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DE102011011015A1 - Schneidhilfe für das passgenaue Zuschneiden eines bahnförmigen oder plattenförmigen Dämmstoffelements - Google Patents

Schneidhilfe für das passgenaue Zuschneiden eines bahnförmigen oder plattenförmigen Dämmstoffelements Download PDF

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DE102011011015A1
DE102011011015A1 DE102011011015A DE102011011015A DE102011011015A1 DE 102011011015 A1 DE102011011015 A1 DE 102011011015A1 DE 102011011015 A DE102011011015 A DE 102011011015A DE 102011011015 A DE102011011015 A DE 102011011015A DE 102011011015 A1 DE102011011015 A1 DE 102011011015A1
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DE
Germany
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cutting
aid according
support strip
groove
cutting aid
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102011011015A
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Langkau
Peter Bensch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Saint Gobain Isover G+H AG
Original Assignee
Saint Gobain Isover G+H AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Priority to DE102011011015A priority Critical patent/DE102011011015A1/de
Priority to EP12153916.7A priority patent/EP2487011B1/de
Publication of DE102011011015A1 publication Critical patent/DE102011011015A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B29/00Guards or sheaths or guides for hand cutting tools; Arrangements for guiding hand cutting tools
    • B26B29/06Arrangements for guiding hand cutting tools
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D3/00Cutting work characterised by the nature of the cut made; Apparatus therefor
    • B26D3/006Cutting work characterised by the nature of the cut made; Apparatus therefor specially adapted for cutting blocs of plastic material
    • B26D3/008Cutting work characterised by the nature of the cut made; Apparatus therefor specially adapted for cutting blocs of plastic material by sliding

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Details Of Cutting Devices (AREA)
  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)

Abstract

Eine Schneidhilfe mit einer Schneidkante an einer Auflageleiste, die für die Auflage auf ein Dämmstoffelement dient, weist zwei ausklappbare Lineale mit Anschlagelementen auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schneidhilfe gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Für die Gebäudedämmung, insbesondere Dachdämmung werden zumeist bahnförmige und zu einer Rolle aufwickelbare Mineralwollbahnen oder in Plattenbündeln verpackte Mineralwollplatten verwendet, die vor Ort für die Anordnung des Dämmstoffelements zugeschnitten werden, um etwa passgerecht zwischen Dachsparren eingesetzt werden zu können. Derartige Schneidhilfen werden insbesondere für so genannte Klemmfilze verwendet, bei denen es sich zumeist um Dämmstoffbahnen handelt, die zu einer Rolle verpackt und für das Verlegen von der Rolle abgewickelt werden. Zum Zwecke des Verlegens werden hierbei von der abgewickelten Dämmstoffbahn Längsabschnitte mit einem Schneidmesser abgeschnitten und zwar mit einem gewissen Übermaß gegenüber der lichten Breite zwischen benachbarten Dachsparren, so dass die von der Bahn abgetrennten Längsabschnitte unter leichter Pressung zwischen die Sparren des Daches eingesetzt werden können, wo sie infolge der durch den Pressvorgang aufgebauten Rückstellkräfte mit Klemmsitz zwischen den Sparren sitzen.
  • Zur Erleichterung eines maßgerechten Abschneidens ist die Oberfläche der Dämmstoffbahnen hierzu häufig mit modularen beabstandeten Markierungslinien über die Länge der Dämmstoffbahn versehen, wobei die Markierungslinien entsprechend der bevorzugten Schneidrichtung in der Regel quer zur Längsrichtung der Dämmstoffbahn auf der Oberfläche der Dämmstoffbahn vorgesehen sind. Die Markierungen werden zumeist durch Einbrennen mit beheizten Walzen oder Stempeln während des Produktionsprozesses der Dämmstoffbahn erzeugt.
  • Zur Erleichterung des Schneidens werden häufig Schneidhilfen verwendet, welche auf die Dämmstoffbahn in Ausrichtung mit den modularen Markierungslinien aufgesetzt werden und über eine Schneidkante verfügen, an der das Messer dann für das Durchtrennen der Dämmstoffbahn oder Dämmstoffplatte schnittgerecht geführt werden kann.
  • Eine bekannte Schneidhilfe ( DE 10130438 A1 ) ist hierbei als brettförmiges Auflageelement ausgebildet, welche mit einer längs verlaufenden spaltartigen Öffnung als Schneidrinne ausgebildet ist, in der das Messer für den Schnitt der Dämmstoffbahn geführt werden kann. Die exakte Ausrichtung der brettartigen Schneidhilfe erfolgt hierbei um eine senkrecht oder schräg zur Schneidkante des Brettes ausgerichtete Richtlinie, die an den beiden Enden in Einkerbungen des Brettes auslauft. Diese Schneidhilfe erfordert spezielle Markierungslinien auf der Dämmstoffbahn, so dass die Richtlinie darauf ausgerichtet werden kann. Insoweit ist diese Schneidhilfe nur für bestimmte Dämmstoffbahnen geeignet. Ein weiteres Problem dieses Schneidbretts besteht darin, dass dieses bei der Handhabung auch leicht verrutschen kann mit der Folge eines nicht exakten Trennschnitts, was dann zu Kältebrücken nach Verlegung des abgetrennten Dämmstoffabschnitts zwischen Sparren eines Daches führen kann.
  • Ein solches Verrutschen kann nach einer weiteren bekannten Schneidhilfe ( DE 10245830 A1 ) vermieden werden, die aus einem im Wesentlichen rechteckförmigen Rahmengestell gebildet ist, welches einen plattenartigen unteren Auflagekörper und einen mit Abstand hierzu oberhalb dieses Auflagekörpers angeordneten Klemmkörper aufweist. Das Rahmengestell ist beidseitig offen, so dass die zu schneidende Dämmstoffbahn zwischen unterem Auflagekörper und oberem Klemmkörper eingeschoben werden kann. Der Klemmkörper ist an seinen beiden äußeren Enden in Klemmstangen geführt, die am Auflagekörper befestigt sind und kann zum Schneiden der Dämmstoffbahn gegen Federwirkung auf die zu schneidende Dämmstoffbahn abgesenkt werden. In der Schnittstellung wird der Klemmkörper dann durch Schraubverbindungen an den Klemmstangen positioniert. Eine derartige Schneidhilfe ist vom Aufbau her sehr komplex, im Gebrauch aufwendig und sehr unhandlich und damit für den Einsatz vor Ort problematisch.
  • Eine vergleichbare rahmenartig aufgebaute Schneidhilfe, die ebenfalls aufwendig aufgebaut und umständlich zu bedienen ist, ist aus den Druckschriften DE 19513984 A1 und DE 10342713 A1 bekannt. In Zusammenhang mit derartigen rahmenartig aufgebauten Schneidhilfen ( DE 20110713 U1 , DE 20 2004 000 873 U1 , DE 20102964 U1 und DE 20011093 U1 ) ist es ferner bekannt, solche mit einem Rahmen und einem darauf angeordneten Klemmelement ausgebildete Schneidhilfen mit verstellbar im Rahmen ausgebildeten Linealen zu versehen, um die Länge des abzutrennenden Abschnitts festzulegen. Diese Lineale weisen häufig Anschlagelemente auf, die für die Anlage des Lineals an einer Kante der Dämmstoffbahn dienen. Diese rahmenartigen Klemmvorrichtungen haben sich allerdings aufgrund ihres aufwendigen und vergleichsweise schwergewichtigen Aufbaus sowie der komplizierten Bedienung und Handhabung auf dem Markt nicht entsprechend durchgesetzt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfach aufgebaute und leicht zu bedienbare Schneidhilfe zu schafften, die eine Längsjustierung des vom Dämmelement abzutrennenden Dämmstoffabschnitts ermöglicht und insbesondere so gerüstet ist, dass sie in einfacher Weise transportiert und vor Ort, d. h. an der Einbaustelle des Dämmstoffelements, in einfacher Weise bedient werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 enthaltenen Maßnahmen gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung durch die in den Unteransprüchen enthaltenen Merkmale gekennzeichnet sind.
  • Nach Maßgabe der Erfindung ist eine Schneidhilfe für das passgenaue Zuschneiden eines bahnförmigen oder plattenförmigen Dämmstoffelements, welches insbesondere aus Mineralwolle gebildet ist, vorgesehen, welches eine Schneidkante als Führungskante für ein Schneidmesser aufweist und als Auflageleiste ausgebildet ist. Die Auflageleiste wird auf den abgewickelten Teil einer Dämmstoffbahn oder einer Dämmstoffplatte gelegt, wobei die Auflageleiste über vorzugsweise zwei ausklappbare Lineale der Auflageleiste auf der Dämmstoffbahn fixiert werden kann. Dadurch wird ein entsprechender Halt der Auflageleiste auf der Dämmstoffbahn erreicht, so dass ein einwandfreier und sauberer Schnitt mit einem Schneidmesser möglich ist. Jedes der Lineale weist einen auf das Lineal aufgesetzten verschiebbaren Reiter auf, der in eine gewünschte Position auf dem Lineal ausgerichtet und dort fixiert werden kann. Dieser Reiter weist einen Anschlag auf, der zur Anlage an der Dämmstoffbahn, insbesondere an der freien Stirnseite der Dämmstoffbahn dient. Die Skalierung auf dem Lineal ist hierbei vorzugsweise so ausgelegt, dass die Position des Reiters, insbesondere des Anschlags, der an beispielsweise der freien Stirnseite der Dämmstoffbahn angelegt wird, im Abstand zur Zuschneidkante so bemessen ist, dass die Schneidkante in einem geeigneten und festgelegten Längsabstand von der Stirnseite der Dämmstoffbahn liegt und damit ein genau bemessener Schnitt entsprechend der gewünschten Länge eines abzutrennenden Längsabschnitts geführt werden kann.
  • Die auf der Auflageleiste klappbar gelagerten bzw. aufgenommenen Lineale können ferner aus der ausgeschwenkten Arbeitsstellung in eine eingeklappte Ruhe- und Transportstellung für die Auflageleiste überführt werden, in welcher die Lineale auf der Leiste liegen, also nicht über die Leiste vorstehen, so dass der Platzbedarf der Leiste für Transport und Lagerung nur durch die Abmessungen der Leiste bedingt ist. Dadurch kann die Auflageleiste leicht transportiert und auch gehandhabt werden.
  • Zweckmäßigerweise sind die Anschläge als Anschlagplatten ausgelegt, wobei jede Anschlagplatte am Reiter klappbar aufgenommen ist.
  • Ferner ist es zweckmäßig, dass in der Auflageleiste eine leistenartige Schneidunterlage integriert ist, die in eine Stecktasche der Auflageleiste einsteckbar ist und damit ohne Weiteres bedarfsweise herausgenommen und unter die abgewickelte Dämmstoffbahn gelegt werden kann. In weiterer Ausbildung kann es zweckmäßig sein, die Schneidunterlage mehrteilig, insbesondere zweiteilig auszuführen, so dass diese zusammengeklappt werden. Hierbei ist es zweckmäßig, dass die Teile der Schneidunterlage durch Scharniere miteinander verbunden sind. Vorzugsweise ist die Schneidunterlage aus Kunststoff gebildet und sind die Scharniere als Filmscharniere einstückig mit den Teilen der Schneidunterlage ausgeführt. Die Schneidunterlage lässt sich dadurch sehr leicht zusammenklappen und gut in einer Stecktasche der Auflageleiste verstauen.
  • Ferner weist die Auflageleiste vorzugsweise weitere Stecktaschen für die Aufnahme weiterer Lineale auf, die in unterschiedlicher Länge zu den anderen Linealen ausgebildet sein können.
  • Gegebenenfalls können diese Lineale auch mit einer anderen Skalierung, etwa einer Zollskalierung anstelle einer Zentimeterskalierung versehen sein.
  • In besonders vorteilhafter Weise ist in der Auflageleiste auch ein Schneidmesser integriert, welches lösbar in eine Stecktasche der Auflageleiste aufgenommen ist. In weiterer Ausbildung ist in der Stecktasche ein Magnet, insbesondere Dauermagnet, eingelassen, so dass bequem das Schneidmesser während der diversen Handhabungsvorgänge auf der Leiste gehalten werden kann. Damit wird vermieden, dass das Schneidmesser während der Handhabung verloren geht.
  • Zweckmäßigerweise ist die Auflageleiste als Strangpressprofil einstückig ausgebildet, so dass diese einfach und kostengünstig herstellbar ist. Vorzugsweise ist die Auflageleiste aus Metall, insbesondere Leichmetall oder Kunststoff gebildet. Die diversen Stecktaschen sind hierbei integraler Bestandteil des Strangpressprofils und durch Nuten oder entsprechende Flansche mit Schenkeln gebildet.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung rein schematisch beschrieben. Darin zeigen
  • 1 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Schneidhilfe in perspektivischer Darstellung in Arbeitsstellung,
  • 2 eine vergrößerte Teilansicht der 1,
  • 3 eine Ansicht der Schneidhilfe in Transportstellung und
  • 4 eine Ansicht der Schneidhilfe mit ausgeklappten Linealen.
  • 1 zeigt eine nur schematisch dargestellte Rolle einer Dämmstoffbahn aus Mineralwolle, die zum Abschneiden eines Längsabschnitts bereits teilweise von der Rolle abgewickelt ist. Auf der Oberfläche des abgewickelten Bahnabschnitts ist die mit 1 bezeichnete Schneidhilfe aufgelegt und befindet sich bereits in Gebrauchsstellung zum Abschneiden eines entsprechend bemessenen Längsabschnitts. Die Schneidhilfe 1 ist aus einer Auflageleiste 2 gebildet, die als Strangpressprofil aus Kunststoff oder Metall, insbesondere Leichtmetall, ausgebildet ist. Diese in Zusammenhang mit den 2 bis 4 noch näher beschriebene Auflageleiste 2 beinhaltet zwei mit 3a und 3b bezeichnete Lineale, die sich in 1 in ausgeklappter Stellung befinden und zwar senkrecht zu der mit 34 bezeichneten Schneidkante, die durch den Rand der Auflageleiste 2 gebildet ist.
  • Die beiden Lineale 3a und 3b sind mit Abstand zueinander angeordnet und jedes Lineal weist einen Reiter 4 auf, der verschieblich auf dem über den Leisten ausgebildeten und mit einer geeigneten Skalierung, insbesondere Zentimeterskalierung, versehenen Lineal sitzt und zwar längs verschieblich längs des entsprechenden Lineals. Jeder Reiter 4 ist mit einem ausklappbaren Anschlag 5 versehen, wobei 1 den Anschlag 5 jeweils in ausgeklappter Lage zeigt. In dieser ausgeklappten Lage liegen die Anschläge 5 beider Lineale 3a, 3b an der stirnseitigen Fläche 6 der Dämmstoffbahn 7 an. Die Anordnung beider Lineale ist jeweils so abgestimmt, dass ausgehend von der als Nullkante wirkenden Schneidkante 34 die Skalierung auf den Linealen jeweils die Länge ausgehend von der Schneidkante 4 anzeigt. Falls also die beiden Reiter 5 bei einer Zentimeter-Skala auf beispielsweise 80 cm eingestellt sind, dann beträgt der Abstand von der Anlage 5 zur Nullkante bzw. Schneidkante 34 80 cm. Das heißt, wenn längs der Schneidkante 4, die als Führungskante für das aus 1 ersichtliche und mit 8 bezeichnete Schneidmesser dient, abgeschnitten wird, wird ein Längsabschnitt 9 von der Dämmstoffbahn 7 mit einer Länge von 80 cm abgeschnitten.
  • Aus 2 geht deutlich hervor, dass die Lineale 3a und 3b auf Stellschuhen 10 angeordnet sind, die in einer mit 11 bezeichneten Längsführung der Auflageleiste 2 verschiebbar sind. Die Längsführung 11 ist hierbei durch eine aus 4 ersichtliche Nut 12 gebildet, die sich hier über die gesamte Länge der Leiste 2 erstreckt und als hintergeschnittene Nut ausgebildet ist. Die Nut 12 weist am oberen Nutrand nach Innen gerichtete und aufeinander zuweisende Nutflansche 13a und 13b auf, die zwischen sich einen Längsschlitz 14 bilden, der nach oben hin offen ist und in die Nut 12 einmündet.
  • In modularen Abständen über die Länge der Längsführung 11 sind gegenüberliegend Ausnehmungen 14a und 14b in den Nutflanschen 13a und 13b ausgebildet, die mit dem Längsschlitz 14 eine in etwa kreisrunde Öffnung bilden. Hierbei sind mehrere Öffnungen über die Länge der Längsführung 11 vorgesehen und zwar vorzugsweise in gleichmäßigen modularen Abständen, wobei die Öffnungen als Rastöffnungen für die Stellschuhe dienen, die allerdings auch an beliebigen Stellen über die Längsführung 11 bedarfsweise justiert werden können. Zur Befestigung der Stellschuhe 10 nach entsprechender Positionierung im Abstand zueinander in der Längsführung 11 dient ein mit 15 bezeichneter und nur schematisch dargestellter Schraubbolzen, der auch als bloßer Steckbolzen ausgebildet sein kann. Der Bolzen weist im dargestellten Ausführungsbeispiel in seinem oberen aus 4 ersichtlichen Bereich einen Schaftdurchmesser auf, der dem Durchmesser, der durch die Ausnehmungen 14a und 14b gebildeten Öffnungen entspricht, so dass er dort eingerastet werden kann. Dies ist aber keinesfalls zwingend erforderlich, vielmehr kann die Befestigungseinrichtung für die Stellschuhe 10 auch so ausgelegt sein, dass diese stufenlos über den gesamten Bereich der Längsführung 11, also nicht in Rasterabständen in entsprechenden Öffnungen, fixiert und festgelegt werden können.
  • Jeder Stellschuh 10 weist eine durch seitliche Flansche 16 gebildete Tasche auf, in welche das Lineal passgerecht eingesetzt werden kann, nachdem der Schraubbolzen oder Steckbolzen 15 gelockert wurde. Die Stecktasche auf dem Steckschuh 10 ist hierbei immer so ausgerichtet, dass das in die Stecktasche eingesetzte Lineal exakt senkrecht zur Schneidkante 4 gerichtet ist. Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass auch der gegenüberliegende und hier mit 17 bezeichnete Rand der Auflageleiste gegebenenfalls auch als Schneidhilfe verwendet werden kann. Hierbei könnte die Skalierung auf den Linealen abmessungsbedingt auch auf die Schneidkante 17 als Nullkante abgestellt sein.
  • 3 zeigt die Transportstellung der Schneidhilfe 1 mit eingeklappten Linealen 3a und 3b. Aus der Arbeitsstellung in 1 können diese Lineale in die Transportstellung gemäß 3 nach Lösen der Schraub- oder Steckbolzen 15 geführt werden, indem die Lineale aus den Stecktaschen leicht ausgehoben und dann nach Innen auf die Auflageleiste 2 geklappt werden. Dadurch wird der Raumbedarf der Schneidhilfe für Transport oder Lagerung exakt auf die Abmessungen der Auflageleiste 2 beschränkt.
  • Zudem weist die Auflageleiste 2 im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Stecktasche 18 an der Auflageleiste 1 auf, die zur Aufnahme, insbesondere zum Einstecken des Schneidmessers 8 dient. Auf der Oberseite der Einstecktasche 18 ist ein Magnet und zwar ein Dauermagnet 19 eingelassen, so dass nach Entnahme des Schneidmessers dieses vorübergehend zwischen den Arbeitsschritten auf die Stecktasche 18 gelegt und dort über den Dauermagneten 19 gehalten wird, wie recht deutlich aus den 1 und 2 hervorgeht.
  • Die Stecktasche 18 ist in einer mit 19 bezeichneten Nut des Strangpressprofils aufgenommen, welches wiederum hinterschnitten ist und nach Innen kragende Nutschenkel 20 aufweist, die zugleich als Griffelemente für die Handhabung der Schneidhilfe benutzt werden können.
  • 4 zeigt auf der linken Seite weitere durch Stege 21 unterteilte Stecktaschen, die sich wiederum über die gesamte Länge des Strangpressprofils erstrecken, so dass weitere Stecktaschen 22 gebildet werden, die zur Aufnahme von weiteren Linealen dienen, die mit einer anderen Skalierung oder mit einer anderen Länge als die rechts ausgeklappt dargestellten Lineale ausgelegt sind und bedarfsweise gegen die Lineale 3a und 3b gewechselt werden können.
  • Rechtsseitig des Strangpressprofils befindet sich bodenseitig eine weitere nach unten hin durch Nutschenkel 23 begrenzte Aufnahmenut, die sich im Wesentlichen über die gesamte Breite des Strangpressprofils erstreckt und zur Aufnahme einer aus 2 ersichtlichen Unterlage 24 dient, die bedarfsweise als Schneidunterlage vorgesehen ist. Die Schneidunterlage 24 weist im Wesentlichen die Länge der Auflageleiste 2 auf und eine Breite, so dass sie bequem in die unterste Stecktasche für die Transportstellung eingesteckt werden kann.
  • Die Schneidunterlage 24, die als leistenartige dünne Platte aus Kunststoff zweckmäßigerweise ausgebildet ist, kann geteilt, insbesondere zweigeteilt sein, wobei sie bevorzugt einstückig ausgebildet ist und die beiden Teile über ein einstückiges Filmscharnier oder auch ein anderes Klappscharnier miteinander verbunden sind, so dass die Schneidunterlage bedarfsweise zusammengeklappt werden kann und weniger Platz innerhalb des Strangpressprofils benötigt, so dass gegebenenfalls auch zwei Schneidunterlagen untergebracht werden können.
  • Wie aus 4 ersichtlich ist, ragt der Nutschenkel 20 in der rechten Darstellung rechts über die vertikale Nutwand 25 vor, so dass ein vorstehender Flansch 26 gebildet ist, der zugleich als Griffelement dienen kann.
  • Zum Schneiden einer Dämmstoffbahn wird die aus 3 in Transportstellung ersichtliche Auflageleiste 2 auf das freie Ende der Dämmstoffbahn gelegt. Es werden die Schaub- oder Steckbolzen 15 gelöst, so dass die beiden Lineale ausgeklappt und in die Stecktaschen der Stellschuhe 10 eingelegt werden können. Daraufhin werden die Stellschuhe in geeignetem Abstand in der Längsführung dargestellt und schließlich die Bolzen 15 festgeschraubt, so dass die Schieber und auch die ausgeklappten Lineale in ihrer gewünschten Stellung festgelegt bzw. fixiert sind. Es werden dann die Stellschuhe 4 längs der beiden Lineale auf die gewünschte Skalierung eingestellt, die Anschläge ausgeklappt und die Stellschuhe 4 durch die beispielsweise aus 3 ersichtlichen Stellschrauben 27 fixiert, wobei die Anschläge 5 nach unten geklappt sind. Wenn die Anschlagklappen 5 dabei an die Stirnseiten angelegt sind, befindet sich die Schneidkante 4 im gewünschten Längenabstand von der freien Stirnseite 6 der Dämmstoffbahn, so dass ein entsprechender maßgerechter und sauberer Längsschnitt durch das Schneidmesser erfolgen kann.
  • Über die Anschlagplatten und deren seitliche Beabstandung ist ein ausreichender Halt der Schneidhilfe auf der ausgerollten Dämmstoffbahn gewährleistet, die zudem einfach zusätzlich manuell oder durch den Fuß fixierbar ist, so dass in schneller und einfacher Weise ein sauberer exakt bemessener Trennschnitt möglich ist. Durch die untergeschobene Schneidunterlage wird ein Abstumpfen des Schneidmessers oder eine Beschädigung des Untergrunds vermieden.
  • Mit der Schneidhilfe sind auch Schrägschnitte möglich und zwar dadurch, dass beispielsweise der aus 1 oben ersichtliche Reiter 4 auf eine andere Skalierung als der weiter unten auf dem Lineal 3a verschieblich geführte Reiter 4 eingestellt wird, so dass die Schneidkante 4 entsprechend schräg auf der Dämmstoffbahn ausgerichtet ist. Dadurch kann dann ein entsprechender Schrägschnitt geführt werden. Diese Schrägstellung ist durch die klappbare Anordnung der Lineale bzw. deren gelenkige Lagerung an den Schraub- oder Steckbolzen ohne Weiteres möglich.
  • Nach Durchführung der Trennschnitte können die Lineale in einfacher Weise wieder in den Bereich der Auflageleiste eingeschwenkt und verstaut werden ebenso wie das Schneidmesser 8 und die Schneidunterlage 24. Die Schneidhilfe stellt dann eine sehr kompakte und leicht transportierbare Schneidhilfe dar, die auch gut gelagert werden kann. Die dargestellte Schneidhilfe ist außerordentlich bedienerfreundlich und universell einsetzbar. Sie kann für unterschiedliche Breiten der Dämmstoffbahn verwendet werden und auch für unterschiedliche Dicken.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10130438 A1 [0005]
    • DE 10245830 A1 [0006]
    • DE 19513984 A1 [0007]
    • DE 10342713 A1 [0007]
    • DE 20110713 U1 [0007]
    • DE 202004000873 U1 [0007]
    • DE 20102964 U1 [0007]
    • DE 20011093 U1 [0007]

Claims (14)

  1. Schneidhilfe zum passgenauen Zuschneiden eines bahnförmigen oder plattenförmigen Dämmstoffelements (7), insbesondere aus Mineralwolle, mit einer mit mindestens einer Schneidkante (34) als Führungskante für ein Schneidmesser (8) versehenen Auflageleiste (2) zum Aufsitzen der Leiste (2) auf das zu schneidende Dämmstoffelement, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageleiste (2) mindestens, jedoch bevorzugt zwei schwenkbar aufgenommene Lineale (3a, 3b) aufweist, die jeweils aus einer in die Leiste (2) eingeschwenkten Ruhe- und Transportstellung in eine aus der Leiste ausgeschwenkte Arbeitstellung verschwenkbar sind und die jeweils einen verstellbaren Anschlag (5) für die Anlage an einer Seitenfläche (6) oder Kante des Dämmstoffelements ausweisen, der als verschiebbarer Reiter (4) auf dem Lineal (3a, 3b) angeordnet und in einer gewünschten Position in Längsrichtung des Lineals (3a, 3b) feststellbar ist, in welcher der Abstand des Anschlags zur Schneidkante (34) der Auflageleiste (2) der Länge des abzutrennenden Abschnitts des Dämmstoffelements entspricht.
  2. Schneidhilfe nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Lineale (3a, 3b) in einer Längsnut (12) der Auflageleiste (2) geführt sind, welche zur Schneidkante (34) parallel verläuft.
  3. Schneidhilfe nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Längsnut als eine hinterschnittene Nut mit zwei gegenüberliegend angeordneten und nach Innen gerichteten Nutflanschen (13a, 13b) am Nutrand gebildet ist, welche zwischen sich einen Längsschlitz (14) in Längsausrichtung mit der Nut (12) begrenzen.
  4. Schneidhilfe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in den Nutflanschen (13a, 13b) Ausnehmungen (14a, 14b) in vorbestimmten modularen Abständen über den Längsschlitz bzw. die Längsnut vorgesehen sind, wobei sich gegenüberliegende Ausnehmungen (14a, 14b) mit dem dazwischen befindlichen Längsschlitz (14) jeweils zu einer Rastöffnung ergänzen, die vorzugsweise im Wesentlichen kreisförmig ist.
  5. Schneidhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Lineal (3a, 3b) in einem Stellschuh (10) aufgenommen ist, der längs der Längsnut (12) verstellbar ist und eine vorzugsweise durch zwei beabstandete Flansche (16) gebildete Ausrichttasche aufweist, in welche das Lineal (13a oder 13b) in Aufklappstellung vorzugsweise senkrecht zur Schneidkante (34) positionierbar und vorzugsweise durch einen Schraub- oder Steckbolzen (15) festlegbar ist.
  6. Schneidhilfe nach einem der vorher gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Reiter (4) eine ausklappbare Anschlagplatte (5) insbesondere für die Anlage am freien Rand der Dämmstoffbahn aufweist.
  7. Schneidhilfe nach einem der vorher gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Auflageleiste (2) vorzugsweise an ihrem Boden eine leistenartige Schneidunterlage (24) integriert ist, welche in einer Stecktasche der Auflageleiste (2) lösbar aufgenommen ist.
  8. Schneidhilfe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidunterlage (24) mehrgeteilt, insbesondere zweigeteilt ist, und dass die Teile durch Klappscharniere, insbesondere einstückige Filmscharniere, miteinander verbunden und dadurch die Schneidunterlage zusammenklappbar ist.
  9. Schneidhilfe nach einem der vorher gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageleiste (2) vorzugsweise weitere Stecktaschen (22) für die Aufnahme weiterer Lineale aufweist.
  10. Schneidhilfe nach einem der vorher gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageleiste (2) mit einem Schneidmesser (8) versehen ist, welches lösbar in einer Stecktasche (18) der Auflageleiste (2) aufgenommen ist.
  11. Schneidhilfe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stecktasche (18) auf ihrer Oberfläche mit einem Dauermagneten (19) für die Halterung des Schneidmessers (8) versehen ist.
  12. Schneidhilfe nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stecktasche (18) in eine vorzugsweise durchgehende, hinterschnittene Profilnut der Auflageleiste (2) aufgenommen ist, die als Griffelement (20) ausgebildet ist.
  13. Schneidhilfe nach einem der vorher gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageleiste (2) als Strangpressprofil ausgebildet und vorzugsweise aus Leichtmetall oder Kunststoff gebildet ist.
  14. Schneidhilfe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Stecktaschen integrale Bestandteile des Strangpressprofils sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102016102538B3 (de) * 2016-02-15 2017-05-18 David Löhe Schneide- und Montagehilfe

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