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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine kombinierte Schneide-/ Fixiervorrichtung
für mit
einem Handmesser schneidbare Bauplatten wie Wärmedämmplatten oder dergleichen.
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Bauplatten,
zu denen auch die sogenannten Wärmedämmplatten
gehören,
erfordern zumeist einen mehr oder minder exakten Zuschnitt direkt
auf der Baustelle. Das erklärt
sich aufgrund der Tatsache, dass solche Wärmedämmplatten beispielsweise von
innen her gegen eine Dachabdeckung angebracht werden und folglich
den Gegebenheiten des Daches, eventuellen Aussparungen für Fenster, Gauben,
Schornsteine etc. folgen müssen.
Jedenfalls ergibt sich das Problem, solche Wärmedämmplatten vor dem Einbau exakt
zuschneiden zu müssen.
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Das
gleiche gilt auch für
andere Bauplatten, die nicht zu Wärmedämmzwecken eingesetzt werden.
Hierzu mögen
Bauplatten für
den Trockenbau gehören,
die zum Aufbau von temporären
oder dauerhaften Trennwänden
dienen. Jedenfalls werden derartige Bauplatten in der Praxis hauptsächlich mit einem
Handmesser zugeschnitten. Hierbei kann es sich im einfachsten Fall
um ein manuell bedienbares Handmesser mit Klinge und Stiel handeln.
Grundsätzlich
fallen unter den Begriff Handmesser aber auch elektrisch betätigbare
und von Hand geführte Messer
mit rotierender Klinge.
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Wenn
die beschriebenen Bauplatten auf das gewünschte Maß mit Hilfe eines solchen Handmessers
gebracht werden sollen, besteht das Problem, die betreffende Bauplatte
an der gewünschten
Stelle zu fixieren und gleichzeitig einen einwandfreien Schnitt
zu setzen. Bisher hat man sich hier in der Praxis mit mehr oder
minder schweren Metallleisten oder vergleichbaren Lehren geholfen,
an denen das betreffende Handmesser entlanggeführt wurde. – Die beschriebene Vorgehensweise
ist nicht frei von Mängeln.
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Denn
bei einer solchen Lehre besteht die Gefahr, dass diese auf der zu
schneidenden Bauplatte bzw. dessen Oberfläche hin- und herrutscht. Darüberhinaus
kann auch nicht immer für
eine einwandfreie Führung
des Handmessers gesorgt werden, so dass Verletzungen zu befürchten sind.
Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
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Der
Erfindung liegt das technische Problem zu Grunde, eine kombiniere
Schneide-/ Fixiervorrichtung für
mit einem Handmesser schneidbare Bauplatten wie Wärmedämmplatten
oder dergleichen anzugeben, die sich einwandfrei bedienen lässt und
einen unfallfreien Zuschnitt gewährleistet.
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Zur
Lösung
dieser technischen Problemstellung ist Gegenstand der Erfindung
eine kombinierte Schneide-/ Fixiervorrichtung für mit einem Handmesser schneidbare
Bauplatten wie Wärmedämmplatten oder
dergleichen, mit einer Basis und einer Fixierleiste, welche zusammengenommen
die dazwischen befindliche Bauplatte festklemmen, und mit einer
Führungseinrichtung
für das
Handmesser, um die festgeklemmte Bauplatte zuzuschneiden. – Selbstverständlich können je
nach Abmessung der zuschneidbaren Bauplatte mit Hilfe der beschriebenen
Schneide-/ Fixiervorrichtung auch mehrere Bauplatten in einem Arbeitsgang
einen Zuschnitt erfahren.
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Im
Detail hat es sich bewährt,
die Fixierleiste einseitig klappbar an die Basis anzuschließen. Das wird
im Rahmen der Erfindung in der Regel so gelöst, dass die Basis und die
Fixierleiste jeweils einendseitig über ein Gelenk miteinander
verbunden sind. Das heißt,
die Basis und die Fixierleiste verfügen an jeweils einem Ende über ein
gemeinsames Gelenk, so dass auf Grund dieser gelenkigen Verbindung
die Fixierleiste – wie
beschrieben – einseitig
klappbar an die Basis angeschlossen ist.
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Dabei
kann es sich bei dem Gelenk um ein Scharniergelenk in der Art eines
Türscharniergelenkes
handeln. Um die gewünschte
Klappbarkeit der Fixierleiste gegenüber der Basis zu erreichen,
ist die Achse des betreffendes Scharniergelenkes in der Regel im
Wesentlichen senkrecht zur Schneidebene verlaufend angeordnet. Dabei
wird die Schneidebene durch die Klinge des Handmessers definiert,
welche entlang der Führungseinrichtung
für den
gewünschten
Schnitt in die Bauplatte sorgt.
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Betrachtet
man diese Ebene bzw. Schneidebene, so verläuft die Achse des Gelenkes
bzw. Scharniergelenkes hierzu senkrecht, wobei die betreffende Achse
die Schneidebene durchstößt. Das erklärt sich
auf Grund der Tatsache, dass die Führungseinrichtung hauptsächlich auf
der Symmetrieachse der kombinierten Schneide-/Fixiervorrichtung angeordnet
ist, welche gleichzeitig in der Schneidebene liegt. Folgerichtig
verläuft
auch die Achse des Scharniergelenkes senkrecht zu der vorerwähnten Symmetrieachse.
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Die
Fixierleiste und die Basis verfügen
größtenteils über einen
an die Stärke
der Bauplatte angepassten Abstand. Diesen Abstand nehmen die Basis und
die Fixierleiste in ihrer Schließstellung ein, in welcher sie
im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind und zwischen
sich die (komprimierte) Bauplatte festklemmen. Der Abstand wird
dabei durch einen Abstandsteg zwischen der Basis und der Fixierleiste
vorgegeben.
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Der
Abstandsteg ist fußseitig
an die Basis angeschlossen und trägt kopfseitig das Gelenk bzw. Scharniergelenk,
an welchem seinerseits die Fixierleiste befestigt ist. Dabei trägt die Länge des
Abstandsteges der Stärke
der Bauplatte Rechnung. Zumeist wird man hier die Stärke der
komprimierten Bauplatte zu Grunde legen, sofern es sich beispielsweise
um eine Wärmedämmplatte
aus Mineralwolle oder einem vergleichbaren Material handelt. Dies deshalb,
weil solche Wärmedämmplatten
große (Luft-)
Hohlräume
zu Isolationszwecken einschließen,
für einen
anschließenden
Schnitt mit dem Handmesser vorteilhaft jedoch auf ihre reine Materialstärke komprimiert
werden müssen.
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Der
Abstand zwischen der Fixierleiste und der Basis mag zur Anpassung
an verschiedene Stärken
der Bauplatten verstellbar ausgebildet sein. Dadurch trägt die Erfindung
dem Umstand Rechnung, dass je nach Isolationserfordernis bzw. gewünschtem
K-Wert die Wärmedämmplatten
mit unterschiedlichen Stärken
ausgerüstet
sind und folglich einen angepassten Abstand zwischen der Fixierleiste
und der Basis in paralleler Fixierstellung bzw. Schließstellung erfordern.
Diese Eigenschaft wird man im Detail meistens so realisieren, dass
der Abstandsteg zur Verbindung der Basis mit der Fixierleiste längenveränderlich
ausgebildet ist. Das kann im einfachsten Fall so vorgenommen werden,
indem der Abstandsteg aus zwei gegeneinander verschiebbaren und
fixierbaren Stegplatten zusammengesetzt ist. Selbstverständlich liegen
auch andere Varianten eines längenveränderlichen
Abstandsteges im Rahmen der Erfindung.
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Es
hat sich bewährt,
die Basis und die Fixierleiste jeweils als Rechteckleisfien mit
größtenteils
paralleler Ausrichtung in der Fixier- bzw. Schließstellung
auszubilden, wenngleich natürlich
auch andere Ausführungsformen,
beispielsweise bogenförmig, dreieckförmig oder
sogar wellenartig, denkbar sind und umfasst werden. Dabei überragt
die Basis die Fixierleiste in Aufsicht in der Regel an wenigstens
einer Längsrandseite
um einen bestimmten Betrag. Dies deshalb, um einen einwandfreien
Halt der zu schneidenden Bauplatte zu gewährleisten. In der Regel weist
die Basis im Vergleich zu der Fixierleiste in Aufsicht an beiden
Längsrandseiten
einen Überhang
um zumeist den gleichen Betrag auf.
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Eine
an die Fixierleiste angeschlossene Handhabe dient dazu, dass die
Fixierleiste problemlos die Offenstellung und die Schließstellung
einnehmen kann. Das geschieht regelmäßig manuell. In der Offenstellung
ist die Fixierleiste im Wesentlichen senkrecht zur Basis angeordnet.
Dagegen nimmt die Fixierleiste in der Schließstellung eine größtenteils parallele
Anordnung im Vergleich zur Basis ein.
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Ergänzend mögen die
Basis und/oder die Fixierleiste mit einer integrierten oder anschließbaren Messeinrichtung
zum exakten Zuschneiden der Bauplatte ausgerüstet sein. Im einfachsten Fall
handelt es sich bei der Messeinrichtung um ein Lineal zur Längenmessung
und folglich zur Einstellung der gewünschten Länge der zuzuschneidenden Bauplatte. Dabei
erstreckt sich die Messeinrichtung bzw. das Lineal in der Regel
senkrecht im Vergleich zur Längserstreckung
der Basis und ist an diese angeschlossen.
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Es
hat sich bewährt,
die Führungseinrichtung
als in die Fixierleiste eingelassenen Führungsschlitz für das Handmesser
bzw. dessen Klinge auszubilden. Das heißt, die Führungseinrichtung bzw. der
Führungsschlitz
verfügt über eine
Schlitzweite, welche geringfügig
größer als
die Stärke
der Klinge des Handmessers ausgeführt ist. Selbstverständlich sind
auch unterschiedliche – austauschbare – Führungseinrichtungen
bzw. Führungsschlitze
denkbar, wenn mit verschiedenartigen Handmessern gearbeitet werden
soll.
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Um
die Bauplatte auf die gewünschte
Länge zu
bringen, verläuft
die Führungseinrichtung
größtenteils
in Längserstreckung
von Basis und Fixierleiste. Auf diese Weise kann die Bauplatte zumeist
einen Schnitt in Querrichtung an der gewünschten Stelle erfahren, weil
die Fixierleiste, die Basis und die Führungseinrichtung bzw. der
Führungsschlitz
in eben dieser Querrichtung im Vergleich zu der üblicherweise rechteckförmigen Bauplatte
für einen
Schnitt angeordnet werden.
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Schließlich sieht
die Erfindung vor, die Basis und/oder die Führungseinrichtung mit einer
an die Klinge des Handmessers angepassten Werkstoffoberfläche auszurüsten. Das
kann eine geeignete Beschichtung sein, die mit einer im Vergleich
zu der Klinge größeren (Vickers-)
Härte ausgerüstet ist. Grundsätzlich kann
natürlich
auch die gesamte Basis sowie gegebenenfalls die Führungseinrichtung
aus dem entsprechenden (härteren)
Werkstoff als die Klinge gefertigt sein. Dadurch wird eine Abnutzung der
Führungseinrichtung
wie der Basis vermieden bzw. in Grenzen gehalten.
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Im
Ergebnis wird eine kombinierte Schneide-/ Fixiervorrichtung zur
Verfügung
gestellt, die bei einfacher Handhabung eine im Vergleich zu den
bisherigen Vorgehensweisen erhöhte
Sicherheit beim Zuschnitt von Bauplatten zur Verfügung stellt.
Gleichzeitig ist der Zuschnitt deutlich erleichtert, weil die Führungseinrichtung
an der Fixierleiste beim Schnitt nicht (mehr) ausweichen kann. Denn
es liegt insofern eine gelenkige Verbindung mit der Basis vor. Die
Basis ihrerseits ist zumeist aus einem schweren und harten Werkstoff
wie zum Beispiel gehärtetem
Stahl gefertigt, um für
die nötige
Stabilität
beim Schnittvorgang zu sorgen.
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Dadurch,
dass die Bauplatte zwischen der Basis und der Fixierleiste festgeklemmt
wird, und zwar unter Berücksichtigung
eines Abstandes von Basis und Fixierleiste, welcher im Wesentlichen
der komprimierten Stärke
der Bauplatte entspricht, lässt sich
diese einfach zuschneiden. Das gelingt auch und gerade mit einem
Handmesser, dessen Klinge nur wenig länger als die betreffende komprimierte Stärke der
Bauplatte ausgebildet ist.
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Dadurch
kann das Handmesser bei diesem Vorgang einwandfrei geführt werden.
Falls gewünscht,
kann natürlich
ergänzend
die Basis mit einer vergleichbaren Führungseinrichtung ausgerüstet sein,
um eine gleichsam zweifache Führung
des Handmessers einerseits an der Fixierleiste und andererseits
an der Basis zu erreichen. Diese Führungseinrichtung in oder an
der Basis kann die Gestalt einer nicht durchgängigen Führungsnut annehmen. In der
Regel wird man hierauf jedoch verzichten.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert;
die Zeichnungen zeigen in
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1 die erfindungsgemäße kombinierte Schneide/Fixiervorrichtung
in ihrer Offenstellung, während
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2 den Gegenstand nach 1 in Schließstellung
mit zwischen der Basis und der Fixierleiste eingeklemmter Bauplatte
darstellt.
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In
den Figuren erkennt man eine kombinierte Schneide/Fixiervorrichtung,welche
dazu dient, eine Bauplatte 1 mit einem Handmesser zuzuschneiden. Das
Handmesser ist vorliegend nicht dargestellt, verfügt aber über eine ähnliche
Gestalt wie ein Brotmesser mit Handgriff und Klinge, wobei die Klinge
in der Lage ist, die Bauplatte 1 entlang einer in 1 strichpunktiert angedeuteten
Schneidebene S zu durchtrennen. Bei der Bauplatte 1 handelt
es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels
und nicht einschränkend
um eine Wärmedämmplatte
in Gestalt einer Mineralfaserplatte.
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Man
erkennt, dass sich die kombinierte Schneide/Fixiervorrichtung grundsätzlich aus
einer Basis 2 sowie einer Fixierleiste 3 zusammensetzt. Die
Basis 2 ist mit der Fixierleiste 3 einendseitig über einen
Abstandsteg 4 verbunden. Das heißt, in der in 1 gezeigten Offenstellung der Schneide/Fixiervorrichtung
dient der Abstandsteg 4 dazu, die Basis 2 mit
der Fixierleiste 3 an ihrem im Bild jeweils entfernten
Ende zu verbinden. Denn sowohl die Basis 2 als auch die
Fixierleiste 3 sind jeweils als Rechteckleisten ausgeführt und
erstrecken sich gleichgerichtet.
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Der
Abstandsteg 4 ist mit seinem Fuß an die Basis 2 angeschlossen,
während
sein Kopf ein Gelenk 5 bzw. Scharniergelenk 5 trägt, an dem
die Fixierleiste 3 befestigt ist.
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Eine
in 1 gestrichelt angelegte
Achse A des betreffenden Gelenkes 5 verläuft im Wesentlichen
senkrecht zur Schneidebene S durch die Bauplatte 1. Die
Schneidebene S fällt
mit der Symmetrieebene der gezeigten Vorrichtung zusammen.
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Die
Basis 2 und die Fixierleiste 3 klemmen zusammengenommen
die dazwischen befindliche Bauplatte 1 in ihrer Fixierstellung
bzw. Schließstellung
ein, wie die 2 zeigt.
Während
die Basis 2 und die Fixierleiste 3 in der Offenstellung
im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind, ist die Schließstellung
dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierleiste 3 und die
Basis 2 eine größtenteils
paralelle Anordnung bzw. Fixierstellung zueinander einnehmen. Dabei
wird der Abstand B zwischen der Fixierleiste 3 und der
Basis 2 einerseits durch die Länge des Abstandsteges 4 und
andererseits die Stärke T
der Bauplatte 1 vorgegeben.
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Tatsächlich wird
man die Länge
des Abstandsteges 4 bzw. den Abstand B so bemessen, dass
sie bzw. er im Wesentlichen der Stärke T der Bauplatte 1 in
ihrem komprimierten Zustand, das heißt bei zusammengedrückten Hohlräumen in
ihren Innern, entspricht. Nicht dargestellt ist die Möglichkeit,
den Abstand B zwischen der Fixierleiste 3 und der Basis 2 an
verschiedene Stärken
T der Bauplatten 1 verstellbar anzupassen. Das kann dergestalt geschehen,
dass die Länge
des Abstandsteges 4 variabel gestaltet wird.
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Eine
Führungseinrichtung 6 in
Gestalt eines in die Fixierleiste 3 eingelassenen und durchgängigen Führungsschlitzes 6 für das Handmesser
sorgt dafür,
dass das Handmesser während
des Schnittes bei eingeklemmter Bauplatte 1 einwandfrei
geführt wird.
Gleichzeitig ist die Klinge des Handmessers in der Lage, durch den
Führungsschlitz – im Unterschied
zu einer nicht durchgängigen
Führungsnut – in die
Bauplatte 1 einzudringen.
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Der
Führungsschlitz 6 ist
von seiner Schlitzweite her größtenteils
an die Stärke
der Klinge des Handmessers angepasst, so dass die Klinge in etwa formschlüssig im
Führungsschlitz 6 aufgenommen wird
und das Handmesser beim anschließenden Schneidvorgang nicht
verkanntet wird bzw. aus der Schneidebene S herausläuft.
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Um
die Bauplatte 1 in die kombinierte Schneide-/ Fixiervorrichtung
einzuführen,ist
die Fixierleiste 3 einseitig klappbar mit Hilfe des Scharniergelenkes 5 an
die Basis 2 angeschlossen und kann von der Offenstellung
nach 1 zur Aufnahme
der Bauplatte 1 in die Schließstellung nach 2 mit festgeklemmter Bauplatte 1 überführt werden.
Dafür sorgt
eine an die Fixierleiste 3 angeschlossene Handhabe 7.
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Eine
einwandfreie Positionierung der dargestellten Schneide-/ Fixiervorrichtung
wird dadurch erreicht, dass die Basis 2 die Fixierleiste 3 in
Aufsicht an beiden Längsrandseiten
um einen bestimmten Betrag C überragt.
Bei gleicher Werkstoffwahl für
die Fixierleiste 3 und die Basis 2 (zumeist gehärteter Stahl)
stellt sich dadurch ein deutlich vergrößertes Gewicht der Basis 2 im
Vergleich zur Fixierleiste 3 ein, so dass die kombinierte
Schneide-/Fixiervorrichtung mit der auf der Basis 2 aufliegenden
und zwischen der Basis 2 und der Fixierleiste 3 eingeklemmten
Bauplatte 1 größtenteils
verrutschsicher auf einem Untergrund positioniert werden kann. Ergänzend mögen an dieser
Stelle rutschhemmende Maßnahmen,
wie eine Gummibeschichtung, Gummipuffer etc. an der Unterseite der
Basis 2 vorgesehen werden.
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Mit
Hilfe einer lediglich angedeutenden Meßeinrichtung 8 kann
die zu zuschneidende Bauplatte 1 gezielt abgelängt werden.
Denn bei dieser Meßeinrichtung 8 handelt
es sich um einen Längenmeßstab, welcher
die Länge
der nach dem Zuschnitt zur Verfügung
stehenden Bauplatte 1 angibt. Die Meßeinrichtung 8 ist
im Ausführungsbeispiel
an die Basis 2 angeschlossen, beispielsweise angeschraubt,
um einen Austausch unter Berücksichtigung
unterschiedlicher Längenmaße oder
auch Längeneinheiten (cm/inch)
zu zulassen.
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In
der Regel erfolgt der Schnitt entlang der Schneidebene S in Querrichtung
zur Längserstreckung
der Bauplatte 1. Dabei wird die kombinierte Schneide-/Fixiervorrichtung
mit ihrer in gleicher Richtung verlaufenden Basis, der Fixierleiste 3 und
der Führungseinrichtung 6 bzw.
dem Führungsschlitz 6 in eben dieser
Querrichtung angeordnet. Die an die Klinge des Handmessers angepasste
Werkstoffoberfläche
der Basis 2 sowie der Führungseinrichtung 3 sorgt
dafür,
dass Abnutzungserscheinungen an den betreffenden Teilen nur geringfügig beobachtet
werden. Durch die Verwendung von gehärtetem Stahl für die Herstellung
der Basis 2 sowie der Fixierleiste 3 wird diese
Anforderung per se erfüllt.