, 25) des außerhalb des Verbindungsbereichs (19) nicht mit dem Gassackgewebe (10) verbundenen Zuschnitts um den die Öffnungen (11, 13) umschließenden Verbindungsbereich (19) aus der Ebene von Gassackgewebe (10) und damit verbundener Verstärkungslage (12) hochgeklappt und die dabei aneinanderstoßenden zwei Kanten (14, 15) der Verstärkungslage (12) miteinander verbunden sind derart, dass sich die außerhalb des Verbindungsbereichs (19) hochgeklappten Eckbereiche (24, 25) der Verstärkungslage (12) zeltartig über der Durchströmöffnung (13) und den ausgeführten Verbindungen von Verstärkungslage (12) und Gassackgewebe (10) erheben und an der dritten Kante (16) die Austrittsöffnung (21) für das aus der Ventöffnung (11) ausströmende Gas bilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Airbaganordnung mit einem von einer Druckgasquelle im Auslösefall aufblasbaren Gassack, der eine Ventöffnung zum Ablassen von Gas aus dem aufgeblasenen Gassack ins Freie aufweist, wobei auf der Außenseite des die Ventöffnung aufweisenden Gassackgewebes eine aus einem textilen Material bestehende Leitvorrichtung zum Umleiten des aus der Ventöffnung ausströmenden Gases in eine durch eine von der Leitvorrichtung ausgebildete Austrittsöffnung vorgegebene Richtung angeordnet ist, wobei die Leitvorrichtung aus einer einen Zuschnitt aus einer innerhalb der Innenfläche liegenden Durchströmöffnung aufweisenden textilen Verstärkungslage besteht und die Verstärkungslage und das Gassackgewebe in einem die miteinander fluchtend ausgerichtete Ventöffnung und Durchströmöffnung umschließenden Verbindungsbereich unlösbar miteinander verbunden, sind.
  • Eine Airbaganordnung mit den vorgenannten Merkmalen ist in der DE 10 2004 009 013 A1 beschrieben. Um das im Auslösefall bei aufgeblasenem Gassack aus der Ventöffnung ausströmende Gas in eine für den Insassen unschädliche Richtung abzulenken, weist die bekannte Airbaganordnung bereits eine Leitvorrichtung mit einer die Ausströmrichtung des ventilierten Gases vorgebenden Austrittsöffnung für das Gas auf. Hierbei ist zur Ausbildung eines an die Ventöffnung angeschlossenen seitlich parallel zum Gassackgewebe wegführenden Ventilierungskanals eine Gewebestück auf das Gassackgewebe aufgenäht, bei welchem ein erster Abschnitt direkt über der Ventöffnung liegt und eine der Ventöffnung entsprechende Durchströmöffnung aufweist. Ein mit dem ersten Abschnitt verbundener zweiter Abschnitt des Gewebestücks ist so umgelegt, dass er die Ventöffnung sowie die zugeordnete Durchströmöffnung überdeckt. Die beiden Gewebelagen sind an zwei entgegengesetzten Seiten auf das Gassackgewebe aufgenäht, so dass das Gas nur zu einer, vom Insassen wegführenden Seite austreten kann.
  • Eine ähnliche Airbaganordnung ist aus der US 4,181,325 A bekannt. Soweit die in dem Gassackgewebe des aufblasbaren Gassacks vorgesehene Ventöffnung als schlitzartiger Einschnitt in das Gassackgewebe ausgebildet ist, ist zur Ausbildung der Leitvorrichtung diese Ventöffnung durch eine flach auf der Außenseite des Gassackes angeordnete und zumindest auf einem Teil des Umfangs umlaufend mit dem Gassackgewebe vernähte textile Gewebelage abgedeckt. Die Abmessung der Gewebelage ist etwas größer gewählt als die Grundfläche des von ihr überdeckten Bereichs des Gassackgewebes, so dass sich bei dem Anströmen der Gewebelage durch das aus der Ventöffnung austretende Gas ein entsprechender Zwischenraum ergibt, der insoweit eine Umlenkung und einen Abströmweg für das aus der Ventöffnung austretende Gas bildet, wobei sich an dem nicht mit dem Gassackgewebe vernähten Teilbereich des Umfang der Gewebelage eine Austrittsöffnung für das abströmende Gas ergibt.
  • Eine weitere Möglichkeit der Abdeckung einer Ventöffnung ist aus der DE 20 2006 017 996 U1 bekannt. Hierbei ist auf das Gassackgewebe ein dreieckförmiges Abdeckelement aufgebracht, welches an zwei Dreieckseiten mit dem Gassackgewebe verbunden ist, wobei die dritte Dreieckseite offen bleibt und die Austrittsöffnung für das zu ventilierende Gas bildet. Damit das Abdeckelement zur Freigabe der Ventöffnung von dem Gassackgewebe wegbewegt werden kann, ist im Bereich einer Dreieckseite eine den erforderlichen Bewegungsspielraum des Abdeckelements vermittelnde Falte angeordnet, wobei das Abdeckelement einschließlich seiner Falte vor dem Ventilierungsvorgang mittels einer über das Abdeckelement hinweg genähten Reißnaht festgelegt ist.
  • Schließlich ist in der DE 10 2007 036 534 A1 vorgeschlagen, an die in einem Gassackgewebe ausgebildete Ventöffnung einen Schlauch mit einer an seinem freien Ende ausgebildeten Austrittsöffnung anzuschließen. Dieser Schlauch kann entweder als auf die Gassackgewebefläche aufgenähter, aufgeklebter oder aufgeschweißter Zuschnitt oder aber auch als echtes, mit dem Gassackgewebe verbundenes dreidimensionales Objekt, beispielsweise auch mit einem dreieckigen Querschnitt, ausgebildet sein.
  • Mit den bekannten Airbaganordnungen ist zunächst der Nachteil verbunden, dass aufgrund der vollständigen Überdeckung der Ventöffnung durch die jeweils aufgebrachten Gewebelagen der dadurch gebildete Abströmweg in seinem Querschnitt beschränkt ist, so dass dem durch die Ventöffnung abzuführenden Gasstrom enge Grenzen gesetzt sind. Ein weiterer Nachteil besteht in den teilweise kompliziert ausgebildeten Zuschnitten für die jeweilige Leitvorrichtung, wobei die Anbringung dieser Zuschnitte auf dem Gassackgewebe entsprechend aufwendig ist. Schließlich besteht ein weiterer Nachteil darin, dass bei nicht durch die den Leitvorrichtungszuschnitt verstärkter Ventöffnung die Gefahr eines unkontrollierten Aufreißens bei entsprechend einwirkenden Innendruck in dem sich aufblasenden bzw. in dem aufgeblasenen Gassack besteht.
  • Aus der US 5,496,063 A ist eine außen auf das Gassackgewebe eines Gassacks aufgenähte und die im Gassackgewebe ausgebildete Ventöffnung zeltartig überspannende Leitvorrichtung bekannt, die von einem einheitlichen Zuschnitt bestehend aus einer über der Ventöffnung anzuordnenden Zentralkappe und drei davon einstückig, mit einem Abstand ihrer Seitenkanten zueinander abgehenden Beinen gebildet ist. An ihrem freien Ende sind die Beine mit einem nach außen umgeschlagenen Abschnitt auf das Gassackgewebe aufgenäht, so dass der Leitvorrichtungszuschnitt keine Verstärkungsfunktion für die Ventöffnung entfaltet. Weiterhin ergeben sich aufgrund der Formgebung für den Leitvorrichtungszuschnitt im Ventbetrieb der Airbagvorrichtung zwischen den Seitenrändern der Beine angeordnete drei Austrittsöffnungen für das zu ventilierende Gas.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer gattungsgemäßen Airbaganordnung die vorgenannten Nachteile zu vermeiden.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 1; vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, dass der Zuschnitt dreieckförmig ausgebildet ist und zwei einander gegenüberliegende Eckbereiche des außerhalb des Verbindungsbereichs nicht mit dem Gassackgewebe verbundenen Zuschnitts um den die Öffnungen umschließenden Verbindungsbereich aus der Ebene von Gassackgewebe und damit verbundener Verstärkungslage hochgeklappt und die dabei aneinanderstoßenden zwei Kanten der Verstärkungslage miteinander verbunden sind derart, dass sich die außerhalb des Verbindungsbereichs hochgeklappten Eckbereiche der Verstärkungslage zeltartig über der Durchströmöffnung und den ausgeführten Verbindungen von Verstärkungslage und Gassackgewebe erheben und an der dritten Kante die Austrittsöffnung für das aus der Ventöffnung ausströmende Gas bilden.
  • Mit der Erfindung ist zunächst der Vorteil verbunden, dass aufgrund der auf das Gassackgewebe aufgelegten und in dem die Ventöffnung umschließenden Verbindungsbereich mit dem Gassackgewebe verbundenen Verstärkungslage ein Aufreißen oder eine sonstige Vergrößerung der Ventöffnung verhindert ist. Gleichzeitig wird über die zeltartig hochgestellten und miteinander verbundenen Eckbereiche der Verstärkungslage einerseits ein Abströmweg mit einem ausreichenden Querschnitt zur Verfügung gestellt und andererseits eine durch die Ausrichtung des Zuschnitts der Verstärkungslage und die Auswahl der aufzustellenden Eckbereiche des dreieckförmigen Zuschnitts jeweils vorzugebende Ausströmrichtung festgelegt.
  • Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass Verstärkungslage und Gassackgewebe in ihrem die Ventöffnung im Gassackgewebe einerseits und die damit fluchtende Durchströmöffnung der Verstärkungslage andererseits umschließenden Verbindungsbereich miteinander vernäht sind.
  • Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Kanten der hochgeklappten Eckbereiche der Verstärkungslage miteinander vernäht sind.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
  • 1 ausschnittsweise das Gassackgewebe eines Gassacks mit einer darin angeordneten Ventöffnung in einer Draufsicht.
  • 2 eine einen dreieckigen Zuschnitt aufweisende Verstärkungslage mit einer darin angeordneten Durchströmöffnung in einer Draufsicht,
  • 3 das Gassackgewebe gemäß 1 mit der darauf gelegten, gemäß 2 ausgebildeten Verstärkungslage in einer Drauflicht,
  • 4 das Gassackgewebe mit den beiden hochgeklappten Eckbereichen der Verstärkungslage in einer Seitenansicht.
  • 5 den Gegenstand der 4 in einer Draufsicht.
  • In 1 ist ausschnittsweise das flach ausgebreitete Gassackgewebe 10 eines nicht weiter dargestellten, im Stand der Technik aber bekannten Gassackes dargestellt. In dem dargestellten Ausschnitt des Gassackgewebes 10 ist eine als kreisrundes Loch ausgebildete Ventöffnung 11 ausgebildet, durch die im Einsatzfall des Gassackes aus dem aufgeblasenen Gassack ein Gasstrom austritt.
  • In 2 ist eine einen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel dreieckigen Zuschnitt aufweisende Verstärkungslage 12 dargestellt, in deren mittigem Bereich eine Durchströmöffnung 13 ausgebildet ist. Der dreieckige Zuschnitt der Verstärkungslage 12 weist dabei zwei jeweils gerade verlaufende, in einem Eckpunkt zusammenlaufende Dreieckskanten 14 und 15 auf, während die dritte Dreieckskante 16 einen vom Mittelpunkt des Zuschnitts der Verstärkungslage 12 nach außen gewölbten gebogenen Verlauf aufweist.
  • Bei der Montage der Airbaganordnung wird die dreieckförmige Verstärkungslage 12 auf das Gassackgewebe 10 aufgelegt, und zwar derart, dass die Durchströmöffnung 13 der Verstärkungslage 12 mit der Ventöffnung 11 im Gassackgewebe 10 fluchtet. Die Verstärkungslage 12 und das Gassackgewebe 10 werden bereichsweise durch Nähte miteinander verbunden, und zwar durch eine erste, die fluchtenden Öffnungen 13, 11 umschließende kreisförmige Naht 17 und durch eine einen die Öffnungen 13, 11 umgeben den Verbindungsbereich 19 definierende äußere umlaufende Verbindungsnaht 18. Die außerhalb des Verbindungsbereichs 19 liegenden Bereiche der Verstärkungslage 12 sind in dem Fertigungszustand gemäß 3 nicht mit dem Gassackgewebe 10 verbunden.
  • Wie sich aus 4 und 5 ergibt, werden in einem weiteren Fertigungsschritt die einander gegenüberliegenden Eckbereiche 24 und 25 der dreieckförmigen Verstärkungslage 12 um die ihnen zugewandten Verlaufsbereiche der Verbindungsnaht 18 aus der Ebene des Gassackgewebes 10 bzw. des damit verbundenen Verbindungsbereichs 19 der Verstärkungslage 12 hochgeklappt, wobei die beiden geraden Dreieckskanten 14 und 15 in Anlage aneinander kommen und längs ihrer Anlage mittels einer Naht 20 miteinander vernäht werden. Hierdurch ergibt sich ein zeltartiger Überbau über dem Gassackgewebe 10 bzw. dem damit verbundenen Verbindungsbereich 19 der Verstärkungslage 12, der die miteinander fluchtenden Durchströmöffnung 13 und Ventöffnung 11 innerhalb der umlaufenden Verbindungsnaht 18 seitlich einschließt, so dass sich an der dritten Dreieckskante 16 eine Austrittsöffnung 21 für das aus der Ventöffnung 11 bzw. Durchströmöffnung 13 ausströmende Gas bildet.

Claims (3)

  1. Airbaganordnung mit einem von einer Druckgasquelle im Auslösefall aufblasbaren Gassack, der eine Ventöffnung (11) zum Ablassen von Gas aus dem aufgeblasenen Gassack ins Freie aufweist, wobei auf der Außenseite des die Ventöffnung (11) aufweisenden Gassackgewebes (10) eine aus einem textilen Material bestehende Leitvorrichtung zum Umleiten des aus der Ventöffnung (11) ausströmenden Gases in eine durch eine von der Leitvorrichtung ausgebildete Austrittsöffnung (21) vorgegebene Richtung angeordnet ist, wobei die Leitvorrichtung aus einer einen Zuschnitt aus einer innerhalb der Innenfläche liegenden Durchströmöffnung (13) aufweisenden textilen Verstärkungslage (12) besteht und die Verstärkungslage (12) und das Gassackgewebe (10) in einem die miteinander fluchtend ausgerichtete Ventöffnung (11) und Durchströmöffnung (13) umschließenden Verbindungsbereich (19) unlösbar miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt dreieckförmig ausgebildet ist und zwei einander gegenüberliegende Eckbereiche (24, 25) des außerhalb des Verbindungsbereichs (19) nicht mit dem Gassackgewebe (10) verbundenen Zuschnitts um den die Öffnungen (11, 13) umschließenden Verbindungsbereich (19) aus der Ebene von Gassackgewebe (10) und damit verbundener Verstärkungslage (12) hochgeklappt und die dabei aneinanderstoßenden zwei Kanten (14, 15) der Verstärkungslage (12) miteinander verbunden sind derart, dass sich die außerhalb des Verbindungsbereichs (19) hochgeklappten Eckbereiche (24, 25) der Verstärkungslage (12) zeltartig über der Durchströmöffnung (13) und den ausgeführten Verbindungen von Verstärkungslage (12) und Gassackgewebe (10) erheben und an der dritten Kante (16) die Austrittsöffnung (21) für das aus der Ventöffnung (11) ausströmende Gas bilden.
  2. Airbaganordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Verstärkungslage (12) und Gassackgewebe (10) in ihrem die Ventöffnung (11) im Gassackgewebe (10) einerseits und die damit fluchtende Durchströmöffnung (13) der Verstärkungslage (12) andererseits umschließenden Verbindungsbereich (19) miteinander vernäht sind.
  3. Airbaganordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanten (14, 15) der hochgeklappten Eckbereiche (24, 25) der Verstärkungslage (12) miteinander vernäht sind.
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