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Die Erfindung betrifft ein Raumgestaltungssystem für die Ausgestaltung von offenen und/oder geschlossenen Räumen gastronomischer und/oder kultureller Einrichtungen.
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Gastromische Einrichtungen oder kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Clubs oder Einrichtungen für Tanzveranstaltungen, verfügen über relativ große Räumlichkeiten mit unterschiedlicher Anordnung der Bestuhlung um einen Unterhaltungsmittelpunkt, beispielsweise eine Bar oder eine Tanzfläche, herum. Dadurch, dass die Bestuhlung des Gastraumes auf einer einzigen Ebene – nämlich auf dem Boden des Raumes – vorgenommen wird, ergeben sich für die Besucher bzw. Gäste unterschiedlich attraktive Sitzmöglichkeiten. Je nachdem, wie weit die Gäste von der Bar entfernt sitzen, ist die Sicht auf den Unterhaltungsmittelpunkt entsprechend gut oder schlecht.
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Die Zuschauer der vom Unterhaltungsmittelpunkt aus gesehen „hinteren” Plätze haben gewöhnlich die schlechteste Sicht, während die Sitzplätze an der Bar oder der Tanzfläche einen freien Blick auf diesen Unterhaltungsmittelpunkt ermöglichen und dementsprechend stark frequentiert werden. Umgekehrt gelten die „hinteren” Plätze als unattraktiv für die Gäste.
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Im Stand der Technik lassen sich zur Raumgestaltung, die Lösungen der oben beschriebenen Problematik anbieten, keine Hinweise finden.
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In der Schrift
DE 20 2005 003 274 U1 wird ein Raumgestaltungssystem beschrieben, welches aus einer Anordnung von Tafeln in diesem Raum gebildet ist. Das hier offenbarte Raumgestaltungssystem ist nicht geeignet, eine Bestuhlung (Tische mit Sitzplätzen) eines Gastraumes so anzuordnen, dass jeder der Besucher oder Gäste von seinem Platz aus eine optimale Sicht auf einen bestimmten Teil des Raumes, namentlich auf den Unterhaltungsmittelpunkt, hat.
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Der Nachteil, dass von bestimmten, meist hinteren Plätzen des Gastraumes aus, eine relativ schlechte Sicht auf einen bestimmten Teil des Raumes besteht, soll mit der vorliegenden Erfindung überwunden werden. Ebenso soll mit der Erfindung ermöglicht werden, dass die Gäste bzw. Besucher sich dem Personal besser bemerkbar machen können.
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Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein Raumgestaltungssystem für gastronomische und/oder kulturelle Einrichtungen bereitzustellen, das jedem Besucher von jedem Sitzplatz aus eine optimale Sicht auf einen bestimmten Bereich des Raumes ermöglicht und gleichzeitig dieser vom Personal besser wahrgenommen wird.
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Die Aufgabe wird gelöst mit einem Raumgestaltungssystem gemäß den Merkmalen des Anspruches 1.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gegeben.
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Das erfindungsgemäße Raumgestaltungssystem für die Ausgestaltung von offenen und/oder geschlossenen Räumen gastronomischer und/oder kultureller Einrichtungen mit einer Anordnung von mindestens zwei Raumelementen in diesem Raum, ist dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Raumelemente unterschiedliche Höhen aufweisen, mit Bestuhlungs-Inventar versehen sind und um einen ausgesparten Bereich des Raumes angeordnet sind.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass 3 bis 100 Raumelemente im Raum vorgesehen sind, die zueinander freistehend angeordnet sind oder zumindest teilweise über Verbindungselemente stufenartig miteinander lösbar verbunden sind.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführung des erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystems ist vorgesehen, dass die im Raum angeordneten Raumelemente derart angeordnet sind, dass sie eine Stufen-Terrassen-Anordnung bilden.
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Mit dem erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystem wird aufgrund der Stufenanordnung der Raumelemente erreicht, dass die Bestuhlung im Gastraum zusätzlich über verschiedene Ebenen, die die Raumelemente – sei es in Verbindung oder auch einzeln – bilden, erfolgen kann. In den zu gestaltenden Raum wird eine durch die Gäste begehbare, mit Inventar wie beispielsweise Sitzmöbeln, Tischen und/oder Liegen versehene Stufen-Terrassen-Anordnung eingebracht. Die Stufen-Terrassen-Anordnung wird beispielsweise um einen ausgesparten Bereich, beispielsweise um eine Bar oder um die Tanzfläche herum, eingebracht. Die Gäste können auf diese Weise auf den Sitzterrassen im Gastraum platziert werden und von ihren Plätzen aus eine uneingeschränkte Sicht auf den Unterhaltungsmittelpunkt genießen. Gleichzeitig wird durch diese Ausgestaltung des Gastraumes ermöglicht, dass auch das Personal die Gäste z. B. für Bestellungen besser wahrnehmen kann und jegliche gastronomische Dienstleistung ohne Einschränkung schneller in Anspruch nehmen kann.
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Mit „ausgespartem Bereich” wird der Teil des zu gestaltenden Raumes beschrieben, der von der bestuhlten Stufen-Terrassen-Anordnung – also von der Anordnung der Raumelemente – freibleibt. Auf diesen Bereich richtet sich die Aufmerksamkeit der Besucher. Auf ihn soll die ungehinderte Sicht von den Terrassen aus möglich sein. Es kann sich bei dem ausgesparten Bereich um die Tanzfläche handeln. Der auszusparende Bereich ist der Unterhaltungsmittelpunkt, der sog. „Point of Interest” im zu gestaltenden Raum.
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Unter „offenem” Raum ist die Anordnung der beschriebenen Stufen-Terrassen-Anordnung (Raumelemente) unter freiem Himmel zu verstehen. Als geschlossener Raum wird ein Gebäude oder ein in einem Gebäude befindlicher Raum verstanden.
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Das Bestuhlungs-Inventar besteht im Wesentlichen aus Sitzmöbeln, Liegemöbeln und Tischen, die auf den Raumelementen vorhanden sind.
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Eine bevorzugte Ausführungsform des Raumgestaltungssystems ist dadurch gekennzeichnet, dass die Raumelemente aus wenigstens einem Grundkörper mit Verbindungselementen zum lösbaren Verbinden mit wenigstens einem weiteren Grundkörper gebildet sind.
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Die miteinander verbundenen Raumelemente bilden eine Stufen-Terrassen-Anordnung der Sitzgelegenheiten im Gastraum um den Unterhaltungsmittelpunkt herum. Dies kann im einfachsten Fall durch eine terrassenartige Konstruktion von Holz-, Metall- oder Kunststoffplatten als Grundkörper mit daran angebrachten Fußelementen erfolgen, die auf dem Boden des Raumes aufgestellt oder mit dem Boden des Raumes fest verankert werden. Die plattenförmigen Grundkörper der Raumelemente nehmen dazu diejenigen Maße an, die erforderlich sind, um auf ihrer Oberfläche eine Bestuhlung mit Tischen und Stühlen oder anderen Möbeln einrichten zu können. Erforderlich ist eine Fläche von mindestens zwei m2 pro Raumelement.
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In einer werteren bevorzugten Ausführung des erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystems ist vorgesehen, dass der Grundkörper mindestens ein Wandelement aufweist.
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Möglich ist, dass die Ebenen der Stufen-Terrassen-Anordnung mit Sicht-Wänden bzw. Sicht-Blenden versehen werden, wodurch es den Gästen auf einer Terrasse verwehrt ist, Einsicht in die benachbarte Terrasse zu nehmen. Einzig die Sicht auf den Unterhaltungsmittelpunkt ist ungehindert möglich. Die Gäste, die sich außerhalb der Terrassen befinden, können ebenfalls nicht zu den Gästen auf den Stufen-Terrassen einsehen.
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Die Wandelemente bzw. die Sicht-Blenden an den Raumelementen können eine Höhe im Bereich zwischen 50 cm und 180 cm aufweisen.
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Eine nächste bevorzugte Ausführung des erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystems sieht vor, dass die Grundkörper der miteinander verbundenen Raumelemente einen Höhenabstand (HA) im Bereich von 15 cm bis 70 cm, vorzugsweise 25 cm aufweisen.
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Der Stufenaufbau der Terrassen erfolgt mit bestimmtem Höhenabstand. Der Höhenabstand der einzelnen Raumelemente zueinander garantiert die ungehinderte Sicht auf den Unterhaltungsmittelpunkt. Dieser Höhenunterschied zwischen den einzelnen Terrassen, sei es in Verbindung oder freistehend, beträgt vorzugsweise 25 cm, auch, um eine genügende Anzahl von Ebenen in den zu gestaltenden Gastraum einbringen zu können. Es können aber auch Terrassen mit gleicher Höhe angeordnet werden.
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In einer anderen bevorzugten Ausführung des erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystems ist vorgesehen, dass die Anordnung der Raumelemente entlang mindestens einer Wand des Raumes erfolgt.
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Die Anordnung der Raumelemente und damit die Anordnung der Stufen-Terrassen kann beispielsweise derart geschehen, dass diese von einer höchsten Stufe unmittelbar im Bereich der Wände oder an den Wänden hin zu einer niedrigsten Stufe um eine freibleibende Mitte des Raumes vorgenommen wird. Möglich ist auch eine Anordnung, die vorsieht, dass die Raumelemente von Wand zu Wand auf- und/oder absteigen.
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Die Raumelemente können auch freistehend im Raum angeordnet sein; sie müssen nicht miteinander verbunden sein.
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Eine weitere bevorzugte Ausführung des erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystems ist dadurch gekennzeichnet, dass die stufenförmig verbundenen Raumelemente kreisförmig oder halbkreisförmig um den auszusparenden Bereich des zu gestaltenden Raumes angeordnet sind.
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Schließlich ist in einer nächsten bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystems vorgesehen, dass die Raumelemente über einen Zugang begehbar sind.
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Zum Betreten der Raumelemente durch die Gäste ist beispielsweise eine Treppe oder ein Aufgang vorgesehen. Die Treppe kann an einem der Raumelemente angebracht werden, von dem aus auch die weiteren Raumelemente über (Zu-)Gänge betreten werden oder es werden an einer unterschiedlichen Anzahl von Raumelementen Zugänge angebracht.
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Der zu gestaltende Gastraum wird über die Ebenen der Stufen-Terrassen-Anordnung bestuhlt. Das heißt, auf jeder Terrasse erfolgt die Ausstattung mit Sitzen, Tischen, Liegen oder anderen Möbeln. Zusätzlich können auch auf dem Boden des Raumes weitere Sitzgelegenheiten gegeben sein.
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Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert:
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Es zeigen
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1: eine vereinfachte und schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Anordnung von begehbaren Raumelementen in einem Raum,
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2: eine vereinfachte und schematische Darstellung einer Seitenansicht von drei im Raum angeordneten Raumelementen.
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In 1 wird eine vereinfachte und schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung eines Raumes 100 mit einer Anordnung von Raumelementen 10, 20, 30, 40, 50 gezeigt.
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Zu erkennen ist die Anordnung von fünf Raumelementen 10, 20, 30, 40, 50, die aus einem quaderförmigen Grundkörper 11, 12, 13, 14, 15 gebildet sind. Die Grundkörper 11, 12, 13, 14, 15 weisen jeweils Wandelemente 6 und einen Zugang 4 auf. Nicht dargestellt sind die an den Grundkörpern 11, 12, 13, 14, 15 angebrachten Verbindungselemente 5.
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Die Raumelemente 10, 20, 30, 40, 50 weisen eine unterschiedliche Höhe H auf und sind um einen ausgesparten Bereich 3 des Raumes 100 entlang an den Wänden 7 angeordnet. Die Raumelemente 10, 20, 30, 40, 50 bilden auf diese Weise eine auf- und absteigende Stufen-Terrassen-Anordnung im zu gestaltenden Raum 100.
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Auf der Oberfläche der stufig angeordneten Raumelemente 10, 20, 30, 40, 50 wird die Bestuhlung mit Tischen, Stühlen, Liegen oder anderen Möbeln vorgenommen, die in 1 nicht eingezeichnet ist. Die Gäste, die auf den Raumelementen Platz nehmen, haben auf diese Weise eine ungehinderte Sicht auf den ausgesparten Bereich 3 des Raumes 100.
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2 zeigt eine Seitenansicht einer aus drei Raumelementen 10, 20, 30 gebildeten Stufen-Terrassenanordnung. Die drei Raumelemente 10, 20, 30 weisen jeweils unterschiedliche Höhen H auf. Ein Raumelement 10 ist auf dem Boden des Raumes 100 angebracht. Die Höhe der eingebrachten Raumelemente 20, 30 nimmt zur Wand 7 hin zu. Der Höhenabstand HA zwischen den Raumelementen 10, 20, 30 beträgt 25 cm. Gezeigt wird, dass die Grundkörper 11, 12, 13 der Raumelemente 10, 20, 30 über Verbindungselemente 5 verbunden sind. Die Grundkörper 11, 12, 13 weisen Wandelemente 6 und Fußelemente 16 auf. Die Grundkörper 11, 12, 13 – und damit die Raumelemente 10, 20, 30 – sind am Boden des Raumes 100 aufgestellt. Auf den Raumelementen 20, 30 ist eine Bestuhlung 70, 71, 72, 73, 74 mit Sitz- und Liegemöbeln vorhanden.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- auszugestaltender Raum
- 3
- ausgesparter Bereich
- 4
- Zugang; Aufgang
- 5
- Verbindungselement
- 6
- Wandelement
- 7
- Wand des Raumes
- 10
- Raumelement
- 11
- Grundkörper
- 12
- Grundkörper
- 13
- Grundkörper
- 14
- Grundkörper
- 15
- Grundkörper
- 16
- Fußelement
- 20
- Raumelement
- 30
- Raumelement
- 40
- Raumelement
- 50
- Raumelement
- 70
- Bestuhlung
- 71
- Bestuhlung
- 72
- Bestuhlung
- 73
- Bestuhlung
- 74
- Bestuhlung
- H
- Höhe
- HA
- Höhenabstand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202005003274 U1 [0005]