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DE202005003274U1 - Raumgestaltungssystem - Google Patents

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DE202005003274U1
DE202005003274U1 DE202005003274U DE202005003274U DE202005003274U1 DE 202005003274 U1 DE202005003274 U1 DE 202005003274U1 DE 202005003274 U DE202005003274 U DE 202005003274U DE 202005003274 U DE202005003274 U DE 202005003274U DE 202005003274 U1 DE202005003274 U1 DE 202005003274U1
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design system
interior design
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DE202005003274U
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SCHAEUFELE, FRANK, DE
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REMONTA GmbH
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    • A47B97/00Furniture or accessories for furniture, not provided for in other groups of this subclass
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Abstract

Raumgestaltungssystem mit einer Anordnung von Tafeln, deren Vorder- und Rückseiten Präsentationsflächen bilden, mit einer Anordnung von ersten Aufnahmen zur reversibel lösbaren Befestigung der Tafeln an Möbeln und/oder Wänden eines Raumes und mit einer Anordnung von zweiten Aufnahmen, an welchen Tafeln zur Ausbildung von Raumteilern reversibel lösbar befestigbar sind.

Description

  • Raumgestaltungssysteme dieser Art werden für Räume in Gebäuden benötigt, wobei diese Räume insbesondere von Büroräumen, Schulräumen, Konferenzräumen oder Seminarräumen gebildet sein können.
  • Insbesondere können die Räume von Klassenzimmern in Schulen gebildet sein. In derartigen Klassenzimmern stehen typischerweise im Frontbereich angeordnete höhenverstellbare und fest installierte Tafelsysteme als Präsentationssysteme zur Verfügung. In diesen klassischen Klassenzimmern werden die Schüler in einem so genannten Frontalunterricht unterrichtet, das heißt der Lehrer hält im Frontbereich vor dem Tafelsystem den Unterricht, die Bänke in dem Klassenzimmer sind dabei so ausgerichtet, dass die Blickrichtungen der Schüler auf den Lehrer ausgerichtet sind.
  • Im Zuge der Einführung neuartiger Lernmethoden wie zum Beispiel der Durchführung von Gruppenarbeit oder generell teamorientierter Arbeitsmethoden erfolgt in zunehmendem Maße eine Abkehr zum bekannten Frontalunterricht. Mit der Änderung der Lernmethoden geht gleichzeitig eine Änderung der Anforderungen an die Räumlichkeiten im Schulbereich einher.
  • Die Durchführung von Gruppenarbeit und teamorientierter Projektarbeit erfordert den Einsatz von geeigneten Lernwerkzeugen, zu welchen Computer aber auch Präsentationssysteme zur Visualisierung von Arbeitsergebnissen gehören. Entsprechend diesen Anforderungen besteht auch ein Bedarf an einer Umgestaltung klassischer Klassenzimmer. Durch Einteilung des Klassenverbands in einzelne Gruppen und Teams benötigen diese vorzugsweise abgrenzbaren Bereiche, wobei in den einzelnen Gruppenbereichen auch unterschiedliche Lernwerkzeuge und insbesondere Präsentationssysteme benötigt werden. Die stationär im Frontbereich des Klassenzimmers angeordneten Tafelsysteme sind hierfür völlig unzureichend.
  • Prinzipiell können diese Anforderungen durch Anschaffung von neuem hierfür geeignetem Mobiliar erfüllt werden. Dies erfordert jedoch hohe Investitionen, für welche gerade im öffentlichen Bereich keine ausreichenden Geldmittel vorhanden sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Raumgestaltungssystem der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches flexibel einsetzbar ist und welches zudem kostengünstig erstellt werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Das erfindungsgemäße Raumgestaltungssystem umfasst eine Anordnung von Tafeln, deren Vorder- und Rückseiten Präsentationsflächen bilden sowie eine Anordnung von ersten Aufnahmen zur reversibel lösbaren Befestigung der Tafeln an Möbeln und/oder Wänden eines Raumes und eine Anordnung von zweiten Aufnahmen, an welchen Tafeln zur Ausbildung von Raumteilern reversibel lösbar befestigbar sind.
  • Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystems besteht darin, dass durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Aufnahmen Tafeln in unterschiedlicher Anzahl und Größe sowohl als Präsentationsmittel als auch als Raumteilersysteme eingesetzt werden können.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass das erfindungsgemäße Raumgestaltungssystem in Räumen installiert werden kann, ohne dass hierzu das Mobiliar oder sonstige Einrichtungen verändert oder gar durch neue Einheiten ersetzt werden müssen. Vielmehr bilden die Aufnahmen modulare Einheiten, die an bestehenden Einheiten von Räumen, insbesondere Möbeln und Wänden, einfach auch nachträglich angebaut werden können.
  • Das erfindungsgemäße Raumgestaltungssystem kann somit mit geringem Kostenaufwand installiert werden, wobei mit diesem gleichzeitig eine flexible und vielfältige Raumgestaltung durchführbar ist.
  • Die ersten Aufnahmen des erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystems bestehen bevorzugt aus einzelnen Schienen oder aus Schienensystemen mit mehreren in unterschiedlichen Höhenlinien verlaufenden Schienen. Diese können einfach an Möbeln, insbesondere Schränken, fixiert werden, wobei ein wesentlicher Vorteil hierbei darin besteht, dass an den Möbeln keine konstruktiven Veränderungen oder Anpassungen vorgenommen werden müssen um die Installation der Schienen oder Schienensysteme durchzuführen. Weiterhin können die Schienen oder Schienensysteme an den Wänden von Räumen befestigt werden.
  • Die zu Präsentationszwecken eingesetzten Tafeln werden an diesen Schienen oder Schienensystemen verschiebbar gelagert. Hierzu sind als weitere Bestandteile Halterungen vorgesehen, die vorzugsweise an den oberen Rändern der Tafeln angeschraubt werden. Die Schraubverbindungen bilden reversibel lösbare Befestigungsmittel, so dass je nach Bedarf die Halterungen an unterschiedlichen Tafeln befestigt werden können.
  • Zur Führung in den Schienen weisen die Halterungen Führungselemente auf. Zweckmäßigerweise münden die Führungselemente an den Unterseiten der Hal terungen aus, so dass Halterungen mit einer daran fixierten Tafel einfach in die jeweilige Schiene eingehängt werden können.
  • Besonders vorteilhaft weist jede Halterung zwei Führungselemente auf, die beidseits an einer daran fixierten Tafel über diese hervorstehen. Dadurch kann wahlweise die Halterung mit dem ersten oder zweiten Führungselement in die Schiene eingehängt werden. Dadurch wird erreicht, dass die an den Halterungen fixierte Tafel wahlweise gewendet und je nach Bedarf mit der ersten oder zweiten Präsentationsfläche sichtbar an den Schienen geführt werden kann. Damit stehen beide Präsentationsflächen der Tafel zur Beschriftung oder generell zu Präsentationszwecken zur Verfügung.
  • Die an Schränken oder dergleichen in den ersten Aufnahmen geführten Tafeln können bevorzugt eine Doppelfunktion erfüllen, in dem diese neben dem eigentlichen Verwendungszweck als Präsentationsmittel auch als Türen für ansonsten offen stehende Schränke genutzt werden.
  • Alternativ können die Tafeln an Frontseiten von Schränken vor den Türen dieser Schränke geführt werden. Vorteilhaft hierbei ist, dass die Funktion der vorzugsweise als Schiebetüren ausgebildeten Türen durch die davor geführten Tafeln nicht beeinträchtigt wird.
  • Für den Fall, dass die Tafeln in den zweiten Aufnahmen des erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystems gelagert sind, bilden diese Raumteiler innerhalb des jeweiligen Raumes. Die zweiten Aufnahmen sind dabei bevorzugt in Form von Ständern ausgebildet. Die Tafeln können dort einfach durch Einstecken in Klemmhalterungen oder dergleichen montiert werden. Auch bei der Verwendung als Raumteiler stehen beide Präsentationsflächen der Tafeln zu Präsentationszwecken zur Verfügung. Zur individuellen Anpassung der Präsentationsflächen sind die Ständer höhenverstellbar ausgebildet, so dass die Anbringhöhen der Tafeln nach Bedarf variiert werden können.
  • Generell sind die ersten und zweiten Aufnahmen derart ausgebildet, dass die Tafeln wahlweise an diesen angebracht werden können.
  • Das so ausgebildete erfindungsgemäße Raumgestaltungssystem eröffnet somit bei geringem Kosten- und Materialaufwand vielflächige Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten von Räumen.
  • Das erfindungsgemäße Raumkonzept kann dabei sowohl in Büroräumen als auch in Seminar- und Konferenzräumen eingesetzt werden. Besonders vorteilhaft können Klassenzimmer in Schulen mit dem erfindungsgemäßen Raumgestaltungssystem ausgestattet werden. Damit können auf einfache Weise herkömmliche Klassenzimmer in ihrer Funktionalität erweitert werden, so dass dort mit einem hohen Qualitätsstandard auf flexible Weise moderne Unterrichtsmethoden wie Gruppenarbeit und Teamarbeit durchgeführt werden können. Durch die Anbringung von ersten Aufnahmen an Wänden und Schränken des Klassenzimmers können dort Tafeln verschiebbar angeordnet und als Präsentationsmittel genutzt werden. Durch die Anordnung von Tafeln in den zweiten Aufnahmen kann das Klassenzimmer in unterschiedlicher Weise in verschiedene Segmente abgeteilt werden, so dass in den auf diese Weise abgetrennten Teilräumen einzelne Gruppen des Klassenverbands ungestört unterschiedliche Aufgaben abarbeiten können.
  • Die Erfindung wird im Nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1: Schematische Darstellung einer mittels Halterungen an einer Schiene verschiebbar gelagerten Tafel.
  • 2: Schematische Darstellung eines Schienensystems zur verschiebbaren Lagerung von in unterschiedlichen Ebenen verlaufenden Tafeln.
  • 3: Darstellung einer Schiene an einem Schrank mit Schiebetüren zur Lagerung von Tafeln.
  • 4: Darstellung von Schienen an einem Schrank ohne Türen zur Lagerung von Tafeln.
  • 5: Darstellung einer in einem Ständer gelagerten Tafel.
  • 6: Schematische Darstellung eines Klassenzimmers mit einer ersten Stellvariante von Tafeln.
  • 7: Schematische Darstellung des Klassenzimmers gemäß 6 mit einer zweiten Stellvariante von Tafeln.
  • 1 zeigt eine Tafel 1, welche als Präsentationsmittel eines Raumgestaltungssystems, welches in Räumen wie Büroräumen, Schulräumen, Konferenz- oder Seminarräumen installiert werden kann. Die gegenüberliegenden rechteckigen Oberflächen der Tafel 1 bilden Präsentationsflächen 1a, 1b. Diese Präsentationsflächen 1a, 1b können beschriftet werden. Zudem können an diesen Präsentationselemente wie Papierblätter, Poster oder dergleichen fixiert werden. Die Tafel 1 besteht bevorzugt aus Kunststoff.
  • Die Tafel 1 ist an einer Wand 2 verschiebbar gelagert. Hierzu sind erste Aufnahmen als Bestandteil des Raumgestaltungssystems vorgesehen, die im vorliegenden Fall von einer Schiene 3 und mehreren identisch ausgebildeten Halterungen 4 gebildet sind. In 1 ist nur eine dieser Halterungen 4 dargestellt.
  • Die Schiene 3 besteht aus Metall und/oder Kunststoff und ist an der Wand 2 befestigt. Beispielsweise kann die Schiene 3 an der Wand 2 angeschraubt werden. Die Schiene 3 weist einen Grundkörper 3a auf an deren Oberseite ein leistenförmiges Schienenelement 3b angeordnet ist. Die so ausgebildete Schiene 3 weist einen über ihre Länge konstanten Querschnitt auf.
  • Die Halterungen 4 sind jeweils mit Schrauben 5 an dem oberen Rand der Tafel 1 befestigt. Im Zentrum der Halterung 4 ist eine an deren Unterseite ausmündende Ausnehmung vorgesehen, die eine Rastaufnahme 6 für die Tafel 1 bildet. Die Ausnehmung erstreckt sich über die gesamte Länge der Halterung 4 und weist einen konstanten, an die Breite der Tafel 1 angepassten Querschnitt auf. Beidseits der Rastaufnahme 6 sind zwei identisch ausgebildete Führungselemente 7 vorgesehen.
  • Die so ausgebildete Halterung 4 ist spiegelsymmetrisch zu deren Längsachse ausgebildet. Die Führungselemente 7 sind im Wesentlichen von an der Unterseite der Halterung 4 ausmündenden Ausnehmungen gebildet, deren Formen an die Form des Schienenelements 3b der Schiene 3 angepasst sind. Im vorliegenden Fall sind die Führungselemente 7 als Gleitbeschläge ausgebildet. Alternativ können in den Führungselementen 7 auch Rollen angeordnet sein, so dass die Führungselemente 7 Rollenlagerungen bilden.
  • Jedes der Führungselemente 7 steht über eine der Präsentationsfläche 1a, 1b der Tafel 1 hervor. Für die Lagerung an der Schiene 3 kann wahlweise eines der Führungselemente 7 in das Schienenelement 3b der Schiene 3 eingehängt werden, wodurch die Tafel 1 mit der einen oder anderen Präsentationsfläche 1a, 1b sichtbar an der Wand 2 verschiebbar gelagert ist.
  • 2 zeigt eine Weiterbildung der ersten Aufnahmen des Raumgestaltungssystems gemäß 1. Die ersten Aufnahmen weisen in diesem Fall ein Schienensystem 3' auf, welches wiederum an einer Wand 2 befestigt ist. Das Schienensystem 3' weist im vorliegenden Fall zwei Schienen 3 auf. An dem Grundkörper 3a des Schienensystems 3' befinden sich zwei in unterschiedlichen Höhenlinien, parallel zueinander verlaufende und identisch ausgebildete Schienenelemente 3b. An den Schienenelementen 3b der so ausgebildeten Schienen 3 können wiederum mit den Halterungen 4 Tafeln 1 verschiebbar gelagert werden. An der unteren Schiene 3 ist wie aus 2 dargestellt eine erste Tafel 1 ge führt. Hierzu sind analog zur Ausführungsform gemäß 1 am oberen Rand der Tafel 1 Halterungen 4 mit Führungselementen 7 festgeschraubt. Durch Einhängen eines der Führungselemente 7 dieser Halterungen 4 ist diese erste Tafel 1 in einer ersten Ebene an dem Schienensystem 3' verschiebbar geführt.
  • An der zweiten oberen Schiene 3 des Schienensystems ist eine zweite Tafel 1 in einer parallel zur ersten Tafel 1 orientierten Ebene geführt. Hierzu sind wiederum an der Oberseite dieser zweiten Tafel 1 Halterungen 4 fixiert. Jedoch werden die Führungselemente 7 dieser Halterungen 4 nicht in der zweiten Schiene 3 geführt. Vielmehr sind die Halterungen 4 an der zweiten Tafel 1 jeweils über stegförmige Verbindungselemente 8 mit weiteren Halterungen 4 verbunden. Die Verbindungselemente bestehen aus Metall und/oder Kunststoff und können durch Schraubverbindungen mit den Halterungen 4 verbunden werden. An diesen Halterungen 4 wird keine Tafel 1 fixiert. Diese dienen vielmehr allein zur Führung in der zweiten Schiene 3. Durch die Konstruktion der über die Verbindungselemente 8 verbundenen Halterungen 4 wird die zweite Tafel 4 in einem größeren Abstand als die erste Tafel 1 zum Schienensystem 3' geführt.
  • Als optionale Fixierelemente sind an dem Grundkörper des Schienensystems 3' Stahlbänder 9 angebracht. Dort können dann mit Magnetköpfen und dergleichen Präsentationselemente wie Poster, Papiere und dergleichen fixiert werden. Schließlich sind als weitere Fixierelemente an der Unterseite des Schienensystems 3' Klemmrollen 10 zur Fixierung weiterer Präsentationselemente angeordnet.
  • 3 zeigt einen Schrank 11, dessen Vorderseite mit einer Tür 12, vorzugsweise einer Schiebetür verschließbar ist. Auf der Oberseite des Schranks 11 ist ein Aufsatz 13 befestigt, an dessen Frontseite eine Schiene 3 befestigt ist. Die Schiene 3 ist entsprechend der Ausführungsform gemäß 1 ausgebildet. An der Schiene 3 ist über die Halterungen 4 gemäß 1 eine Tafel 1 verschieb bar gelagert. Dabei ist die Tafel 1 in Abstand zur Tür 12 geführt, so dass durch die Tafel 1 die Funktion der Tür 12 nicht beeinträchtigt wird.
  • 4 zeigt einen weiteren Schrank 14, dessen Frontseite offen ist und in welchem Regalfächer 15 angeordnet sind. In diesem Fall ist an der Frontseite des Schranks 14 eine Tafel 1 verschiebbar gelagert, die sich über die gesamte Höhe des Schrankes 14 erstreckt. Die Tafel 1 bildet in diesem Fall zusätzlich zu einer Präsentationseinheit gleichzeitig eine Tür für den Schrank 14. Aufgrund ihres hohen Gewichts ist die Tafel 1 an ihrem oberen und unteren Rand mittels der Halterungen 4 in Schienen 3 geführt.
  • 5 zeigt eine zweite Aufnahme für Tafeln 1 als Bestandteil des Raumgestaltungssystems. Die zweite Aufnahme ist in Form eines Ständers 16 ausgebildet. Der Ständer 16 weist an seiner Oberseite eine Klemmhalterung 16a auf, in welche die Tafel 1 einsteckbar ist. Vorzugsweise wird die Tafel 1 allein durch die Klemmwirkung im Ständer 16 gehalten, so dass weitere Befestigungsmittel zur Fixierung der Tafel 1 nicht notwendig sind. Die Unterseite des Ständers 16 bildet ein Fußteil 16b mit welchem die Tafel 1 mit dem Ständer 16 auf dem Boden eines Raumes aufgestellt werden kann. Zweckmäßigerweise weist der Ständer 16 zusätzlich eine nicht dargestellte Höhenverstellung auf, wodurch die Anbringhöhe der Tafel 1 am Ständer 16 nach Bedarf geändert werden kann.
  • An dem Ständer 16 können zusätzlich Ablagen wie Ablagefächer angeordnet sein, auf welchen Gegenstände wie Ordner, Werbematerialien, Prospekte und dergleichen abgelegt werden können.
  • In den ersten und zweiten Aufnahmen können Tafeln 1 unterschiedlicher Größe wahlweise gelagert werden. Mit dem so ausgebildeten Raumgestaltungssystem kann eine variable und flexible Raumgestaltung in Räumen wie zum Beispiel Konferenz-, Seminarräumen oder Büroräumen durchgeführt werden.
  • Die 6 und 7 zeigen eine derartige Raumgestaltung am Beispiel eines Klassenzimmers 17. Das Klassenzimmer 17 weist einen konventionellen Aufbau auf mit einem an der Frontseite stationär angeordneten Tafelsystem 18. An einer Längsseite des Klassenzimmers 17 befindet sich eine erste Anordnung von Schränken 11 in Form von Einbauschränken. An der gegenüberliegenden Seite befinden sich drei weitere nebeneinander angeordnete Schränke 11.
  • Zur Durchführung von Gruppenarbeiten sind bei der Stellvariante gemäß 6 im Klassenzimmer 17 verschiedene Arbeitsstationen eingerichtet. Eine erste Arbeitsstation ist von zwei rechteckigen Tischen 19 mit jeweils einem Computer 20 gebildet, wobei acht Stühle 21 entsprechende Sitzplätze bilden. Zwei weitere Arbeitsstationen sind jeweils von einem trapezförmigen Tisch 22 mit je zwei Stühlen 21 gebildet. Eine vierte Arbeitsstation ist von einer mobilen PC-Station 23 gebildet.
  • Die einzelnen Arbeitsstationen sind durch in Ständern 17 gelagerte Tafeln 1 getrennt, die neben ihrer Raumteilerfunktion auch zu Präsentationszwecken dienen. Weitere Tafeln 1 sind analog zu den Ausführungsformen gemäß den 1 und 3 mit nicht gesondert dargestellten Schienen 3 an den Frontseiten der Schränke 11 verschiebbar gelagert und dienen ebenfalls als Präsentationsmittel.
  • 7 zeigt eine andere Stellvariante des Klassenzimmers 17. Die Tische 19 und 22 sind zu einem größeren Besprechungstisch zusammen gestellt. Die Computer 20 sind mit der PC-Station 23 im Frontbereich angeordnet. Die Raumteiler sind aus dem Klassenzimmer 17 entfernt. Die hierfür verwendeten Tafeln 1 sind an den Schränken 11 sowie an einer Wand 2 des Klassenzimmers 17 gelagert.
  • 1
    Tafel
    1a,1b
    Präsentationsfläche
    2
    Wand
    3
    Schiene
    3a
    Grundkörper
    3b
    Schienenelement
    3'
    Schienensystem
    4
    Halterung
    5
    Schraube
    6
    Rastaufnahme
    7
    Führungselement
    8
    Verbindungselement
    9
    Stahlband
    10
    Klemmrolle
    11
    Schrank
    12
    Tür
    13
    Aufsatz
    14
    Schrank
    15
    Regalfach
    16
    Ständer
    16a
    Klemmhalterung
    16b
    Fußteil
    17
    Klassenzimmer
    18
    Tafelsystem
    19
    Tisch
    20
    Computer
    21
    Stuhl
    22
    Tisch
    23
    PC-Station

Claims (29)

  1. Raumgestaltungssystem mit einer Anordnung von Tafeln, deren Vorder- und Rückseiten Präsentationsflächen bilden, mit einer Anordnung von ersten Aufnahmen zur reversibel lösbaren Befestigung der Tafeln an Möbeln und/oder Wänden eines Raumes und mit einer Anordnung von zweiten Aufnahmen, an welchen Tafeln zur Ausbildung von Raumteilern reversibel lösbar befestigbar sind.
  2. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses in Schulräumen installierbar ist.
  3. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses in Büroräumen installierbar ist.
  4. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses in Seminarräumen installierbar ist.
  5. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses in Konferenzräumen installierbar ist.
  6. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tafeln (1) beidseitig beschriftbar sind.
  7. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an den Präsentationsflächen (1a), (1b) der Tafeln (1) Präsentationselemente fixierbar sind.
  8. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Aufnahmen an einem Rand einer Tafel (1) fixierbare Halterungen (4) aufweisen, wobei die Halterungen (4) an ihren gegenüberliegenden Rändern Führungselemente (7) aufweisen, mittels derer die Tafel (1) wahlweise mit einer der Präsentationsflächen (1a), (1b) freiliegend an einer Schiene (3) als weiterer Bestandteil der ersten Aufnahmen verschiebbar gelagert ist.
  9. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer an einer Tafel (1) fixierten Halterung (4) ein erstes Führungselement (7) über die erste Präsentationsfläche (1a) und ein zweites Führungselement (7) über die zweite Präsentationsfläche (1b) der Tafel (1) hervorsteht.
  10. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass jede Halterung (4) eine an ihrer Unterseite ausmündende, in Längsrichtung der Halterung (4) verlaufende Ausnehmung als Rastaufnahme für die Tafel (1) aufweist, und dass die Führungselemente (7) beidseits der Ausnehmung parallel zu dieser verlaufen.
  11. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (4) spiegelsymmetrisch zu deren Längsachse ausgebildet ist.
  12. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (7) jeweils eine an der Unterseite der Halterung (4) ausmündende Ausnehmung aufweisen, welche in eine Schiene (3) einführbar ist.
  13. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (7) einer Halterung (4) als Gleitbeschläge ausgebildet sind.
  14. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 13, die Führungselemente (7) einer Halterung (4) Rollenlagerungen zur Führung an den Schienen (3) aufweisen.
  15. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (4) mittels Schrauben (5) an den Tafeln (1) fixierbar sind.
  16. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (3) modulare Systeme bilden, welche ohne bauliche Veränderungen an Möbeln oder Wänden (2) in Räumen montierbar sind.
  17. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (3) an Frontseiten von Schränken (11,14) montierbar sind, so dass daran geführte Tafeln (1) Türen für die Schränke (14) bilden.
  18. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (3) an Frontseiten von Schränken (11) montierbar sind, so dass daran fixierte Tafeln (1) vor den Türen (12) der Schränke (11) geführt sind.
  19. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Aufnahmen Schienensysteme (3') mit mehreren in verschiedenen Höhenlinien verlaufenden Schienen (3) bilden.
  20. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass an den Schienen (3) eines Schienensystems (3') in verschiedenen Ebenen verlaufenden Tafeln (1) geführt sind.
  21. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass an einer ersten Schiene (3) an Halterungen (4) fixierte Tafeln (1) geführt sind.
  22. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass an einer zweiten Schiene (3) Halterungen (4) geführt sind, die über Verbindungselemente (8) mit jeweils einer weiteren Halterung (4), welche an einer Tafel (1) fixierbar sind, verbunden sind.
  23. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Schienensystem (3') einen Grundkörper (3a) aufweist, an welchen die Schienen (3) ausmünden.
  24. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass an den Grundkörpern (3a) Stahlbänder (9) vorgesehen sind, an welchen Magnetköpfe zur Fixierung von Präsentationselementen anbringbar sind.
  25. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass an den Grundkörpern (3a) Klemmrollen (10) zur Fixierung von Präsentationselementen angeordnet sind.
  26. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Aufnahmen von Ständern (16) gebildet sind.
  27. Raumgestaltungssystem nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Ständer (16) an ihren Oberseiten ausmündende Klemmhalterungen (16a) aufweisen, in welche die Tafeln (1) einsteckbar sind.
  28. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Ständer (16) höhenverstellbar ausgebildet sind.
  29. Raumgestaltungssystem nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass an den Ständern (16) Ablagen zur Aufnahme von Gegenständen angeordnet sind.
DE202005003274U 2005-02-25 2005-02-25 Raumgestaltungssystem Expired - Lifetime DE202005003274U1 (de)

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