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DE102017204701A1 - Möbelvorrichtung und Möbelsystem - Google Patents

Möbelvorrichtung und Möbelsystem Download PDF

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DE102017204701A1
DE102017204701A1 DE102017204701.1A DE102017204701A DE102017204701A1 DE 102017204701 A1 DE102017204701 A1 DE 102017204701A1 DE 102017204701 A DE102017204701 A DE 102017204701A DE 102017204701 A1 DE102017204701 A1 DE 102017204701A1
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DE
Germany
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furniture
configuration
bed
storage space
furniture device
Prior art date
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Withdrawn
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DE102017204701.1A
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English (en)
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Martin Menzinger
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Individual
Original Assignee
Individual
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Möbelvorrichtung (10), welche dazu eingerichtet ist, als eine Wickelkommode oder als ein Jugendbett aufgebaut zu sein. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung eine weitere Möbelvorrichtung, welche dazu eingerichtet ist, als ein Kinderbett oder als ein Tisch aufgebaut zu sein. Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem entsprechende Möbelsysteme.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Möbelvorrichtung und ein Möbelsystem, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
  • Heranwachsende Kinder benötigen für unterschiedliche Phasen ihrer Entwicklung speziell angepasste Möbel. So liegen Kleinkinder üblicherweise in einem Kinderbett mit hochgezogenen umlaufenden Seitenwänden, um zu gewährleisten, dass das Kleinkind nicht versehentlich aus dem Kinderbett fallen kann. Ältere Kinder und Jugendliche, welche selbstständig aus dem Bett steigen können, benötigen den umlaufenden Schutz der Seitenwände nicht mehr, so dass diese Seitenwände eher als störend empfunden werden. Ein für diese Kinder entsprechendes Bett ähnelt, eventuell abgesehen von der Größe, einem Bett für Erwachsene.
  • Folglich ergibt sich das Problem, dass das in einer Entwicklungsphase des Kindes passende Möbel in einer anderen Entwicklungsphase des Kindes unpassend ist. Somit müssen entsprechende Möbel für jede Entwicklungsphase eigens erworben werden oder verbleiben in der Phase, in welcher ein entsprechendes Möbel nicht verwendbar ist, ungenutzt. Im zweiten Fall ist der Platzbedarf für derartige Möbel deutlich erhöht.
  • Es sind Möbelvorrichtungen und Möbelsysteme bekannt, welche je nach Entwicklungsstufe eines Kindes unterschiedlich konfigurierbar sind.
  • Aus der DE 87 15 012 U1 ist beispielsweise ein baukastenartiges Möbel bekannt, welches einen Bettkasten eines Jugendbetts umfasst, auf welchen weitere Elemente, wie beispielsweise eine Wickelkommode, aufsetzbar sind. Die Elemente dieses Möbels sind durch Maße und Ausrichtungen gekennzeichnet, durch die sie nach Umbau des Möbels nur in einer bestimmten Konfiguration und Funktion zum Einsatz kommen können, insbesondere aber nicht weiter und vor allem nicht untereinander kombinierbar sind, wodurch die Flexibilität einschränkt ist. Darüber hinaus werden nicht alle Elemente weiterverwendet und entfallen eventuell nach dem Umbau.
  • Ferner ist aus der KR 10-2015-0002025 A ein Kinderbett bekannt, welches mit einem Stuhl verbunden ist, wobei das Kinderbett für eine spätere Entwicklungsphase des Kindes in einen Tisch und einen Stuhl umgebaut werden kann.
  • Des Weiteren sei das Dokument DE 20 2007 016 620 U1 erwähnt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Möbelvorrichtung bzw. ein Möbelsystem bereitzustellen, welches verbesserte Umbaumöglichkeiten und somit eine gesteigerte Flexibilität bereitstellt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Möbelvorrichtung bereitgestellt, welche dazu eingerichtet ist, in einer ersten Konfiguration als eine Wickelkommode aufgebaut zu sein, wobei die Möbelvorrichtung ein Rahmenelement umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung als Wickelkommode eine im Wesentlichen vertikal orientierte Rückwand zu bilden, und wobei die Möbelvorrichtung dazu eingerichtet ist, in einer zweiten Konfiguration als ein Jugendbett aufgebaut zu sein, wobei das Rahmenelement dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung, einen im Wesentlichen horizontal orientierten Bettrahmen des Jugendbetts zu bilden.
  • Es ist somit möglich, die Möbelvorrichtung der momentanen Entwicklungsphase des Kinds entsprechend umzukonfigurieren. Auf diese Weise können sowohl Kosten als auch Platzbedarf eingespart werden, da das Rahmenelement der Möbelvorrichtung in beiden Konfigurationen der Möbelvorrichtung einen wesentlichen Bestandteil der Wickelkommode bzw. des Jugendbetts darstellt.
  • Die Rückwand kann hierbei, zum Beispiel an einer Innenseite des Rahmenelements, mit Aufnahmevorrichtungen versehen sein, welche dazu eingerichtet sind, in dieser Entwicklungsphase des Kindes üblicherweise benötigte Komponenten und Geräte, wie beispielsweise einen Heizstrahler oder eine Beleuchtung, zu haltern. Ferner können an der Rückwand Fächer oder/und Taschen angeordnet werden, welche aus einer stehenden Position eines Benutzers heraus einen schnellen Zugriff auf beispielsweise Windeln oder Tücher etc. ermöglichen. Dabei können die Fächer oder/und Taschen als integrale Einheit, beispielsweise als Filzplatte mit Taschen, ausgeführt sein.
  • Die Rückwand kann ferner wenigstens eine Vorrichtung umfassen, welche dazu eingerichtet ist, eine Verbindung der Rückwand mit einer Zimmerwand, wie beispielsweise eine Öse zur Verbindung mit einem in der Zimmerwand befestigten Haken oder einer Schraube, zu ermöglichen.
  • Vorteilhafterweise kann die Möbelvorrichtung ferner ein Plattenelement umfassen, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung im Wesentlichen horizontal als Wickelauflage und in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung im Wesentlichen vertikal als Seitenabschlusselement, insbesondere als Kopf- oder Fußteil, des Jugendbetts, angeordnet zu sein. Auf diese Weise kann das Plattenelement in beiden Konfigurationen der Möbelvorrichtung eingesetzt werden. Das Plattenelement kann beispielsweise mit den zuvor erwähnten Aufnahmevorrichtungen des Rahmenelements oder mit davon gesonderten Verbindungsvorrichtungen des Rahmenelements in Eingriff gebracht werden, um so ortsfest relativ zu dem Rahmenelement positioniert werden zu können.
  • Vorteilhafterweise kann das Plattenelement in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung eine Distanz zu einem Boden, auf welchem das Rahmenelement aufsteht, von 70 cm bis 125 cm, insbesondere von 80 cm bis 115 cm, besonders bevorzugt von 84 cm bis 95 cm, aufweisen.
  • Das Plattenelement kann auf seiner in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung nach unten weisenden Seite wenigstens eine Verbindungsvorrichtung aufweisen, welche dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung mit einer entsprechenden Verbindungsvorrichtung des Rahmenelements verbunden zu werden können. Wenigstens eine dieser Verbindungsvorrichtungen kann dabei dazu eingerichtet sein, dass das Rahmenelement und das Plattenelement in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung miteinander in unterschiedlichen Relativpositionen zueinander verbunden werden können.
  • Das Plattenelement kann einen zumindest teilweise umlaufenden Rand aufweisen, welcher sich in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung über eine Oberseite, d. h. eine Auflagefläche, des Plattenelements hinaus erstreckt, um zum Beispiel ein Wickelpolster an einem Abgleiten von der Oberseite des Plattenelements zu hindern.
  • Um die Stabilität des Plattenelements in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung zu erhöhen, kann der zumindest teilweise umlaufende Rand des Plattenelements unter Verwendung entsprechender Einsätze zu einem vollständig umlaufenden Rand verändert werden.
  • In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung können das Rahmenelement und das Plattenelement eine gleiche Breite aufweisen. Als „Breite“ ist in diesem Zusammenhang eine Ausdehnung dieser Elemente zu verstehen, welche aus Sicht eines Benutzers der Möbelvorrichtung in der ersten Konfiguration als Wickelkommode, welcher vor der Wickelkommode steht, um beispielsweise ein Kind zu wickeln, in einer Links-Rechts-Richtung verläuft. Im Falle eines rechteckigen Rahmenelements, welches eine kurze und eine lange Seite aufweist, entspricht die „Breite“ der Ausdehnung der kurzen Seite des Rahmenelements, da das Rahmenelement in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung als Rückwand für gewöhnlich hochkant aufgebaut wird, so dass sich die lange Seite des Rahmenelements in einer Oben-Unten-Richtung erstreckt. Als „Breite“ des Plattenelements ist diejenige Dimension zu verstehen, welche sich im Wesentlichen parallel zu der kurzen Seite des Rahmenelements erstreckt, d. h. ebenfalls in der Links-Rechts-Richtung aus der Sicht des Benutzers, welcher vor der Möbelvorrichtung in der ersten Konfiguration als Wickelkommode steht, wie zuvor erwähnt.
  • Alternativ kann das Plattenelement schmaler als das Rahmenelement ausgeführt sein, wobei die Breite des Plattenelements in etwa einem sich zwischen den beiden gegenüberliegenden langen Seiten des Rahmenelements und auf diese lotrecht erstreckenden Innenabstand entspricht. In anderen Worten kann so eine Außenseite des Plattenelements mit einer Innenseite des Rahmenelements verbunden werden. Genauso kann das Plattenelement in der Konfiguration, in welcher es als Seitenabschlusselement fungiert, mit Zusatzelementen verbreitert werden, um eine mit dem Rahmenelement einheitliche Breite aufzuweisen.
  • Die Möbelvorrichtung kann ferner wenigstens ein Stauraumelement umfassen, welches einen Stauraum an wenigstens drei Seiten umschließt. Insbesondere können diese drei Seiten eine linke, eine rechte und eine untere Seite des Stauraumelements bilden. Das Stauraumelement kann in einer Anordnung des Stauraumelements an dem Rahmenelement in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung an einer vierten Seite von dem Rahmenelement bzw. einer in das Rahmenelement eingesetzten Platte abgeschlossen sein. Natürlich kann das Stauraumelement alternativ oder zusätzlich eine mit dem Stauraumelement verbundene Wand an der vierten Seite des Stauraumelements umfassen, wobei die vierte Seite des Stauraumelements insbesondere eine Rückseite des Stauraumelements bildet. An einer fünften, insbesondere vorderen, Seite des Stauraumelements kann dieses mit Blenden, wie beispielsweise denen von Schubfächern oder Türen, versehen sein.
  • Das Stauraumelement kann dazu eingerichtet sein, in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung in vertikaler Richtung unterhalb des Plattenelements angeordnet zu sein, wobei das Plattenelement vorteilhafterweise auf dem Stauraumelement aufliegt, und dazu eingerichtet sein, in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung als Seitenabschlusselement, insbesondere als Kopf- oder Fußteil, des Jugendbetts, angeordnet zu sein. Im Zuge einer solchen Anordnung des Stauraumelements in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung, kann das Plattenelement eine offene Oberseite des Stauraumelements abschließen. Selbstverständlich kann das Stauraumelement alternativ oder zusätzlich an der Oberseite eine mit dem Stauraumelement verbundene Wand aufweisen.
  • In Kombination mit der Anordnung des Plattenelements als ein erstes Seitenabschlusselement des Jugendbetts in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung kann so das Stauraumelement ein zweites Seitenabschlusselement des Jugendbetts bilden. Es ist somit möglich, aus den drei Komponenten „Rahmenelement“, „Plattenelement“ und „Stauraumelement“ eine beliebige der beiden oben erwähnten Konfigurationen der Möbelvorrichtung aufzubauen.
  • In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung können das Rahmenelement und das Stauraumelement eine gleiche Breite aufweisen. Als „Breite“ des Stauraumelements ist insbesondere diejenige Ausdehnung des Stauraumelements zu verstehen, welche horizontal und quer zu der Richtung verläuft, in welcher zu verstauende Gegenstände in das Stauraumelement eingeführt werden.
  • In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann das Stauraumelement wenigstens zwei lösbar miteinander verbindbare Stauraumunterelemente umfassen, von denen in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung wenigstens eines benachbart zu dem Plattenelement oder anstatt des Plattenelements als Seitenabschlusselement angeordnet sein kann. Dies kann es ermöglichen, dass in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung das Jugendbett dadurch aufgebaut wird, dass das Rahmenelement auf die wenigstens zwei Stauraumunterelemente aufgelegt und vorteilhafterweise mit diesen verbunden wird. Die Anordnung des Plattenelements als Seitenabschlusselement kann in dieser Ausführungsform als optional angesehen werden.
  • Die Stauraumunterelemente können dabei, zumindest bezüglich ihrer Außenmaße, identisch zueinander sein. Denkbar ist natürlich auch, beispielsweise ein Stauraumunterelement einer ersten Höhe mit zwei Stauraumunterelementen einer zweiten Höhe zu einem Stauraumelement zu kombinieren, wobei die beiden Stauraumunterelemente der zweiten Höhe die gleiche Höhe aufweisen können wie das Stauraumunterelement der ersten Höhe. Im letzteren Fall können beispielsweise die beiden Stauraumunterelemente der zweiten Höhe dazu verwendet werden, den Bettrahmen zu haltern, wohingegen das Stauraumunterelement der ersten Höhe in Kombination mit dem Plattenelement als eine Sitzgelegenheit aufgebaut werden kann.
  • Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass alternativ oder zusätzlich zu dem Stauraumelement ein zweites Plattenelement in der Möbelvorrichtung umfasst sein kann, welches in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung beispielsweise anstelle des Stauraumelements angeordnet sein kann, um so das Plattenelement zu stützen, und welches in der zweiten Konfiguration beispielsweise anstelle des Stauraumelements angeordnet sein kann, um so das zweite Seitenabschlusselement des Jugendbetts zu bilden. Die beiden Plattenelemente können aber auch miteinander verbunden werden, um so als Einheit lediglich eines der Seitenabschlusselemente des Jugendbetts zu bilden.
  • Vorteilhafterweise kann das Stauraumelement eine Höhe aufweisen, welche im Wesentlichen einer Tiefe des Plattenelements entspricht. Als „Höhe“ des Stauraumelements ist eine Ausdehnung zu verstehen, welche sich in einer Oben-Unten-Richtung erstreckt, d. h. in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung als Wickelkommode im Wesentlichen parallel zu der vertikal orientierten langen Seite des Rahmenelements als Rückwand, verläuft. Als „Tiefe“ des Plattenelements ist eine Ausdehnung zu verstehen, welche in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung als Wickelkommode im Wesentlichen sowohl rechtwinklig zu der vertikal orientierten langen Seite des Rahmenelements als Rückwand als auch zu dessen kurzer Seite verläuft. In anderen Worten kann die „Tiefe“ des Plattenelements auch als die Richtung verstanden werden, welche aus Sicht von einem vor der Möbelvorrichtung in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung als Wickelkommode stehenden Benutzer in Blickrichtung auf das Rahmenelement als Rückwand verläuft.
  • Vorteilhafterweise kann das Stauraumelement eine Tiefe aufweisen, welche im Wesentlichen der Hälfte der Breite des Rahmenelements entspricht. Die „Tiefenrichtung“ des Stauraumelements ist als diejenige Ausdehnung zu verstehen, welche im Wesentlichen parallel zu der Tiefenrichtung des Plattenelements verläuft, d. h. in welcher zu verstauende Gegenstände in das Stauraumelement eingeführt werden. Dies kann es ermöglichen, dass in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung als Jugendbett zwei Stauraumelemente bzw. Stauraumunterelemente „Rücken an Rücken“ unter dem Rahmenelement als Bettrahmen angeordnet werden können, so dass sich die Stauraumunterelemente in Richtung der langen Seiten des Rahmenelements öffnen, ohne dass diese über die Breite des Rahmenelements hinausragen.
  • Das Rahmenelement kann vorteilhafterweise eine Größe aufweisen, welche der von handelsüblichen Matratzen für Jugendbetten, auch Juniorbetten genannt, entspricht, wie beispielsweise wenigstens 180 cm Länge auf wenigstens 70 cm Breite, vorteilhafterweise 200 cm Länge auf 80 cm Breite oder 200 cm Länge auf 90 cm Breite.
  • In einem zweiten Aspekt betrifft die Erfindung eine Möbelvorrichtung, im Folgenden „weitere Möbelvorrichtung“ genannt, welche dazu eingerichtet ist, in einer ersten Konfiguration als ein Kinderbett, insbesondere als Kleinkindbett, aufgebaut zu sein, wobei die weitere Möbelvorrichtung ein im Wesentlichen horizontal orientiertes Grundelement umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung als ein Bettboden ausgebildet zu sein, wobei das Grundelement einen ersten Plattenteil und einen in der ersten Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung in vertikaler Richtung unterhalb des ersten Plattenteils angeordneten zweiten Plattenteil umfasst, welcher zu dem ersten Plattenteil im Wesentlichen parallel ausgerichtet und unter Ausbildung wenigstens eines Luftspalts beabstandet ist, wobei der erste Plattenteil mit Durchbrechungen versehen ist, und wobei die weitere Möbelvorrichtung dazu eingerichtet ist, in einer zweiten Konfiguration als ein Tisch aufgebaut zu sein, wobei das Grundelement dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung als eine Tischplatte ausgebildet zu sein, wobei das Grundelement in der zweiten Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung derart orientiert ist, dass in vertikaler Richtung der zweite Plattenteil oberhalb des ersten Plattenteils angeordnet ist.
  • Das Grundelement kann somit den Vorteil bereitstellen, dass eine in der ersten Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung auf das Grundelement als Bettboden, d. h. den ersten Plattenteil des Grundelements, aufgelegte Matratze auch an deren Unterseite Luftaustausch mit der Umgebung vollziehen kann, so dass eine Schimmelbildung zwischen Bettboden und Matratze, insbesondere auf Grund von in die Matratze eindringender Feuchtigkeit, stark reduziert oder vollständig verhindert werden kann. Der zwischen dem ersten Plattenteil und dem zweiten Plattenteil des Grundelements gebildete Luftraum kann hierbei als Stauraum, z.B. für Bettbezüge, verwendet werden.
  • Die Durchbrechungen des ersten Plattenteils des Grundelements können als Schlitze, welche in Längs- oder/und in Querrichtung des Grundelements verlaufen, oder/und als kreisförmige oder/und eckige Löcher ausgebildet sein.
  • Nachzutragen sei, dass das voranstehend beschriebene Kinderbett auch als „Gitterbett“ bezeichnet wird. Anstatt der typischen Seitenwände eines Gitterbetts, welche gitterartig ausgeführt sind, kann das erfindungsgemäße Kinderbett ebenso anderweitig ausgeführte Seitenwände umfassen, wie beispielsweise netzartig oder durchgängig ausgeführte Seitenwände.
  • Natürlich kann auch das erfindungsgemäße Kinderbett sogenannte „Schlüpfsprossen“ aufweisen, welche einzelnen aus einer Seitenwand des Kinderbetts entfernt werden können, so dass ein Kind selbständig aus dem und in das Kinderbett steigen kann, ohne jedoch, z.B. durch Rollen während des Schlafens, aus dem Kinderbett fallen zu können.
  • Der zweite Plattenteil des Grundelements kann vorteilhafterweise im Wesentlichen bzw. großteils durchbrechungsfrei ausgebildet sein. Dies kann es ermöglichen, dass das Grundelement in der zweiten Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung, d. h. der zweite Plattenteil des Grundelements, als Tischplatte verwendet werden kann, ohne dass weitere Elemente, wie beispielsweise eine Abdeckung, benötigt werden. Der Ausdruck „im Wesentlichen bzw. großteils durchbrechungsfrei“ soll im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch dann als erfüllt gelten, wenn der zweite Plattenteil des Grundelements einzelne Durchbrechungen umfasst, um beispielsweise Kabel durch die Tischplatte hindurch zu führen.
  • Das Grundelement kann vorteilhafterweise eine Größe aufweisen, welche der von handelsüblichen Kindermatratzen entspricht, wie beispielsweise wenigstens 120 cm Länge auf wenigstens 60 cm Breite, insbesondere 140 cm Länge auf 70 cm Breite.
  • In einem dritten Aspekt betrifft die Erfindung ein Möbelsystem, umfassend eine erste Möbelvorrichtung, welche dazu eingerichtet ist, in einer ersten Konfiguration des Möbelsystems als eine Wickelkommode aufgebaut zu sein, wobei die erste Möbelvorrichtung ein Rahmenelement umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des Möbelsystems als Wickelkommode eine im Wesentlichen vertikal orientierte Rückwand zu bilden, und eine zweite Möbelvorrichtung, welche dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des Möbelsystems als ein Kinderbett aufgebaut zu sein, wobei die zweite Möbelvorrichtung in der ersten Konfiguration des Möbelsystems ein im Wesentlichen horizontal orientiertes Grundelement umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des Möbelsystems als ein Bettboden ausgebildet zu sein, wobei das Grundelement einen ersten Plattenteil und einen in der ersten Konfiguration des Möbelsystems in vertikaler Richtung unterhalb des ersten Plattenteils angeordneten zweiten Plattenteil umfasst, welcher zu dem ersten Plattenteil im Wesentlichen parallel ausgerichtet und unter Ausbildung wenigstens eines Luftspalts beabstandet ist, wobei der erste Plattenteil mit Durchbrechungen versehen ist, wobei das Möbelsystem dazu eingerichtet ist, in einer zweiten Konfiguration als ein Jugendbett aufgebaut zu sein, wobei das Rahmenelement dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration des Möbelsystems, einen im Wesentlichen horizontal orientierten Bettrahmen des Jugendbetts zu bilden, oder/und wobei das Möbelsystem dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration als ein Tisch aufgebaut zu sein, wobei das Grundelement dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration des Möbelsystems als eine Tischplatte ausgebildet zu sein, welche derart orientiert ist, dass in vertikaler Richtung der zweite Plattenteil oberhalb des ersten Plattenteils angeordnet ist.
  • In anderen Worten umfasst das erfindungsgemäße Möbelsystem die Möbelvorrichtung gemäß dem ersten Aspekt dieser Erfindung sowie die weitere Möbelvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt dieser Erfindung, wobei wahlweise die zweite Konfiguration der Möbelvorrichtung gemäß dem ersten Aspekt dieser Erfindung oder die zweite Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt dieser Erfindung oder beide aufgebaut werden können. Somit ermöglicht das erfindungsgemäße Möbelsystem, dass Elemente der Möbelvorrichtung gemäß dem ersten Aspekt dieser Erfindung und der weiteren Möbelvorrichtung gemäß dem zweiten Aspekt dieser Erfindung zum Aufbau des Möbelsystems in der ersten bzw. der zweiten Konfiguration nach Belieben verwendet und ausgetauscht werden können.
  • Bezüglich der Merkmale und möglicher Ausführungsformen der Möbelvorrichtung bzw. der weiteren Möbelvorrichtung des erfindungsgemäßen Möbelsystems sei an dieser Stelle auf die obige Beschreibung bezüglich der erfindungsgemäßen Möbelvorrichtung bzw. der erfindungsgemäßen weiteren Möbelvorrichtung verwiesen.
  • Das Möbelsystem kann ferner wenigstens zwei Stauraumelemente umfassen, von denen jedes einen Stauraum an wenigstens drei Seiten umschließt, wobei das Möbelsystem dazu eingerichtet ist, in einer dritten Konfiguration als ein Hochbett aufgebaut zu sein, wobei die wenigstens zwei Stauraumelemente den Bettrahmen haltern. Als „Hochbett“ im Rahmen der vorliegenden Erfindung soll ein Schlafmöbel verstanden werden, dessen Bettrahmen eine Distanz zu einem Boden, auf welchem dieses Schlafmöbel aufsteht, von wenigstens 75 cm, vorzugsweise von in etwa 85 cm oder von in etwa 105 cm, aufweist. In Bezug auf die Merkmale und Ausführungsformen des Stauraumelements sei wiederum auf die entsprechende obige Beschreibung verwiesen.
  • Um einen Ein- bzw. Ausstieg in das / aus dem Hochbett zu erleichtern, kann das Möbelsystem eine Steighilfe umfassen, welche beispielsweise als eine mit einem oder mehreren der Stauraumelemente verbindbare Leiter ausgebildet ist. Die Steighilfe könnte beispielsweise aber auch eine Aneinanderreihung unterschiedlich hoher Stauraumelemente umfassen, welche vom Boden bis zur Höhe des Bettrahmens stufenweise ansteigen.
  • In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Möbelsystems kann das Grundelement dazu eingerichtet sein, in der dritten Konfiguration des Möbelsystems als integral in dem Hochbett angeordnete(r) Sitzfläche einer Kindercouch oder Bettboden eines Kinderbetts oder Tischplatte eines Tisches ausgebildet zu sein. Insbesondere kann das Grundelement im Wesentlichen parallel zu dem Bettrahmen und in vertikaler Richtung unterhalb des Bettrahmens angeordnet sein. Das Grundelement kann dabei mit den beiden Stauraumelementen verbindbar sein, so dass die Kindercouch oder das Kinderbett oder der Tisch ohne zusätzliche Stützelemente aufbaubar ist.
  • Im Falle des Aufbaus eines Kinderbetts integral mit dem Hochbett, kann allgemein auch von einem „Stockbett“ gesprochen werden.
  • Vorteilhafterweise kann jedes Stauraumelements eine Tiefe aufweisen, welche im Wesentlichen dem halben Wert entspricht, welcher sich aus der Länge des Rahmenelements abzüglich der Länge des Grundelements ergibt. Als „Länge“ des Rahmenelements bzw. des Grundelements soll diejenige Ausdehnung verstanden werden, welche bei einem rechteckigen, aber nicht quadratischen, Rahmenelement bzw. Grundelement die lange Seite ausbildet. Hierzu sei auch auf die oben erwähnten beispielhaften Größen dieser beiden Elemente verwiesen. Folglich kann ein Bettrahmen auf einem Unterbau, welcher zwei Stauraumelemente, deren Rückwände zueinander weisen, und ein Grundelement, welches zwischen den beiden Stauraumelementen angeordnet ist, umfasst, bündig aufliegen.
  • In einer Ausführungsform kann das Möbelsystem wenigstens zwei Plattenelemente umfassen. Die Plattenelemente sind vorzugsweise dazu eingerichtet, dass wenigstens zwei Plattenelemente miteinander zu einer Einheit verbunden werden können. Eine solche Einheit kann dazu eingerichtet sein, anstatt eines Stauraumelements zur Halterung des Bettrahmens verwendet werden zu können.
  • In einem vierten Aspekt betrifft die Erfindung ein Möbelsystem, im Folgenden „weiteres Möbelsystem“ genannt, umfassend eine erste Möbelvorrichtung, welche dazu eingerichtet ist, in einer ersten Konfiguration des weiteren Möbelsystems als ein Jugendbett aufgebaut zu sein, wobei die Möbelvorrichtung ein Rahmenelement umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des weiteren Möbelsystems, einen im Wesentlichen horizontal orientierten Bettrahmen des Jugendbetts zu bilden und eine zweite Möbelvorrichtung, welche dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des weiteren Möbelsystems als ein Tisch aufgebaut zu sein, wobei die zweite Möbelvorrichtung ein im Wesentlichen horizontal orientiertes Grundelement umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des weiteren Möbelsystems als eine Tischplatte ausgebildet zu sein, wobei das Grundelement einen ersten Plattenteil und einen in der ersten Konfiguration des weiteren Möbelsystems in vertikaler Richtung oberhalb des ersten Plattenteils angeordneten zweiten Plattenteil umfasst, welcher zu dem ersten Plattenteil im Wesentlichen parallel ausgerichtet und unter Ausbildung wenigstens eines Luftspalts beabstandet ist, wobei der erste Plattenteil mit Durchbrechungen versehen ist, wobei das weiteren Möbelsystem dazu eingerichtet ist, in einer zweiten Konfiguration als eine Wickelkommode aufgebaut zu sein, wobei das Rahmenelement dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration des weiteren Möbelsystems, eine im Wesentlichen vertikal orientierte Rückwand der Wickelkommode zu bilden, oder/und wobei das weitere Möbelsystem dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration als ein Kinderbett aufgebaut zu sein, wobei das Grundelement dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration des weiteren Möbelsystems als ein Bettboden ausgebildet zu sein, welcher derart orientiert ist, dass in vertikaler Richtung der zweite Plattenteil unterhalb des ersten Plattenteils angeordnet ist.
  • Die Weiterbildungen des weiteren Möbelsystems sind analog zu denen des obigen Möbelsystems, so dass die in Bezug auf das Möbelsystem beschriebenen Merkmale und Weiterbildungen auch als auf das weitere Möbelsystem anwendbar anzusehen sind.
  • Nachzutragen sei noch, dass jedes aus den oben erwähnten Elementen, insbesondere dem Rahmenelement, dem Plattenelement, dem Stauraumelement, den Stauraumunterelementen, den Seitenwänden und dem Grundelement, aus einem der folgenden Materialen gebildet sein kann: Vollholz, Holzwerkstoff, Holz-Alu-Verbundwerkstoff, Kunststoff oder/und Stahlblech, wobei die Oberflächen entsprechend naturbelassen/lasiert/lackiert oder auch mit Stoff bezogen sein können.
  • Ferner sei nachzutragen, dass in einer entsprechenden Konfiguration der Möbelvorrichtung bzw. weiteren Möbelvorrichtung oder des Möbelsystems bzw. weiteren Möbelsystems nicht verwendete Elemente der jeweiligen Möbelvorrichtung bzw. des jeweiligen Möbelsystems auch einzeln oder in Kombination mit anderen nicht verwendeten Elementen verwendet werden können, wie beispielsweise als Regal, Wandregal, Sitzgelegenheit, Nachtkästchen oder Spielfeld.
  • Die oben erwähnten Verbindungs- oder/und Aufnahmevorrichtungen können in einer Variante der Erfindung derart gestaltet sein, beispielsweise durch asymmetrische Anordnung, dass die Komponenten der jeweiligen Möbelvorrichtung bzw. des Möbelsystems in der entsprechenden Konfiguration nur in einer einzigen vorbestimmten Orientierung angeordnet werden können. So könnten beispielsweise zwei aufeinander aufgesetzte Stauraumelemente stets nur derart angeordnet werden, dass die Öffnungen der beiden Stauraumelemente in die gleiche Richtung weisen. Natürlich soll es dabei weiterhin möglich sein, über die entsprechenden Verbindungs- oder/und Aufnahmevorrichtungen verschiedene Höhenpositionen, wie oben beschrieben, einnehmen zu können oder/und wahlweise verschiedene Konfigurationen aus eine begrenzten Menge vorbestimmter Konfigurationen aufzubauen.
  • Neben den Möbelvorrichtungen und Möbelsystemen gemäß voranstehender Beschreibung ist es auch denkbar, eine Möbelvorrichtung oder ein Möbelsystem, vorteilhafterweise mit wenigstens den erfindungsgemäßen Merkmalen, als Spielzeug bereitzustellen, beispielsweise im Maßstab 1:10 oder 1:20.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von beispielhaften Ausführungsformen gemäß den begleitenden Zeichnungen näher erläutert werden.
  • Es stellt dar:
    • 1 eine perspektivische Ansicht einer Möbelvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in einer ersten Konfiguration;
    • 2 eine perspektivische Ansicht der Möbelvorrichtung aus 1 in einer zweiten Konfiguration;
    • 3 eine perspektivische Ansicht der Möbelvorrichtung aus 2 in einer alternativen zweiten Konfiguration;
    • 4 eine perspektivische Ansicht einer Sitzgelegenheit;
    • 5 eine perspektivisch Ansicht einer zweiten Ausführungsform der Möbelvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung aus 1;
    • 6 eine perspektivische Ansicht der Möbelvorrichtung aus 5 in einer zweiten Konfiguration;
    • 7 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Möbelvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in einer ersten Konfiguration;
    • 8 eine perspektivische Ansicht der weiteren Möbelvorrichtung aus 7 in einer zweiten Konfiguration;
    • 9 eine perspektivische Ansicht der weiteren Möbelvorrichtung aus 7 in einer alternativen zweiten Konfiguration;
    • 10 eine perspektivische Ansicht eines Möbelsystems gemäß der vorliegenden Erfindung in einer ersten Ausführungsform;
    • 11 eine perspektivische Ansicht des Möbelsystems aus 10 in einer zweiten Ausführungsform;
    • 12 eine perspektivische Ansicht des Möbelsystems aus 10 in einer dritten Ausführungsform;
    • 13 eine perspektivische Ansicht des Möbelsystems aus 10 in einer vierten Ausführungsform;
  • In 1 ist eine Möbelvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung allgemein mit 10 bezeichnet.
  • Die Möbelvorrichtung 10, auch als erste „Möbelvorrichtung“ 10 bezeichnet, umfasst ein Rahmenelement 12. Das Rahmenelement 12, welches hier eine Rückwand einer Wickelkommode bildet, ist rechteckig und weist eine lange Seite 14 und eine kurze Seite 16 auf. In der in 1 dargestellten Ausführungsform ist das Rahmenelement 12 derart orientiert, dass die lange Seite 14 des Rahmenelements 12 im Wesentlichen vertikal und die kurze Seite 16 des Rahmenelements 12 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet sind.
  • Die Möbelvorrichtung 10 umfasst ferner ein Plattenelement 18, welches derart mit dem Rahmenelement 12 verbunden ist, dass eine Auflagefläche 20 des Plattenelements 18 im Wesentlichen parallel zu der kurzen Seite 16 des Rahmenelements 12 und rechtwinklig zu der langen Seite 14 des Rahmenelements 12 orientiert ist. Das Plattenelement 18 ist mit dem Rahmenelement 12 über ein nicht dargestelltes Lochraster lösbar verbindbar, so dass das Plattenelement 18 relativ zu dem Rahmenelement 12 an unterschiedlichen Positionen angeordnet werden kann.
  • Das Plattenelement 18 bildet in der in 1 gezeigten ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung 10 eine Wickelauflage. Zur Sicherung eventueller Polster oder/und eines auf dem Plattenelement 18 liegenden Kinds ist das Plattenelement 18 zumindest teilweise von einem Rand 22 umrandet. Der Rand 22 weist in der in 1 dargestellten Ausführungsform zwei Unterbrechungen 24 auf, in welche jeweils eine der langen Seiten 14 des Rahmenelements 12 eingreifen, so dass eine Innenseite einer langen Seite 14 des Rahmenelements 12 entsprechend mit einer Unterseite des Rands 22 bündig abschließt.
  • Eine Breite b1 des Plattenelements 18 entspricht der Ausdehnung der kurzen Seite 16, und somit der Breite, des Rahmenelements 12.
  • Das Plattenelement 18 kann alternativ ohne die beiden Unterbrechungen 24 ausgeführt sein, wobei die Breite b1' (nicht gezeigt) des Plattenelements 18 dann einem sich zwischen den beiden gegenüberliegenden langen Seiten 14 des Rahmenelements 12 und auf diese lotrecht erstreckenden Innenabstand entspricht.
  • Unterhalb des Plattenelements 18 weist die Möbelvorrichtung 10 ein Stauraumelement 26 auf. Das Stauraumelement 26 umfasst hier wiederum ein Stauraumunterelement 28 sowie zwei Stauraumunterelemente 30. Eine Höhe h1 des Stauraumunterelements 28 entspricht dem doppelten Wert einer Höhe h2 eines Stauraumunterelements 30. Eine Breite b2 der Stauraumunterelemente 28, 30, d. h. des Stauraumelements 26, entspricht der Ausdehnung der kurzen Seite 16 des Rahmenelements 12.
  • Die Höhe des Stauraumelements 26 (h1 + h2 + h2) entspricht hier einer Tiefe t1 des Plattenelements 18.
  • Das Plattenelement 18 liegt in der in 1 dargestellten Ausführungsform auf dem Stauraumelement 26 auf, so dass es durch das Stauraumelement 26, zusätzlich zu der Verbindung mit dem Rahmenelement 12, gestützt wird.
  • Jedes der Stauraumunterelemente 28, 30 ist durch eine entsprechende Trennwand in jeweils zwei Stauräume 32 unterteilt, welche sich nach vorne öffnen.
  • 2 zeigt die Möbelvorrichtung 10 in einer zweiten Konfiguration. Dabei ist das Rahmenelement 12 derart orientiert, dass sowohl dessen lange Seiten 14 als auch dessen kurze Seiten 16 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet sind. Das Rahmenelement 12 bildet in der in 2 dargestellten zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung einen Bettrahmen eines Jugendbetts.
  • Das Plattenelement 18 ist an einer der kurzen Seiten 16 des Rahmenelements 12 angeordnet und bildet ein Seitenabschlusselement in Form eines Kopf- oder Fußteils. Gemäß der in 2 dargestellten Ausführungsform ist das Rahmenelement 12 mit derjenigen Seite des Plattenelements 18 verbunden, welche in 1 auf dem Stauraumelement 26 aufliegt. Hierzu weist das Plattenelement 18 eine nicht dargestellte Verbindungsvorrichtung auf, welche mit einer an der Außenseite der benachbarten kurzen Seite 16 des Rahmenelements 12 angeordneten entsprechenden ebenfalls nicht dargestellten Verbindungsvorrichtung in Eingriff bringbar ist. Wenigstens eine dieser Verbindungsvorrichtungen kann dazu eingerichtet sein, dass das Plattenelement 18 an unterschiedlichen Relativpositionen zu dem Rahmenelement 12 positionierbar ist, so dass der Bettrahmen, d. h. das Rahmenelement 12, in seiner Höhe zu einem Boden auf welchem das Jugendbett direkt oder indirekt aufsteht variiert werden kann.
  • An der anderen kurzen Seite 16 des Rahmenelements 12 ist das Stauraumelement 26 angeordnet. An einer Rückseite 34 des Stauraumelements 26 sind zu den voranstehend beschriebenen Verbindungsvorrichtungen analoge Verbindungsvorrichtungen vorgesehen.
  • In den 3 und 4 ist die Möbelvorrichtung 10 in einer alternativen zweiten Konfiguration dargestellt. In 3 liegt das Rahmenelement 12 auf den beiden Stauraumunterelementen 30 auf, wobei es vorteilhafterweise auch mit diesen verbunden ist. Die Stauraumunterelemente 30 sind dabei derart ausgerichtet, dass sich ihre Stauräume 32 in Richtung der kurzen Seiten 16 des Rahmenelements 12 nach außen öffnen. Außerdem schließen die Stauraumunterelemente 30 mit dem Rahmenelement 12 an dessen langen Seiten 14 und kurzen Seiten 16 bündig ab.
  • Die von der Möbelvorrichtung 10 aus 1 verbleibenden, d. h. in der Konfiguration gemäß 3 nicht verwendeten, Komponenten „Plattenelement 18“ und „Stauraumunterelement 28“ sind in 4 zu einer Sitzgelegenheit miteinander verbunden, wobei das Plattenelement 18 eine Rückenlehne und eine nach oben weisende Seite des Stauraumunterelements 28 eine Sitzfläche der Sitzgelegenheit bildet. Die Stauräume 32 des Stauraumunterelements 28 öffnen sich in eine von dem Plattenelement 18 weg weisende Richtung, so dass diese weiterhin leicht zugänglich bleiben.
  • In 5 ist eine alternative Ausführungsform 10' der Möbelvorrichtung 10 aus 1 dargestellt. Die Möbelvorrichtung 10' gemäß 5 unterscheidet sich von der Möbelvorrichtung 10 gemäß 1 bis 4 lediglich dadurch, dass anstatt des Stauraumelements 26 ein weiteres Plattenelement 36 umfasst ist. Daher wird in Bezug auf die Möbelvorrichtung 10' explizit auf die Beschreibung der Möbelvorrichtung 10 verwiesen. Komponenten der Möbelvorrichtung 10' gemäß 5, welche identisch zu den Komponenten der Möbelvorrichtung 10 gemäß 1 sind, werden mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Das weitere Plattenelement 36 ist in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung 10' gemäß 5 derart orientiert, dass es, analog zu dem Stauraumelement 26 aus 1, das Plattenelement 18 zusätzlich abstützen kann. Dabei kann das weitere Plattenelement 36 über nicht dargestellte Verbindungsvorrichtungen mit der Unterseite des Plattenelements 18 verbindbar sein.
  • In der in 6 dargestellten zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung 10' ist das weitere Plattenelement 36 anstelle des Stauraumelements 26 gemäß 2 an der entsprechenden kurzen Seite 16 des Rahmenelements 12 angeordnet, um ein entsprechendes Seitenabschlusselement in Form eines Kopf- oder Fußteils zu bilden.
  • Das weitere Plattenelement 36 ist in der hier dargestellten Ausführungsform identisch zu dem Plattenelement 18.
  • In 7 ist eine weitere Möbelvorrichtung 38 in einer ersten Konfiguration dargestellt. Die weitere Möbelvorrichtung 38 umfasst Komponenten, welche zu Komponenten der Möbelvorrichtung 10 bzw. der Möbelvorrichtung 10' analog sind, so dass diese mit gleichen Bezugszeichen versehen werden und diesbezüglich auf die entsprechenden voranstehenden Beschreibungsstellen verwiesen sei.
  • Die weitere Möbelvorrichtung 38, auch als „zweite Möbelvorrichtung“ bezeichnet, umfasst ein Plattenelement 18 und ein Stauraumelement 26, welches aus zwei Stauraumunterelementen 28 gebildet ist.
  • Ferner umfasst die weitere Möbelvorrichtung 38 ein Grundelement 40 sowie zwei Seitenwände 41, welche in der ersten Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung 38 zwischen dem Plattenelement 18 und dem Stauraumelement 26 angeordnet und vorteilhafterweise jeweils mit diesen verbindbar sind.
  • Das Grundelement 40 weist einen ersten Plattenteil 42 auf, welcher eine im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Oberseite aufweist. Der erste Plattenteil 42 weist ferner Durchbrechungen 44 auf, welche in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel als Querschlitze ausgebildet sind, welche sich in Richtung einer Breite b3 (siehe hierzu 8), jedoch nicht über die gesamte Breite b3, erstrecken. Parallel zu dem ersten Plattenteil 42 weist das Grundelement 40 einen zweiten Plattenteil 46 auf, welcher zu dem ersten Plattenteil 42 unter Ausbildung eines Luftspalts 48 beabstandet ist.
  • In der in 7 dargestellten ersten Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung 38 ist diese als ein Kinderbett aufgebaut. Dabei bildet der erste Plattenteil 42 des Grundelements 40 einen Bettboden, auf welchen eine Matratze aufgelegt werden kann. Die Durchbrechungen 44 ermöglichen eine Belüftung der Matratze auch durch den Bettboden, d. h. den ersten Plattenteil 42 des Grundelements 40, hindurch, um eine eventuelle Schimmelbildung auf Grund von in die Matratze eindringender Feuchtigkeit reduzieren oder sogar verhindern zu können.
  • Der Luftspalt 48 zwischen dem ersten Plattenteil 42 und dem zweiten Plattenteil 46 des Grundelements 40 kann als ein Stauraum, wie beispielsweise für Bettwäsche, verwendet werden.
  • Die Seitenwände 41 verhindern, wie dies allgemein von Kinderbetten bekannt ist, dass ein sich auf der Matratze befindendes Kind aus dem Bett fallen kann. Wie dies ebenfalls von handelsüblichen Kinder- oder Gitterbetten bekannt ist, weisen die Seitenwände 41 eine Mehrzahl von Stäben 50 auf.
  • In der in 8 dargestellten zweiten Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung 38, welche hier als ein Tisch aufgebaut ist, ist eine der Seitenwände 41 entfernt worden. Das Grundelement 40, welches hier eine Tischplatte bildet, ist mit dem Plattenelement 18 und dem Stauraumelement 26 in einer anderen, höher gelegenen Position verbunden. Ferner wurde das Grundelement 40 derart um 180° gedreht, dass sich nun der zweite Plattenteil 46 oberhalb des ersten Plattenteils 42 befindet.
  • In der in 8 dargestellten Ausführungsform ist der zweite Plattenteil 46 des Grundelements 40 durchbrechungsfrei ausgebildet.
  • Der Luftspalt 48 kann hier wiederum als Stauraum, wie beispielsweise für Bücher, verwendet werden.
  • 9 stellt eine alternative Ausführungsform 38' der weiteren Möbelvorrichtung 38 dar, wobei lediglich die zweite Konfiguration der weiteren Möbelvorrichtung 38' gezeigt ist.
  • Bis auf die Tatsache, dass das Stauraumelement 26 der weiteren Möbelvorrichtung 38 gemäß 7 und 8 durch ein weiteres Plattenelement 36 ersetzt wurde, ist die Möbelvorrichtung 38' identisch zu der Möbelvorrichtung 38, wobei an dieser Stelle explizit auf die entsprechenden Beschreibungsstellen verwiesen sei.
  • Ferner wurde in der in 9 dargestellten zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung 38' auch die zweite Seitenwand 41 entfernt, was natürlich bei der Möbelvorrichtung 38 gemäß 8 ebenfalls möglich ist.
  • In 10 ist ein Möbelsystem 52 dargestellt, welches Komponenten der Möbelvorrichtung 10 bzw. 10' und der weiteren Möbelvorrichtung 38 bzw. 38' umfasst. Komponenten des Möbelsystems 52, welche analog zu den Komponenten der Möbelvorrichtung 10 bzw. 10' und der weiteren Möbelvorrichtung 38 bzw. 38' sind, werden mit gleichen Bezugszeichen versehen, wobei auch im Bezug auf das Möbelsystem 52 auf die voranstehende Beschreibung der entsprechenden Komponenten verwiesen sei.
  • Das Möbelsystem 52 umfasst ein Rahmenelement 12, welches analog zu den 2, 3 und 6 einen Bettrahmen bildet, welcher hier auf zwei Stauraumelementen 26 aufliegt.
  • Zwischen den beiden Stauraumelementen 26 ist ein Grundelement 40 angeordnet und mit diesen verbindbar, wobei ein erster Plattenteil 42 oberhalb eines zweiten Plattenteils 46 angeordnet ist. An einer Seite des Grundelements 40, und ebenfalls mit den beiden Stauraumelementen 26 verbindbar, weist das Möbelsystem 52 eine Seitenwand 41 auf. Das Grundelement 40 bildet zusammen mit der Seitenwand 41 eine Sitzgelegenheit in Form einer Kindercouch, auch „Kinderbank“ genannt. Natürlich kann die Sitzgelegenheit auch als Schlafgelegenheit mit einseitigem oder ohne seitlichen Schutz gegen ein Herausfallen genutzt werden.
  • Das Rahmenelement 12 schließt außen an seinen kurzen Seiten 16 sowie an seinen langen Seiten 14 bündig mit den Stauraumelementen 26 ab. Folglich entspricht die Länge l1 der langen Seite 14 des Rahmenelements 12, d. h. die Länge l1 des Rahmenelements 12, der Summe aus der Länge l2 des Grundelements und der doppelten Tiefe t2 eines Stauraumelements 26.
  • Das Möbelsystem 52 umfasst in der in 10 dargestellten Ausführungsform als Hochbett ferner eine Leiter 54, um eine in dem Bettrahmen 12 angeordnete Matratze bequem erreichen zu können. Ferner umfasst das Möbelsystem einen Schutzrahmen 56, welcher, mit Ausnahme einer dem oberen Ende der Leiter 54 benachbarten Einstiegsöffnung 58, das Rahmenelement in vertikaler Richtung nach oben verlängert, um ein Herausfallen aus dem Bett zu verhindern.
  • Das Möbelsystem 52 ist in 11 in einer zweiten Ausführungsform dargestellt, welche der Ausführungsform des Möbelsystems 52 gemäß 10 im Wesentlichen entspricht. Einzig das Grundelement 40 ist in der in 11 dargestellten Ausführungsform um 180° gedreht und an einer höheren Position mit den Stauraumelementen 26 verbunden dargestellt, so dass das Grundelement 40 hier einen in das Möbelsystem 52 als Hochbett integrierten Tisch bildet.
  • Natürlich ist es ebenfalls denkbar, dass Möbelsystem 52 ohne integral angeordnete(n) Kindercouch oder Tisch aufzubauen, wie dies in 12 dargestellt ist.
  • In 13 ist eine weitere Ausführungsform des Möbelsystems 52 als Hochbett gezeigt, welche im Wesentlichen der Ausführungsform gemäß 10 entspricht, auf deren Beschreibung an dieser Stelle explizit verwiesen wird.
  • Zusätzlich zu den in 10 dargestellten Komponenten umfasst die Ausführungsform des Möbelsystems 52 gemäß 13 zwei Stauraumunterelemente, welche hier als Stauraumunterelemente 30 ausgebildet sind. Die zusätzliche Anordnung der Stauraumunterelemente 30 ermöglicht es, das Rahmenelement 12, welches den Bettrahmen des Hochbetts bildet, weiter nach oben zu versetzen. Entsprechend ist die Leiter 54 verlängert ausgebildet.
  • Im Vergleich zu der in 10 dargestellten Kindercouch sind an dem Grundelement 40 und zwischen den beiden Stauraumelementen 26 gemäß der Ausführungsform des Möbelsystems 52 in 13 zwei Seitenwände 41 angeordnet. Die beiden Seitenwände 41 bilden zusammen mit dem Grundelement 40 als Bettboden und den beiden Stauraumelementen 26 als Seitenabschlusselemente ein Kinderbett, welches wiederum mit dem Bettrahmen, d. h. dem Rahmenelement 12, ein Stockbett bildet.
  • Wie dies von herkömmlichen Kinderbetten bekannt ist, wurden aus einer Seitenwand 41 des Möbelsystems 52 gemäß 13 sogenannte „Schlüpfsprossen“ entfernt, welche einem Kind erlauben selbstständig durch diese Seitenwand hindurch in das Kinderbett ein- und aussteigen zu können.
  • Selbstverständlich kann das Möbelsystem 52 auch, wie in 13 dargestellt, erhöht aufgebaut werden, d. h. unter Verwendung zusätzlicher Stauraumunterelemente und einer verlängerten Leiter 54, ohne dass ein Kinderbett zwischen den beiden Stauraumelementen 26, oder wobei anstatt des Kinderbetts eine Kindercouch gemäß 10 oder ein Tisch gemäß 11 gebildet ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 8715012 U1 [0005]
    • KR 1020150002025 A [0006]
    • DE 202007016620 U1 [0007]

Claims (16)

  1. Möbelvorrichtung (10, 10'), welche dazu eingerichtet ist, in einer ersten Konfiguration als eine Wickelkommode aufgebaut zu sein, wobei die Möbelvorrichtung (10, 10') ein Rahmenelement (12) umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung (10, 10') als Wickelkommode eine im Wesentlichen vertikal orientierte Rückwand zu bilden, und wobei die Möbelvorrichtung (10, 10') dazu eingerichtet ist, in einer zweiten Konfiguration als ein Jugendbett aufgebaut zu sein, wobei das Rahmenelement (12) dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung (10, 10'), einen im Wesentlichen horizontal orientierten Bettrahmen des Jugendbetts zu bilden.
  2. Möbelvorrichtung (10, 10') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Möbelvorrichtung (10, 10') ferner ein Plattenelement (18) umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung (10, 10') im Wesentlichen horizontal als Wickelauflage und in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung (10, 10') im Wesentlichen vertikal als Seitenabschlusselement, insbesondere als Kopf- oder Fußteil, des Jugendbetts, angeordnet zu sein.
  3. Möbelvorrichtung (10, 10') nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenelement (12) und das Plattenelement (18) eine gleiche Breite (b1) aufweisen.
  4. Möbelvorrichtung (10, 10') nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Möbelvorrichtung (10, 10') ferner wenigstens ein Stauraumelement (26) umfasst, welches einen Stauraum (32) an wenigstens drei Seiten umschließt.
  5. Möbelvorrichtung (10, 10') nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Stauraumelement (26) dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung (10, 10') in vertikaler Richtung unterhalb des Plattenelements (18) angeordnet zu sein, wobei das Plattenelement (18) vorteilhafterweise auf dem Stauraumelement (26) aufliegt, und dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung (10, 10') als Seitenabschlusselement, insbesondere als Kopf- oder Fußteil, des Jugendbetts, angeordnet zu sein.
  6. Möbelvorrichtung (10, 10') nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenelement (12) und das Stauraumelement (26) eine gleiche Breite (b2) aufweisen.
  7. Möbelvorrichtung (10, 10') nach Anspruch 2 und einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Stauraumelement (26) wenigstens zwei lösbar miteinander verbindbare Stauraumunterelemente (28, 30) umfasst, von denen in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung (10, 10') wenigstens eines benachbart zu dem Plattenelement (18) oder anstatt des Plattenelements (18) als Seitenabschlusselement angeordnet ist.
  8. Möbelvorrichtung (38, 38'), welche dazu eingerichtet ist, in einer ersten Konfiguration als ein Kinderbett, insbesondere als Kleinkindbett, aufgebaut zu sein, wobei die Möbelvorrichtung (38, 38') ein im Wesentlichen horizontal orientiertes Grundelement (40) umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung (38, 38') als ein Bettboden ausgebildet zu sein, wobei das Grundelement (40) einen ersten Plattenteil (42) und einen in der ersten Konfiguration der Möbelvorrichtung (38, 38') in vertikaler Richtung unterhalb des ersten Plattenteils (42) angeordneten zweiten Plattenteil (46) umfasst, welcher zu dem ersten Plattenteil (42) im Wesentlichen parallel ausgerichtet und unter Ausbildung wenigstens eines Luftspalts (48) beabstandet ist, wobei der erste Plattenteil (42) mit Durchbrechungen (44) versehen ist, und wobei die Möbelvorrichtung (38, 38') dazu eingerichtet ist, in einer zweiten Konfiguration als ein Tisch aufgebaut zu sein, wobei das Grundelement (40) dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung (38, 38') als eine Tischplatte ausgebildet zu sein, wobei das Grundelement (40) in der zweiten Konfiguration der Möbelvorrichtung (38, 38') derart orientiert ist, dass in vertikaler Richtung der zweite Plattenteil (46) oberhalb des ersten Plattenteils (42) angeordnet ist.
  9. Möbelsystem (52), umfassend eine erste Möbelvorrichtung (10, 10'), welche dazu eingerichtet ist, in einer ersten Konfiguration des Möbelsystems (52) als eine Wickelkommode aufgebaut zu sein, wobei die erste Möbelvorrichtung (10, 10') ein Rahmenelement (12) umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des Möbelsystems (52) als Wickelkommode eine im Wesentlichen vertikal orientierte Rückwand zu bilden, und eine zweite Möbelvorrichtung (38, 38'), welche dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des Möbelsystems (52) als ein Kinderbett aufgebaut zu sein, wobei die zweite Möbelvorrichtung (38, 38') in der ersten Konfiguration des Möbelsystems (52) ein im Wesentlichen horizontal orientiertes Grundelement (40) umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des Möbelsystems (52) als ein Bettboden ausgebildet zu sein, wobei das Grundelement (40) einen ersten Plattenteil (42) und einen in der ersten Konfiguration des Möbelsystems (52) in vertikaler Richtung unterhalb des ersten Plattenteils (42) angeordneten zweiten Plattenteil (46) umfasst, welcher zu dem ersten Plattenteil (42) im Wesentlichen parallel ausgerichtet und unter Ausbildung wenigstens eines Luftspalts (48) beabstandet ist, wobei der erste Plattenteil (42) mit Durchbrechungen (44) versehen ist, wobei das Möbelsystem (52) dazu eingerichtet ist, in einer zweiten Konfiguration als ein Jugendbett aufgebaut zu sein, wobei das Rahmenelement (12) dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration des Möbelsystems (52), einen im Wesentlichen horizontal orientierten Bettrahmen des Jugendbetts zu bilden, oder/und wobei das Möbelsystem (52) dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration als ein Tisch aufgebaut zu sein, wobei das Grundelement (40) dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration des Möbelsystems (52) als eine Tischplatte ausgebildet zu sein, welche derart orientiert ist, dass in vertikaler Richtung der zweite Plattenteil (46) oberhalb des ersten Plattenteils (42) angeordnet ist.
  10. Möbelsystem (52) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner wenigstens zwei Stauraumelemente (26) umfasst, von denen jedes einen Stauraum (32) an wenigstens drei Seiten umschließt, wobei das Möbelsystem (52) dazu eingerichtet ist, in einer dritten Konfiguration als ein Hochbett aufgebaut zu sein, wobei die wenigstens zwei Stauraumelemente (26) den Bettrahmen haltern.
  11. Möbelsystem (52) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (40) dazu eingerichtet ist, in einer/der dritten Konfiguration des Möbelsystems (52) als integral in einem/dem Hochbett angeordnete(r) Sitzfläche einer Kindercouch oder Bettboden eines Kinderbetts oder Tischplatte eines Tisches ausgebildet zu sein.
  12. Möbelsystem (52) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Stauraumelements (26) eine Tiefe (t2) aufweist, welcher im Wesentlichen dem halben Wert entspricht, welche sich aus der Länge (l1) des Rahmenelements (12) abzüglich der Länge (l2) des Grundelements (40) ergibt.
  13. Möbelsystem (52), umfassend eine erste Möbelvorrichtung (10, 10'), welche dazu eingerichtet ist, in einer ersten Konfiguration des Möbelsystems (52) als ein Jugendbett aufgebaut zu sein, wobei die erste Möbelvorrichtung (10, 10') ein Rahmenelement (12) umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des Möbelsystems (52), einen im Wesentlichen horizontal orientierten Bettrahmen des Jugendbetts zu bilden und eine zweite Möbelvorrichtung (38, 38'), welche dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des Möbelsystems (52) als ein Tisch aufgebaut zu sein, wobei die zweite Möbelvorrichtung (38, 38') ein im Wesentlichen horizontal orientiertes Grundelement (40) umfasst, welches dazu eingerichtet ist, in der ersten Konfiguration des Möbelsystems (52) als eine Tischplatte ausgebildet zu sein, wobei das Grundelement (40) einen ersten Plattenteil (42) und einen in der ersten Konfiguration des Möbelsystems (52) in vertikaler Richtung oberhalb des ersten Plattenteils (42) angeordneten zweiten Plattenteil (46) umfasst, welcher zu dem ersten Plattenteil (42) im Wesentlichen parallel ausgerichtet und unter Ausbildung wenigstens eines Luftspalts (48) beabstandet ist, wobei der erste Plattenteil (42) mit Durchbrechungen (44) versehen ist, wobei das Möbelsystem (52) dazu eingerichtet ist, in einer zweiten Konfiguration als eine Wickelkommode aufgebaut zu sein, wobei das Rahmenelement (12) dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration des Möbelsystems (52), eine im Wesentlichen vertikal orientierte Rückwand der Wickelkommode zu bilden, oder/und wobei das Möbelsystem (52) dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration als ein Kinderbett aufgebaut zu sein, wobei das Grundelement (40) dazu eingerichtet ist, in der zweiten Konfiguration des Möbelsystems (52) als ein Bettboden ausgebildet zu sein, welcher derart orientiert ist, dass in vertikaler Richtung der zweite Plattenteil (46) unterhalb des ersten Plattenteils (42) angeordnet ist.
  14. Möbelsystem (52) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner wenigstens zwei Stauraumelemente (26) umfasst, von denen jedes einen Stauraum (32) an wenigstens drei Seiten umschließt, wobei das Möbelsystem (52) dazu eingerichtet ist, in einer dritten Konfiguration als ein Hochbett aufgebaut zu sein, wobei die wenigstens zwei Stauraumelemente (26) den Bettrahmen haltern.
  15. Möbelsystem (52) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (40) dazu eingerichtet ist, in einer/der dritten Konfiguration des Möbelsystems (52) als integral in einem/dem Hochbett angeordnete(r) Sitzfläche einer Kindercouch oder Bettboden eines Kinderbetts oder Tischplatte eines Tisches ausgebildet zu sein.
  16. Möbelsystem (52) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Stauraumelements (26) eine Tiefe (t2) aufweist, welche im Wesentlichen dem halben Wert der Länge (l1) des Rahmenelements (12) abzüglich der Länge (l2) des Grundelements (40) entspricht.
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