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DE202004000873U1 - Schneide und Fixiereinrichtung - Google Patents

Schneide und Fixiereinrichtung Download PDF

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DE202004000873U1
DE202004000873U1 DE200420000873 DE202004000873U DE202004000873U1 DE 202004000873 U1 DE202004000873 U1 DE 202004000873U1 DE 200420000873 DE200420000873 DE 200420000873 DE 202004000873 U DE202004000873 U DE 202004000873U DE 202004000873 U1 DE202004000873 U1 DE 202004000873U1
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KOCH KLAUS-RUEDIGER
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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B29/00Guards or sheaths or guides for hand cutting tools; Arrangements for guiding hand cutting tools
    • B26B29/06Arrangements for guiding hand cutting tools

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Abstract

Kombinierte Schneide-/Fixiervorrichtung für mit einem Handmesser schneidbare Bauplatten (1) wie Wärmedämmplatten oder dergleichen, mit einer Basis (2) und einer Fixierleiste (3), welche zusammengenommen die dazwischen befindliche Bauplatte (1) festklemmen, und mit einer Führungseinrichtung (6) für das Handmesser, um die festgeklemmte Bauplatte (1) zuzuschneiden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine kombinierte Schneide-/ Fixiervorrichtung für mit einem Handmesser schneidbare Bauplatten wie Wärmedämmplatten oder dergleichen.
  • Bauplatten, zu denen auch die sogenannten Wärmedämmplatten gehören, erfordern zumeist einen mehr oder minder exakten Zuschnitt direkt auf der Baustelle. Das erklärt sich aufgrund der Tatsache, dass solche Wärmedämmplatten beispielsweise von innen her gegen eine Dachabdeckung angebracht werden und folglich den Gegebenheiten des Daches, eventuellen Aussparungen für Fenster, Gauben, Schornsteine etc. folgen müssen. Jedenfalls ergibt sich das Problem, solche Wärmedämmplatten vor dem Einbau exakt zuschneiden zu müssen.
  • Das gleiche gilt auch für andere Bauplatten, die nicht zu Wärmedämmzwecken eingesetzt werden. Hierzu mögen Bauplatten für den Trockenbau gehören, die zum Aufbau von temporären oder dauerhaften Trennwänden dienen. Jedenfalls werden derartige Bauplatten in der Praxis hauptsächlich mit einem Handmesser zugeschnitten. Hierbei kann es sich im einfachsten Fall um ein manuell bedienbares Handmesser mit Klinge und Stiel handeln. Grundsätzlich fallen unter den Begriff Handmesser aber auch elektrisch betätigbare und von Hand geführte Messer mit rotierender Klinge.
  • Wenn die beschriebenen Bauplatten auf das gewünschte Maß mit Hilfe eines solchen Handmessers gebracht werden sollen, besteht das Problem, die betreffende Bauplatte an der gewünschten Stelle zu fixieren und gleichzeitig einen einwandfreien Schnitt zu setzen. Bisher hat man sich hier in der Praxis mit mehr oder minder schweren Metallleisten oder vergleichbaren Lehren geholfen, an denen das betreffende Handmesser entlanggeführt wurde. – Die beschriebene Vorgehensweise ist nicht frei von Mängeln.
  • Denn bei einer solchen Lehre besteht die Gefahr, dass diese auf der zu schneidenden Bauplatte bzw. dessen Oberfläche hin- und herrutscht. Darüberhinaus kann auch nicht immer für eine einwandfreie Führung des Handmessers gesorgt werden, so dass Verletzungen zu befürchten sind. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zu Grunde, eine kombiniere Schneide-/ Fixiervorrichtung für mit einem Handmesser schneidbare Bauplatten wie Wärmedämmplatten oder dergleichen anzugeben, die sich einwandfrei bedienen lässt und einen unfallfreien Zuschnitt gewährleistet.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist Gegenstand der Erfindung eine kombinierte Schneide-/ Fixiervorrichtung für mit einem Handmesser schneidbare Bauplatten wie Wärmedämmplatten oder dergleichen, mit einer Basis und einer Fixierleiste, welche zusammengenommen die dazwischen befindliche Bauplatte festklemmen, und mit einer Führungseinrichtung für das Handmesser, um die festgeklemmte Bauplatte zuzuschneiden. – Selbstverständlich können je nach Abmessung der zuschneidbaren Bauplatte mit Hilfe der beschriebenen Schneide-/ Fixiervorrichtung auch mehrere Bauplatten in einem Arbeitsgang einen Zuschnitt erfahren.
  • Im Detail hat es sich bewährt, die Fixierleiste einseitig klappbar an die Basis anzuschließen. Das wird im Rahmen der Erfindung in der Regel so gelöst, dass die Basis und die Fixierleiste jeweils einendseitig über ein Gelenk miteinander verbunden sind. Das heißt, die Basis und die Fixierleiste verfügen an jeweils einem Ende über ein gemeinsames Gelenk, so dass auf Grund dieser gelenkigen Verbindung die Fixierleiste – wie beschrieben – einseitig klappbar an die Basis angeschlossen ist.
  • Dabei kann es sich bei dem Gelenk um ein Scharniergelenk in der Art eines Türscharniergelenkes handeln. Um die gewünschte Klappbarkeit der Fixierleiste gegenüber der Basis zu erreichen, ist die Achse des betreffendes Scharniergelenkes in der Regel im Wesentlichen senkrecht zur Schneidebene verlaufend angeordnet. Dabei wird die Schneidebene durch die Klinge des Handmessers definiert, welche entlang der Führungseinrichtung für den gewünschten Schnitt in die Bauplatte sorgt.
  • Betrachtet man diese Ebene bzw. Schneidebene, so verläuft die Achse des Gelenkes bzw. Scharniergelenkes hierzu senkrecht, wobei die betreffende Achse die Schneidebene durchstößt. Das erklärt sich auf Grund der Tatsache, dass die Führungseinrichtung hauptsächlich auf der Symmetrieachse der kombinierten Schneide-/Fixiervorrichtung angeordnet ist, welche gleichzeitig in der Schneidebene liegt. Folgerichtig verläuft auch die Achse des Scharniergelenkes senkrecht zu der vorerwähnten Symmetrieachse.
  • Die Fixierleiste und die Basis verfügen größtenteils über einen an die Stärke der Bauplatte angepassten Abstand. Diesen Abstand nehmen die Basis und die Fixierleiste in ihrer Schließstellung ein, in welcher sie im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind und zwischen sich die (komprimierte) Bauplatte festklemmen. Der Abstand wird dabei durch einen Abstandsteg zwischen der Basis und der Fixierleiste vorgegeben.
  • Der Abstandsteg ist fußseitig an die Basis angeschlossen und trägt kopfseitig das Gelenk bzw. Scharniergelenk, an welchem seinerseits die Fixierleiste befestigt ist. Dabei trägt die Länge des Abstandsteges der Stärke der Bauplatte Rechnung. Zumeist wird man hier die Stärke der komprimierten Bauplatte zu Grunde legen, sofern es sich beispielsweise um eine Wärmedämmplatte aus Mineralwolle oder einem vergleichbaren Material handelt. Dies deshalb, weil solche Wärmedämmplatten große (Luft-) Hohlräume zu Isolationszwecken einschließen, für einen anschließenden Schnitt mit dem Handmesser vorteilhaft jedoch auf ihre reine Materialstärke komprimiert werden müssen.
  • Der Abstand zwischen der Fixierleiste und der Basis mag zur Anpassung an verschiedene Stärken der Bauplatten verstellbar ausgebildet sein. Dadurch trägt die Erfindung dem Umstand Rechnung, dass je nach Isolationserfordernis bzw. gewünschtem K-Wert die Wärmedämmplatten mit unterschiedlichen Stärken ausgerüstet sind und folglich einen angepassten Abstand zwischen der Fixierleiste und der Basis in paralleler Fixierstellung bzw. Schließstellung erfordern. Diese Eigenschaft wird man im Detail meistens so realisieren, dass der Abstandsteg zur Verbindung der Basis mit der Fixierleiste längenveränderlich ausgebildet ist. Das kann im einfachsten Fall so vorgenommen werden, indem der Abstandsteg aus zwei gegeneinander verschiebbaren und fixierbaren Stegplatten zusammengesetzt ist. Selbstverständlich liegen auch andere Varianten eines längenveränderlichen Abstandsteges im Rahmen der Erfindung.
  • Es hat sich bewährt, die Basis und die Fixierleiste jeweils als Rechteckleisfien mit größtenteils paralleler Ausrichtung in der Fixier- bzw. Schließstellung auszubilden, wenngleich natürlich auch andere Ausführungsformen, beispielsweise bogenförmig, dreieckförmig oder sogar wellenartig, denkbar sind und umfasst werden. Dabei überragt die Basis die Fixierleiste in Aufsicht in der Regel an wenigstens einer Längsrandseite um einen bestimmten Betrag. Dies deshalb, um einen einwandfreien Halt der zu schneidenden Bauplatte zu gewährleisten. In der Regel weist die Basis im Vergleich zu der Fixierleiste in Aufsicht an beiden Längsrandseiten einen Überhang um zumeist den gleichen Betrag auf.
  • Eine an die Fixierleiste angeschlossene Handhabe dient dazu, dass die Fixierleiste problemlos die Offenstellung und die Schließstellung einnehmen kann. Das geschieht regelmäßig manuell. In der Offenstellung ist die Fixierleiste im Wesentlichen senkrecht zur Basis angeordnet. Dagegen nimmt die Fixierleiste in der Schließstellung eine größtenteils parallele Anordnung im Vergleich zur Basis ein.
  • Ergänzend mögen die Basis und/oder die Fixierleiste mit einer integrierten oder anschließbaren Messeinrichtung zum exakten Zuschneiden der Bauplatte ausgerüstet sein. Im einfachsten Fall handelt es sich bei der Messeinrichtung um ein Lineal zur Längenmessung und folglich zur Einstellung der gewünschten Länge der zuzuschneidenden Bauplatte. Dabei erstreckt sich die Messeinrichtung bzw. das Lineal in der Regel senkrecht im Vergleich zur Längserstreckung der Basis und ist an diese angeschlossen.
  • Es hat sich bewährt, die Führungseinrichtung als in die Fixierleiste eingelassenen Führungsschlitz für das Handmesser bzw. dessen Klinge auszubilden. Das heißt, die Führungseinrichtung bzw. der Führungsschlitz verfügt über eine Schlitzweite, welche geringfügig größer als die Stärke der Klinge des Handmessers ausgeführt ist. Selbstverständlich sind auch unterschiedliche – austauschbare – Führungseinrichtungen bzw. Führungsschlitze denkbar, wenn mit verschiedenartigen Handmessern gearbeitet werden soll.
  • Um die Bauplatte auf die gewünschte Länge zu bringen, verläuft die Führungseinrichtung größtenteils in Längserstreckung von Basis und Fixierleiste. Auf diese Weise kann die Bauplatte zumeist einen Schnitt in Querrichtung an der gewünschten Stelle erfahren, weil die Fixierleiste, die Basis und die Führungseinrichtung bzw. der Führungsschlitz in eben dieser Querrichtung im Vergleich zu der üblicherweise rechteckförmigen Bauplatte für einen Schnitt angeordnet werden.
  • Schließlich sieht die Erfindung vor, die Basis und/oder die Führungseinrichtung mit einer an die Klinge des Handmessers angepassten Werkstoffoberfläche auszurüsten. Das kann eine geeignete Beschichtung sein, die mit einer im Vergleich zu der Klinge größeren (Vickers-) Härte ausgerüstet ist. Grundsätzlich kann natürlich auch die gesamte Basis sowie gegebenenfalls die Führungseinrichtung aus dem entsprechenden (härteren) Werkstoff als die Klinge gefertigt sein. Dadurch wird eine Abnutzung der Führungseinrichtung wie der Basis vermieden bzw. in Grenzen gehalten.
  • Im Ergebnis wird eine kombinierte Schneide-/ Fixiervorrichtung zur Verfügung gestellt, die bei einfacher Handhabung eine im Vergleich zu den bisherigen Vorgehensweisen erhöhte Sicherheit beim Zuschnitt von Bauplatten zur Verfügung stellt. Gleichzeitig ist der Zuschnitt deutlich erleichtert, weil die Führungseinrichtung an der Fixierleiste beim Schnitt nicht (mehr) ausweichen kann. Denn es liegt insofern eine gelenkige Verbindung mit der Basis vor. Die Basis ihrerseits ist zumeist aus einem schweren und harten Werkstoff wie zum Beispiel gehärtetem Stahl gefertigt, um für die nötige Stabilität beim Schnittvorgang zu sorgen.
  • Dadurch, dass die Bauplatte zwischen der Basis und der Fixierleiste festgeklemmt wird, und zwar unter Berücksichtigung eines Abstandes von Basis und Fixierleiste, welcher im Wesentlichen der komprimierten Stärke der Bauplatte entspricht, lässt sich diese einfach zuschneiden. Das gelingt auch und gerade mit einem Handmesser, dessen Klinge nur wenig länger als die betreffende komprimierte Stärke der Bauplatte ausgebildet ist.
  • Dadurch kann das Handmesser bei diesem Vorgang einwandfrei geführt werden. Falls gewünscht, kann natürlich ergänzend die Basis mit einer vergleichbaren Führungseinrichtung ausgerüstet sein, um eine gleichsam zweifache Führung des Handmessers einerseits an der Fixierleiste und andererseits an der Basis zu erreichen. Diese Führungseinrichtung in oder an der Basis kann die Gestalt einer nicht durchgängigen Führungsnut annehmen. In der Regel wird man hierauf jedoch verzichten.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; die Zeichnungen zeigen in
  • 1 die erfindungsgemäße kombinierte Schneide/Fixiervorrichtung in ihrer Offenstellung, während
  • 2 den Gegenstand nach 1 in Schließstellung mit zwischen der Basis und der Fixierleiste eingeklemmter Bauplatte darstellt.
  • In den Figuren erkennt man eine kombinierte Schneide/Fixiervorrichtung,welche dazu dient, eine Bauplatte 1 mit einem Handmesser zuzuschneiden. Das Handmesser ist vorliegend nicht dargestellt, verfügt aber über eine ähnliche Gestalt wie ein Brotmesser mit Handgriff und Klinge, wobei die Klinge in der Lage ist, die Bauplatte 1 entlang einer in 1 strichpunktiert angedeuteten Schneidebene S zu durchtrennen. Bei der Bauplatte 1 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels und nicht einschränkend um eine Wärmedämmplatte in Gestalt einer Mineralfaserplatte.
  • Man erkennt, dass sich die kombinierte Schneide/Fixiervorrichtung grundsätzlich aus einer Basis 2 sowie einer Fixierleiste 3 zusammensetzt. Die Basis 2 ist mit der Fixierleiste 3 einendseitig über einen Abstandsteg 4 verbunden. Das heißt, in der in 1 gezeigten Offenstellung der Schneide/Fixiervorrichtung dient der Abstandsteg 4 dazu, die Basis 2 mit der Fixierleiste 3 an ihrem im Bild jeweils entfernten Ende zu verbinden. Denn sowohl die Basis 2 als auch die Fixierleiste 3 sind jeweils als Rechteckleisten ausgeführt und erstrecken sich gleichgerichtet.
  • Der Abstandsteg 4 ist mit seinem Fuß an die Basis 2 angeschlossen, während sein Kopf ein Gelenk 5 bzw. Scharniergelenk 5 trägt, an dem die Fixierleiste 3 befestigt ist.
  • Eine in 1 gestrichelt angelegte Achse A des betreffenden Gelenkes 5 verläuft im Wesentlichen senkrecht zur Schneidebene S durch die Bauplatte 1. Die Schneidebene S fällt mit der Symmetrieebene der gezeigten Vorrichtung zusammen.
  • Die Basis 2 und die Fixierleiste 3 klemmen zusammengenommen die dazwischen befindliche Bauplatte 1 in ihrer Fixierstellung bzw. Schließstellung ein, wie die 2 zeigt. Während die Basis 2 und die Fixierleiste 3 in der Offenstellung im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind, ist die Schließstellung dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierleiste 3 und die Basis 2 eine größtenteils paralelle Anordnung bzw. Fixierstellung zueinander einnehmen. Dabei wird der Abstand B zwischen der Fixierleiste 3 und der Basis 2 einerseits durch die Länge des Abstandsteges 4 und andererseits die Stärke T der Bauplatte 1 vorgegeben.
  • Tatsächlich wird man die Länge des Abstandsteges 4 bzw. den Abstand B so bemessen, dass sie bzw. er im Wesentlichen der Stärke T der Bauplatte 1 in ihrem komprimierten Zustand, das heißt bei zusammengedrückten Hohlräumen in ihren Innern, entspricht. Nicht dargestellt ist die Möglichkeit, den Abstand B zwischen der Fixierleiste 3 und der Basis 2 an verschiedene Stärken T der Bauplatten 1 verstellbar anzupassen. Das kann dergestalt geschehen, dass die Länge des Abstandsteges 4 variabel gestaltet wird.
  • Eine Führungseinrichtung 6 in Gestalt eines in die Fixierleiste 3 eingelassenen und durchgängigen Führungsschlitzes 6 für das Handmesser sorgt dafür, dass das Handmesser während des Schnittes bei eingeklemmter Bauplatte 1 einwandfrei geführt wird. Gleichzeitig ist die Klinge des Handmessers in der Lage, durch den Führungsschlitz – im Unterschied zu einer nicht durchgängigen Führungsnut – in die Bauplatte 1 einzudringen.
  • Der Führungsschlitz 6 ist von seiner Schlitzweite her größtenteils an die Stärke der Klinge des Handmessers angepasst, so dass die Klinge in etwa formschlüssig im Führungsschlitz 6 aufgenommen wird und das Handmesser beim anschließenden Schneidvorgang nicht verkanntet wird bzw. aus der Schneidebene S herausläuft.
  • Um die Bauplatte 1 in die kombinierte Schneide-/ Fixiervorrichtung einzuführen,ist die Fixierleiste 3 einseitig klappbar mit Hilfe des Scharniergelenkes 5 an die Basis 2 angeschlossen und kann von der Offenstellung nach 1 zur Aufnahme der Bauplatte 1 in die Schließstellung nach 2 mit festgeklemmter Bauplatte 1 überführt werden. Dafür sorgt eine an die Fixierleiste 3 angeschlossene Handhabe 7.
  • Eine einwandfreie Positionierung der dargestellten Schneide-/ Fixiervorrichtung wird dadurch erreicht, dass die Basis 2 die Fixierleiste 3 in Aufsicht an beiden Längsrandseiten um einen bestimmten Betrag C überragt. Bei gleicher Werkstoffwahl für die Fixierleiste 3 und die Basis 2 (zumeist gehärteter Stahl) stellt sich dadurch ein deutlich vergrößertes Gewicht der Basis 2 im Vergleich zur Fixierleiste 3 ein, so dass die kombinierte Schneide-/Fixiervorrichtung mit der auf der Basis 2 aufliegenden und zwischen der Basis 2 und der Fixierleiste 3 eingeklemmten Bauplatte 1 größtenteils verrutschsicher auf einem Untergrund positioniert werden kann. Ergänzend mögen an dieser Stelle rutschhemmende Maßnahmen, wie eine Gummibeschichtung, Gummipuffer etc. an der Unterseite der Basis 2 vorgesehen werden.
  • Mit Hilfe einer lediglich angedeutenden Meßeinrichtung 8 kann die zu zuschneidende Bauplatte 1 gezielt abgelängt werden. Denn bei dieser Meßeinrichtung 8 handelt es sich um einen Längenmeßstab, welcher die Länge der nach dem Zuschnitt zur Verfügung stehenden Bauplatte 1 angibt. Die Meßeinrichtung 8 ist im Ausführungsbeispiel an die Basis 2 angeschlossen, beispielsweise angeschraubt, um einen Austausch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Längenmaße oder auch Längeneinheiten (cm/inch) zu zulassen.
  • In der Regel erfolgt der Schnitt entlang der Schneidebene S in Querrichtung zur Längserstreckung der Bauplatte 1. Dabei wird die kombinierte Schneide-/Fixiervorrichtung mit ihrer in gleicher Richtung verlaufenden Basis, der Fixierleiste 3 und der Führungseinrichtung 6 bzw. dem Führungsschlitz 6 in eben dieser Querrichtung angeordnet. Die an die Klinge des Handmessers angepasste Werkstoffoberfläche der Basis 2 sowie der Führungseinrichtung 3 sorgt dafür, dass Abnutzungserscheinungen an den betreffenden Teilen nur geringfügig beobachtet werden. Durch die Verwendung von gehärtetem Stahl für die Herstellung der Basis 2 sowie der Fixierleiste 3 wird diese Anforderung per se erfüllt.

Claims (13)

  1. Kombinierte Schneide-/Fixiervorrichtung für mit einem Handmesser schneidbare Bauplatten (1) wie Wärmedämmplatten oder dergleichen, mit einer Basis (2) und einer Fixierleiste (3), welche zusammengenommen die dazwischen befindliche Bauplatte (1) festklemmen, und mit einer Führungseinrichtung (6) für das Handmesser, um die festgeklemmte Bauplatte (1) zuzuschneiden.
  2. Schneide-/ Fixiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierleiste (3) einseitig klappbar an die Basis (2) angeschlossen ist.
  3. Schneide-/ Fixiervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (2) und die Fixierleiste (3) jeweils einendseitig über ein Gelenk (5) miteinander verbunden sind.
  4. Schneide-/Fixiervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (5) als Scharniergelenk (5) mit im Wesentlichen senkrecht zur Schneidebene (S) verlaufender Achse (A) ausgebildet ist.
  5. Schneide-/Fixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierleiste (3) und die Basis (2) einen an die Stärke (T) der Bauplatte (1) angepassten Abstand (B) aufweisen.
  6. Schneide-/Fixiervorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (B) zur Anpassung an verschiedene Stärken (T) der Bauplatten (1) verstellbar ausgebildet ist.
  7. Schneide-/Fixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (2) und die Fixierleiste (3) jeweils als Rechteckleisten mit größtenteils paralleler Ausrichtung in Fixier- bzw. Schließstellung ausgebildet sind.
  8. Schneide-/ und Fixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (2) die Fixierleiste (3) in Aufsicht an wenigstens einer Längsrandseite um einen bestimmten Betrag (C) überragt.
  9. Schneide-/ und Fixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierleiste (3) eine angeschlossene Handhabe (7) zur Einnahme einer Öffnungsstellung mit im Wesentlichen senkrecht zur Basis (2) angeordneter Fixierleiste (3) und der Schließstellung aufweist.
  10. Schneide-/Fixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (2) und/oder die Fixierleiste (3) eine integrierte oder anschließbare Meßeinrichtung (8) zum exakten Zuschneiden der Bauplatte (1) aufweist.
  11. Schneide-/Fixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (6) als in die Fixierleiste (3) eingelassener, durchgängiger Führungsschlitz (6) für das Handmesser ausgebildet ist.
  12. Schneide-/Fixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (6) in Längserstreckung von Basis (2) und Fixierleiste (3) verläuft.
  13. Schneide-/Fixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (2) und/oder die Führungseinrichtung (6) eine an die Klinge des Handmessers angepasste Werkstoffoberfläche aufweisen.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102011011015A1 (de) 2011-02-11 2012-08-16 Saint-Gobain Isover G+H Ag Schneidhilfe für das passgenaue Zuschneiden eines bahnförmigen oder plattenförmigen Dämmstoffelements
DE102016102538B3 (de) * 2016-02-15 2017-05-18 David Löhe Schneide- und Montagehilfe

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